Amtsblatt für die Stadt Salzgitter
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- Dominik Kolbe
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1 Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636 (Zingelstraße) in Salzgitter-Heerte Fälligkeitstermine im Februar 2014 für Abgaben (Steuern und Gebühren) Aufstellung des Bebauungsplans Cal 7 für Salzgitter-Calbecht, Nördlich am Kohlenhof in Verbindung mit der 84. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Feststellung gemäß 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bek. des LBEG vom L1.4/L67007/03-08_02/ Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 20 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Ghg 53 für SZ-Gebhardshagen Gebhardshagen Nordost in Verbindung mit der 85. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 50, 8. Änderung für SZ-Lebenstedt Fredenberg, 1. Bauabschnitt Östlich Julius-Leber-Straße Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung.. 29 Amtliche Bekanntmachungen 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636 (Zingelstraße) in Salzgitter-Heerte Die Grenze für die in der Gemarkung Heerte gelegene Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 636 (Zingelstraße) wird gemäß 4 Niedersächsisches Straßengesetz mit Wirkung vom von km 6,816 auf km 6,756 neu festgesetzt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Änderung der Festsetzung der Ortsdurchfahrt hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Ihre Rechte Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr, in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 720 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast -
2 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite Fälligkeitstermine im Februar 2014 für Abgaben (Steuern und Gebühren) Die Stadtkasse Salzgitter macht die Abgabenpflichtigen auf die nachstehenden Fälligkeitstermine aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen: 1. Abgaben lt. Bescheid des Fachdienstes Haushalt und Finanzen a) Grundsteuer A Januar - März fällig b) Grundsteuer B Januar - März fällig c) Straßenreinigungsgebühr Januar - März fällig d) Hundesteuer Januar - März fällig Gewerbesteuervorauszahlung Januar - März fällig Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid. 3. Abfallentsorgungsgebühren lt. Bescheid des Städt. Regiebetriebes Januar - März fällig
3 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite 22 Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben. Stadtkasse Salzgitter, den Aufstellung des Bebauungsplans Cal 7 für Salzgitter-Calbecht, Nördlich am Kohlenhof in Verbindung mit der 84. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans für die im abgedruckten Lageplan gekennzeichnete Fläche in Salzgitter-Calbecht beschlossen. Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Bauplätzen für ca. 5 bis 7 Eigenheime. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als überörtliche Straße / Hauptverkehrsstraße sowie als Fläche vorwiegend für die Landwirtschaft dar. Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 84. Änderung (nach Neubekanntmachung) des Flächennutzungsplans erforderlich. Künftig soll für diesen Bereich die Darstellung Wohnbauflächen erfolgen. Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung -
4 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite 23
5 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Feststellung gemäß 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bek. des LBEG vom L1.4/L67007/03-08_02/ Das Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, Salzgitter, plant anlagentechnische Veränderungen an Verbrennungsanlagen der Heizzentrale Konrad 1. Dabei soll die Verbrennungsanlage vom Einsatz von Anthrazit auf den Einsatz von Holzpellets umgerüstet werden. Die Anlage befindet sich auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Konrad. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist gemäß 3 c i. V. m. Nr der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit geltenden Fassung durch eine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese nach den Vorgaben der Anlage 2 UVPG vorgenommene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist nach 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar. (L. S.) Clausthal-Zellerfeld, den Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Im Auftrage gez. Rehbein 20 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Ghg 53 für SZ-Gebhardshagen "Gebhardshagen Nordost" in Verbindung mit der 85. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans und der 85. Änderung (N.N.) des Flächennutzungsplans für die in dem abgedruckten Lageplan gekennzeichneten Flächen in Salzgitter-Gebhardshagen beschlossen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Ghg 53 für SZ-Gebhardshagen "Gebhardshagen Nordost" in Verbindung mit der 85. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter vom bis im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt, 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich aus. Der Geltungsbereich der Planungen ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen.
6 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite 25 Das Ziel der Planung ist die Umnutzung von 30 Parzellen der Kleingartenanlage Gebhardshagen und einer ungenutzten Brach- und Grünfläche in Wohnbauland. Der Flächennutzungsplan ist für einen Teilbereich in die Darstellung Wohnbauflächen zu ändern. Gemäß 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 914 oder 923 Telefon-Nr oder Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung -
7 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite 26
8 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 50, 8. Änderung für SZ-Lebenstedt "Fredenberg, 1. Bauabschnitt - Östlich Julius-Leber-Straße" Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am den vorstehend bezeichneten Bebauungsplan als Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) in welchem Verwaltungsbüros und soziale Einrichtungen regelmäßig zulässig sind. Die im Ursprungsbebauungsplan eingeschränkte Bebaubarkeit der Grundstücksflächen wird erweitert. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung liegen vom bis im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich aus. Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter abrufbar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgedruckten Lageplan eingetragen. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter gerichtet oder dort zur Niederschrift gebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gleichzeitig auf die Bestimmungen des 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Nichtabgabe bzw. zur verspäteten Abgabe von Stellungnahmen hingewiesen. Auskünfte zu der Planung erhalten Sie in der oben genannten Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 914 oder 923; Telefon-Nr oder Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung -
9 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite 28
10 41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 3 Salzgitter, den 6. Februar 2014 Seite Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung Gegen den Verein letzter bekannter Wohnsitz Pro Humanitas Hilfe für Menschen und Tiere e.v. Suhlburger Straße 46, Untermünkheim sind am eine Anordnung nach 62 i.v.m. 18 Abs. 12. Alt. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ein Kostenfestsetzungsbescheid ergangen, die nicht zustellbar sind. Die Bescheide können durch den Empfänger oder einen sonstigen Berechtigten im Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz, Fachgebiet Umwelt, Joachim-Campe-Straße 6-8, Salzgitter, während der Sprechzeiten bis zum eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bescheide als zugestellt. Fachgebiet Umwelt, Untere Abfallbehörde Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend Uhr, Mittwoch und Freitag Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover IBAN: DE IBAN: DE IBAN: DE Herausgeber: Stadt Salzgitter Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik
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