Schnitt-/Konstruktionsholz

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1 Schnitt-/Konstruktionsholz

2 Einstiegsseiten Kapitel Denzel Schnittholz... 2 Schnittholz Nadelschnittholz Fi/Ta sägerauh (o. Block) Bretter (bis 30 mm Dicke)... 4 Dielen (ab 40 mm Dicke)... 4 Latten (bis 32 cm² Querschnitt)... 5 Rahmen (über 33 cm² Querschnitt)... 5 Kantholz... 6 Traufbohlen... 6 Blockware (Laub- und Nadelholz) aus Europa Birke ungedämpft KD... 7 Kernbuche gedämpft KD... 7 Buche ungedämpft KD... 7 Buche gedämpft, par. Bes. KD... 7 Douglasie... 7 Eiche... 8 Erlsbeere ged. KD... 8 Erle... 8 Esche... 8 Esche weiß... 8 Fichte / Tanne... 9 Kiefer... 9 Zirbelkiefer... 9 Kirschbaum... 9 Lärche... 9 Sibirische Lärche... 9 Robinie (Akazie)... 9 Linde... 9 Blockware (Laub- und Nadeholz) aus Übersee Ami Ahorn besäumt Ayous Ami Nußbaum Blockware Kambala/Iroko Merbau Mahagonie (Sipo/Sapeli) Yellow Poplar Blockware Fensterholz / Fensterkanteln Hemlock Kanteln Nord. Weißholz Konstruktionsholz Brettschichtholz (BSH) Denzel BSH Konstruktionsvollholz (KVH) Denzel KVH Doppel T-Träger Doppel T-Träger/Schalungsträger Hobelware einschl. Profilbretter Latten, Rahmen, Kanthölzer Latten, Rahmen, Kanthölzer Glattkantbretter/Rhombus/Balkonbretter Fichte Glattkantbretter/Balkonbretter

3 Einstiegsseiten Kapitel Lärche Glattkantbretter/Rahmen/Rhombus Douglasie Glattkantbretter/Rahmen Rauhspund Rauhspund Fichte Profilbretter unbehandelt Fi/Ta Rundprofil Fasebretter Profilbretter endbehandelt Spezielle Holzsortimente Sägerestholz Holzbriketts Denzel AGBs

4 Nadelschnittholz Fi/Ta sägerauh (o. Block) Bretter (bis 30 mm Dicke) Länge Breite (mm) Bretter II / III - ca. 10 % IV, fallende Breiten mm 3,00 m - 5,00 m 18 Bretter II / III - ca. 10 % IV, breitensortiert 5,00 m 80 / Fi/Ta/Ki Bretter, roh, IPPC-Standard, hitzebehandelt Bretter II / III - ca. 10 % IV fallende Breiten mm 5,00 m 80 / ,00 m - 5,00 m 24 Bretter 24 x 80 mm, I / III, breitensortiert 5,00 m Bretter 24 x 100 mm, I / III 5,00 m Bretter 24 x 100 mm, I / III, techn. getrocknet KD 5,00 m Bretter 24 x 140 mm, I / III, breitensortiert 5,00 m Bretter 24 x 180 mm, I/ III, breitensortiert 5,00 m Bretter 24 x 200 mm, I/ III 4,50 m Bretter II / III - ca. 10 % IV, fallende Breiten mm Bretter II/ III - ca. 10 % IV, breitensortiert 30 x 100 mm 4,00 m & 5,00 m 30 5,00 m Dielen (ab 40 mm Dicke) Länge Breite (mm) Dielen I/III 4,00 m/5,00 m 4,00 m/5,00 m /50/60 40/50 Dielen, Bau 4,00 m/5,00 m 250/300 40/50 Dielen I/III, stirnseitig mit Welleisen 4,00 m/5,00 m 240/250/300 40/50 4

