BetrAV Betriebliche Altersversorgung. Aus dem Inhalt. aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v.

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1 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. BetrAV Betriebliche Altersversorgung 30. April Jahrgang ISSN Aus dem Inhalt Der Kommentar Karch, 75 Jahre und noch viel zu tun 177 Abhandlungen Gohdes/Thurnes, Anmerkungen zur Quantitative Impact Study (QIS) für EbAV 179 Meides, Die Rede von der Generation als Argument und Metapher in der Rentendebatte und die Rolle der betrieblichen Altersversorgung 187 Wacker, Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Übernahme nicht bilanzierter Verbindlichkeiten insbesondere Pensionsverpflichtungen 190 Schu, Fondsgebundene Lebensversicherung in der Unterstützungskasse 202 Budinger/Wrobel, Aktuelle Bewertungsfragen zum Versorgungsausgleich 210 Informationen Vierter Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen 232 Solvency II: Die Axt nicht an Betriebsrenten anlegen! 237 Rechtsprechung Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft und Diskriminierungsverbot BAG, Urteil vom AZR 634/ Passivierung angeschaffter Pensionsrückstellungen BFH, Urteil vom I R 69/11 252

2 aba-tagungen / aba-jahrestagung, Berlin Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen, Mannheim 26./ aba-herbsttagung, Berlin Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Köln aba-jahrestagung, 15./16. Mai 2013 Maritim Hotel, Stauffenbergstr. 26, Berlin Aus dem Programm des ersten Tages: Begrüßung durch den Vorsitzenden der aba Die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der Arbeitgeber Die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der Arbeitnehmer The future of retirement saving How the EU can help Betriebsrenten brauchen Nachhaltigkeit Standpunkte aus dem Europäischen Parlament Bericht zur Lage Rede Heribert Karch Wolfgang Goos Peter Hausmann Joanne Segars Thomas Mann Heribert Karch Dr. Ursula von der Leyen Aus dem Programm des zweiten Tages: Uhr aba-mitgliederversammlung Die Programme der Fachvereinigungen sind abrufbar unter:

3 Inhaltsverzeichnis Der Kommentar Karch, 75 Jahre und noch viel zu tun 177 Abhandlungen Gohdes/Thurnes, Anmerkungen zur Quantitative Impact Study (QIS) für EbAV 179 Kröger, Zweite Säule der Alterssicherung hat erheblich an Gewicht gewonnen 181 Meides, Die Rede von der Generation als Argument und Metapher in der Rentendebatte und die Rolle der betrieblichen Altersversorgung 187 Wacker, Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Übernahme nicht bilanzierter Verbindlichkeiten insbesondere Pensionsverpflichtungen 190 Schu, Fondsgebundene Lebensversicherung in der Unterstützungskasse 202 Budinger/Wrobel, Aktuelle Bewertungsfragen zur Teilung des Kapitalwerts betrieblicher Anrechte im Versorgungsausgleich 210 Weil, Vereinbarungen im Versorgungsausgleich 218 Rische, Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik und ihre Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung 220 Informationen Aus der Gesetzgebung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 BMF, Schreiben vom Aus der Politik Entwurf eines Gesetzes zur zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats 227 Entwurf eines AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes 230 Vierter Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen 232 Nationaler Sozialbericht Europa Nein zu Solvency II für Betriebsrenten 240 Britische Reform der Basisrente soll Einsparungen bringen 240 EU-Kommission will Niederlande wegen Diskriminierung von im Ausland lebenden Rentnern verklagen 240 Spanische Regelung zur Berechnung von Altersrente nicht mit Unionsrecht vereinbar 241 Rechtsprechung Voraussetzungen für den Widerruf einer Versorgungszusage BAG, Urteil vom AZR 444/10 (LS + Gründe) 212 Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft und Diskriminierungsverbot BAG, Urteil vom AZR 634/ Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen BAG, Urteil vom AZR 417/12 (Pressemitteilung) 249 Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse BFH, Urteil vom I R 78/ Passivierung angeschaffter Pensionsrückstellungen BFH, Urteil vom I R 69/ Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des 18 VersAusglG OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom UF 94/ Literatur Buchbesprechungen Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht Band II 10. Erg.-Lieferung 256 Literaturhinweise 257 Meinungen Standpunkte Empfehlungen Drastische Maßnahmen gegen Arbeitskräftemangel nötig 234 Gutachten zur Grünen Garantierente 235 Von der Leyen: Der Osten holt bei der Rente auf 235 Altersvorsorge muss neu überdacht werden 236 Solvency II: Die Axt nicht an Betriebsrenten anlegen! 237 Anhebung des Renteneintrittsalters auf Statistik Endgültige Geburtenraten werden steigen 237 Inhaltsverzeichnis Betriebliche Altersversorgung 3/2013 1I

4 II Betriebliche Altersversorgung 3/2013 Inhaltsverzeichnis

5 Der Kommentar Heribert Karch, Berlin 75 Jahre und noch viel zu tun Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft vor 75 Jahren war ein Schachzug, den fachlichen Austausch und alle weiteren Aktivitäten in der betrieblichen Altersversorgung weiterzupflegen und sich der Gleichschaltungspolitik der Nazis zu entziehen. Es war eine Konstellation engagierter Akteure, die unter Ko ordination von Albrecht Weiß damals die für die Praxis der Betriebsrente so wichtige Kontinuität gesichert hatte. In der bav insgesamt schauen wir sogar auf viel mehr als 75 Jahre zurück. Bereits bevor es eine im BetrVG verankerte Mitbestimmung in der Betriebsrente gegeben hatte, war sie verbreitet aus einem gleichsam paternalistischen ja, oft genug philanthropischen - Motiv heraus. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des sozialpartnerschaftlich orientierten Sozialstaates Bundesrepublik Deutschland gaben ihr schließlich ihre heutige Prägung und Verbreitung. Aber sie war eine zusätzliche Sozialleistung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in den größeren, in der Betriebsrente traditionell engagierten Unternehmen. Denn derselbe Sozialstaat hatte ja eine gesetzliche Rente parat, die zwar die Ergänzung durch den Betrieb gut gebrauchen konnte, aber nicht zwingend benötigte. Heute brauchen wir zwingend ein System, das auf mehr als einer Säule ruht. Wir brauchen ein robustes System, das sich verbreiten lässt, stabil ist und das für alle Arten von Nutzern auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite praktikabel ist. So ist die Betriebsrente heute mehr als eine zusätzliche Sozialleistung. Sie ist die moderne Synthese von Personalund Gesamtvergütungsmanagement einerseits und von Eigenverantwortung in einem stärker aktivierenden Sozialstaat andererseits. Und damit ist ihre Praxis vielschichtiger geworden. Und ihr Wachstum ist eine erfolgskritische Größe nein, nicht für die bav für die Rentenpolitik in Deutschland. Die bav ist gewachsen. Stark, aber nicht genug. Alles ist in Ordnung nur in den KMU noch nicht? Dies wäre nur ein Teil der Realität, eine Reduzierung der Bewältigung unserer demografischen Herausforderung auf eine Art Restrisiko. Wir verzeichnen drei Trends, die nicht ignoriert werden dürfen. Zunächst eine Abflachung des Wachstums kapitalgedeckter Altersversorgung. Gerade bei den Betriebsrenten haben wir es aber zum Zweiten mit einer Sektoralisierung der Entwicklung zu tun. Am stärksten ist die bav in den Branchen vertreten, in denen sie auch vor der Reform bereits zum festen Bestandteil der Sozialleistungskultur gehörte. Das Gefälle zwischen Großen und Kleinen ist das dritte Problem, und auch hier gilt: Den Unterschied macht vor allem die Tradition, dass sich bereits vor der Reform die arbeitgeberseitigen Betriebsrentenzusagen insbesondere auf größere Einheiten konzentrierten. In der Entgeltumwandlung ist das Gefälle bei Weitem nicht so krass. Egal wo wir hinschauen die Herausforderung ist bei Weitem noch nicht bestanden. Und wir reden nun z.t. von den Menschen, die bereits seit 10 Jahren hätten vorsorgen können, es aber nicht getan haben. Namhafte Wissenschaftler kommen heute zum Schluss, dass die finanzielle Kompetenz der Bürger für ein gut gestaltetes Rentensystem zweitrangig ist. Sie hilft für individuelle Entscheidungen zur Profilierung der eigenen Vorsorge, aber nicht für die nachhaltige Abdeckung von Renten in adäquater Höhe ins gesamt. Diese Sachverhalte müssen wir in Deutschland endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Den Ball in Richtung des (fraglos mündigen) Individuums spielen, um sich später mit der Diagnose vom schuldhaft säumigen Individuum entlasten zu können, hilft nicht weiter. Die rein individualisierte Verbreitung von Vorsorge in der Fläche als Substitut für gekürzte gesetzliche Renten unter jenen, die dringend ein Substitut benötigen, wird aber einfach zu teuer. Daran wird kein Produktinformationsblatt und kein Transparenzgebot etwas ändern. Am Kollektiv führt kein Weg vorbei. Die Schlüsselfunktionen kollektiver Systeme Kosteneffizienz und bessere Abdeckung biometrischer Risiken durch Schutz vor unerwünschter Selektion sind zu ergänzen durch eine simple Betrachtung: Kollektive Systeme sollten in der Lage sein und zum Ziel haben, alle in einem sozialversicherungspflichtigen Dauer-Arbeitsverhältnis stehenden Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer einzubeziehen, und zwar nicht nur in die arbeitgeberseitige Versorgungszusage, sondern auch in die Entgeltumwandlung. Eine Organisationsform, die dies nicht zum Ziel hat, muss aus Sicht heutiger Kollektivbetrachtung ein Torso bleiben. Aber wenn wir in einem System, das sich aktiv darum kümmert, die Unzulänglichkeit des Menschen bei der eigenen Lebensplanung kollektiv auszugleichen, durch ein Prinzip, das andernorts seit ein paar Jahren libertärer Paternalismus genannt wird, in Deutschland erfolgreich sein wollen, müssen wir noch vorher beginnen. Bei seinen Voraussetzungen und bei den Hürden, die denen zugemutet werden, die das kollektive Element in die Waagschale werfen könnten den Akteuren der bav in den Unternehmen. Der Kommentar Betriebliche Altersversorgung 3/

6 Es passt erstaunlich gut in unser Jubiläum, diese Themen auszusprechen. Denn schon in den ersten Jahren der jungen Arbeitsgemeinschaft spielten steuerliche Fragen eine herausragende Rolle. Und Steuern und ihre Lenkungseffekte sind bis heute die zentrale Determinante der betrieblichen Altersversorgung, sie können Motivation und Demotivation sein. Der Grat ist dünn. Längst finden auch Millionen Arbeitgeberzusagen über den steuerlichen Weg statt, der vornehmlich für die Eigenvorsorge eingerichtet worden war. Und von Beginn der Reform an boten viele Unternehmen, die über eingerichtete Versorgungssysteme verfügen, die Eigenvorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesen Instrumenten an. Eigenvorsorge und Sozialleistung sind zunehmend zwei Seiten derselben Medaille, die sich nur noch bezüglich der Finanzierungsquelle auseinanderhalten lassen, nicht aber bezüglich der angewandten Instrumente und der steuerlichen Veranlagung. Wenn das so ist, dann müssen beide Finanziers der betrieblichen Alters versorgung Bedingungen für diese Anstrengung vorfinden, auf die sie sich auch verlassen können: Die Arbeitgeberseite für das Design ihrer Versorgungszusagen und die Arbeit nehmerseite für die eigene Lebensplanung. Die aktuelle intern konkurrierende Art der Veranlagung bei den externen Durchführungswegen wird zunehmend kontraproduktiv. Kein Arbeitgeber will die Eigenverantwortung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer stärkeren Belastung des Einkommens bestrafen. Der Staat tut es. Der Verdrängungseffekt des 3 Nr. 63 EStG greift zunehmend um sich und schadet genau dem Arbeitnehmer, der alles richtig gemacht hat. Das Argument, der Arbeitgeber und mit ihm der Arbeitnehmer könne ja ausweichen auf einen anderen Durchführungsweg, ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems des Problems immer größerer Komplex itätshürden, gerade für Mittelständler. Damit nicht genug: Leidet die Effizienz des Kapitalmarktes, gibt es möglicherweise sogar finanziell repressive gleichsam politische Märkte, so gerät auch die kapitalgedeckte Altersversorgung unter Druck. Der im Niedrigzinsumfeld erkennbar deutlich erhöhte Versorgungsaufwand darf nicht aus der Förderung herausfallen, weil selbige praxisfern gedeckelt ist. In unserem heutigen System spielen auch Beitragslasten eine wichtige Rolle. Die Politik hat kaum, dass die Reform stattgefunden hatte sich bei den Zinses zinseffekten der Reformvehikel bedient dadurch, dass Betriebsrenten einschließlich Entgeltumwandlung nun bezüglich der Beitragslasten schlechter gestellt werden als jedes andere Alterseinkommen. Wenn bav weiterhin Sinn machen soll, dann müssen die ursprünglich gewollten Zinseffekte un bedingt von wesensfremden Lasten befreit werden, die bei niedrigen Zinsen unmöglich tragbar sind. An der Hintertür der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung wartet bereits seit einiger Zeit das nächste Thema: Die Risiken, die der Arbeitgeber in der bav schultert, werden zuneh mend schwieriger beherrschbar. Haftungsrisiken, die schwer erkennbar sind und z.t. über die Versorgung der eigentlichen Arbeitnehmer hinausgehen, sind immer schwieriger zu tragen. Aufsichtsrechtliche Vorgaben mit hohen Anlagerestriktionen und gleichzeitig kurzfristigen Bedeckungserfordernissen bei insgesamt aber sehr langfristigen Verpflichtungen in der bav könnten wir hier in Deutschland etwas zu viel des Guten getan haben? Brauchen wir einen neuen Konsens über die Risikoteilung in der bav? Die Beitragszusage mit Mindestleistung war sicherlich ein sehr wichtiger Beitrag dazu. Ihre Mechanik, das Risiko für den Arbeitgeber im Zeitablauf zu senken, ohne es für den Arbeitnehmer im gleichen Maße zu erhöhen, war sicher einer der am meisten unterschätzten Reformschritte von Walter Riester. Mit ihr wurde ein Modell etabliert, das für den Arbeitgeber praktisch kaum mehr Risiken beinhaltet als ein reines DC-System angelsächsischer Prägung, für den Arbeitnehmer gleichzeitig aber eine Sicherheit insbesondere bei kürzeren Ansparzeiträumen. Wo in Zukunft der Pfad einer fairen Risikoteilung liegen kann, welche Art von Garantien in Zukunft gegeben werden kann, ohne dass es für beide Seiten(!) sehr teuer wird, wie die Kapitalanlage in der bav bei langfristigem Horizont auch temporäre Unterdeckung in Kauf nehmen und gleichsam atmen kann, all dies ist noch offen. Aber es ist Bewegung in die Plattentektonik unseres Risikobewusstseins gekommen. Noch größer ist das Damoklesschwert des Solvency II-Regimes für Einrichtungen der bav. Sagen wir es klar: Die EU-Kommission muss von ihrem Vorhaben abrücken, auch von dem Pseudo-Kompromiss einer holistischen Bilanz. Aber es geht nicht um die EU-Kommission allein. Finanzdienstleister, die auf europäischer Ebene die entsprechende Push-Politik im Kleid ideologischer Formeln vom Level Playing Field und Same Risk Same Capital ohne hinreichende sachliche Grundlage betrieben haben, müssen zurück zur Vernunft finden, um den Konsens der bav nicht zu gefährden. Die bav muss weiter wachsen, wenn wir in Deutschland einmal von einem nachhaltig robusten System der Altersversorgung sprechen wollen, ähn lich wie andere vergleichbare moderne Staaten, die in internationalen Indizes zur Altersversorgung weit vor Deutschland liegen. Aus dem von Ministerin von der Leyen initiierten Regierungsdialog Rente ist auf Anregung der aba eine interministerielle Arbeitsgruppe pro Betriebsrente hervorgegangen, in die wir uns engagiert einbringen. Von einem auf unsere Anregung in Aussicht gestellten Projekt über steuerpolitische Lenkungswirkungen in der bav erwarten wir die Bearbeitung zentral wichtiger Fragestellungen. Aber reden wir nicht nur davon. In diesem Jahr ist eine Bundestagswahl. Und reden wir nicht von Wahlprogrammen. Reden wir vom Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung. Wir werden sehen, welche Rolle die bav dieses Mal in der Rentenpolitik spielt. Die Zukunft muss Rechtsklarheit schaffen bei sorgfältiger Justierung der betrieblichen Gestaltungsspielräume, um die kollektive Inklusion aller Arbeitnehmer in die bav zu organisieren, ohne gegen Freiheitsrechte zu verstoßen. Sie muss Risiken beherrschbar machen: Die Betriebsrente braucht eine Neubetrachtung der Risikoteilung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und externen Trägern, ohne den Charakter einer verlässlichen Sozialleistung zu gefährden. Und sie braucht die Sicherheit, dass ihre Einrichtungen von Solvency II verschont bleiben. Betriebsrente muss einfacher werden. Für Großunternehmen sind kollek tive Systeme auch mit mehreren Durchführungswegen der bav gestaltbar und be herrschbar, für KMU kaum. Eine Flexi bilisierung steuerlicher Rahmenbedingungen tut dringend Not. Und es braucht auch eine politische Großwetterlage zur Begünstigung der Feinarbeit. Engagement-Kultur muss systematisch gefördert werden. Die alten fürsorglichen Kulturen der Betriebsrente können reaktiviert und modernisiert werden. Sozialpartnerschaft ist in unserer Gesellschaft die richtige Tradition dazu. Die Politik muss eine klare Fokusverschiebung vornehmen, die kollektive Systeme und Angebote ein deutig in den Mittelpunkt rechtlicher Rahmenbedingungen und kommuni kativer Förderung stellt. Die bav bietet sich hierfür an und bleibt stand by. Die aba wird sich hier massiv engagieren. Aber es braucht dazu auch das ernsthafte politische Wollen und die stimmigen Rahmenbedingungen im Detail. Heribert Karch Vorsitzender des Vorstands der aba 178 Betriebliche Altersversorgung 3/2013 Der Kommentar

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