Offener Wirtschaftsverband von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern u. Selbstständigen in der BRD e. V. OWUS

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1 Offener Wirtschaftsverband von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern u. Selbstständigen in der BRD e. V. OWUS Wie stehen Sie zur Förderung der Existenzgründung? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Existenzgründungszuschuss nach SGB III wieder zur Pflichtleistung wird? Der Gründungszuschuss hat sich in vielen Fällen bewährt. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass viele Gründer und Gründerinnen den Schritt in die Selbständigkeit auch ohne Förderung gemacht hätten. Nicht selten hat sich die Gründungsidee zudem als nicht tragfähig für eine Einkommenssicherung erwiesen. Daher soll seit der Arbeitsmarktreform der Vermittler vor Ort entscheiden können, ob in jedem Einzelfall die Grundlage für eine Existenzgründung gegeben ist. Denn nur der Vermittler vor Ort kann neben der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts auch die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers beurteilen. Wir wollen aber mehr Selbständigkeit in Deutschland. Deshalb werden wir durch eine Evaluation des veränderten arbeitsmarktpolitischen Instrumentes des Gründungszuschusses prüfen, ob auch ein solches niedrigschwelliges Förderprogramm aus Beitragsoder Steuermitteln dazu wieder einen stärkeren Beitrag leisten kann. Wie stehen Sie zur Absicherung Selbständiger für den Fall des wirtschaftlichen Scheiterns? Welche Maßnahmen und Instrumente könnten Sie sich vorstellen? In der Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Diese Regelung halten wir für sinnvoll, daher haben wir uns für ihre Beibehaltung eingesetzt. Die christlich-liberale Koalition hat 2010 die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung entfristet und gleichzeitig modifiziert. Während die Beiträge an die der Pflichtversicherten angepasst wurden, ist der Beitrag im ersten Jahr der Versicherung nun nur hälftig zu zahlen, um den besonderen Schwierigkeiten während der Startphase der Existenzgründung Rechnung zu tragen. Diese Regelung ist jedoch keine generelle Versicherung freiberuflich oder selbständig Tätiger gegen wirtschaftlichen Misserfolg. Ein solches Risiko wäre auch nicht über die Arbeitslosenversicherung versicherbar. Leistungen der Grundsicherung stehen hingegen allen zur Verfügung, schließlich ist die Sicherung des Existenzminimums durch den Staat eine zwingende Folge der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte. Wie stehen Sie zu diesen elementaren Fragen sozialer Sicherheit auch für Unternehmer? Wie wollen Sie sich für die Verbesserung der sozialen Absicherung Selbständiger einsetzen? Was muss Ihrer Meinung nach getan werden, um den veränderten Erwerbsbiografien auch im Bereich der sozialen Absicherung gerecht zu werden? In der Diskussion über die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine gründungs- und innovationsfeindliche Zwangslösung aus. Diese bedroht die Existenz von Selbständigen und die Entstehung von Arbeitsplätzen: Wer heute schon vorsorgt, wird seine Vorsorge gegebenenfalls mit massiven Verlusten umstrukturieren müssen und diejenigen, die sich aufgrund fehlender Gewinne eine Altersvorsorge noch nicht leisten können, werden in die Insolvenz und in die Abhängigkeit von staatlichen Transfersystemen getrieben. In der Krankenversicherung haben wir mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden gerade auch für Kleinunternehmer, die sich wegen der drohenden finanziellen Belastung bisher nicht bei ihrer Krankenversicherung gemeldet haben, durch den Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen deutliche Erleichterungen geschaffen. Weitergehende

2 2 Regelungen zur Beitragsbemessung waren zwar in der Diskussion, konnten aber insbesondere aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht umgesetzt werden. Wie stehen Sie zu einem gesetzlichen Mindestlohn? Wie hoch sollte dieser nach Ihren Erfahrungen sein? Wie können Ihrer Meinung nach Kleinunternehmer bei der Einführung des Mindestlohnes konkret unterstütz werden? Was halten Sie generell von so genannten sachfremden vorgaben im Vergaberecht? Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, weil es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. Wir bekennen uns zur Tarifautonomie. Pauschale Lohnfestsetzung durch die Politik wird auch der differenzierten Arbeitsmarktlage und den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht gerecht. Deshalb lehnen wir einen allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn strikt ab. Er politisiert die Lohnfindung und verhindert, dass Menschen, insbesondere jüngere und diejenigen mit geringer Qualifizierung, in den Arbeitsmarkt einsteigen können. Außerdem fördert er Umgehungen wie die Schwarzarbeit. Der Mindestlohn wird damit zu einem sozialpolitischen Bumerang: Die Gruppe der Arbeitnehmer, die durch einen einheitlichen Mindestlohn geschützt werden soll, steht am Ende ohne Arbeitsplatz und mit schlechteren Einstiegschancen da. Wer sich anstrengt, soll entsprechend seiner Leistung fair entlohnt werden, gerade auch am unteren Ende der Lohnskala. Bereits heute gibt es in Deutschland nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz die Möglichkeit, in einzelnen Branchen Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären oder eine Lohnuntergrenze festzulegen. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode für weit über zwei Millionen Beschäftigte die von Tarifparteien ausgehandelten Tarifverträge neu für allgemeinverbindlich erklärt und damit eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche gesetzt. Diesen Weg wollen wir im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft weitergehen und die Möglichkeit für weitere Lohnuntergrenzen schaffen im Einklang mit der Tarifautonomie. Wir werden hierfür die bestehenden Regelungen für Mindestlöhne überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Ansatzpunkt sind die Löhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt werden. Das ist der Kern der erfolgreichen deutschen Tarifautonomie. Auch zukünftig soll die Höhe der Lohnuntergrenzen Branche für Branche festgelegt werden dezentral und differenziert. Damit wollen wir auch die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgebern weiter stärken. Wir wollen deshalb insbesondere im Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen die Möglichkeit schaffen, auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner und bei Zustimmung des Tarifausschusses die Lohnuntergrenze eines repräsentativen Tarifvertrags allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Zudem wollen wir für Branchen, in denen ein repräsentativer Tarifvertrag nicht existiert, das subsidiäre Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz praktikabler gestalten. Der unbestimmte Rechtsbegriff der sozialen Verwerfungen kann wegfallen. Den Hauptausschuss wollen wir stärken und politischer Einflussnahme entziehen. Wie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen und sinnvolle Ausnahmeregelungen vorzusehen, etwa für Auszubildende. Die Nachwirkung von Tarifverträgen sollte zeitlich befristet werden. Um zu verhindern, dass sich Monopole oder Kartelle über den Umweg des Tarifrechts bilden, soll in Zukunft das Bundeskartellamt in jedem Verfahren zu Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Stellungnahme abgeben, die in besonderem Maß berücksichtigt, ob durch einen für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrag in den Wettbewerb zugunsten eines marktbestimmenden Unternehmens eingegriffen wird, wie das am Beispiel der Deutschen Post AG der Fall war.

3 3 Wie stehen Sie zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf arbeitsintensive und Reparaturdienstleistungen? Wie könnten Sie sich eine Reparaturoffensive für das Handwerk vorstellen? Für die FDP war die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen grundsätzlich ein Erfolg. Die Regelung hat die Nachfrage privater Haushalte nach Handwerkerdienstleistungen stützen können und dabei geholfen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen belastet nach dem 23. Subventionsbericht die öffentlichen Haushalte mit mehr als 1,5 Mrd.. Auch die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Handwerksleistungen, was im Übrigen nicht europarechtskonform wäre, würde die öffentlichen Haushalte mit hohen Milliardenbeträgen belasten. Die Vorgaben unserer Verfassung aus der so genannten Schuldenregel und der sich daraus ergebenden Haushaltskonsolidierung erfordern eine permanente Abwägung zwischen dem, was nötig und geboten erscheint und dem, was haushälterisch machbar ist. Dass der Weg zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten richtig ist, hat die Schuldenkrise im Euroraum gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist demgemäß jeder Bereich aufs Neue zu bewerten. Wie stehen Sie zum Hausbankprinzip bei der Vergabe von Krediten an Unternehmen? Welche geeigneten Schritte Ihrer Partei zum spürbaren Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Vergabe von Kleinkrediten sind denkbar? Das Hausbankprinzip ist für Unternehmenskunden ganz grundsätzlich ein Vorteil. Gerade bei den im Unternehmen erforderlichen vielfältigen Finanzdienstleistungen, von der Kontoführung über den Zahlungsverkehr, Krediten für Warenbestand oder Investitionen, im Einzelfall bis hin zu Sicherungsgeschäften, kann die Hausbank in besonderer Kenntnis des Unternehmens in aller Regeln die beste Beratung und gangbare Lösungen anbieten. Zu jeder Finanzierung oder sonstigen Risikoübernahme seitens der Bank oder eines anderen Kreditgebers gehört ein angemessenes Risikomanagement. Dazu gehört auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, mithin sein Eigenkapital und die aktuellen Geschäftsaussichten. KMU machen hier keine Ausnahme. Förderbanken fehlt es regelmäßig an der laufenden Geschäftsbeziehung, um hierzu eine vernünftige Bewertung im angemessenen Aufwand machen zu können. Die spezialisierte Hausbank ist für die Risikobewertung der erfahrenere Partner. Aus Sicht der FDP sorgt das Hausbankprinzip an der Stelle auch dafür, dass Steuerzahler vor politisch motivierten, wirtschaftlich jedoch zu riskanten Kreditrisiken geschützt werden. Die Hausbank ist politisch unabhängig, die Förderbank aufgrund der jeweiligen Eigentümer- und Aufsichtsstruktur häufig nicht. Das Anliegen, mit den Förderkrediten verbundene Bürokratie zu minimieren ist gleichwohl völlig berechtigt. Es ist vor allem Sache der Förderbanken, effizientere Strukturen und leicht handhabbare Prüfungskriterien zur Verfügung zu stellen. An der Stelle sind die Hausbanken, gemessen an ihrem Gewinnanteil bi der Darlehensvergabe, häufig unangemessen stark belastet. Um aus diesem Grunde vorhandenes Desinteresse an der Vermittlung kleiner Förderkredite zu beseitigen, bedarf es einer grundsätzlichen Überprüfung des Förderwesens, auch was die Höhe der Garantieübernahme des Institutes bei Zahlungsausfällen angeht. Hier sind allerdings vor allem die Länder bzw. jeweiligen Eigentümer der Förderbanken in der Pflicht. So sind je nach Programm und Branche unterschiedliche Gewichtungen denkbar. Ein Zuschuss zu Verwaltungskosten der Hausbank sollte für bestimmte Branchen und Kreditvolumen sinnvoller sein als 10% mehr Garantieanteil. Hier kann für bestimmte KMU mehr getan werden. Vereinfachte Verfahren werden regelmäßig wegen der nicht verzichtbaren Risikoprüfung abgelehnt. Gleichwohl herrscht hier bei vielen Instituten insbesondere der Länder noch erheblicher

4 4 Nachholbedarf bei der Zeiteffizienz. Eine Modernisierung der Vergabeverfahren könnte es für die Hausbanken kostengünstiger und attraktiver machen, Förderkredite zu vermitteln. An anderen Stellen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die FDP viel für KMU erreicht. Im Rahmen der Basel III-Regeln wurde mit Blick auf die Kreditversorgung des Mittelstandes ein großer Erfolg erzielt, weil Kredite bis zu 2 Mio. Euro einen hälftigen Abschlag beim Risikogewicht erhalten, so dass KMU Kredite für Banken attraktiv bleiben. Zusätzlich existiert eine Reihe von Mittelstandsprogrammen bei den Förderbanken, von den Landesförderbanken über die KfW bis hin zur Europäischen Investitionsbank. Wie stehen Sie zu einem wirksamen Insolvenzschutz bei Zahlungsunfähigkeit infolge ausbleibender Zahlungen der Auftraggeber? Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, die Position insbesondere kleiner Unternehmen gegenüber den Auftraggebern zu stärken? Das Ziel der FDP ist, die Zahlungsmoral zu stärken. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Den sich aus der Sachverständigenanhörung ergebenden Änderungsbedarf wollen wir umsetzen, um das Gesetz zeitnah umsetzen zu können. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern, hat die FDP neue Maßstäbe gesetzt: Sanierungen werden künftig einfacher, effektiver und schneller erfolgen. Durch die Reform der Unternehmensinsolvenz wurde die bestehende Rechtslage stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausgerichtet, um sicherzustellen, dass das Insolvenzverfahren künftig als echte "Chance zur Sanierung" verstanden wird. Um auch den Schuldnern eine zweite Chance zu geben und gleichzeitig die Situation der Gläubiger zu verbessern haben ein Anreizsystem geschaffen haben. Zentrales Elemente ist die Verkürzung der Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre, wenn eine Befriedigungsquote von 35% (bisher werden nur 10% erreicht) geschafft wird. Davon profitieren Gläubiger und Schuldner! Wie stehen Sie zu einer Modernisierung und zugleich Demokratisierung der Kammern? Die Kammern als Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft erfüllen auch wichtige gesamtwirtschaftliche Funktionen, die über die Information und Beratung einzelner Mitgliedsunternehmen hinausgehen. In diesem Sinne sind die Kammern im Grundsatz ein Beispiel für gelungenes public-private-partnership. Gäbe es sie nicht, müssten wichtige Aufgaben hoheitlich erbracht werden. Ob dies kostengünstiger und passgenauer auf die Interessen der Unternehmen vor Ort bewerkstelligt werden könnte ist eine absolut offene Frage. Zugleich sind die Kammern aufgefordert, sich stetig neuen Entwicklungen anzupassen. Eine ausreichende durch Wahlen abgesicherte Legitimation liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse der Kammern. Wie stehen Sie zu einer wirksamen Entlastung der KMU von bürokratischem Aufwand? Wie wollen Sie verhindern, dass immer mehr Verwaltungsaufgaben auf die Betriebe abgewälzt werden? Können Sie sich dabei ein gleichberechtigtes Nebeneinander von elektronischen und konventionellen Verwaltungsverfahren vorstellen? Die FDP sieht im Bürokratieabbau gerade für den Mittelstand eine Daueraufgabe von hoher Priorität. Steuervereinfachung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zur

5 5 Realisierung von Vorhaben, Frühwarnsystem für mittelstandsrelevante EU-Regulierungen und anwenderfreundliche elektronische Behördendienste sind wichtige Schwerpunkte. Insbesondere sollte die E-Bilanz möglichst unternehmensfreundlich ausgestaltet werden und sollten in der Umstellungsphase mögliche Zusatzbelastungen der Unternehmen infolge der Art und Weise der verwaltungstechnischen Umsetzung vermieden werden. Hindernisse für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung sind abzubauen und dadurch einfachere, nutzerfreundliche und effizientere elektronische Verwaltungsdienste zu ermöglichen. Ein großes Hindernis für medienbruchfreie E-Government-Lösungen ist das vielfach gesetzlich vorgesehene Schriftformerfordernis. Die qualifizierte elektronische Signatur als bisher einzige elektronische Alternative zur handschriftlichen Unterschrift hat sich leider in der Fläche nicht durchgesetzt. Hier sollten neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch andere sichere Verfahren, z. B. Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit der elektronischen Identitätsfunktion des neuen Personalausweises und gegebenenfalls Verfahren wie z. B. D als Ersatz der Schriftform, zugelassen werden. Fortgeschrittene elektronische Organisationszertifikate für juristische Personen im Sinne des Signaturgesetzes für die elektronische Identität und Authentifizierung von Unternehmen zu ermöglichen: Der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr braucht Sicherheit und Vertrauen. Unternehmen brauchen einfach zu verwaltende Instrumente, die dieses Ziel für das Unternehmen als Organisation erreichen. Die Ermöglichung von Organisationszertifikaten sind dafür ein geeigneter Weg. Der Gesetzgeber sollte hier für im Signaturgesetz Weichen stellen. Organisationszertifikate entlasten Unternehmen, weil sie die Verwaltung elektronischer Geschäftsvorgänge rechtssicher ermöglichen, ohne dass jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur einer natürlichen Person erforderlich ist. Wie stehen Sie generell zu einer Vermögensabgabe? Wenn Sie eine solche Abgabe befürworten was sollte Ihrer Meinung nach zum abgabepflichtigen Ein verschärftes Erbschaftsteuerrecht sowie eine Vermögensabgabe und eine Vermögensteuer wären gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine untragbare Belastung. Zudem würden dadurch viele Arbeitsplätze vernichtet. Daher lehnt die FDP eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe ebenso wie eine Verschärfung der Erbschaftsteuer strikt ab. Wie stehen Sie zur Energiewende insgesamt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Privilegien der Großbetriebe bei den Kosten der Energiewende abgebaut werden? Für die FDP ist das Gelingen der Energiewende entscheidend. Im Vordergrund steht dabei, dass Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbaren Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt. In der Vergangenheit war das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) - mit festen Einspeisevergütungen - ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar übererfüllt wurden. Allerdings hat dies zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Es ist absehbar, dass der Ausbau bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende Anpassungen an die neue Rolle der Erneuerbaren im Strommarkt. Es muss sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen. Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Produzenten mit neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll

6 6 Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell sollen die Erlöse am Markt erzielt werden. Außerdem befürworten wir automatische Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele. Langfristig ist für uns ein europäisches Mengenmodell ein Ziel, um einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren. Können Sie sich vorstellen, neben der Finanzbilanz von den Unternehmen auch verbindlich die Erstellugn einer Gemeinwohlbilanz zu fordern? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Unternehmen, die nachweislich gemeinwohlorientiert wirtschaften, bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentichen Aufträgen besonders berücksichtigt werden? In der sozialen Marktwirtschaft liegt die gesellschaftliche Funktion der Unternehmen darin, unter Wettbewerbsbedingungen und selbstverständlich im Rahmen der Gesetze nachhaltigen Gewinn zu erwirtschaften. Dies schafft Arbeitsplätze, Wachstum, Wohlstand und technischen Fortschritt. Für eine darüber hinausgehende Orientierung am Gemeinwohl stehen in unserer Rechtsordnung Organisationsformen wie beispielsweise Genossenschaften zur Verfügung. Ferner steht es jedem Unternehmen frei, seinen Beitrag zum Gemeinwohl etwa in Form eines besonderen gesellschaftlichen Engagements der corporate social responsibilty - publik zu machen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu lehnen wir ab; ebenso wie eine Bevorzugung von bestimmten Unternehmen bei der Vergabe von Fördermitteln oder öffentlichen Aufträgen.

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