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1 IPR Council B E S C H W E R D E des: Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdeführer - Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdegegner - Hiermit erhebe ich Beschwerde zum IPR Council der Spielwarenmesse 2014, da ich begründeten Anlass zu der Befürchtung habe, dass der Beschwerdegegner meine nachstehend genannten gewerblichen Schutzrechte durch das nachfolgend genannte Exponat verletzt. Ich bin Inhaber folgender Schutzrechte:

2 2 Nachweis hierüber ist beigefügt durch: (Bitte möglichst auch eine Abbildung beifügen) Folgendes Exponat des Beschwerdegegners verletzt diese Schutzrechte: (Beschreibung, gegebenenfalls Nachweise) Ich bitte das IPR Council um Einleitung des außergerichtlichen Streitverfahrens nach den nachfolgend genannten Bedingungen. Diese Bedingungen habe ich sorgfältig gelesen und verstanden. Ich bin mit ihnen in vollem Umfang einverstanden. Bedingungen: 1. Zweck Der IPR Council ist eine Einrichtung der Spielwarenmesse zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden, die die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Ausstellern durch auf der Messe von anderen Ausstellern ausgestellten und/oder angebotenen Produkten ( Exponate ) betreffen. Durch diesen IPR Council will die Spielwarenmesse dazu beitragen, dass derartige Streitigkeiten unter den Beteiligten unverzüglich beigelegt werden und der Messeverlauf nicht beeinträchtigt wird. 2. Besetzung Der IPR Council ist mit 3 kompetenten Personen besetzt: Herrn Prof. Dr. Helmut Haberstumpf, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth a. D., als Vorsitzender des IPR Council Herrn Ulrich Brobeil, Geschäftsführer des DVSI Herrn Peter Walter, Geschäftsführer Walter-Verwaltungs GmbH

3 3 3. Verfahren 3.1. Hat ein Aussteller begründeten Anlass zur Befürchtung, dass ein anderer Aussteller seine gewerblichen Schutzrechte verletzt, so kann er den IPR Council anrufen. Der IPR Council nimmt Beschwerden während der Dauer der Spielwarenmesse täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr entgegen Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde schriftlich gemäß anliegendem Muster zu stellen. Er unterwirft sich mit diesem Antrag den im Antrag aufgeführten Bedingungen. Er hat zusammen mit dem Antrag gültige Registrierungsunterlagen für die behaupteten Schutzrechte, insbesondere Eintragungsurkunden und Verlängerungsnachweise vorzulegen, mit denen die Geltung der Schutzrechte in Deutschland nachgewiesen wird Der IPR Council fordert sodann den Beschwerdegegner auf, sich an dieser außergerichtlichen Streitbeilegung zu beteiligen und sich deren Bedingungen schriftlich zu unterwerfen. Unterwirft sich der Beschwerdegegner ( Einvernehmen ), wird ihm gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, sich zu der Beschwerde zu äußern. Der IPR Council hat dann die Möglichkeit zur Inaugenscheinnahme am Stand des Beschwerdegegners und ist berechtigt, Fotografien des beanstandeten Exponats zu fertigen Ist der Beschwerdegegner nicht bereit, sein Einverständnis mit der außergerichtlichen Streitbeilegung zu erteilen ( Verweigerung ), teilt dies der IPR Council dem Beschwerdeführer und der Messeleitung mit Der Vorsitzende kann ohne vorherige Befassung aller Mitglieder des IPR Council - jederzeit zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner eine Einigung über die Beschwerde vermitteln, insbesondere eine Unterwerfungserklärung des Beschwerdegegners entgegennehmen und die Erledigung der Beschwerde in derartigen Fällen feststellen. In diesem Fall gilt Ziffer 4.1. Absatz 2 entsprechend Der IPR Council kann zur Erledigung seiner Aufgaben Hilfskräfte beiziehen 4. Entscheidungen und Empfehlungen des IPR Council 4.1. Der IPR Council prüft die Beschwerde und trifft seine Beurteilungen und Empfehlungen nach Billigkeit. Er erstellt auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen ein Kurzprotokoll, welches er den Parteien zuleitet. Die Messeleitung erhält eine Abschrift Im Fall der Verweigerung (Ziffer 3.4.) teilt der IPR Council der Messeleitung seine vorläufige Beurteilung mit, ob er die Beschwerde für begründet erachtet oder nicht.

4 Im Fall des Einvernehmens (Ziffer 3.3.): Ist der IPR Council der Auffassung, dass eine Verletzung von Schutzrechten des Beschwerdeführers nicht vorliegt und die Beschwerde unbegründet ist, so unterrichtet er die Parteien und die Messeleitung entsprechend. Ist der IPR Council dagegen der Auffassung, dass eine Verletzung gegeben ist und die Beschwerde begründet ist, empfiehlt er dem Beschwerdegegner die Entfernung des beanstandeten Exponats durch den Beschwerdegegner für die Dauer der Messe und dessen Verpflichtung gegenüber dem Beschwerdeführer, das Exponat nicht während der weiteren Dauer der Messe in irgendeiner Weise auszustellen und/oder anzubieten. In diesem Fall ist der Beschwerdegegner verpflichtet, eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des IPR Council bestehen nicht. Die Parteien sind berechtigt eine neue Entscheidung des IPR Council zu beantragen bei Vorlage neuer Beweismittel. 5. Haftungsausschluss Mit der Unterzeichnung des Beschwerdeantrags durch den Beschwerdeführer und der schriftlichen Zustimmung durch den Beschwerdegegner stellen Beschwerdeführer und Beschwerdegegner die Spielwarenmesse eg, die Mitarbeiter der Messeleitung, die Mitglieder des IPR Council von jeder Haftung aus Anlass der Durchführung dieses außergerichtlichen Streitverfahrens frei. Sie erklären ausdrücklich, dass auf alle etwaigen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des IPR Council verzichtet wird. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt. 6. Sanktionen Die Spielwarenmesse eg behält sich das Recht vor, den Beschwerdegegner von allen weiteren Messen und Veranstaltungen der Spielwarenmesse eg - insbesondere der Spielwarenmesse - auszuschließen, a) falls der Beschwerdegegner seine Mitwirkung im Sinne von Ziffer 3.3. verweigert und der IPR Council nach vorläufiger Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Beschwerde begründet ist oder b) falls der Beschwerdegegner der Empfehlung des IPR Council das beanstandete Exponat zu entfernen nicht nachkommt oder sich weigert, die entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, sofern eine gerichtliche Entscheidung in der Folge die Verletzung von Schutzrechten des Beschwerdeführers durch das beanstandete Exponat des Beschwerdegegners feststellt oder

5 5 c) sofern der Beschwerdegegner trotz einer entsprechenden Verpflichtung das Exponat nicht für den Rest der Dauer der Spielwarenmesse anzubieten oder auszustellen, verstößt, ist die Spielwarenmesse eg darüber hinaus berechtigt seinen Stand für die verbleibende Dauer der Spielwarenmesse zu schließen, ohne Anspruch des Beschwerdegegners auf Erstattung von Standmiete, sonstigen Aufwendungen für die Messe oder Schadensersatz. 7. Sonstiges 7.1. Der ordentliche Rechtsweg wird durch dieses außergerichtliche Streitverfahren nicht ausgeschlossen Diese Bestimmungen werden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Unklarheiten in der Auslegung dieser Bestimmungen ist der Text in deutscher Sprache maßgeblich. Ich habe die vorgenannten Bedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Spielwarenmesse eg, ihre Mitarbeiter sowie die Mitglieder des IPR Council vollumfänglich von jeder Haftung freistelle und auf jeglichen Schadensersatz aus ihrer Tätigkeit im Rahmen dieses außergerichtlichen Streitverfahrens verzichte. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt. Nürnberg, den.. Beschwerdeführer

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