Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 456 "Nördlich der Bismarckstraße IV" in Dormagen
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1 Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 456 "Nördlich der Bismarckstraße IV" in Dormagen Messstelle nach 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen VMPA Güteprüfstelle für den Schallschutz im Hochbau Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Bericht vom Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Auftraggeber: Stadt Dormagen Fachbereich Städtebau Mathias-Giesen-Straße Dormagen Anschriften: Kolberger Straße Düsseldorf Tel Fax Martener Straße Dortmund Tel Fax Knesebeckstraße Berlin Tel Fax berlin@peutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr Ust-IdNr.: DE Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bericht-Nr.: Datum: Niederlassung: Düsseldorf Ref.: MJ / AH Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ DE BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E Dokument: P:\VL\7052_VL_SU_Bplan_456_NördlderBismarckstr4_Stadt Dormagen_MJ\@doku\Rap-01\7052_VL_Rap_01_ _StadtDormagen_MJ.odt
2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Beurteilungskriterien gemäß DIN Emissionspegel Straßenverkehr Schienenverkehr Flugverkehr Gewerbliche Nutzungen Immissionsberechnungen Durchführung der Immissionsberechnungen Ergebnisse der Immissionsberechnungen Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Gesamtverkehrslärm Beurteilung der Berechnungsergebnisse Auswirkungen der Planung im Bestand Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen Weitere passive Schallschutzmaßnahmen Erhöhte Lärmschutzanforderungen für Schienen- und Flugverkehrslärm Auswirkungen der Planung Zusammenfassung...24 Seite 2
3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Dormagen plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 456 Nördlich Bismarckstraße IV Planungsrecht für die Errichtung von freistehenden Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser zu schaffen. Das Bebauungsplangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Nievenheim zwischen der östlich verlaufenden Bundesbahnstrecke Köln-Düsseldorf und dem westlich dazu gelegenen momentanen Siedlungsabschluss des Stadtteils Nievenheim im Bereich der Bismarckstraße und der Straße Am Schwimmbad. Im Übersichtslageplan der Anlage 1 sind die örtlichen Gegebenheiten wiedergegeben. Im Nahbereich des Plangebietes befindet sich ein Hallenbad. Die Schallemissionen werden, durch die angrenzend bestehenden Wohnnutzungen und der räumlichen Anordnung soweit begrenzt, dass sie keine Auswirkung auf die geplante Bebauung aufweisen. In der Marie- Schley-Straße befindet sich die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule. Die Schallemissionen sind als sozial adäquat einzustufen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden diese Schallemissionen nicht gesondert berücksichtigt. Innerhalb des Bebauungsplans sind für die geplante Bebauung Baugrenzen definiert. Eine Planung zur konkreten Gebäudestellung liegt nicht vor. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind die Schallimmissionen der angrenzenden Verkehrswege zu ermitteln und auf Grundlage der DIN zu beurteilen. Unter Zugrundelegung der uns zur Verfügung gestellten Planunterlagen und der Emissionsdaten der Eisenbahnstrecke Köln Düsseldorf sowie des angrenzenden Straßennetzes werden die Schallimmissionen in Form von Isophonenkarten für den Tagesund Nachtzeitraum für eine Rechenhöhe von h = 2,0 m über Gelände (Freiflächen) berechnet und dargestellt. Zusätzlich werden für ausgewählte Fassaden an den Wohngebäuden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Die Einzelpunktberechnungen erfolgen geschossweise für das EG bis zum 2. OG getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus Straßen-, Schienenverkehr zu ermitteln und auf Grundlage der DIN zu beurteilen. Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN werden Lärmschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [2] dimensioniert. Zusätzlich werden die Auswirkungen der Planung auf das Umfeld untersucht. Seite 3
