ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) der Bayer Technology Services GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) der Bayer Technology Services GmbH"

Transkript

1 ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) der Bayer Technology Services GmbH für die Ausführung von Leistungen Präambel Zusätzlich zu den nachstehenden zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die beziehen sich auf die VOL/B Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativ-Positionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) zu dem genannten Preis auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der AG in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. 2 Einheitspreise ( 1) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. 3 Abweichende Geschäftsbedingungen des AN ( 1) Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. In Auftragsbestätigungen aufgenommene Hinweise auf derartige Bedingungen des AN haben keinerlei Wirkung gegenüber dem AG. Ebenso wenig gilt die Leistung von Abschlagszahlungen oder die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen als Annahme dieser Geschäftsbedingungen. 4 Festpreise ( 1) Die im Angebot angegebenen Preise sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Festpreise, durch die sämtliche Leistungen des AN einschließlich Fracht, Verpackung, Erstellung von Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen und sonstige Kosten und Lasten abgegolten sind. 5 Vergütung geänderter oder zusätzlicher Leistungen ( 2) 5.1 Wünscht der AG die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder erhält der AN aus sonstigen Gründen Kenntnis von der Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich unter Benennung/Abschätzung der Kosten- und Terminfolgen auf etwaige Mehrkosten oder Terminverlängerungen hinzuweisen und dabei Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen, welche zur Kompensation etwaiger Mehrkosten dienen können. Darüberhinaus hat der AN dem AG unverzüglich ein schriftliches Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der Preisermittlungsgrundlagen sowie der Vertragstermine detailliert ausweist.

2 5.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, zeitnah schriftliche Nachtragsvereinbarungen zu schließen, welche die Mehr- und Minderkosten sowie etwaige Terminfolgen von Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen abschließend regeln. Der AN darf eine geänderte oder zusätzliche Leistung grundsätzlich nur nach Abschluss einer schriftlichen Nachtragsvereinbarung ausführen. Im Interesse der störungsfreien Abwicklung ist der AN zudem verpflichtet, die geänderten/zusätzlichen Leistungen auszuführen, wenn der AG die Ausführung der Leistungen des AN vorbehaltlich der Berechtigung schriftlich anordnet. Dies gilt auch, soweit Streit über den vertraglichen Leistungsumfang und über die Prüfbarkeit und Höhe des vom AN überreichten Angebotes bestehen. 5.3 Dass der AG das Nachtragsangebot des AN beauftragt oder aber die Ausführung der Leistungen des AN dem Grunde nach anordnet, ist demgemäß Anspruchsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des AN aus geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des AN bleiben unberührt. 6 Ausführungsunterlagen ( 3 Nr. 1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet und von ihm unterschrieben sind. Die Verantwortung und Haftung des AN nach dem Vertrag wird hierdurch nicht eingeschränkt. 7 Technische Anforderungen ( 4 Nr. 1) Der AN verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung sämtlichen allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie den durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. 8 Nachunternehmer ( 4 Nr. 4) 8.1 Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 8.2 Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift, Kommunikationsverbindung des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. Zudem ist der AN verpflichtet, Umfang, Dauer und Ort des Nachunternehmereinsatzes dem AG vorab schriftlich anzuzeigen. 8.3 Beabsichtigt der AN die Leistungen oder wesentliche Teile davon zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er zuvor die schriftliche Zustimmung des AG gem. 4 Nr. 4 einzuholen. 8.4 Der AN hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend. 8.5 Verstoßen die Nachunternehmer gegen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften bzw. gegen Vertragsbedingungen, die zwischen AN und AG vereinbart sind, muss sich der AN diese Verstöße wie eigene zurechnen lassen. 8.6 Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen vorgenannte Regeln, einer Unterlassung oder Nichtbeachtung ist der AG bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Seite 2

3 9 Leistungs- und Erfüllungsort, Art der Anlieferung und Versand ( 6) 9.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Leverkusen, Kaiser-Wilhelm Allee, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. 9.2 Die Liefergegenstände sind auf Kosten und Gefahr des AN zum Leistungs- und Erfüllungsort zu liefern. 9.3 Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten sowie Nebenkosten wie Gebühren für das Ausstellen von Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebühren etc. sind ebenso wie etwaige Kosten für eine Transportversicherung durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. 9.4 Die Annahme von Lieferungen und Leistungen ist nur nach Vereinbarung möglich. 10 Vertragsstrafe ( 11) 10.1 Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der AG berechtigt, vom AN als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,3 % der Nettoschlussrechnungssumme pro Werktag zu verlangen, höchstens jedoch 5 % der Nettoschlussrechnungssumme, vorausgesetzt, der Nettoauftragswert übersteigt eine Summe von , Weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen Der Vorbehalt hinsichtlich einer Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung erklärt werden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung. 11 Abtretung von Rechten aus dem Vertrag Der AN darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG Rechte aus dem Vertrag nicht an Dritte abtreten. Dies gilt nicht für die Abtretung von fälligen oder künftigen Zahlungsansprüchen an Banken des AN zum Zwecke der Refinanzierung des Auftrags. 12 Kündigung ( 8) 12.1 Kündigt der AG den Vertrag nach 8 Nr. 1, so sind AG und AN verpflichtet, einander Auskünfte zu erteilen und diese zu belegen, soweit dies notwendig ist, um die Höhe des Vergütungsanspruchs zu bemessen Der AG ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihm nahestehende Personen mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dem Unternehmen des AG Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des AN stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind Vor einer außerordentlichen Kündigung wird dem AN Gelegenheit gegeben, zu dem Kündigungsgrund Stellung zu nehmen Der AG ist zu Teilkündigungen berechtigt, auch wenn diese einen nicht in sich abgeschlossenen Teil der Leistung betreffen. Seite 3

4 13 Abnahme ( 13) Die Leistung ist bei Werk- und Werklieferverträgen förmlich abzunehmen, soweit nicht etwas Anderes vereinbart wird. 14 Mängelansprüche und Verjährung ( 14) 14.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht etwas Anderes vereinbart wird Der AN haftet für alle bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten von ihm selbst, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem AG entstehen Der AN ist verpflichtet, bei eigenem schuldhaften Handeln oder Unterlassen bzw. bei schuldhaftem Handeln oder Unterlassen seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, das zu einer Schädigung eines Dritten führt, den AG von allen Ansprüchen des Geschädigten freizustellen. 15 Rechnungen ( 15) 15.1 Alle Abschlags- und Schlussrechnungen sind prüfbar ( 15 Nr. 1), mit logisch nachvollziehbaren Aufmaßen und Mengenberechnungen einzureichen, so dass eine genaue Leistungskontrolle möglich ist Werden mehrere Rechnungen eingereicht, so sind sie nach ihrer Art (Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung) zu bezeichnen; die Rechnungen sind laufend durchzunummerieren Prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung sind beizufügen; i. d. R. sind anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise beizufügen In jeder Rechnung (Abschlags- und Schlussrechnung) sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses und der Nachtragsangebote aufzuführen. Es sind die Nettopreise anzugeben; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung hinzuzufügen Alle Rechnungen sowie die dazugehörigen Unterlagen sind beim AG einzureichen. 16 Versicherungen Der AN schließt auf seine Kosten die notwendigen Versicherungen zur Abdeckung der Risiken bei der Durchführung der Maßnahme (insbesondere notwendige Transport-, Betriebshaftpflicht- und Montageversicherungen) in folgenden Höhen ab und legt entsprechende Nachweise dem AG auf Verlangen vor: Mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden sowie mindestens 2,5 Mio. Euro für Sachschäden und sonstige Schäden. 17 Abrechnung der Stundenlohnarbeiten ( 16) 17.1 Über Stundenlohnarbeiten hat der AN arbeitstäglich Stundenlohnzettel einzureichen. Nachträglich eingereichte oder nicht abgezeichnete Stundenlohnzettel werden nicht vergütet Die Rechnungen über Stundenlohnarbeiten sind getrennt von den Rechnungen über die sonstigen Leistungen aufzustellen und abzurechnen. Die Stundenlohnzettel müssen außer den Seite 4

5 Angaben nach 16 Nr. 2 die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, die Art der Leistungen und die geleisteten Arbeitsstunden enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit den Rechnungen im Original einzureichen. 18 Zahlungsmodalitäten ( 17) 18.1 Zahlungen werden bargeldlos in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüfbaren Rechnung bzw. Aufstellung geleistet Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. 19 Sicherheitsleistungen ( 18) 19.1 Der AN ist verpflichtet, eine Sicherheit für die Vertragserfüllung i. H. v. 5 % der Auftragssumme (brutto) zu leisten, vorausgesetzt, die Netto-Auftragssumme übersteigt einen Betrag von ,00. Die Vertragserfüllungssicherheit ist spätestens zwei Wochen nach Auftragserhalt zu übergeben. Kommt der AN dem nicht nach, ist der AG berechtigt, bis zur vollen Höhe der Sicherheit einen Betrag einzubehalten Der AG ist berechtigt, einen Betrag i. H. v. 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme als Sicherheit einzubehalten, vorausgesetzt, die Netto-Auftragssumme übersteigt einen Betrag von ,00. Der AN kann den Gewährleistungseinbehalt durch Stellung einer Bürgschaft ablösen, die den Voraussetzungen dieses Vertrages genügt Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auch auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüchen aus der Abrechnung. 20 Bürgschaften ( 18 Nr.3, 4) Jede Bürgschaft muss nach dem vom AG vorgegebenen Muster von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer gestellt werden. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: Seite 5

6 Der Bürge übernimmt für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gem. 770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung mit der Hauptforderung zwischen dem AG und dem AN sind für den Bürgen nur im Falle einer schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle. 21 Gerichtsstand ( 19 Nr. 2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leverkusen. 22 Schriftformerfordernis Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 23 Veröffentlichungen, Werbung 23.1 Veröffentlichungen über Leistungen für den AG sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig Werbung mit den Leistungen für den AG sind nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. 24 Salvatorische Klausel Sollten Regelungen dieser zusätzlichen Vertragsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen und des Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die zusätzlichen Vertragsbedingungen oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Seite 6

Zusätzliche Vertragsbedingungen der P+R Park & Ride GmbH für die Ausführung von Bauleistungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen der P+R Park & Ride GmbH für die Ausführung von Bauleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen der P+R Park & Ride GmbH für die Ausführung von Bauleistungen Stand: 2009 Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung - Juli 2013

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung - Juli 2013 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung - Juli 2013 Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

Mehr

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferleistungen

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferleistungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferleistungen Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1. Art und Umfang

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln Seite 1 von 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-ZVB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Zusätzliche Vertragsbedingungen in der Fassung 03/2018 Seite

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Stand 12/2014)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Stand 12/2014) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Stand 12/2014) Die Paragraphen beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) Inhaltsverzeichnis: 1. Art und

Mehr

Hinweis Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Hinweis Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Stadt Nürnberg ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L) Hinweis Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadtentwässerung Höxter GmbH

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadtentwässerung Höxter GmbH K-EVM II 215 K-EVM (B) ZVB/E (Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadtentwässerung Höxter GmbH für die Ausführung von Bauleistungen INHALTSÜBERSICHT 1. Leistungsverzeichnis

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Bundesstadt Bonn für die Ausführung von Bauleistungen (VOB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Bundesstadt Bonn für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) Seite 1 von 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Bundesstadt Bonn für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) 1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1 VOB/B) 2 Preisermittlung ( 2 VOB/B) 3 Einheitspreise

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOB) (Stand: Dezember 2016)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOB) (Stand: Dezember 2016) Zum Verbleib beim Bieter bestimmt nicht mit dem Angebot zurückgeben! Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOB) (Stand: Dezember 2016) der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen für die Ausführung von Bauleistungen

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOL/B

Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOL/B 06108 Halle / S. Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOL/B Die zusätzlichen Vertragsbedingungen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Inhaltsübersicht:

Mehr

Hardware-Kaufvertrag

Hardware-Kaufvertrag 1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

Einkaufsbedingungen für Werkleistungen

Einkaufsbedingungen für Werkleistungen Einkaufsbedingungen für Werkleistungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge über unbewegliche Sachen sowie über Werkleistungen. 2. Die Allgemeinen

Mehr

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) sind Teil des Angebots des

Mehr

Ausschreibungsunterlagen Leistungsverzeichnis FKH-LIT-LVNr Untersuchungsund Behandlungseinheit Lithotripsie

Ausschreibungsunterlagen Leistungsverzeichnis FKH-LIT-LVNr Untersuchungsund Behandlungseinheit Lithotripsie Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Leistungsverzeichnis FKH-LIT-LVNr17-2.4-12 Untersuchungsund Behandlungseinheit Lithotripsie Beantwortung der Bieteranfragen lfd-nr 1 Stand:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Klinikum Saarbrücken ggmbh für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Klinikum Saarbrücken ggmbh für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen der Klinikum Saarbrücken ggmbh für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsbestandteile 2 Preis 3 Änderung der Vergütung 4 Mehr- und Minderleistungen

Mehr

1.4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen wurden gleichfalls nicht getroffen.

1.4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen wurden gleichfalls nicht getroffen. Allgemeine Bedingungen der Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh DVV Stadtwerke und Tochtergesellschaften für Lieferungen und Leistungen (Stand: 01.09.2011) 1. Geltung der Bedingungen 1.1.

Mehr

Clubmitgliedsvereinbarung

Clubmitgliedsvereinbarung Clubmitgliedsvereinbarung Zwischen Dive Team Euskirchen Tauchsport, Michael Krüger, Pfr.- Frickenschmidt Weg 23, 53881 Euskirchen und -nachfolgend Dive Team genannt - dem Kunden / Mitglied: Name... Adresse

Mehr

im Jahr 2002 fand lediglich eine Umstellung der DM-Beträge aufeuro - nur per -

im Jahr 2002 fand lediglich eine Umstellung der DM-Beträge aufeuro - nur per  - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, B 17, 11055 Berlin - nur per E-Mail - Bundesamt für Bauwesen und

Mehr

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen. - 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbh Baumaßnahme Urban Living Briesestraße Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:

Mehr

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt nicht mit dem Angebot zurückgeben! Inhaltsverzeichnis:

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt nicht mit dem Angebot zurückgeben! Inhaltsverzeichnis: Zum Verbleib beim Bieter bestimmt nicht mit dem Angebot zurückgeben! Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-GE-VOB) der Stadt Gelsenkirchen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der Vergabe-

Mehr

HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau. - ZVB/E-StB

HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau. - ZVB/E-StB Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur Abteilung Straßenbau Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB 2018 - Ausgabe

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln der Stadt Köln für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-ZVB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln vom 31.10.1995 (VK-Beschluss) in der aktualisierten Fassung 01/2008 VOB-ZVB-B für die Ausführung von Bauleistungen

Mehr

III. Besondere Vertragsbedingungen

III. Besondere Vertragsbedingungen Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Urkundenrolle Nummer. Verhandelt in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am Donnerstag, den 1. März Vor mir, dem hamburgischen Notar

Urkundenrolle Nummer. Verhandelt in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am Donnerstag, den 1. März Vor mir, dem hamburgischen Notar Urkundenrolle Nummer 302/2007 J Verhandelt in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am Donnerstag, den. März 2007 Vor mir, dem hamburgischen Notar mit den Amtsräumen in erschienen heute:. - ausgewiesen

Mehr

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln für die Ausführung von Bauleistungen () Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Zusätzliche Vertragsbedingungen vom 31.10.1995 (VK-Beschluss) in der aktualisierten

Mehr

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende

Mehr

Dienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt

Dienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c) ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH

Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH Für unsere Bestellungen gelten, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Abweichende bzw. zusätzliche Geschäftsbedingungen

Mehr

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln ggmbh

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln ggmbh Zusätzliche Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln ggmbh für die Ausführung von Bauleistungen INHALTSÜBERSICHT 1. Leistungsverzeichnis 2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen 3. Technische Regelwerke

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Besondere Vertragsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

1 Vorbemerkungen. Die Stadt kann unter den genannten Voraussetzungen einer Stellplatzablösung nach Maßgabe dieser Satzung zustimmen.

1 Vorbemerkungen. Die Stadt kann unter den genannten Voraussetzungen einer Stellplatzablösung nach Maßgabe dieser Satzung zustimmen. Inkrafttreten der Satzung der Stadt Pulheim über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe der Ablösebeträge nach 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein - Westfalen vom 31.03.2014 Der Rat der Stadt

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten

Mehr

Erwerb Beteiligungen: Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag Musikschule. Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag.

Erwerb Beteiligungen: Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag Musikschule. Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag. Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag über den von der Stadt Solingen gehaltenen Geschäftsanteil an der Städtische Musikschule Solingen GmbH Seite 1 / 8 NOTARIELLE URKUNDE [Eingangsformel des Notars]

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der Fassung vom

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der Fassung vom Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der Fassung vom 01.08.2015 Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) sind Teil des Angebots des

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG 1. Geltung und Schriftform Diese Geschäftsbedingungen ergänzen bei allen Bestellungen der Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG die rechtsgeschäftlichen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

1. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

1. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen 3. Zusätzliche

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Bauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)

Bauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn) Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN

Mehr

Bauvertrag. 1. Vertragsgegenstand. 2. Vertragsgrundlagen. Bauvorhaben: Auftragnehmer (AN):

Bauvertrag. 1. Vertragsgegenstand. 2. Vertragsgrundlagen. Bauvorhaben: Auftragnehmer (AN): Bauvertrag Bauvorhaben: Auftraggeber (AG): Auftragnehmer (AN): I.V.S. GmbH Waltershofener-Str.7 79111 Freiburg im Breisgau Tel:0761/4599962 Fax:0761/4599963 Mobil:01523/3582432 Email:ivs-ms@online.de,

Mehr

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt -

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - und «Pos_Ort_Vertrag_Bez»

Mehr

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG - Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Stadtspezifische Ergänzungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau

Stadtspezifische Ergänzungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau Stadtspezifische Ergänzungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau Hinweis Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Mehr

Die Bürgschaftsproblematik bei Rahmenverträgen

Die Bürgschaftsproblematik bei Rahmenverträgen Die Bürgschaftsproblematik bei Rahmenverträgen Rechtsanwalt 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen

Mehr

VOB-Vertrag zwischen Unternehmern

VOB-Vertrag zwischen Unternehmern VOB-Vertrag zwischen Unternehmern Fassung Januar 2018 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser VOB-Vertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsangebot und Allgemeines 1.1 Die Mühlberger & Weiß GmbH erbringt Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, Elektrotechnik, Lüftungs - und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018

Mehr

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer

Mehr

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Wichtige Hinweise vorab: Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anwenderinnen und Anwender kann die Checkliste nur Mindestbestandteile und Mindestinhalte

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr