Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement. Spitalplanung Rehabilitation 2014 Versorgungsbericht

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1 Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Spitalplanung Rehabilitation 2014 Versorgungsbericht

2 2 «Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.» Antoine de Saint-Exupéry, französischer Pilot und Schriftsteller

3 Vorwort Dieses Zitat von Antoine de Saint-Exupéry könnte für den Versorgungsbericht Rehabilitation nicht treffender sein, denn Vordenken und Vorausplanen war und ist bei der zukünftigen Rehabilitationsstruktur im Kanton St.Gallen ein stetiger Begleiter. Die Zukunft soll vor allem auch für die Betroffenen möglich gemacht werden mit einer wohnortnahen und qualitativ hochstehenden Versorgung. Das Gesundheitsdepartement will eine solide Basis für die Rehabilitationsplanung im Kanton schaffen. Ausgehend von einer Analyse der heutigen stationären rehabilitativen Versorgung wurde eine Prognose für den zukünftigen Bedarf an stationären Rehabilitationsleistungen von Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern erstellt. Die stationäre Rehabilitation unterstützt Menschen auf ihrem Weg der Besserung mit dem Ziel, den Alltag wieder oder bestmöglich meistern zu können. Bisher wurden stationäre Rehabilitationsmassnahmen im Kanton St.Gallen hauptsächlich von den Kliniken Valens, im südlichen Teil des Kantons angeboten. Die Anfahrtswege aus dem nördlichen Kantonsteil sind entsprechend lang. Dies könnte der Grund sein, dass sich sechs von zehn Patientinnen und Patienten in ausserkantonalen Rehabilitationskliniken behandeln lassen. Ein nachhaltiger Erfolg ist in der Rehabilitation nur durch das Zusammenwirken medizinischer, therapeutischer, sozialer, technischer und pädagogischer Massnahmen und somit durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen möglich. Ich möchte an dieser Stelle all jenen danken, die sich täglich dieser grossen Herausforderung stellen und sich dafür einsetzen, dass Patientinnen und Patienten durch rehabilitative Massnahmen ihre Fähigkeiten wieder erlangen können und sie somit eine Zukunft vor Augen haben mit der für sie bestmöglichen Selbstständigkeit. Heidi Hanselmann, Regierungsrätin Vorsteherin Gesundheitsdepartement Dieser Versorgungsbericht bildet die Grundlage für den nachfolgenden Strukturbericht. Für den Strukturbericht werden Abklärungen zur Bedarfssicherung vorgenommen und mögliche Leistungserbringer für jede Leistungsgruppe anhand vorgegebener Kriterien evaluiert. Daraus resultieren schliesslich die St.Galler Spitalliste für Rehabilitation und die institutionsbezogenen Leistungsaufträge.

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5 Inhalt Zusammenfassung 6 1 Ausgangslage Gesetzliche Vorgaben Tarifstruktur Kostengutsprachepraxis der Krankenversicherer Kantonale Entwicklungen 10 2 Datengrundlagen und -definitionen Definition von Rehabilitation Daten Leistungsgruppen Abgrenzung der stationären medizinischen Rehabilitation 15 3 Ziele der Rehabilitationsplanung 18 4 Aktuelle Versorgungsstrukturen Stationäre Leistungen Stationäre Einrichtungen Nachfragestruktur Leistungsstruktur Rehabilitationsleistungen nach Leistungsgruppen Austritte nach Leistungsgruppen und -erbringern Patientenströme Abwanderung Zuwanderung Nettopatientenströme Interkantonaler Vergleich Erreichbarkeit Qualitative Evaluation 34 5 Bedarfsprognose Methodik Demografische Entwicklung Bedarfssteigernde Einflussfaktoren Bedarfssenkende Einflussfaktoren Prognose der rehabilitativen Behandlung 2020 nach Leistungsgruppen Hospitalisationsrate Mittlere Aufenthaltsdauer Patientenzahlen und Pflegetage Prognose der rehabilitativen Behandlung 2020 nach Altersgruppen Prognose der rehabilitativen Behandlung Ausblick 46 7 Glossar und Abkürzungsverzeichnis 47 Impressum 50

6 Zusammenfassung 6 Die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Bereich der Spitalplanung und -finanzierung, die von den eidgenössischen Räten am 21. Dezember 2007 verabschiedet wurde, verpflichtet die Kantone, ihre Spitalplanung bis spätestens Anfang 2015 zu überarbeiten. Im Kanton St.Gallen wurde die Spitalplanung in die Planungsbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation aufgeteilt. Gegenstand der vorliegenden Planung ist die rehabilitative Versorgung der St.Galler Bevölkerung. Im Jahr 2012 wurden rehabilitationsbedingte Hospitalisationen von st.gallischen Patientinnen und Patienten verzeichnet, mit Pflegetagen und einer mittleren Aufenthaltsdauer von rund 24 Tagen. 7 von Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern hatten einen stationären Rehabilitationsaufenthalt, rund 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Die von den St.Galler Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern beanspruchten rehabilitativen Leistungen wurden in sieben Leistungsgruppen aufgeteilt: muskuloskelettale, neurologische, paraplegiologische, kardiovaskuläre, psychosomatisch-sozialmedizinische, internistisch-onkologische und pulmonale Rehabilitation. Auf die drei grössten Leistungsgruppen entfallen rund zwei Drittel der stationären rehabilitativen Spitalaufenthalte: 41 Prozent der Austritte erfolgten im Bereich der muskuloskelettalen, 20 Prozent im Bereich der neurologischen und 14 Prozent im Bereich der kardiovaskulären Rehabilitation. Patientinnen und Patienten aus diesen Leistungsgruppen befanden sich vor dem Rehabilitationsaufenthalt vorwiegend in einem Akutspital und konnten danach wieder nach Hause entlassen werden. Der Anteil Personen, die sich nach einem Akutspitalaufenthalt stationär rehabilitativ behandeln lassen, schwankt zwischen rund 19 Prozent im Bereich der neurologischen und rund einem Prozent im Bereich der internistisch-onkologischen Rehabilitation. Die Häufigkeit eines stationären rehabilitativen Aufenthaltes nimmt mit zunehmendem Alter bis zum 85sten Altersjahr kontinuierlich zu. Umgekehrt verhält sich die mittlere Verweildauer, die mit zunehmendem Alter stetig sinkt. Während der rehabilitative Spitalaufenthalt von Personen unter 25 Jahren durchschnittlich länger als 32 Tage dauert, werden Personen zwischen 75 und 85 Jahren nur noch während durchschnittlich 22 Tagen hospitalisiert. Mit zunehmendem Alter der Patientinnen und Patienten steigen auch der Anteil Frauen, der Anteil Aufenthalte in einer halbprivaten und privaten Abteilung sowie der Anteil Austritte, die von der Krankenversicherung (anstelle der Unfall- oder einer anderen Versicherung) finanziert werden. 36 Prozent der Hospitalisationen und der Pflegetage entfallen auf die Kliniken Valens. Die im September 2011 aus der Fusion der Rehabilitationskliniken Valens und Walenstadtberg hervorgegangenen Kliniken Valens sind die einzigen Leistungserbringer im Kanton St.Gallen und bieten insbesondere Leistungen im Bereich der muskuloskelettalen, der neurologischen, der internistisch-onkologischen, der pulmonalen und der geriatrischen Rehabilitation an. Rund 64 Prozent aller stationären rehabilitativen Aufenthalte finden ausserkantonal statt. Für Leistungsgruppen, die im Kanton nicht angeboten werden, ist der Anteil ausserkantonaler Behand-

