Was Recht ist. Ihr gutes Recht
|
|
- Carin Reuter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Den nächsten Termin für Ihre Autoinspektion verpassen Sie nicht: Ein kleiner Chip im Wagen registriert den Kilometerstand, hat festgestellt, dass der Ölverbrauch zu hoch ist und die Bremsen defekt sind. Mit dem Datenverarbeitungssystem der Werkstatt hat er einen Termin vereinbart, der Ihnen per Telefon mitgeteilt wird. Leider hat sich am gleichen Tag auch die Versicherung bei Ihnen gemeldet. Der Chip, der die Werkstatt alarmiert, hat Ihre Kilometerleistung auch Ihrem Versicherer mitgeteilt. Ihr Jahreslimit ist überschritten, der Beitrag wird nach oben angepasst. Während dieses Zukunftsszenario für die einen nach Big Brother klingt, preisen andere die positiven Aussichten der Informationsgesellschaft. Und wer hat Recht? Wenn Computer mit Computern sprechen und so genannte Smart Objects wie der kleine Chip oder Sensoren Informationen weitergeben und verarbeiten, kann dies neben erwünschten eben auch unerwünschte Folgen haben je nach Perspektive. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung setzt dem technisch Möglichen Grenzen. Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 urteilen die Richter, dass die Bürger(innen) wissen können sollen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Ist dieses Recht in Gefahr, wenn Chips und Sensoren, die Informationen weitergeben und verarbeiten können, immer häufiger in Gebrauchsgegenstände des Alltags integriert werden? Oder überwiegen die positiven Möglichkeiten dieses Internet der Dinge? Im Blickpunkt: Informationelle Selbstbestimmung thematisiert die Entstehung und aktuelle Bedeutung des Rechts, skizziert Konfliktlinien und beschreibt, mit welchen Fragen zum Thema wir uns schon heute und künftig zu beschäftigen haben, wenn wir unser Recht wahrnehmen wollen.
2 Was Recht ist Wer sich die Frage stellt, wer wann und wieso welche persönlichen Daten erheben, speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen oder nutzen darf, beschäftigt sich auch mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer mit Kundenkarten bezahlt, aber seine Urlaubsfotos nicht im Internet zeigt oder dem Telefonanbieter die Nutzung seiner Adresse zu Werbezwecken nicht gestattet, macht Gebrauch vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten oder deren Beschränkung. Im Volkszählungsurteil von 1983 beschreibt das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des im Grundgesetz verankerten Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde. Vorangegangen war dem Urteil eine umfangreiche Protestbewegung mit zahlreichen Prozessen, die sich gegen das Volkszählungsgesetz aus dem Jahr 1982 wandte. Ihr gutes Recht Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. (BVerfGE 65, 1ff.) Das Datenschutzrecht soll die informationelle Selbstbestimmung gewährleisten und den Einzelnen vor dem Missbrauch seiner persönlichen Daten schützen. In Deutschland ist der allgemeine Datenschutz für Bundesbehörden und private Unternehmen durch das Bundesdatenschutzgesetz und für öffentliche Stellen der Länder durch die Landesdatenschutzgesetze geregelt. Insgesamt existiert außerdem eine Vielzahl besonderer Datenschutzbestimmungen für unterschiedliche Bereiche. So ist beispielsweise Datenschutz in der Telekommunikation bei der Übertragung und Vermittlung von Daten durch das Telekommunikationsgesetz und die hierzu erlassenen Verordnungen geregelt. Für den Datenschutz bei der individuellen Kommunikation gelten das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Der Mediendienste-Staatsvertrag hingegen gilt für Dienste, bei denen Informationen im Vordergrund stehen. Das Recht am eigenen Bild wird über 78 des Kunsturhebergesetzes geregelt. Die Fülle bereichsspezifischer Regelungen wird häufig kritisiert. Dies zeigt, wie schwierig es ist, eine Balance zu finden etwa zwischen der für staatliches Handeln notwendigen Ermittlung von Daten zur Zusammensetzung der Bevölkerung und den Schutzrechten des Einzelnen. Grundsätze des Datenschutzes Zu den personenbezogenen Daten gehören Angaben zur Person, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer, Familienstand und Beruf. Besondere Regelungen gelten für sensible Daten, zu denen Angaben über