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1 Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen

2 Soll- oder Istbesteuerung Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des 19 Abs. 3 UStG i. H. von erzielt. Er ist zur Führung von Büchern verpflichtet und erzielt auch keine Umsätze nach 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. A möchte so früh wie möglich seine Steuern nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Da der Gesamtumsatz des Jahres 2005 mehr als betragen hat, muss A bis einschließlich Juni 2006 seine Steuern nach vereinbarten Entgelten berechnen. Ab Wirkung der Gesetzesänderung zum kann A dann seine Steuern nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Für die neuen Bundesländer gilt die Umsatzgrenze von

3 A und B schließen am einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Stuhls. A befördert den Stuhl am mit dem eigenem LKW zu B. Die Lieferung wird am ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.

4 A und B schließen am einen Mietvertrag über die Nutzung einer Maschine in der Zeit vom bis zum Abgerechnet wird in einer Gesamtsumme. Die sonstige Leistung ist zum Zeitpunkt der Vollendung ausgefürt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz auf die gesamte Leistung zur Anwendung kommt.

5 A verspricht seiner Tochter B am , dass er ihr den betrieblichen PKW schenken wird. Die Schenkung erfolgt am Die unentgeltliche Wertabgabe gem. 3 Abs1b Satz 1 Nr. 1 UStG ist am ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.

6 A und ein Italiener B schließen am einen Kaufvertrag über die Lieferung einer Maschine von B an A. B transportiert die Maschine am von Italien nach Deutschland zu A. Die innergemeinschaftliche Erwerb durch A ist am ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.

7 A und B schließen einen Grundstücksmietvertrag für einen Zeitraum vom bis zum A verzichtet wirksam auf die Steuerbefreiung gem. 4 Nr. 12 Satz 1 buchst. a UStG i.v.m. 9 UStG. Es wurde eine monatliche Mietzahlung vereinbart. Es liegen monatliche Vermietungsleistungen (Teilleistungen) vor mit der Folge, dass für den Zeitraum bis der bisherige Steuersatz von 16 % und ab dem der erhöhte Steuersatz von 19 % zur Anwendung kommt.

8 A unterliegt der Ist-Besteuerung. Für eine am ausgeführte Leistung hat A jeweils am und einen Betrag i. H. von erhalten. A ist zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer- Voranmeldungen verpflichtet. Die Leistung ist nach dem erbracht worden und unterliegt damit der Besteuerung mit dem erhöhten Steuersatz von 19 %. Da A den am vereinnahmten Betrag noch dem bisherigen Steuersatz unterworfen hat, entsteht eine weitere Steuerschuld in Höhe der Differenz zwischen altem und neuem Steuersatz. Diese Steuer muss A in der Voranmeldung 2/2007 berücksichtigen.

9 A unterliegt der Ist-Besteuerung und ist zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Für eine am ausgeführte Leistung erhält er am den vereinbarten Preis. Da die Leistung vor dem Zeitpunkt der Steuersatzerhöhung ausgeführt worden ist, ist der bisherige Steuersatz anzuwenden. In der Umsatzsteuer- Voranmeldung 1/2007 ist insoweit noch der bisherige Steuersatz zu berücksichtigen.

10 A erhält am eine Anzahlung für eine im Jahr 2007 auszuführende Leistung. A stellt eine Anzahlungsrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen Steuersatzes aus. A stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: -Nachberechnung der Differenz in der Endrechnung, -Berichtigung der Anzahlungsrechnung

11 A, der der Regelbesteuerung unterliegt und monatliche Voranmeldungen abzugeben hat, hat am eine Lieferung ausgeführt. Der Kunde zahlt am unter Inanspruchnahme eines Skontoabzugs von 2 %. Im Januar 2007 tritt eine Änderung der Bemessungsgrundlage ein. Die Mindersteuer ist unter Anwendung des bisherigen Steuersatzes zu berechnen.

12 Unternehmer U hat ein Bürogebäude steuerpflichtig an verschiedene gewerbliche bzw. freiberufliche Mieter vermietet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einem Mieter lässt U die betreffenden Räumlichkeiten renovieren mit der Absicht, die wieder steuerpflichtig zu vermieten. Die Renovierungsarbeiten umfassen Malerarbeiten, neue Heizkörper, eine neue Eingangstür, drei neue Innentüren sowie Fliesenarbeiten. Da es sich um eine Renovierungsmaßnahme handelt, muss U sämtliche Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammenfassen.

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