7 lungen wesentlich höher und beträgt im Bereich der kardiovaskulären und der psychosomatisch-sozialmedizinischen Rehabilitation 92 bzw. 94 Prozent. Die Abwanderung findet vor allem in die Nachbarkantone Appenzell Ausserrhoden und Thurgau statt. Die Wahl der Rehabilitationsklinik hängt massgeblich von der Distanz ab. So lässt sich die grosse Mehrheit der Patientinnen und Patienten der Regionen Werdenberg und Sarganserland im Kanton St.Gallen rehabilitativ behandeln. Einwohnerinnen und Einwohner der Regionen St.Gallen, Rorschach und Rheintal bevorzugen Rehabilitationskliniken des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Personen aus der Region Wil lassen sich vorwiegend im Kanton Thurgau, solche aus der Region See-Gaster im Kanton Zürich rehabilitativ behandeln. Für die Bedarfsprognose wurde das Prognosemodell des Kantons Zürich übernommen. Für das Jahr 2020 wird für die Rehabilitation von einer Zunahme an stationären Aufenthalten von rund 13 Prozent ausgegangen. Die Zunahme beruht insbesondere auf der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und auf der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit eines stationären Rehabilitationsaufenthaltes mit dem Alter zunimmt. Mit der Einführung schweizweit einheitlicher, leistungsbezogener Tarife im Bereich der Rehabilitation wird eine um rund 8 Prozent tiefere durchschnittliche Aufenthaltsdauer erwartet. Aus der Zunahme an Hospitalisationen und der Senkung der mittleren Verweildauer resultiert eine erwartete Zunahme der Pflegetage von rund 3 Prozent bis zum Jahr Der Bedarf an Bettenplätzen wird deshalb bis zum Jahr 2020 um ebenfalls rund 3 Prozent zunehmen. 7 Bevölkerung Kanton St.Gallen Veränderung Austritte 3'483 3' % Mittlere Aufenthaltsdauer % Pflegetage 82'722 85' % Bettenplätze % Betten je Einwohner % Aufgrund des tiefen Eigenversorgungsgrades und der je nach Region langen Anfahrtswege zu den st.gallischen Rehabilitationszentren, soll die Ergänzung der stationären rehabilitativen Versorgung durch zusätzliche Rehabilitationsangebote im nördlichen Kantonsteil sowie durch bis anhin nicht angebotene Rehabilitationsleistungen (insbesondere kardiale und psychosomatisch-sozialmedizinische Rehabilitation) überprüft werden. Ausserkantonale Angebote sollen auch in Zukunft genutzt werden, insbesondere bei fehlendem Leistungsangebot im Kanton.

8 1 Ausgangslage Gesetzliche Vorgaben Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (SR , abgekürzt KVG) per 1. Januar 1996 sind die Kantone gemäss Art. 39 verpflichtet, eine Spitalplanung zu erstellen und die zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassenen Anstalten oder Abteilungen in einer Spitalliste aufzuführen. Am 21. Dezember 2007 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, welche am 1. Januar 2009 in Kraft trat und die Spitalplanung und -finanzierung neu regelte. Die Kantone werden darin verpflichtet, bis spätestens Anfang 2015 ihre Spitalplanungen den revidierten Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes anzupassen. Der Spitalliste kommt mit der KVG-Revision eine neue Funktion zu. Während sie bis anhin ausschliesslich die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP regelte, ist neu mit der Aufführung eines Leistungserbringers in der Spitalliste auch die Kostenübernahme fest geregelt. Die Spitalplanung ist leistungsorientiert auszugestalten, wobei als Planungskriterien die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer zur Anwendung gelangen. Die Kantone sind neu zudem verpflichtet, ihre Planungen untereinander zu koordinieren 1. In Art. 15 der St.Galler Verfassung setzt sich der Staat zum Ziel, dass die Bevölkerung zu für sie tragbaren Bedingungen eine ausreichende Gesundheitsversorgung erhält. Sodann verpflichtet das Gesundheitsgesetz 2 (GesG) die Regierung in Art. 28, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und durch Vereinbarung mit anderen Kantonen und Staaten für eine zweckdienliche Spitalplanung zu sorgen. Ziel der Spitalplanung ist gemäss Art. 6 des Gesetzes über Spitalplanung und -finanzierung 3 (SPFG) die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zeitgemässen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen stationären Spitalversorgung für die Bevölkerung des Kantons St.Gallen unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, Zugang von Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist sowie der langfristigen Versorgungs sicherheit. Grundlagen der Spitalplanung bilden gemäss Art. 7 SPFG die Ziele, der aktuelle Stand, der zukünftige Bedarf sowie die voraussichtlichen Angebote im Bereich der stationären Spitalversorgung. 1 Siehe Artikel 58a bis e der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 2 sgs sgs 320.1

9 1.2 Tarifstruktur 9 Gemäss Art. 25 KVG übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten derjenigen Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Zu diesen Leistungen gehören auch die ärztlich durchgeführten oder angeordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Demnach gelten Rehabilitationskliniken gemäss KVG als Spitäler, müssen den gesetzlichen Anforderungen an Spitäler entsprechen und unterstehen der kantonalen Spitalplanung. Das revidierte Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Leistungen auf der Basis eines leistungsorientierten, auf schweizweit einheitlichen Grundlagen beruhenden Pauschalensystems vergütet werden. Im Gegensatz zur Akutsomatik muss die Tarifstruktur für die Rehabilitation von Grund auf neu entwickelt werden. Die Schweizerische Tarifstruktur Rehabilitation (ST Reha), die zur Zeit entwickelt wird, basiert auf den zwei Dimensionen Art der Leistung (vorerst unterteilt in neurologische, muskuloskelettale, pulmonale und kardiologische Rehabilitation) und Intensität der Leistung (in Abhängigkeit des Schweregrades der Behandlung). Die Einführung von ST Reha wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2018 erfolgen. 1.3 Kostengutsprachepraxis der Krankenversicherer Leistungen der stationären Rehabilitation werden heute sowohl von der Krankenversicherung als auch von der Unfall- und Invalidenversicherung finanziert. Dabei bestehen hinsichtlich der Kostengutsprachepraxis grundsätzliche Unterschiede zwischen den Kostenträgern. Bei den Unfall- und Invalidenversicherern steht die Wiedereingliederung der erkrankten beziehungsweise verunfallten Person nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente im Vordergrund. Die Krankenversicherung ist hingegen auf die Erstattung medizinischer Rehabilitationsleistungen beschränkt. Gemäss Anhang 1, Ziffer 11 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) 4 besteht für die Krankenversicherer eine grundsätzliche Leistungspflicht im Bereich der stationären Rehabilitation. Die Kostenübernahme der erbrachten rehabilitativen Leistungen erfolgt aber nur bei vorgängig erteilter Gutsprache des Krankenversicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes. Dadurch haben die Krankenversicherer die Möglichkeit, die Anzahl Aufenthalte, den Aufenthaltsort und die Aufenthaltsdauer von Rehabilitationspatientinnen und -patienten wesentlich zu beeinflussen. 4 SR

