Die hessische Genossenschaft und das Hessische Diakonissenhaus in Kassel in der Zeit von 1886 bis 1913.

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1 Die hessische Genossenschaft und das Hessische Diakonissenhaus in Kassel in der Zeit von 1886 bis von RR Dekan Dr. Dieter Waßmann (2004) Im Krieg Österreich gegen Preußen 1866 stand das Kurfürstentum Hessen-Kassel auf der Seite des Verlierers Österreich. Daher wurde der Kurstaat 1866 von Preußen beseitigt. Er ging mit anderen Verlierern (wie Frankfurt/M) in der neuen Provinz Hessen-Nassau auf. Kassel behielt aber seine regionale Bedeutung als Hauptstadt dieser Provinz und zugleich des Regierungsbezirks. Außerdem gewann sie als Garnisonstadt des XI. Armeekorps erheblich an Bedeutung. So nahm sie eine Reihe von militärischen Kommandobehörden auf: wie das Generalkommando und das Sanitäts-Amt des XI. Armeekorps. Der Bereich des Armeekorps erstreckte sich auf Nord- und Mittelhessen sowie auf Thüringen. Neben dem Heeres-Sanitätswesen wurde schon zu Friedenszeiten auf einer zweiten Schiene der Einsatz zusätzlicher (freiwilliger) Kräfte im Mobilmachungsfalle für Kriegslazarette geplant. Die Mobilmachung vergrößerte ja das Friedensheer um ein vielfaches, entsprechend wuchs auch der Anspruch an die Sanitätseinheiten. Die zu erwartende große Zahl an verwundeten und kranken Soldaten, die in die Heimat zur Genesung verlegt wurden, erforderte zusätzliche Pflegekräfte. Diese konnten aber nicht schon in Friedenszeiten eingestellt werden. Erst im Bedarfsfall sollten sie aus bestehenden Einrichtungen (wie Krankenhäusern, Diakonissenhäusern) abgezogen werden. Für die Durchführung und Koordination dieser großen Aufgabe war der kaiserliche Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege zuständig, mit Sitz in Berlin. Dieses Amt hatte schon bei den Kriegen 1866 gegen Österreich und 1870/71 gegen Frankreich bestanden. Auf den Posten des Militär- Inspekteurs berief König Wilhelm I. jeweils zu Kriegsbeginn führende Männer des Ordens: 1866 Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode, Kanzler der Balley und späteren Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien, und 1870 Rechtsritter Fürst von Pleß (Schlesien). Ihnen nachgeordnet, verantworteten die Provinzial-Abgeordneten der Ordensgenossenschaften den Einsatz von Rittern und Johanniter- Sanitätskolonnen. Nach dem Sieg 1871 wurde dieses Amt auch in der nun folgenden Friedenszeit nicht aufgelöst.

2 Zwischen dem jetzt kaiserlichen Militär-Inspekteur und dem stehenden Heer bestand eine enge organisatorische Verbindung, wahrgenommen auf der Armeekorps-Ebene durch den Korpsbezirksdelegierten der freiwilligen Krankenpflege, so auch beim XI. Armeekorps in Kassel. Der Inspekteur bezog auch den Johanniterorden in seine Planungen ein. Dieser erhielt den Auftrag, in Preußen für den Einsatz von evangelischem Krankenpflegepersonal im Katastrophen- und im Kriegsfall zuständig zu sein. Da der Orden aber zunächst noch nicht eigene Kräfte (Johanniterschwestern) einsetzen konnte, war er - wie in der Vergangenheit - auf die enge Zusammenarbeit mit den deutschen Diakonissenhäusern (Kaiserswerther Generalkonferenz) und Diakonenhäusern (Rauhes Haus, Hamburg) angewiesen. Zugleich betrieb er aber zielstrebig den Aufbau einer eigenen Johanniterschwesternschaft. Auch dies konnte nur mit Hilfe der Diakonissenhäuser geschehen. Die