8.842 Kfz-Steuer Kirchensteuer 5) Umsatz-, steuer 2) Kapitalertragsteuer 4) Einkommensteuer
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- Christina Amsel
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1 Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer Erbschaftsteuer Zölle Branntweinsteuer Lotteriesteuer Kaffeesteuer Stromsteuer Biersteuer Gewerbesteuer Lohnsteuer 3) Energiesteuer Kfz-Steuer Kirchensteuer 5) Einkommensteuer Umsatz-, steuer 2) Versicherungsteuer Kapitalertragsteuer 4) Grundsteuer Solidaritätszuschlag Tabaksteuer Körperschaftsteuer Schaumweinsteuer 430 Feuerschutzsteuer Getränkesteuer 12 Totalisator- u. Rennwettsteuer Vergnügungsteuer Jagd- und Fischereisteuer Hundesteuer Zwischenerzeugnissteuer Zweitwohnungsteuer 1) In der Gesamtsumme sind weitere nicht aufgeschlüsselte Steuern i.h.v. 2 Mio. enthalten. 2) Der Betrag enthält auch die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer i.h.v Mio.. 3) Nach Abzug von Kindergeld ausschließlich Pauschsteuer Mini-Jobs und Altersvorsorge. 4) Nach Abzug von Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen. 5) In der Gesamtsumme nicht enthalten Zinsabschlagsteuer Quelle (modifiziert): Neue Wirtschafts-Briefe vom , Rubrik: Beratung Aktuell, S. 2723, ergänzt durch Statistik über das Steueraufkommen ( Steuerspirale 2008 Folie 110
2 Wichtige Steuersubjekte der Körperschaftsteuer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland (GmbH, AG und KGaA) Kapitalgesellschaften mit Sitz in anderen Staaten und Geschäftsleitung in Deutschland Europäische Gesellschaft (SE) Genossenschaften inkl. der Europäische Genossenschaft (SCE) Steuerobjekt der Körperschaftsteuer Einkommen i.s.v. 8 Abs. 1 KStG, das im Regelfall auch die Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen i.s.v. 7 Abs. 2 KStG gem. 7 Abs. 1 KStG) verkörpert Steuertarif der Körperschaftsteuer gewinnverwendungsneutraler Körperschaftsteuersatz: 15 % ( 23 Abs. 1 KStG) zusätzliche Erhebung eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 % ( 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG) Steuersubjekt, Steuerobjekt und Steuertarif der Körperschaftsteuer Folie 111
3 = handelsbilanzielles Ergebnis ± Korrekturen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (z.b. BFH v ; 5 EStG) Grundsatz der Maßgeblichkeit und Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit inkl. Bilanzierungs- und Bewertungsvorbehalten = steuerbilanzielles Ergebnis + nicht abziehbare Aufwendungen steuerfreie Erträge = Einkommen ( 8 Abs. 1 KStG) Freibeträge ( 24, 25 KStG) hier irrelevant = zu versteuerndes Einkommen ( 7 Abs. 2 KStG) Steuerobjekt! Sondervorschriften des EStG bzw. des KStG Steuerbemessungsgrundlage! Überleitung vom handelsbilanziellen Ergebnis zum zu versteuernden Einkommen als Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (1) Folie 112
4 = handelsbilanzielles Ergebnis ± Korrekturen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (BFH v ; 5 Abs. 2-6 EStG) = steuerbilanzielles Ergebnis + nicht abziehbare Aufwendungen steuerfreie Erträge = Einkommen ( 8 Abs. 1 KStG) Freibeträge ( 24, 25 KStG) hier irrelevant = zu versteuerndes Einkommen ( 7 Abs. 2 KStG) bilanzielle Auswirkungen außerbilanzielle Auswirkungen Bilanz KSt- Erklärung Überleitung vom handelsbilanziellen Ergebnis zum zu versteuernden Einkommen als Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (2) Folie 113
5 Ausgewählte außerbilanzielle Korrekturen steuerfreie Erträge Rückerstattungen nichtabziehbarer Aufwendungen Beteiligungserträge ( 8b Abs. 1 KStG) Investitionszulagen ( 13 InvZulG 2010) nichtabziehbare Aufwendungen fiktive Beteiligungsaufwendungen ( 8b Abs. 5 KStG) Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern ( 10 Nr. 2 KStG) Geldstrafen ( 10 Nr. 3 KStG) Hälfte der Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsvergütungen ( 10 Nr. 4 KStG) Ausgewählte steuerfreie Erträge und nichtabziehbare Aufwendungen Folie 114
6 Aufgabe Die A-AG weist im Jahr 2009 einen Handelsbilanzgewinn i.h.v EUR auf. Berechnen Sie den Steuerbilanzgewinn, das zu versteuernde Einkommen sowie die KSt und den SolZ der A-AG unter Berücksichtigung der folgenden Informationen: In 2009 wurden im Zuge der Bewertung fertiger Erzeugnisse alle Aktivierungswahlrechte i.h.v EUR bei den Herstellungskosten in der Handelsbilanz ausgeübt ( 255 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 HGB). In der Steuerbilanz soll der Gewinn minimiert werden. In der Handelsbilanz wurde das Sachanlagevermögen in 2009 linear, in der Steuerbilanz dagegen geometrisch-degressiv abgeschrieben. Hierdurch fielen Mehraufwendungen i.h.v EUR an. Wegen der Aufnahme eines Kredits am fiel ein Disagio i.h.v. 700 EUR an, das in der Handelsbilanz sofort aufwandswirksam behandelt wurde. In der Handelsbilanz fielen in 2009 Aufwendungen i.h.v EUR für die Entwicklung eines Patents an, die aktiviert wurden. Fallbeispiel zur Überleitung zum zu versteuernden Einkommen (1) Folie 115
7 Aufgrund eines verlorenen Prozesses wird die A-AG in 2009 zu einer Geldstrafe i.h.v EUR verurteilt. Die A-AG erhält 2009 aus der 30 %igen Beteiligung an der B-GmbH eine Bruttodividende i.h.v EUR. Die A-AG zahlt in 2009 Aufsichtsratsvergütungen i.h.v EUR. Fallbeispiel zur Überleitung zum zu versteuernden Einkommen (2) Folie 116
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