Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen

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1 Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen Die Kinderrechtskonvention als Grundlage für einen menschenrechtsbasierten holistischen Ansatz Daja Wenke Politische Beratung Kinderrechte Assoziiert mit der Abteilung Kinderrechte des Baltischen Rat Council of the Baltic Sea States Erkner, Berlin, 25. Februar 2016

2 Die Kinderrechtskonvention (1989) Kinder alle Personen unter 18 Jahren Umfassend: Soziale, wirtschaftliche, bürgerliche, kulturelle und politische Rechte Verständnis von Kindern als Rechtssubjekte und Bürger Alle Kinder in der Rechtshoheit des Staates ohne Diskriminierung Menschenrechte des Kindes Verpflichtungen von Staaten, Eltern und Betreuern/Vormündern, privaten Dienstleistern und Privatwirtschaft Rechtliche Standards und politisch-programmatische Leitlinien Fakultativprotokolle: Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie (2000) Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2000) Mitteilungsverfahren (2011) Internationales Monitoring: Kinderrechtsausschuss

3 Das Wohl des Kindes: Artikel 3 KRK Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, Artikel 3.1

4 Das Kindeswohl im EU Recht Charta der Grundrechte der EU Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.(artikel 24.2) EU 2011 Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels Bei der Anwendung der Richtlinie muss das Wohl des Kindes entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 eine vorrangige Erwägung sein. (Par. 8) Bei der Anwendung dieser Richtlinie ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (Artkel 13.1) EU 2013 Dublin III Verordnung Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten. (Artikel 6.1) EU 2011 Anerkennungs-Richtlinie Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes vorrangig das Wohl des Kindes berücksichtigen. (Par. 18) Bei der Umsetzung der Minderjährige berührenden Bestimmungen dieses Kapitels berücksichtigen die Mitgliedstaaten vorrangig das Wohl des Kindes. (Artikel 20.5) EU 2008 Rückführungsrichtlinie In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 sollten die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Richtlinie insbesondere das Wohl des Kindes im Auge behalten. (Par. 22) Bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise: a) das Wohl des Kindes; ( ). (Artikel 5.a) EU Brüssel II bis Verordnung Das Kindeswohl ist zu berücksichtigen für Entscheidungen über Zuständigkeit und die Anerkennung / Vollstreckung von Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaates. (Par. 12, Artikel 12.3.b; 15.1 und 23.a)

5 Dimensionen des Kindeswohls Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention Diskriminierungsverbot (Artikel 2) Kindeswohl (Artikel 3) Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6) Anhörungsrecht (Artikel 12) Kinderrechtsausschuss Allgemeine Bemerkung Nr. 14 Kindeswohl als Rechtsanspruch Direkte Anwendbarkeit Kindeswohl als Verfahrensordnung Überprüfung der Wirkung von politischen Prozessen Individuell und kollektiv Chancen für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern, einschließlich Migranten- und Flüchtlingskinder

6 Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls: Zwei Schritte ein Verfahren Ermittlung des Kindeswohls Formalisierter Prozess zur Erhebung und Abklärung von Daten und Fakten und Einschätzung von Situationen Bestimmung des Kindeswohls Formeller Entscheidungsprozess mit Verfahrensgarantien Professionelle / öffentliche Entscheidungsträger Auf der Grundlage der vorherigen Ermittlung des Kindeswohls

7 Ermittlung des Kindeswohls Identität des Kindes Sowie Identität der Begleitpersonen und die Art ihrer Beziehung Falleinschätzung im Case Management: Anhörung des Kindes Einschätzung der Situation, der Herkunft, Erlebnisse/Geschichte und Bedürfnisse des Kindes Familien-Suchdienst Analyse des sozialen Umfeldes, der Beziehungen des Kindes und der Familie Zeugenaussagen und forensische Befragung Abklären von Risiken und Sicherheitsfragen Möglichkeiten der Unterstützung, Fähigkeiten, Potentiale und Ressourcen für Entwicklung und Empowerment Kontinuierliche Neubewertung während des Case Management und in der Nachbetreuung

8 Bestimmung des Kindeswohls Formeller Prozess mit Verfahrensgarantien Information und Anhörung des Kindes Übersetzung und kulturelle Mediation Vormundschaft und rechtliche Vertretung Transparenz, rechtliche Begründung und Nachvollziehbarkeit Mechanismen zur Überprüfung von Entscheidungen, Beschwerde und Berufung Professionelle / behördliche Entscheidungsträger Inter-disziplinäre Zusammenarbeit Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht Ziel: Entscheidung über das Kindeswohl und eine dauerhafte Lösung Recht auf Familie Prävention, Non-refoulement Entwicklung, Stabilität und Kontinuität Lokale Integration Rückführung Transfer ( Dublin ) oder Drittstaatenlösung

9 Bestimmung des Kindeswohls: Herausforderungen (1) Konsens über die zentrale Rolle des Kindeswohls aber unklares Verständnis in Praxis Komplexe Prozesse zur Ermittlung und Bestimmung Behörden müssen über Grenzen hinweg kommunizieren, kooperieren und ermitteln Zeitnahe Entscheidungen vs. umfassende Ermittlungen Belastung für Sozialarbeiter Mandat und Ansprüche vs. knappe Ressourcen Inter-disziplinäre Zusammenarbeit Institutionalisiert vs. ad hoc Verständnis und Kultur der inter-disziplinären Zusammenarbeit

10 Bestimmung des Kindeswohls: Herausforderungen (2) Abwägen verschiedener Rechte, Mandate und Interessen Ausschluss von Schaden / Gewalt / Kindeswohlverletzungen hat mehr Gewicht als andere Faktoren Grundprinzip: Recht des Kindes bei den Eltern aufzuwachsen und Kontakt mit der Familie zu halten Gesundheit, Bildung und Verletzlichkeit (Vulnerabilität) müssen besonders gewichtet werden Kontinuität und Stabilität in der Situation des Kindes [UNHCR and UNICEF, Safe and Sound, 2014]

11 Council of the Baltic Sea States, Children s Unit Protect Children on the Move Project Guidelines on the human rights and the best interests of the child in transnational child protection cases Practical Guide for Caseworkers and Case Officers dajawenke@gmail.com

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