HCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!

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1 HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D Singen W E info@prolohn.de T +49 (0) F +49 (0) Seite 1 von 10

2 Inhaltsverzeichnis Jahreswechsel Steuern... 4 Neuer Programmablaufplan... 4 Lohnsteuerbescheinigung Sozialversicherung... 4 Änderungen der Sozialversicherungswerte UV-Meldeverfahren UV-Stammdatendienst und elektronischer Lohnnachweis.. 4 Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)... 5 Zahlstellenverfahren (ZMV)... 5 EEL... 5 Behördenkommunikation B2A... 5 ELSTER... 5 Statistik... 6 Arbeitskostenerhebung Betriebliche Altersversorgung... 6 Rentenbezugsmitteilung... 6 Bauwirtschaft... 6 Tarifvertrag vom zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV)... 6 BVV (Bankenversorgung)... 6 Änderungen in den Tarifen zum Reformationstag Anhang: voraussichtliche Rechengrößen Seite 2 von 10

3 Jahreswechsel Sachverhalt Die notwendigen Anpassungen zum HR-Jahreswechsel werden von SAP mit HR Support Package zu folgenden Terminen ausgeliefert: -> Teil I > Teil II Die Informationen basieren auf Gesetzen und Verordnungen, die zum Teil noch nicht verabschiedet und deshalb noch nicht verbindlich sind. Hinweis Bitte planen Sie die notwendigen Testaktivitäten ein und beauftragen rechtzeitig Ihre HR-Beratung. SAP HCM geplante Auslieferung der HRSP Bis Ende 2016: Sollten Sie hier Ihren Releasestand nicht finden, sprechen Sie gerne unseren Support an. Beachten Sie, dass das Synchronisations HR SP im November ausgeliefert wird. Das Jahreswechsel HR SP wird zusätzlich als CLC Package zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Termins ist ein rechtzeitiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Durchführungsbestimmungen. Seite 3 von 10

4 Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen 2016/2017, die derzeit bekannt sind: Steuern Neuer Programmablaufplan Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. Lohnsteuerbescheinigung 2017 Für das Jahr 2017 wird ein neues Formular ausgeliefert, die Programme werden für das neue Schema angepasst. Weitere Informationen werden mit SAP-Hinweis LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2017 ( ) veröffentlicht. Ab 2017 wird der steuerfreie Arbeitslohn von Grenzgängern in Zeile 16a bescheinigt. Sozialversicherung Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017 Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. UV-Meldeverfahren UV-Stammdatendienst und elektronischer Lohnnachweis Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises ( ). Der UV-Stammdatendienst startet bereits zum Damit die Umsetzung des Stammdatendienstes rechtzeitig zur Verfügung steht, ist eine Auslieferung mit dem Oktober HRSP geplant. Beachten Sie, dass die Freigabe erst nach erfolgreichem Test mit der DGUV (geplant für Oktober) erfolgt. Seite 4 von 10

5 Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) o o Neue Datensatzversion 05 zum für das Antragsverfahren. In den Datenbausteinen Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU) und Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT) wird das neue Feld SV-pflichtiges Arbeitsentgelt aufgenommen. Neue Datensatzversion 02 zum für Rückmeldungen zu den Anträgen. Es erfolgen ab dem von den Krankenkassen auch Rückmeldungen, wenn dem Antrag im vollen Umfang entsprochen wurde. Zahlstellenverfahren (ZMV) Zur Reduzierung des Meldevolumens wird in den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen das Feld VBmax ab dem nur noch gefüllt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die Summe aus gesetzlicher Rente und den Versorgungsbezügen überschritten wird, ansonsten bleibt es in Grundstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis ZMV: Reduzierung des Meldevolumens ab 2017 ( ). EEL Änderung der Verfahrensbeschreibung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts bei Erkrankung Kind. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP- Hinweis EEL: Fiktivläufe Erkrankung Kind Änderung der Verfahrensbeschreibung ( ). Behördenkommunikation B2A ELSTER Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und Signatur. Die Pflicht zur Umstellung der Algorithmen wurde im März 2016 verschoben. Als neue Termine wurden für die Signatur und für die Verschlüsselung Q2/2017 kommuniziert. Signatur und Verschlüsselung können durch die in Q1/2016 ausgelieferten Änderungen nur gleichzeitig umgestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung spätestens zum durchzuführen. Die neuen Algorithmen sind bereits nutzbar und die Umstellung kann vorab erfolgen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie in SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung und Signatur für ELSTER ( ). Als Einstieg für die Umstellung im HR verwenden Sie SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung für ELSTER - Grundlagen HR ( ). Seite 5 von 10

6 Statistik Arbeitskostenerhebung 2016 Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das Kalenderjahr 2016 zu erstellen und bis April 2017 abzugeben. Die Statistik wird als CSV-Datei erstellt und wird dann im sogenannten IDEV Portal importiert. Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP und nicht mit dem JW HRSP. Betriebliche Altersversorgung Rentenbezugsmitteilung MZ01-Meldungen für den Veranlagungszeitraum 2016 sind ab in der neuen Schemaversion V02 zu erstellen. Meldungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2015 sind weiterhin in der Version 01 des MZ01-Schemas zu erstellen. Inhaltlich wurden bei der Version 02 des MZ01- Datensatzes neben kleineren technischen Anpassungen zusätzliche Datenfelder ergänzt sowie die Prüfungen angepasst. Details können Sie dem ZfA- Kommunikationshandbuch für Mitteilungspflichtige V entnehmen. Bauwirtschaft Tarifvertrag vom zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) Die Änderungen wurden im Sommer mit dem SAP-Hinweis Tarifrunde 2016: Änderung BRTV 7 (Verpflegungszuschuss und Unterkunft) ( ) ausgeliefert. BVV (Bankenversorgung) Änderungen in den Tarifen zum Weitere Informationen werden mit dem SAP-Hinweis BVV: Änderungen zum ( ) veröffentlicht. Seite 6 von 10

7 Reformationstag 2017 Beachten Sie, dass der ein einmaliger gesamtdeutscher Feiertag ist. Die Einrichtung eines Feiertags betrifft nicht nur die Personalabrechnung, sondern das gesamte SAP System (mandantenunabhängig). Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis Reformationstag ist 2017 einmalig gesamtdeutscher Feiertag in Deutschland ( ) Alle zum Zeitpunkt des Korrekturschlusses bekannten Änderungen sind in den entsprechenden HR SPs zum Jahreswechsel 2016/2017 enthalten. Gerne schulen wir Sie Inhouse zum Thema Jahreswechsel 2016/2017. Fragen Sie einfach Ihre HR-Beratung. prolohn GmbH wir können HR! Singen, im Oktober 2016 Seite 7 von 10

8 Anhang: voraussichtliche Rechengrößen 2017 Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung jährlich ,00 EUR ,00 EUR Kranken- und Pflegeversicherung 4.350,00 EUR 4.350,00 EUR Rentenversicherung (allgemein) jährlich ,00 EUR ,00 EUR Rentenversicherung (allgemein) 6.350,00 EUR 5.700,00 EUR Knappschaftliche Rentenversicherung jährlich ,00 EUR ,00 EUR Knappschaftliche Rentenversicherung 7.850,00 EUR 7.000,00 EUR Arbeitslosenversicherung jährlich ,00 EUR ,00 EUR Arbeitslosenversicherung 6.350,00 EUR 5.700,00 EUR Beitragssätze Krankenversicherung West Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,10 % Pflegeversicherung 2,55 % Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % Rentenversicherung (allgemein) 18,7 % Knappschaftliche Rentenversicherung 24,8 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Umlage U1 und U2 Ost individuell nach Satzung der Kasse/der Minijob-Zentrale Insolvenzgeldumlage (U3) 0,09 % Beitragszuschüsse ( 257 SGB V/ 61 SGB XI) Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag) Personen mit Anspruch auf Krankengeld 317,55 EUR Personen ohne Anspruch auf Krankengeld 304,50 EUR Seite 8 von 10

9 Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach 61 Abs. 3 SGB XI (1,275 % der en Beitragsbemessungsgrenze) Bundesland Sachsen nach 61 Abs. 3 SGB XI (0,775 % der en Beitragsbemessungsgrenze) Bezugsgrößen (Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West) West 55,46 EUR 33,71 EUR Bezugsgröße jährlich ,00 EUR ,00 EUR Bezugsgröße 2.975,00 EUR 2.660,00 EUR Faktor F 0,7547 (= Wert für das Jahr 2016) Freiwillige Krankenversicherung Mindestbemessungsgrundlage allgemein 991,67 EUR Mindestbemessungsgrundlage Existenzgründer 1.487,50 EUR Mindestbemessungsgrundlage hauptberuflich Selbstständige Regelbemessungsgrundlage hauptberuflich Selbstständige Freiwillige Rentenversicherung 2.231,25 EUR 4.350,00 EUR Mindestbeitrag 84,15 EUR Höchstbeitrag 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) 450,00 EUR Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag) Gleitzone (Midijob) Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer 325,00 EUR Ost 450,01-850,00 EUR Pflegeversicherung 110,93 EUR Arbeitslosenversicherung 190,50 EUR 171,00 EUR Rentenversicherung 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR Seite 9 von 10

10 Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung (Versicherungspflichtgrenzen) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 6 Abs. 6 SGB V) Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV, 6 Abs. 7 SGB V) Mindestarbeitsentgelte Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung jährlich jährlich West ,00 EUR ,00 EUR Ost 595,00 EUR 595,00 EUR Behinderte Menschen, Rentenversicherung 2.380,00 EUR 2.128,00 EUR Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte Mindestzahlbetrag für Beiträge aus Versorgungsbezügen in der Kranken- und Pflegeversicherung Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig) 29,75 EUR 26,60 EUR 32,73 EUR 175,00 EUR 148,75 EUR Regelbeitrag 556,33 EUR 497,42 EUR Mindestbeitrag 84,15 EUR 84,15 EUR Höchstbeitrag 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR Studentenbeitrag Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag) 66,33 EUR Pflegeversicherung 15,25 EUR Pflegeversicherung (kinderlos) 16,87 EUR Seite 10 von 10

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