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1 M.M.WARBURG & CO assekuranzmakler gmbh vererben und verschenken mit Lebensversicherungen

2 Die Situation Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den letzten Jahrzehnten wurden enorme Vermögenswerte geschaffen, die in den nächsten Jahren auf die folgende Generation übertragen werden. Der Wert vieler Hinterlassenschaften übersteigt die erbschaftsteuerlichen Freibeträge und führt bei den Erben zu nicht unerheblichen Erbschaftsteuerzahlungen. Frühzeitige Übertragung des Vermögens Wer seine Nachkommen vor höheren Steuern für Erbschaften bewahren möchte, sollte sein Vermögen vorbereitend strukturieren und frühzeitig übertragen. Freibeträge für Schenkungen können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. So könnte eine Strategie für die Übertragung von Vermögen aussehen: Eltern reichen im Alter von 65 Jahren erstmals Teile ihres Eigentums an ihre Kinder oder Enkel weiter und im Alter von 75 Jahren erneut, denn die Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden. Hinzu kommt, dass die Freibeträge jeweils pro Elternteil, also doppelt, genutzt werden können. So lassen sich von beiden Elternteilen auf ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn Jahre bis zu EUR , übertragen. Achtung: Eine Schenkung wird im Nachhinein doch noch steuerlich zum Erbe gerechnet, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall weniger als zehn Jahre vergangen sind.

3 Die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind identisch und hängen von dem Verwandtschaftsgrad ab: Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Allgemeiner Freibetrag in EUR Ehegatte, eingetragene Lebenspartner I , Kinder und Stiefkinder Kinder verstorbener Kinder I , Enkel I , Eltern / Großeltern (nur bei Vererbung) I , Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegertochter / -sohn, Schwiegereltern II , Lebensgefährte und alle übrigen III , Von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Anteils des Erwerbs hängt die Höhe der zu zahlenden Schenkungsteuer ab: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich... in EUR Vomhundertsatz in der Steuerklasse I II III , 7% 15% , 11% 20% , 15% 25% 30% , 19% 30% , 23% 35% , 27% 40% über , 30% 43% 50%

4 Unser Lösungsvorschlag So können Sie Ihre Vorsorge steuergünstig, sicher und profitabel gestalten. Sie investieren einen Einmalbeitrag in eine klassische Risikolebensversicherung mit einer staatlich vorgegebenen garantierten Verzinsung, deren Leistung erst im Todesfall fällig wird. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Als Begünstigten setzten Sie Ihr Kind oder Enkelkind ein. Daraus ergeben sich Möglichkeiten für eine individuelle Vorsorge. Garantiertes Wachstum des Vorsorgekapitals Der Vertrag bietet Ihnen ein stabiles und garantiertes Wachstum des Kapitals, da sich die Leistung im Todesfall aus einem Garantieteil, einer attraktiven Überschussbeteiligung und einer Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammensetzt. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Erträgen des Versicherers ab und kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Auch über die Höhe einer Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ebenfalls für die Zukunft keine Aussage gemacht werden. Flexible Zuzahlungen und Entnahmen bis zur Höhe des Rückkaufswertes ohne Ertragsbesteuerung des Wertzuwachses Erträge und Wertsteigerungen der Police werden während der Vertragsdauer nicht versteuert, das Vorsorgekapital wird also nicht durch Steuerabzüge belastet. Erst im Falle einer Entnahme oder eines vorzeitigen Rückkaufs sind die Erträge abgeltungsteuerpflichtig. Dabei unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen der Kapitalauszahlung und dem bei Vertragsbeginn entrichteten Beitrag der Abgeltungsteuer.

5 Einkommenssteuerfreie Auszahlung des Kapitals im Leistungsfall Beispiel: Modellhaft dargestellter Verlauf einer klassischen Risikolebensversicherung, deren Leistung erst im Todesfall fällig wird und die bei Antragstellung bis zu einem Höchsteintrittsalter von 80 Jahren ohne eine Gesundheitsprüfung dokumentiert wird. Mann, 65 Jahre Einmalbeitrag EUR , Tarif VermögensPolice Klassik der Allianz, Tarif L11EBM Update 2010/12 Überschussverwendung: Bonus grantierte Leistung ohne Überschussbeteiligung Leistung bei Tod einmaliges Gesamtkapital einschließlich Überschussbeteiligungen Leistung bei Rückkauf Rückkaufswert inkl. der nicht garantierten Beiteiligung am Überschuss nach dem 1. Versicherungsjahr , , , nach dem 2. Versicherungsjahr , , , nach dem 3. Versicherungsjahr , , , nach dem 4. Versicherungsjahr , , , nach dem 5. Versicherungsjahr , , , nach dem 6. Versicherungsjahr , , , nach dem 7. Versicherungsjahr , , , nach dem 10. Versicherungsjahr , , , nach dem 15. Versicherungsjahr , , , nach dem 20. Versicherungsjahr , , , nach dem 25. Versicherungsjahr , , , nach dem 30. Versicherungsjahr , , , lebenslang Diese Leistungen ergeben sich beispielhaft unter der Annahme der derzeitigen Überschussanteilssätze zur jeweiligen Jahresfälligkeit des Vertrages.