die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gesundheit und Sozialleben gehören. Diese Daten dürfen nur erhoben werden, wenn ein Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Werden personenbezogene Daten zu familiären oder rein persönlichen Zwecken erhoben und verarbeitet, unterliegen sie den Datenschutzregelungen nicht. Auch ist es nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt, bestimmte Daten für Werbezwecke zu verwenden, solange die Betroffenen nicht widersprechen. Die Prämisse des Datenschutzes ist das so genannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn ein Gesetz oder die betroffene Person selbst die Verarbeitung erlaubt. Ein wesentlicher Grundsatz des Datenschutzes ist das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Demnach sollen keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
3 Links Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Bürgerservice Recht: Das Prinzip der Erforderlichkeit verlangt, dass nur diejenigen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe unbedingt erforderlich sind. Der Grundsatz der Zweckbindung legt fest, dass personenbezogene Daten nur zu den Zwecken verarbeitet werden dürfen, zu denen sie erhoben und gespeichert worden sind. Sobald Daten angefallen und gespeichert worden sind, besteht die Verpflichtung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu ergreifen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland hat ein Recht darauf, von Behörden und Unternehmen Auskunft darüber zu erhalten, welche Informationen über sie oder ihn gespeichert sind. Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen müssen darüber informieren, zu welchem Zweck die Informationen gespeichert sind, woher diese stammen und an welche Stellen sie übermittelt werden. Zudem hat jede Person das Recht, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten zu widersprechen oder die Löschung und Berichtigung der Daten zu verlangen, auch wenn die Verarbeitung der Daten rechtmäßig wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil aber auch klargestellt, dass der Einzelne nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneingeschränkten Herrschaft über seine Daten hat. Die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes können aus besonderen Gründen und in bestimmten Rechtsbereichen eingeschränkt sein. Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung haben dabei immer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber anderen berechtigten Interessen abzuwägen. Die Aufgabe des Staates Im Dezember 2005 hat das Europäische Parlament dem Entwurf einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, die bis September 2007 in das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein muss. Demnach müssen zukünftig Telekommunikationsunternehmen Informationen über Telefon-, Mobiltelefon-, Internet- und -Verbindungen sowie über die Identität der Beteiligten mindestens sechs Monate aufbewahren. Alle europäischen Staaten sollen zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten auf diese bereits gesammelten Daten zugreifen können. Im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus wird die Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer wieder diskutiert und realisiert. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 stehen internationale Sicherheitsbestrebungen immer wieder im Konflikt mit den Bestimmungen des Datenschutzes: Zahlreiche Gesetze sind bereits verschärft worden, weitere Sicherheitsmaßnahmen sind geplant. Kritiker befürchten eine deutliche Eingrenzung der informationellen Selbstbestimmung und eine weitere Beschneidung der Privatsphäre zugunsten des staatlichen Zugriffs auf persönliche Daten. Hintergrundinformation Ubiquitous Computing / Pervasive Computing: Das Technikleitbild Pervasive Computing bzw. Ubiquitous Computing (kurz: UbiComp) bezeichnet eine neue Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Pervasive steht für (alles) durchdringend, ubiquitous für allgegenwärtig. Im Zuge dieser Entwicklung werden künftig immer mehr Alltagsgegenstände mit Mikroelektronik ausgestattet sein. Die so entstehenden intelligenten Objekte, auch Smart Objects genannt, werden nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens beeinflussen. Computer werden ihren Dienst zunehmend unsichtbar im Hintergrund ausführen. (Quelle: BSI, Risiken und Chancen des Einsatzes von RFID, S. 14)