4 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen G Aktuelle Fassung Bundes-Immissionsschutzgesetz Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [2] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen N November 1989 und Nachweise [3] DIN , Teil 1 Schallschutz im Städtebau N Juli 2002 Grundlagen und Hinweise für die Planung [4] DIN , Teil 1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau N Mai 1987 Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [5] RLS-90 Eingeführt mit allgemeinem RIL 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom [6] Schall 03 Deutsche Bundesbahn, RIL 1990 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Bundesbahn Zentralamt München, eingeführt am W Mau [7] VLärmSchR 97 Bundesministerium für Verkehr, RIL Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes allgemeines Rund- schreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz Bonn, den , StB 15 / / 11 Va 97 [8] Bebauungskonzept Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber P [9] Verkehrsgutachten B-Plan Nr, 456 "Nördlich Bismarkstraße IV" in Dormagen [10] Zugdaten der Schienenwege im Bereich Dormagen Zur Verfügung gestellt durch: Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH Düsseldorf P Deutsche Bahn AG P 2008 Kategorien: G Gesetz N Norm V Verordnung RIL Richtlinie VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben Seite 4
5 3 Beurteilungskriterien gemäß DIN Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der DIN "Schallschutz im Städtebau", Beiblatt 1 [4] aufgeführt. Dabei ist die Einhaltung folgender schalltechnischer Orientierungswerte, bezogen auf Verkehrslärm, anzustreben: Tabelle 3.1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietsausweisung Schalltechnischer Orientierungswert [db(a)] Tag Nacht Reine Wohngebiete (WR) 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) 45 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich sie Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Seite 5
6 4 Emissionspegel 4.1 Straßenverkehr Südlich und westlich des Plangebiets, getrennt durch bestehende Wohnnutzung verlaufen die Bismarckstraße und die Straße Am Schwimmbad über die das Plangebiet erschlossen wird. Die Hauptzufahrt erfolgt über den Kreisverkehr Am Schwimmbad / Scheidpatt über den Abzweig Scheidpatt. Eine zusätzliche Anbindung erfolgt über die Straße Dörnchesfuhr. Die Emissionspegel des Straßenverkehrs wurden auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungszahlen [9] entsprechend den Vorgaben der RLS-90 [5] ermittelt. Durch das Bauvorhaben wird gemäß Verkehrsgutachten ein Zusatzverkehr von 884 Kfz/24h verursacht. Dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen wird gemäß der Verkehrslärmuntersuchung mit den entsprechenden Mengen innerhalb des Plangebietes auf den Zufahrtsstraßen Scheidpatt und Dörnchesfuhr berücksichtigt. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Untersuchung auf den inneren Erschließungsstraßen, die im Lageplan der Anlage 1 gekennzeichnet sind, ein Verkehrsaufkommen von 4 Kfz/24h als Verkehrsbelastung berücksichtigt. Die Berechnung der Emissionspegel ist in Anlage 2 ausführlich dokumentiert. 4.2 Schienenverkehr Die Bahnstrecke Köln Düsseldorf verläuft ca. 200 m östlich der Plangebietsgrenze. Die Emissionspegel des Schienenverkehrs wurden auf Grundlage der von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellten Zugdaten zur Lärmsanierung, Prognose 2015, entsprechend den Vorgaben der Schall 03 [6] ermittelt. Die Berechnung der Emissionspegel ist in Anlage 3 ausführlich dokumentiert. Seite 6
