DEZEMBER Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft

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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Dezembernummer bringt: Wichtige Information Novelle des Gesetzes über die Krankenversicherung Gesetz über die Einschränkung von Barzahlungen Steuerordnung MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava,

2 WICHTIGE INFORMATION Der Nationalrat der SR hat am 4. Dezember 2012 die Novelle des Einkommenssteuergesetzes verabschiedet: Über einige Änderungen ab Januar 2013 haben wir Sie bereits in der Oktoberausgabe informiert: Aufhebung der Flat-Tax: bei juristischen Personen wird der Steuersatz von 23% und bei natürlichen Personen mit einem Einkommen von mehr als 2.866,81 EUR monatlich der Steuersatz von 25% angewandt Einschränkung von Pauschalausgaben: Gewerbetreibende werden nur Pauschalausgaben in Höhe von 40% der erzielten Einkommen, jedoch maximal in Höhe von 420 EUR für jeden Monat, d.h. jährlich EUR monatlich geltend machen können. Verschärfung des Anspruches auf den Freibetrag für die Ehefrau. Der Nationalrat hat bei der Dezembertagung auch Folgendes verabschiedet: Martin Šiagi Tel.: Erhöhung der Grenze für die Steuerbefreiung von Geld- und Sachgewinnen von den derzeitigen 165,97 EUR auf 350 EUR, Erhöhung der Grenze, ab der natürliche Personen verpflichtet sind, Anzahlungen für die Einkommenssteuer zu leisten von den derzeitigen 1660 EUR auf 2500 EUR; Aufhebung der Verlängerungsfrist für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung 2012 aufgrund einer Mitteilung. Steuerpflichtige werden nicht mehr die Möglichkeit haben, die Frist für die Einreichung der Steuererklärung um 3 bis 6 Monate selbst, aufgrund einer eigenen Entscheidung zu verlängern, sondern nur unter der Voraussetzung, dass das Einkommen auch ausländische Einkünfte beinhalten. Aus der Gesetzesnovelle ergibt sich, dass die Steuerpflichtige die Steuererklärung für die Einkommenssteuer von natürlichen und juristischen Personen für den Besteuerungszeitraum 2012 bis 31. März 2013 einzureichen haben. Und ab Januar 2013 müssen die juristischen Personen Anzahlungen für die Einkommenssteuer schon in Höhe von 23% zahlen. NOVELLE DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG Der Nationalrat der SR hat am 29. November 2012 die Novelle des Gesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet, die sich vor allem dem Einkommen aus Dividenden widmet. Bis jetzt wurden aus Dividenden weder Steuer noch Sozialabgaben gezahlt, wobei für Ausschüttungen der Gewinne die MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 1

3 NOVELLE DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG nach 1. Januar2011 entstanden sind, Krankenversicherungsabgaben in Höhe von 10% geleistet werden. Gemäß der neuen Regelung wird bei Dividenden ein Sonderregime der jährlichen Abrechnung der Krankenversicherung angewandt und auf Krankenversicherungsabgaben aus Dividenden wird sich eine höhere Besteuerungsgrundlage als für sonstige Einkommen beziehen. Die Krankenkassenabgaben werden als Abzug bei der Auszahlung erhoben. Änderungen, die die Novelle über die Krankenversicherung mitbringt: Erhöhung des Versicherungssatzes für natürliche Personen, die Dividenden ausbezahlt bekommen, von den derzeitigen 10% auf 14 % der Besteuerungsgrundlage; Einführung einer höheren maximalen jährlichen Besteuerungsgrundlage speziell für das Einkommen aus Dividenden, und zwar das 120-fache des monatlichen Durchschnittslohnes von vor 2 Jahren (für das Jahr 2013 sind es EUR); die Pflicht, die monatliche Anzahlung für die Krankenversicherung aus dem Einkommen aus Dividenden, und zwar spätestens 8 Tage nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Dividenden ausgezahlt wurden, zu leisten. Die Anzahlung für die Krankenversicherung aus dem Dividenden-Einkommen berechnet und zahlt für den Versicherten das Unternehmen das die Ausschüttung leistet. GESETZ ÜBER DIE EINSCHRÄNKUNG VON BARZAHLUNGEN Am 29. November 2011 hat der Nationalrat der SR auch das Gesetz über die Einschränkung von Barzahlungen verabschiedet. Definition des Begriffes Barzahlung Nach diesem neuen Gesetz in der slowakischen Gesetzgebung ist die Barzahlung als cash flow zwischen zwei Personen definiert. Diese Personen können jedwede Rechtssubjekte, also natürliche und juristische Personen einschl. des Staates sein. Es ist unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund es zu diesem Barzahlung kommt. Nach diesem Gesetz wird die Barzahlung untersagt, deren Wert höher als 5000 EUR ist. Wenn die Zahlung zwischen zwei natürlichen nicht gewerblich tätigen Personen geleistet wird, ist das Limit auf EUR erhöht. Dieses Gesetz bezieht sich auch auf Personen, welche die Barzahlung außerhalb des Gebietes der Slowakischen Republik leisten, die aber mit einer Leistung in der Slowakischen Republik zusammenhängt, falls sie die Zahlung im Ausland übergeben oder übernehmen und gleichzeitig in der Slowakischen Republik ihren Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, tolerierten Wohnsitz, Sitz, Betriebsstätte oder Geschäftsanschrift haben. Unter der Leistung versteht man z.b. eine Dienstleistung, Verkauf von Waren, Erfüllung einer Verpflichtung (z.b. Gewährung eines Darlehens), Leistung aufgrund des Beschlusses einer staatlichen Behörde. Jana Princová jana.princova@mandat.sk Tel.: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 2

