Etatrede. zum Entwurf des Haushaltsplans 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Etatrede. zum Entwurf des Haushaltsplans 2014"

Transkript

1 Etatrede zum Entwurf des Haushaltsplans 2014 Meine Damen und Herren, Sie erhalten heute den Entwurf des Haushaltsplans Schon der Blick in diesen Entwurf macht deutlich, dass etwas anders ist als in den vergangenen Jahren. Denn erstmals seit Einführung der Doppik werden im Haushalt wieder die Sachkonten aufgeführt. Die sogenannte Ein-Mal-Liste gibt es auch noch, nur ist sie diesmal direkt im Haushalt enthalten. Ich wollte damit einerseits dem Wunsch nach mehr Transparenz nachkommen und auch die direkte Arbeit mit dem Haushaltsentwurf wieder ermöglichen. Ein wichtiger Haushaltsgrundsatz ist nach 92 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung ein ausgeglichener Haushalt. Von einem ausgeglichenen Haushalt, so wie es dieser gesetzliche Grundsatz von uns fordert, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt

2 Immerhin liegen wir mit dem planerischen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt - also beim laufenden Geschäft - erstmals seit Einführung der Doppik im Jahr 2008 wieder unter der 5 Mio. Euro Marke. Das zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind, auch wenn es für uns alle kein einfacher Weg ist. Wir sind gezwungen, Leistungen zu reduzieren, Angebote einzustellen und vor allem auch nach Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung zu suchen. Längst ist in unserer Gemeinde das Bewusstsein vorhanden, dass wir unser Ziel (also Haushaltsausgleich und runter von den Schulden) nur dann erreichen können, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Jeder sagt das und doch nicht immer ziehen alle an einem Strang. Die Vorstellungen wo gespart werden soll sind nicht immer gleich. Eines ist klar: Als Entscheidungsträger bleibt Ihnen keine andere Wahl, als auch solche Entscheidungen zu treffen, die mitunter "weh tun". Um Belastungen für den Einzelnen möglichst gering zu halten, darf auch künftig kein Bereich bei der Prüfung nach Einsparmöglichkeiten außen vor bleiben. Wichtig dabei ist, dass die Bürgerinnen und Bürger über anstehende Entscheidungen bereits im Vorfeld aktiv und transparent informiert werden müssen, weil das ihr gutes Recht ist. Sogar von dieser Seite aus, also von den Bürgerinnen und Bürgern selbst, gab es Rückmeldungen, die uns in den Sommermonaten erreicht haben. Die Verwaltung hatte im Vorfeld dazu aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen beitragen können

3 Insgesamt wurden 56 Bürgervorschläge eingereicht. Hierfür bedanke ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich. Die eingereichten Bürgervorschläge haben Sie bereits im August zur Kenntnis bekommen, mit der Bitte entsprechende Anträge einzureichen. Inwieweit diese Vorschläge in die Haushaltsberatungen einfließen und welche davon zur Umsetzung kommen, das entscheiden somit Sie, meine Damen und Herren. Ich komme nun zu den Zahlen. Zunächst zur Haushaltssatzung: Folie Haushaltssatzung Teil 1 Der Planentwurf sieht im Ergebnishaushalt einen Gesamtbetrag bei den Erträgen von rd. 20,9 Mio. Euro und bei den Aufwendungen von rd. 25,6 Mio. Euro vor. Daraus ergibt sich ein jahresbezogener Fehlbedarf von rd. 4,7 Mio. Euro

4 Hier darf ich schon jetzt auf eine Fortschreibung der Verwaltung hinweisen: Nach Vorlage der I. Trendrechnung für den Kommunalen Finanzausgleich 2014 können wir mit rund Euro mehr an Schlüsselzuweisung rechnen, so dass sich der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt bereits nochmal von 4,7 auf 4,5 Mio. Euro reduziert hat. Folie Haushaltssatzung Teil 2 Im Finanzhaushalt sehen wir zunächst den Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dieser Wert ermittelt sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaus

5 haltes, bereinigt um die nicht zahlungswirksamen Werte wie beispielsweise die Abschreibung. Der Zahlungsmittelbedarf für laufende Verwaltungstätigkeit beträgt rund 3,7 Mio. Euro. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist mit Euro eingeplant, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen Euro. Die Summe der Auszahlungen bei der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf Euro. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind im vorliegenden Planentwurf keine vorgesehen. Saldiert ergibt sich somit im Finanzhaushalt für das Jahr 2014 ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von Euro

6 Folie Haushaltssatzung Teil 3 Die Aufnahme von Krediten für investive Zwecke ist im Planjahr 2014 nicht vorgesehen. Ebenso ist nicht geplant, Verpflichtungsermächtigungen einzugehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 28 Mio. Euro festgesetzt, somit 3 Mio. Euro mehr als im Planjahr Die Entwicklung des Finanzmittelbestandes macht es erforderlich, die Kassenkreditermächtigung anzuheben, um in 2014 die Liquidität sicher zu stellen. Leider ist auch in den Folgejahren mit einer Steigerung zu rechnen, dies solange wir den Ergebnishaushalt defizitär fahren. Denn hier besteht eine direkte Verbindung: Solange die Aufwendungen die Erträge im Ergebnishaushalt übersteigen, muss das Defizit zwangsläufig über Kassenkredite finanziert werden

7 Diese Entwicklung ist äußerst kritisch zu sehen, da den Kassenkrediten keine Werte oder Investitionen gegenüber stehen. Derzeit profitieren die verschuldeten Kommunen zu denen auch wir gehören - von den äußerst niedrigen Zinsen. Darüber können wir froh sein, denn ein möglicher Anstieg des Zinsniveaus stellt ein weiteres Risiko dar und würde den Haushalt noch zusätzlich belasten. In einer Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung im August dieses Jahres war zu lesen, dass in den Jahren 2007 bis 2011 die Gesamtverschuldung der Städte und Gemeinden in Deutschland von 111 auf 130 Milliarden Euro angewachsen ist. Besonders kritisch ist hierbei die Entwicklung der Kassenkredite zu sehen, die in vier Jahren von 29 auf 44 Milliarden Euro angewachsen sind. Bezogen auf die Hessischen Kommunen hat sich der Schuldenberg bis Ende 2011 auf insgesamt 16,7 Milliarden Euro angehäuft. Allein die Kassenkredite haben sich nach dieser Studie in der Zeit von 2007 bis 2011 mehr als verdoppelt. Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass diese dramatische Entwicklung auch in Trebur nicht Halt gemacht hat. So waren die zum in Anspruch genommenen Kassenkredite von ca. 3,8 Mio. Euro bis Ende 2012 auf etwa 16,3 Mio. Euro angestiegen. Mitte dieses Jahres lagen die Kassenkredite bereits bei runden 17,5 Mio. Euro. Dieser Entwicklung müssen wir gemeinsam gegensteuern. Die Realsteuerhebesätze mit je 350 % für Grundsteuer A und B sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Hebesatz für die Berechnung - 7 -

8 der Gewerbesteuer beträgt 400 %. Das entspricht einer Anhebung von 20 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich mit den Kreiskommunen liegt Trebur mit seinen Hebesätzen nach wie vor unter dem Kreisdurchschnitt, was die Sätze für Grundsteuer A und B betrifft. Lediglich bei dem Hebesatz der Gewerbesteuer liegt Trebur mit 19 Prozentpunkten momentan über dem Kreisdurchschnitt. Ob das auch dann noch zutrifft, wenn die Haushalte der Nachbarkommunen für 2014 beschlossen sind, bleibt abzuwarten. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer halte ich es für wichtig, dass Mehreinnahmen in erster Linie durch die Ansiedlung von Gewerbe erzielt werden sollten. Das geht nur bei einem gewerbefreundlichen Klima. Dazu gehört u. a. auch, dass die Gewerbesteuerhebesätze nicht weit über dem Maß der Dinge und das ist der Kreisdurchschnitt liegen sollten. Sicher, die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben geht nicht kurzfristig, sondern ist eine Perspektive an der langfristig gearbeitet werden muss. Nicht nur die gute geographische und verkehrsgünstige Lage im Rhein- Main-Gebiet spricht für uns als Standort, sondern wir sind gut damit beraten, wenn wir für diesen Standortvorteil auch mit einem trotz Anfang des Jahres erfolgter Erhöhung maßvollen Gewerbesteuersatz werben können

