Wichtige Fragen & Antworten

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1 Vorbehaltlich des Beschlusses im Bundesrat am 16. Dezember 2016 Voraussichtlicher Zeitplan Stand: Wichtige Fragen & Antworten 1./2. bis 16. Januar 2017 (24:00 Uhr): Antragsstellung mit Nachweisen bei der BLE 1. Februar bis 30. April 2017: Beibehaltungszeitraum 1. Februar bis 30. April 2016: Bezugszeitraum Deutscher Bauernverband e.v. zur Milchsonderbeihilfe spätestens bis 28. Februar 2017: Auszahlung der Vorschusszahlung an die Landwirte, falls diese beantragt wurde spätestens bis 14. Juni 2017 (24:00 Uhr): Nachweiserbringung des Antragsstellers bei der BLE spätestens bis 29. September 2017: Auszahlung der Beihilfe von der BLE an die Landwirte Frage zum Verfahren Wie funktioniert das Verfahren? Auf was wird eine Beihilfe gezahlt? Sofern der Milcherzeuger im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) die an Erstankäufer, d.h. eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) angelieferte Menge nicht steigert, wird ihm eine Beihilfe gewährt. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent (beziehungsweise 0,0036 Euro) pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge). Es kann ein Vorschuss gezahlt werden. Wer erhält diesen und was muss ich dafür tun? Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet. Wer darf an dem Verfahren teilnehmen? Antragssteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Beihilfeberechtigt sind Erzeuger von Kuhmilch, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraumes (April 2017) Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert haben. Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Direktvermarkter von Milch oder Milcherzeugnissen, ebenso Erzeuger von Schaf- und Ziegenmilch. Ferner muss der Betriebssitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Im Vergleich des Bezugszeitraumes (1. Februar bis 30. April 2016) mit dem Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) darf der Antragssteller seine Kuhmilchanlieferungen nicht steigern. Der Antragssteller darf seine Milchkühe während des gesamten oder eines Teils des Beibehaltungszeitraumes (1. Februar bis 30. April 2017) nicht einer anderen Person überlassen. Zudem muss für den Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 die beihilfefähige Menge Kilogramm übersteigen. Redaktion: Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Straße 7, Berlin,

2 Gibt es eine Mindestmenge, die ich an Erstankäufer liefern muss? Die beihilfefähige Menge für den Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 muss Kilogramm übersteigen. Erst wenn diese Jahresbezugsmenge erreicht wird, wird der Antrag, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, zugelassen. Wer oder was ist ein Erstankäufer? Ein Erstankäufer ist eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler. Was bedeutet, ich darf meine Milchkühe nicht an eine andere Person überlassen? Milchkühe dürfen weder entgeltlich (gegen Bezahlung) noch unentgeltlich (kostenlos) zeitweilig während des Beibehaltungszeitraumes an eine andere Person überlassen werden. Was genau bedeutet ich darf meine Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum im Vergleich zum Bezugszeitraum nicht steigern? Wie streng wird dies ausgelegt? Gibt es Ausnahmen? Die Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum müssen im Vergleich zum Bezugszeitraum entweder gleich oder geringer sein. Wenn zum Beispiel im Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) kg Kuhmilch an Erstankäufer angeliefert wurden, dürfen im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) maximal kg Kuhmilch an Erstankäufer angeliefert werden. Die Auslegung ist sehr streng, d.h. wenn nur ein Kilogramm Kuhmilch im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) mehr an Erstankäufer geliefert wurde, werden die Voraussetzungen für die Beihilfe nicht mehr erfüllt. Ausnahmen sieht die Verordnung nicht vor. Es heißt, dass ich im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) meine Milchanlieferungen nicht steigern darf. Wie sieht es mit einer Senkung der Milchmenge aus? Für die Teilnahme an der Maßnahme ist es ausreichend, wenn die Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) nicht erhöht werden. Eine Teilnahme an der Maßnahme ist ebenso möglich, wenn die Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) gesenkt werden, allerdings bringt dies keinen Vorteil, d.h. auf die Höhe der Beihilfe hat dies keine Auswirkungen. Jedoch darf die Senkung der Kuhmilchanlieferungen nicht durch die zeitweilige Überlassung der Milchkühe an andere Personen zu Stande kommen. Wichtig ist außerdem, dass im letzten Monat des Beibehaltungszeitraumes (April 2017) Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert wird. Was passiert, wenn ich im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) mehr Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert habe? Sofern dem Antragssteller ein Vorschuss gezahlt wurde, muss dieser unverzüglich die BLE darüber unterrichten. Der Vorschuss wird plus Zinsen zurückgefordert. Das genaue Prozedere wird in einem Bescheid von der BLE mitgeteilt. Generell sind die Antragssteller verpflichtet, der BLE unverzüglich jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Nachweisen in Ihrem Antrag übereinstimmen, schriftlich mitzuteilen. 2

