Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

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1 Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober

2 Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer Memorandum Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1.1 Übersicht Ausgesuchte neue Regelungen in Deutschland Der allgemeine Steuertarif Grundzüge der Abgeltungsteuer Quellensteuerabzug bei der Abgeltungsteuer Steuerliche Verlustvorträge dürfen nicht mehr vererbt werden Schulgeldzahlungen für den Besuch von Privatschulen im Ausland sind Sonderausgaben Grundzüge des Einkommensteuergesetzes in Spanien Duale Gestaltung der Einkommenbesteuerung Verpflichtungen zur Abgabe der Steuererklärung Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum Freibetrag Reinvestition Über 65 Jahre Eine weitere selbstgenutzte Wohnung Besteuerungsunterschiede zwischen Residenten und Nicht-Residenten Fazit Haftungshinweis Ansprechpartner Memorandum Seite 3

4 1.1 Übersicht Spanien Deutschland Die Einkommensteuerbelastung beginnt bei einem Betrag von ,00 mit einer Versteuerungsrate von 24 %. Sie steigert sich dann auf 28 % (bis ,00 ), über 37 % (bis ,00 ) bis zum Spitzensteuersatz von 43 % Der Grenzsteuerbetrag bei der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 45 %. (42 % zzgl. 3 % Reichensteuer ). Er greift bei Ledigen (Grundtarif) ab einem zu versteuernden Einkommen von ,00 / bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden (Splitting tabelle) ab einem Einkommen von ,00. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festzusetzenden Einkommensteuer. Die Kirchensteuer liegt bei 8 % oder 9 % der festzusetzenden Einkommensteuer. Mithin beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einer Kirchensteuer von 8 % insgesamt 51,08 %, bei einer Kirchensteuer von 9 % ist der Spitzensteuersatz 51,53 % Seit dem wird auf bestimmte Erträge wie Dividenden, Zinsen und Versicherungsleistungen ein einheitlicher Besteuerungssatz von 18 % erhoben. Dieser Satz wird ebenfalls für bestimmte Vermögensmehrungen durch z.b. Veräußerungen von Immobilien (gilt für Residente und Nichtresidente) angewendet. Es ist hier in der heutigen Zeit sicher erwähnenswert, dass unter bestimmten Voraussetzungen es auch eine Verlustkompensierung über einen Zeitraum von 4 Jahren geben kann. Seit dem wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundsätzlich aus der einheitlichen Besteuerung des Einkommens des Anlegers herausgelöst. Die privaten Kapitaleinkünfte werden gesondert mit einem Einkommensteuersatz von einheitlich 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. die Belastung beträgt dann 27,82 % Memorandum Seite 4

5 Wer dir das Geld aus der Tasche zieht, muss nicht unbedingt ein Taschendieb sein. 1. Ausgesuchte neue Regelungen in Deutschland 1.1 Der allgemeine Steuertarif Der Grenzsteuerbetrag bei der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 45 Prozent (42 Prozent zzgl. 3 Prozent Reichensteuer ). Er greift bei Ledigen (Grundtarif) ab einem zu versteuernden Einkommen von ,00 Euro / bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden (Splittingtabelle) ab einem Einkommen von ,00 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer. Die Kirchensteuer liegt bei 8 oder 9 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer. Mithin beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent insgesamt 51,08 Prozent und bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent insgesamt 51,53 Prozent. Die Grundzüge des recht umfangreichen Einkommensteuergesetzes mit den verschiedenen Sondervorschriften bitten wir bei Ihrem Steuerberater in Deutschland nachzufragen. Die Detailkenntnisse sind bei dem von uns behandelten Thema nicht relevant. 1.2 Grundzüge der Abgeltungsteuer Seit wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundsätzlich aus der einheitlichen Besteuerung des Einkommens des Anlegers herausgelöst. Die privaten Kapitaleinkünfte werden gesondert mit einem Einkommensteuersatz von einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Die Besteuerung erfolgt regelmäßig in Form des Kapitalertragsteuerabzugs mit abgeltender Wirkung. Deshalb müssen die Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuerklärung grundsätzlich nicht mehr angegeben werden. Memorandum Seite 5

6 Soweit allerdings ein Steuereinbehalt nicht oder nicht in korrekter Höhe erfolgt ist, sind die Kapitaleinkünfte weiterhin im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erklären, unterliegen aber auch dem gesonderten Einkommensteuertarif von 25 %. Der Umfang der Kapitaleinkünfte ist ab 2009 deutlich ausgeweitet. Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen zählen - unabhängig von der bisherigen 1-jährigen Veräußerungsfrist - ebenso wie Stillhalteprämien bei Optionsgeschäften zu den steuerpflichtigen Kapitaleinkünften. Die besonderen Regelungen zu Finanzinnovationen werden somit hinfällig, da sowohl laufende Erträge, als auch Wertsteigerungen von Kapitalanlagen in jedem Fall der Besteuerung unterliegen. Infolge der Herauslösung der Kapitaleinkünfte aus der allgemeinen Einkommenbesteuerung kommt es zugleich zu einer Isolierung etwaiger Verluste aus Kapitalanlagen, die grundsätzlich nicht mehr mit Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden dürfen. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andere negative Kapitaleinkünfte dürfen nur noch mit positiven Kapitaleinkünften - einschließlich Gewinnen aus Aktienverkäufen - verrechnet werden. Nicht ausgeglichene Verluste werden in das nächste Kalenderjahr vorgetragen. Negative Kapitalerträge sind von den Kreditinstituten im Rahmen der Berechnung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen, d.h. ein Steuerabzug erfolgt erst, wenn die bei der auszahlenden Stelle erzielten positiven Kapitalerträge, die negativen des Kapitalanlegers übersteigen. Verluste können nur mit positiven Kapitalerträgen, die bei einer anderen Stelle erzielt werden, verrechnet werden, wenn der Kapitalanleger bis zum des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragt. In diesem Fall werden auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung die positiven Kapitaleinkünfte um den bescheinigten Verlust gemindert. Durch das neue Gesetz wird zudem ab 2010 die Möglichkeit einer Verlustverrechnung zwischen Ehegatten eingeräumt. Memorandum Seite 6

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