10 Kantonale Entwicklungen Die Kliniken Valens mit den zwei Rehabilitationszentren in Valens und Walenstadtberg sind eine der grössten stationären Rehabilitationseinrichtungen der Schweiz und die einzige im Kanton St.Gallen. Die Kliniken Valens gingen im September 2011 aus der Fusion der Rehabilitationskliniken Valens und Walenstadtberg hervor. Nach der Fusion wurden an den beiden Standorten Behandlungsschwerpunkte gebildet. Seither werden die neurologische Rehabilitation ausschliesslich in Valens, die pulmonale, onkologische und geriatrische Rehabilitation in Walenstadtberg und die muskuloskelettale und internistische Rehabilitation an beiden Standorten angeboten. Am Standort Valens (126 Betten) zählt man jährlich rund stationäre sowie rund ambulante Austritte. Ambulante Rehabilitations-Stationen werden am Rehazentrum Valens, am Kantonsspital Graubünden in Chur, am Spital Altstätten und am Gesundheitszentrum Medbase in St.Gallen betrieben. Am Standort Walenstadtberg (74 Betten) werden jährlich rund 940 stationäre Patientinnen und Patienten behandelt. Vor der Inkraftsetzung der neuen Spitalfinanzierung musste der Kanton vollumfänglich für die Investitionskosten der öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler aufkommen, zu denen auch die Rehaklinik Walenstadtberg gehörte. Zwischen 1995 und 2011 entrichtete ihr der Kanton für jede Behandlung von krankenversicherten Patientinnen und Patienten einen Betriebs- und einen Investitionskostenbeitrag. Mit der neuen Spitalfinanzierung werden seit dem 1. Januar 2012 die öffentlichen und privaten Spitäler gleichermassen über leistungsabhängige Pauschalen finanziert, die auch einen Investitionskostenanteil beinhalten. Es werden keine zusätzlichen Kantonsbeiträge mehr entrichtet.

11 2 Datengrundlagen und -definitionen 2.1 Definition von Rehabilitation 11 Der Begriff Rehabilitation wird im KVG nicht definiert. Semantisch setzt sich das Wort aus den lateinischen Wörtern «re» (wieder) und «habilitas» (Geschicklichkeit) zusammen und bedeutet somit die Wiedergewinnung der Geschicklichkeit. Die WHO definiert den Begriff Rehabilitation als «koordinierter Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, technischer und pädagogischer Massnahmen zur Funktionsverbesserung, Schulung und Umschulung sowie zur Anpassung des Betroffenen und seines Umfeldes im Hinblick auf die Wiedererlangung der bestmöglichen Funktionstüchtigkeit und eines angemessenen Platzes in der Gesellschaft». Während die Akutmedizin primär auf die kurative (heilende) Behandlung akuter Krankheiten und Verletzungen ausgerichtet ist, steht in der Rehabilitation die Behandlung der von diesen verursachten Folgen im Vordergrund. Sie manifestieren sich in Form von Gesundheitsschädigungen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilnahme an der Gesellschaft. Leitgedanke zur Zielsetzung ist die Wiederherstellung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im vorbestehenden Umfeld. Ist dies nicht möglich, ist die Zielsetzung anzupassen und/oder sind Modifikationen am Umfeld vorzusehen. Ein Vergleich zwischen kurativer Medizin und medizinischer Rehabilitation ist aus Tabelle 1 ersichtlich. 5 Aus dem Strukturbericht des Kantons Zürich, nach Jana Rannenberg, Ansätze zur Patientenklassifikation in der medizinischen Rehabilitation aus gesundheitsökonomischer Perspektive, Peter Lang, 2006, S.35 Tabelle 1: Vergleich kurative Medizin und medizinische Rehabilitation 5 Merkmal Kurative Medizin Medizinische Rehabilitation Behandelte Krankheitsbilder Erkrankung Akute Gesundheitsbeeinträchtigung Akuter Krankheitszustand Eine Gesundheitsstörung Behandlungsziel Völlige Wiederherstellung (Heilung) Kurzfristige Perspektive Therapieansatz ICD-Konzept: Ätiologie-Pathologie- Manifestation Kausaler Ansatz Medizin zentriert Weitgehende Fremdhilfe Kurze Verweildauer Medizinische Intervention Krankenpflege Medikation Ressourcenverlauf Maximal bei Beginn der Massnahmen, degressiver Verlauf Krankheitsfolgen Chronische Erkrankungen Chronischer Krankheitsverlauf Multimorbide Patienten Multikausalität der Beschwerden Reduktion-Kompensation-Adaptation Mittel- bis langfristige Perspektive ICF-Konzept: Bio-psycho-soziales Konzept Finaler Ansatz Interdisziplinäres Team Hilfe zur Selbsthilfe Zeit als Behandlungsfaktor Üben/Training Edukation/Beratung Medikation/Heilmittel Relativ konstanter Verlauf

12 12 Gegenstand der Bedarfsplanung ist die stationäre medizinische Rehabilitation der St.Galler Bevölkerung. Aspekte der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation werden nur soweit erforderlich einbezogen. Die medizinische Rehabilitation bezweckt möglichst frühzeitige Massnahmen, welche erforderlich sind, um die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Voraussetzungen, die für die Durchführung ambulanter oder stationärer Rehabilitationsleistungen kumulativ erfüllt sein müssen, sind die Rehabilitationsbedürftigkeit 6, die Rehabilitationsfähigkeit 7 und das Rehabilitationspotential Daten 6 Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn die Funktionsfähigkeit als Folge einer Schädigung über die kurative Versorgung hinaus bedroht, eingeschränkt oder gar inexistent ist und mittels Rehabilitation die Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen vermieden, beseitigt, verbessert oder eine Verschlimmerung verhütet werden kann. 7 Rehabilitationsfähigkeit ist gegeben, wenn die somatische und psychische Verfassung des Rehabilitanden (Motivation und Belastbarkeit) die erforderliche Rehabilitationsmassnahme zulassen. 8 Rehabilitationspotential ist gegeben, wenn eine erfolgsversprechende Rehabilitationsprognose gestellt werden kann. Das heisst es müssen plausible Gründe vorliegen, dass der betreffende Patient spezifische und realistische Therapieziele voraussichtlich und auch nachhaltig wirksam erreichen kann. Die Einschätzung des Rehabilitationspotenzials basiert somit auf der Prognose des kurzfristigen Rehabilitationserfolgs und seiner Dauerhaftigkeit. 9 Als stationär (Variable Behandlungsart = 3) gelten Spitalaufenthalte von mehr als 24 Stunden sowie solche von weniger als 24 Stunden, sofern über Mitternacht ein Bett belegt, der Patient in ein anderes Spital überwiesen wird oder wenn es sich um einen Todesfall handelt. Während die Leistungserbringer im Bereich der akuten Krankheiten und Verletzungen gesetzlich zur Erhebung der kurativen Leistungen mittels Diagnose- (ICD) und Operationsstatistik (CHOP) verpflichtet sind, besteht derzeit in der Schweiz keine Pflicht zur Erhebung der für die Abbildung der rehabilitativen Leistungen zentralen Folgeerscheinungen von Krankheiten (ICF). Eine gesamtschweizerische, den funktionellen und kognitiven Zustand des Rehabilitationspatienten abbildende ICF-Statistik fehlt. Dementsprechend können derzeit der erforderliche rehabilitative Behandlungsbedarf und die rehabilitative Leistung der einzelnen Betriebe statistisch nicht adäquat abgebildet werden. Als Alternative werden die rehabilitativen Leistungen analog dem Kanton Zürich auf der Basis der in der medizinischen Statistik codierten rehabilitationsrelevanten Grunderkrankungen (ICD-Hauptdiagnosen) den in Tabelle 2 aufgeführten schwergewichtig organspezifischen Leistungsgruppen zugeordnet. Für die Analyse der stationären Behandlungen in der Rehabilitation wurden die Daten der medizinischen Statistik (MedStat) des Bundesamtes für Statistik (BFS) verwendet. In die Analyse einbezogen wurden alle stationären Austritte 9 des Typs A 10 von Personen, die im Jahre 2012 sowie in den Vorjahren im Kanton St.Gallen gewohnt haben und schweizweit einen rehabilitativen Spitalaufenthalt aufwiesen. Zur Rehabilitation werden jene Austritte gezählt, die in Rehabilitationskliniken (Spitäler der BFS-Typologie K221) oder im Paraplegikerzentrum Nottwil erfolgten sowie alle Behandlungen in anderen Einrichtungen, die auf einer Abteilung mit Hauptkostenstelle M950 (Rehabilitation) stattfanden (Abbildung 1). Die Pflegetage wurden als Austrittsdatum abzüglich Eintrittsdatum abzüglich Urlaubstage berechnet. 10 A-Fälle: Austritt im Erhebungsjahr; B-Fälle: Eintritt im Erhebungsjahr, Austritt noch nicht erfolgt; C-Fälle: Eintritt vor dem Erhebungsjahr, Austritt noch nicht erfolgt

13 13 Abbildung 1: Definitionsschema stationärer Austritt Rehabilitation Medizinische Statistik 2012 Rehabilitationsklinik (Spitaltyp K221) und Paraplegikerzentrum Nottwil Hauptkostenstelle Rehabilitation (1.4. V01 Hauptkostenstelle M950) Stationärer Aufenthalt (1.3.V01 Behandlungsart 3) Austritt im Erhebungsjahr (02.V02 Falltyp A) Austritte Rehabilitation 2012 Pflegetage Rehabilitation 2012

14 Leistungsgruppen Für die Analyse der stationären Behandlungen in der Rehabilitation wurden die Daten in acht Leistungsgruppen zusammengefasst (Tabelle 2). Die Zuteilung erfolgte in Anlehnung an die Rehabilitationsplanung des Kantons Zürich schwergewichtig organspezifisch. Tabelle 2: Leistungsgruppen Rehabilitation Leistungsgruppe Muskuloskelettale Rehabilitation Neurologische Rehabilitation Paraplegiologische Rehabilitation Kardiovaskuläre Rehabilitation Pulmonale Rehabilitation Internistisch-onkologische Rehabilitation Psychosomatisch-sozialmedizinische Rehabilitation Übrige Rehabilitation Definition Behandlung der Folgen angeborener oder erworbener Fehler der Haltungsund Bewegungsorgane sowie degenerativer und entzündlicher Gelenks-, Wirbelsäulen- und Weichteilerkrankungen. Behandlung der Folgen von Erkrankungen und Verletzungen des zentralen und peripheren Nervensystems sowie von neuromuskulären Erkrankungen. Erstrehabilitation, Folgerehabilitation und Komplikationsbehandlung von Personen mit unfall-, krankheits- und missbildungsbedingten Lähmungen an den oberen und unteren Extremitäten sowie am Rumpf (Querschnittlähmungen), die durch eine Störung im Bereich von Rückenmark und Cauda equina ausgelöst werden. Die paraplegiologische Rehabilitation ist eine Subspezialität der neurologischen Rehabilitation. Da sie schwergewichtig in spezialisierten Zentren stattfindet, wird sie in einer separaten Leistungsgruppe abgebildet. Behandlung der Folgen der Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie entsprechender operativer Eingriffe. Behandlung der Folgen von Krankheiten der unteren Atemwege und anderer mit einer reduzierten körperlichen Leistungsfähigkeit einhergehender Lungenkrankheiten sowie entsprechender thoraxchirurgischer Eingriffe. Rehabilitation multimorbider Patientinnen und Patienten mit Funktions- und Partizipationsstörungen aufgrund internmedizinischer oder onkologisch/hämatologischer Krankheitsbilder, die einen kombinierten, multidisziplinären Rehabilitationsansatz benötigen. Dieser Gruppe werden nur jene Tumorerkrankungen zugeordnet, die nicht der muskuloskelettalen, neurologischen, kardiovaskulären oder pulmonalen Rehabilitation zugewiesen werden. Behandlung psychosomatischer Krankheiten sowie von durch somatische Krankheiten verursachten psychischen Folgekrankheiten. Patientinnen und Patienten, die aufgrund psychiatrischer Krankheiten sowie Suchtkrankheiten in Angeboten der Psychiatrie behandelt und rehabilitiert werden, werden zu den Psychiatrie- und nicht zu den Rehabilitationsfällen gezählt. Der übrigen Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten zugewiesen, die nicht einer der oben aufgeführten Leistungsgruppen zugeordnet werden können.