einzelnen Genossenschaften des Ordens hatten daher Verbindung zu jenen in ihrer Region aufzunehmen. Ansprechpartner der hessischen Genossenschaft war das Hessische Diakonissenhaus in Kassel (gegründet 1864 in Treysa, seit 1881 in Kassel). Seit 1864 hatte die Genossenschaft diese Einrichtung nachdrücklich gefördert, u.a mit einer Spende von 200 Talern. Am 15. Juni 1886 / 6. Juli 1886 unterzeichneten der Kommendator der hessischen Genossenschaft Friedrich Graf zu Solms Laubach und der Vorstand des Diakonissenhauses ein Abkommen, indem die Einzelheiten der Ausbildung von Johanniterschwestern festgelegt wurden. Das Mutterhaus erklärte sich bereit, in die entsprechenden Kurse für Diakonissen jeweils zwei bis drei Lehrpflegerinnen aufzunehmen. Im Jahr 1887 kam es in Berlin zu der entscheidenden Sitzung, die die Lösung beider Problemfelder (flächendeckend für das Königreich Preußen) herbeiführte: Bereitstellung von Diakonissen für Kriegslazarette und der Aufbau einer Johanniterschwesternschaft. Veranlasst durch den kaiserlichen Militär-Inspekteur trafen sich am 9. März 1887 die Vorstände (einschließlich der Oberinnen) der Diakonissenhäuser der Kaiserswerther Generalkonferenz zu einer vertraulichen Konferenz. Von den 31 Einrichtungen waren 29 vertreten, darunter auch das Hessische Diakonissenhaus in Kassel. Für den Militär-Inspekteur nahm Vize- Oberjägermeister von Heinze (Berlin) an der Sitzung teil. Den ebenfalls eingeladenen Johanniterorden vertrat Graf Zieten-Schwerin. Auf der Tagesordnung stand das Abkommen zwischen dem Johanniter-Orden und den Diakonissen-Mutterhäusern mit den beiden Punkten: Einsatz von Diakonissen unter der Verantwortung des Ordens und die Ausbildung von Ordensschwestern. Die Diakonissenhäuser erklärten sich bereit, im Kriegsfall dem Johanniter-Orden zum Zwecke der Pflege verwundeter und erkrankter Krieger, so viele Diakonissen zur Verfügung zu stellen, als sie diese dann entbehren können. Im Falle allgemeiner Landesnöthe, wie Epidemien, behielten sich die Vorstände jedoch vor, die Diakonissen zunächst den zuständigen Einrichtungen oder Behörden vor Ort zur Verfügung zu stellen und erst in zweiter Linie dem Orden. Ihre Arbeit sollte nach den Grundgesetzen und Hausordnungen der

3 Mutterhäuser geschehen. Auch wenn der Orden beim Einsatz die Oberaufsicht führte, blieben sie weiterhin Angehörige ihrer Häuser. Besondere Abzeichen zur Kenntlichmachung ihres Auftrags, wie z.b. die weiße Armbinde mit dem roten Kreuz (eingeführt 1863), würden nur auf Anordnung getragen. Diese Armbinde sicherte - aufgrund der Genfer Konvention - den Schutz des Pflegepersonals im Kriege. Diese Konvention war aus einer 1864 in Genf tagenden internationalen Diplomatenkonferenz hervorgegangen. Ihre zehn Artikel sahen u.a. vor, die Feldlazarette und ihr Personal zu neutralen Einrichtungen zu erklären. Unter dem Schutz der Signatarstaaten sollten sie verwundete, bzw. erkrankte Soldaten ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer der Kriegsparteien medizinisch behandeln und pflegen. - Zugleich erhielten die Diakonissen eine Ausweiskarte (u.a. für freie Bahnfahrt). Dann wandte sich die Besprechung der Ausbildung von Johanniterschwestern zu. Die Diakonissenhäuser erklärten ihre Bereitschaft, evangelische Frauen dazu auszubilden. Dabei sollte aber jedes Haus selbst über die Zahl der Aufzunehmenden entscheiden. Diese erhielten zuerst eine halbjährige, später aber eine einjährige Ausbildung als Lehrpflegerinnen. Sie hatten sich der Hausordnung zu fügen, trugen nicht die Tracht der Diakonissen und konnten jederzeit vom Mutterhaus entlassen werden, wenn sie sich für diese Aufgabe als ungeeignet erwiesen. Graf von Zieten stellte den Entwurf eines Lehrbriefes als Zertifikat für die abgeschlossene Ausbildung zur Lehrpflegerin vor. Der Text lautete: Fräulein resp. Frau... aus... hat auf Veranlassung der Balley Brandenburg des Johanniterordens bei uns einen Lehrkurs vom..ten...bis...ten durchgemacht. Wir bezeugen, daß... die Zeit tunlich und zu unserer Zufriedenheit ausgenützt, und sich so viel Kenntnisse in der Krankenpflege erworben hat, wie solches in dieser Zeit möglich war. Fräulein resp. Frau... ist daher geeignet, als Aushilfe in einem Krankenhause nützliche Dienste zu leisten. (...). Dieser Entwurf wurde zusammen mit dem Protokoll den Diakonissenhäusern zur weiteren Verwendung zugesandt. Entsprachen die Lehrpflegerinnen den an sie gestellten Anforderungen, erhielten sie vom Orden zusätzlich ein Patent als dienende Johanniterschwester. (Allein 1899 stellte der Orden 105 Patente aus). Die in den Diakonissenhäusern ausgebildeten Lehrpflegerinnen des Ordens sollten auch Vertretungsdienste (etwa in Ferienzeiten) im Krankenhaus übernehmen. So konnten sie die Verbindungen zu ihrem Diakonissenhaus aufrechterhalten und die erworbenen Kenntnisse weiter vertiefen. Beim Einsatz von Diakonissen wollte man die dadurch entstandenen Lücken mit ausgebildeten Lehrpflegerinnen schließen. Prinzipiell aber sollten die dienenden Schwestern und Lehrpflegerinnen des Ordens nicht in s Feld gesandt werden. Ausnahmen stellten lediglich Notfälle dar, aber auch dann hatten die Lehrpflegerinnen und Ordensschwestern nur unter Leitung von Diakonissen zu arbeiten.

4 Danach wurden Fragen des Einsatzes von Diakonissen in Kriegslazaretten aufgegriffen. An zweckdienlicher Ausrüstung galt es nur so viel mitzunehmen, wie für vier Wochen benötigt wurde. Neben der Kleidung schätzte man die Kosten der weiteren Ausrüstung je Schwester auf 50,- bis 60,- Mk. In einer eigenen Sitzung stellten am Nachmittag die Oberinnen eine Liste der benötigten Ausrüstungsgegenstände zusammen. Aber dann kam ein Problem zur Sprache, das - im Nachhinein - nur schwer zu verstehen ist. Es wurde gefragt: Wie werden die Kosten der Ausrüstung gedeckt, falls es Frieden bleibt? Nüchtern hält das Protokoll fest: Graf Zieten stellt eine Erklärung des Ordens darüber in Aussicht. Generelle Empfehlungen über den Einsatz von Diakonissen in Kriegslazaretten wurden nicht gegeben. Dieser sei abhängig von den Verhältnissen und Arbeitsfeldern jedes einzelnen Mutterhauses. Für jede Diakonisse sei daher die Armbinde samt Ausweiskarte zu beantragen. Der Orden sagte zu, pro Schwester und Tag jeweils 1,- Mk an das Mutterhaus für ihren Kriegseinsatz zu zahlen. Aber waren überhaupt Diakonissen in den Häusern entbehrlich, die ja auch als Krankenhäuser arbeiteten? Am leichtesten erschien es den Anwesenden, die dann benötigten Diakonissen aus den Gemeindepflegestationen abzuziehen. Die Mutterhauspfarrer sollten die Diakonissen während ihres Einsatzes besuchen, um sie in ihrem Beruf zu stärken. Noch im Jahr 1887 begann das Hessische Diakonissenhaus in Kassel unter Leitung von Diakonissenhauspfarrer Franz Sardemann - ebenso wie die übrigen Diakonissenhäuser - mit der Ausbildung von Töchtern gebildeten Standes für den Orden. Ihre Ausbildung als Lehrpflegerinnen dauerte zunächst ein halbes Jahr (später ein Jahr). Im Diakonissenhaus hatten sie den gleichen Status wie die Probeschwestern. - Heute ist diese Ausbildung in etwa vergleichbar mit der Ausbildung von Schwesternhelferinnen. Sie umfasst auch heute theoretische Lehrgänge verbunden mit einem mehrwöchiges Praktikum in einem Krankenhaus. Zu Beginn ihrer Ausbildung verpflichteten sich die Aspirantinnen schriftlich, sich im Kriegsfalle und in Katastrophenfällen im eigenen Land dem Johanniterorden zur Verfügung zu stellen konnte eine stolze Zwischenbilanz gezogen werden: Seit 1887 waren durch die Diakonissenhäuser Lehrpflegerinnen und dienende Schwestern des Ordens ausgebildet worden. Das Ordenskapitel hatte für die Kosten der Ausbildung insgesamt Mk ausgegeben. Das Hessische Diakonissenhaus in Kassel sagte dem Johanniterorden die Bereitstellung von zwanzig Schwestern für den Einsatz in Reservelazaretten des XI. Armeekorps zu. Der Orden hatte diese Zahl jährlich dem Korpsbezirksdelegierten der freiwilligen Krankenpflege in Kassel zu melden, der dann die Einsatzorte im Bereich des Armeekorps festlegte. Am 20. Januar 1913 etwa teilte Freiherr von Riedesel zu Eisenbach, Rechtsritter des Ordens und Landeshauptmann in Kassel, dem Kasseler Vorstand mit, welche Verteilung der Korpsbezirksdelegierte getroffen hatte: Am vierten Mobilmachungstag sollten sich je zwei Schwestern bei den Reservelazaretten in Fritzlar und in Langensalza

5 (Thüringen) melden. Am dreißigsten Mobilmachungstag hätten je drei Schwestern ihren Dienst in Langensalza und Rudolstadt, sowie zwei weitere in Sonderhausen (alle Thüringen) anzutreten. Für den sechzigsten Mobilmachungstag waren dann nochmals je vier Schwestern für die Reservelazarette in Kassel und in Erfurt vorgesehen. Sie hatten sich an diesen Tagen - ohne nochmalige Aufforderung - bei den jeweiligen Chefärzten der betreffenden Lazarette zu melden. Die jährlichen Einsatzpläne variierten naturgemäß, je nach Planung weiterer Reservelazarette und zur Verfügung stehenden Zahl an Schwestern. Während des 1. Weltkriegs erhöhte sich die Zahl der eingesetzten Schwestern noch erheblich. Am 18. Oktober 1912 wurden anlässlich des Jahresfestes des Hessischen Diakonissenhauses in Kassel alle Lehrpflegerinnen und dienenden Ordensschwestern eingeladen, die in diesem Hause ausgebildet worden waren. Insgesamt waren es 104 Frauen. Eine große Anzahl von ihnen folgte der Einladung. In seiner Ansprache dankte Diakonissenhauspfarrer Sardemann den Schwestern für ihre Bereitschaft zur Übernahme von Ferienvertretungen in der zurückliegenden Zeit. Jährlich waren 19 Vertretungen für jeweils sechs Monate geleistet worden. Ordensschwester Anna Schönian, eine der ersten der hier ausgebildeten Lehrpflegerinnen, dankte im Namen der Ordensschwestern dem Vorstand des Hauses für alle Unterstützung. In der Nachversammlung am Abend (ab 19 Uhr im Saal des Vereinshauses) fassten die Schwestern den Beschluss, künftig alle fünf Jahre einen Johanniterschwesterntag im Hessischen Diakonissenhaus Kassel zu halten. Zugleich überreichten sie dem Vorstand des Diakonissenhauses eine Spende in Höhe von 160,- Mk für den Neubau einer Kapelle.

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