5 Nadelschnittholz Fi/Ta sägerauh (o. Block) Latten (bis 32 cm² Querschnitt) Länge Breite (mm) Latten I / II getrocknet 4,00 m/4,50 m/5,00 m CE-Latten sortiert nach DIN S10, getocknet auf 15% HF +/- 3% Latten S10 nach DIN 4074, getocknet auf 15% HF +/- 3% 4,00 m/4,50 m/5,00 m ,00 m Rahmen (über 33 cm² Querschnitt) Länge Breite (mm) Rahmen I/II 4,00 m/5,00 m CE-Rahmen sortiert nach DIN 4074-S10, getrocknet auf 15%HF +/- 3% 4,00 m/5,00 m ,00 m/4,50 m/5,00 m Rahmen I / II 5,00 m ,00 m

6 Nadelschnittholz Fi/Ta sägerauh (o. Block) Kantholz Stärke x Breite (mm) Länge in m - 4,00 Länge in m - 5,00 Kantholz A/B 30 x 100 x 40 x 100 x 50 x 100 x 80 x 100 x x 80 x 120 x x 80 x 160 x 100 x 100 x x 100 x 160 x 120 x 120 x 140 x 140 x Kantholz Bau 80 x 100 x x 80 x 120 x x 80 x 160 x 100 x 100 x x 100 x 120 x x 100 x 160 x 120 x 120 x 140 x 140 x Traufbohlen Breite (mm) Traufbohlen 3 x 6 x 16 cm, 4,00 & 5,00 m /60 Traufbohlen 3 x 6 x 16 cm auch auf 6 cm Seite gehobelt, 5,00 m /60 6

7 Blockware (Laub- und Nadelholz) aus Europa Birke ungedämpft KD Birke KD 32/33/42 52/60/68 Kernbuche gedämpft KD Kern-Buche gedämpft KD 35/52/65 Buche ungedämpft KD unged. Buche KD 27/32/36 42/52/68 Buche gedämpft, par. Bes. KD Buche gedämpft und par. bes. KD 52 Blockware Buche gedämpft, KD 27/30/40 52/60/65 70/80 Douglasie Blockware Douglasie lt. Aufmaß 32/52/42 65/80 7

8 Blockware (Laub- und Nadelholz) aus Europa Eiche Länge Breite (mm) Eiche - Rustikal KD 32 /52 Eiche Kantholz 3,50 m - 4,00 m Eiche KD 27/30/33 35/40/52 60/65/70 80 Erlsbeere ged. KD Elsbeere ged. KD 32/52 Erle Erle KD 32/42/52 63/68 Esche Esche KD 32/35/40 52/63/68 Esche weiß Esche weiß KD 32/42/52 63/68 8

9 Blockware (Laub- und Nadelholz) aus Europa Fichte / Tanne Fichte KD 25/30/40 50/60/65 75/80 Kiefer Kiefer KD 25/30/40 50/65/75 Zirbelkiefer Blockware Zirbelkiefer KD 32/42/52 60/82/120 Kirschbaum Kirschbaum KD 27/32/42 52 Lärche Lärche 32/42/52 63/68/78 82 Sibirische Lärche Länge Breite (mm) Sibirische Lärche par. bes. AD 4,00 m Robinie (Akazie) Akazie ged. KD 33/52 Linde Linde AD 60/90 9

10 Blockware (Laub- und Nadeholz) aus Übersee Ami Ahorn besäumt Länge All white ami Ahorn p. bes. KD 3,05 m- 3,70 m 52 Ami Ahorn Blockware, KD 52 Ayous Ayous KD lt. Aufmaß 33/52/65 Ami Nußbaum Blockware amerikanischer Nußbaum KD 27/32/36 42/52/63 68 Kambala/Iroko Kambala/Iroko KD 36/40/52 65/78 Merbau Merbau KD 65 Mahagonie (Sipo/Sapeli) Mahagoni (Sipo/Sapeli) KD 36/38/52 65/78 Yellow Poplar Blockware Yellow Poplar KD 27/32/42 52/65/78 10

