Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 HLFS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 HLFS"

Transkript

1 VB-SV 2013 HLFS Gliederung des Vortrages Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 Rechtsgrundlagen Allgemeine Anforderungen Technische Baubestimmung (LöRüRL) HE-Hessen zur Löschwasserrückhaltung (HE-LW-Hessen) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 1

2 Rechtsgrundlagen 62 (1) WHG: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Besorgnisgrundsatz) Quelle: HE-LW-Hessen Anlagenverordnung VAwS Hessische Bauordnung - HBO 3 Grundsatzanforderungen 3 Allgemeine Anforderungen 3 Nr. 4: Rückhaltegebot für Löschwasser 3 Abs. 1: Allg. Vorsorgegrundsatz: Gefährdung der öff. Sicherheit und Ordnung ist auszuschließen Anh. 1 Nr. 9.4 Ausführung nach Maßgabe der im Staats-anzeiger durch die oberste Bauaufsichtsbehörde oder oberste Wasserbehörde bekannt gemachten Anforderungen 3 Abs. 3 Die durch öff. Bekanntmachung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eingeführten technischen Baubestimmungen sind zu beachten Sonstige Anlagen nach 62 WHG (A-, U-, R-, HBV-Anlagen) LAGER-Anlagen Einzelfallentscheidung, da noch keine technische Regel eingeführt. Orientierung an HE-LW-Hessen empfohlen. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie In der derzeit gültigen Fassung mit Erlass vom (StAnz. 2003, S. 3019) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde als Technische Baubestimmung eingeführt. VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 2

3 Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Anordnung - den Anlagen unmittelbar räumlich zugeordnet (dezentral) - räumliche Trennung ist zulässig, wenn Zuleitung sichergestellt (dezentral) - in Ausnahmefällen können Rückhaltemöglichkeiten in Abwasseranlagen genutzt werden (zentral) (Genehmigung Wasserbehörde) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 3

4 Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Dimensionierung Auffangvolumen und Hydraulik (Berücksichtigung von Leckagen, Löschwasser/Schaumhöhe und ggf. Niederschlagwasser) - für Lageranlagen gemäß dem technischen Regelwerk -LöRüRL- - für Nicht-Lageranlagen gemäß der HE-LW-Hessen - bei zentraler Rückhaltung Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde (TRwS 134) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 4

5 LöRüRL Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 5

6 LöRüRL Geltungsbereich (Ziffer 2.1 LöRüRL) WGK 1 > 100 t je Lagerabschnitt WGK 2 > 10 t je Lagerabschnitt WGK 3 > 1 t je Lagerabschnitt VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 6

7 WGK 1 Beispiele: Essigsäure Schwefelsäure Silicone Natronlauge Polyesterharze VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 7

8 WGK 2 Beispiele: Chlorbenzol Heizöl Formaldehyd Mehrbereichsschaummittel VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 8

9 WGK 3 Beispiele: Ottokraftstoffe Benzol Schwermetallverbindungen VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 9

10 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist eine Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich (Ziffer 1.4 LöRüRL) Lagerung nicht brennbarer Stoffe ohne Verpackung oder in nicht brennbaren Verpackungen und Bauteile des Objektes nicht brennbar oder keine Löschmittel Wasser / Schaum VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 10

11 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist die LöRüRL nicht anzuwenden (Ziffer 2.2 / 2.3 LöRüRL) Bereitstellung < 24 Stunden Transportbedingtes Zwischenlager Stoffe in der Produktion Explosive Stoffe Druckgase Radioaktive Stoffe VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 11

12 LöRüRL Allgemeine Regelungen Regelungsbereiche - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Gebäude (Ziffer 5 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Freien (Ziffer 6 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse > 3000 l und ortsfeste Behältnisse (Ziffer 7 LöRüRL) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 12

13 LöRüRL Allgemeine Regelungen Bauliche Ausführung (Ziffer LöRüRL) WU-Beton nach DIN 1045, mind. 20 cm Stahlauskleidung Dicht bis zur Entsorgung (TRwS 786) Stationäre Löschwasserbarrieren (Orientierung an VdS ) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 13

