Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 5: Der Status im internationalen Kontext. Ein Mehr an Sicherheit
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- Damian Simen
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1 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 5: Der Status im internationalen Kontext Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss die Weltzollorganisation Maßnahmen, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Sie schuf weltweit gültige Rahmenbedingungen, die ein modernes und effektives Risikomanagement in der Zollverwaltung ermöglichen. Das Ziel der Anstrengungen ist eine Absicherung der internationalen Lieferkette, vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Dieser Beitrag (Teil 5) setzt Sie darüber ins Bild, welche Wirtschaftsnationen, die nicht der Europäischen Union angehören, Regelungen geschaffen haben, die dem Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten vergleichbar sind, und mit denen die EU Verhandlungen über eine gegenseitige Anerkennung der Status führt. Der aktuelle Artikel ist der fünfte Teil einer Reihe von sechs aufeinander aufbauenden Beiträgen, die Ihnen einen Überblick über die Verfahrensaspekte und die praktischen Auswirkungen des AEO-Status ermöglichen sollen. Ein Mehr an Sicherheit Die Ziele der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO) ein Mehr an Sicherheit sowie die Schaffung von Handelsvorteilen und Erleichterungen für die Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operators, AEOs) sind nur durch die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards zu erreichen. Zu diesem Zweck entwickelte die WCO im Jahr 2005 das Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade (SAFE). Auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ist SAFE durch die Einführung des Status eines AEO mit Wirkung vom 1. Januar 2008 umgesetzt worden, um dem Bedürfnis nach effizienteren und besser gewichteten Kontrollen und einer verbesserten Überwachung des weltweiten Warenverkehrs gerecht zu werden. Doch nicht nur die Zollverwaltungen profitieren von der Einführung des AEO. Der Wirtschaftsbeteiligte selbst verschafft sich mittels der Zulassung Vorteile bei der Zollabwicklung. Er vereinfacht durch die Zulassung die sich allerdings teilweise sehr aufwendig gestaltet Verfahren und kann Zollformalitäten dadurch schneller und effizienter abwickeln. Die Beschleunigung folgt dabei aus einer Verringerung von Zollkontrollen, da die Zulassung als AEO eine Gewähr für die Sicherheit der Sendungen bietet und die Zollbehörden sich daher auf die Kontrolle unbekannter und risikoreicher Sendungen beschränken können. Die Zulassung als AEO bringt für den Wirtschaftsbeteiligten zudem noch einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden, nicht zertifizierten Unternehmen mit sich: Der Status zeichnet den Wirtschaftsbeteiligten werbewirksam als zuverlässigen Handelspartner aus. Konzentrierte sich die Artikelserie bislang auf das Umfeld der Europäischen Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum, richtet dieser Beitrag jetzt den Blick auf sechs Wirtschaftsnationen außerhalb dieses Spektrums. Wie der Stand der Entwicklungen eines vergleichbaren Status in diesen Länder und der Stand der Verhandlungen dieser Länder mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung der Status ist erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
2 USA: Gegenseitige Anerkennung für 2010 geplant USA Ein dem europäischen AEO vergleichbarer Status ist der in den USA seit 2001 mögliche Status des Customs Trade Partnership against Terrorism (C-TPAT). Die Sicherheitskriterien des AEO und C-TPAT gelten als nahezu identisch. Schon im Jahr 1997 beschlossen die USA und die Europäische Kommission, sich gegenseitig Amtshilfe im Zollbereich zu leisten. Seit 2002 arbeiten die Europäische Gemeinschaft (EG) und die USA im Bereich der Containersicherheit zusammen. Im Jahre 2004 dehnten die Vertragspartner diese Zusammenarbeit aus durch die Unterzeichnung eines Abkommens auf den Bereich Containersicherheit und damit verbundene Bereiche. Es folgte eine Einigung auf gemeinsame Mindeststandards in Häfen, die