15 2.4 Abgrenzung der stationären medizinischen Rehabilitation 15 Neben der spezialisierten organspezifischen und der internistischen Rehabilitation bestehen weitere Rehabilitationsarten und -formen. Darunter fallen insbesondere die ambulante, die geriatrische, die pädiatrische und die Frührehabilitation, Palliative Care, die Kurbehandlung sowie die Akut- und Übergangspflege. Die ambulante Rehabilitation ist nicht Gegenstand der Spitalplanung, weil diese nur stationäre Spitalaufenthalte umfasst. Die stationären Aufenthalte der geriatrischen, pädiatrischen und der Frührehabilitation sind entweder in den organspezifischen Leistungsgruppen der Rehabilitation enthalten oder werden zur Akutsomatik gezählt. Palliative Care Leistungen fallen in den Bereich Akutsomatik. Leistungen der Akut- und Übergangspflege werden entweder ambulant oder in Pflegeheimen erbracht und fallen deshalb nicht in den Bereich Rehabilitation. Die Kosten weiterer medizinischer Formen der Pflege und Behandlung, wie z.b. der Kurbehandlung, werden nicht von Versicherern und Kanton übernommen und sind deshalb nicht Gegenstand der Rehabilitationsplanung. Die ambulante und die geriatrische Rehabilitation werden als Einflussfaktoren im Prognosemodell berücksichtigt. Ambulante Rehabilitation Die ambulante Rehabilitation 11 verfolgt die gleichen Ziele und wendet die gleichen Behandlungsmethoden an wie die stationäre Rehabilitation. Patientinnen und Patienten der ambulanten Rehabilitation sind jedoch nicht spitalbedürftig und benötigen meist eine geringere Therapieintensität. Gleichzeitig muss die häusliche Versorgung sichergestellt sein. Die ambulante Rehabilitation bringt bei gleicher Versorgungsqualität den Vorteil der grösseren Flexibilität hinsichtlich Wohnort und sozialer Situation der behandelten Person sowie die Möglichkeit gleitender, an die individuelle Situation angepasster Übergänge zwischen den Rehabilitationsformen. Angelsächsische Länder kennen fast nur die ambulante Rehabilitation. In der Schweiz ist die stationäre Rehabilitation weit verbreitet. Mehrere stationäre Leistungserbringer bieten jedoch auch ambulante Rehabilitationsleistungen an 12. Die Anzahl Fälle der ambulanten Rehabilitation ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen zählten die Kliniken Valens ambulante Fälle in den Bereichen der muskuloskelettalen (1 135 Fälle) und neurologischen (1 946 Fälle) Rehabilitation. Ambulante Rehabilitationsangebote sind nicht Gegenstand der Spitalplanung, die sich ausschliesslich mit stationären Leistungen befasst. Für die Bedarfsprognose spielen sie als Substitutionsangebote allerdings eine wichtige Rolle. Geriatrische Rehabilitation Die Patientinnen und Patienten der geriatrischen Rehabilitation sind in der Regel älter als 75 Jahre, multimorbid, reduziert belastbar, komplikationsanfälliger und weisen eine eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit sowie spezielle, meist atypische Krankheitssymptome auf. Ziel der Rehabilitation 11 Die ambulante Rehabilitation findet in Arztpraxen, Therapiezentren bzw. private Therapiepraxen, Polikliniken und Fach ambulatorien der Spitäler, Spitex- und Sozialdienste (Pro Infirmis und Pro Senectute) sowie IV-Stellen (Eingliederungsmassnahmen) statt. 12 Die Spitalverbunde bieten beispielsweise die ambulante kardiovaskuläre Rehabilitation am KSSG und in den Spitälern Altstätten und Wil an, die Rheinburg-Klinik verfügt in St.Gallen über ein Ambulatorium für neurologische Rehabilitation und die Kliniken Valens bieten ambulante neurologische und muskuloskelettale Rehabilitationsleistungen am Rehazentrum Valens, am Kantonsspital Graubünden in Chur, am Spital Altstätten und am Gesundheitszentrum Medbase in St.Gallen an.

16 16 ist die Rückgewinnung, Stabilisierung und Wiederbefähigung zur möglichst selbständigen Lebensführung. Der Übergang zwischen Akutgeriatrie und geriatrischer Rehabilitation ist fliessend. Wichtigster Anbieter im Bereich der Akutgeriatrie, zu der die geriatrische Frührehabilitation gezählt wird, ist die Geriatrische Klinik. Ihr Leistungsangebot, sowie jenes der geriatrischen Abteilungen an den Spitalstandorten Altstätten, Walenstadt, Linth und Wattwil, wird im Rahmen von Spitalplanung und Spitalliste im Bereich Akutsomatik berücksichtigt. Die geriatrische Rehabilitation ist zudem Bestandteil des kantonalen Geriatriekonzepts aus dem Jahr Durch die Fusion der Kliniken Valens und Walenstadtberg wurde die geriatrische Rehabilitation am Rehabilitationszentrum Walenstadtberg konzentriert und ausgebaut. Im Jahr 2012 behandelte das Rehabilitationszentrum Walenstadtberg 238 st.gallische Patientinnen und Patienten, die der geriatrischen Rehabilitation zugeordnet worden sind. Da den stationären Aufenthalten in der geriatrischen Rehabilitation keine spezifischen ICD-10 Diagnosen zugewiesen werden können, werden diese im vorliegenden Versorgungsbericht bei den organspezifischen Leistungsgruppen berücksichtigt. Pädiatrische Rehabilitation In der pädiatrischen Rehabilitation werden die Folgen verschiedener angeborener und/oder erworbener Krankheiten sowie von Schädigungen von Organen und Organsystemen von Kindern und Jugendlichen 13 behandelt. Aufgrund der altersspezifischen Anforderungen 14 unterscheidet sich die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen von jener der erwachsenen Bevölkerung. Im Jahr 2012 wurden 11 Personen unter 18 Jahren aus dem Kanton St.Gallen stationär rehabilitativ behandelt, wobei das Durchschnittsalter 16 Jahre betrug. Sie wurden den entsprechenden organspezifischen Leistungsgruppen zugeordnet. Allfällig weitere Rehabilitationsaufenthalte von Kindern und Jugendlichen 15 konnten mangels entsprechender Kodierung nicht der Rehabilitation zugeordnet werden. 13 Personen im Alter von 0 bis 17 Jahren 14 Kind- und jugendgerechte Gestaltung der Rehabilitationsmassnahmen, schulische Betreuung und Berufsberatung, Freizeitangebot und Mitaufnahme von Begleitpersonen 15 Beispielsweise Aufenthalte im Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche des Kinderspitals Zürich in Affoltern am Albis Frührehabilitation Die überwachungspflichtige Rehabilitation (Frührehabilitation) umfasst die gleichzeitige akutmedizinisch-kurative und rehabilitative Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer akuten Gesundheitsstörung und relevanter Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit gemäss ICF. Sie bildet nach der akutmedizinischen Diagnostik und Therapie die zweite, weniger aber immer noch intensive Phase der Akutbehandlung. Meist beginnt diese Phase unmittelbar nach dem Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rehabilitationspatientinnen und -patienten sind nicht mehr invasiv beatmungsbedürftig, weisen für eine Rehabilitationsbehandlung genügend stabile Vitalfunktionen auf, bedürfen aber der Infrastruktur einer Überwachungseinheit mit engmaschiger Kreislauf- und Atemüberwachung (inkl. intensiver Atemtherapie). Die Notwendigkeit und Intensität der Rehabilitation überwiegen gegenüber der Kuration. Die Frührehabilitation kommt in der Versorgungskette zeitlich vor den Massnahmen der

17 weiterführenden Rehabilitation, wobei die Rehabilitationsfähigkeit das Ausgangskriterium des Bereichs Frührehabilitation und die Eingangsvoraussetzung für die weiterführende Rehabilitation bildet. Leistungen der Frührehabilitation, die nicht zur Akutsomatik gezählt werden, wurden den organspezifischen Leistungsgruppen zugewiesen. 17 Palliative Care Gemäss der Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG) umfasst Palliative Care die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Sie wird vorausschauend einbezogen, ihr Schwerpunkt liegt aber in der Zeit, in der die Kuration der Krankheit als nicht mehr möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt. Patientinnen und Patienten wird eine ihrer Situation angepasste optimale Lebensqualität bis zum Tode gewährleistet und die nahestehenden Bezugspersonen werden angemessen unterstützt. Palliative Care beugt Leiden und Komplikationen vor. Sie schliesst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen sowie die psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung mit ein. Stationäre Palliative Care Leistungen werden im Rahmen der Spitalplanung dem Bereich Akutsomatik zugewiesen. Im Kanton St.Gallen wird ein Palliative-Care-Konzept erarbeitet, das Optimierungsmöglichkeiten, Umsetzungsprioritäten und finanzielle Auswirkungen aufzuzeigen soll. Akut- und Übergangspflege Das KVG sieht in Art. 25a Abs. 2 während längstens zwei Wochen Leistungen der Akut- und Übergangspflege vor, welche sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt (Schnittstelle von Spital und Spitex bzw. Spital und Pflegeheim) als notwendig erweisen und von einem Spitalarzt angeordnet werden. Diese werden anteilig von der öffentlichen Hand und von Krankenversicherern finanziert. Sie sind nicht Gegenstand der stationären Rehabilitationsplanung, da sie in einem Pflegeheim oder ambulant erbracht werden und Pflege- anstelle von Rehabilitationsleistungen im Vordergrund stehen. Kurbehandlung Eine Kurbehandlung liegt vor, wenn unter ärztlicher Aufsicht nach einem weitgehend vordefinierten Behandlungsplan (Kurpaket) natürliche, ortsgebundene Heilfaktoren wie Wasser, Wärme, Klima oder Luft wohnortfern angewendet werden. Die Kur dient schwergewichtig der Festigung des Gesundheitszustandes und nicht der Heilung. Kuren sind für Patientinnen und Patienten indiziert, welche keine spezifischen Bedürfnisse in Bezug auf Pflege und medizinische Behandlung aufweisen. Sie sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung und nicht Gegenstand der vorliegenden Rehabilitationsplanung.

18 3 Ziele der Rehabilitationsplanung 18 Oberstes Ziel der Spitalplanung ist gemäss Art. 6 SPFG die Sicher stellung einer bedarfsgerechten und zeitgemässen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen stationären Spitalversorgung für die Bevölkerung des Kantons St.Gallen unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, Zugang von Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist sowie der langfristigen Versorgungssicherheit. Der Planungsprozess zur Erreichung dieses Zieles ist von Planungszielen abhängig, die auf Hypothesen über Wirkungszusammenhänge, Zustände und Entwicklungen der rehabilitativen Versorgung basieren. Die wichtigsten Planungsziele werden kurz dargestellt. Prüfung einer Erweiterung des Leistungsangebots Im Vergleich mit den Bereichen Akutsomatik und Psychiatrie ist der Eigenversorgungsgrad in der Rehabilitation deutlich tiefer. Mehr als sechs von zehn stationären rehabilitativen Aufenthalten st.gallischer Patientinnen und Patienten erfolgen ausserkantonal. Die kardiovaskuläre und die psychosomatisch-sozialmedizinische Rehabilitation werden im Kanton kaum angeboten. Es soll deshalb geprüft werden, inwiefern eine Erweiterung des Rehabilitationsangebots im Kanton St.Gallen mit Rücksicht auf die Kostensituation im Gesundheitswesen sinnvoll ist. Substitutionsmöglichkeiten Bei der Erweiterung des Rehabilitationsangebots soll eine Substitution von stationären durch ambulante Angebote angestrebt werden. Neue ambulante Angebote sollen möglichst wohnortnah und in der Nähe von Akutspitälern aufgebaut und weiterentwickelt werden. Interkantonale Zusammenarbeit Der Kanton St.Gallen koordiniert seine Planung mit den Nachbarkantonen. Auch in Zukunft sollen ausserkantonale Angebote genutzt werden. Im Vordergrund der interkantonalen Zusammenarbeit stehen jene rehabilitative Leistungen, die im Kanton St.Gallen nicht angeboten werden. Bei gleichem medizinischem Angebot sollen innerkantonale sowie für die St.Galler Bevölkerung schneller und besser zu erreichende Leistungserbringer bevorzugt werden. Prüfung zusätzlicher rehabilitativer Strukturen Im Rahmen der Rehabilitationsplanung ist zu prüfen, ob das innerkantonale Leistungsangebot durch zusätzliche stationäre und ambulante Angebote ergänzt werden soll. Neue stationäre Angebote sollten unter Berücksichtigung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses bezüglich Erreichbarkeit Vorteile bringen. Ambulante Strukturen wären in der Nähe von Akutspitälern anzusiedeln oder in diese zu integrieren.

19 Finanzielle Anreize Es sollen Anpassungen am Finanzierungsystem geprüft werden, damit die Leistungserbringer einen Anreiz haben, stationäre Patientinnen und Patienten sofern dies aus medizinischer Sicht möglich und angezeigt ist künftig ambulant zu betreuen. 19 Vernetzung Die Rehabilitationsplanung trägt zur Erhöhung der Zusammenarbeit/Vernetzung unter den Akteuren innerhalb des Versorgungssystems (Akutspital, Rehabilitationsklinik, nachgelagerte Institution) bei (Stichwort: Integrierte Versorgung). Angestrebt wird die Verlegung zum adäquaten Leistungserbringer im optimalen Zeitpunkt und damit die Gewährleistung des grösstmöglichen Nutzens für Patientinnen und Patienten. Hierfür soll der nahtlose und frühzeitige Übergang zwischen Akutbehandlung und Rehabilitation durch effiziente Ausgestaltung des Kostengutspracheverfahrens und des Übertrittsmanagements erreicht werden. Benchmarking Die st.gallischen Rehabilitationskliniken sollen im Rahmen der Rehabilitationsplanung mit anderen Versorgungseinheiten der Schweiz verglichen und gemessen werden. Im Vordergrund stehen Gebiete mit innovativen Versorgungsansätzen. Damit sollen Schwachstellen/Lücken identifiziert, Ideen für Verbesserungen gesammelt und gewonnene Erkenntnisse in effizienzsteigernde Massnahmen umgesetzt werden.

20 4 Aktuelle Versorgungsstrukturen Stationäre Leistungen Im Jahr 2012 wurden in stationären Einrichtungen Rehabilitationsaufenthalte von st.gallischen Patientinnen und Patienten mit Pflegetagen und einer mittleren Verweildauer von rund 24 Tagen gezählt. Diese machen rund 4 Prozent aller stationären Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung aus. Abbildung 2: Austritte und Hospitalisationsrate sowie Pflegetage und mittlere Verweildauer in Tagen der St.Galler Bevölkerung Anzahl Austritte Hospitalisationen je Einwohner Anzahl Pflegetage Mittlere Verweildauer Aus Abbildung 2 und Abbildung 3 lässt sich entnehmen, dass zwischen 2007 und 2012 die Anzahl Austritte und Pflegetage von st.gallischen Patientinnen und Patienten sowie die Hospitalisationsrate zugenommen haben. Im Jahr 2012 verzeichneten rund 7 von Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern einen stationären Rehabilitationsaufenthalt, rund 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme kann u.a. auf die Einführung der neuen Spitalfinanzierung zurückgeführt werden. Entgegen den Erwartungen führte die Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Kanton St.Gallen aber nicht zu einer Verlängerung der mittleren Aufenthaltsdauer, die in den Jahren 2011 und 2012 rund 23.8 Tage betrug und seit 2007 leicht zurückgegangen ist.

21 21 Abbildung 3: Austritte, Hospitalisationsrate, Pflegetage und Verweildauer der St.Galler Bevölkerung indexiert auf der Basis des Jahres 2007 (2007=100) Hospitalisationen Hospitalisationen je 1000 Einw. Pflegetage Mittlere Verweildauer

22 Stationäre Einrichtungen Die stationäre rehabilitative Behandlung der St.Galler Bevölkerung fand im Jahr 2012 in insgesamt 46 Einrichtungen statt (Tabelle 3). Rund 36 Prozent der Hospitalisationen und der Pflegetage von st.gallischen Patientinnen und Patienten erfolgten im Jahr 2012 in den st.gallischen Rehabilitationszentren Valens und Walenstadtberg. Von den ausserkantonalen Hospitalisationen entfällt die Mehrheit auf die Klinik Gais, die Rheinburgklinik und den kneipp-hof Dussnang. Tabelle 3: Wichtigste Leistungserbringer, 2012 Pflegetage Austritte Marktanteil Mittlere Verweildauer Rehazentrum Valens (SG) 16 14' % 24.9 Rehazentrum Walenstadtberg (SG) 16 14' % 22.0 Klinik Gais (AR) 12' % 24.6 Rheinburg-Klinik (AR) 10' % 27.7 kneipp-hof Dussnang (TG) 5' % 14.6 Humaine Klinik Zihlschlacht (TG) 4' % 39.6 Rehaklinik Bellikon (AG) 3' % 33.1 Rehabilitationszentrum Seewis (GR) 2' % 26.5 Zürcher Höhenklinik Wald (ZH) 2' % 20.9 Klinik Schloss Mammern (TG) 2' % 19.8 Paraplegiker-Zentrum Nottwil (LU) 1' % 46.0 Hof Weissbad (AI) 1' % 15.9 Zürcher Höhenklinik Davos (ZH) 1' % 22.8 Rehaclinic Zurzach (AG) % 22.5 Andere 3' % 21.2 Total 82'722 3' % Die Kliniken Valens werden getrennt nach Standorten analysiert. Die mittlere Verweildauer variiert stark zwischen den Rehabilitationskliniken. Hauptgrund ist das unterschiedliche Ausmass an Rehabilitationsbedürftigkeit der behandelten Patientinnen und Patienten. Eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von weniger als 20 Tagen weisen der kneipp-hof Dussnang, die Klinik Schloss Mammern sowie der Hof Weissbad auf. Eine besonders lange Verweildauer ist im Bereich der paraplegiologischen Rehabilitation festzustellen. Sie findet meist in spezialisierten Zentren, hauptsächlich im Paraplegikerzentrum Nottwil, statt und beträgt bei St.Galler Patientinnen und Patienten für das Jahr 2012 durchschnittlich rund 48 Tage. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von krankenversicherten Patientinnen und Patienten beträgt rund 23 Tage, jene von unfallversicherten Patientinnen und Patienten hingegen rund 32 Tage.

23 4.3 Nachfragestruktur 23 Aus Tabelle 4 kann entnommen werden, dass sich die Patientenmerkmale zwischen den Rehabilitationseinrichtungen erheblich unterscheiden. Während bei der Rehaklinik Bellikon der Anteil Patientinnen und Patienten in der Halbprivat- oder Privatabteilung lediglich 5 Prozent beträgt, liegt dieser Anteil beim Hof Weissbad bei 97 Prozent. Der Anteil Patientinnen und Patienten in Halbprivat- oder Privatabteilungen ist im Bereich der Rehabilitation mit rund 30 Prozent insgesamt höher als im Bereich der Akutsomatik mit rund 20 Prozent. Das niedrigste Durchschnittsalter bei Spitaleintritt weist die Reha klinik Bellikon mit rund 45 Jahren auf, das höchste Durchschnittsalter die Klinik Schloss Mammern mit rund 75 Jahren. Ein Hauptgrund für diesen erheblichen Unterschied findet sich in der höheren Anzahl Hospitali sationen jüngerer Patientinnen und Patienten zu Lasten der Unfallversicherung 17. Insgesamt übernimmt die Krankenversicherung rund 92 Prozent und die Unfallversicherung rund 7 Prozent der rehabilitativen Aufenthalte. Der Anteil Austritte der Klinik Bellikon zu Lasten der Krankenversicherung beträgt jedoch nur 5 Prozent, jener zu Lasten der Unfallversicherung hingegen 88 Prozent Bundesamt für Statistik, Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG: Berufs- und Nichtberufsunfälle nach Alter, Geschlecht und Wirtschaftszweig, Die restlichen Austritte gehen vor allem zu Lasten der Militärversicherung. 19 Kostenträger können neben der Krankenversicherung auch die Unfall-, die Invaliden- oder die Militärsicherung sowie Selbstzahler und andere sein. Tabelle 4: Patientenmerkmale, 2012 Rehabilitationseinrichtung Anteil HP+P Durchschnittsalter Anteil KV Rehazentrum Valens (SG) 18% 57 92% Rehazentrum Walenstadtberg (SG) 12% 70 98% Klinik Gais (AR) 24% 58 99% Rheinburg-Klinik (AR) 56% 70 97% kneipp-hof Dussnang (TG) 28% 73 94% Humaine Klinik Zihlschlacht (TG) 33% 63 88% Rehaklinik Bellikon (AG) 5% 45 5% Rehabilitationszentrum Seewis (GR) 24% % Zürcher Höhenklinik Wald (ZH) 41% 69 95% Klinik Schloss Mammern (TG) 91% % Schweizer Paraplegiker-Zentrum (LU) 26% 52 55% Hof Weissbad (AI) 97% 73 88% Zürcher Höhenklinik Davos (ZH) 30% 55 93% Rehaclinic Zurzach (AG) 36% 61 95% Andere 45% 66 92% Total 30% 65 92% HP+P = Patientinnen und Patienten, die in einer Halbprivat- oder Privatabteilung hospitalisiert werden, KV= Kostenträger der rehabilitativen Leistung ist eine Krankenversicherung 19