14 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wie sind Lagerabschnitte voneinander zu trennen (Ziffer 5.2 LöRüRL) Innerhalb von Gebäuden durch Wände und Decken in F90- A Bauweise (Lagerabschnitte > m 2 Brandwände) Außerhalb von Gebäuden durch Wände oder Abstände (i.d.r. 10 m, in besonderen Fällen 5 m siehe Nr LöRüRL) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 14

15 Allgemeine Regelungen Mischlagerung Lagern von Stoffen unterschiedlicher WGK (Ziffer 4.3 LöRüRL) Bestimmung der zulässigen Lagermenge Fläche des Lagerabschnittes Volumen der Rückhalteanlage nach der höchsten WGK < 1% WGK 3 in Lagern der WGK 2 < 5 % WGK 2 in Lagern der WGK 1 bleiben unberücksichtigt VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 15

16 LöRüRL Maßgebliche Parameter Wassergefährdungsklasse (VwVwS) schwach wassergefährdend WGK 1 wassergefährdend WGK 2 stark wassergefährdend WGK 3 Sicherheitskategorie K1 - K4 (Ziffer 3.13 LöRüRL) K1 öffentliche Feuerwehr K2 öffentliche Feuerwehr und BMA K3 Werkfeuerwehr und BMA K4 Feuerwehr und BMA und autom. Löschanlage VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 16

17 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerhöhe (Ziffer LöRüRL) - Zulässige Lagermenge / Lagerfläche (Ziffer LöRüRL) - Erforderliches Rückhaltevolumen (Ziffer LöRüRL) < 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 2) > 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 3) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 17

18 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude Zulässige Lagerhöhe Ziff Blocklager bis 4 m Blocklager mit Sprinkler bis 5 m Regallager bis 5 m Block- und Regallager bis 6 m, wenn jede Lagerguteinheit von mindesten einer Seite für den Löschangriff der Feuerwehr zugänglich ist und eine Lagerguttiefe von 1,5 m je Lagerguteinheit nicht überschritten wird Regallager (Hochregallager) mit Sprinkler bis 40 m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 18

19 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge bzw. -fläche Tab. 1 K 1 K 2 K 3 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) K 3 (Zug) 2 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t bzw. m 2 in t bzw. m 2 in t bzw. m K VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 19 3 Zulässige Lagermenge sowie zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für

20 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge Tab. 1 1 Sicherheitskategorie 2 3 Zulässige Lagermenge 4 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t in t in t K K K K 3 (2 Staffeln) K 3 (Zug) K VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 20

21 K 1 K 2 K 3 K 3 (Zug) K 4 Löschwasserrückhaltung LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerfläche Tab. 1 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) Zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für WGK 1 WGK 2 WGK 3 in m 2 in t m 2 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe Korrekturfaktor: < 0,7 t/m 2 1,3 > 1,2 t/m 2 0,5

22 Erforderliches Rückhaltevolumen < 12 m Tab. 2 1 Fläche des Lagerabschnitts Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in den Sicherheitskategorien K 1/K 2 K 3/K 4 in m 2 in m 3 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe

23 LöRüRL - Erforderliches Rückhaltevolumen > 12 m Tab. 3 Lagerguthöhe in m 12 < h < < h < h < h 40 Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 23

24 Erforderliches Rückhaltevolumen nach Tab. 2 (<12 m) oder Tab. 3 (>12 m) wird mit dem Faktor der Referenz-WGK multipliziert Wassergefährdungsklasse WGK 1 Faktor 1,0 WGK 2 Faktor 1,5 WGK 3 Faktor 2,0 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 24

25 Bemessungsvorschläge gemäß der Hessischen Handlungsempfehlungen HE-LW-Hessen VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 25

26 HE-LW-Hessen Für nicht Lageranlagen (HBV / AU) keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn 100 t WGK 1 oder 10 t WGK 2 oder 1t WGK 3 DWA-A 779 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 26

27 HE-LW-Hessen Abfüll- und Umschlaganlagen Keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn die Bagatellregelung nach Anhang 1 Nr. 9.4 Buchstabe f) VAwS eingehalten ist der zu erwartende Anfall von Löschwasser und wassergefährdenden Stoffen im Brandfall so gering ist, dass er mit den vorhandenen Rückhaltevorrichtungen schadlos aufgenommen werden kann Regelfall bei Abfüll- und Umschlaganlagen wenn die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und geeignete Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher) vorhanden sind VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 27

28 HE-LW-Hessen HBV-Anlagen Möglichkeiten zur Bemessung des Löschwasserrückhaltevolumen im Einzelfall: Analogieschluss zur LöRüRL Bemessung nach der Brandlast Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung bei Werkfeuerwehr VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 28

29 HE-LW-Hessen Analogieschluss zur LöRüRL HBV-Anlagen mit vergleichbaren Randbedingungen wie Lageranlagen können in Analogie zur LöRüRL bemessen werden. z.b. Batch-Anlagen mit fest definierten Mengen an wassergefährdenden Stoffen innerhalb eines Brandabschnittes VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 29

30 HE-LW-Hessen Bemessung mit zu berücksichtigender Brandlast (Q ges ) Q ges [GJ] = Q m [GJ] + Q i [GJ] Q m = Mobile Brandlasten (Produkte, Verpackungen, Einrichtungen) Q i = Immobile Brandlasten (Gebäude, Dämmung, Verkleidungen) R LW [m 3 ] = Q ges [GJ] / 2,6 [GJ / m 3 ] R LW = Erforderliches Löschwasserrückhaltevolumen Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 30

31 HE-LW-Hessen Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 31

32 HE-LW-Hessen Bemessung bei Werkfeuerwehr (Hilfsfrist 5 min) Nicht bei Explosionsgefahr Brandfrüherkennung! Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 32

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 1: Rechtliche Grundlagen (Stand

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 1: Rechtliche Grundlagen (Stand Anhang 1: Rechtliche Grundlagen 1. Anlagenverordnung-VAwS Der allgemeine Besorgnisgrundsatz in 19g WHG wird durch die Grundsatzanforderungen nach 3 Nr. 4 VAwS bezüglich der Rückhaltung von kontaminiertem

Mehr

Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes

Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes Workshop Fluortenside in Löschschäumen" Augsburg, 04. Dezember 2013 Bernhard Irl Referat 68 Gewässerschutz bei industriellen und

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Obere Wasserbehörde September Die Regelungen im Brandfall: Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser

Regierungspräsidium Kassel Obere Wasserbehörde September Die Regelungen im Brandfall: Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser Regierungspräsidium Kassel Obere Wasserbehörde September 2011 Die Regelungen im Brandfall: Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser Wasserrechtliche Rechtsgrundlage: 62 Abs. 1 WHG Besorgnisgrundsatz

Mehr

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) Freistaat Sachsen Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender

Mehr

Vom 29. Juni Schutzziel

Vom 29. Juni Schutzziel Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

WassR 5.2 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL)

WassR 5.2 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL) Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL) Vom 10. Februar 1993 (GABl. S. 208) zuletzt geändert am 30. August

Mehr

Anlagenbezogener Gewässerschutz Brandschutzkonzept Brandschutzkonzept

Anlagenbezogener Gewässerschutz Brandschutzkonzept Brandschutzkonzept 1 3 November, 1986: Explosion mit Großbrand in Sandoz, Schweiz, bei dem infolge der Löscharbeiten wassergefährdende Stoffe (chlorhaltige Pestizide+toxische Zerseztungsprodukte) in den Rhein flossen. 2

Mehr

Wasserrechtliche Vorsorgeregelungen zur Bewältigung von Schadensfallauswirkungen

Wasserrechtliche Vorsorgeregelungen zur Bewältigung von Schadensfallauswirkungen IHK Verbund Mittelhessen IHK - Kassel IHK-Kassel IHK-Verbund Mittelhessen Wasserrechtliche Vorsorgeregelungen zur Bewältigung von Dipl.-Ing. Joachim Kolb Abfüllplatz Fass- und Gebindelager Diesel HBV-Anlagen

Mehr

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) Ausgabe August 1992 (Mitteilung des Deutschen Institutes für Bautechnik

Mehr

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) RdErl. d. Ministerium für Bauen und Wohnen

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) RdErl. d. Ministerium für Bauen und Wohnen Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) RdErl. d. Ministerium für Bauen und Wohnen v. 14.10.1992 (MBl. NW. 1992 S.1719; ber. 1993 S. 879)