6 Ihre Vertragsgestaltung Sie können wählen. Modell 1: Sie sind der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Inhaber der Police Der von Ihnen eingesetzte Begünstigte erhält im Todesfall eine einkommensteuerfreie Kapitalzahlung. Er muss lediglich die Erbschaftsteuer entrichten, sofern die Freibeträge überschritten sind. Sie können den Begünstigten in dem Vertrag frei wählen und jederzeit neu bestimmen, auch außerhalb der Erbfolge. So haben Sie mit der Einsetzung eines Bezugsrechts die Möglichkeit, Anordnungen zu treffen, die unabhängig von der Vererbung Ihres übrigen Vermögens ausschließlich die Leistung aus diesem Versicherungsvertrag betreffen. Bei Ihrer Bezugsrechtsvereinbarung brauchen Sie keine Formvorschriften zu beachten, wie es beispielsweise bei einem Testament erforderlich ist. Ihre schriftliche Mitteilung an den Versicherer genügt. Modell 2: Im Wege der Schenkung übertragen Sie den Vertrag auf einen Begünstigten Sie übertragen den Vorsorgevertrag durch Schenkung auf einen Begünstigten. Es findet ein Versicherungsnehmerwechsel statt, der Begünstigte wird neuer Versicherungsnehmer, Sie bleiben die versicherte Person. Die Schenkung ist steuerpflichtig, jedoch ist eine Steuer nur abzuführen, soweit die Freibeträge für Schenkungen überschritten werden. Als Wert der Schenkung wird der Rückkaufswert der Police zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen. Im Leistungsfall erhält der neue Versicherungsnehmer als Begünstigter die Kapitalzahlung einkommen- und erbschaftsteuerfrei ausgezahlt.

7 Modell 3: Sie übertragen nur einen Teil der Police im Wege der Schenkung auf einen Begünstigten Um Ihren Einfluss auf den Vorsorgevertrag zu behalten, können Sie im Wege der Schenkung auch nur einen Teil des aktuellen Vertragswertes auf den Begünstigten übertragen. Sie bleiben neben dem Begünstigten als zweiter Versicherungsnehmer in dem Vertrag. Gleichzeitig wird mit dem Versicherer vereinbart, dass ohne Ihre Zustimmung der Begünstigte den Vertrag nicht kündigen kann. Zum Zeitpunkt der teilweisen Übertragung der Police wird die Schenkungsteuer nur in Höhe des verschenkten Anteils fällig, soweit die Freibeträge für Schenkungen überschritten werden. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer das Kapital einkommensteuerfrei aus. Der Begünstigte muss die Erbschafsteuer nur für den von Ihnen bis dahin gehaltenen Teil der Police entrichten, soweit die Freibeträge überschritten werden. Bitte beachten Sie, dass die Freibeträge alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden können. Die beschriebenen Modelle sind lediglich Musterlösungen, die die grundsätzliche Systematik der aktuellen steuerlichen Regelungen darstellen sollen. Einer Angebotserstellung sollte in jedem Fall eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater vorausgehen. Das gilt auch für den Begünstigten, soweit Sie in den Modellen 2 und 3 eine Schenkung vornehmen wollen.

8 M.M.WARBURG & CO assekuranzmakler gmbh Wir freuen uns über Ihren Anruf. Gern beraten wir Sie persönlich. M.M.Warburg & CO Assekuranzmakler GmbH Colonnaden Hamburg Telefon Fax Darüber hinaus stehen Ihnen über kompetente und engagierte Mitarbeiter der Warburg Gruppe in Deutschland sowie im benachbarten Ausland gern als Ansprechpartner zur Verfügung. m.m.warburg & co kgaa Private Banking Hamburg Ferdinandstraße Hamburg Telefon Fax Private Banking Köln Brückenstraße Köln Telefon Fax Private Banking Frankfurt Liebigstraße Frankfurt am Main Telefon Fax marcard, stein & co ag Family Office Ballindamm Hamburg Telefon Fax private client partners ag Family Office Limmatquai 26 CH-8024 Zürich Telefon Fax bankhaus löbbecke ag Behrenstraße Berlin Telefon Fax bankhaus hallbaum ag An der Börse Hannover Telefon Fax bankhaus carl f. plump & co. gmbh & co. kg Am Markt Bremen Telefon Fax schwäbische bank ag Königstraße Stuttgart Telefon Fax m.m.warburg bank (schweiz) ag Parkring 12 CH-8027 Zürich Telefon Fax m.m.warburg & co luxembourg s.a. 2, Place Dargeant L-1413 Luxemburg Postanschrift: Boîte Postale 1671 L Luxemburg Telefon Fax Wir beraten Sie als Versicherungsmakler. Eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsmakler hat die M.M.Warburg & CO Assekuranzmakler GmbH von der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, Hamburg, nach 34 d Absatz 1 der Gewerbeordnung mit der Registernummer D-PFUP-EKHZ2-70 erhalten. Im Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.v. können Sie unsere Angaben überprüfen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). oder Sollten Sie mit unserer Beratungsleistung ausnahmsweise nicht zufrieden sein, können Sie sich an folgende Adresse wenden: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung: Postfach , Berlin,

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