11 Fensterholz / Fensterkanteln Hemlock Kanteln Länge Breite (mm) Hemlock Kanteln Rifts 2,15 m - 6,10 m Nord. Weißholz Länge Breite (mm) Nord. Weißholz besäumt, Qualität u/s 4,20 m -5,40 m ,50 m - 5,10 m ,00 m - 5,40 m ,20 m - 5,70 m ,20 m/5,10 m ,20 m - 5,40 m ,50 m

12 Lagerliste BSH Brettschichtholz Fichte Sicht GL 24 h Melaminharz verleimt vierseitig gehobelt, Kanten gefast Folgende Querschnitte sind bei uns ständig am Lager und kurzfristig lieferbar: Länge in m Breite in mm Höhe in mm / / / / / 16* / 16 *nur als ganze Stange Andere Dimensionen Längen BSH nach Liste - auf Anfrage Fichte Lamellenbalken DUO verleimt und keilgezinkt S10 TS nach DIN 4074 geeignet für Nutzungsklasse 1+2 Folgende Querschnitte sind bei uns ständig am Lager und kurzfristig lieferbar: Länge in m Breite in mm Höhe in mm Andere Dimensionen Längen BSH nach Liste - auf Anfrage

13 Lagerliste KVH Konstruktionsvollholz Fichte NSi (für nicht sichtbaren Einsatz) nach DIN 4074 Teil 1, Sortierklasse S10 getrocknet auf 15% Holzfeuchte (± 3%) keilgezinkt Folgende Querschnitte sind bei uns ständig am Lager und kurzfristig lieferbar: Länge in m Höhe in mm Breite in mm / 13 5 /13 5 /13 5 / 13 5 / 13 5 / 13 5 / / / 7,5 8 / 8,5 9 / 13 7 / 7,5 8 / 8,5 9 / 13 7 / 7,5 8 / 8,5 9 / 13 8 / 9 10 / / / 9 10 / 13 8 / 9 10 / 13 7,5 / 8 9 / / 8 9 / Fichte Lamellenbalken DUO (für nicht sichtbaren Einsatz) Länge in m Höhe in mm Breite in mm Andere Dimensionen Längen KVH nach Liste - auf Anfrage

14 Doppel T-Träger Doppel T-Träger STEICO joist Trägersystem für Dach, Decke und Wand Der ideale Träger für stark biegebeanspruchte Bauteile wie Sparren und Deckenbalken. STEICO wall Trägersystem für Wände Der optimierte Träger für axial beanspruchte Bauteile wie Wandstützen oder als gelagerter Distanzhalter im Podestbau und in der Aufdachdämmung. LANA HABE 20 Für vernetzte Schalung verwendbare Holzträger, flache Tragbalken, Mauern und Hoch- und Tiefbau. Doppel T-Träger/Schalungsträger Länge Breite (mm) STEICO joist SJ 14,00 m 240/300/ STEICO wall SW 13,00 m 160/200/ ,00 m LANA HABE 20 Schalungsträger mit Kunststoff Kantenschutz 1,95 m/2,45 m 2,65 m/2,90 m 3,30 m/3,60 m 3,90 m/4,50 m 4,90 m/5,90 m

15 Latten, Rahmen, Kanthölzer Latten, Rahmen, Kanthölzer Länge Breite (mm) Nord. Fichte Rahmen, 4-seitig gehobelt + gefast, Qualität u/s Heim. Fichte Rahmen, 4-seitig gehobelt + gefast, getrocknet auf ca. 16% HF Ortgangleisten 4-seitig, gehobelt, gefast mit eingefräster Nut 20 x 20 4,20 m & 5,10 m 28/ ,80 m ,50 m ,10 m Fichte Unterkonstruktion, egalisiert 4,20 m & 5,40 m Nord. Fichte Bretter, 4-seitig gehobelt & Längskanten gerundet, Qualität u/s Fi/Ta Kontruktionslatten NSI für nicht sichtbaren Bereich 4,00 m & 5,00 m ,00 m ,00 m - 5,40 m ,00 m 50 /

