Haftungsrechtliche Aspekte
|
|
- Ingrid Berger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Haftungsrechtliche Aspekte Anspruchsgrundlagen bei Fondsbeteiligungen - Jens-Peter Gieschen Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2 Gliederung 1. Problem I: (Film-) Fonds mit Fremdfinanzierung 2. Problem II: Schiffsfonds 3. Problem III: Solarfonds 4. Problem IV: Lebensversicherungsfonds 5. Risiken bei geschl. u. offenen Immobilenfonds 6. Problem V: Vertriebsvereinbarung 7. Beraterhaftung 8. Aktuelle Urteile 9. Ansprüche gegen finanzierende Banken a.) Aufklärungspflicht der Bank b.) Fehler des Darlehensvertrages 10. Verjährung 11. Ergebnis der Haftungsklagen
3 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Filmfonds Anleger Der Filmfonds sucht Anleger, die sich als Kommanditisten am Fonds beteiligen Filmfonds
4 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Anleger Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) Der Filmfonds beauftragt einen Produktionsdienstleister mit der Herstellung des Films Filmfonds Produktionskosten Produktionsdienstleister
5 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Anleger Der Produktionsdienstleister sucht sich einen Lizenznehmer für den Filmvertrieb Geldrückfluss während der Fondslaufzeit Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) Filmfonds Produktionskosten Produktionsdienstleister Lizenznehmer Film
6 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Grob vereinfachte Prinzipskizze eines Filmfondsbeteiligungsmodells Anleger Kommanditeinlage + Gewinn bei Ende Fondslaufzeit Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) Filmfonds Geldrückfluss während der Fondslaufzeit Produktionskosten Produktionsdienstleister Lizenznehmer Film
7 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Grob vereinfachte Prinzipskizze eines garantierten Filmfondsbeteiligungsmodells Anleger Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) Kommanditeinlage + Gewinn Garant (z.b. Bank) Geldrückfluss bei Ende Fondslaufzeit Filmfonds Schuldübernahmeentgelt Produktionskosten Kinoeinnahmen Bild- u. Tonträger Merchandising Produktionsdienstleister Lizenznehmer Film Unverbindliche Beispielzahlen
8 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Anleger Dresdner Bank Zahlung an Anleger nach Tilgung Verbindlichkeiten VIP 3 Geldrückfluss bei Fondsende 2011 Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) VIP 3 Filmfonds Schuldübernahmeentgelt Produktionskosten Produktionsdienstleister Lizenznehmer Darlehensrückflüsse 80% Anteil. Kinoeinnahmen Anteil. Bild- u. Tonträger Anteil. Merchandising Darlehen für Schuldübern.- Entgelt Sublizenznehmer Subprodukt.- dienstleister 20% Filmproduktion als Sub-/Co- Produzent
9 Medienfonds (Beispiel VIP 3) Kein Vertragsverhältnis zwischen Bank und Anleger! Dresdner Bank Anleger Kommanditeinlage Aufgeld (Agio) Zahlung an Anleger nach Tilgung Verbindlichkeiten VIP 3 Geldrückfluss bei Fondsende 2011 VIP 3 Filmfonds Schuldübernahmeentgelt Produktionskosten Produktionsdienstleister Lizenznehmer Darlehen für Schuldübern.- Entgelt Darlehensrückflüsse 80% Sublizenznehmer Subprodukt.- dienstleister 20% Filmproduktion als Sub-/Co- Produzent
10 Problem I: (Film-) Fonds mit Fremdfinanzierung Darlehensvertrag Anleger Kommanditeinlage zzgl. Agio ( aus Barkapital, aus Darlehen) Bank Rückfluss nach Verbindlichkeiten /. X Kreditrückzahlung Fonds Initiator Schuldü bernahme- Entgelt Lizenznehmer Garantiezahlung Darlehen Schauspieler Regisseur o.ä. Filmproduktion Produktionsdienstleister Produktionskosten Produktion
