Auszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 INHALTE DER AUFNAHMEPRÜFUNGEN NACH 6 8 DER IMMATRIKULATIONSSATZUNG
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1 Auszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 Zuletzt aktualisiert durch Senatsbeschluss vom INHALTE DER AUFNAHMEPRÜFUNGEN NACH 6 8 DER IMMATRIKULATIONSSATZUNG Vorbemerkung zur Prüfungsdauer in den künstlerischen Fächern mit freier Programmwahl Soweit in künstlerischen Teilen mit freier Programmwahl eine Dauer angegeben ist, handelt es sich immer um die Dauer des zu erarbeitenden Programms und nicht um die Dauer der Prüfung. Hinsichtlich der konkreten Dauer einer Aufnahmeprüfung in den künstlerischen Teilen wird auf 12 Abs. 1 Satz 2 der Immatrikulationssatzung verwiesen.
2 2 1. GRUNDSTÄNDIGE STUDIENGÄNGE 1.1 Bachelor Musik Instrumentale Hauptfächer und Hauptfach Gesang A. Allgemeine Prüfung Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 min.). Im Einzelnen wird gefordert: a) Hörerziehung Bestimmen von Intervallen Bestimmen von Akkorden (tonal) Melodiediktat (freitonal-modal-tonal) Zweistimmiges Diktat (tonal) Rhythmusdiktat Bestimmen von Instrumenten (aus einem Hörbeispiel mit Orchester- bzw. Ensemblemusik) b) Musiktheorie Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen. Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.b. Sonate, Fuge, Atonalität). Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme. Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie. Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 min.) sind bezüglich Besetzung Gattung/ Form-Stil/ Epoche zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik. c) Vokal-instrumentales Pflichtfach Pflichtfach Klavier für HF Gesang und alle instrumentalen Hauptfächer außer Klavier, Harfe, Cembalo und Gitarre: Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen. Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage. Für die Hauptfächer Orchesterdirigieren, Komposition und Musiktheorie gelten besondere Bedingungen. 2
3 3 B. Prüfung im vokalen/instrumentalen Hauptfach Der Bewerber legt zu Beginn der Aufnahmeprüfung der Kommission eine Liste der von ihm erarbeiteten Werke vor. Aus den darin aufgeführten Werken, die im Hinblick auf Art, Anzahl, Schwierigkeit (mindestens mittlere Schwierigkeit) und Epochenauswahl den unten genannten Bedingungen entsprechen müssen, wählt die Prüfungskommission die vorzuspielenden Werke aus. Die unten näher beschriebenen Anforderungen für die Instrumentalprüfungen beziehen sich falls andere Angaben fehlen auf die vier Epochen: Barock, Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert. Die in Klammer genannten Werktitel sind Beispiele, die den erwarteten technischen und musikalischen Schwierigkeitsgrad verdeutlichen sollen. Nicht eingeklammerte Werkangaben oder als Pflichtstück bezeichnete Werke sind für alle Studiengänge bindend. Bei allen Melodieinstrumenten muss die Werkliste ein Werk mit Klavierbegleitung enthalten. Gesang: Vier bis sechs Lieder und Arien, davon mindestens je ein Werk aus den vier Stilbereichen bis einschl. J. S. Bach, von Haydn bis Schubert, von Schumann bis Debussy/ Strauß und aus dem 20./21. Jahrhundert; Deutschprüfung für alle nicht-deutschsprachigen Bewerber Klavier: Vier Werke aus vier Stilrichtungen: Barock: z. B. Wohltemperiertes Klavier von J.S. Bach; Klassik: z. B. Kopfsatz einer Beethovensonate; Romantik: z.b. F. Chopin: Impromptus, Brahms: Balladen op. 10, usw. Werke aus dem 20. und 21. Jahrhundert; Programmdauer ca. 30 Minuten Vom-Blatt-Spiel Die hier genannten Beispiele verstehen sich als Mindestanforderungen. Cembalo: Drei Werke aus drei verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen, darunter eines von J. S. Bach Historische Tasteninstrumente (Alte Musik auf Orgel und historischen Tasteninstrumenten): Vier Werke aus vier verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen, darunter eines von J. S. Bach. Zwei Werke sollen auf dem Cembalo, zwei auf der Orgel gespielt werden. 3
4 4 Orgel: Ein freies Werk von J. S. Bach (z.b. Präludium/Fantasie/Toccata und Fuge), je ein Werk aus zwei der folgenden Kategorien: a) Vorbachscher Meister (z.b. ein Präludium oder eine Toccata von Buxtehude) b) Romantik (z.b. eine Sonate von Mendelssohn, ein Choral von Franck, ein mittelschweres freies Werk von Reger) c) 20./21. Jahrhundert (z.b. eine Sonate von Hindemith, ein Satz aus einem Zyklus von Messiaen) Violine: Viola: Violoncello: Kontrabass: Tonleitern und Dreiklang über zwei Oktaven. Eine Etüde aus F. Simandl Bd. 7, Storch- Hrabe oder vergleichbares; ein langsamer und ein schneller Satz einer Barocksonate (Z.B. Marcello, de Fesch, o.ä.); ein erster Satz eines klassischen Konzertes (z.b. Capuzzi, Cimador o.ä.) Gitarre: Drei Werke, davon je eines aus Renaissance/Barock, Klassik/Romantik und dem 20./21. Jahrhundert. Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage Spieldauer ca Minuten Blockflöte: Mindestens drei vollständige Werke unterschiedlicher Epochen nach eigener Wahl Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott: Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen Horn: Enthalten müssen sein: Ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert Ein erster Satz eines Mozart-Konzerts Saxophon: Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie- Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. 1 bis 2 Stücke können aus dem Bereich Jazz stammen. 4
5 5 Trompete: Enthalten müssen sein: Ein Originalwerk für Trompete aus dem 20./21. Jahrhundert Ein weiteres Werk, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet Ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.b. aus Arban, 14 Studien oder Charlier) Posaune: Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert Tuba: Ein Werk nach freier Wahl; zwei Etüden Schlagzeug: Sechs Stücke ohne Begleitung: Zwei Stücke für Pauken (mindestens eine Etude) Zwei Stücke für Kleine Trommel (mindestens eine Etude) Zwei Stücke Mallet-Literatur (Marimba und/oder Vibraphon, Vierschlägeltechnik) Harfe: Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück 5
Auszug aus der Anlage zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 Zuletzt aktualisiert durch Senatsbeschluss vom 22.
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