7 5 Immissionsberechnungen 5.1 Durchführung der Immissionsberechnungen Die Immissionsberechnungen wurden flächendeckend im Bereich des Plangebietes für Immissionshöhen von 2 m über Gelände durchgeführt. Die abschirmende und reflektierende Wirkung der bestehenden Gebäude wird bei der Berechnung berücksichtigt. Die abschirmende und reflektierende Wirkung der möglichen zukünftigen Bebauung wird nicht berücksichtigt, da innerhalb des Bebauungsplans nur Baugrenzen definiert sind und keine festgelegte Baureihenfolge existiert. Dies stellt für alle Immissionsorte die schalltechnisch ungünstigste Situation dar. Nach Fertigstellung der Gebäude ist insbesondere im Kernbereich des Plangebiets durch die Gebäudeabschirmung mit geringeren Immissionen zu rechnen. Für ausgewählte Fassaden entlang der Baugrenzen wurden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Die betrachteten Immissionspunkte sind im Lageplan der Anlage 1 gekennzeichnet. 5.2 Ergebnisse der Immissionsberechnungen Die Ergebnisse der Berechnungen der Immissionen aus Straßenverkehr an geplanten Gebäuden sind als Einzelpunktberechnung in Anlage 4 dargestellt. Die Ergebnisse der flächendeckenden Berechnungen sind als Schallimmissionspläne in der Anlage 6 dargestellt. Überschreitungen der angestrebten schalltechnischen Orientierungswerte für reines Wohngebiet von db(a) tags bzw. 40 db(a) nachts treten in weiten Bereichen des Plangebiet auf. Zum Tageszeitraum ergeben sich Beurteilungspegel von 43 db(a) bis zu db(a) und zum Nachtzeitraum 37 db(a) bis zu 54 db(a). Hierbei ergibt sich die Hauptbelastung an den zur Bahn zugewandten Fassaden. 5.3 Beurteilung der Berechnungsergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN [3] vor allem nachts überschritten werden. Überschreitungen treten vor allem an den Fassaden derjenigen Baugrenzen auf, die zur Bahnstrecke orientiert sind. Die maximale Überschreitung ergibt sich am Immissionsort 26 mit Lr = 54 db(a) und einer Überschreitung des Seite 7
8 schalltechnischen Orientierungswertes von 40 db(a) für reine Wohngebiete um 14 db(a). Dieser Immissionsort ist zur Bahnstrecke orientiert und liegt zusätzlich im Einwirkungsbereich der Bismarckstraße. Für die Bahn abgewandte Fassade im Bereich dieses Immissionsortes sind um 8-10 db(a) geringere Beurteilungspegel zu erwarten. Auch am Immissionsort 34 ergeben sich noch für die bahnzugewandte Fassade Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswertes von 12 db(a). Unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der zukünftigen Bebauung sind hier jedoch deutliche Minderungen zu erwarten. Der schalltechnische Orientierungswert für den Tageszeitraum von db(a) für reine Wohngebiete wird ebenfalls überwiegend an den zur Bahntrasse hin orientierten Fassaden überschritten. Zum Tageszeitraum ergeben sich hier jedoch nur maximale Überschreitungen von bis zu 5 db(a). Für geplante Wohngebäude sind deshalb Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes zu betrachten. Wie die Berechnungsergebnisse der Anlage 6 zeigen ergeben sich für die Freibereiche ohne die Berücksichtigung künftiger Abschirmungen geplanter Gebäude Beurteilungspegel von 51 - db(a) tags. Der schalltechnische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags von db(a) würde eingehalten werden. Nur im direkten Nahbereich der Erschließungsstraße ergeben sich höhere Beurteilungspegel. Nach Fertigstellung der Bebauung ist auch hier insbesondere im Kernbereich des Plangebiets mit geringeren Beurteilungspegeln zu rechnen. Seite 8
9 6 Auswirkungen der Planung auf bestehende Nutzungen Zusätzlich zu den Berechnungen der auftretenden Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes wurden die Auswirkungen der Planung im Umfeld berechnet. Hierfür wurden in einem separaten Rechenschritt die an der angrenzenden bestehenden Wohnbebauung auftretenden Beurteilungspegel ohne und mit Zusatzverkehr durch die geplante Bebauung berechnet und verglichen. Die berücksichtigen Immissionsorte sind im Lageplan der Anlage 1 gekennzeichnet. Innerhalb des Plangebietes werden Straßen neu gebaut. Die Betrachtung dieser Straßenneubauten streng gemäß der 16. BImSchV (nur Fahrten auf den neuen Straßen) hält an der bestehenden Bebauung die Grenzwerte für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts deutlich ein. Nach 16. BImSchV liegen keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen vor. Ein zweiter Punkt sind die Auswirkungen des zusätzlichen Ziel- und Quellverkehrs auf vorhandenen Straßen. Insbesondere für die Bebauung an der Straße Dörnchesfuhr wird sich