Geruchsmessprogramm Mainz-Wiesbaden

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1 Norbert van der Pütten I1 Norbert van der Pütten 1 Zusammenfassung In Mainz und Wiesbaden ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Beschwerden über Geruchsbelästigungen gekommen. Daher wurde in der Zeit von Juli 2011 bis Januar 2012 ein länderübergreifendes Geruchsmessprogramm zur Ermittlung der Gesamtbelastung und zur Identifizierung möglicher Verursacher durchgeführt. Mit über 100 Beurteilungsflächen (157 Messpunkte) war dieses Messprogramm das bisher größte Projekt dieser Art in Deutschland. In weiten Bereichen des Untersuchungsgebietes lagen die Geruchsbelastungen z. T. deutlich über den Immissionswerten der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) [1]. In Anlagennähe wurden Spitzenbelas tungen von z. T. über 40 % ermittelt. Als Hauptverursacher konnten u. a. zwei Anlagen (Kaffee- und Kakaoherstellung, Ölmühle) identifiziert werden. Darüber hinaus wurden Gerüche aus der Abwasserbehandlung und der chemischen Industrie, die allerdings keinen konkreten Anlagen zugeordnet werden konnten, als dominant wahrgenommen. Zur Reduzierung dieser Geruchsbelastungen sind Maßnahmen zur Emissionsminderung insbesondere bei den Hauptverursachern erforderlich. Erste anlagenbezogene Maßnahmen zur Geruchsreduzierung wurden von einigen Anlagenbetreibern bereits angekündigt, weitere Maßnahmen werden in Abstimmung zwischen Überwachungsbehörden und Anlagenbetreibern folgen müssen. 2 Veranlassung Die Landesgrenze zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz ist im Bereich Wiesbaden und Mainz u. a. durch Gewerbe- und Industriegebiete, in denen auch einige produzierende Unternehmen angesiedelt sind, die Geruchsemissionen verursachen, geprägt (siehe Abbildung 1). Dadurch kommt es im benachbarten Wohnumfeld immer wieder zu Beschwerden über Geruchsbelästigungen. Um die Geruchsbelastung in diesem Gebiet (Rheinschiene) zu quantifizieren Abb. 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet in Mainz und Wiesbaden. Hessische Verwaltung für Bodenmanage ment und Geoinformation 51

2 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Jahresbericht 2012 und die möglichen Verursacher zu ermitteln, wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Überwachungsbehörden (Regierungspräsidium Darmstadt, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) der Fachbehörden (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz) sowie der zuständigen Ministerien (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) gebildet. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die Geruchsimmissionen zunächst orientierend durch Ausbreitungsrechnungen bestimmt. Da allerdings nicht alle potentiellen Geruchsemittenten bei dieser Ausbreitungsrechnung berücksichtigt werden konnten, wurde innerhalb der Arbeitsgruppe entschieden, die Geruchsbelastung in Mainz und Wiesbaden durch ein Geruchsmessprogramm zu ermitteln. Das Ziel dieses Messprogramms war die Ermittlung der tatsächlichen Geruchsbelastung in Mainz und Wiesbaden sowie die Ermittlung der Hauptverursacher. In der Abbildung 2 sind die Begehungsgebiete mit den einzelnen Messpunkten ( ) und Beurteilungsflächen (rot) dargestellt. Abb. 2: Begehungsgebiete in Mainz und Wiesbaden [Google-Earth; 2]. 52