16 Glattkantbretter/Rhombus/Balkonbretter Fichte Glattkantbretter/Balkonbretter Länge Breite (mm) Nord. Fichte Glattkantbretter, 4-seitig gehobelt und mit einer ca. 2 mm Fase Nord. Fichte Balkonbretter, A-Sortierung Sib. Lärche Glattkantbretter, 4-seitig gehobelt und mit einer ca. 2 mm Fase 3,00/3,30/3,60 m 3,90/4,20/4,50 m 4,80/5,10/5,40 m 3,00/3,30/3,60 m 3,90/4,20/4,50 m 4,80/5,10/5,40 m 3,00/3,60/3,90 m 4,20/4,50/4,80 m 5,10/5,40 m 3,00/3,30/3,50 m 3,60/3,90/4,00 m 4,50/4,80/5,00 m 5,10/5,40/5,70 m 6,00 m 145/ Lärche Glattkantbretter/Rahmen/Rhombus Länge Breite (mm) Sib. Lärche Rhombus-Profil Qualität A/B, 15 Schräge u. Kanten 4-seitig gerundet Sib. Lärche Glattkantbretter, 4-seitig gehobelt und mit einer ca. 2 mm Fase Sib. Lärche Keilstülpschalung Qualität u/s hobelfallende Sichtseite, gehobelt 3,00/3,30/3,60/4,00 m 4,50/4,80/5,10/5,40 m 5,70/6,00 m 3,00/3,30/3,60 m 3,90/4,00/4,20 m 4,50/4,80/5,10 m 5,40/5,70/6,00 m ,00/5,10/6,00 m ,00 m/5,10 m ,00/5,10/6,00 m ,00/3,30/3,60 m 3,90/4,00/4,20 m 4,50/4,80/5,10 m 5,40/5,70/6,00 m ,00 m /5,10 m ,00/5,10/6,00 m

17 Glattkantbretter/Rhombus/Balkonbretter Länge Breite (mm) Sib. Lärche Rahmen 4-seitig gehobelt + gefast, Qualität A/B 3,00/3,30/3,60 m 3,90/4,00/5,00 m 5,10/5,40/6,00 m Douglasie Glattkantbretter/Rahmen Länge Breite (mm) Douglasie Rahmen sägerauh, Skl. "S" 4,00/5,00 m Douglasie Kanthölzer sägerauh, Skl. "S" 3,0 m/4,0 m 5,0 m 3,0 m/3,5 m 3,7 m/4,0 m 4,5 m/5,0 m Douglasie Kanthölzer sägerauh, Skl. "S" 4,00 m /5,00 m Douglasie Rahmen 4-seitig, gehobelt & gefast 4,00/5,00/6,00 m Douglasie Kanthölzer sägerauh, Skl. "S" 4,0 m/5,0 m

18 Rauhspund Rauhspund Fichte Rauhspund ist ein historischer, aber auch heute noch gültiger Gattungsbegriff für ursprünglich rauhe, also nicht gehobelte, aber gespundete (mit Nut und Feder) Bretter. Rauhspund ist ideales Bauholz für Dachböden, Dachschalungen oder Böden und Decken von Gartenhäusern. Heute wird Rauhspund meistens auf der Sichtseite einseitig gehobelt angeboten, vielfach ist es auch auf der Rückseite gehobelt. Rauhspund ist entweder roh oder tauchimprägniert im Handel und wird aus Nadelholz hergestellt. Da Rauhspund immer über Nut und Feder verfügen, ist die Verlegung der Bretter stark vereinfacht. Länge Breite (mm) Nord. Fichte Rauhspund mit Nut & Feder, künstlich getrocknet 4,20 m -5,10 m /24/28,5 18