11 Problem I: (Film-) Fonds mit Fremdfinanzierung 21. September 2007 Sitzung der Einkommenssteuerreferenten von Bund und Ländern
12 Problem I: (Film-) Fonds mit Fremdfinanzierung Problem: Schuldübernahme -verträge
13 Problem I: (Film-) Fonds mit Fremdfinanzierung Abstrakte Schuldversprechen
14 Problem II: Schiffsfonds Die Blase am Schifffahrtsmarkt Buy Low Sell High? Fonds Media SH - Index (histor. Schiffsfonds) Schiffsverkäufe Mehr als 30 % aller Schiffsverkäufe haben im Jahr 2005 stattgefunden. Es war das Jahr mit der höchsten relativen Preissteigerung (mit ca. 40,3%) gegenüber dem Vorjahr. Quelle: Fonds Media/Fonds Media SH-Index /Schiffsverkäufe
15 Problem II: Schiffsfonds Das Risiko der Bank Eigenkapitalbindung Beispielrechnung: Beispiel: Containerschiff TEU, Ablieferung 2009, Kredit US$ 62 Mio. Oktober 2006 Oktober 2008 April 2009 August 2009 Juni 2010 Schiffswert $ 80,5 Mio. $ 90,0 Mio. $ 50,0 Mio. $ 56,5 Mio.??? Charter (Markt) $ $ $ $ Auflieger Ratingnote 1 (AA+) Investment Grade 2 Investment Grade 10 (Sub-Investment Grade) 12 (Sub-Investment Grade) 15 (Sanierung/Restrukturierung) Ausfallwahrscheinlichkeit (LGD)* 19,10% 45,60% 48,30% 48,30% 48,30% Eigenkapitalbindung (aufsichtsrechtliche Eigenmittel gem. SolvV) * LGD = Loss Given Default Quelle: HSH Nordbank / Nord LB
16 Problem II: Schiffsfonds Das Risiko der Bank - Banken nutzen stabilisiertes Marktumfeld zum Rückzug aus der Schiffsfinanzierung - Verband Deutscher Reeder: 959 Schiffe in Finanzierungsschwierigkeiten, Kapitalbedarf bis 2012 jährlich 170 Mrd Euro - 10 % der jetzigen Transportkapazität kommt zusätzlich in den nächsten Monaten auf den Markt - Künstliche Verknappung durch Slow Steaming
17 Problem II: Schiffsfonds in der Presse Schiffsfinanzierung - Banken geben für Schiffe kein Geld mehr - Banken sind Experten zufolge nicht länger bereit, bei der Schiffsfinanzierung in Vorleistung zu gehen. Die Institute wollen mehr Sicherheiten für die Vorfinanzierung von Frachtern. von Patrick Hagen, Hamburg Financial Times Deutschland Gefährliche Gier in der Schifffahrt Nach dem tiefen Einbruch erholt sich die Branche wieder. Der Welthandel wächst, stillgelegte Frachter werden aktiviert. Schon ordern die Reeder wieder Mega-Schiffe. Sie blenden aus, wie sehr der Aufschwung noch wackelt. von Nikos Späth, Hamburg Financial Times Deutschland Das große Krediteversenken Banken wollen raus aus Geschäften mit Schiffsfonds. Für die Geldinstitute ist der Zeitpunkt günstig - Anleger haben das Nachsehen. von Katrin Berkenkopf und Patrick Hagen Financial Times Deutschland
18 Problem II: Schiffsfonds in der Presse SANIERUNG GESCHEITERT - HCI Schiffsfonds in Schieflage Der potenzielle Käufer eines Frachters traut der Erholung in der Container-Schifffahrt nicht und springt ab. Anleger sollen nun die Kassen füllen. Doch das hatten sie schon einmal abgelehnt. Handelsblatt Ausgabe: 03. September 2010 HSH Nordbank droht, Kredite fällig zu stellen Finanziert wurden die Containerschiffe von der HSH Nordbank. Wenn die Anleger nicht mitspielen, wird sie keine weitere Tilgungsstundung gewähren und die Kredite "kurzfristig fällig stellen". Die Warnung ist ernst zu nehmen. Denn HCI zufolge sind die Kredite für diese Schiffe im Portfolio der von der HCI gegründeten Abbaubank. Das heißt: Diese Kredite sollen ohnehin so schnell wie möglich verschwinden. Weil die HSH staatliche Beihilfen kassiert hat, verlangt die EU, dass sie ihre 33 Mrd. Euro Schiffskredite um rund neun Mrd. Euro reduziert. Handelsblatt Ausgabe: 03. September 2010 SCHIFFAHRTSEXPERTE JÜRGEN DOBERT Ende mit Schrecken für Anleger Viele Schiffsfonds sind wirtschaftlich unter Wasser. Um Schulden abzubauen und Kredite zurückzuführen werden jetzt viele Fondsschiffe verkauft. Schifffahrtsexperte Jürgen Dobert erklärt im Gespräch mit Handelsblatt-Redakteur Reiner Reichel, wer jetzt profitiert. Handelsblatt Ausgabe: 26. Juli 2010