9 Was steht nun hinter den Zahlen, die ich Ihnen gerade genannt habe? Kommen wir zunächst zum Ergebnishaushalt. Folie Ergebnishaushalt 2014 Erträge Die größte Position auf der Ertragsseite ist mit 57 % - das entspricht rund 12 Mio. Euro - der Ertrag aus Steuern und gesetzlichen Umlagen. Darunter sind zu verbuchen: 7,77 Mio. Euro Einkommensteueranteil Euro Umsatzsteueranteil 2,15 Mio. Euro Gewerbesteuer wovon allerdings Euro abgehen für die zu zahlende Gewerbesteuerumlage 1,42 Mio. Euro Grundsteuer A und B ( Euro / 1,3 Mio. Euro) - 9 -

10 Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden rund 3,1 Mio. Euro (das entspricht 15 %) erwartet. Ein Ertrag in gleicher Höhe wird bei den Zuweisungen, Zuschüsse und allgemeinen Umlagen erwartet. Darin enthalten sind ca. 2,47 Mio. Euro Schlüsselzuweisung. Folie Ergebnishaushalt 2014 Aufwendungen Bei den Aufwendungen lassen sich drei große Bereiche festmachen. rd. 9,0 Mio. Euro für Personal- u. Versorgungsaufwendungen (35 %) rd. 8,4 Mio. Euro für Steueraufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für gesetzliche Umlageverpflichtungen (33 %) Von diesen 8,4 Mio. Euro zahlen wir rd. 7,5 Mio. Euro an den Kreis als Kreis- und Schulumlage und weitere Euro an Kompensationsumlage

11 Ebenfalls in diesem Betrag enthalten ist die eingangs bereits erwähnte Gewerbesteuerumlage von rund Euro. Als dritte große Position sind rd. 6,3 Mio. Euro für Sach- und Dienstleistungen (24 %) eingeplant. Darin sind als größte Position die Müllgebühren mit 1,5 Mio. Euro sowie die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser mit 1,2 Mio. Euro enthalten. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen beläuft sich jährlich auf etwa 5,4 Mio. Euro. Dieser Betrag ist in jedem Jahr zur Erfüllung der Regelaufgaben bzw. der gesetzlichen Aufgaben erforderlich kommen noch rund Euro hinzu, für die Umsetzung konkreter Maßnahmen die im kommenden Jahr geplant sind. Von den genannten Euro sind rd Euro für Planungskosten und etwa Euro für die Sanierung von verschiedenen Brücken vorgesehen

12 Wie entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen im kommenden Jahr? Mit etwa 9 Mio. Euro liegen sie trotz einkalkulierter Tariferhöhung von geschätzten 2,5 % ab 1. Januar nächsten Jahres mit nur knapp Euro über der Kalkulation des Vorjahres. Folie Personal- und Versorgungsaufwendungen 5,3 Mio. Euro der Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen auf den Fachbereich 1 Kultur, Sport, Soziales, Bildung, Bürgerprojekte und angebote. Das entspricht 59 %. Knapp 2 Mio. Euro, 22 %, sind veranschlagt für den Fachbereich 2 Ordnung, Bau, Umwelt, Liegenschaften und Bürgerdienste

13 Und auf den Fachbereich 3 Zentrale und allgemeine Verwaltung, interne Dienste, zu dem auch der Technische Betriebshof zählt, entfallen rd. 1,7 Mio. Euro (19 %). In Zusammenhang mit den Personalkosten steht der Stellenplan. Wie Sie wissen, sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Beschäftigten auszuweisen. Der vorliegende Planentwurf für das Haushaltsjahr 2014 sieht eine Erhöhung bei der Gesamtstellenzahl von bisher 146,21 Stellen um 2,84 Stellen auf 149,05 Stellen vor. Die Gesamtstellen verteilen sich auf die drei Fachbereiche wie folgt: Fachbereich 1-89,41 Stellen Fachbereich 2-32,02 Stellen Fachbereich 3-27,62 Stellen Beim Fachbereich 1 entspricht das einem Zuwachs gegenüber 2013 von 2,51 Stellen, der sich begründet mit + 0,2 Stellen für die unbefristete Anstellung des Geschäftsführers der Eugen-Schenkel-Stiftung, im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Stiftung selbst sieht sich nach eigenen Angaben aufgrund ihrer finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, einen Geschäftsführer zu beschäftigen, worauf hin der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 5. Juni beschlossen hat, den Geschäftsführer der Stiftung zunächst befris