die Verkehrslärmsituation ändern. Wie die Berechnungsergebnisse der Anlage 7 zeigen, ergeben sich an den angrenzenden Gebäuden maximale Erhöhungen der Beurteilungspegel um bis zu 3,0 db(a) am Immissionsort 40. Diese maximale Erhöhung liegt im Nahbereich der Erschließungsstraße Scheidpatt vor. An diesem Immissionsort werden jedoch die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV für Wohngebiete nicht überschritten. Dies gilt ebenso für die Bebauung an der Straße Dörnchesfuhr (Immissionspunkte ). Auch hier führt der Zusatzverkehr nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Geringfügige Überschreitungen liegen an den Gebäuden Am Schwimmbad vor. Diese liegen aber auch schon in der heutigen Situation vor und die zu erwartenden geringfügigen Erhöhungen führen nicht zu erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Seite 9
10 7 Lärmschutzmaßnahmen 7.1 Allgemeines Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese können sich sowohl auf die eigentliche Schallquelle, auf den Übertragungsweg zwischen Schallquelle und Empfänger als auch auf den Bereich des eigentlichen Empfängers beziehen. Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schallausbreitungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers beschränkt sind. 7.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Zum effektiven Schutz vor Bahnlärm ist die Errichtung einer ca. 3-4 m hohen Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahntrasse wünschenswert. Diese Option ist jedoch innerhalb des Bebauungsplans nicht umsetzbar. Für das Plangebiet müsste die Schallschutzwand eine Länge von ca. 7 m aufweisen, was bei ca. 3 m Höhe Kosten von ca. 1,8 Mio. bedeuten würde. Eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes nachts wäre bei einer Minderungswirkung von ca. 5 bis 7 db(a) auch damit nicht möglich. Eine aktive Lärmschutzwand entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist deutlich weniger effektiv. Ein aktiver Lärmschutz entlang der Plangebietsgrenze müsste, um die gleiche Wirkung zu erzielen, eine Höhe von ca. 9 bis 10 m aufweisen. Die dafür anfallenden Kosten (Wand) wären noch deutlich höher. Eine Ausführung als Wall scheitert an dem erforderlichen Flächenbedarf, wobei auch hier Kosten von mehreren 100 T entstehen würden. Neben den Kostenaspekten lässt auch die Schallsituation mit Überschreitungen von < 5 db(a) tags und dem Ausblick auf später tatsächlich geringere Pegel bei Vorliegen der Gebäudeabschirmungen die Möglichkeit zu, auf aktiven Schallschutz zu verzichten. Eine Entscheidung zum aktiven Schallschutz liegt letztendlich bei der Stadt Dormagen im Rahmen einer Abwägung. Aufgrund der Schallpegel nachts sind auf jedem Fall passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. 7.3 Passive Schallschutzmaßnahmen Zum Schutz der Empfängerseite vor erhöhten Schallimmissionen sind verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.b.: Seite 10
11 Akustisch günstige Orientierung der Gebäude Einbau schalldämmender Fenster Erhöhung der Schalldämmung der Fassade Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung der Freibereiche (Terrassen, Balkone) Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen Ausschluss von schützenswerten Nutzungen hinter lauten Fassaden Erläuterungen zu Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen Zur Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 [2] sind die so genannten "maßgeblichen Außenlärmpegel", bezogen auf den Zeitraum des Tages (6 Uhr bis 22 Uhr), heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages durch einen Zuschlag von 3 db(a). Die berechneten Außenlärmpegel und zugehörigen Lärmpegelbereiche sind im Anlage 4 für die einzelnen Immissionsorte aufgeführt. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereichen mit einer Bereichsbreite von 5 db zugeordnet. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen ergeben sich dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren die individuellen Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile. Erläuterungen zu schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile In der Tabelle 8 der DIN 4109 ist eine Staffelung der schalltechnischen Anforderung an die Dämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit vom Außenpegel bzw. dem Lärmpegelbereich wiedergegeben. Hinweis: Diese Zuordnung gilt für ein Verhältnis von Gesamtfläche des Außenbauteiles (Fassade) zur Grundfläche des Aufenthaltsraumes von 0,8. Bei anderen baulichen Gegebenheiten ergeben sich etwas abweichende Verhältnisse. Diese Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 sind in Anlage 5 dargestellt. In der Spalte 4 der Tabelle 8 sind als Raumarten "Aufenthaltsräume in Wohnungen" angegeben. Anforderungen an das Bauvorhaben Entsprechend den berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln und den hieraus resultierenden Lärmpegelbereichen ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Gebäude entsprechend den Lärmpegelbereichen I bis II. Seite 11
12 Aufgrund der Immissionen an den geplanten Fassaden des Bauvorhabens liegen Anforderungen von maximal Lärmpegelbereich II vor. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderung bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung keine "echten" Anforderungen an die Fassadendämmung darstellen, da diese Anforderung bereits von den heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Isolierglasfenstern bei ansonsten üblicher Massivbauweise normalerweise bei entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster erfüllt wird. Anforderungen an Wände / Fenster In den Spalten 3 bis 5 der o.g. Tabelle 8 der DIN 4109 wird die resultierende Schalldämmung des Gesamtaußenbauteiles (Wand einschließlich Fenster etc.) eingeführt. Abhängig von den Flächenverhältnissen Wand / Fenster und der tatsächlichen Schalldämmung der Außenwand sowie der Größe und der Nutzung des Raumes kann dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren das erforderliche Schalldämmmaß des Fensters berechnet werden. Durch dieses Verfahren kann eine Überdimensionierung der Fenster etc. vermieden werden, indem den individuellen Gegebenheiten der Gebäudekonstruktion Rechnung getragen wird. Geht man von üblichen Flächenverhältnissen von maximal 40 % Fenster zu 60 % Wandfläche aus, so können die Schallschutzklassen der Fenster abgeschätzt werden. Hiernach ergeben sich für Wohnräume die in der nachfolgenden Tabelle 7.1 aufgeführten Schalldämmwerte jeweils für die Wand und für das Fenster: Tabelle 7.1: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 mit max. 40 % Fensterfläche (gültig für Verhältnis 0,8 siehe oben) für Wohnräume Schallschutzklasse Lärmpegelbereich erf. R w,res R w,wand R w,fenster der Fenster I + II 30 db 35 db 25 db 1 III 35 db 40 db 30 db Weitere passive Schallschutzmaßnahmen Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit schalldämmenden Fenstern ist die Lüftung. Bei Fenstern älterer Bauart erfolgt die Lüftung in der Regel kontinuierlich über die Fugen. Da bei modernen, den heutigen Wärmeschutzanforderungen genügenden Fenstern die Fugen durch Mehrfachdichtungen wesentlich besser abgedichtet sind, ist die sogenannte Fugenlüftung nicht mehr wirksam. Seite 12
13 Bei schalldämmenden Fenstern tritt dieses Problem verstärkt auf, da an ihre Dichtigkeit erhöhte Anforderungen gestellt werden. Deshalb sollte in Schlafräumen eine schalldämmende Lüftung vorgesehen werden, um auch bei geschlossenen Fenstern einen Luftaustausch zu ermöglichen. Bei der Auswahl der schalldämmenden Lüfter ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung der Fenster durch die Lüftung nicht verschlechtert wird. Zweckmäßigerweise werden deshalb integrierte Lösungen, bestehend aus einem Fenster und einem dazugehörenden schalldämmenden Lüfter gleicher Schallschutzklasse vorgesehen. In der vorliegenden Situation mit deutlichen Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nachts wird empfohlen, für alle Schlafräume schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen oder zumindest die technischen Voraussetzungen für die Anbringung von Schalldämmlüftern zu schaffen. Seite 13
14 8 Zusammenfassung Für den Bebauungsplan Nr. 456 Nördlich Bismarckstraße IV wurde eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm durchgeführt. Innerhalb dieser schalltechnischen Untersuchung wurden die Verkehrslärmimmissionen aus Straßen- und Schienenverkehrslärm im Einwirkungsbereich des Plangebietes berechnet und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte DIN bewertet. Die Bebauung innerhalb des Plangebiets soll eine Gebietsausweisung entsprechend reines Wohngebiet (WR) erhalten. Ergebnis der Untersuchung ist, dass durch die Einwirkung der Verkehrsgeräusche an den Baugrenzen der geplanten Bebauung die schalltechnischen Orientierungswerte von db(a) / 40 db(a) tags/nachts insbesondere an den zur Bahn zugewandten Fassaden überschritten werden. Hierbei ergeben sich tags Überschreitungen bis zu 5 db(a) und zum Nachtzeitraum Überschreitungen von bis zu 14 db(a). Zum Tageszeitraum ergeben sich deutlich geringere Überschreitungen bzw. teilweise auch eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes. Aktive Lärmschutzmaßnahmen im Nahbereich der Bahntrasse sind losgelöst von den finanziellen Aspekten auch aus planungsrechtlichen Gründen kaum umsetzbar. Vertretbare aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Plangebietsgrenze zur Reduzierung des Bahnlärms weisen auch nicht die nötige Wirksamkeit auf, so dass in der vorliegenden Situation auf alleinige passive Schallschutzmaßnahmen zurückgegriffen wird (Kapitel 7.2). Als passive Lärmschutzmaßnahmen wurde die Ausweisung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109 untersucht. Es ergeben sich jedoch rechnerisch nur Anforderungen entsprechend Lärmpegelbereich II. Zusätzlich wird empfohlen, für alle Schlafräume eine schalldämmende Lüftung vorzusehen. Seite 14
15 In einem zusätzlichen Berechnungsschritt wurden die Auswirkungen der Planung an bestehenden Wohngebäuden untersucht. Aus dem Straßenneubau nach 16. BImSchV und bedingt durch zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr auf den vorhandenen Straßen, ergeben sich keine Anforderungen an Schallschutzmaßnahmen. Dieser Bericht besteht aus 15 Seiten 7 Anlagen. Peutz Consult GmbH ppa. Dipl.-Phys. Axel Hübel Seite 15
16 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Immissionspunkte Anlage 2 Ermittlung der Emissionen aus Straßenverkehr nach RLS-90 Anlage 3 Ermittlung der Emissionen aus Schienenverkehr nach Schall 03 Anlage 4 Verkehrslärm Beurteilung nach DIN / DIN 4109 Anlage 5 Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 Anlage 6 Isophonenlageplan für die Freiflächen h = 2,0 m ü. Gelände Anlage 7 Auswirkung der Planung im Bestand, Straßenverkehrslärm Seite 16
17 Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte Bahnstrecke Legende Emissionen Straße Bestand Bismarckstraße 1 Emissionen Straße im Plangebiet Emissionen Schiene Gebäude Bestand Plangebiet WR Plangebiet Immissionsort mit Nr / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A3_Skala.pdf Scheidpatt Am Schwimmbad Dörnchesfuhr Maßstab 1: m Anlage 1
18 Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS-90 Name Straße Gattung DTV [Kfz/24h] v [km/h] Neigung [%] LKW-Anteil p [%] Lm,E [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht Bestand A1 Am Schwimmbad (Nordwest) G 2.4 0,0 1,5 1,5 53,7 46,3 A2 Bimarckstraße (Südwest) G ,0 1,9 1,9 58,2,8 A3 Bismarckstraße (Nordost) G ,0 1,6 1,6 58,4 51,0 B1 Im Scheidpatt (Südwest) G ,0 2,3 2,3 53,1 45,8 B2 Am Schwimmbad (Südost) G ,0 2,3 2,3 53,1 45,8 B3 Zufahrt Plangebiet (Nordost) G 41 0,0 0,0 0,0 34,6 27,3 Dörnchesfuhr G 100 0,0 0,0 0,0 38,5 31,1 Prognose A1 Am Schwimmbad (Nordwest) G ,0 1,1 1,1 54,3 46,9 A2 Bimarckstraße (Südwest) G ,0 1,8 1,8 58,3,9 A3 Bismarckstraße (Nordost) G ,0 1,6 1,6 58,5 51,2 B1 Im Scheidpatt (Südwest) G ,0 1,9 1,9 53,6 46,2 B2 Am Schwimmbad (Südost) G ,0 1,8 1,8 53,8 46,4 B3 Zufahrt Plangebiet (Nordost) G 747 0,0 0,0 0,0 47,2 39,9 Dörnchesfuhr G 271 0,0 0,0 0,0 42,8 35,5 Innere Erschließung G ,0 0,0 0,0 42,9 35,5 Anlage 2
19 Berechnung des Emissionspegels nach Schall 03, Ausgabe 1990 Schalltechnische Untersuchung : B-Plan Nr. 456 "Nördlich der Bismarkstraße" Strecke : Strecke 2610 Streckenabschnitt : Neuss-Elvekum (Summe beide Richtungen) Belastungsfall / Betriebsstufe : Prognose 2015 Beurteilungszeitraum : Tag ( ) Nacht ( ) Entfernung : 25 m von der jeweiligen Gleisachse Sonderfall : Schotterbett - Betonschwelle lfd. Zugart lt. Scheiben - Anz. Anz. l v D D D v D (l/zug) D (Anz/h) D l D Fz D Ae L m,e L m,e Nr. Tabelle Schall 03 bremsanteil Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht p [%] m km/h db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 EC/IC ,0 4,1 4,6 0,0-6,0 4,6-1,4 0,0 0,0 0,0 53,7 2 RE ,0 4,1 2,6 3,0-1,2 5,6 1,3 0,0 0,0 60,6 56,4 3 S ,0 2,9 1,5 7,5 4,0 9,0 5,4-2,0 0,0 60,9 57,4 4 FGZ ,6 0,0 8,5 1,0 1,8 9,4 10,2 0,0 0,0 67,0 67,8 5 NGZ ,0 0,0 8,5-2,0-1,2 6,4 7,2 0,0 0,0 64,4 65,2 Anzahl Züge gesamt (24h) 198 Pegel ohne Zuschlag 70,1 70,3 db(a) Zuschlag für Fahrbahnart Betonschwelle 2,0 2,0 db(a) Zuschläge für ggf. vorhandene Brücken und Bahnübergänge Gesamtpegel: 72,1 72,3 db(a) in diesem Streckenabschnitt werden gesondert berücksichtigt. Anlage 3
20 Verkehrslärm Beurteilung nach DIN / DIN 4109 Immissionspunkt Gebiets- Schalltechnischer Beurteilungspegel Überschreitung des Maßgeblicher Lärmpegeleinstufung Orientierungswert Orientierungswertes Außenlärmpegel bereich Fassaden- Geschoss Nr. orientierung Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) NO EG WR 40,3 52,3 0,3 12,3 56 II NO 1.OG WR 40,4 52,5 0,4 12,5 56 II NO 2.OG WR 40,6 52,7 0,6 12,7 56 II 2 NW EG WR 40 49,1 48,8-8,8 53 I NW 1.OG WR 40 49,4 48,9-8,9 53 I NW 2.OG WR 40 49,4 49,1-9,1 53 I 3 SW EG WR 40 52,2 43,5 2,2 3,5 56 II SW 1.OG WR 40 51,6 42,9 1,6 2,9 I SW 2.OG WR 40,8 42,1 0,8 2,1 54 I 4 SO EG WR 40,3,6 0,3 10,6 54 I SO 1.OG WR 40,5,7 0,5 10,7 54 I SO 2.OG WR 40,6,9 0,6 10,9 54 I 5 NO EG WR 40 53,4 52,5 3,4 12,5 57 II NO 1.OG WR 40 53,5 52,9 3,5 12,9 57 II NO 2.OG WR 40 53,1 52,7 3,1 12,7 57 II 6 NW EG WR 40 48,7 48,4-8,4 52 I NW 1.OG WR 40 49,0 48,6-8,6 52 I NW 2.OG WR 40 49,1 48,7-8,7 53 I 7 NO EG WR 40,8 52,9 0,8 12,9 56 II NO 1.OG WR 40 51,0 53,0 1,0 13,0 56 II NO 2.OG WR 40 51,2 53,2 1,2 13,2 57 II 8 NO EG WR 40 54,2 52,8 4,2 12,8 58 II NO 1.OG WR 40 54,0 52,9 4,0 12,9 57 II NO 2.OG WR 40 53,7 52,9 3,7 12,9 57 II 9 O EG WR 40 51,4 51,2 1,4 11,2 I O 1.OG WR 40 51,8 51,3 1,8 11,3 I O 2.OG WR 40 51,8 51,4 1,8 11,4 I 10 S EG WR 40 52,9 46,2 2,9 6,2 56 II S 1.OG WR 40 53,0 46,2 3,0 6,2 56 II S 2.OG WR 40 52,6 46,1 2,6 6,1 56 II 11 SO EG WR 40 52,0 49,0 2,0 9,0 I SO 1.OG WR 40 52,4 49,2 2,4 9,2 56 II SO 2.OG WR 40 52,3 49,2 2,3 9,2 56 II 12 SW EG WR 40 45,2 37, I SW 1.OG WR 40 46,0 38, I SW 2.OG WR 40 46,5 38,9 - - I 13 NO EG WR 40 52,4 51,4 2,4 11,4 56 II NO 1.OG WR 40 52,4 51,5 2,4 11,5 56 II NO 2.OG WR 40 52,1 51,3 2,1 11,3 56 II 14 SW EG WR 40 43,6 36, I SW 1.OG WR 40 44,2 36, I SW 2.OG WR 40 44,6 37, I 15 NO EG WR 40 53,0 51,2 3,0 11,2 56 II NO 1.OG WR 40 52,9 51,3 2,9 11,3 56 II NO 2.OG WR 40 52,4 51,0 2,4 11,0 56 II 16 SO EG WR 40 48,6 48,9-8,9 52 I SO 1.OG WR 40 49,3 49,4-9,4 53 I SO 2.OG WR 40 49,4 49,3-9,3 53 I 17 NW EG WR 40 45,1 47,2-7,2 51 I NW 1.OG WR 40 45,3 47,4-7,4 51 I NW 2.OG WR 40 45,5 47,6-7,6 51 I SoundPLAN 7.2 Anlage 4.1
21 Verkehrslärm Beurteilung nach DIN / DIN 4109 Immissionspunkt Gebiets- Schalltechnischer Beurteilungspegel Überschreitung des Maßgeblicher Lärmpegeleinstufung Orientierungswert Orientierungswertes Außenlärmpegel bereich Fassaden- Geschoss Nr. orientierung Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) SO EG WR 40 48,7 48,8-8,8 52 I SO 1.OG WR 40 49,4 49,4-9,4 53 I SO 2.OG WR 40 49,7 49,6-9,6 53 I 19 SW EG WR 40 47,0 38,7 - - I SW 1.OG WR 40 48,2 40, I SW 2.OG WR 40 48,3 40,2-0,2 52 I 20 NW EG WR 40,1 47,9 0,1 7,9 54 I NW 1.OG WR 40,7 48,2 0,7 8,2 54 I NW 2.OG WR 40,8 48,3 0,8 8,3 54 I 21 SO EG WR 40 49,7,1-10,1 54 I SO 1.OG WR 40,0,2-10,2 54 I SO 2.OG WR 40,1,4 0,1 10,4 54 I 22 NW EG WR 40,5 49,3 0,5 9,3 54 I NW 1.OG WR 40,8 49,5 0,8 9,5 54 I NW 2.OG WR 40,8 49,6 0,8 9,6 54 I 23 NO EG WR 40 51,1 53,1 1,1 13,1 57 II NO 1.OG WR 40 51,2 53,2 1,2 13,2 57 II NO 2.OG WR 40 51,4 53,4 1,4 13,4 57 II 24 SO EG WR 40 