Mehr

Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken

Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken Erlass vom 1 Schutzziel 2 Geltungsbereich 3 Flächen für die Feuerwehr 4 Lagerung von Stoffen in

Mehr

Zur Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL):

Zur Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL): Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) Einführung Technischer Baubestimmungen nach 3 Abs. 3 BauO NRW1) RdErl. d Ministeriums für Städtebau

Mehr

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften -

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - Anlage 7 - Seite 1 - Anlage 7 Betriebliche Gewässerschutzinspektionen/ IED-Überwachung - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten

Mehr

Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall

Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Handlungsempfehlung: Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Hessenweit abgestimmte Empfehlung Stand 17.11.2011 Seite 1 von 23 Handlungsempfehlung: Vollzug des Gebotes

Mehr

Konsequenzen für die Löschwasserrückhaltung aus VAwS und LöRüRL beim Lagern von wassergefährdenden

Konsequenzen für die Löschwasserrückhaltung aus VAwS und LöRüRL beim Lagern von wassergefährdenden Merkblatt Konsequenzen für die Löschwasserrückhaltung aus VAwS und LöRüRL beim Lagern von wassergefährdenden Stoffen VGB-M 115 Erste Ausgabe 1997 (Nachdruck 2002) Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.

Mehr

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) - Fassung August 1992 1

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) - Fassung August 1992 1 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) Inhaltsverzeichnis - Fassung August 1992 1 1 Schutzziel und Bemessungsgrundlagen 2 Geltungsbereich

Mehr

VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS

VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS Inhalt wassergefährdend allgemein wassergefährdend Rückhaltevolumen Gefährdungsstufen

Mehr

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL

Mehr

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis Die Industriebaurichtlinie in Brandschutzkonzepte für Industriebauten der Praxis Lutz Battran München Lutz Battran 3. Berliner Brandschutz Fachgespräch 2013 1 Anwendungs bereich Liste der Technischen Baubestimmungen

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 2 Geltungsbereich Sie gilt für Industriebauten. 4 Geltungsbereich

Mehr

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 6: Fragensammlung (Stand

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 6: Fragensammlung (Stand Anhang 6: Fragensammlung Hinweis: Grundlage der Fragensammlung war das Ergebnis des Workshops vom 14.04.2005 in Wiesbaden. Im Zuge der Aufstellung der wurden die bisher hessenweit abgestimmten Antworten

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 Büro- und Verwaltungsgebäude DASt Richtlinie 019 2 Industriebau

Mehr

Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben.

Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben. Peter Szalata Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Dampfkesselanlagen Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng. Die Strenge betrifft in erster Linie

Mehr

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau Einführung in die DIN 18 230 Baulicher Brandschutz im Industriebau Gliederung 1. Anwendungsbereiche der DIN 18230 2. Wichtige Begriffe 3. Äquivalente Branddauer 4. Erforderliche Feuerwiderstandsdauer 5.

Mehr

Schadstoffausbreitung bei Großbränden

Schadstoffausbreitung bei Großbränden bei Großbränden Brandschutztechnische Anforderungen an Abfallanlagen für Kunststoffe Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. IndBauR vor 2000 3. Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom 04.02.2015 Referent: Dipl.-Ing. Wilfried Stöber An der Talle 114 33102 Paderborn 12. Architekten- und

Mehr

3. Anforderungen nach Anlagenarten

3. Anforderungen nach Anlagenarten 3. Anforderungen nach Anlagenarten Beispiel Abwasser Feste Abfälle, z.b. Metallschredder, werden unverpackt, also in loser Schüttung im Freien ohne Überdachung gelagert ( Checkliste L9): Die Lagerung von

Mehr

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand der AwSV 23. Mai 2014: Bundesrat stimmt

Mehr

Mögliche neue Anforderungen

Mögliche neue Anforderungen Mögliche neue Anforderungen in WHG und AwSV Inhalt WHG = Wasserhaushaltsgesetz Änderungen AwSV = Bundes-Anlagenverordnung Regelungsumfang mögliche Anforderungen was bleibt, was ändert sich? Sonderregelungen

Mehr

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Dipl.Biol. Martin Böhme Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/8 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG- Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Wichtige Aspekte zur Lagerung von Gefahrstoffen. Stuttgarter Gefahrguttag

Wichtige Aspekte zur Lagerung von Gefahrstoffen. Stuttgarter Gefahrguttag Wichtige Aspekte zur Stuttgarter Gefahrguttag 19.10.2016 Was ist ein Lägerle? Schwäbisch für Anfänger : kleines Lager Schwäbisch für Fortgeschrittene -geheimer Ort, den nur Eingeweihte kennen -Liegt außerhalb

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/6 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG-Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Umsetzung der VAwS in NRW

Umsetzung der VAwS in NRW Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit

Mehr

Löschwasser-Rückhaltung Neuer Leitfaden für die Praxis

Löschwasser-Rückhaltung Neuer Leitfaden für die Praxis 1 Löschwasser-Rückhaltung Neuer Leitfaden für die Praxis 2 Übersicht 1. Warum braucht es Rückhaltemassnahmen? 2. Überarbeitung bestehende Vollzugshilfe 3. Kriterien für die Rückhaltepflicht - Stoffe und

Mehr

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 3: Ausführungsbeispiele (Stand

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 3: Ausführungsbeispiele (Stand Anhang 3: Ausführungsbeispiele Löschwasserrückhalteeinrichtungen können gemäß ihrer Funktionalität in Gruppen eingeteilt werden. Die nachfolgende Reihenfolge der Gruppen stellt gleichzeitig auch die Wertigkeit

Mehr

Stellungnahme. Löschanlagen und Löschwasserrückhaltung in Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen S2 und S3

Stellungnahme. Löschanlagen und Löschwasserrückhaltung in Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen S2 und S3 Beschluss 28/2006 des ABAS vom 28.11.2006 (redaktionell angepasst 4/2017) Seite 1 Stellungnahme Löschanlagen und Löschwasserrückhaltung in Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen S2 und S3 Erstellt

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt An Muster (zuständige Wasserbehörde) Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß 40 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Anlagen

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) : 6/1993 Löschwasser-Rückhaltung Inhalt: 1 Gründe für die Herausgabe Seite:

Mehr

Häufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz

Häufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz Häufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz Dipl. Ing. (FH) Branddirektor Feuerwehr München Vorsitzender des AK VB/G des DFV und der AGBF Rettung von Menschen über Leitern der Feuerwehr

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt An den Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt - Untere Wasserbehörde - Burloer Straße 93 46325 Borken Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren

Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren Stand der Anlage II: September 2016 Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren Beispiele für möglichen VAwS/AWsV-Plus -Standard Jeweils Vergleich

Mehr

Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen

Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen 1 Anlagen nach WHG Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Lagern Abfüllen Umschlagen Herstellen WHG- Anlagen Verwenden Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern

Mehr

Checklisten. Nr. 4 Zusammenlagerung

Checklisten. Nr. 4 Zusammenlagerung Checklisten für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit gefährlichen wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen Nr. 4 Zusammenlagerung Checkliste Nr. 4: Zusammenlagerung Seite

Mehr

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Absender: Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten Untere Wasserbehörde Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die Errichtung

Mehr

Änderungen AwSV zur VAwS (Bayern)

Änderungen AwSV zur VAwS (Bayern) Referent: Dipl.-Ing.(FH) Kai Gerhard Beratender Ingenieur (BayIKa-Bau) ibutec UG [haftungsbeschränkt] Finkenweg 2 63776 Mömbris Tel.: 0 60 29 / 99 86 932 Fax: 0 60 29 / 99 94 74 e-mail: kai.gerhard@ibutec.com

Mehr

Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.

Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Merkblatt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Kraftwerk VGB-M 305 Erste Ausgabe 2002 Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Zu beziehen bei: VGB PowerTech Service GmbH Verlag technisch-wissenschaftlicher

Mehr

Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen

Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen 29. Abfalltagung des LLUR Dienstag, 20. März 2018 Kulturzentrum Rendsburg Heike Woyczechowski, MELUND, Wasserwirtschaft 2 Heike Woyczechowski,

Mehr

ATV-DVWK-A 780 Teile 1 und 2. Inhalt. *Fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt.