4 Technische Entwicklungen und ihre Potenziale Neue technische Entwicklungen stellen neue Fragen an die Interpretation und Realisierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Trends wie Ubiquitous Computing oder Pervasive Computing sind wissenschaftliche Etiketten für die Allgegenwärtigkeit von Informationsverarbeitung in allen Lebensbereichen, die inzwischen mit der Metapher vom Internet der Dinge bezeichnet wird. Aber auch die schon bekannten technischen Möglichkeiten werfen immer wieder die Frage auf, wie angesichts ihrer Realisierung den Bedingungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entsprochen werden kann. Einige Entwicklungen und Beispiele werden hier vorgestellt. Computer- und Internetnutzung: Jede Internetnutzung hinterlässt digitale Spuren, die mit relativ geringem Aufwand rekonstruiert werden können. Mit der IP- Adresse verrät der Rechner seine eigene Kennung. Der Browser zeichnet den Surfverlauf auf und speichert jedes geladene Bild im Zwischenspeicher ab. Website und Provider protokollieren, welcher Rechner sich mit welcher Website verbindet. Provider speichern jede und jede Suchanfrage, selbst wenn sie auf dem PC längst gelöscht sind. Über sogenannte Cookies wird ermittelt, welche Suchanfragen von welchem Rechner gestartet wurden. Suchmaschinen durchsuchen Mailinglisten, Chatrooms und Foren nach Neuigkeiten und scannen Nachrichten von Computern, um Vorlieben und Konsumwünsche zu ermitteln und zielgerichtete Werbung auf den jeweiligen Bildschirm bringen zu können. Hierbei können detaillierte Profile einzelner Internetnutzer entstehen. Der Buchladen im Internet weiß deshalb, wofür Sie sich zuletzt interessiert haben und welche Bücher von Kund(inn)en mit einer Ihrem Profil ähnlichen Interessenlage gekauft wurden. Bei der Suche nach Büchern ist das ein schöner Service. Aber sollen diese personenbezogenen Daten auch anderen Buchhändler(inne)n zur Verfügung gestellt oder gehandelt werden dürfen? Biometrische Daten: Biometrie ist die Identifizierung von Menschen anhand körperlicher Kennzeichen, wie Gesicht, Finger- und Handabdrücke, Iris, Stimme, DNA-Informationen. Eingesetzt wird sie im elektronischen Reisepass, an Flughäfen, an Geldautomaten, in Videokameras oder als Zahlungssystem. Hierbei handelt es sich oft um lebenslang gültige, äußerst sensible Daten, die eine Identifizierung von Personen erleichtern. Von ihrem Einsatz verspricht man sich eine größere Effizienz bei der Strafverfolgung und der Gewährleistung von Sicherheit. In der Schlange am Flugschalter ist jedes Mehr an Sicherheit eine Beruhigung. Aber wie werden die aufgenommenen Daten gespeichert, weiterverarbeitet und genutzt? Standortbestimmung: Eingeschaltete Handys melden sich automatisch am nächstgelegenen Funkmast ein. Smartcards mit integriertem Mikroprozessor und Datenspeicher werden in öffentlichen Verkehrsmitteln als Abrechnungssysteme eingesetzt, Mautsysteme erfassen den Verkehr auf Autobahnen. Globale Positionierungssysteme (GPS) dienen zur Orientierung beim Autofahren, im Outdoor-Bereich oder im Leistungssport. Anwender(innen) mancher dieser Techniken können sehr schnell einem geografischen Standpunkt zugeordnet werden. Bei der Suche nach Vermissten kann dies ebenso hilfreich sein wie bei der Fahndung. Aber werden Bewegungsprofile auch dann aufgezeichnet, wenn wir nicht vermisst oder auf der Flucht sind? Radio Frequency Identification (RFID): Diese Funkchips finden immer häufiger Verwendung zum Beispiel an Waren, Verpackungen, Eintrittskarten, im elektronischen Reisepass, in Bibliotheksbüchern und sogar im menschlichen Körper. Sie senden ständig Informationen an unsichtbare Lesegeräte. Beim Skifahren kann der Pass mit Chip an den Einlasspunkten zur Piste die Kontrolle vereinfachen und beschleunigen. Auch Mautsysteme auf Fernstraßen funktionieren dank RFID. Aber sollen alle anfallenden Bewegungsprofile auf Autobahnen gespeichert und ausgewertet werden? Und sollen diese einmal erhobenen Daten auch weitergegeben und ausgetauscht werden dürfen? Kundenkarten: Unternehmen bieten ihren Kund(inn)en eine mit einem Magnetstreifen versehene Karte mit
5 den persönlichen Daten in Verbindung mit geldwerten Vorteilen oder Zusatzleistungen. Motto: beim Einkaufen sparen! Die Karten ermöglichen aber neben Rabatt auch die Erstellung persönlicher Einkaufs- und Konsumprofile, die nach Vorlieben und Neigungen ausgewertet und für werbliche Zwecke eingesetzt werden können. Im günstigen Fall landet ein Prospekt mit dem gerade passenden Angebot im Briefkasten und erleichtert die Entscheidung, im schlechten Fall wird an der Haustür eine unverlangte Ware angepriesen. Gesundheitsdaten: Im Zuge der Modernisierung des Gesundheitswesens ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossene Sache. Sie wird die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen und wird neben den bisherigen Aufgaben neue Funktionen wie etwa das Speichern von personenbezogenen Gesundheitsdaten ermöglichen. Über die Nutzung der meisten Zusatzfunktionen entscheiden die Patient(inn)en selbst. Der Nutzen liegt dabei auf der Hand: Doppeluntersuchungen können vermieden werden, eine Notfallbehandlung kann schneller und risikoloser erfolgen. Gleichzeitig werden sehr sensible Daten zusammengefasst und gespeichert. Entscheiden diese Informationen künftig über die Beitragseingruppierung beim Wechsel der Krankenkasse? Videoüberwachung: Öffentliche Plätze, Tankstellen, Bankautomaten an vielen Punkten findet inzwischen eine Videoüberwachung statt. Sie erhöht für manche das Sicherheitsgefühl und kann mitunter die Strafverfolgung erleichtern. Gleichzeitig liefert sie viele Daten über den Aufenthaltsort von Menschen und kann dabei tief in die Privatsphäre eingreifen. Wie wird hier die informationelle Selbstbestimmung der oder des Einzelnen geschützt? Scoringsysteme: Das englische Wort score steht für Auswertung, Punktzahl, Spielstand, das Erzielen von Punkten oder dafür, etwas zu erringen. Scoringsysteme basieren auf der Annahme, dass sich das Verhalten von Menschen mit ähnlichen Merkmalen ähnelt, und sich damit auch vorhersagen lässt. Entscheidungen über Kreditvergaben basieren beispielsweise häufig auf der Einschätzung des Verhaltens von Interessierten, die einem so genannten Scoring oder Rating unterzogen werden. Soziodemographische Merkmale wie Adresse, Häufigkeit von Umzügen, Beschäftigungsdauer, Ausbildung oder Arbeitgeber sind dabei ebenso Merkmale, die ausgewertet werden, wie Angaben zu den allgemeinen finanziellen Verhältnissen oder Vertragsdaten, also die Zahl der Verträge, Zahl der Konten oder Zahl und Höhe von Krediten. Kritisiert wird die mangelnde Individualität dieser Verfahren. Sind häufige Umzüge berufsbedingt oder ein Zeichen schlechter Zahlungsmoral? Befürworter verweisen auf die hohe Transparenz von Entscheidungen. Neben neuen Möglichkeiten der Gewinnung von Daten, haben auch die Verfahren zur Speicherung und Auswertung von Daten an Genauigkeit und Komplexität gewonnen. Speichergrenzen existieren faktisch nicht mehr, der Zugriff auf Daten hat sich mit der Leistungssteigerung von Prozessoren vereinfacht und erlaubt, selbst komplizierte Analyseverfahren in großer Geschwindigkeit zu vollziehen. Problematisch erscheint dabei, dass nicht nur einzelne Datenbestände ausgewertet, sondern alle jeweils verfügbaren Datenbanken in Beziehung gesetzt werden können. Die damit verbundenen Konzepte des Data Warehouse und des Data-Mining betreffen schnell das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hintergrundinformation Data Warehouse / Data Mining: Unter einem Data-Warehouse ( Daten-Lagerhaus ) wird allgemein die Strategie und die damit verbundene Technik verstanden, alle in einer Organisation vorhandenen Daten zeit- und funktionsgerecht in einer einheitlichen Datenbank zur Verfügung zu halten, um sie je nach Belieben für unterschiedlichste Problemfelder abrufen zu können. Data-Mining ( Datenbergbau ) hat das Ziel, Daten aufzuspüren und zu kombinieren, um neue, bisher unbekannte Informationen zu finden. Mittels automatisierter Suche sollen in komplex strukturierten Datenbeständen verborgene Muster oder Trends aufgedeckt werden, um auf diese Weise zu neuen verwertbaren Erkenntnissen zu gelangen. (Quelle: Rossnagel, Handbuch Datenschutzrecht, S )