24 24 20 Bundesamt für Statistik, Der Anteil Austritte zu Lasten der Krankenversicherung nimmt mit zunehmendem Alter zu (Abbildung 4). Während bei Personen unter 25 Jah- Bevölkerungsbewegung Indikatoren: Lebenserwartung, 2012 ren noch rund die Hälfte der Rehabilitionsaufenthalte von der Unfall-, der Invaliden- oder der Militärversicherung übernommen wird, übernehmen diese Versicherer nach dem 60. Lebensjahr weniger als 10 Prozent der Hospitalisationen. Mit zunehmendem Alter nimmt auch der Anteil Patientinnen und Patienten, die in einer halbprivaten oder privaten Abteilung hospitalisiert werden, stetig zu. Während jüngere Patientinnen und Patienten fast ausschliesslich in der allgemeinen Abteilung liegen, überwiegen ab dem 55. Altersjahr die Rehabilitationsaufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Dies lässt sich durch den höheren Anteil zusatzversicherter Personen in höheren Altersgruppen sowie möglicherweise durch die Kostengutsprachepraxis der Krankenversicherer erklären. Mit dem Alter der Patientinnen und Patienten nimmt auch der Frauenanteil zu und ist mit 76 Prozent in der Gruppe der Über-90-Jährigen am höchsten. Diese Zunahme entspricht jener der St.Galler Bevölkerung und ist dadurch bedingt, dass Frauen eine längere Lebenserwartung aufweisen als Männer 20. Abbildung 4: Anteil Patientinnen und Patienten der halbprivaten und privaten Abteilung (HP+P), Krankenversicherte und Frauen je Altersgruppe, 2012 Anteil HP+P Anteil KVG-Versicherte Anteil Frauen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%

25 Abbildung 5: Hospitalisationsrate und mittlere Verweildauer je Altersgruppe, Hospitalisationen je 1000 Einwohner 40 Mittlere Verweildauer Die Häufigkeit eines stationären rehabilitativen Aufenthaltes von Kantonseinwohnerinnen und Einwohnern (Abbildung 5) nimmt mit zunehmendem Alter bis zur Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen zu und sinkt danach wieder. Die tiefere Hospitalisationsrate bei Patientinnen und Patienten ab 85 Jahren lässt sich u.a. dadurch erklären, dass betagte Personen eine auf die geriatrische Frührehabilitation oder auf die Akutgeriatrie spezialisierte Einrichtung (insbesondere die Geriatrische Klinik St.Gallen) bevorzugen oder bereits pflegebedürftig sind und deshalb keine Rehabilitationsleistungen beanspruchen. Die mittlere Verweildauer in einer rehabilitativen Einrichtung beträgt für Personen unter 30 Jahren mehr als 30 Tage, nimmt danach mit zunehmendem Alter bis zum 85. Lebensjahr stetig bis auf rund 22 Tage ab, um ab dem 85. Altersjahr wieder leicht anzusteigen. Die Wahrscheinlichkeit eines stationären Aufenthaltes in der Rehabilitation ist für Personen unter 25 Jahren am geringsten. Kommt es jedoch zu einem Aufenthalt, dauert dieser mit durchschnittlich über 32 Tagen am längsten. Umgekehrt verhält es sich bei 75- bis 85-Jährigen, die die höchste Hospitalisationsrate und die niedrigste Aufenthaltsdauer aufweisen.

26 Leistungsstruktur Rehabilitationsleistungen nach Leistungsgruppen Die Aufteilung der von St.Galler Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern im Jahr 2012 beanspruchten rehabilitativen Leistungen kann aus Tabelle 5 entnommen werden. Rund zwei Drittel der Austritte und Pflegetage entfallen auf die drei grössten Leistungsgruppen: muskuloskelettale (36 Prozent der Pflegetage), neurologische (27 Prozent der Pflegetage) und kardiovaskuläre (13 Prozent der Pflegetage) Rehabilitation. Tabelle 5: Rehabilitationsleistungen nach Leistungsgruppen, 2012 Leistungsgruppe Pflegetage Austritte Alter AHD AKH Akutspital Reha- Quote Muskuloskelettal 29'443 36% 1'439 41% % 78% 8% Neurologisch 22'354 27% % % 72% 19% Paraplegiologisch 1'340 2% 28 1% % 57% - Kardiovaskulär 11'040 13% % % 95% 7% Psychosomatisch-sozialmed. 6'923 8% 250 7% % 10% - Internistisch-onkologisch 6'398 8% % % 90% 1% Pulmonal 3'839 5% 195 6% % 88% 3% Übrige 1'385 2% 42 1% % 52% 1% Total 82' % 3' % % 75% 4% Alter: Durchschnittsalter bei Spitaleintritt, AHD: Durchschnittliche Aufenthaltsdauer, AKH: Anteil ausserkantonaler Hospitalisationen, Akutspital: Anteil Patientinnen und Patienten, die sich vor dem Rehabilitationsaufenthalt in einem Akutspital befanden, Rehabilitationsquote: Anteil Hospitalisationen in einer Rehabilitationsklinik im Verhältnis zu den Hospitalisationen in einem Akutspital mit entsprechender Kodierung gemäss ICD-10. Sowohl das durchschnittliche Alter bei Spitaleintritt als auch die durchschnittliche Verweildauer unterscheiden sich zwischen den Leistungsgruppen. Patientinnen und Patienten der muskuloskelettalen, internistischonkologischen, kardiovaskulären und pulmonalen Rehabilitation weisen bei Spitalantritt ein Durchschnittsalter von mindestens 66 Jahren auf und werden in mindestens 78 Prozent der Fälle direkt aus einem Akutspital in die Rehabilitationsklinik überwiesen, wo sie durchschnittlich 19 bis 23 Tage bleiben. Deutlich längere Aufenthaltsdauern finden sich in der neurologischen Rehabilitation, wobei die durchschnittliche Verweildauer von paraplegiologischen Patientinnen und Patienten rund 48 Tage und in der übrigen Neurorehabilitation rund 32 Tage beträgt. Patientinnen und Patienten der psychosomatisch-sozialmedizinischen Rehabilitation sind mit durchschnittlich rund 50 Jahren wesentlich jünger als jene der anderen Leistungsgruppen. Ursache des Rehabilitationsaufenthaltes

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