ATV-DVWK-A 780 Teile 1 und 2. Inhalt. *Fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt. Kommentar zum Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 780 Teile 1 und 2 Oberirdische Rohrleitungen Dezember 2003 Dipl.-Ing. Olaf Löwe und Dipl.-Ing. Iris Grabowski Dezember 2003, 68 Seiten, DIN A4 ISBN 978-3-924063-86-3

Mehr

Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011

Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011 Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011 TÜV Hessen, Darmstadt Peter Nischwitz, 06151/600-604 www.tuev-hessen.de TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH l TÜV SÜD AG / Land Hessen IS-17.08.2011

Mehr

Löschwasser-Rückhaltean lagen:

Löschwasser-Rückhaltean lagen: UMWELT Löschwasser-Rückhaltean lagen: Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten Umweltschutz nach Brandschäden Umweltfragen bestimmen in zunehmendem Maße die Schadenentwicklung in der Sach- und

Mehr

Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung

Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde - 47792 Krefeld Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung gemäß 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mehr

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Verwendung von Beton als Abdichtmittel bei Rückhalteeinrichtungen von LAU-Anlagen

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Verwendung von Beton als Abdichtmittel bei Rückhalteeinrichtungen von LAU-Anlagen REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 5 - UMWELT Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Untere Wasserbehörden Karlsruhe 14.09.2006 Name Herr Schöbel Durchwahl 0721 926-7472 Aktenzeichen 54.3b-8914.00

Mehr

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 - Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;

Mehr

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten Erstellt von: Andreas Sütterlin Stand: 25.02.2014 Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschauverordnung - GVSVO)

Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschauverordnung - GVSVO) Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschauverordnung - GVSVO) Vom 28. Januar 2011 (GVBl. I S. 140) Aufgrund des 69 Nr. 3 des Hessischen Brand-

Mehr

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Mehr

Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr

Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr - Fassung Juli 1998 - Zur Ausführung des Art. 15 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) wird hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr folgendes bestimmt: 1 Befestigung

Mehr

Die Beantwortung der Frage hängt

Die Beantwortung der Frage hängt Zulässige Gefahrstoffmenge in EX-Räumen Klaus Wettingfeld Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Menge an Gefahrstoffen ein Betreiber in Ex-geschützten Räumen lagern darf. Diese Abhandlung ist

Mehr

Bauen für die Landwirtschaft. Norbert Nehls. 06. März Regensburg

Bauen für die Landwirtschaft. Norbert Nehls. 06. März Regensburg Bauen für die Landwirtschaft Norbert Nehls 06. März 2017 - Regensburg 1 Aspekte des Bauens für die Landwirtschaft 2 Bauwerke und Beispiele 3 Normen und Regelwerke 4 Produkte, Services und Leistungen 1

Mehr

1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler)

1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler) 11.8 Sonstiges Anforderungen an Rückhalteräume für Niederschlagswasser der Transformatoren 1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler) Die 380-/110-/30 kv-transformatoren sind

Mehr

Brandschutzplanung Westerholt

Brandschutzplanung Westerholt Brandlastberechnung nach DIN 18230 Brandschutztechnische Neubewertung eines bestehenden Produktionsgebäudes Brandschutzplanung Westerholt Das Gebäude besteht seit mehr als 40 Jahren. Im Werk ist eine Werkfeuerwehr

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck

Verordnung. Allgemeines, Zweck Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012

Mehr

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek Informationsveranstaltung zum Wasserschutzgebiet in Schwarzenbek 11. Mai 2017 Agenda Sachstand AwSV Betroffene Betriebe

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk

Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk Iris Grabowski, DWA, Hennef VDMA-/FGMA-Infotag 2011, 19. September 2011 1 Referentenentwurf-VAUwS, Stand 24.11.2010 13 Technische Regeln (1) Den a.a.r.d.t

Mehr

Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen

Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen Netinforum 2007 Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen Dr. Bernd Haesner Dudenstr. 28 68167 Mannheim Tel: 0621 395 238, Fax: 0621 395 632 Mail: bernd.haesner@tuev-sued.de Dr. Haesner 04.07.2007

Mehr

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Inhalt 1 Begriffsbestimmung und Zweck... 2 2 Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Kennzeichnung

Mehr

Das Deutsche Institut für Bautechnik macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den

Das Deutsche Institut für Bautechnik macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB In der H-VV TB wurden die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen gegenüber

Mehr

Kurzüberblick TRwS. Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017

Kurzüberblick TRwS. Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017 Kurzüberblick TRwS Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017 Gruppenversammlung B Dipl.-Ing. Iris Grabowski, DWA, Hennef WHG, AwSV - TRwS gesetzliche Grundlagen: 62 WHG ff und die VAwS der Bundesländer ab 1.

