Cloud Computing, Social Media und andere Trends der CeBIT 2010
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- Gesche Böhme
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1 Cloud Computing, Social Media und andere Trends der CeBIT 2010 Kommunikation Trends der CeBIT in Darmstadt COSYNUS Dienstag, Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt
2 IT-Kanzlei dr-lapp.de d 1. IT-Recht (Software, Hardware, Projekte, Outsourcing etc.) 2. Recht des E-Commerce und Internet 3. Rechtsfragen IT-Sicherheit 4. AGB und Vertragsverhandlungen 5. Mediation und Konfliktmanagement 6. Lokalisierung ausländischer IT-Verträge
3 Dr. Thomas Lapp Vorsitzender der Nationalen Initiative Informations- und Internetsicherheit NIFIS e.v. Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht und elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer Mitglied der Redaktion des IT-Rechtsberaters Zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum IT-Recht Referent im Fachanwaltslehrgang IT-Recht etc.
4 Cloud Computing Rechnen in der Wolke Ursprung: Elastic Compute Cloud EC2 von Amazon 2006 Weltweite Ausgaben 2009: 17 Milliarden US$ Schätzung IDC für 2013: 44 Milliarden US$
5 Btilit Beteiligte Anbieter: Microsoft, IBM, T-Systems, Google etc. Kunden: Pfizer, New York Timesetc etc. Anwendungen: Gmail, Twitter, Facebook etc.
6 Cloud Computing? Alter Wein im neuen Schlauch? Outsourcing, ASP, SaaS, Virtualisierung i etc. Flexibilität, Skalierbarkeit Abdecken von Lastspitzen ohne überflüssige Kapazitäten Zukunft im Mobile Business
7 Wo sind sie, meine Daten?
8 Cloud und ddatenschutzrecht t ht Gegenstand ist der Schutz personen- bezogener Daten, das sind persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Grundregel des Datenschutzrechts 3 Abs. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
9 Personenbezogene Daten Unternehmensdaten Name und Anschrift, auch im Büro -Adresse Telefonnummer (Durchwahl) IP-Adresse Cookies Pseudonyme Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
10 Informationelle Selbstbestimmung ti Jeder Betroffene soll wissen und (in Grenzen) mitbestimmen können, wer sich welche seiner Daten zu welchem Zweck beschafft, wie verarbeitet und an wen weitergibt Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
11 Dt Datenschutzrecht ht ht Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift h dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt gt hat Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
12 11 Dt Datenverarbeitung bit im Aft Auftrag Daten Daten Daten Unternehmen A Auftraggeber B Firma C Rechen zentrum Auftragnehmer Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt
13 11 Dt Datenverarbeitung bit im Aft Auftrag Daten Daten Daten Unternehmen A Auftraggeber B Firma C Rechen zentren in der Cloud Auftragnehmer Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt
14 11 BDSG Datenverarbeitung im Auftrag Auftraggeber ist verantwortliche Stelle Keine Übermittlung von Daten wenn: Sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers Schriftlicher Auftrag Weisungsrecht und Kontrolle über die Einhaltung des Auftrags! Kontrolle der Subunternehmer! Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
15 11 BDSG Datenverarbeitung im Auftrag 10-Punkte-Katalog 11 Abs. 2 S. 2 BDSG: 2. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung 3. Technische h und organisatorische i Maßnahmen 5. Pflichten des Auftragnehmers, insbes. Kontrollen 7. Kontrollrechte des Auftraggebers 9. Weisungsrechte des Auftraggebers Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt
16 Lösungen Homomorphe Kryptografie Europäische Wolken Pi Private/interne t Wolken Anpassung Datenschutzrecht an geänderte Bedingungen
17 Vertragsende mit der Cloud Herausgabe der Daten aus der Cloud Vernichtung von allen Sicherungen (nach erfolgreicher Übergabe) b Unterstützung bei Weiterbetrieb/Migration
18 Beispiele von Social Networks Social Bookmarks Microblogging Video-und Fotoportale Foren Social Networks Blogs Bewertungsportale gp Wikis Terminplanung 18
19 Relevanz von Social Networks: Wachstumsraten Februar 2010 Yahoo.com Facebook.com Dez. 09: 469 Mio. Besucher pro Tag auf Facebook.com; Zuwachs im Vergleich zum FAZ, Vormonat: +31 Mio. Facebook wächst von 2 auf 7,5 Mio. 11. Februar 2010 Nutzer in Deutschland in einem Jahr 19
20 Profile in Social lnt Networks
21 Name und Profil filin Social lnt Networks Informationspflichten (Impressum) Schutz von fremden Namen, Marken Identitätsdiebstahl di t Schutz des Accounts
22 Shd Schadensersatz wegen gefälschtem Profil auf Facebook Financial Times,
23 Unternehmensrichtlinien htli i Wer schreibt für das Unternehmen (PR-Abteilung, Kundenbetreuung, Helpdesk etc.) Was darf geschrieben werden (Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltungspflichten) In welchem Umfang wird geschrieben (Kosten-Nutzen-Verhältnis)
24 Risikoanalyse: Sicherheitsbedenken Basler Zeitung, Organisationen sperren Facebook-Zugang 24
25 Pi Privatnutzung t am Arbeitsplatz Ab t Private Nutzung grundsätzlich nur mit Genehmigung zulässig MitDld Meist Duldung des Abit Arbeitgebersb Dennoch Grenzen beachten, das sonst außerordentliche Kündigung droht
26 Uh Urheberrecht, ht Recht am eigenen Bild Urheberrecht an Tweets, Texten, Bildern, Musik, Videos etc. Recht am eigenen Bild Persönlichkeitsrecht, insbesondere bei Kommentaren
27 Wit Weitere If Informationen Jur-PC Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht Beratungs- und Informationszen-trum Elektronischer Geschäftsver-kehr Hessen IT-Rechtsberater
28 Nützliche Links Nationale Initiative für Internet- Sicherheit (NIFIS e.v.) Virtuelles Datenschutzbüro, Service der Datenschutzbeauftragten
29 Noch hf Fragen??
30 Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt IT-Kanzlei dr-lapp.de d Corinna Lapp Rechtsanwältin und Mdit Mediatorini Berkersheimer Bh Bahnstraße Frankfurt Tel.: 069/ Fax: 069/ anwalt@dr-lapp.de
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