Verkehrstechnische Stellungnahme zur Verkehrsführung im Zentrum der Stadt Hessisch-Oldendorf

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1 Verkehrstechnische Stellungnahme zur Verkehrsführung im Zentrum der Stadt Hessisch-Oldendorf (1) Die Verkehrsführung im Zentrum der Stadt Hessisch-Oldendorf wurde auf einer Ortsbesichtigung mit Verwaltungsmitarbeitern und Fachplanern erörtert. Im Rahmen dieser Stellungnahme sollen die aus verkehrsplanerischer Sicht wesentlichen Faktoren dargestellt werden. 1.1 Marktplatz, Einbahnstraßenregelung Die derzeitige Einbahnstraßenregelung hat sich bewährt und wird akzeptiert. Durch eine Umkehrung der Fahrtrichtung ergeben sich keine wesentlichen Vorteile. Ein Zweirichtungsverkehr sollte aufgrund der sich dann ergebenden Begegnungsverkehre auf dem eher schmalen Platz nicht vorgesehen werden. Die Verkehrssituation würde Keine 1.2 Markplatz, Parksituation 2 Mittelstr., Einbahnstraßenreglung 3 Bäckerstraße, Einbahnstraßenregelung unübersichtlicher. Im Bereich von der Apotheke bis zum Restaurationsbetrieb (Außengastronomie) sollen ca. 5 Stellplätze entfallen. Die Fahrzeuge parken dann nicht bis an die Außenbereiche der Gastronomie heran, der Platz wirkt zudem offener und nicht "zugeparkt". Stattdessen können in diesem Bereich Stellplätze für Fahrräder (Fahrradgruppen) und Motorräder vorgesehen werden. Zur gestalterischen Aufwertung des Marktplatzes wäre eine Verlegung der Pkw- Stellplätze auf die andere Platzseite sinnvoll (Fassade Sparkasse uninteressanter als gegenüberliegende Geschäftsseite). In diesem Fall müsste der Platz teilweise umgestaltet werden (Bäume umsetzten). Zudem wäre die Bushaltestelle zu verlegen (ggf. vor Haus "Pörtner"). Dabei sollte die Haltestelle dann Barrierefrei gestaltet werden. Aufgrund der Straßenbreite sollte die Mittelstraße als Einbahnstraße bestehen bleiben. Bei einer Änderung der Fahrtrichtung wären die nördlichen Wohnquartiere besser an das Zentrum angebunden. Aufgrund der Straßenbreite könnte die Bäckerstraße in beide Fahrtrichtungen geöffnet werden. Nach Umkehrung der Einbahnstraße in der Mittelstraße bietet sich die Öffnung an, so dass Fahrzeuge dann statt über die Mittelstraße über die Bäckerstraße noch Norden abfahren können. Umwandlung der Stellplätze Kfz -> Fahrrad, Motorrad Ggf. mittel- bis langfristige Umsetzung Änderung der Einbahnstraßenrichtung Öffnung der Bäckerstraße in beiden Fahrtrichtungen - 1 -

2 4.1 Lange Straße, Die Verkehrsführung in der Langen Straße Keine Zweirichtungsverkehr als Einbahnstraße in westlicher Richtung hat (ggf, in Abschnitten), sich bewährt und wird akzeptiert. Stellplatzangebot Für einen Zweirichtungsverkehr besteht verkehrstechnisch keine Notwendigkeit. Eine Öffnung in beide Fahrtrichtungen wäre beim vorhandenen Straßenquerschnitt nicht umsetzbar. Die Straßenmöblierung (Bäume, Poller, Laternen etc.) müsste teilweise komplett entfallen. Die Verkehrsmengen sind eher gering, so dass ein zusätzlicher Durchfahrtwiderstand (ggf. durch gegenläufige Einbahnrichtungen im Zuge der Langen Straße) nicht erforderlich ist. Zugleich führen die Fahrzeuge insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden zu einer Belebung der ansonsten (zu) ruhigen Zentrumslage. Die sich ergebenden Beeinträchtigungen sind zentrumstypisch und 4.2 Lange Straße, Fußgängerzone entsprechend grundsätzlich akzeptabel. Die Verkehrsführung in der Langen Straße hat sich im Wesentlichen bewährt und wird akzeptiert. Die Lange Straße muss als Wohn- und Einkaufsstraße auch für den Pkw-Verkehr (Kunden) erreichbar sein. Anders als in größeren Städten (Hannover, z.t.. Hameln) möchten Kunden sehr nahe an das Geschäft heranfahren. Längere Wege zum Bummeln werden nur bedingt akzeptiert. So wird in anderen Städten und Gemeinden (z.b. Oberkirchen, Stadtoldendorf) die zumindest teilweise Öffnung von den eher kleinen Fußgängerzonen zur Belebung von zentralen Lagen diskutiert. Die erhobenen Verkehrsmengen sind nur gering (ca bis Kfz/ Tag). Selbst in Wohnstraßen sind gemäß Richtlinien deutlich mehr Fahrzeuge akzeptabel. Je Stunde wird die Lange Straße in den Abendstunden von zumeist weniger als 60 Fahrzeugen passiert. Das heißt maximal jede Minute, eher alle 1,5 Minuten fährt ein Fahrzeug vorbei. Durch diese geringen verkehrsmengen wirken die Fahrten tragen die Fahrten eher zur Belebung des Zentrums bei, als dass sie störend wirken. Keine. Die Einrichtung einer Fußgängerzone wird vor dem Hintergrund der ermittelten verkehrszahlen sowie der Funktion der Langen Straße als Einkaufs- und Wohnstandort nicht empfohlen

3 5 Paulstraße, Stellplätze Auch wenn nach der Bebauung der derzeitigen als Parkplatz genutzten Freifläche (Reupke-Gelände) Stellplätze entfallen, ist die Anlage zusätzlicher Parkplatzbereiche nicht erforderlich. Derzeit und künftig stehen im Straßenraum und auf dem vorhandenen öffentlichen Parkplatz ausreichende Kapazitäten zur Ver- Keine 6.1 Weserstraße, Begegnungsverkehre 6.2 Weserstraße, Vorfahrtsregelung fügung. Durch auf beiden Straßenseiten abgestellte Fahrzeuge werden Begegnungsverkehre (z.b. Bus-Bus oder Bus-Lkw) erschwert. Auf dem nahen Parkplatz Südwall stehen ausreichende Stellplatzkapazitäten zur Verfügung. Die Vorfahrtsregelung im Bereich Weserstraße/ Parkplatz Südwall ist nicht für jeden Verkehrsteilnehmer klar verständlich. Auch bei anderen Regelungen (die wie die derzeitige Regelung theoretisch und rechtlich eindeutig wären) würden grundsätzlich Zweifel bleiben. Dennoch könnte durch eine Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereiches die derzeit oftmals praktizierte (entgegen der rechtlich richtigen) Vorfahrtsregelung legalisiert werden. Wird der gesamte Kreuzungsbereich in den verkehrsberuhigten Bereich einbezogen, gilt einheitlich Rechts-Vor-Links. Durch eine Aufplasterung würde diese Regelung auch baulich verdeutlicht. 7 Parkdauer Derzeit ist die Parkdauer mit Parkscheibenregelung auf 30 Minuten beschränkt. Selbst bei günstigster Situation beträgt die maximale Parkdauer knapp 1 Stunde (Ankunft 13:05 Uhr, Ankunftszeit Parkscheibe 13:30 Uhr, Abfahrt spätestens 14:00 Uhr), bei ungünstiger Situation tatsächlich nur 30 Minuten. 30 Minuten reichend für einen Bummel/ Einkauf/ Besorgung ggf. mit anschließendem Eis essen/ Kaffeetrinken nicht aus. Dauerparker würden auch bei einer erlaubten Parkzeit von 1 Stunden verdrängt. Anordnung eines einseitigen Haltverbots in der Weserstraße (westseitig, da dann weniger Stellplätze entfallen). Aufpflasterung des gesamten Kreuzungsbereiches und Verlegung des verkehrsberuhigten Bereiches in südlicher Richtung über die Anbindung des Parkplatzes Südwall hinaus. Erhöhung der erlaubten Parkzeit von 30 Minuten auf 1 Stunde

4 8 Radverkehr Die Stadt Hessisch Oldendorf liegt am Weserradweg. Einrichtung von Fahr- Neben dem Alltagsverkehr sollte radstellplätzen am deshalb auch der touristische Radverkehre gefördert werden. Marktplatz (siehe auch 1.2), ggf. mit Ladestation E-Bikes. Einrichtung von verschließbaren Fahrradboxen (Bereich Rathaus/ Marktplatz und/ oder Bahnhof). Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr (z.b. Südstraße). Schaffung einer klaren und sicheren Verbindung zwischen dem Weserradweg und dem Marktplatz (Weser- Weserstraße-Marktpl.)

5 Hannover, Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias - 5 -

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