19 Problem II: Schiffsfonds in der Presse Schiffsbeteiligungen - Es liegt am Anleger Von Christoph Rottwilm Der Welthandel erholt sich und an den Schifffahrtsmärkten geht es aufwärts. Für Investoren der richtige Zeitpunkt, um in den guten alten Schiffsfonds zu investieren. Das Problem ist nur, es gibt ihn kaum noch. Die Anleger trauen dem Konzept nicht mehr, sagen die Initiatoren - und haben sich etwas neues ausgedacht. Artikel: 08. Juli 2010 Schifffahrtskrise - Fondsanlegern drohen hohe Forderungen Von Christoph Rottwilm Die Krise bringt Hunderte Schiffsfonds in Liquiditätsnot. Die Anleger, die mit Milliardenbeträgen ein Gros der Welthandelsflotte finanziert haben, sollen vielfach schon Geld nachschießen. Bislang sind die Zahlungen meist freiwillig. Künftig dürften immer mehr Investoren aber dazu gezwungen sein. Erste Fälle treten gerade auf. Ausgabe: 19. April 2010
20 Problem III: Risiko Solarfonds Solarfonds allgemein - Blindpools kaufen erst nach der Kapitaleinwerbung die Anlagen ein, auf Grund von ständigen Kürzungen der staatlich garantierten Einspeisevergütung können die Renditen sinken - Teilweise wird eine modulare Dünnschichttechnologie verwendet, die Cadmium und Tellur beinhaltet
21 Problem III: Risiko Solarfonds Solarfonds Spanien - Überprüfung aller vor dem 28. September 2008 errichtete Solaranlagen. - Kalkulation mit 0,45 - deshalb Umgehung der gesetzlichen Bestimmung. - Entzug der garantierten Einspeisevergütung - Selbstanzeige bis 10. Oktober 2010 dann nur Reduktion auf 0,29 Solarfonds Italien - Entzug der Genehmigung und Rückbau der Anlage. - Solarparks in der Region Apulien Überprüfung durch oberstes Verwaltungsgericht - Problem: DIA Genehmigungsverfahren für kleine Anlagen / mehrere Anlagen auf einem Grundstück
22 Lebensversicherung Anlegerschützende Rechtsprechung Konventionelle Lebensversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung Fonds handelt mit Lebensversicherungen Versicherungsrecht (Exkurs) Kick-Back auf Versicherungsrecht übertragbar - (LG Heidelberg, Urteil v O 444/09). Lebensversicherung mit Ratenzuschlag ist ein Verbraucherkredit (BGH, Urteil v I ZR 22/07). Folge: Lebensversicherungsverträge können heute noch widerrufen und sämtliche Beiträge zzgl. Zinsen zurückverlangt werden. Kapitalanlagerecht (heutiges Thema) Berechnung der Todeswahrscheinlichkeit auf zwölf Jahre für Fonds mit zehn Jahren Laufzeit. Policen von Vorgängerfonds wurden nachgebildet (sog. synthetische Policen). Fonds besitzt keine eigenen Lebensversicherungen, sondern wettet auf den Tod von Menschen dessen reale Lebensversicherungen in anderen Fonds stecken. (Aufklärungspflichtverletzung - LG Berlin, Urteil v , Az. 4 O 154).
23 Problem IV: Risiko Lebensversicherungsfonds Lebensversicherungsfonds - Gutachten und Statistiken zur Lebenserwartung entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. - Totgesagte leben länger. - Keine Rückflüsse aus Lebensversicherung. - Zeitliche Begrenzung der Fonds - Synthetische Policen: Beteiligung an extra ausgegebene Zertifikate. - Wette auf den Todeszeitpunkt von 500 vorher bestimmten US- Bürgern. - Bei DB Kompass Life 3 ist bis heute noch keine der 500 Einzelwetten gewonnen worden..
24 Risiken bei geschlossenen Immobilenfonds I Geringes Risiko: Eine aussagekräftige Leistungsbilanz des Initiators aus welcher die erfolgreiche Auflegung und Abwicklung mehrerer Fonds in der Vergangenheit hervorgeht kurze Fondslaufzeiten (3 bis 5 Jahre) Niedriger Ausgabeaufschlag (lässt sich auch durch den Kauf der Fondsanteile über einen Fondsvermittler erzielen) Geringe Weichkosten (Nebenkosten) im Bereich von 10 bis 12 Prozent Transparente Bekanntgabe aller Investitionsobjekte im Prospekt Im Emissionsprospekt aufgeführte Platzierungs-, Mietausfall- oder Zinsgarantien sind durch Banken, staatliche Institutionen oder solvente Firmen abgesichert Niedrig kalkulierte Fremdkapitalquote von unter ca. 30 Prozent Mehrere Investitionsobjekte innerhalb des Fonds (Streuung) Zusage des Initiators, Fondsanteile auch vor Ablauf der Laufzeit zurück zun.
25 Risiken bei geschlossenen Immobilienfonds II Mittleres Risiko Die Leistungsbilanz des Initiators weist einige nicht planmäßig bzw. wie prospektiert abgewickelte Fonds aus Mittlere Laufzeiten (5 bis 10 Jahre) Mittlerer Ausgabeaufschlag (lässt sich auch durch den Kauf der Fondsanteile über einen Fondsvermittler erzielen) Nebenkosten (Weichkosten) im Bereich von 12 bis 15 Prozent Bekanntgabe eines Großteils aller Investitionsobjekte im Prospekt Im Verkaufsprospekt aufgeführte Platzierungs-, Mietausfall- oder Zinsgarantien sind durch einen seriösen Initiator oder solvente Firmen abgesichert Mittlere Fremdkapitalquote von 30 bis max. 60 Prozent Wenige Investitionsobjekte innerhalb des Fonds Handel der Fondsanteile über den Zweitmarkt möglich
26 Risiken bei geschlossenen Immobilenfonds III Hohes Risiko: Der Fondsinitiator kann keine Leistungsbilanz vorweisen. Gründe dafür können sein, dass er neu am Markt ist oder aber in der Vergangenheit keine Fonds planmäßig zu Ende geführt hat Lange Laufzeiten (mehr als 10 Jahre) Hohe Ausgabeaufschläge (lässt sich auch durch den Kauf der Fondsanteile über einen Fondsvermittler erzielen) Weichkosten (Nebenkosten) im Bereich von über 15 Prozent Bekanntgabe von weniger als der Hälfte aller Investitionsobjekte im Prospekt Im Verkaufsprospekt aufgeführte Platzierungs-, Mietausfall- oder Zinsgarantien sind durch einen unbekannten Initiator oder unbekannte Firmen abgesichert Hoch angesetzte Fremdkapitalquote von über 75 Prozent Nur ein Investitionsobjekte innerhalb des Fonds Kein Zweitmarkthandel für die Fondsanteile vorhanden oder Verkauf über den Zweitmarkt großem Verlust möglich
27 Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds Bei einem offenen Immobilenfonds erwirbt der Anleger Anteile an einem Immobiliensondervermögen, deren Vermögensgegenstände im Treuhandeigentum einer KAG stehen. Die KAG verwaltet das Immobilien-Sondervermögen getrennt von dem eigenen Vermögen für die gem. Rechnung der Anleger. Die Depotbank überwacht die Verwaltung des Sondervermögens durch die KAG. Zudem den Bestand des Vermögens. Die Depotbank ist zudem für alle Zahlungen, die das Sondervermögen erhält und die Auszahlungen die aus dem selbigen erfolgen in Verbindung mit der Ausgabe und der Rücknahme von Anteilen Verantwortlich. Die Immobilien des sog. Sondervermögens sind mind. jährlich durch einen Ausschuss von Sachverständigen zu bewerten. Die Sachverständigen müssen unabhängig, unparteiisch sein. Sie benötigen zudem eine angemessene Fachkenntnis, sowie Erfahrung im Hinblick auf die zu bewertende Immobilienart. Die Beziehungen zwischen den Beteiligten ( Anleger, KAG=Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank) und deren Funktionen im Blick auf das Sondervermögen stellen sich im folgenden Investmentdreieck wie folgt da:
28 Struktur eines offenen Immobilienfonds Anleger Beteiligung Anlagevertrag Ausgabe / Rücknahme der Anteile Sondervermögen (Fonds) Verwaltung Kontrolle / Verwahrung Kapitalgesellschaft Weisung zum Zahlungsverkehr - gemäß Gesetz und Vertrag Depotbankvertrag Depotbank
29 Risiken bei offenen Immobilienfonds Ein Risiko in sämtlichen Immobilienbereichen sind sinkende Mieten bei steigenden Leerstandsraten. Eine Immobilie erzielt nur dann Gewinne ein, wenn der Leerstand gering ist und die gezahlten Mieten stabil bleiben. Aufgrund sogenannter demografischer Veränderungen, einem wachsendem Trend zu Arbeitsplätzen und der Schaffung immer neuer Büroflächen, muss ein Objekt in der heutigen Zeit über eine hervorragende Lage und ebenso gute Ausstattung verfügen, um auf einem sehr umkämpften Markt Bestand haben zu können. Bei Auslandsinvestitionen in Immobilen kommt zu dem Leerstandsrisiko das Währungsrisiko hinzu, jedoch muss dieses in jedem Fall auf 30% begrenzt sein. Ein weiterer Nachteil / bzw. weiteres Risiko bei den offenen Immobilienfonds sind die hohen Kosten / Gebühren, die von Gesellschaften einfordert werden
30 Risiken bei offenen Immobilienfonds II Ein gewisses Risiko ließe sich eingrenzen, sofern vor einer Investition in einen offene Immobilienfonds eine entsprechende Auskunft über folgende Punkte verschafft und Risiken abgewägt werden: 1. Investitionsquote 2. Vermietungsquote 3. Mietstruktur 4. Alter der Immobilien 5. Qualität des Managements
31 Offene Immobilienfonds im Vergleich Quelle :FAZ Ausgabe 28.September 2010
32 Problem V: Risiko Vertriebsvereinbarung Vertriebs- und Vergütungsvereinbarung zwischen Commerzbank AG und Medienfonds VIP 4 vom 31. März 2004 Aus 8. Abs. 2 frei zitiert: Die Fondsgesellschaft haftet dem Vertriebspartner (d.h. der Commerzbank Red.) für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Beteiligungsangebots,... mit ihrem gesamten Vermögen, soweit sie selbst die Haftung aufgrund falscher bzw. unvollständiger Informationen zu vertreten hat Die Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
33 Anspruchsgrundlagen Die Grundlage für eine erfolgreiche Klage sind Informationen, bei deren Kenntnis Sie die Beteiligung nicht eingegangen wären. Sie als Anleger können im Zusammenhang mit Ihrer Anlageentscheidung falsch oder nicht ausreichend informiert worden sein.
34 Beraterhaftung Neben der Prospekthaftung gibt es die individuelle Beratungshaftung, wenn ein (meistens stillschweigend abgeschlossener) Beratungsvertrag verletzt wird und dadurch keine anleger- und anlagegerechte Beratung erfolgte. Die Beraterhaftung verjährt zum Ende des dritten Jahres ab Kenntnis.
35 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 1 BGH-Urteil vom (III ZR 44/06) Der Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist.
36 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 2 BGH-Urteil vom (III ZR 298/05) Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine chancenorientierte Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird.
37 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 3 BGH-Urteil vom (III ZR 17/08) Vertreibt der Vermittler die Anlage anhand eines Prospekts, muss er aber, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind.
38 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 3 BGH-Urteil vom 8. u (III ZR 249 u. 203/09) Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen. Erhält ein Anleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Beraters, so handelt er bzgl. weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er dies nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen.
39 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 4 BGH-Beschluß vom (XI ZR 510/07) (Kick-Back-Rechtsprechung) Bei der Offenlegung von Rückvergütungen geht es um die Frage, ob eine Gefährdungssituation für den Kunden geschaffen wird. Deshalb ist es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe.
40 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 5 Urteil des BGH vom (XI ZR 586/07) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger im Übrigen die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte. Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen.
41 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 6 Urteil des BGH vom (XI ZR 338/08) Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nur dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen. Konkreter Ausweis nach Inhalt und Höhe im Prospekt reicht aus.
42 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 6 Urteil des BGH vom (XI ZR 308/09) Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen
43 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 7 Urteil des BGH vom (III ZR 196/09) Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht keine Verpflichtung ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erhaltene Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden.
44 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 7 Dagegen: OLG Düsseldorf vom (I-6 U 136/09) Da die Konfliktsituation eines freien Beraters mit denjenigen einer beratenden Bank grundsätzlich vergleichbar ist, findet die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH zur Aufklärungspflicht der Banken auch auf den freien Finanzdienstleister Anwendung. Anknüpfungspunkt ist nicht die Entgeltlichkeit sondern das dem Berater entgegengebrachte Vertrauen.
45 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 8 OLG-Urteile im Anschluss an die Kick-Back - Rechtsprechung OLG Stuttgart, (6 U 126/09) OLG München, (19 U 5685/09) OLG Karlsruhe, (17 U 88/09) OLG Celle, (3 U 86/09) OLG Frankfurt (14 U 98/08) weitere Urteile:
46 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung - 11 Urteil des OLG Karlsruhe vom Allgemeine Angaben im Prospekt zur Höhe der Vertriebskosten reichen zur Aufklärung über Rückvergütungen nicht aus, wenn sie nicht erkennen lassen, dass und ich welcher Höhe die beratende Bank solche Zahlungen erhält.
47 Ansprüche gegen finanzierende Banken Bei einem Fonds mit obligatorischer Fremdfinanzierung können Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank erwachsen, wenn die Bank einen konkreten Wissensvorsprung nicht an den Darlehensnehmer weitergegeben hat. Ein solcher Wissensvorsprung könnte im Verschweigen von Zahlungsströmen liegen, deren Kenntnis den Darlehensnehmer von der Darlehensaufnahme und damit von der Zeichnung eines Kommanditanteils abgehalten hätte.
48 Aufklärungspflichten aus Darlehensvergabe Urteil des LG München vom Aktenzeichen 4 O 4838/07 Eine Aufklärungspflicht besteht dann, wenn die Bank gegenüber dem Kunden einen konkreten Wissensvorsprung hinsichtlich Risiken der Anlage hat, wenn sie sich in Planung oder Durchführung des Projekts eingeschaltet und gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts erscheint, wenn sie sich in einen Interessenskonflikt verwickelt oder einen besonderen Gefährdungstatbestand schafft.
49 Aufklärungspflichten aus Darlehensvergabe Urteil des OLG München v , 5 U 2034/08 Die Bank wusste von der tatsächlichen Mittelverwendung, die anders als im Prospekt beschrieben aussah. Ihr war auch klar, dass durch diese Handhabung die steuerliche Anerkennung, das besondere Lockmittel der Anlage, gefährdet war.
50 Fehler des Darlehensvertrages Bei fremdfinanzierten Fondsbeteiligungen können sich Ansprüche des Anlegers auch aus Fehlern in dem Darlehensvertrag ergeben. Insbesondere die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen sind häufig fehlerhaft. Eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können, mit der Folge, dass u.a. seit Beginn keine Zinszahlungen geschuldet werden.
51 Achtung - Verjährung! Unabhängig von der Art der Schadenersatzansprüche sind bei deren Durchsetzung Verjährungsfristen zu beachten. Der beste Anspruch nützt nichts, wenn der Anspruchsgegner erfolgreich Verjährungseinreden erheben kann, weil der Anspruch zu spät geltend gemacht wurde!
52 Ergebnis der Haftungsklagen Klagen auf Rückabwicklung der Fonds-Beteiligung führen im Erfolgsfall zur Rückzahlung des eingesetzten Kapitals einschließlich Zinsen zur Befreiung von der Kreditschuld aus dem fremdfinanzierten Teil zum Wegfall der Kommanditisteneigenschaft und so insgesamt zur Vermeidung jedweder Verluste aus der missliebigen Beteiligung.
53 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen
KWAG Rechtsanwälte Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen - zur Zeit rund 3700 aktive Verfahren - über
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
MehrAttraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH
Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die
MehrAnlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung
Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung RA Daniel Blazek, Bielefeld/Markdorf Haftung, Prospektierung Oktober/November 2010 Rechtsanwälte
MehrOnline-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen
Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue
MehrFragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.
Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber
MehrGEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte
GEBAB Bridge Fonds I Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Der GEBAB Bridge Fonds I ist eine geschlossene Beteiligung, ähnlich einem Private-Equity- Fonds, die Eigenkapital
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrFragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...
Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDokumentation der Anlageberatung
Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.
MehrErstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds
Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds Name, Vorname Firma Geburtsdatum Telefon Mobil-Nr. Fax-Nr. E-Mail Anschrift PLZ, Ort Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungsnummer
MehrSchiffsbeteiligungen Vier weitere Fonds in Seenot Voraussichtliche Mindestverluste zwischen 23 und 47 Prozent des Eigenkapitals
Schiffsbeteiligungen Vier weitere Fonds in Seenot Voraussichtliche Mindestverluste zwischen 23 und 47 Prozent des Eigenkapitals (Hamburg/Bremen, 27. Februar 2012) Die schlechten Nachrichten für Schiffs-Investoren
MehrFragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1
Fragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1 Name, Vorname, Adresse, Fondsbezeichnung I. Geschäftsanbahnung des Fondsbeitritts und des Darlehensvertrages 1. Wie erfolgte die
Mehrb) Oder haben Sie sich direkt an den Anlageberater/Vermittler gewandt? O ja, weshalb?
Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger Verlauf der Beratung 1 Von wem wurde Ihnen die Kapitalanlage empfohlen? Name Ihres persönlichen Anlageberaters/Vermittlers: Name der Sie beratenden Firma: 2 Wie
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrVermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.
MehrErstkontaktfragebogen für Zeichner von geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds)
Erstkontaktfragebogen für Zeichner von geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds) Name, Vorname Firma Geburtsdatum Telefon Mobil-Nr. Fax-Nr. E-Mail Anschrift PLZ, Ort Rechtsschutzversicherung
MehrSchiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren
Schiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren (Hamburg/Bremen 25. November 2011) Für Anleger in Geschlossenen Schiffsbeteiligungen
MehrSerenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands. Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter
Serenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter Die Vorteile von Serenity Plan Geniessen Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand Sie haben sich entschieden, Ihr
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrSchutz vor Insolvenzanfechtung
Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrEuler Hermes CAP/CAP+
Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler
MehrFragebogen für geschädigte Kapitalanleger
Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger A. Immobilien / geschlossene Immobilienfonds / Steuersparmodelle Verlauf der Beratung: 1. Von wem wurde Ihnen die Kapitalanlage empfohlen? Name Ihres persönlichen
Mehrfamily invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG
family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG Wünsche haben ist menschlich. Immobilieneigentum und stabiles Wachstum des privaten Vermögens zählen zu den wichtigsten Zielen der
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Repräsentativbefragung Die wichtigsten Ergebnisse Oktober 2011 1 Daten zur Untersuchung Durchführendes Institut: Grundgesamtheit: forsa. Gesellschaft
MehrListe der prüfungsrelevanten Unterlagen. bei dem Erwerb einer ( Fonds-) Beteiligung zu Kapitalanlagezwecken
0 Liste der prüfungsrelevanten Unterlagen bei dem Erwerb einer ( Fonds-) Beteiligung zu Kapitalanlagezwecken Sofern vorhanden, reichen Sie bitte die nachfolgenden benannten Dokumente - in Kopie - zu -
MehrSTREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.
STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS
MehrStock Aders + Partner
Stock Aders + Partner SA+P Newsletter 2014 l SPEZIAL Liebe Leserinnen und Leser, vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof interessante Entscheidungen zur Verjährung der Ansprüche von
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrGeld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung
Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger
DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle
MehrDow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat
Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrKURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2
KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE Nr. 2 JETZT IN DEN FONDS DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 INVESTIEREN: IHRE BETEILIGUNG DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrWertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen
Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:
MehrVerjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!
Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: Windfonds RE03 Windenergie Finnland ISIN: nicht vorhanden Emittent: Die Reconcept GmbH legt seit 2009 verschiedene Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, auf. Wertpapierart
MehrEuler Hermes CAP/CAP+
Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes
MehrFragebogen Kapitalanlagen. I. Persönliche Angaben
Fragebogen Kapitalanlagen Füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus! Bitte beschränken Sie sich nicht auf Verweise auf die beigefügten Anlagen! Wichtig: Anlagen können auch in Kopie beigefügt
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrEntdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start
Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: UniImmo Europa ISIN: DE0009805515 Emittent: Union Investment Wertpapierart / Anlageart Offener Immobilienfonds: Als Inhaber eines Investmentzertifikats ist man Miteigentümer
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrTipps für die Anlageberatung
fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrDie Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007
Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1 Stand: 03. Dezember 2007 Bayernfonds BestAsset 1 Ihre Fondsgesellschaft hat am 03. Dezember 2007 folgendes Investment getätigt: Zielfonds: Bayernfonds BestLife
MehrAbacus GmbH Mandanten-Informationen
Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger
DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg Die Investmentplattform für professionelle Anleger *Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle:
MehrLIMITED. SOLARFESTZINS Natürlich Geld anlegen
LIMITED SOLARFESTZINS Natürlich Geld anlegen 2 2 3 Ihre Wünsche sind unser Ansporn für Neues! Daher bieten wir Ihnen jetzt eine limitierte Edition des bewährten Solarfestzins an: den Solarfestzins 2 mit
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrFragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:
Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,
MehrS pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln
S pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln E r f o l g b e g i n n t i m D e ta i l Schon seit über 50 Jahren überzeugt der Templeton Growth Fund, Inc. durch sein langfristig
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrVerschenken Sie kein Geld!
20 Verschenken Sie kein Geld! einschlägigen Börsenplätzen hat zudem die Kaufprovisionen der Fonds spürbar nach unten gedrückt. Trotzdem sind die Kosten nach wie vor ein wichtiges Bewertungskriterium dafür,
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 19.09.2005, Az. 8 W 1028/05
Leitsatz: Auf den der Finanzierung des Eigentumswohnungskaufs dienenden Kreditvertrag findet 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG a.f. nach wie vor uneingeschränkte Anwendung. OLG Dresden 8. Zivilsenat Beschluss vom
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrNEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009
NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrVermögen mehren trotz Inflation. Immobilien
Vermögen mehren trotz Inflation. Immobilien INFLATION AUFFANGEN. Schützen Sie Ihr Vermögen Inflation ein Schlagwort, das bei jedem eine Urangst auslöst: Ihr Geld wird weniger wert, ohne dass Sie etwas
MehrDarstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.
Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrInvestieren in Immobilienfonds Risiken vermeiden stabile Wertanlage sichern
Dies ist eine Werbeinformation Investieren in Immobilienfonds Risiken vermeiden stabile Wertanlage sichern Holger Freitag Paderborn, 5. November 2013 Agenda 1. Auslöser der Immobilienkrise 2. Überblick
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrOrdenstag in Köln 14. März 2006. Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005.
Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005 Referent:
MehrMusterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren
Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Über die Rechtslage informiert test.de unter www.test.de/kreditgebuehren. Für die folgenden Mustertexte gilt: Suchen Sie den für Ihren Fall passenden Mustertext
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrHaus sanieren profitieren! 27. Februar 2014
27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrVorsorgeverhalten allgemein. GfK September 2015 261.453 Steuerreform 2015
Vorsorgeverhalten allgemein GfK September 2015 21.5 Steuerreform 2015 8% der Österreicher halten das Thema Vorsorge für sehr oder eher wichtig. 2015 201 sehr wichtig (1) 9 eher wichtig (2) 9 7 weder noch
MehrWie finde ich die besten Fonds?
GLOBAL CHAMPIONS TOUR 2014 Wie finde ich die besten Fonds? Vortrag von Jürgen Dumschat / AECON Fondsmarketing 1 Aber wozu eigentlich? Den nicht von der BaFin kontrollierten Blendern der Branche, die die
Mehr