3 Norbert van der Pütten 3 Begehungen Die messtechnische Ermittlung der Geruchsimmissionen erfolgte durch Probandenbegehungen nach Richtlinie VDI 3940 Blatt 1 [3]. Dabei ermitteln Probanden an den jeweiligen Messpunkten die Zeitanteile mit Geruchswahrnehmungen und ordnen diese den jeweiligen Geruchscharakteren zu. Für die Verursacherermittlung und zur Feststellung der Plausibilität der Begehungsergebnisse waren meteorologische Messungen während des Begehungszeitraums erforderlich. Von den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Messstationen wurden dazu die Messdaten der Station Mainz-Mombach verwendet. 3.1 Vorbereitung Im Rahmen der Ausschreibung der Messungen wurde von der Arbeitsgruppe u. a. ein vorläufiger Messplan erstellt. Nach der Auswahl des Messinstituts wurde der Messplan nochmals überarbeitet, so dass am Ende 157 Einzelmesspunkte mit 103 Beurteilungsflächen verblieben. Damit war dieses Messprogramm das bisher Größte seiner Art in Deutschland. Die Lage der Messpunkte und der Beurteilungsflächen sind in den Abbildungen 2 bis 5 dargestellt. Vor dem Beginn der Begehungen wurden 21 Probanden mit den möglichen Geruchscharakteren vertraut gemacht. Dabei wurden insgesamt die folgenden 15 verschiedenen Geruchsarten (Geruchscharaktere) ermittelt, die allerdings nicht immer eindeutig bestimmten Anlagen zugeordnet werden konnten. Abwasser, süßlich, schweflig Abwasser fäkal, penetrant Deponie, Müll, stechend Müll, dumpf Harzig, verbrannte Bremsbelege Gummiartiger Brandgeruch Gießerei, metallisch, Kohle Chemisch, Lösemittel Chemisch, fischig Dachpappe, Teer Kaffee Kakao Raps, Erbsensuppe, schweflig Hausbrand Sonstige (z. B. Verkehr, Mülltonne, Küchenabluft) 3.2 Durchführung Die Begehungen wurden in der Zeit vom 13. Juli 2011 bis zum 27. Januar 2012 von der Firma Odournet GmbH, einer nach 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [4] bekannt gegebenen bzw. notifizierten Stelle (Messinstitut), durchgeführt. Anhand des im Vorfeld der Begehungen festgelegten Messplans wurden die einzelnen Messpunkte (Begehungspunkte) von den Probanden begangen. Jeder der 157 Messpunkte (Eckpunkte der Beurteilungsflächen) wurde innerhalb der Erhebungszeit von einem halben Jahr zu unterschiedlichen Tageszeiten (auch nachts) und von verschiedenen Probanden 13mal begangen, d. h. es wurden insgesamt Einzelbegehungen durchgeführt. Am Messpunkt wurde vom Probanden innerhalb eines Messintervalls von 10 Minuten alle 10 Sekunden seinen Geruchseindruck aufgezeichnet, d. h. pro Messpunkt wurden 60 Signale erfasst. Waren mindestens 10 % (6 oder mehr Geruchseindrücke) positiv, wurde das Messintervall insgesamt als Geruchsstunde gewertet. Die Erfassung der Signale erfolgte digital mit Hilfe eines Smartphones und einer speziellen Anwendung (Odour Inspektion Manager, OIM). Nach Beendigung der 10-Minuten-Messung wurden die Messdaten zusammen mit der Positionsbestimmung von der Mobilanwendung zur Webanwendung hochgeladen und standen zur Plausibilitätsprüfung und Auswertung zur Verfügung. Auch die Auftraggeber hatten während der Messkampagne und danach Zugriff auf den Server mit den Messdaten. Mit einem Zeitversatz von zwei bis drei Tagen standen die Messdaten somit zur Auswertung zur Verfügung. 53

4 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Jahresbericht Immissionswerte Nach 3 des BImSchG zählen Geruchsimmissionen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie zu erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder der Nachbarschaft führen. Die Beurteilung, ob durch Geruchsimmissionen erhebliche Belästigungen und somit schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, erfolgt durch den Vergleich der ermittelten Immissionskenngröße mit den Immissionswerten der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) [1]. Eine erhebliche Geruchsbelästigung liegt vor, wenn die Gesamtbelastungen die Immissionswerte der Tabelle 1 überschreiten. Bei den Immissionswerten der GIRL handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden. D. h. der Immissionswert von 0,10 ist eingehalten, solange nicht mehr als 876 Stunden im Jahr Gerüche wahrgenommen werden (8 760 Stunden pro Jahr mal 0,10). Tab. 1: Immissionswerte der GIRL für verschiedene Nutzungsgebiete. Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete 1 0,10 0,15 0,15 5 Messergebnisse Die Ergebnisse der Begehungen sind für alle industriellen Gerüche in den Abbildungen 3 bis 6 grafisch dargestellt. Anhand dieser Abbildungen sind die Bezeichnung der Beurteilungsflächen (z. B. R14), der ermittelte Wert der Geruchsstundenhäufigkeiten pro Beurteilungsfläche in Prozent der Jahresstunden (z. B. 13 %) und eine farbige Bewertung der Messwerte (grün: < 5 %; gelb: zwischen 5 und 10 %; rot: > 10 %) erkennbar. Die industriellen Gerüche setzen sich im Wesentlichen aus der Überlagerung der Einzelanteile der verschiedenen Geruchsarten zusammen. Da die Geruchsarten Hausbrand und Verkehr, Mülltonne, Küchenabluft nach den Vorgaben der GIRL nicht eindeutig Anlagen zuzuordnen sind und somit nicht zu den Industriegerüchen zählen, werden diese bei der Ergebnisdarstellung nicht berücksichtigt. Anhand der Abbildungen 3 bis 6 ist erkennbar, dass in einem Großteil der des Untersuchungsgebietes Geruchsstundenhäufigkeiten größer als 10 % gemessen wurden. In der Nähe der Industriegebiete mit potentiellen Geruchsemittenten wurden Geruchsstundenhäufigkeiten von z. T. über 40 % ermittelt. Das sind z. T. deutliche Überschreitungen der nach GIRL zulässigen Immissionswerte. Soweit es möglich war, wurden einzelne Geruchsarten bestimmten Industriebetrieben zugeordnet. Auswertungen dieser anlagenspezifischen Geruchsarten zeigten, dass einzelne Geruchsarten wie Kaffee, Kakao und Raps, Erbsensuppe, schweflig aber auch Abwassergerüche und chemische Gerüche wesentlich häufiger und dominanter wahrgenommen wurden als andere. Eine eindeutige Zuordnung dieser Geruchsarten zu bestimmten Anlagen war nur für die Firmen Nestle (Kaffee, Kakao) und für die Firma Cargill (Raps, Erbsensuppe, schweflig) möglich. Die Abwasser- und Chemiegerüche wurden vor allem im Nahbereich der verschiedenen Klärwerke und der chemischen Betriebe wahrgenommen, wobei insbesondere die chemischen Gerüche nicht immer eindeutig bestimmten Anlagen zugeordnet werden konnten. Die Ergebnisse dieses Messprogramms sowie alle weiteren Randbedingungen dieser Messungen sind in einem Messbericht, der u. a. auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd [5] veröffentlicht ist, ausführlich dargestellt. 1 Der Immissionswert für Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen, die von Tierhaltungsanlagen verursacht werden. 54

5 Norbert van der Pütten Abb. 3: Grafische Darstellung der relativen Häufigkeit der Beurteilungsflächen der gesamten Industrie der Rheinschiene im Bereich des nördlichen Untersuchungsgebietes von Wiesbaden [2]. Abb. 4: Grafische Darstellung der relativen Häufigkeit der Beurteilungsflächen der gesamten Industrie der Rheinschiene im Bereich des südöstlichen Untersuchungsgebietes von Wiesbaden [2]. 55

6 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Jahresbericht 2012 Abb. 5: Grafische Darstellung der relativen Häufigkeit der Beurteilungsflächen der gesamten Industrie der Rheinschiene im Bereich des südöstlichen Untersuchungsgebietes von Mainz [2]. Abb. 6: Grafische Darstellung der relativen Häufigkeit der Beurteilungsflächen der gesamten Industrie der Rheinschiene im Bereich des nördlichen Untersuchungsgebietes von Mainz [2]. 56

7 Norbert van der Pütten 6 Ausblick Aufgrund der z. T. erheblichen Überschreitungen der Immissionswerte der GIRL besteht auf beiden Seiten des Rheins Handlungsbedarf zur Reduzierung der Geruchsbelastungen. Erste anlagenbezogene Maßnahmen wurden auf Initiative der zuständigen Überwachungsbehörden in den letzten Jahren bereits durchgeführt. Aufgrund der jetzt vorliegenden Ergebnisse der Geruchsmessungen wurden von einigen Unternehmen bereits weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Geruchsemissionen angekündigt. Die Einhaltung der Immissionswerte wird aufgrund der hohen Geruchsbelastung und der Vielzahl an potentiellen Emittenten eine große Herausforderung für die Zukunft sein. 7 Literatur [1] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL ) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29. Februar 2008 [2] Immissionsmessbericht über die Rastermessung zur Bestimmung der Immissionen im Bereich der Rheinschiene Mainz Wiesbaden, Berichts- Nr IR/2011 Rev. 00, Odournet GmbH, 25. Mai 2012 [3] Richtlinie VDI 3940 Blatt 1: Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen, Rastermessung, VDI/ DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 1a, Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdL [4] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2011 (BGBl. I, S. 282) [5] 57

8 58 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Jahresbericht 2012

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