14 tet für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2013 geringfügig zu beschäftigten. Für eine Weiterbeschäftigung über diesen Zeitraum hinaus bedarf es einer Stellenplanerweiterung. Im Nachhinein hat sich die Situation jedoch anders als ursprünglich dargestellt entwickelt: Nach Ausführungen des Geschäftsführers in der Ausschusssitzung am 28. August 2013 steht die Stiftung finanziell nun doch gut da (Stand : ca EUR). Sie entscheiden es, ob eine Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers über den 31. Dezember 2013 hinaus über die Gemeinde erfolgen soll. 2,31 Stellen wurden im Bereich der Kinderbetreuung erhöht, konkret für die Beschäftigung von Betreuungspersonal für Integrationskinder. Nur wenn entsprechende Stellen im Stellenplan vorhanden sind, kann auch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden. Das Angebot einer unbefristeten Beschäftigung in diesem Bereich ist umso wichtiger, wenn qualifiziertes Personal gefunden werden soll. Beim Fachbereich 2 haben wir gegenüber dem Vorjahr 0,5 Stellen mehr, die zunächst vorgesehen waren für die unbefristete Beschäftigung einer eigenen Reinigungskraft für die vier Feuerwehrgerätehäuser. Hier hat sich nach Druck des Planentwurfs allerdings noch eine für die Gemeinde günstigere Lösung gefunden, die einer maximalen Stellenplanerweiterung von 0,15 Stellen bedarf. Lediglich im Fachbereich 3, also bei der allgemeinen Verwaltung / Interne Dienste, hat sich die Stellenanzahl um 0,17 Stellen reduziert. Weggefallen sind hier 0,52 Stellen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, so wie von Ihnen beschlossen

15 Gleichzeitig darf ich Ihnen für diesen Fachbereich eine Erhöhung um 0,35 Stellen vorschlagen. Im Frühjahr nächsten Jahres wechselt eine Mitarbeiterin im Bereich der Personalstelle in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Es ist erforderlich, die frei werdende Stelle zeitnah mit einer Ganztagskraft zu besetzen. Hierfür steht derzeit eine motivierte und engagierte Verwaltungskraft zur Verfügung die im Sommer dieses Jahres ihre Ausbildung erfolgreich bei der Gemeinde Trebur abgeschlossen hat und noch bis Mitte nächsten Jahres in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht. Es ist gut in die Ausbildung junger Leute zu investieren, denn das sind die Fach- und Führungskräfte von morgen. Leider war es in den vergangen Jahren kaum möglich, diesen Menschen nach Abschluss ihrer Ausbildung einen dauerhaften Arbeitsplatz bei uns zu bieten. Da es sich bei dieser Stelle derzeit nur um eine Teilzeitstelle handelt, bedarf es einer Erweiterung des Stellenplans um 0,35 Stellen. Damit wäre dann allerdings auch eine adäquate Vertretung in der Personalstelle und für einen weiteren Bereich der internen Verwaltung sichergestellt, was derzeit nicht der Fall ist. Ich empfehle Ihnen daher in die Zukunft zu investieren und dieser Mitarbeiterin eine Perspektive zu bieten

16 Kommen wir nun zum Finanzhaushalt mit seinen Einzahlungen und Auszahlungen sowie den geplanten Investitionen für das Jahr Folie Große Investitionen 2014 Große Investitionen 2014 Neubau Kindertagesstätten Tannenweg mit Investor Kosten: Euro Beteiligung Bund mit rd Euro Einsatzleitwagen für die Wehren aller Ortsteile Kosten: Euro Beteiligung Land Hessen mit rd Euro Beteiligung Land Hessen mit Euro Haushalt 2014 Im Haushalt 2014 sind lediglich zwei große Maßnahmen, bzw. Investitionen vorgesehen. Zum einen der Neubau der Kindertagesstätte Tannenweg in Kooperation mit einem Investor. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind Mittel in Höhe von Euro eingeplant. Der Bund wird diese Maßnahme voraussichtlich mit Euro bezuschussen. Der restlichen Kosten für die Kindertagesstätte werden durch den Regionalfond des Landes Hessen abgedeckt. Damit ist aber erst 2015 zu rechnen