6 Wie funktioniert informationelle Selbstbestimmung? Wer sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen möchte, muss sich viele Fragen stellen und Antworten finden. Dabei ist abzuwägen zwischen den vielen positiven Chancen neuer technischer Entwicklungen und den zweifellos bestehenden Risiken des Missbrauchs der gesammelten und verfügbaren Daten. Für den alltäglichen persönlichen Umgang mit den eigenen Daten helfen ein paar Regeln: Gehen Sie zurückhaltend mit Ihren persönlichen Daten um und fragen Sie sich, welchen tatsächlichen Mehrwert Sie von der Preisgabe Ihrer Daten haben. Erkundigen Sie sich genau, wer welche Daten von Ihnen haben will und prüfen Sie, wer hinter Preisausschreiben oder Umfragen steckt. Fragen Sie bei Unternehmen oder Behörden unter Berufung auf Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach, welche Daten über Sie gespeichert sind. Bestehen Sie gegebenenfalls auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Beachten Sie das Kleingedruckte in (Online-)Verträgen und willigen Sie nicht darin ein, dass Ihre Daten weitergegeben werden. Nutzen Sie im Internet die Möglichkeiten der Anonymisierung. Erstellen Sie Ihre Passwörter aus einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben mit Ziffern und mindestens 10 Stellen. Erneuern Sie sie alle paar Monate und speichern Sie sie nicht auf Ihrem Rechner. Legen Sie sich mehrere -adressen für unterschiedliche Zwecke zu. Stellen Sie an Ihrem Browser möglichst hohe Sicherheitseinstellungen ein und deaktivieren Sie Cookies, wo dies möglich ist. Schließen Sie nicht mehr benötigte Browser-Fenster, insbesondere, bevor Sie sensible Aktionen starten (z. B. Online-Banking, Online-Shoppping). An wen kann ich mich wenden? Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbehörden von Bund und Ländern kontrollieren die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Für die Kontrolle der Behörden und Unternehmen mit Sitz in NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig (siehe Kasten rechts oben). Adressen und Links Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbehörden Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Internet: Kavalleriestraße Düsseldorf Postfach Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ PGP-Schlüssel: RSA 1024 Bit Key-ID: 0x591E0E75 erzeugt am Fingerprint: B14D 262E DC48 C47E 02A0 C E 0E3F Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Internet: Husarenstraße 30 D Bonn Tel.: 01888/ oder 0228/ Fax: 01888/ oder 0228/ poststelle@bfdi.bund.de Links zum Datenschutz und zur Internetsicherheit: Virtuelles Datenschutzbüro: Deutschland sicher im Netz: IT-Sicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Tu-Berlin: Sicherheit im Internet: heise Security: Mehr Sicherheit im Internet durch Medienkompetenz: mekonet Medienkompetenz-Netzwerk NRW: Initiative IT-Sicherheit bei media NRW, der Informationsplattform der Landesregierung über den Medienstandort NRW: Impressum Die Broschüre ist mit Mitteln der Staatskanzlei NRW entstanden. Sie kann kostenlos unter medienkompetenz/imblickpunkt/ herunter geladen werden. Redaktion: ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH, Bergstr Marl Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@ecmc.de Internet: Bildquellen: DIGITALstock Stand: Dezember 2006
Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrSteuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung
Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhält seit 2008 anlassunabhängig eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrDatenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de
Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestandsdaten 5 Bonitätsabfrage 6 Telefonbuch und Auskunft 7 Verkehrsdaten 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Werbung 10 Auskunftsrecht
MehrWie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering
Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrAnleitung WLAN BBZ Schüler
Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,
MehrDatensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit
Katastrophenschutz ein angestrebter Zustand, der durch Maßnahmen, wie, Katastrophenschutz und Datensicherung erreicht Datensicherung werden soll, aber niemals vollständig erreicht werden wird die EDV bringt
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrVDW Statistik Portal Häufig gestellte Fragen. Version 1.2 ( 2011-2013 Katharina Düngfelder & Markus A. Litters) Vorwort
Version 1.2 ( 2011-2013 Katharina Düngfelder & Markus A. Litters) Vorwort Sollten Sie mit dieser Anleitung oder dem irgendwelche Probleme oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Personen:
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrS Sparkasse Hattingen
Tipps zum Umgang mit Ihrem Elektronischen Postfach Sie finden Ihr Elektronisches Postfach (epostfach) im geschützten Online-Banking-Bereich. Im Prinzip funktioniert es wie ein Briefkasten. Wir legen Ihnen
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrDatenschutz & Datensicherheit
Datenschutz & Datensicherheit Vortrag des Chaos Computer Club Karlsruhe am 12.03.2010 Internet Sind unsere Daten sicher? im Café des Kinder- und Jugendbüros Baden-Baden Referent: Ort: Datum: Veranstalter:
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrInhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER
AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
Mehr8. Adressenhandel und Werbung
8. Adressenhandel und Werbung Hier finden Sie Musterschreiben an den Verband der Adressenverleger (Robinsonliste), die Deutsche Telekom Medien GmbH, Telekommunikationsunternehmen und Blanko-Schreiben an
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrIhre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze
Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit
MehrInformationen zum Thema Datensicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Datensicherheit Das medizinische Wissen und damit auch die medizinische Behandlung werden immer spezialisierter. Eine wachsende Zahl von Spezialisten sorgt
MehrTevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011
Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
MehrBenutzerverwaltung Business- & Company-Paket
Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG 3 ERHEBUNG, VERARBEITUNG, SPEICHERUNG UND NUTZUNG VON DATEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für elead ein zentrales Anliegen. Mit diesen Datenschutzbestimmungen möchte elead Sie darüber informieren, wie elead Ihre personenbezogenen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrÜberwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet
Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Repräsentativ-Befragung im Auftrag des DIVSI durchgeführt vom SINUS-Institut Heidelberg Hamburg, 3. Juli 2013 Methodische
Mehr1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutzerklärung HALLOBIZ Datenschutz und Datensicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Anlässlich des Besuches unserer Vermittlungsplattform HALLOBIZ werden Ihre personenbezogenen Daten streng nach
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrErste Hilfe. «/IE Cache & Cookies» Logout, alte Seiten erscheinen, Erfasstes verschwindet?
Erste Hilfe «/IE Cache & Cookies» Logout, alte Seiten erscheinen, Erfasstes verschwindet? Cache Einstellungen Im Internet Explorer von Microsoft wie auch in anderen Browsern (zum Beispiel Firefox) gibt
MehrDatenschutz und Geodaten
Datenschutz und Geodaten Dipl.-Math. Birgit Pauls Birgit Pauls EDV-Beratung Betriebliche Datenschutzbeauftragte (GDDcert.) Fach- und Sachbuchautorin Birgit Pauls 2009 1 Inhalt Aktuelle Beispiele Grundlagen
MehrSoziale Netzwerke. Basisschutz leicht gemacht. 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co.
Soziale Netzwerke Basisschutz leicht gemacht 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co. www.bsi-fuer-buerger.de Sicher unterwegs in studivz, Facebook & Co. Die sozialen
MehrInformationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite
Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?
MehrRegistrierung als webkess-benutzer
Registrierung als webkess-benutzer Ihre Registrierung als Benutzer ist Voraussetzung für den Zugang und die Teilnahme bei webkess. Einzige Voraussetzung für die Registrierung als Benutzer ist eine gültige
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrDatenflut und Datenschutz - Rechtsfragen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Rechtsfragen Deutscher Ethikrat 21.05.2015 Datenflut -Big Data im Gesundheitsbereich Big Data beschreibt aktuelle technische Entwicklungen, die die
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehr