Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Sylvia Hofer
- vor 7 Jahren
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1 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Reduktion von Salz, Fetten und Zuckern in Lebensmitteln im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung vom 12. September Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen Die Häufigkeit nichtübertragbarer Erkrankungen (non-communicable diseases, NCD) wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-II-Diabetes, Krebs und Osteoporose steigt weltweit. Zu den Hauptrisikofaktoren zählen Übergewicht und Adipositas, Bluthochdruck und erhöhte Blutfettwerte. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen den Zusammenhang zwischen dem übermäßigen Verzehr von Salz, Zucker und gesättigten Fetten und einem erhöhten Risiko für NCD. Nach der Nationalen Verzehrsstudie des Max Rubner-Instituts (MRI) und dem Deutschen Erwachsenen Gesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts nehmen weite Teile der deutschen Bevölkerung zu viel Salz, Zucker und gesättigte Fette auf und erhöhen damit ihr Risiko für eine solche Erkrankung. Im Rahmen des ganzheitlichen ernährungspolitischen Ansatzes des BMEL, der auf eine insgesamt wertschätzende, ausgewogene und maßvolle Ernährung zur Vermeidung ernährungsbedingter Krankheiten abstellt, ist die Erweiterung des derzeitigen Angebotes um Lebensmittel mit geringeren Gehalten an Salz, gesättigten Fetten und Zuckern ein Element, mit dessen Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden können, eine gesündere Wahl zu treffen. Diese Nährstoffe sind Geschmacksgeber und -träger und erfüllen technologische Funktionen während der Herstellung (Textur) und der Lagerung (Haltbarkeit) von komplexen Lebensmitteln, weshalb eine einfache Reduktion problembehaftet ist. Eine Verringerung ihres Gehaltes - abhängig von dem betreffenden Lebensmittel - stellt mitunter eine große Herausforderung dar, weil eine komplette Änderung der Rezeptur zur Lebensmittelherstellung notwendig wird. Eine Produktreformulierung in diesem Ausmaß stellt die Lebensmittelindustrie vor technologische, lebensmittelsicherheitsrelevante, sensorische und rechtliche Herausforderungen und erfordert gegebenenfalls neue Vermarktungskonzepte, die einerseits erhebliche Kosten verursachen und andererseits unmittelbar mit der Verbraucherakzeptanz in Verbindung stehen. Trotz des guten Vermarktungspotentials salz-, fett- und/oder zuckerreduzierter Produkte sind schlechte Absatzzahlen zu erwarten, sofern mögliche geschmackliche Einbußen nicht behoben und Preiseffekte nicht ausgeglichen werden können. Das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI), betreibt derzeit eine Vorlaufforschung für ausgewählte Produkte, um erste anwendungsorientierte wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen und die Einbindung der Lebensmittelindustrie zu erleichtern. Die Ergebnisse dieser Vorlaufforschung werden auf einschlägigen Tagungen präsentiert und in relevanten Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung zusammen mit der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel aufgefordert, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um
2 dem Verbraucher ein ausgewogenes Angebot an sicheren und für eine salz-, fett- und zuckerreduzierte Ernährungsweise geeignete Lebensmittel bereitzuhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt aus den genannten Gründen, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung ( entsprechende Vorhaben zu fördern. Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. 2 Gegenstand der Förderung Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden, die Lösungsansätze vornehmlich für die Lebensmittel entwickeln, die Hauptquellen für die Zufuhr von Salz, gesättigten Fetten und Zuckern in der Ernährung der deutschen Bevölkerung sind; dazu wird auf die Nationale Verzehrsstudie des MRI verwiesen. Die Reduktion von Salz, Fetten -insbesondere gesättigten Fettsäuren- und/oder Zuckern -insbesondere Mono- und Disaccharide mit hohem glykämischem Index und unterschiedlichen Formen des Zusatzes (Sirupe)- soll im Fokus der Vorhaben stehen. Folgende Bereiche stehen im Vordergrund: Innovative Technologien oder Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, die zugesetzte Menge Salz (in Form von Natriumchlorid), Fett (insbesondere gesättigte Fettsäuren) oder Zucker in einem Lebensmittel zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigt oder die Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel verschlechtert werden. Neuartige oder natürliche Stoffe, die geeignet sind, Salz, gesättigte Fette oder Zucker in einem Lebensmittel zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigt oder die Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel verschlechtert werden. Innovative Verfahren oder Stoffe, die die sensorische Wahrnehmung eines Lebensmittels dahingehend verändern oder verstärken, dass der Gehalt an Salz/gesättigten Fetten/Zucker reduziert werden kann ohne dass die Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel verschlechtert wird. Sobald diese vorliegen, können auch vom MRI erarbeitete Ergebnisse für eine weitere Umsetzung in den Unternehmen herangezogen werden. 3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu be-
3 nennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient. Die im Rahmen der Vorhaben erzielten Ergebnisse kann das BMEL als Bestandteile einer nationalen Reduktionsstrategie verwenden. Dazu müssen die Zuwendungsempfänger ihre Bereitschaft erklären, nach Bedarf an Informationsveranstaltungen und Symposien des MRI teilzunehmen und so zu einem wissenschaftlichen Austausch der Forschungsergebnisse beizutragen. 4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 187 vom , S. 1). 5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 6 Verfahren 6.1 Projektträger Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt. Postadresse: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung Bonn Hausanschrift: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung Deichmanns Aue Bonn Ansprechpartnerin: Nina Müller Telefon: innovation@ble.de
4 6.2 Vorlage von Projektskizzen Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg (nicht per Telefax oder ) bis einzureichen (Eingang bei der BLE). Dienstag, den 10. Januar 2017, 12:00 Uhr Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. 6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partner), vorhandene Vorleistungen/Ressourcen, wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes, agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Innovationskraft, Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, überzeugendes Konzept zur Verwertung, hohe Praxisrelevanz, Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz. Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen. Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. 7 Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den
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