4 GESETZ ÜBER DIE EINSCHRÄNKUNG VON BARZAHLUNGEN Ausnahmen Hier einige Bespiele, auf die sich eine Barzahlung über 5000 EUR nicht bezieht: bei der Gewährung von Zahlungs- und Postdienstleistungen, beim Postzahlungsverkehr. In der Praxis kann es sich um Bareinzahlung auf das Konto, Bargeldabhebungen vom Konto, um Hinterlegung des Bargelds zur Barüberweisung oder um die Auszahlung des Bargelds infolge einer Barüberweisung handeln, bei Geldwechseltätigkeit, bei der Bearbeitung und dem Transport von Banknoten und Münzen, beim Verkauf oder Austausch von Banknoten oder Münzen, einschl. Wechsel von slowakischen Kronen gegen Euro in bar durch die Nationalbank der Slowakei, bei der Steuerverwaltung und Geltendmachung von Zollvorschriften während einer Krisensituation, im Krieg, Kriegszustand, Ausnahmezustand, Notzustand und in einer Sondersituation im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren und einer notariellen Geldaufbewahrung, beim Gerichtsvollzug oder der Ausübung eines Beschlusses, u.ä. Sanktionen Nach dem Gesetz über die Einschränkung von Barzahlungen wird sowohl die Verletzung der Übergabe der Barzahlung über das festgelegte Limit durch den Zahler als auch die Annahme der Barzahlung über das festgelegte Limit durch den Empfänger sanktioniert. Die Höhe der Sanktionen wird bei natürlichen Personen (es handelt sich nur um Vergehen) in der Höhe von bis zu EUR und bei natürlichen und juristischen Personen (es geht um Verwaltungsdelikte) in der Höhe von bis zu EUR festgelegt. Die Delikte und Verwaltungsdelikte werden vom Steuer- und Zollamt verhandelt, sofern sie diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit festgestellt haben oder Sie über die Verletzung des Verbotes nach diesem Gesetz in Kenntnis gesetzt wurden. Das Gesetz wird am 1.Januar 2013 wirksam. Eine vor der Wirksamkeit dieses Gesetzes vereinbarte Barzahlung, deren Wert höher als 5000 EUR oder EUR, kann bis 31. März 2013 geleistet werden. STEUERORDNUNG Das Finanzministerium der SR hat einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, mit dem das Gesetz über die Steuerverwaltung ( Steuerordnung) geändert und ergänzt wird. Nach der Steuerordnung wird ab 1. Januar 2012 vorgegangen. Die Gesetznovelle soll die Effektivität der Steuerverwaltung, eine MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 3

5 STEUERORDNUNG wirksamere Erhebung von staatlichen Einkommen sichern und es wird auch auf die Forderungen von Steuersubjekten mit dem Ziel, günstige Bedingungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte reflektiert. Wichtigste vorgeschlagene Änderungen: Mit der vorgeschlagenen Novelle werden die Fristen für die Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung in den Fällen, wenn das Steuersubjekt die Rückerstattung der Steuer oder des übermäßigen Steuerabzugs beantragt, mit den Fristen, wenn das Steuersubjekt aufgrund der eingereichten nachträglichen Steuererklärung die Pflicht hat, Steuer nachzuzahlen, abgestimmt. Die Novelle ermöglicht dem Steuersubjekt, die Belege und andere Sachen zwecks Steuerprüfung jedem Mitarbeiter des Steuerverwalters vorzulegen. Gleichzeitig hat der Steuerverwalter die Möglichkeit, die Belege und andere Sachen, die ihm vom Steuersubjekt bei der Steuerprüfung vorgelegt wurden, zu behalten und zwar auch dann, wenn die Steuerprüfung mit der Zustellung des Bescheids über die Steuerbestimmung mit Hilfsmitteln beendet wurde. Der Steuerverwalter wird berechtigt sein, die so geliehenen Belege spätestens binnen 30 Tagen nach der Beendigung der Steuerbestimmung mit Hilfsmitteln zu behalten. Es wird vorgeschlagen, dass das Steuersubjekt die Umbuchung der Steuermehrzahlung auf die Steuerforderung oder die nicht fällige Steueranzahlung beantragen kann und es wird die untere Grenze der Steuermehrzahlung (3 EUR) bestimmt, die der Steuerverwalter dem Steuersubjekt rückerstattet. Die Novelle der Steuerordnung schlägt vor, dass die Abtretung von Forderung gegen dem Steuerverwalter (z.b. Steuermehrzahlung, Anspruch auch Steuerrückerstattung, Anspruch auf übermäßigen Steuerabzug, Anspruch auf Steuerbonus u.ä.) gemäß dem Zivilgesetzbuch nicht möglich ist. Ein weiterer Vorschlag ist, den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bestimmungen über die Pflicht für bestimmte Steuersubjekte (MWST-Zahler, Steuerberater und Anwälte, die Steuersubjekte vertreten), die Anträge elektronisch einzureichen, auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Die Wirksamkeit der Bestimmungen über die elektronische Zustellung von Dokumenten von den Steuerverwaltern in die persönliche elektronische Mailbox des Steuersubjekts wird auf den 1. Januar 2015 verschoben. Die Wirksamkeit der Novelle wird ab 30. Dezember 2012 mit Ausnahme von einigen Bestimmungen vorgeschlagen, deren Wirksamkeit ab 1. Januar 2013 vorgeschlagen wird. Die Gesetznovelle wurde zur Verhandlung des Nationalrates geschickt. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 4

6 ÄNDERUNGEN IM GESETZ ÜBER DIE VERWENDUNG DER ELEKTRONISCHEN FISKALKASSA Die Novelle der Steuerordnung regelt gleichzeitig auch einige Bestimmungen des Gesetzes über die Verwendung der elektronischen Fiskalkassa. Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Ersuchen des Steuer- oder Zollamtes, den Intervallabschluss oder den Übersichtabschluss auszudrucken, aus dem das Steueramt die Angabe über die erhaltenen Verkaufserlöse zum konkreten Zeitpunkt erhalten und diese mit dem eingenommenen Bargeld vergleichen kann. Die Wirksamkeit der Novelle des Gesetzes über elektronische Fiskalkassen wird ab 1. Januar 2013 vorgeschlagen. BEITRAG FÜR DIE SCHAFFUNG VON NEUEN ARBEITSPLÄTZEN Ab 12. November 2012 können Arbeitgeber aufgrund des Projekts Nr. XXI Unterstützung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen eine Dotation für den neugeschaffenen Arbeitsplatz beantragen. Dieses Projekt ist das Ergebnis der Kommunikation zwischen dem Ministerium für Arbeit und Brüssel und wird durch die Ämter für Arbeit, Soziales und Familie im Rahmen der Slowakischen Republik realisiert. Dieses Projekt bezieht sich nicht auf die Region Bratislava. Zielgruppe des Beitrages für die Unterstützung der Beschäftigung sind junge Arbeitslose im Alter von bis 29 Jahren einschl., geführt in der Bewerberevidenz des Amtes mindestens 3 Monate. Die genaue Höhe des monatlichen Beitrages beträgt 90% des gesamten Arbeitspreises des Mitarbeiters, jedoch höchstens 456,57 EUR. Der gesamte Arbeitspreis stellt das Gehalt des Mitarbeiters zusammen mit den Anzahlungen für die Kranken- und Sozialversicherung, des Beitrages für die Altersrentenversicherung, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Das Projekt ist auf die Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen bei ausgewählten Arbeitgebern einschl. Arbeitgeber, die auf dem Gebiet des Straßengütertransports, bzw. des anderen Personentransports tätig sind, für Bewerber aus der berechtigten Zielgruppe bestimmt, die vollzeitbeschäftig sind: Robert Jex robert.jex@mandat.sk Tel.: befristet, mindestens 18 Monate, oder unbefristet mit der Bedingung der Beschäftigung von mindestens 18 Monaten. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 5

7 BEITRAG FÜR DIE SCHAFFUNG VON NEUEN ARBEITSPLÄTZEN Die Pflichtdauer des Arbeitsplatzes beträgt mindesten 18 mit einer Unterstützung von 12 Monaten. Unter der Schaffung des Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber versteht man die Erhöhung der Anzahl von Arbeitsplätzen, die durchschnittlich in 12 Kalendermonaten im Vergleich mit der gleichen Vorperiode eine Steigerung der Anzahl seiner Mitarbeiter darstellt. Die tatsächliche Höhe des gewährten Beitrages hängt von der Beurteilung des Ausschusses des zuständigen Arbeitsamtes ab, wobei maßgebend sind vor allem die Höhe des Lohnes für die neuen Mitarbeiter, die geplante Länge des Arbeitsverhältnisses und der Landkreis, in dem die Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Beitrag wird dem Arbeitgeber von dem Amt gewährt, in dessen Zuständigkeit der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder den Arbeitsplatz schafft. STEUERERKLÄRUNG FÜR DIE KFZ-STEUER UND DIE IMMOBILIENSTEUER Wir möchten Sie daran erinnern, dass der 31. Januar 2013 der Termin für die Einreichung der Steuererklärung für die KfZ-Steuer und die Immobiliensteuer ist. Immobiliensteuer Die Immobiliensteuer umfasst die Steuer aus Grundstücken, Bauten, Wohnungen und Nichtwohnräumen. Die Steuererklärung für die Immobiliensteuer wird dem zuständigen Steuerverwalter (d.h. Gemeinde, oder Stadtteil) zum 31. Januar 2013, gemäß dem Stand zum 1. Januar 2013 eingereicht. Die Steuererklärung wird nur eingereicht, falls der Steuerzahler im Laufe des Jahres 2012 Eigentümer, Verwalter, Mieter/Pächter oder Nutzer der Liegenschaft geworden ist, die Steuergegenstand ist. Wird der Steuerzahler Eigentümer, Verwalter, Mieter/Pächter oder Nutzer einer Liegenschaft am 1. Januar 2013, entsteht die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt und er ist auch verpflichtet, die Steuererklärung bis 31. Januar 2013 einzureichen. Marian Vojtek Tel.: Die Immobiliensteuer wird vom Steuerverwalter erhoben und ist binnen 15 Tagen ab Rechtskraft des Beschlusses zahlbar. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 6

8 STEUERERKLÄRUNG FÜR DIE KFZ-STEUER UND DIE IMMOBILIENSTEUER KfZ-Steuer In der letzten Ausgabe unserer Internetmonatszeitschrift haben wir Sie schon über die wichtigsten Änderungen informiert, die im Gesetz über die KFZ-Steuer eingetreten sind. (z.b. dass der Arbeitgeber der Steuerzahler der KfZ-Steuer wird, wenn er dem Mitarbeiter bei der Nutzung des Fahrzeuges für Dienstreisen die Reisekosten auszahlt, wobei der Mitarbeiter nicht der Fahrzeughalter ist). Die Steuererklärung für die KfZ-Steuer für 2012 ist auch bis zum 31. Januar 2013 dem zuständigen Steuerverwalter einzureichen und sie ist zu diesem Zeitpunkt auch fällig. (Sofern die angenommene Steuer bei einem Steuerverwalter höher als 660 EUR aber kleiner als EUR ist, hat der Steuerzahlung vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, sofern sie höher als EUR ist, hat der Steuerzahler monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie an der Erstellung der Steuererklärung für die KfZ-Steuer oder die Immobiliensteuer durch unsere Gesellschaft interessiert sind. Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr 2013 wünscht Ihnen MANDAT CONSULTING, k.s. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 7

9 ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 8

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