3 Antragstellung Wie kann ich einen Antrag stellen? Zunächst muss der Antragssteller das Online-Formular unter vollständig ausfüllen und dieses mit dem Button Einfügen bestätigen, sodass der Antrag der BLE bereits auf elektronischem Wege zugeht. Anschließend muss das Online-Formular ausgedruckt, unterschreiben und zusammen mit den Anlagen per Post an gesendet werden. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 Milchsonderbeihilfe Bonn Sofern das unterschriebene Online-Formular mit den Anlagen der BLE nicht auf dem Postweg übersandt wird, liegt kein gültiger Antrag vor. Welche Anlagen muss ich beifügen? Neben dem Antrag, der zwingend zu unterschreiben ist, müssen Kopien der Milchgeldabrechnungen aller Erstankäufer für die beihilfefähige Menge (= Dezember 2015 bis November 2016) sowie den Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) oder eine Bestätigung des jeweiligen Erstankäufers über die Milchlieferungen in den jeweiligen Zeiträumen beigefügt werden. Bei einem Erstankäufer muss der BLE pro Monat eine Milchgeldabrechnung vorliegen, sodass der Antragsteller bei der BLE insgesamt zwölf Milchgeldabrechnungen für die beihilfefähige Menge (= Dezember 2015 bis November 2016) einschließlich des Bezugszeitraumes (1. Februar bis 30. April 2016) einreichen muss. Es ist auch möglich, eine Bestätigung des jeweiligen Erstankäufers vorzulegen, die die beihilfefähige Menge und den Bezugszeitraum auflistet. Die BLE bittet darum, entweder die Bestätigung des Erstankäufers oder die zwölf Milchgeldabrechnungen einzureichen. Von der Einreichung beider Anlagen, Bestätigung Ihres Erstankäufers und Milchgeldabrechnungen, sollte abgesehen werden. Bei Wechsel des Betriebsinhabers, Änderung der Rechtsform oder Änderung des Namens (Umbenennung) nach dem : Geeignete Nachweise für die Übereinstimmung des Betriebes mit demjenigen, auf dessen Namen die Milchgeldabrechnungen beziehungsweise die Bestätigung des Erstankäufers ausgestellt sind, sind beizufügen. Ich habe keinen PC. Wie kann ich dennoch einen Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren stellen? Es ist zwingend notwendig, dass das Online-Formular unter ausgefüllt wird und der BLE auf elektronischem Wege zugeht. Wenn keinen PC mit Internetanschluss vorhanden ist, bitten Sie Verwandte, Bekannte oder Nachbarn um entsprechende Unterstützung. Des Weiteren können sich die Antragssteller zum Beispiel auch an die Geschäftsstellen der Landesbauernverbände, an eine Erzeugergemeinschaft, einen Steuerberater oder einen Dienstleister wenden. Bei der Anmeldung unter muss ich eine Betriebsnummer und PIN angeben. Woher bekomme ich diese? Jedem Betrieb ist eine Betriebsnummer, auch InVeKoS-Antragstellernummer oder ZID-Nr. genannt, zugeteilt. Für die Vergabe von Betriebsnummern ist die nach Landesrecht zuständige Stelle des Bundeslandes (Landesstellen) örtlich zuständig, in dem der Betriebsinhaber seinen Betriebssitz hat, dasselbe gilt für die Vergabe der PIN. Unter kann der Antragssteller in Erfahrung bringen, wer in seinem Bundesland für die Vergabe der Betriebsnummer und Erfassung der Adressdaten sowie die Vergabe der PIN zuständig ist. 3

4 Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder, der Rinder halten will, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle des jeweiligen Bundeslandes vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragten Stelle des jeweiligen Bundeslandes vergibt an jeden Betrieb eine Registriernummer, auch Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung oder HIT-Nr. genannt. In den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen werden für ZID und HIT die gleichen Betriebsnummern verwendet. Unterschiedliche Betriebsnummern für ZID und HIT kommen hingegen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Einsatz. Ich bin Landwirt im Saarland und habe Probleme bei der Anmeldung. Was kann ich machen? Die Problematik ist bekannt. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der in Verbindung. Zahlstelle Saarland Frau Thoma: Telefon (06 81) Herr Eberhard: Telefon (06 81) stammdatenverwaltung@umwelt.saarland.de Ich liefere Milch an einen Erstankäufer außerhalb Deutschlands (z. B. Dänemark oder Niederlande). Die Milchgeldabrechnungen sind somit nicht in deutscher Sprache. Was kann ich machen? Die Milchgeldabrechnungen müssen nicht in deutscher Sprache vorgelegt werden, sodass die Milchgeldabrechnungen in der jeweiligen Landessprache des Erstankäufers bei der BLE eingereicht werden können. Werden fehlende Unterlagen innerhalb der Antragsfrist von der BLE nachgefordert? Bereits bei Antragstellung müssen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie sämtliche Anlagen eingereicht werden. Es ist nicht ausreichend, den Antrag zwecks Fristwahrung zu stellen und später die fehlenden Anlagen nachzureichen. Sofern die BLE Unterlagen nachfordert, setzt sie sich mit dem Antragssteller in Verbindung. Ich stelle fest, dass ich den Antrag falsch ausgefüllt habe (z. B. Schreibfehler oder Zahlendreher etc.) Was kann ich machen? Bitte füllen Sie das Online-Formular unter erneut aus und bestätigen dieses mit dem Button Einfügen. Anschließend bitte das Online-Formular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Anlagen per Post an Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 Milchsonderbeihilfe Bonn senden. Ihr vorhergehender Antrag verliert seine Gültigkeit. Versand und Frist Bis wann muss ich den Antrag stellen? Das Ausfüllen des Online-Formulars unter muss bis zum Anmeldeschluss ( bis 24:00 Uhr) erfolgen. Ferner müssen bis zum Anmeldeschluss alle Unterlagen, das unterschriebene Online-Formular mit sämtlichen Anlagen, bei der eingegangen sein. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 Milchsonderbeihilfe Bonn 4

5 Es genügt nicht, bis zum Anmeldeschluss nur das Online-Formular auszufüllen. Für einen zulässigen formalen Antrag muss das Online-Formular unter ausgefüllt sowie unterschrieben und mit allen Anlagen an die BLE bis zum , 24:00 Uhr, übersandt werden. Muss der Antrag per Post versandt werden oder geht auch Fax/ ? Es ist nur der Versand per Post möglich. Antragsteller vs. Adressat der Milchgeldabrechnungen (Übergabe, Kauf/Pacht, Gesellschaftsform) Der Betrieb wurde mir nach dem übertragen. Darf ich einen Antrag stellen, da die Milchgeldabrechnungen auf eine andere Person lauten, zumindest bis zur Übertragung? Die Antragstellung ist grundsätzlich möglich. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den entsprechenden Nachweis (Hofübergabevertrag, Kaufvertrag oder Pachtvertrag) in Kopie bei, dass der Betrieb an Sie übertragen wurde. Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn der BLE Ihr Antrag und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Der Betrieb wurde als Einzelunternehmen (Vater oder Mutter) geführt. Nach dem wird der Betrieb nun als GbR (Vater oder Mutter und Sohn/Tochter) geführt. Darf ich einen Antrag stellen, da die Milchgeldabrechnungen auf eine andere Person lauten, zumindest bis zur Gründung der GbR? Die Antragstellung ist grundsätzlich möglich. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den entsprechenden Nachweis in Kopie bei z. B. Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR. Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn der BLE Ihr Antrag und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Die GbR wurde nach dem umbenannt. Darf ich einen Antrag stellen, da die Milchgeldabrechnungen auf eine andere GbR lauten, zumindest bis zur Umbenennung? Die Antragstellung ist grundsätzlich möglich. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den entsprechenden Nachweis in Kopie bei z. B. Gesellschafterbeschluss zur Umbenennung der GbR oder Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR, der den ursprünglichen Gesellschaftsvertrag ersetzt. Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn der BLE Ihr Antrag und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Nachweis über die Nichtsteigerung der Kuhmilchmenge im Beibehaltungszeitraum Der Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) ist vorbei. Wie weise ich der BLE die Nichtsteigerung der Kuhmilchanlieferungen nach? Es wird von der BLE online ein Formular bereitgestellt, das Sie zwecks Lesbarkeit am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Anlagen per Post an die BLE senden. Welche Anlagen muss ich beifügen? Neben dem unterschriebenen Formular, müssen Kopien der Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) oder eine Bestätigung des jeweiligen Erstankäufers über die Milchlieferungen im Beibehaltungszeitraum beigefügt werden. Bei Wechsel des Betriebsinhabers, Änderung der Rechtsform oder Änderung des Namens (Umbenennung) während des Beibehaltungszeitraumes (1. Februar bis 30. April 2017): Geeignete Nachweise für die Übereinstimmung des Betriebes mit demjenigen, auf dessen Namen die Milchgeldabrechnungen beziehungsweise die Bestätigung des Erstankäufers ausgestellt sind, sind beizufügen. Bis wann muss ich den Nachweis über die Nichtsteigerung erbringen? Alle Unterlagen, Formular mit sämtlichen Anlagen, müssen innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraumes bei der BLE, Dienststelle Bonn, eingehen, also bis , 24:00 Uhr. Die Fristwahrung ist nur per Post möglich. 5

6 Was passiert, wenn ich keinen Nachweis über die Nichtsteigerung vorlege? Für die Zahlung der Beihilfe ist der Nachweis über die Nichtsteigerung im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) zwingend vorzulegen. Wenn der BLE keinen Nachweis über die Nichtsteigerung vorliegt, kann Ihnen die Beihilfe nicht ausgezahlt werden. Sofern Sie einen Vorschuss erhalten haben, wird dieser plus Zinsen zurückgefordert. Das genaue Prozedere wird Ihnen in Ihrem Bescheid mitgeteilt. Generell sind Sie verpflichtet, die BLE unverzüglich über jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Nachweisen in Ihrem Antrag übereinstimmen, schriftlich zu unterrichten. 6

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