sich der Container- Sicherheits-Initiative angeschlossen haben, gemeinsame Kontrollstandards, ein gemeinsames Threat Assessment und auf den Austausch von Risikoinformationen über eine gesicherte Datenbank. Die ersten Schritte zur gegenseitigen Anerkennung wurden bereits 2007 unternommen, als die beiden Programme verglichen wurden und die amerikanische Zollbehörde (Customs and Border Protection, CBP) Sicherheitskomponenten des AEO-Audits unter die Lupe nahm. Nach der ursprünglichen Planung der CBP und der EG sollten die Status Ende des Kalenderjahrs 2009 gegenseitig anerkannt werden. Aufgrund des Regierungswechsels in den USA und der damit verbundenen Neubesetzung der entsprechenden Ämter sind die weiterführenden Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung des Status jedoch ins Stocken geraten. Gegenwärtig wird ein Bericht der USA über die Auswertung eines Workshops erwartet. Dieser Workshop sollte erfassen und beurteilen, was Wirtschaftsbeteiligte in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) tun müssen, um den AEO-Status zu erlangen. Außerdem wird gerade ein Exportprogramm entwickelt, das der C-TPAT derzeit noch nicht vorsieht, die EU jedoch fordert. Die gegenseitige Anerkennung der Status ist trotz der genannten Hürden für das Jahr 2010 geplant und wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht von der Fertigstellung und Implementierung des Ausfuhrprogramms abhängig gemacht. Schweiz: Europäischer AEO genießt Anerkennung Schweiz Am 1. Juli 2009 trat zwischen der Schweiz und der EG das Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen in Kraft und wird vorläufig angewandt. Diesem Abkommen gingen fast zweijährige Verhandlungen voraus. Neben den Erleichterungen im Güterverkehr wurde mit diesem Abkommen beschlossen: Die zollrechtlichen Sicherheitsstandards der Schweiz und der EU liegen auf vergleichbarem Niveau und sollen gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden. Somit genießt der europäische Status des AEO seit Juli 2009 in der Schweiz Anerkennung. Entsprechend einer Information der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. September 2009 soll der Status des AEO auch in der Schweiz eingeführt werden. Sobald der schweizerische AEO vergeben wird, soll er ebenfalls in der EU Anerkennung erhalten. Unternehmen, die den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und profitieren aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der AEO-Status in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen.
3 Erste norwegische Unternehmen zertifiziert China: Evaluierungsgespräche sollen Anerkennung des Status AEO klären Japan: Fünf verschiedene AEO Typen können bereits beantragt werden Norwegen EU und Norwegen waren sich einig: Eine Regelung bezüglich der zollrechtlichen Sicherheitsbestimmungen ist unverzichtbar. Aufgrund dessen wurde ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status im Jahre 2009 abgeschlossen und wird seit dem 1. Juli 2009 vorläufig angewandt. Mittlerweile gibt es auch das AEO-Programm in Norwegen und die ersten norwegischen Unternehmen sind zertifiziert. China Ein chinesisches Bewertungssystem für Unternehmen, die Waren nach China importieren oder von China exportieren, existiert bereits seit dem Jahr Danach werden die Importeure und Zollagenten von der chinesischen Zollverwaltung in die Kategorien AA bis D eingeteilt. Die Kategorie AA ähnelt dem europäischen Status des AEO. Im Jahr 2005 schlossen die EU und die Volksrepublik China ein Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe. Daraufhin startete 2006 ein Pilotprojekt über den Austausch elektronischer Informationen über Container, die in bestimmten europäischen und chinesischen Häfen verladen wurden. Ziel dieses Projektes ist entsprechend SAFE, die Sicherung der gesamten Lieferkette. Derzeit finden Evaluierungsgespräche zu Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Erledigung der Zollformalitäten, unter Einhaltung bestimmter Transportwege für registrierte Empfänger/Versender, statt. Darüber hinaus finden nach jüngsten Veröffentlichungen von Frau Dr. Aigner (Generaldirektion für Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission) Evaluierungsgespräche statt, mit dem Ziel auch im Jahre 2010 ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Status zu schließen. Japan Parallel zum WCO-Rahmenwerk SAFE aus dem Jahr 2005 implementierte auch Japan den Status des AEO. Wirtschaftsbeteiligte können in Japan fünf verschiedene AEO Typen beantragen: das Authorized Exporters Program (seit März 2006) das Authorized Importers Program (seit April 2007) das Authorized Warehouse Operators Program (seit Oktober 2007) das Authorized Customs Brokers Program und das Authorized Logistics Operators Program (beide seit April 2008) Der Intention der WCO entsprechend, die gesamte Lieferkette abzusichern, hat auch Japan die Verhandlung mit verschiedenen Staaten aufgenommen, um die gegenseitigen Sicherheitsstandards anzuerkennen. Am 30. Januar 2008 unterzeichnete das Land ein Abkommen mit der EG über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. Es trat am 1. Februar 2008 in Kraft. Auf der ersten Sitzung im Februar 2008 stand unter anderem die Sicherheit der Lieferkette im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Vertreter von Japan und der EU stellten fest: Es muss auf eine gegenseitige Anerkennung der Status der AEO hingearbeitet werden, um internationale Handelserleichterungen sowie effektive Zollkontrollen sicherzustellen. Die Gespräche über die gegenseitige Anerkennung sind abgeschlossen und ein erster Entwurf des Abkommens liegt den Mitgliedstaaten zur Prüfung vor. Damit ist der Weg frei für eine gegenseitige Anerkennung, die für das erste Quartal 2010 erwartet wird.
4 Kanada: Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich geschlossen Kanada Die Canada Border Services Agency vergibt seit 1995 den Status des Partner in Protection (PIP). Er soll den Grenzschutz erhöhen und die Lieferkette sichern. Ein modernisiertes PIP-Programm existiert seit dem 30. Juni Durch diese Modernisierung sollte der PIP an die Anforderungen von SAFE sowie dem Status des AEO angepasst werden. Die EG schloss 1998 mit Kanada ein Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. Die Möglichkeit zur Ausweitung dieses Abkommens und zur Intensivierung und Ergänzung der Zusammenarbeit ist damit gegeben. Ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Status zwischen Kanada und der EG gibt es derzeit aber noch nicht. Fazit Wie Sie gelesen haben, ist die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen Status unverzichtbare Voraussetzung, um die internationale Lieferkette zu sichern. Von einer gegenseitigen Anerkennung kann aber nur gesprochen werden, wenn die Zollverwaltungen der Drittstaaten und der EU den jeweils anderen AEO-Status als einen solchen anerkennen und als qualitativ gleichwertig bewerten, ihm mithin bei der Einfuhr dieselbe Behandlung und die gleichen Vorteile angedeihen lassen. Zum Schutz der internationalen Lieferkette dürfen die Maßnahmen daher nicht nur einseitig bleiben und müssen sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr umgesetzt werden. Der europäische AEO hat dabei die Messlatte in puncto Sicherheitsmaßstäbe sicherlich sehr hoch gelegt. Unabdingbar sind dabei auch eine enge Zusammenarbeit und der Austausch von Risikoinformationen durch geeignete IT-Systeme zwischen den Zollverwaltungen. Nur so können doppelte Kontrollen vermieden und Handelserleichterungen für die Wirtschaft geschaffen werden. Eine gegenseitige Anerkennung der AEO-Status ist nur möglich, wenn die Zollverwaltungen der einzelnen Staaten auf gleichwertige Sicherheits- und Kontrollstandards sowie eine einheitliche Risikobewertung setzen. Eine weitere Grundvoraussetzung ist gegenseitiges Vertrauen im Hinblick auf die praktische Umsetzung der vereinbarten Standards und die gegenseitige Anerkennung von Kontrollergebnissen. Hier gilt es also auch politische Erwägungen zu berücksichtigen und die entsprechenden Hürden zu nehmen. PwC-Ansprechpartner Wenn Sie Fragen haben oder beraten werden möchten, rufen Sie uns bitte an oder schicken uns einfach eine . Ihre Ansprechpartner Jochen Schmidt Tel.: Ursula Nieminen Tel.:
5 2010 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.
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