51,1 51,5 1,1 11,5 I SO 1.OG WR 40 51,3 51,6 1,3 11,6 I SO 2.OG WR 40 51,2 51,5 1,2 11,5 I 25 NO EG WR 40 53,9 53,0 3,9 13,0 57 II NO 1.OG WR 40 53,8 53,2 3,8 13,2 57 II NO 2.OG WR 40 53,5 53,3 3,5 13,3 57 II 26 NO EG WR 40 51,6 53,5 1,6 13,5 57 II NO 1.OG WR 40 51,8 53,7 1,8 13,7 57 II NO 2.OG WR 40 52,0 53,9 2,0 13,9 57 II 27 SO EG WR 40 51,8 52,0 1,8 12,0 I SO 1.OG WR 40 52,4 52,5 2,4 12,5 56 II SO 2.OG WR 40 52,1 52,1 2,1 12,1 56 II 28 SW EG WR 40 46,0 39, I SW 1.OG WR 40 47,2 40,6-0,6 51 I SW 2.OG WR 40 47,0 39,1 - - I 29 NO EG WR 40 51,5 52,8 1,5 12,8 56 II NO 1.OG WR 40 52,4 53,6 2,4 13,6 57 II NO 2.OG WR 40 52,5 53,7 2,5 13,7 57 II 30 SO EG WR 40,3 51,1 0,3 11,1 I SO 1.OG WR 40 52,2 52,7 2,2 12,7 56 II SO 2.OG WR 40 51,0 51,3 1,0 11,3 I 31 SO EG WR 40 49,2 49,1-9,1 53 I SO 1.OG WR 40 51,2,7 1,2 10,7 I SO 2.OG WR 40,4 49,7 0,4 9,7 54 I 32 SO EG WR 40 51,3,2 1,3 10,2 I SO 1.OG WR 40 52,0,8 2,0 10,8 I SO 2.OG WR 40 51,8,6 1,8 10,6 I 33 SW EG WR 40 47,4 40, I SW 1.OG WR 40 48,6 41,2-1,2 52 I SW 2.OG WR 40 48,5 41,1-1,1 52 I 34 NO EG WR 40 52,7 51,2 2,7 11,2 56 II NO 1.OG WR 40 52,7 51,4 2,7 11,4 56 II NO 2.OG WR 40 52,5 51,4 2,5 11,4 56 II SoundPLAN 7.2 Anlage 4.2
22 Verkehrslärm Beurteilung nach DIN / DIN 4109 Immissionspunkt Gebiets- Schalltechnischer Beurteilungspegel Überschreitung des Maßgeblicher Lärmpegeleinstufung Orientierungswert Orientierungswertes Außenlärmpegel bereich Fassaden- Geschoss Nr. orientierung Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) SW EG WR 40 45,0 37, I SW 1.OG WR 40 46,4 38,9 - - I SW 2.OG WR 40 46,3 38,9 - - I 36 SO EG WR 40 49,0 49,5-9,5 53 I SO 1.OG WR 40 49,5 49,7-9,7 53 I SO 2.OG WR 40 49,5 49,5-9,5 53 I 37 NO EG WR 40,4 51,9 0,4 11,9 I NO 1.OG WR 40,7 52,1 0,7 12,1 56 II NO 2.OG WR 40,9 52,3 0,9 12,3 56 II SoundPLAN 7.2 Anlage 4.3
23 Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 Tabelle 8 der DIN 4109: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (gültig für ein Verhältnis S (W+F) / S G = 0,8) Spalte Raumarten Aufenthaltsräume in "Maßgeblicher Bettenräume in Wohnungen, Übernach- Büroräume 1 ) Zeile Lärmpegelbereich Außenlärmpegel" Krankenanstalten tungsräume in u.ä. db(a) und Sanatorien Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä. erf. R' w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) 45 7 VII > 80 2 ) 2 ) 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 9 der DIN 4109: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G Spalte/Zeile S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur S (W+F) / S G : Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² S G : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² Anlage 5
24 Dörnchesfuhr Dörnchesfuhr Isophonenlageplan für die Freiflächen h = 2,0 m ü.gelände Tag Beurteilungspegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 60 Legende Emissionen Straße Bestand Emissionen Straße im Plangebiet 60 Emissionen Schiene Gebäude Bestand Baugrenzen Plangebiet Plangebiet patt Am Schwimmbad Immissionsort mit Nr. Nacht 45 Maßstab 1:2000 Scheidpatt Am Schwimmbad m Anlage 6
25 Auswirkung der Planung im Bestand; Straßenverkehrsimmissionen Gebiets- Immissions- Beurteilungspegel Beurteilungspegel Pegeldifferenz Überschreitung einstufung grenzwert Immissionsgrenzwert Name Fassaden- Geschoss Prognose-Ohne-Fall Prognose-Mit-Fall Prognose-Mit-Fall orientierung Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Im Scheidpatt 64 NW EG W ,0 2,9 - - NW 1.OG W ,6 2,6 - - NW 2.OG W ,8 2, Im Scheidpatt 64 SW EG W ,0 0,9-1,4 SW 1.OG W ,9 0,8-1,6 SW 2.OG W ,9 0,8-1,5 42 Am Schwimmbad 69 NO EG W ,8 0,7-1,5 NO 1.OG W ,9 0,7-1,8 43 Am Schwimmbad 69 NW EG W ,9 0,8 - - NW 1.OG W ,9 0, Im Kreutzfeld 02 SO EG W ,7 0,6 - - SO 1.OG W ,7 0,6-0,4 45 Im Kreutzfeld 02 NO EG W ,0 0,9 - - NO 1.OG W ,1 0, Am Schwimmbad 39 NO EG W ,7 0,2 0,2 2,8 NO 1.OG W ,8 0,2 0,3 2,9 47 Fuchskaule 1 SO EG W ,6 0,5 - - SO 1.OG W ,3 0, Dörnchesfuhr 2 NW EG W ,6 0,8 - - NW 1.OG W ,4 0,7 - - Anlage 7 SoundPLAN 7.2
Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab
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