Schön sicher! Ein Plädoyer für schöne und sichere Webseiten

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1 Schön sicher! Ein Plädoyer für schöne und sichere Webseiten J 14. Multimediatreff , Köln

2 Karin Schuler Diplom-Informatikerin Beratung, Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit IT-Sicherheit und Datenschutz für IT-Sicherheitsbeauftragte Datenschutzbeauftragte Betriebs- und Personalräte EU-Kommissionsprojekte Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD e. V.) Seite 2 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

3 Grundlagen Datenschutz und IT-Sicherheit Seite 3 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

4 Wie viel Selbstbestimmung ist erlaubt? Wer bestimmt im richtigen Leben über das angemessene Maß an Sicherheit? Und wer tut das im Cyberspace? Was würdest du im richtigen Leben akzeptieren und erlauben? Dem Getränkelieferanten ein Hausschlüssel? Dem Ladeninhaber beim Betreten ein Meldeformular? Ein Stempel auf die Hand beim Verlassen des Ladens? Dies und noch einiges andere ist im Cyberspace anscheinend selbstverständlich... Seite 4 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

5 Ablauf Datenschutz Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen IT-Sicherheit Verhältnis zum Datenschutz Privacy sells, Security aber auch: Kunden- und Verbraucherwünsche Die dicksten Klopper Was zu vermeiden wäre... Der Webdesigner und die Internet-Programmiererin als Berater mehr als Künstlerin und Codierknecht Seite 5 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

6 IT-Sicherheit Vertraulichkeit Verfügbarkeit Integrität Verbindlichkeit Seite 6 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

7 Datenschutz schützt Menschen......und nicht die Daten Ausprägung des Persönlichkeitsrechts (Art. 2 GG) Bundesverfassungsgericht 1983 (Urteil zur Volkszählung)..Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß... (Zu) viele Rechtsnormen: BDSG als Auffanggesetz Spezialgesetze (TKG, IUKDG, SGB,...) Seite 7 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

8 Kontrollmaßnahmen nach 9 BDSG Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Trennungsgebot Seite 8 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

9 Beispiel Zugriffskontrolle Ziel: Berechtigte Systemnutzer sollen nur die für sie erforderlichen Berechtigungen und Zugriffsmöglichkeiten erhalten Kein Gießkannenprinzip Prinzip der geringsten Berechtigung Je nach System bzw. Anwendung denkbar: Skalierbares Berechtigungssystem Einsatz von Verschlüsselung Vier-Augen-Prinzip... Seite 9 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

10 Datenschutz und IT-Sicherheit Datenschutz 9 BDSG IT-Sicherheit Maßnahmen zum Schutz des RIS der Betroffenen (Mitarbeiter, Kunden) personenbezogene Daten technische und organisatorische Maßnahmen Maßnahmen zum Schutz der Unternehmens-IT vor Verlust, Beschädigung, Verfälschung etc. Unternehmensdaten Seite 10 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

11 Wie werden Schutzmaßnahmen bestimmt? Was ist angemessen? Anhaltspunkte sind: Eigenes Wissen und eigene Erfahrung Verhalten und Maßnahmen bei Mitbewerbern Rechtlicher Rahmen (GG, BDSG, TK-Gesetze, BetrVG, EU-Recht,...) Unternehmensstandards und richtlinien Risikoanalyse Daher: Angemessen heißt nicht Beliebig Seite 11 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

12 Subsidiarität in der Datenschutzgesetzgebung BSDG Telekommunikationsgesetz (TKG) Teledienstegesetz (TDG) Informations- und Telekommunikationsdienstegesetz (IuKDG) Teledienstedaten- Schutzgesetz (TDDSG) Signaturgesetz (SigG)... Sozialgesetzbuch (SGB X)... Seite 12 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

13 Einwilligung in elektronischen Verfahren (TKG und TDG) Die Einwilligung muss bewusst und eindeutig erfolgen Getrennt von anderen Vorgängen, wie z.b. einem Login Textlich hervorgehoben und deutlich erkennbar Die Einwilligung muss protokolliert werden Jederzeitige Nachweisbarkeit Der Nutzer muss den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen können Transparenz Kein Verstecken in Mikrofenstern auf der siebten logischen Hierarchieebene Der Nutzer muss die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können Seite 13 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

14 Inhalt des Impressums (TDG) Name und Anschrift (bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigter) -Adresse Falls behördliche Zulassung nötig: Zuständige Aufsichtsbehörde Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und entsprechende Registernummer Kammerzugehörigkeit für bestimmte Berufe UST-ID, sofern vorhanden Und alles leicht erreichbar, erkennbar und ständig verfügbar! Seite 14 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

15 Die Wünsche der Kunden und der Nutzer Seite 15 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

16 Anti-Reklame I Seite 16 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

17 Anti-Reklame II Seite 17 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

18 Negativ: Keine Alternative ohne aktive Inhalte Seite 18 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

19 Negativ: Keine Funktion ohne aktive Inhalte Seite 19 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

20 Negativ: Keine Funktion ohne Flash Seite 20 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

21 Negativ: Erzwungene Cookies Seite 21 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

22 Negativ: Cookies mit überlanger Lebensdauer Seite 22 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

23 Negativ: Formular ohne Quittung Seite 23 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

24 Positiv: Aussagekräftige Datenschutzerklärung Seite 24 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

25 Positiv: Datenbank alternativ ohne aktive Inhalte Seite 25 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

26 Positiv: Datenbank ohne alles nutzbar Seite 26 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

27 Webdesigner: Künstler oder Berater? Seite 27 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

28 Webdesigner: Künstler und Berater! Kunst, Ästhetik und Funktionalität brauchen keine unsicheren Techniken Kunden brauchen neben Funktionalität auch Hohe Kundenakzeptanz Legalität Sichere Systeme Vorsprung vor Mitbewerbern Manche Kunden können (noch) nicht beurteilen, was das im einzelnen erfordert Hier muss die Webdesignerin oder der Internetprogrammierer beraten Seite 28 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

29 Was sollte man tun und lassen? Einige Highlights Auf jeden Fall Existierende Unternehmensrichtlinien ergründen Datenschutzbeauftragten ansprechen IT-Sicherheitsbeauftragten ansprechen Rechtsabteilung ansprechen Sich selbst über Datenschutz und IT- Sicherheit informieren Dem Kunden folgende Aspekte verdeutlichen und Entscheidungshilfen geben: Datenschutz Eigene IT-Sicherheit IT-Sicherheit der Kunden Möglichst nie Aktive Inhalte ohne Alternativnutzungsmöglichkeit Cookies erzwingen Cookies mit langer Lebensdauer (vorzugsweise bis 2099;-)) Impressum und Datenschutzerklärung verstecken Formulare mit unnötigen Pflichtfeldern ( bevor wir nicht Ihre Hutgröße kennen, reden wir nicht mit Ihnen ) Nichtssagende Datenschutzerklärung ( Wir verarbeiten nur im Rahmen des BDSG ) Kontaktformulare ohne Quittung (Kopie an Absender) Stöbern in Online-Shops unmöglich ohne sofortiges, personalisiertes Login Seite 29 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

30 Nützliche Links und Bücher Virtuelles Datenschutzbüro: Deutsche Vereinigung für Datenschutz: (für Neugestaltungsvorschläge dankbar!) Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit: Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik: Webimpressum-Assistent: OECD-Generator für Datenschutzerklärungen: B.A.T. Studien (Prof. Opaschowski): Huseby, Innocent Code a security wake-up call for web programmers, John Wiley & Sons, 2004 (sehr empfehlenswert!) Schaar, Datenschutz im Internet, C.H. Beck, 2002 Consumers International, Privacy@net - An international comparative study of consumer privacy on the internet, 2001, ISBN Seite 30 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

31 Kontaktdaten Karin Schuler Datenschutz und IT-Sicherheit Kronprinzenstr Bonn 0228/ Seite 31 Schön sicher Multimediatreff Karin Schuler

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