19 Profilbretter unbehandelt Fi/Ta Rundprofil Rundprofil ist die Bezeichnung für ein Profilbrett, das durch die Bearbeitung mit Hobel- und Fräsmaschine abgerundete Kanten erhalten hat. Länge Breite (mm) Nord. Fichte Rundprofil, B-Sortierung 3,00 m - 5,40 m Fasebretter Fasebretter sind gehobelte Bretter mit Nut und Feder, gelegentlich auch mit Wechselfalz, deren Kanten an der Sichtseite durch eine Fase gebrochen sind. Zweck der Fase ist einerseits die Unterbrechung bzw. Belebung einer Fläche, andererseits sollen durch Schwinderscheinungen auftretende Fugen nicht unangenehm auffallen, weil sie sich ohnehin in einer gewollten Fuge (Fase) befinden. Länge Breite (mm) Nord. Fichte V-Fasebretter Qualität u/s 3,00 m -5,40m /28 3,00/3,30/3,60 m 3,90/4,20/4,50 m 4,80/5,10/5,40 m Nord. Fichte Speed-Fasebretter Qualität u/s 3,00 m -5,40 m Profilbretter endbehandelt Länge Breite (mm) Nord. Fichte V-Fasebretter, Premiumweiß, endbehandelt, A-Sortierung 4,20 m - 5,40 m ,50 m/5,10 m

20 Sägerestholz Holzbriketts Tilo Holzbriketts 5 kg-pakete Qualitätsbrikett mit ca. 80% Hartholzanteil Füllbild zum Thema setzen 20

