Richtlinie Feuerwehrplä ne und ö rtliche Belänge des äbwehrenden Brändschutzes Ländkreis Aichäch- Friedberg. Auszug: Feuerwehrplä ne

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1 Richtlinie Feuerwehrplä ne und ö rtliche Belänge des äbwehrenden Brändschutzes Ländkreis Aichäch- Friedberg Auszug: Feuerwehrplä ne Inhaltsverzeichnis 1. Brandmeldeanlagen Feuerwehrpläne Zweck von Feuerwehrplänen Erstellung Anzahl und Art der Ausfertigungen Planaufbau Gestaltung der Feuerwehrpläne Graphische Symbole und Farben Beschriftungsfeld Muster-Feuerwehrpläne PV-Anlagen PV- in und auf Gebäuden PV-Anlagen im Freigelände Übersichtsplan PV-Anlagen Farbliche Kennzeichnungen von Einrichtungen, die dem Brandschutz dienen F0-Gebäude Magnete (Hochleistungsmagnete)... 15

2 Die Richtlinie Feuerwehrpläne und örtliche Belange des abwehrenden Brandschutzes ist eine Zusammenstellung über die grundsätzlichen Belange der Feuerwehren im Landkreis Aichach- Friedberg. Sie dient als Hilfestellung in der planerischen Phase. Allen gesetzlichen Vorgaben ist auch weiterhin vollumfänglich nachzukommen. Die Richtlinie wurde in der vorliegenden Fassung nach Kenntnisnahme durch die Führungskräfte in der Versammlung der Kommandanten des Landkreises im November 2012 beschlossen worden. Herausgeber: Kreisbrandinspektion Aichach-Friedberg FB Vorbeugender Brandschutz Verfasser: KBR Ben Bockemühl Stand: Version: 1.1

3 1. Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen (BMA) sind grundsätzlich nach den entsprechenden und aktuell gültigen DIN- Normen zu erstellen und gemäß der TAB des Landkreises Aichach-Friedberg anzuschließen. Auf die Beschilderung und die Blitzleuchte kann nicht verzichtet werden. Die BMA ist regelmäßig auf Funktion und Aktualität hin zu überprüfen und ggf. nachzurüsten. Insbesondere kann die Aktualisierung der Schließungen erforderlich sein. Die TAB des Landkreises Aichach-Friedberg können Sie im Internet auf der Seite des Landratsamts in der jeweils gültigen Fassung herunterladen.

4 2. Feuerwehrpläne Nicht für alle Objekte sind Feuerwehrpläne erforderlich. Wenn Feuerwehrpläne gefordert werden, so gilt Folgendes: 2.1 Zweck von Feuerwehrplänen Feuerwehr-Einsatzpläne enthalten alle wichtigen Angaben, die im Schadensfall einen wirksamen Einsatz der Feuerwehr gewährleisten. Sie dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung im Gebäude bzw. auf dem Gelände und weisen auf mögliche Gefahrenpunkte hin. Feuerwehr-Einsatzpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation. 2.2 Erstellung Die Erstellung eines Feuerwehr-Einsatzplanes richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des jeweiligen Objekts und kann nach Art. 60 Abs. 3+5 BayBO und 42 Abs.3 Muster-VStättV sowie durch die Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Auf die entsprechenden Normen (z.b. DIN14095) und Merkblätter werden verwiesen. Die Pläne sind vom Eigentümer oder Betreiber zu erstellen und regelmäßig (alle zwei Jahre) zu überprüfen, um sie auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen sind der Feuerwehr mitzuteilen und die Pläne sind zu aktualisieren. 2.3 Anzahl und Art der Ausfertigungen Feuerwehr-Einsatzpläne sind abhängig von der Größe im Format DIN A3 zu erstellen. Die einzelnen Papierseiten sind bevorzugt auf Tyvek-Papier zu erstellen oder durch ein dünnes Laminat (z.b. 35 μm) vor Nässe und Schmutz zu schützen und auf das Format A4 zu falten. Je nach Lage und Ortschaft sind in der Regel 5 Exemplare und eine CD-ROM in folgenden Ausfertigungsformen zu erstellen: Ausfertigung 1 im Objekt. Vollständiger, in rotem Ordner ( Feuerwehr-Einsatzpläne ) gehefteter, laminierter Plansatz wird im Objekt beim FAT der BMA für die Feuerwehr auffindbar hinterlegt. Ggf. in einem rotem, mit Feuerwehrschließung gesicherten Kasten. Ausfertigung 2 Kreisbrandinspektion. Vollständiger, im Hängeregister gehefteter, laminierter Plansatz. Ausfertigung 3 Führungsdienst. Vollständiger, im Hängeregister gehefteter Plansatz. Hier reicht es aus, wenn Lage- und Übersichtsplan laminiert sind. Ausfertigung 4 örtliche Feuerwehr. Vollständiger, gehefteter, laminierter Plansatz. Ausfertigung 5 örtliche Feuerwehr. Vollständiger, gehefteter, laminierter Plansatz. Digitale Ausfertigung auf CD-ROM. Um unsere EDV Systeme in den Führungsfahrzeugen mit den Objektdaten versorgen zu können, ist eine auf CD-ROM gespeicherte PDF-Version erforderlich. Bei manchen Objekten, können weitere Ausfertigungen erforderlich werden.

5 2.4 Planaufbau Der Feuerwehrplan im besteht aus mehreren Elementen. Auf dem jeweiligen Plan ist in der unteren rechten Ecke, deutlich und einheitlich zu vermerken, um welchen Teil des Planes es sich handelt (vgl. Beschriftungsfeld). Lageplan. Der Lageplan besteht aus einem farbigen Stadtplanausschnitt DIN A4 formatfüllend, aus dem die Lage und die Umgebung des Objekts ersichtlich wird. 2 Kreise mit R= 500m und 1000m um das Objekt sind einzuzeichnen. Objektinformationsblatt der Feuerwehr. Die Objektinformation enthält in Textform wichtige einsatztaktische Angaben und wird von der Feuerwehr. Die notwendigen Angaben zur Erstellung dieser Unterlage müssen jedoch vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber eines Objektes übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Übersichtsplan. Der Übersichtsplan verfügt über die notwendigen Informationen zur Durchführung erster einsatztaktischer Maßnahmen. Er muss deshalb mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung der baulichen Anlage Bezeichnung der Gebäude und Anlageteile (ortsüblich, betriebsintern) Anzahl der Geschosse Befahrbare Flächen Zufahrtswege, Bewegungsflächen und Aufstellflächen nach den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Angrenzende und benachbarte Straßen Angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung Standort Feuerwehrschlüsseldepot, Brandmeldezentrale mit Nr., ggf. Übersichtstableau, Feuerwehrbedienfeld, Freischaltelement usw. Art und Lage der Löschwasserentnahmestellen Objektpläne. Ein Objektplan ist dann erforderlich, wenn aus Platzgründen die Vielzahl von Informationen und Details im Übersichtsplan nicht mehr eingetragen werden können. Er soll zusätzlich folgende Auskünfte enthalten: Bezeichnung des Objekts (ortsüblich oder betriebsintern) Art der Nutzung Anzahl und Bezeichnung von Voll- und Untergeschossen oder Ebenen Türen, Zugänge und Notausgänge mit Aufschlagrichtung und Bezeichnung (T30 usw.) Fenster und im Besonderen geforderte Anleiterstellen Treppenräume, Treppen sowie erreichbare Geschosse Feuerwehr- und sonstige Aufzüge mit Stockwerksangaben Besondere Angriffs- und Rettungswege (Tunnel ) Trennwände; Brand- und sonstige raumabschließende Wände Öffnungen in Decken und Wänden Lage von Sicherheitseinrichtungen und Bedienstellen für Photovoltaikanlagen

