Zulassung Geregelte Märkte

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1 Zulassung Geregelte Märkte Die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr ist im österreichischen Börsegesetz geregelt. Der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr unterscheiden sich insbesondere in der Qualität der Zulassungsvoraussetzungen. Nachstehend sind die wichtigsten Anforderungen der jeweiligen Märkte zusammengefasst: 1. Zulassungsvoraussetzungen nach Börsegesetz Geregelte Märkte Amtlicher Handel 66a BörseG Geregelter Freiverkehr 68 BörseG Gesamtnominale mind. EUR 2,9 Mio. mind. EUR Publikumsstreuung Nominale Publikumsstreuung Stück Bestandsdauer Jahresabschlüsse Prospekt mind. Nominale EUR (Nennwertaktien) mind Stück (Stückaktien) mind. 3 Jahre (Ausnahmen möglich) der drei vorangegangenen vollen Geschäftsjahre mind. Nominale EUR (Nennwertaktien) mind Stück (Stückaktien) mind. 1 Jahr (Ausnahmen möglich) des vorangegangenen vollen Geschäftsjahres gemäß 74 BörseG Der Zulassungsantrag und das Zulassungsverfahren an der Wiener Börse Im Zulassungsverfahren zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr entscheidet das Börseunternehmen über Anträge auf Zulassung mittels Bescheid. Der Zulassungsantrag ist beim Börseunternehmen vom Emittenten schriftlich einzubringen und von einem Börsemitglied mitzufertigen. Dem Antrag sind unter anderem ein aktueller Firmenbuchauszug, eine aktuelle Satzung, die Emittenten- Compliance Richtlinie sowie ein gemäß 74 BörseG gebilligter Prospekt anzuschließen. 1 Wiener Börse AG

2 2. Zulassungsfolgepflichten nach Börsegesetz Jahresfinanzbericht 82 Abs 4 BörseG Halbjahresfinanzbericht 87 Abs 1 BörseG Bekanntgabe von preisrelevanten Unternehmensinformationen Maßnahmen zur Verhinderung von Insider Geschäften (Emittenten-Compliance-Verordnung) Directors' Dealings, Meldung von Änderungen der Beteiligungen von Organmitgliedern und leitenden Angestellten an die FMA Änderungen bedeutender Beteiligungen Rückkauf eigener Aktien Geregelte Märkte (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) Veröffentlichung spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes gemäß 82 Abs. 8 BörseG, Rechnungslegung nach IFRS (im Falle eines Konzerns) Veröffentlichung spätestens 3 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes gemäß 82 Abs 8 BörseG, Rechnungslegung nach IFRS (im Falle eines Konzerns) Ad-hoc-Publizitätspflicht Erstellung und Wartung der Compliance-Richtlinie, des Insider-Verzeichnisses sowie des Jahrestätigkeitsberichtes Meldung bei Bestandsveränderungen, die Euro 5.000,- im Jahr übersteigen innerhalb von 5 Tagen Meldegrenzen 4/5/10/15/20/25/30/35/40/45/50/75/90 vh gemäß 91ff BörseG innerhalb von 2 Tagen Veröffentlichung, sofern der Anteil die Schwelle von 5 oder 10% der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschreitet. 3. Marktsegmente der Wiener Börse AG Nach der Zuordnung der Aktien zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr gemäß Börsegesetz bzw. zum Dritten Markt als MTF gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiener Börse AG erfolgt die Eingliederung der Aktien in die Marktsegmentierung. Als Kriterien für die Eingliederung werden neben Transparenz und Publizität hauptsächlich die Art des Finanzinstruments, das Ausmaß der Marktbetreuung (Specialist, Market Maker, Betreuer in der Auktion) bzw. Handelsverfahren (Fortlaufender Handel, einmalige untertägige Auktion) herangezogen. Nachstehend sind die wichtigsten Anforderungen der jeweiligen Segmente zusammengefasst. 2 Wiener Börse AG

3 3.1. Transparenz und Publizität nach Marktsegmenten prime market Die im prime market enthaltenen Emittenten sind vertraglich verpflichtet, über die geltenden Bestimmungen des Börsegesetzes hinausgehend erhöhte Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskriterien einzuhalten und erreichen dadurch eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Investoren. Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten lt. Börsegesetz und entsprechendem Regelwerk Zulassung Aktiengattung Bestandsdauer Streuung der Aktien Jahresfinanzbericht Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr* Stammaktien* 3 Jahre, Jahresabschlüsse für die 3 vorangegangenen Geschäftsjahre* Streubesitz über 25 % und Marktkapitalisierung mind. 20 Mio. EUR bzw. Streubesitz unter 25 % und Marktkapitalisierung über 40 Mio. EUR* Veröffentlichung spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes Rechnungslegung nach IFRS Halbjahresfinanzbericht Quartalsberichte für das 1. und 3. Quartal Ad-hoc Publizität Unternehmenskalender Veröffentlichungs-Sprache Veröffentlichung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes Rechnungslegung nach IFRS* Veröffentlichung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes* Anschluß an ein elektronisches Ad-hoc System Veröffentlichung 2 Monate vor Beginn des nächsten Geschäftsjahres* Deutsch und Englisch* Corporate Governance Kodex Emissionsprospekt Maßnahmen zur Verhinderung von Insider Geschäften (Emittenten-Compliance-Verordnung) Directors Dealings Verpflichtungserklärung zum ÖCGK und jährlicher CG Bericht* Veröffentlichung auf Website, für 1 Jahr ab Beendigung der Angebotsfrist* Erstellung und Wartung der Compliance-Richtlinie, des Insider-Verzeichnisses sowie des Jahrestätigkeitsberichtes Meldung bei Bestandsveränderungen, die Euro 5.000,- im Jahr übersteigen innerhalb von 5 Tagen Meldegrenzen 4/5/10/15/20/25/30/35/40/45/50/75/90 vh Änderungen von Beteiligungen gemäß 91ff BörseG innerhalb von 2 Tagen * Gemäß dem prime market Regelwerk der Wiener Börse AG 3 Wiener Börse AG

4 mid market Der mid market bietet Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf die Möglichkeit, Eigenkapital über den Kapitalmarkt aufzunehmen. Das Segment steht sowohl Emittenten des Amtlichen Handels, des Geregelten Freiverkehrs und des Dritten Marktes offen. Wesentliches Merkmal ist die Funktion des Capital Market Coaches, der das Unternehmen bei der Zulassung bzw. Einbeziehung und auch danach für die Dauer von einem Jahr ab Beginn der Teilnahme der Aktien am mid market laufend berät und unterstützt. Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten lt. Börsegesetz und entsprechendem Regelwerk Zulassung bzw. Einbeziehung Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr (Zulassung) Aktiengattung Stammaktien* Stammaktien* Bestandsdauer Rechnungslegungsstandards Jahresfinanzbericht (geprüft) bzw. Jahresabschluss samt Lagebericht Halbjahresfinanzberichten bzw. Zwischenbericht für das 1. Halbjahr Ad-hoc Publizität Unternehmenskalender Amtlicher Handel: 3 Jahre Geregelter Freiverkehr: 1 Jahr Rechnungslegung nach IFRS Jahresfinanzbericht: Veröffentlichung spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes Halbjahresfinanzbericht: Veröffentlichung spätestens 3 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes Anschluß an ein elektronisches Adhoc System Veröffentlichung zu Beginn jedes Geschäftsjahres Dritter Markt als MTF (Einbeziehung) 1 Jahr* Nationaler Rechnungslegungsstandard oder IFRS* Jahresabschluss samt Lagebericht: Veröffentlichung innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraumes* Zwischenbericht für das 1. Halbjahr: Veröffentlichung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des ersten Halbjahres* Anschluß an ein elektronisches Adhoc System Veröffentlichung zu Beginn jedes Geschäftsjahres* Sprache gemäß 85 BörseG Deutsch oder Englisch Maßnahmen zur Verhinderung von Insider Geschäften (Emittenten-Compliance- Verordnung) Directors Dealings Änderungen von Beteiligungen Erstellung und Wartung der Compliance-Richtlinie, des Insider- Verzeichnisses sowie des Jahrestätigkeitsberichtes Meldung bei Bestandsveränderungen, die Euro 5.000,- im Jahr übersteigen innerhalb von 5 Tagen Meldegrenzen 4/5/10/15/20/25/30/35/40/45/50/75/ 90 vh gemäß 91ff BörseG innerhalb von 2 Tagen * Gemäß dem mid market Regelwerk der Wiener Börse AG Erstellung des Insider- Verzeichnisses Meldung bei Bestandsveränderungen, die Euro 5.000,- im Jahr übersteigen innerhalb von 5 Tagen Nein 4 Wiener Börse AG

5 standard market In den standard market werden alle Aktien einbezogen, die zum Amtlichen Handel oder zum Geregelten Freiverkehr zugelassen sind, jedoch nicht die Kriterien des prime market oder des mid market erfüllen. Für eine Notiz sind keine zusätzlichen Transparenz- & Publizitätspflichten über Börsegesetz hinaus zu erfüllen. Zulassung Aktiengattung Jahresfinanzbericht Halbjahresfinanzbericht Bekanntgabe von preisrelevanten Unternehmensinformationen Veröffentlichungs-Sprache Maßnahmen zur Verhinderung von Insider Geschäften (Emittenten-Compliance-Verordnung) Directors Dealings Änderungen von Beteiligungen Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten lt. Börsegesetz Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr Stammaktien, Vorzugsaktien Veröffentlichung spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes, Rechnungslegung nach IFRS (im Falle eines Konzerns) Veröffentlichung spätestens 3 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes, Rechnungslegung nach IFRS (im Falle eines Konzerns) Ad-hoc-Publizitätspflicht Deutsch für Emittenten mit Sitz und Zulassung nur in Österreich Erstellung und Wartung der Compliance-Richtlinie, des Insider-Verzeichnisses sowie des Jahrestätigkeitsberichtes Meldung bei Bestandsveränderungen, die Euro 5.000,- im Jahr übersteigen innerhalb von 5 Tagen Meldegrenzen 4/5/10/15/20/25/30/35/40/45/50/75/90 vh gemäß 91ff BörseG innerhalb von 2 Tagen 5 Wiener Börse AG

6 4. Marktbetreuung nach Marktsegmenten prime market mid market standard market continuous Handelsverfahren Fortlaufender Handel (mit Eröffnungs-, untertägiger und Schlussauktion) Fortlaufender Handel (mit Eröffnungs-, untertägiger und Schlussauktion) oder einmalige untertägige Auktion Fortlaufender Handel (mit Eröffnungs-, untertägiger und Schlussauktion) Liquiditätsanbieter Specialist Pflicht, weitere Market Maker möglich Market Maker Pflicht oder Betreuer in der Auktion Pflicht Market Maker Pflicht standard market auction Einmalige untertägige Auktion Betreuer in der Auktion möglich 6 Wiener Börse AG

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