21 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Alois Denzel KG, Mühlwinkel 12, Wertingen I. Geltungsbereich dieser AGB Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen in laufender oder künftiger Geschäftsverbindung. Ist unser Kunde Kaufmann, ergänzen sie die Handelsbräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr ( Tegernseer Gebräuche ). Soweit diese von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, haben sie ihnen gegenüber Vorrang. Im Übrigen werden abweichende Vereinbarungen und Bedingungen von uns nicht akzeptiert, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltslos ausführen. II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt 1. Unsere Angebote sind freibleibend, stellen also nur Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Eine ohne vorangegangenes Angebot eingehende Bestellung gilt erst als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder die bestellte Ware ausliefern. 2. Soweit unser Angebot auf Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben Bezug nimmt, werden diese nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Für den Inhalt unserer Leistungspflichten ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, es sei denn, der Kunde hat dieser unverzüglich widersprochen. Im Falle eines Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ohne Änderungen ist der Inhalt unseres schriftlichen Angebots maßgebend. 3. Sämtliche zwischen uns und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Schriftform Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren. Mündliche oder telefonische Änderungen des Vertrages sind daher ohne ausdrückliche nachträgliche Genehmigung nur dann wirksam, wenn sie von dem Besteller mit solchen Mitarbeitern vereinbart wurden, die nach dem Gesetz oder im übrigen aufgrund einer besonderen gegenüber dem Kunden schriftlich erteilten Vollmacht zu unserer Vertretung berechtigt sind. 4. Im Verkehr mit Unternehmern (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sind wir unter Berücksichtigung bei unserer Rechnungsstellung berechtigt, Mehr- oder Mindermengen zu liefern, soweit sich die Abweichung von der konkret gelieferten zur bestellten Menge in für den Kunden zumutbaren Grenzen hält, soweit sie außerdem aufgrund der Besonderheiten des gelieferten oder verarbeiteten Materials mit zumutbarem Aufwand nicht vermeidbar war und soweit vertraglich nur Circa -Mengen vereinbart worden sind. 5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Soweit wir aus einem entsprechenden zuvor geschlossenen Einkaufsvertrag nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert werden, werden wir daher von der Lieferpflicht frei. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir den Kunden unverzüglich informieren und eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. III. Lieferungen und Lieferfristen 1. Sofern unser Kunde Kaufmann ist, behalten wir uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. 2. Die Ware wird auf Kosten des Kunden verpackt, soweit er dies wünscht oder die Verpackung handelsüblich oder erforderlich ist, um Beschädigungen zu vermeiden. 3. Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere zur Vornahme von Mitwirkungshandlungen jeglicher Art voraus. Kommt der Kunde derartigen Verpflichtungen nicht nach, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. 4. Die Lieferfrist ist von uns eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung oder Versandbereitschaft der Ware an den Kunden mitgeteilt haben, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. 5. Soweit wir mit eigenen Mitarbeitern und Fahrzeugen oder durch Dritte franko, frei Baustelle oder frei Lieferanschrift liefern, sind wir nur zum Transport der Ware bis zur Bordsteinkante vor dem als Lieferanschrift vereinbarten Grundstück verpflichtet, also insbesondere nicht zum Transport innerhalb eines Grundstücks oder Gebäudes, und der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abladeort mit gängigen Transportfahrzeugen erreichbar ist. Tut er dies nicht, gehen hierdurch bedingte Mehraufwendungen zu seinen Lasten. 6. Wir sind nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss geäußerte Wünsche des Kunden zur Änderung unserer Leistungspflichten zu erfüllen. Kommen wir derartigen Wünschen nach, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um den Zeitraum, den wir unter Berücksichtigung unserer Produktions- und sonstiger Kapazitäten sowie des übrigen fristgebundenen Auftragsbestands zur Durchführung der Änderung benötigen. Außerdem sind wir berechtigt, dem Kunden alle Mehrkosten in Rechnung stellen, die sich aus der Erfüllung des Änderungswunsches ergeben. 7. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb sowie in fremden, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind, die durch den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb unserer Einflusssphäre (insbesondere höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie rechtmäßige Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen) entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist, soweit sie auf Fertigung oder Lieferung des Vertragsgegenstandes Einfluss haben. 8. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie den Kunden nicht entgegen dem Vertragszweck unbillig belasten. Erfolgt die Lieferung zu verschiedenen Zeitpunkten, sind wir zu getrennten Abrechnungen berechtigt. 9. Wegen verspäteter Leistungserbringung kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, sofern wir uns mit unserer Leistung in Verzug befinden. IV. Gefahrübergang 1. Wir liefern ausschließlich ab Werk und damit auf Gefahr des Kunden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Übernehmen wir ausnahmsweise den Versand oder den Transport, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes, wenn der Kunde Unternehmer ist, mit seiner Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, auch wenn wir die Kosten des Versands übernehmen. Sofern der Kunde keine besondere Weisung erteilt, sind wir frei in der Wahl der Versandart und des Transportmittels. Transportversicherungen werden von uns nu r auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. 2. Ist der Kunde Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Fall der Versendung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. 3. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abgabetermin, spätestens nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auch dann auf den Kunden über, wenn er im Verzug der Annahme ist. V. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung 1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Eingang zur Zahlung fällig. Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen. Hierbei ist ggf. eine ausgehändigte Frachtkostenpauschale zu beachten. Im Einzelfall vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Zahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Nehmen wir und der Kunde an einem SEPA Basis-Lastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Kunden einen Tag vor der Fälligkeit zugeht. 2. Ist der Kunde Unternehmer und gerät er in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a., mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verlangen. Im ersteren Fall ist der Kunde jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 3. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, sind wir dazu berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, können wir eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir nicht vorleistungspflichtig sind, aber zur fristgerechten Durchführung des Auftrages Vorbereitungshandlungen ausführen müssen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um die gleiche Zeit, die zwischen unserer Fristsetzung und Leistung der Sicherheit vergangen ist. 4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch dasselbe Vertragsverhältnis betrifft. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Für diese Verträge gelten die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 2 bis 10 nicht. 2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, soweit diese bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden sind. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für die jeweilige Saldoforderung. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände sachgemäß zu lagern und pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Bruch-, Diebstahl- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 4. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor seiner vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens gegen ihn zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. 5. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, es sei denn, er befindet sich in Zahlungsverzug. Schon mit Vertragsschluss tritt er uns sicherungshalber alle Rechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind befugt, die Forderung selbst einzuziehen, verpflichten uns jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 6. Die Verarbeitung und Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis seines Wertes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. 7. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt für uns das so entstandene Allein- oder Miteigentum. Für die durch Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. 8. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt er uns schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest oder einer Sicherheitsleistung nach 648 a BGB ab. 9. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in dessen Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eingebaut, so tritt er uns schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab. 10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf schriftliches Verlangen des Kunden soweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. VII. Sachmängel 1. Holz ist ein Naturprodukt, dessen naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale stets zu beachten sind. Insbesondere hat der Kunde die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der beabsichtigten Verwendung zu berücksichtigen und sich ggf. fachgerechten Rat einzuholen. Die natürliche Bandbreite an Farb- und Strukturunterschieden innerhalb einer Holzart ist eine natürliche Eigenschaft des Naturproduktes Holz und stellt damit eine Beschaffenheit des Produkts dar. 2. Ist der Kunde Verbraucher, darf er bei erkannten Mängeln die Ware nicht verarbeiten oder einbauen. Andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. Im Übrigen richten sich seine Mängelansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 3 bis 10 gelten bei Verbraucherkunden nicht. 3. Ist der Kunde Kaufmann, hat er den Liefergegenstand unverzüglich nach der Ablieferung im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsgangs zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, ist uns der Mangel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Lieferung auch insoweit als genehmigt. Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach den nachfolgenden Bestimmungen. 4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach den nachfolgenden Bestimmungen. 5. Wird die Ware verarbeitet oder eingebaut, obgleich der Kunde den Mangel kannte oder kennen musste, gilt die Lieferung insoweit als genehmigt. 6. Alle diejenigen Teile der Lieferung oder Leistung, die einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag dies ist vom Kunden stets nachzuweisen, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern. Schlägt eine zumutbare Anzahl von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziff. VIII (Haftung) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 7. Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zum Zwecke der Nacherfüllung tragen wir nicht, soweit diese sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 8. Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung des Liefergegenstandes. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Fristbeginn maßgebend. Für Mängel für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch soweit wir eine Garantie über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der Rückgriff des Unternehmers nach 478 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt. 9. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 10. Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in Ziff. VIII (Haftung). Weitergehende oder andere als die unter Ziff. VII geregelten Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. VIII. Haftung 1. Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen grundsätzlich nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, weiterhin solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt auch nicht bei einer Haftung für arglistiges Verschweigen von Mängeln sowie für die Übernahme einer Garantie. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IX. Rechtswahl, Gerichtsstand und Datenschutz 1. Auf das Vertragsverhältnis kommt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Wertingen. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Kunden befindet. 3. Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHERKUNDEN 1. Fernabsatzverträge/Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden/verbraucher. a. Gemäß 312c Abs.1 BGB i.d.f.v sind Femabsatzverträge Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. b. Gemäß 312c Abs.2 BGB i.d.f.v sind Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien. c. Gemäß 312b Abs.1 BGB i.d.f.v sind außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Veträge, i. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, ii. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, iii. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder iv. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. v. Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.gemäß 312b Abs.2 BGB i.d.f.v sind Geschäftsräume im Sinne des 312b Abs.1 BGB i.d.f.v unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich. d. Gemäß 13 BGB i.d.f.v ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 2. WIDERRUFBELEHRUNG WIRD EIN FERNABSATZVERTRAG ODER EIN VERTRAG VERTRAG AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN MIT EINEM VERBRAUCHERKUNDEN ABGESCHLOSSEN, GILT FOLGENDES: WIDERRUFSRECHT Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer der Ware ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Alois Denzel KG, Mühlwinkel 12, Wertingen, Tel / , Fax -299, info@holzdenzel.de mittels einer eindutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.wir tragen die Kosten für die Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. - An: Alois Denzel KG, Mühlwinkel 12, Wertingen, Tel / , Fax -299, info@holzdenzel.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. Diese AGB und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auch zum Download auf for 0009 agb 2015 incl fernabsatz - stand docx

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