Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte?
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- Sofie Michel
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1 Intensivseminar Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Die VOB heute - Was man wissen sollte Wann ist ein Mangel ein Mangel? Richtiges Verhalten bei Mängelrügen Die Abnahme Wichtig, aber dann auch richtig Dipl.-Ing. Ralf Schneider me. Jutta Keskari-Angersbach 1
2 Forderungssicherungsgesetz 2
3 VOB/B und der Privatkunde Forderungssicherungsgesetz nach Einführung des Forderungssicherungsgesetzes: Keine Privilegierung* mehr der VOB/B bei Privatkunden auch nicht, wenn sie ohne Änderungen vereinbart wurde! *Nichtprüfbarkeit durch Gerichte 3
4 VOB/B und der Privatkunde Forderungssicherungsgesetz VOB/B 4
5 VOB/B Forderungssicherungsgesetz weiterhin Privilegierung der VOB/B, wenn sie ohne Änderungen vereinbart wurde, bei öffentlichen Auftraggebern gewerblichen Auftraggebern 5
6 Vertrag BGB und VOB/B im Vergleich SVD Forderungssicherungsgesetz Abschlagszahlungen im BGB-Vertrag 632a BGB - für vertragsgemäß erbrachte Leistungen in der Höhe des Wertzuwachses, den der Besteller durch die Leistungen erlangt hat = Zahlungen sofort fällig! - wegen unwesentlicher Mängel kein Verweigerungsrecht für Abschlagszahlungen! Sonderregelung für Verbraucher 6
7 Vertrag BGB und VOB/B im Vergleich SVD Forderungssicherungsgesetz 632 a Sonderregelung für Verbraucher bei der Errichtung oder dem Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks: Leistung einer Sicherheit für den Besteller durch den Unternehmer für die rechtzeitige Fertigstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel auf Verlangen des Unternehmers: Sicherheitsleistung durch Einbehalt des Bestellers bei den Abschlagszahlungen bis zum Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit 7
8 Vertrag BGB und VOB/B im Vergleich SVD Forderungssicherungsgesetz 632 a Sonderregelung für Verbraucher Sicherheit: 5 % des Vergütungsanspruchs bei der ersten Abschlagszahlung Bei Erhöhung des Vergütungsanspruchs infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10 % : weitere Sicherheit bei der nächsten Abschlagszahlung von 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruches 8
9 632a BGB Vertrag SVD Abschlagszahlungen/ Sonderregelung für Verbraucher: Auftragssumme: ,00 Geschuldete Sicherheit 5%: 500,00 Erste Abschlagsrechnung: 5.000,00 Erste Abschlagszahlung: 5.000,00-500,00 = 4.500,00 Zweite Abschlagsrechnung z.b.: 3.000,00 Zweite Abschlagszahlung: 3.000,00 usw. Forderungssicherungsgesetz Erhöhung der Auftragssumme um 1.500,00 auf ,00 Dritte Abschlagsrechnung: 2.000,00, Geschuldete Sicherheit neu: 5% von 1.500,00 = 75,00 Dritte Abschlagszahlung: 2.000,00-75,00 = 1.925,00 Vierte Abschlagsrechnung: 1.000,00 Vierte Abschlagszahlung: 1.000,00 usw. 9
10 Wichtig! Keine Benachteiligung des Handwerkers, denn SVD Bauhandwerkersicherung 648 a BGB Abs. 1 Satz 1 BGB n.f.: Der Unternehmer eines Bauwerkes, einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruches anzusetzen sind, verlangen Beispiel: Hauptauftrag: Nachträge: Nebenforderung 10 % von Sicherheiten für
11 Geldverlusten rechtzeitig vorbeugen!! Bei strittigen Nachtragsleistungen eine Sicherheit gem. 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) verlangen. Wird die Sicherheit in einer vom Auftragnehmer (!) bestimmten und angemessenen Frist nicht gestellt: Leistungsverweigerungsrecht! Ggf. Einstellung der Arbeiten nach Ablauf der Frist und Schadensersatz. 11
12 Mangeldefinitionen 12
13 BGB 633 Sach- u. Rechtsmängel (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln 1.) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2.) für die gewöhnliche Verwendung eignet u. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist u. die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. 13
14 VOB/B 13 Mängelansprüche Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, 1.) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2.) für die gewöhnliche Verwendung eignet u. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist u. die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. 14
15 VOB/B 13 Mängelansprüche Wichtige Unterschiede zum 633 BGB für die Mangelbewertung: anerkannte Regeln der Technik = Regelung, die über die gesetzlichen Formulierungen hinaus geht Die anerkannten Regeln der Technik gehören somit generell zur vereinbarten Beschaffenheit! 15
16 Anerkannte Regeln der Technik Merkmale Begriff Wissenschaftliche Erkenntnis/ Bestätigung Praktische Erfahrung vorhanden In Fachkreisen allgemein bekannt in der Praxis langzeitig bewährt Anerkannte Regeln der Technik ja ja ja ja Stand der Technik ja teilweise / bedingt teilweise nein Stand der Wissenschaft ( u. Technik) ja nein nein nein (nach Rybicki) 16
17 VOB/B 13 Mängelansprüche nicht Einhaltung der a.r.d.t. z.b. Verwendung neuer, moderner Werkstoffe = 17
18 die Besonderheiten des 13 VOB/B Soweit der Sachverständige Verstöße des Unternehmers gegen die anerkannten Regeln der Technik festgestellt hat, folgt schon daraus eine Haftung, weil ein Verstoß gegen die a.r.d.t. einen Mangel der Werkleistung darstellt, auch wenn das Werk als solches funktionstauglich ist. Ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt im Hinblick auf das vertraglich vereinbarte nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden ist. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom AZ.: 7 U 23/99 18
19 BGH- Rechtsprechung Ein Mangel im Sinn des Werkvertragsrecht liegt nicht nur dann vor, wenn die Werkleistung nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern schon dann, wenn das Werk von der Beschaffenheit abweicht, die es für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch haben muss. Auch unerhebliche Abweichungen vom vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, können nach dem subjektiven Fehlerbegriffen einen Mangel darstellen BGH, Urteil vom Az.: X ZR 244/01 19
20 Anerkannte Regeln der Technik = Innovationsbremse??? nur muss der Besteller / Auftraggeber über die Verwendung von Werkstoffen, die dem Stand der Technik entsprechen, rechtzeitig, nachweislich, aufgeklärt werden und der Verwendung zustimmen. 20
21 Nacherfüllung - Wann unverhältnismäßig??? SVD Das BGH hat bereits in mehreren Urteilen darauf hingewiesen, das Aufwendungen nur ausnahmsweise unverhältnismäßig sein können! Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn der durch die Mangelbeseitigung erzielte Erfolg, bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht. BGH AZ.: VII ZR 443/01 vom
22 Definition des hohen Aufwandes nach BGH Rechtsprechung SVD Grad des Interesses des Bauherrn an einer mangelfreien Leistung und der diesem gegenüberstehende Aufwand! Nicht, dass das Preis- u. Leistungsverhältnis und das Verhältnis des Nachbesserungsaufwands zu den dazugehörigen Vertragspreisen unverhältnismäßig ist. 22
23 Nacherfüllung Das Wahlrecht, wie die Nacherfüllung durchgeführt wird, hat der Unternehmer ggf.: Der Besteller kann Minderung erklären. 23
24 Fazit: 24
25 Verhalten bei Mängelrügen Verhalten des Auftragnehmers Der AN verweigert die Nachbesserung von Mängeln bei der Abnahme endgültig. Der AN erkennt die Mängel an. Der AN sagt die Prüfung von Mängeln zu. Wirkung Der AG kann ohne Fristsetzung oder Mahnung die Ersatzvornahme durchführen oder Schadensersatz verlangen. Der AN ist an seine Anerkenntnis gebunden. Die Gewährleistungsfrist für diese Mängel ist gehemmt ( 639 Abs. 2 BGB). 25
26 Verhalten bei Mängelrügen Verhalten des Auftragnehmers Der AN gibt keine Stellungnahme ab. Wirkung Der AG kann vom AN die Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel verlangen (möglichst schriftlich) und ihm zur Beseitigung eine Frist setzen, um die Ersatzvornahme nach VOB/B oder BGB durch einen Drittunternehmer vorzubereiten. 26
27 ABNAHME Die Abnahme krönt das Werk SVD Wesentliche Abschlusshandlung im Bauablauf 27
28 Regelungen für die Abnahme Abnahmepflicht Voraussetzung: im Wesentlichen vertragsgemäße Fertigstellung 640 BGB 12 Nr. 3 VOB/B Abnahmeverweigerung: nur bei wesentlichen Mängeln 28
29 Formen der Abnahme Bei einem BGB-Bauvertrag -ausdrücklich rechtsgeschäftlich durch Protokoll -stillschweigend durch z.b. Zahlung auf Schlussrechnung -durch endgültige und ernsthafte Abnahmeverweigerung, obwohl das Werk abnahmefähig ist -durch die Fiktion nach 640 Abs. 1 Satz 3 BGB: Fristlegung für die Abnahme, diese Frist verstreicht fruchtlos und das Werk ist erfüllungstauglich.* * Abnahmefiktion nach 640, Abs.1 S.3 kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden! Unzulässiger Eingriff in gesetzliche Regelungen! 29
30 Formen der Abnahme Bei einem BGB- Vertrag unter Einbeziehung der VOB/B 12 Nr. 5 Abs.1 VOB/B: Mitteilung der Fertigstellung ohne Aufforderung zur Abnahme (darin liegt gerade der Unterschied zu BGB 640 Abs.1 Satz 3, wo die Fristsetzung zur Abnahme erfolgt) und Ablauf von12 Werktagen. 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B: Inbenutzungsnahme der Leistung und Ablauf von 6 Werktagen. Hinweis: Aber auch hier muss das Werk frei von wesentlichen Mängeln sein. Eine Fiktion setzt Erfüllungstauglichkeit der Leistung voraus und scheitert bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln. 30
31 Abnahme Förmlich (VOB/B 12 Nr. 4) i.d.r. durch gemeinsame Begehung Nach Mitteilung der Fertigstellung der abnahmereifen Leistung 12 Werktage nach Zugang der Mitteilung 12 Nr. 5 (1) VOB/B Stillschweigend Inbenutzungsnahme Nach 6 Werktagen 12 Nr. 5 (2 )VOB/B 31
32 Abnahme Achtung: Abnahmewirkungen nach VOB/B 12 Nr.5 sind ausgeschlossen, wenn ein Vertragspartner eine förm liche Abnahme verlangt oder im Bauvertrag zwingend vorgeschrieben ist... ABER Zeigt der AN die Fertigstellung der Leistung an u. sind die Abnahmevoraussetzungen erfüllt, muss der AG innerhalb von 12 Werktagen ( oder ggf. einer anderen vertraglich vereinbarten Frist) die Abnahme durchführen, sonst lebt 12 Nr. 5 (1) wieder auf! Es tritt die Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme automatisch ein!!! 32
33 Abnahmetermin An-/ Abwesenheit der Parteien AG ist nicht anwesend AG nimmt vereinbarten Termin nicht wahr. AG befindet sich im schuldhaften Abnahmeverzug. Wirkung Eine förmliche Abnahme ist nicht möglich Abnahme gilt als nicht erfolgt Der AN ist so zu stellen, als wäre die Abnahme ordnungsgemäß durchgeführt worden. 33
34 Abnahmetermin An-/ Abwesenheit der Parteien AN nimmt nicht am vereinbarten Termin teil. AN kann unverschuldet nicht am Termin teilnehmen und hat Verhinderung angezeigt Wirkung Der AG kann die Abnahme ohne den AN durchführen, muss dem AN jedoch innerhalb von 12 Tagen das Ergebnis mitteilen (Voraussetzung 12 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B) Der AN kann einen erneuten Termin verlangen. 34
35 Abnahmetermin An-/ Abwesenheit der Parteien AN nimmt nicht teil, da der Termin nicht vereinbart war oder keine fristgerechte Ladung erfolgte. Wirkung Bei alleiniger Abnahme des AG ist die Abnahmeerklärung wirkungslos. 35
36 Abnahmetermin Teilnahme eines Sachverständigen: VOB/B 12 Nr. 4, Abs.1 Satz 2: Jeder Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. (gilt auch für BGB-Verträge) Wird dem SV der Zugang zur Baustelle verwehrt, so steht der dadurch benachteiligten Partei das Recht zu, die Teilnahme am Abnahmetermin zu verweigern. Eine Abnahme in Abwesenheit des Auftragnehmers gemäß 12 Nr. 4 Abs.2 VOB/B wäre dann nicht zulässig. 36
37 Abnahmetermin Kosten für den Sachverständigen: Die Kosten trägt die Partei, die den SV hinzuzieht. Achtung: Zieht der Auftraggeber einen Sachverständigen bei, da bereits Streit über das Vorhandensein von Mängeln besteht und werden diese bestätigt, so kann der Auftraggeber die Kosten nach 633 Abs. 3, 635 BGB, VOB/B 4 Nr. 7, 13 Nr. 5 ersetzt verlangen. Zieht der Auftragnehmer einen Sachverständigen bei und werden die im Vorhinein vom Auftrageber behaupteten Mängel nicht bestätigt, so hat der Auftragnehmer einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten für den SV gegen den Auftraggeber. 37
38 Abnahme Rechtsfolgen der Abnahme Mit der Abnahme geht das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Leistung vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Die gegenseitigen Vertragspflichten sind Zug um Zug abzuwickeln. Die Werklohnforderung wird fällig. Mit der Abnahme beginnt die Zeit für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) Schneller Beginn = schnellere Beendigung Es kehrt sich die Beweislast um. Jetzt muss nicht mehr der AN beweisen, dass er seine Leistung ordnungsgemäß erstellt hat, sondern der AG den Nachweis führen, dass ein Mangel auf eine vertragswidrige Leistung des AN zurückzuführen ist. 38
39 Abnahme Rechtsfolgen der Abnahme Vereinbarte und ggf. angefallene Vertragsstrafen muss sich der AG ausdrücklich bei der Abnahme vorbehalten. Unterlässt er eine entsprechende Erklärung bei der Abnahme, so kann er später keine Vertragsstrafe mehr fordern! 39
40 Abnahme Wann? wenn die Leistungen im Wesentlichen fertiggestellt sind, auch schon, wenn geringfügige Leistungen noch ausstehen oder noch geringfügige Mängel vorliegen. Leistung muss jedoch funktionieren. Teilabnahme? echte Teilabnahme Auswirkungen wie Schlussabnahme 40
41 Abnahme unechte Teilabnahme : (VOB/B 4 Nr. 10) Nur Beweissicherungsfunktion! Keine Abnahmewirkung! z.b. Kontrolle der Verdübelung des Wärmedämm- Verbundsystems vor Aufbringen der Armierungsspachtelung 41
42 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 42
43 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 43
44 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 44
45 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 45
46 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de
47 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de
48 Abnahme Anlage 1 Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 48
49 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de Anlage 1 49
50 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de Anlage 1 50
51 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de Anlage 2 51
52 Abnahme Anlage 2 Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 52
53 Abnahme Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de Anlage 3 53
54 Abnahme Anlage 3 Nähere Informationen zu den Abnahmeprotokollen von Herrn Schneider Finden Sie unter: schneider.de 54
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