Schneckenkorn Spiess-Urania Molluskizid

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1 Schneckenkorn Spiess-Urania Molluskizid Wirkstoff: 39,2 g Metaldehyd /kg (3,92 Gew.-%) Granulatköder (GB) Fertigköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken Zul.-Nr.: Gebrauchsanleitung Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig. Anwendung Wirkungsweise Schneckenkorn Spiess-Urania ist ein regen- und schimmelfester Fertigköder gegen Nacktschnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Kohlgemüse und Salat-Arten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen. Schneckenkorn Spiess-Urania am besten nachmittags ausstreuen. Solange es ausliegt, werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst. Schneckenkorn Spiess-Urania hat eine gute Lockwirkung und ist für Schnecken leicht aufnehmbar; es quillt bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen. Haltbar in Regen und Wind. Frei von Schimmelbildung durch Konservierungsmittel. Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit aufgehoben. Anwendungsgebiete Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Salat-Arten, Kohlgemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen." Aufwandmengen Getreide Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen Jahr. Raps Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen Jahr. VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern. Kohlgemüse und Salat-Arten Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, - 1 -

2 Rotkohl, Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zuckerhutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80g/100m 2 (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m 2. VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Erdbeeren Im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80g/100 m 2 (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m 2. Zierpflanzen Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80 g/100 m 2 (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m 2. Schneckenkorn Spiess-Urania ist gut pflanzenverträglich. Ausnahme: bei Tabakgewächsen nicht auf die Blätter streuen. Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt: Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind 40 g/100 m² (4 kg/ha) Schneckenkorn Spiess-Urania ausreichend; bei stärkerem Befall 80 g/100 m² (8 kg/ha) gemäß der Zulassung einsetzen. Wartezeiten Getreide, Raps, Salat, Gemüsekohl, Erdbeere Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife

3 Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise für den Arzt Behandlung Symptomatisch behandeln. Zur weiteren Beachtung NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere. NT658 - Haustiere fernhalten. NT665 - Nicht in Häufchen auslegen. NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. Gewässerschutz NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Für die Anwendung im Freiland gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Bienen und andere Nützlinge NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN166 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, - 3 -

4 aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit

5 Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV: Kennzeichnungssymbol: entfällt Einstufung der Zubereitung: S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. RA116 Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RA117 Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Zulassungsinhaber Spiess-Urania Chemicals GmbH Frankenstraße 18b Hamburg Telefon: Beratung: = reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH Chargen-Nr.: aus technischen Gründen an anderer Stelle. Herstellungsdatum: aus technischen Gründen an anderer Stelle

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