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1 Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für Rinnenkonstruktionen aus Beton, Stahlbeton, Kunstharzbeton, Stahl oder Gusseisen zur Verwendung in LAU-Anlagen Seite 1 von 5

2 Impressum Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) vertreten durch den Präsidenten Gerhard Breitschaft Kolonnenstraße 30 B Berlin DEUTSCHLAND Telefon + 49 (0)30 / Telefax + 49 (0)30 / dibt@dibt.de Seite 2 von 5

3 1 Allgemeines (1) Diese "Speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätze" gelten für vorgefertigte Rinnensysteme aus Beton, Stahlbeton, Kunstharzbeton, Stahl und Gusseisen, die zur Aufnahme und zum Weiterleiten wassergefährdender Flüssigkeiten in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Flüssigkeiten (einschließlich Tankstellen) verwendet werden, innerhalb eines Zulassungsverfahrens zur Erlangung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. (2) Die "Allgemeinen Zulassungs- und Prüfgrundsätze" gelten immer zusammen mit den "Speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen" für die einzelnen Bauprodukt- oder Bauartgruppen zur Verwendung in LAU-Anlagen (siehe DIBt-Homepage, Referat II 7) und dem dazugehörigen individuell abzustimmenden Prüfplan für das Einzelprodukt. (3) Auf Basis der Beschreibung des Rinnensystems und des Anwendungsbereichs erarbeitet das DIBt einen auf das beantragte Rinnensystem angepassten Prüfplan. Dieser Prüfplan legt die durchzuführenden und für die Zulassungserteilung erforderlichen Prüfungen in Bezug auf die im Folgenden genannten bauaufsichtlich und wasserrechtlich einzuhaltenden Anforderungen fest. (4) Wir weisen Sie darauf hin, dass Prüfungen, die vor der Zulassungsbeantragung durchgeführt wurden, nicht anerkannt werden müssen. 2 Beschreibung des Rinnensystems 2.1 Allgemeines Folgende Unterlagen zum Rinnensystem sind vom Antragsteller einzureichen: Beschreibung des Herstellverfahrens Einbauanleitung Gebrauchs- und Pflegeanleitung für den Anwender 2.2 Materialzusammensetzung Folgende Unterlagen zur Zusammensetzung des Rinnensystems sind vom Antragsteller einzureichen: Rinnenkörper: Beton nach DIN EN in Verbindung mit DIN unter Berücksichtigung der DAfStb Richtlinie BUmwS, Teil 2 1 : Rezeptur des Betons (Bindemittel, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Gesteinskörnungen, Sieblinien der Gesteinskörnung, w/z-wert), Sicherheitsdatenblätter sowie Leistungserklärungen und technische Datenblätter aller Rezepturbestandteile, Kunstharzbeton: Rezeptur des Kunstharzbetons (Harz, Härter, Beschleuniger, Zusatzstoffe, Gesteinskörnung, Sieblinien der Gesteinskörnung), Sicherheitsdatenblätter sowie Leistungserklärungen und technische Datenblätter aller Rezepturbestandteile, Stahl bzw. Gusseisen: Benennung der Werkstoffnummer, 1 DAfStb Richtlinie BUmwS DAfStb Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, BUmwS, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Fassung Seite 3 von 5

4 Zarge, Deckel und Roste: Stahl bzw. Gusseisen: Benennung der Werkstoffnummer, andere Materialien: Angaben, die das Material eindeutig beschreiben (Werkstoffnummern, Rezepturen), in Abstimmung mit dem DIBt, einbetonierte Rohrstutzen: Benennung der zur Anwendung kommenden Rohrstutzen (Material und Produktnorm des Rohres), Stirnwände: Angaben sinngemäß zu den vorhergehenden Punkten Transportanker: Benennung der zur Anwendung kommenden Transportanker und Leistungserklärung bzw. technisches Datenblatt. 2.3 Technische Zeichnungen Vom Antragsteller sind folgende technischen Zeichnungen des Rinnensystems einzureichen: Technische Zeichnungen aller zum System gehörenden Fertigteile (alle Nennweiten und Größen), Bewehrungszeichnungen, Detaildarstellungen der Rohrstutzen, Darstellung der Fugenabdichtung im Stoß zweier Rinnenfertigteile und im Bereich des Rinnenfertigteils zu einer anschließenden Dichtschicht (Längs- und Querschnitt), Systemdarstellung des Einbaus und Abdichtung mehrteiliger Sinkkästen. 3 Anforderungen 3.1 Allgemeines Das Rinnensystem muss gebrauchstauglich sein (z. B. witterungsbeständig), die zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen aufnehmen und abtragen können und gegen die wassergefährdenden Flüssigkeiten flüssigkeitsundurchlässig und beständig sein. 3.2 Gebrauchstauglichkeit des Rinnensystems Das Rinnensystem muss gebrauchstauglich sein. Die Gebrauchstauglichkeit umfasst Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit, die geometrische Ausbildung von Einlauföffnungen, an den Schutz befahrener Kanten sowie die Einlegetiefe, die Einlegesicherheit, die Oberflächenbeschaffenheit und die Belastbarkeit von Rosten und Deckeln. 3.3 Flüssigkeitsundurchlässigkeit Die Fertigteile, die Rohranschlüsse und das eingebaute Rinnensystem müssen gegenüber den beanspruchenden Medien während der Beanspruchungsdauer flüssigkeitsundurchlässig bleiben. Welche Medien zum Anwendungsbereich des Rinnensystems gehören, wählt der Antragsteller. 3.4 Beständigkeit Die Fertigteile des Rinnensystems müssen während des Beanspruchungszeitraumes beständig gegenüber dem angreifenden Medium sein. 3.5 Kontrollierbarkeit und Applizierbarkeit der Fugenabdichtung Das zur Abdichtung des Rinnensystems verwendete Fugenabdichtungssystem muss für den wassergefährdenden Stoff, die Anlagenart, die Beanspruchungsstufe und den Kontaktkörpern in LAU-Anlagen verwendbar sein. Bei Fugendichtstoffen müssen der Zustand der Rinnenfertigteile und des Fugendichtstoffs im Stoßbereich zweier Rinnenfertigteile durch Inaugenscheinnahme kontrollierbar sein. Der Fugendichtstoff im Stoßbereich zweier Rinnen muss sich praxistauglich applizieren und instand setzen lassen. Für Elastomere Kompressionsprofile gelten abweichende Regelungen. Seite 4 von 5

5 3.6 Brandverhalten Das Rinnensystem muss mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN , Abschnitt entsprechen. 3.7 Ableitung elektrostatischer Aufladungen Beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen von hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Flüssigkeiten gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf das Rinnensystem nur verwendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Vorschriften zur Vermeidung von Zündgefahren bei Errichtung und Betrieb der Anlage eingehalten werden (siehe TRBS ). 3.8 Tragfähigkeit Das Rinnensystem muss die mechanischen Beanspruchungen schadlos aufnehmen und weiterleiten können. 2 3 DIN : TRBS 2153 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Baustoffe Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS); TRBS 2153; Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Fassung 9. April Seite 5 von 5

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