Entwarnung für Städte und Gemeinden? Aktuelle Informationen zum Gigaliner-Großversuch
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- Emma Ackermann
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1 Entwarnung für Städte und Gemeinden? Aktuelle Informationen zum Gigaliner-Großversuch Dr. Christian Langhagen-Rohrbach Referatsleiter Grundsatzfragen Wiesbaden, den 25. Januar 2012
2 Entwarnung für Städte und Gemeinden? Aktuelle Informationen zum Lang-Lkw-Großversuch Dr. Christian Langhagen-Rohrbach Referatsleiter Grundsatzfragen Wiesbaden, den 25. Januar 2012
3 Leitfragen Worüber sprechen wir eigentlich oder was sind Gigaliner oder Lang-Lkw? Was will der aktuelle Großversuch? Was erwartet Hessen von diesem Versuch? Wo findet er statt? Was bedeutet er für Städte und Kommunen oder kommen Lang-Lkw in die Ortslagen? 3
4 Lang-Lkw und Gigaliner Sattelzug 16,5m, zgg 40t, im Vor-/Nachlauf des KV bis zgg 44t Lang-LKW-Sattelzug 17,8m, zgg 40t im Vor-/Nachlauf des KV bis zgg 44t Gliederzug 18,75m, zgg 40t im Vor-/Nachlauf des KV bis zgg 44t Lang-Lkw 25,25m, zgg 40t im Vor-/Nachlauf des KV bis zgg 44t Fotos: Giga-Liner 25,25m, zgg 60t 4
5 Vor- und Nachteile der Lang-Lkw Größeres Volumen steht zur Verfügung, durch Dolly und zusätzliches Equipment kein zusätzliches Ladegewicht Fahrten können besser gebündelt werden aus drei Sattelzügen werden zwei Lang-Lkw Vorhandenes Equipment kann weiter genutzt werden (daher auch als intelligente Fahrzeugkombination bezeichnet) Lang-Lkw sollen für den Vor- und Nachlauf des KV besonders geeignet sein Positive ökologische Effekte (Einsparung von Kraftstoff) Probleme werden gesehen beim Überholen sowie in Ortsdurchfahrten oder der Passage von Engstellen Kostensenkung (Fahrer, Kraftstoff, Maut) kann zu Verlagerungseffekten und Güterstruktureffekten führen 5
6 Feldversuch für Lang-Lkw Ziele des Bundes Chancen und Risiken innovativer Nutzfahrzeugkonzepte in einem Feldversuch sollen untersucht und evaluiert werden wissenschaftlich fundierte Aussagen darüber treffen zu können, ob und inwieweit eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen in Deutschland aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten möglich sein kann. Feldversuch ist Teil des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik und soll helfen, Logistik effizienter zu machen Verlagerungseffekte und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf sollen untersucht werden 6
7 Eckpunkte des Feldversuchs Zahlreiche technische Voraussetzungen für Fahrzeuge (u.a. ABS, ASP, Retarder, Spurhalte-, Notbremsassistent, Abstandstempomat, Rückfahrkamera) Fahrzeuge dürfen nicht überholen Max 17,8m Länge oder max. 25,25m Länge, Eignung für Kombinierten Verkehr Fahrten mit 25,25m langen Lkw sind nur auf einem definierten Streckennetz zulässig (Anlage zur Verordnung) wird fortgeschrieben Wissenschaftliche Begeleitung durch die BASt (zwingende Teilnahme für die Unternehmen) 7
8 Position Hessens zum Feldversuch Hessen befürwortet den Versuch Im Rahmen der VMK wurden Forderungen erhoben, die der Bund zunächst nicht erfüllt hat, die zwischenzeitlich aber erfüllt wurden: Vorlage der Rechtsverordnung (Entwurf) vor abschließender Klärung offener Fragen in Bund-LänderArbeitskreisen Dauer der Begleitforschung (Bund wollte zunächst nur ein Jahr Erhebungsphase) Unzureichende Datenlage zur Prüfung von Strecken außerhalb der Autobahnen ( Schleppkurven ) Offene Fragen zur Festlegung des Streckennetzes Erwartungen bestehen insbesondere in Richtung des Tests effizienter Logistik und der Verkehrssicherheit 8
9 9
10 Strecken in Hessen sind der Anlage der Ausnahmeverordnung zu entnehmen (wird fortgeschrieben) Autobahnen: A 3, A 5, A 7, A 44, A 45, A 66, A 67, A 661 Bundesstraßen: z.b. B 43a (AS Hanau A 3 bis Langenselbolder Dreieck A 66/A 45) Beispiel für nachgeordnetes Netz: B 8/40 Von der A 661 (AS Frankfurt-Ost) bis zum Abzweig L 3001 (Dieselstraße) in Frankfurt L 3001 Vom Abzweig B 8/40 bis Abzweig Robert-Bosch-Straße in Frankfurt (Dieselstraße, Carl-Benz-Straße) Gemeindestraße Robert-Bosch-Straße vom Abzweig L 3001 (Carl- Benz-Straße) bis zur Hausnummer 4 in Frankfurt 10
11 Frankfurt am Main, Robert-Bosch-Str. 4 Foto:Google-Maps 11
12 Friedewald, Im Gewerbegebiet Foto:Google-Maps 12
13 Festlegung des Streckennetzes Meldungen von Unternehmen Prüfung der gemeldeten Straßen durch Hessen Mobil, soweit in staatlicher Baulast Weiterleitung an Kommunen zur Prüfung, soweit in kommunaler Baulast Beteiligung der jeweiligen Kommune Meldung an das BMVBS zur Aufnahme in die Ausnahmeverordnung Interessant: KV-Terminals in Hessen nicht eingebunden, keine entsprechende Meldung von Unternehmen Ebenso interessant: Ziele liegen in Ortsrandlagen (Gewerbegebieten), vor allem in Nordhessen 13
14 Aktueller Stand Erste Anmeldung bei der BASt für den Feldversuch erfolgte in dieser Woche (DVZ Brief Express vom ), u.a. Lübeck-Raunheim Lt. DVZ vom : nur 10 Dollys in Deutschland zugelassen, 40 weitere bestellt, Kosten pro Dolly ca Mehrkosten für Sattelzugmaschinen mit den nötigen technischen Voraussetzungen ca Mehrkosten für Umrüstung von Aufliegern zwischen und pro Auflieger aber: Nutzlast des konventionellen 40-Tonners ca. 27 t, Nutzlast des Lang-Lkw durch Equipment nur ca t Unternehmen melden nach wie vor Strecken nach 14
15 Wie wird es weitergehen? Das gemeldete Streckennetz bezieht nur mit positivem Ergebnis geprüfte Straßen mit ein. Lang-Lkw sind ein Transportmittel für die Langstrecke Die gemeldeten Start-/Zieladressen in Hessen lassen vermuten, dass vor allem Stückgutkooperationen und Paketdienste Nutzer der Lang-Lkw sein werden. Stückgutkooperationen und Paketdienste verfolgen i.d.r. Depotkonzepte, d.h. für die Belieferung des Kunden werden kleinere Fahrzeuge (zwischen Sprinter und 7,5-Tonner ) verwendet Lang-Lkw können auf der Langstrecke Vorteile haben, haben aber keine Folgen für die innerstädtischen Lieferverkehre 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christian Langhagen-Rohrbach Referatsleiter Grundsatzfragen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel Fax
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