17 Die zweite Investition soll im Bereich Brandschutz getätigt werden. Hier stehen für die Anschaffung eines neuen Einsatzleitfahrzeuges, das von allen Ortsteilwehren genutzt werden kann, Euro im Haushalt. Auch bei dieser Investition wird mit einem Zuschuss gerechnet, allerdings in einem zeitlichen Versatz. Bei allen weiteren Investitionen handelt es sich im Verhältnis gesehen um eher kleinere Maßnahmen bzw. Investitionen, die sich in der Summe auf Euro belaufen. Auf welche Bereiche sich dieser Betrag verteilt zeigt die nächste Darstellung: In der Summe belaufen sich die Auszahlungen für Investitionen in 2014 auf Euro. Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Höhe von etwa 1,34 Mio Euro gegenüber

18 Die geplanten Einzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: Euro Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen Euro Anliegerbeiträge für sanierte Gehwege Euro Erschließungsbeiträge Euro Investitionskostenzuschuss des Bundes für den Neubau Kindergarten Tannenweg (wie erwähnt) rd Euro Tilgung der gewährten Darlehen an den Eigenbetrieb Abwasser sowie die Baugenossenschaft Ried. Saldiert ergibt sich aus den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen ein Zahlungsmittelüberschuss von rund Euro. Die Tilgung für langfriste Kredite beläuft sich für 2014 auf ca Euro. Somit bedarf es in 2014 keiner erneuten Kreditaufnahme. Ich kann Ihnen sagen, dass auch für die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2017 zum jetzigen Zeitpunkt keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind

19 Unser Sorgenkind bleibt also nach wie vor das laufende Geschäft, der Ergebnishaushalt. Folie Entwicklung Fehlbetrag zu Eigenkapital Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechnungsergebnisse bis einschließlich 2012 und der Planwerte 2013 bis 2017 sind wir zumindest planerisch zum Ende des Jahres 2014 an dem Punkt angelangt, wo der kumulierte Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes (rd. 28, 4 Mio. Euro) das noch vorhandene Eigenkapital (dann noch rd. 26,9 Mio. Euro) übersteigt. Bei unverändertem Ein- und Ausgabeverhalten werden wir dann voraussichtlich im Jahr 2020 unser Eigenkapital vollständig aufgebraucht haben

20 Dem Entgegenzusteuern, muss unser aller Ziel sein! Das heißt also für uns, dass in den nun anstehenden Beratungen Diskussionen und Entscheidungen zu möglichen Konsolidierungsmaßnahmen wieder unumgänglich sind. Eine konsequente und entschlossene Weiterführung der Haushaltskonsolidierung ist unverzichtbar und muss vorrangiges Ziel aller Beteiligten sein, um auf Dauer die finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Mit Ihrem Beschluss vom April dieses Jahres haben Sie sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2020 für die Gemeinde Trebur wieder einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen. Trotz Sparnahmen bei den Ausgabenpositionen halte ich es für äußerst wichtig, dass auch freiwillige Leistungen erhalten bleiben, damit unsere Gemeinde so lebenswert bleibt wie sie ist. Wenn das Freibad geschlossen wäre, die Büchereien dicht machen würden und die Schulkindbetreuung abgeschafft würde, dann ziehen keine Familien mehr in unsere Großgemeinde, sondern sie würden wegziehen. Wegziehen in Städte und Gemeinden, die diese Angebote noch haben. Also in Städte und Gemeinden die dann lebenswerter wären als unsere. Und das kann und darf nicht sein. Auch freiwillige Leistungen sind Investitionen, zwar nicht auf Papier, aber Investitionen in die Attraktivität als Wohnort. Das zahlt sich langfristig finanziell sogar aus, denn das macht sich auf der Einnahmeseite, nämlich an einem steigenden Einkommensteueranteil bemerkbar

21 Die einfache Formel: Nur so viel Geld ausgeben wie man einnimmt ist also leicht gesagt, aber keineswegs einfach umzusetzen. Ich drücke es lieber anders aus, die meisten von Ihnen kennen das ja noch: Es gibt viel zu tun, packen wir es an! Der Haushalt 2014 ist eingebracht In diesem Sinne wünsche ich erfolgreiche Beratungen zum Wohle unserer Gemeinde

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. 8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Der Verbandsgemeinderat hat am 09.12.2009 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Krippenspiel für das Jahr 2058

Krippenspiel für das Jahr 2058 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Spielen & Gestalten Krippenspiel für das Jahr 2058 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Impressum Weihnachtsspielangebot 2009 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Die Aufführungsrechte

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr