I n f o r m a t i o n e n. Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239

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1 I n f o r m a t i o n e n zum Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 am Freitag, 8. Mai 2015 im Kreishaus des Kreises Herford

2 An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erörterungstermins I. Einleitung Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Betriebssitz Gelsenkirchen, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld plant den vierstreifigen Ausbau der B 61 am nördlichen Stadtrand von Herford. Der Ausbauabschnitt schließt an das vorhandene vierstreifige Teilstück an und führt bis zur B 239. Er umfasst den plangleichen Ausbau der Knoten mit der K 7 (Füllenbruchstraße), der L 545 / K 7 (Bünder Straße) sowie der B 239 (Herforder Straße) / Goebenstraße. An der Südseite der B 61 ist ab K 7 (Füllenbruchstraße) ein abgesetzter Geh-/Radweg geplant. Im Verlauf der B 61 wird der Ramker Bach überquert. Das heute bestehende Durchlassbauwerk muss aufgrund der breiteren Fahrbahn im Zuge des Ausbaus erneuert werden. Dies gilt ebenso für das Bauwerk in der L 545 über den Düsedieksbach. Das Brückenbauwerk im Zuge der Bahnstrecke Dortmund - Hannover bleibt unverändert bestehen. Die Gesamtlänge der Straßenausbaumaßnahme beträgt rd. 1,5 km. Für dieses Straßenbauvorhaben ist ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach 17 des Bundes-Fernstraßengesetzes (FStrG) erforderlich. Für ein solches Planfeststellungsverfahren ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen, um die vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger, allgemein die Öffentlichkeit und die Fachbehörden über das Vorhaben zu informieren. Von besonderer Bedeutung und Schwerpunkt des Anhörungsverfahrens ist dabei der Erörterungstermin. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die Durchführung des Erörterungstermins ist die Bezirksregierung Detmold. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Bezirksregierung Detmold am die Planunterlagen für den Ausbauabschnitt der B 61 vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat daraufhin umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom bis in den Städten Herford und Vlotho. Auf dem Gebiet der Stadt Vlotho sind ausschließlich landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Die Einwendungsfrist endete am Insgesamt wurden fast 400 Einwendungen gegen die Straßenbaumaßnahme erhoben. Die Bezirksregierung Detmold hat dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sämtliche Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange zur Auswertung und Erarbeitung einer Gegenäußerung übergeben. Am hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW seine Gegenäußerung der Bezirksregierung Detmold vorgelegt. Diese Stellungnahme ist den jeweiligen Seite 2

3 Einwendern, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange rechtzeitig vor dem Erörterungstermin zugeleitet worden. Nunmehr hat die Bezirksregierung Detmold nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte die Erörterung für das Planfeststellungsverfahren angesetzt. Sinn und Zweck einer Erörterung ist neben der Information der Allgemeinheit, die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen mündlich zu äußern. In einer sachlichen Diskussion sollen die gegenteiligen Standpunkte deutlich gemacht und, wenn möglich, die verschiedenen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Der Verhandlungsleiter wird sich entsprechend seines gesetzlichen Auftrages strikt neutral verhalten und eine faire Führung der Erörterung gewährleisten. Nach der Erörterung wird die Bezirksregierung Detmold dann unter Einbeziehung aller Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie des Ergebnisses der Erörterung nach sorgsamer Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange die abschließende Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird somit nicht während des Erörterungstermins getroffen. Diese Informationen sollen dazu dienen, die wesentlichen Aspekte zum Ablauf und Inhalt des Erörterungstermins darzustellen. Um dem Sinn und Zweck einer Erörterung gerecht zu werden, bedarf es einer sachlichen und fairen Diskussion. Bitte helfen Sie deshalb mit, dass alle Beteiligten ihre Standpunkte ungestört vortragen können. II. Verfahrenshinweise 1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger, die Vertreter der beteiligten Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Darüber hinaus kann der Verhandlungsleiter auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden. Der Verhandlungsleiter weist bereits jetzt darauf hin, dass er im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am Termin gestatten wird, sofern kein Beteiligter widerspricht. Seite 3

4 2. Im Termin werden die Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Fachbehörden und übrigen Träger öffentlicher Belange gemeinsam mit allen Beteiligten erörtert. 3. Für den Verlauf des Erörterungstermins hat die Bezirksregierung Detmold eine Tagesordnung erstellt. Diese erstreckt sich auf alle relevanten Themen aus den Einwendungen und Stellungnahmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen. Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Information unter III. 4. Die Erörterung findet statt am Freitag, dem 8. Mai 2015, im Kreishaus des Kreises Herford, Sitzungsräume 301 und 302 in der 3. Ebene (2. Etage), Amtshausstraße 3, Herford. Beginn der Erörterung ist Uhr. 5. Die Leitung des Erörterungstermins obliegt dem Verhandlungsleiter. Der Verhandlungsleiter ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. Zu diesen Tagesordnungspunkten bekommt zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger, die Fachbehörden sowie die übrigen Träger öffentlicher Belange und sodann die Einwender und Betroffenen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen sollen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen, um eine übersichtliche und gegliederte Erörterung zu gewährleisten. Der Verhandlungsleiter erteilt das Wort auf entsprechende Wortmeldung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, bei der Wortmeldung ihren Namen und ihre Funktion (Einwender, Behörde etc.) anzugeben, damit eine korrekte Protokollierung erfolgen kann und keine Wortbeiträge verloren gehen. Die Wortmeldungen werden zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, wenn möglich in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen, vom Verhandlungsleiter aufgerufen. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen kann der Verhandlungsleiter anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wort erteilen, wenn dies zur Beantwortung offener Fragen sachdienlich ist. Seite 4

5 6. Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann demjenigen das Wort entziehen, der eine von ihm festgesetzte Redezeit überschreitet oder Ausführungen macht, die nicht Gegenstand des Erörterungstermins sind oder nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu behandelnden Einwendung stehen. Der Verhandlungsleiter kann Personen, die wiederholt und erheblich stören, entfernen lassen. Der Erörterungstermin kann auch ohne diese Personen fortgesetzt werden. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Saal nicht gestattet ist. Wir bitten Sie, Ihre Handys während der Erörterung auszuschalten. 8. Für weitere Fragen stehen Ihnen die bei der Erörterung anwesenden Bediensteten der Bezirksregierung Detmold jederzeit gerne zur Verfügung. Seite 5

6 III. Tagesordnung für den Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 Kreishaus des Kreises Herford, am Freitag, dem 8. Mai 2015 Beginn der Erörterung um Uhr. (Ende je nach Bedarf) 1. Eröffnung / Einführung u. a. Vorstellung der Beteiligten, Hinweise zum Ablauf und zur Organisation des Termins 2. Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens Sonstiges 3. Kurzbeschreibung des Vorhabens durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger 4. Notwendigkeit des Vorhabens (Verkehrsprognose) / Bauausführung (insb. Fahrbahngestaltung + Verkehrsführung) Seite 6

7 5. Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe) Allgemeine Grundlagen einschließlich der Verkehrsprognose Lärmtechnische Berechnungen Ergebnisse der Berechnungen, Auswirkungen 6. Umwelt / Landschaftspflegerischer Begleitplan 7. Grundstückbezogene Belange / Landwirtschaft Inanspruchnahme / Beeinträchtigungen Allgemeine Entschädigungsfragen 8. Verschiedenes 9. Beendigung der Erörterung Die Bezirksregierung behält sich während der Erörterung Änderungen der Tagesordnung vor. Seite 7

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