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Anlage E zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Fassung Juli 1998 Rheinland-Pfalz Zur Ausführung der 7 und 15

Mehr

Rechtliche und technische Anforderungen an Biogas- und JGS- Anlagen sowie deren Überwachung

Rechtliche und technische Anforderungen an Biogas- und JGS- Anlagen sowie deren Überwachung Rechtliche und technische Anforderungen an Biogas- und JGS- Anlagen sowie deren Überwachung 22.03.2017 Feldmietenlagerung (Stallmist und Silagen) Anforderungen aus Sicht des Gewässerschutzes Dr. Renate

Mehr

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz (o 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. für Architekten,

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT 6 8 0 VERORDNUNG DER STADT KAUFBEUREN ÜBER DAS ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET AN DER WERTACH AUF DEM GEBIET DER STADT KAUFBEUREN VON FLUSSKILOMETER 65,200 BIS FLUSSKILOMETER 78,200 VOM 01.

Mehr

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV 1 30. November 2017 Gudrun Haase Gliederung Geltungsbereich Aufbau und Änderungen Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Hamburg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO Hamburg, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7mund nicht mehr als

Mehr

Stand: November September 2004 SächsGVBl. S. 427

Stand: November September 2004 SächsGVBl. S. 427 Übersicht über Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen und Richtlinien des Freistaates Sachsen zum Bauordnungsrecht / Bautechnik Stand: November 2004 Gesetze Fassung Fundstelle*

Mehr

VdS VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen. K 160-Sprinkler. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS : (01)

VdS VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen. K 160-Sprinkler. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS : (01) VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen VdS 2100-35 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2100-35 : 2014-07 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon:

Mehr

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I - Parkpalette. â«bauordnungsrechtlicher Begriff. â«garage. â«groãgarage, Mittelgarage, Kleingarage. â«geschlossene oder offene Garage. 03.12. Fachstudium M.Sc. Brandschutz

Mehr

Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen Print Media Academy, Heidelberg Sicherheitsschränke. Sicherheitsschränke - Vorschriften

Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen Print Media Academy, Heidelberg Sicherheitsschränke. Sicherheitsschränke - Vorschriften Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen Print Media Academy, Heidelberg 05.12.2013 PROF. DR. BERND SCHEEL BG RCI Nürnberg 1 Sicherheitsschränke - Vorschriften TRGS 510 15.05.2013 DIN EN 14470-1:2004

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Musterindustriebaurichtlinie

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Musterindustriebaurichtlinie Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Musterindustriebaurichtlinie Rheinland- Pfalz Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau - Rheinland-Pfalz

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne Inhalte Vorlesung: LBauO RLP / MBO geregelte Bauten / (SoB) geregelte SoB / nicht geregelte SoB besondere Anforderungen / Erleichterungen Rettungswege in SoB Leistungsfähigkeit Fw. i.v. mit Rettungswegen

Mehr

Leitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel )

Leitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel ) Leitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel ) Auf dem Markt wird Biodiesel als reines Rapsöl oder als Rapsölmethylester

Mehr

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2600 26.11.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geplantes

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen. Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen

TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen. Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen Iris Grabowski, Hennef Olaf Loewe, Dormagen ATV-DVWK- KOMMENTAR zum

Mehr

18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis

18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis 18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dudenstr. 28, 68167 Mannheim Ronald.Moehlenbrock@tuev-sued.de TÜV SÜD

Mehr

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG SGD Süd Neustadt an der Weinstrasse Firmentreffen des Präsidenten am

Mehr

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Konrad Polthier Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Methoden - Mittel - Maßnahmen Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 11 1.1 Brand- und Explosionsschäden 11

Mehr