6 Lage von Transformatoren, freiliegenden Stromschienen oder Frei- und Oberleitungen sowie deren Trenn- und Bedienstellen Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sowie Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden müssen Steigleitungen (naß und/oder trocken ), ggf. Art und Lage der Einspeisemöglichkeit Ortsfeste Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Löschzentrale (Sprinklerzentrale) Bereiche mit Löschwasserrückhalteeinrichtungen (mit Lage und Bedienstellen) Bereiche mit erhöhter Brandgefahr besondere Gefahrenbereiche (Gas, Strahler, Elektrizität, Magnetismus ) Nicht befahr- oder begehbare Flächen Feuerwehrbewegungsflächen Absperrschieber und Trennstellen Wirkbereich der Gebäudefunkanlage Detailpläne. Weitere zusätzliche Detailpläne müssen dann gefertigt werden, wenn zum Beispiel in bestimmten Geschossen besondere Gefahrenschwerpunkte vorliegen. Dieser Plan soll ausführliche Angaben, bezogen auf einen bestimmten Bereich (z.b. Geschoß), enthalten. Detail- wie Objektpläne sind immer in Verbindung mit einem Übersichtsplan anzufertigen. Sonderpläne. Unter Umständen können Sonderpläne (z.b. Abwasserpläne, Gasleitungspläne, PV-Anlagen, etc.) erforderlich werden. 2.5 Gestaltung der Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne sind nach DIN zu erstellen. Um die Übersichtlichkeit der Pläne zu verbessern und die schnelle Orientierung im Einsatzfall zu gewährleisten, sind die Pläne mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Folgendes ist hinsichtlich der Darstellung zu beachten: Die Pläne sind in DIN A 3 Querformat anzulegen. Papierstärke mindestens 80 g / m², Papierfarbe weiß Die einzelnen Papierseiten sind bevorzugt auf Tyvek-Papier zu erstellen oder durch ein dünnes Laminat (z.b. 35 μm) vor Nässe und Schmutz zu schützen und auf das Format A4 zu falten. Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. Feuerwehrpläne (außer Übersichtsplan) müssen mit einem Raster versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen von 10 m oder 20 m erkennbar sind. Das Raster darf nicht durch Strassen, Gebäude und Geschosse führen. Alle Pläne müssen so gestaltet sein, dass Sie einen Nordpfeil enthalten und in kartografischer Richtung gleich sind. Die Hauptzufahrt oder der Hauptzugang liegt i.d.r. am unteren Rand des Blattes.

7 Die Anzahl der Geschosse muss gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschoss, Obergeschossen und Dachgeschossen. z.b.: für 3 Kellergeschosse, Erd- und 6 Obergeschosse -3+E+6; bzw. für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2 Ober- und Dachgeschoss -1+E+2+D 2.6 Graphische Symbole und Farben Die Fülle von Informationen sind im Einsatzplan durch graphische Symbole nach DIN und GUV-V A 8 unmissverständlich darzustellen. Mittels einer Legende auf dem jeweiligen Plan sind die Symbole zu erklären. Kann aus Platzgründen die Legende auf den Plan nicht erstellt werden, kann ein eigenes Legenden-Blatt erstellt werden. Farben: Rot: Räume mit besonderen Gefahrenschwerpunkten Gelb: Nicht befahrbare Flächen (vgl. Feuerwehrzufahrten) Grün: Wege und Flächen für die Feuerwehr (vgl. Richtlinie Flächen für die Feuerwehr ) Dunkelgrün: vertikale Rettungswege Hellgrün: horizontale Rettungswege Die farbliche Unterlegung von Flächen, darf die Lesbarkeit der Schrift und Symbole nicht beeinträchtigen. 2.7 Beschriftungsfeld Rechts unten ist ein ca. 80 x 30 mm Beschriftungsfeld einzuzeichnen, das folgende Informationen beinhaltet: Objektname Straßenangabe mit Hausnummer Planbezeichnung (Übersichtsplan, Objektplan, Detailplan) Dargestelltes Geschoß / Gebäudeteil Erstelldatum 2.8 Muster-Feuerwehrpläne Der Feuerwehrplan des Landkreises Aichach-Friedberg ähnelt den Plänen der Berufsfeuerwehr München und der Lageplan denen der Berufsfeuerwehr Augsburg. Daher können Sie sich gerne die Muster auf den Internetseiten unserer Kollegen ansehen. Beispielsweise auf den Internetseiten der BF München unter:

8 Muster-Objektinformation (wird von der Feuerwehr auf Ihren Angaben basierend erstellt):

9 Muster-Übersichtsplan (verkleinerte Darstellung): Muster-Flucht- und Rettungswegeplan (verkleinerte Darstellung):

10 3. PV-Anlagen 3.1 PV- in und auf Gebäuden Bei der Einrichtung von Photovoltaikanlagen wird dringend empfohlen, Feuerwehr-Schutzschalter zur Freischaltung (Trennschalter) der Anlage gut sichtbar und zugänglich einzubauen. Die Leitungsführung ist in einem Übersichtsplan PV (vgl. Kap. 0. und Kap. 0) darzustellen. Um die Wirksamkeit von Brandwänden nicht zu beeinträchtigen dürfen diese nicht von PV-Modulen überbaut werden. Es ist ein Abstand von 1,25m vor und hinter der Brandwand einzuhalten (vgl. Dachgauben-Richtlinie). 3.2 PV-Anlagen im Freigelände Auszug aus dem Schreiben der Obersten Baubehörde vom : Nach Artikel 57 Absatz 2 Nr. 9 BayBO sind Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und zwar unabhängig von ihrer Fläche verfahrensfrei, wenn sie im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach Art. 81 BayBO liegen, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält wenn sie den Festsetzungen der Satzung entspricht. Im Übrigen findet, soweit die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in qualifizierten Bebauungsplänen im Sinne von 30 Abs. 1 BauGB erfolgt, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 1 und 2 BayBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren statt. Insoweit ist besonders darauf hinzuweisen, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen unabhängig von ihrer Fläche keine Sonderbauten auch nicht nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 18 BayBO darstellen. Das heißt, dass die Belange des Brandschutzes (vgl. Planungshilfen zur Bauleitplanung 2008/2009, Brandschutz -Seite 18) i.d.r. nur bei der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinden berücksichtigt werden. Auch können Belange des Brandschutzes im Zuge der Erstellung z.b. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Hier ist der Artikel 12 BayBO anzusetzen, nach dem wirksame Löscharbeiten u.a. für bauliche Anlagen möglich sein müssen. Im Nachgang haben aber die Gemeinden auch als Sicherheitsbehörden noch die Möglichkeit über 24 der VVB oder 6 FBV organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten oder der Technischen Hilfe anzuordnen und ggf. auch durchzusetzen. Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück Sofern die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, sollte eine Feuerwehrzufahrt vorgesehen werden. Bei großen Anlagen können Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände selbst erforderlich werden. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (u.a. Gesamtmasse max. 16 Tonnen; Achslast max. 10 Tonnen) dabei einzuhalten.

11 Löschwasserversorgung: Hier stellt sich die Frage, was an der baulichen Anlage selbst brennen kann? Auf Nachfrage bei den Herstellern bestehen solche Anlagen i.d.r. aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. Als Brandlast können hier die Kabel und Teile der PV-Module selbst angenommen werden. Zudem könnte es noch zu einem Flächen- (Rasen)brand kommen. Der Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 405 erscheint daher entbehrlich. Jedoch kann in besonderen Einzelfällen eine Löschwasserentnahmestelle innerhalb von 200m erforderlich sein. Hier sollte im Erstzugriff im Zuge der Alarmierungsplanung mindestens ein Löschgruppenfahrzeug mit einem Wassertank vorgesehen werden. Ggf. können zusätzliche Fahrzeuge mit Sonderlöschmitteln oder Sondergeräten erforderlich sein. In diesem Zusammenhang sind die Verhaltensregeln bei Bränden an elektrischen Anlagen (Strahlrohrabstände, Sicherheitsregeln, vgl. auch VDE 0132) einzuhalten. Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, sollte am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Adresse und Erreichbarkeit des zuständigen Energieversorgungsunternehmens sollte bei der Alarmierungsplanung hinterlegt werden. Organisatorische Maßnahmen: Bei Photovoltaikanlagen im Freigelände handelt es sich i.d.r. immer um größere (flächige) bauliche Anlagen. Wegen der Besonderheiten dieser Anlagen sollte ein Feuerwehrplan nach DIN hierfür vom Betreiber in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. In den Plänen sollte die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden. Ggf. kann man für die gewaltlose Zugänglichkeit in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr noch ein Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorsehen. Einfahrschutz: Sofern die Anlage nah öffentlichen Verkehrswegen liegt, sollte die Freifläche mit einem Einfahrschutz versehen werden. Fahrzeuge, die durch Unfall in die Platten einfahren stehen unter Stromeinwirkung. Personen können daher nur unter stark erschwerten Bedingungen von der Feuerwehr gerettet werden.

12 3.1 Übersichtsplan PV-Anlagen Übersichtspläne sind eine Ergänzung zum Feuerwehreinsatzplan (vgl. Kap. 0), um die Einsatzkräfte vor stets spannungsführenden Teilen zu schützen. Der Übersichtsplan PV-Anlage sollte nach folgendem Muster erstellt sein und dem Feuerwehrplan beigefügt werden. Bei Freiflächen gilt die Richtlinie Feuerwehrpläne (vgl. Kap. 0). Abbildung 1 Quelle: perspektis: Brandschutzgerechte Planung, Erstellung und Instandhaltung von PV-Anlagen, 2011, S. 30ff

13 4. Farbliche Kennzeichnungen von Einrichtungen, die dem Brandschutz dienen Rot Blau Orange Druckknopfmelder, die die Feuerwehr alarmieren Druckknopfmelder, die einen Hausalarm auslösen Steuerungen, die durch die Feuerwehr bedient werden sollen (z.b. manuelle Auslösung der RWA) gemäß DIN

14 5. F0-Gebäude Die Feuerwehr bezeichnet Gebäude, die keine bauliche Feuerwiderstandsklasse besitzen als F0- Gebäude. Diese stellen für die Feuerwehr eine besondere Gefahr dar. Bei Brand sind sie nicht mehr zu betreten, da die Tektur keinen thermischen Belastungen standhält. So stürzen sie beispielsweise schneller ein. Die Feuerwehr muss sich hierauf taktisch-operativ einstellen, um Einsatzkräfte nicht zu gefährden. Da man sog. F0-Gebaude oftmals von außen nicht erkennt, bitten wir ein solches Gebäude zum Schutze der freiwilligen und ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden mit folgendem Hinweisschild zu kennzeichnen: Rahmen: rot Gebäude F-0 Größe 420x148mm (mindestens aber 297x105mm) auf Folie oder Alu, reflektierend, am Haupteingang und ggf. Feuerwehrzugang in Augenhöhe/Fahrzeug 2,00 bis 2,50m sichtbar angebracht.

15 6. Magnete (Hochleistungsmagnete) Hinweise zu den Magnet-Resonanz-Tomographen: Damit Feuerwehreinsatzkräfte mit ferromagnetischen Ausrüstungsgegenständen (z.b. Pressluftatmer, Feuerwehrbeil) nicht vom Magnetfeld erfasst werden, ist an den Zugängen zu diesen Bereichen ein Gefahrenhinweis auf die supraleitenden Magneten notwendig. Die Beschilderung soll mit einem geprägten Metallschild mit der Aufschrift Magnet (DIN 4066, roter Rand, weißer Grund, 105 mm x 297 mm) schlossseitig neben der Zugangstür in einer Höhe von ca. 140 cm bis 160 cm mit Stahlstiften oder Schrauben dauerhaft erfolgen. Rahmen: rot Magnet Unter Umständen muss das Magnetfeld abgeschaltet werden können. Dazu ist neben dem Not-Aus Schalter für die Elektrik (gelb, Bezeichnung: Not-Aus Elektrik ) ein Druckknopfschalter (z. B. mit Deckel zum Schutz gegen versehentliches Betätigen) für das Abschalten des Magnetfeldes Quenchen (Bezeichnung Magnet-Stop ) anzubringen. Dieser Quench-Schalter ist mit blauer Farbe augenfällig zu kennzeichnen (z. B. Umrahmung an der Wand oder Kasten). Die Behälter von Feuerlöschern sind in der Regel ferromagnetisch. In dem Bereich von MRT-Geräten mit einem dauernd wirksamen Magnetfeld (supraleitender Magnet) kann es, aus brandschutztechnischer Sicht, wenn der Löscher zu Einsatz kommt, zu Unfällen und Verletzungen kommen. Verwenden Sie hier einen Löscher aus nicht ferromagnetischem Material.

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