Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen
|
|
- Oswalda Koenig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen Die Kinderrechtskonvention als Grundlage für einen menschenrechtsbasierten holistischen Ansatz Daja Wenke Politische Beratung Kinderrechte Assoziiert mit der Abteilung Kinderrechte des Baltischen Rat Council of the Baltic Sea States Erkner, Berlin, 25. Februar 2016
2 Die Kinderrechtskonvention (1989) Kinder alle Personen unter 18 Jahren Umfassend: Soziale, wirtschaftliche, bürgerliche, kulturelle und politische Rechte Verständnis von Kindern als Rechtssubjekte und Bürger Alle Kinder in der Rechtshoheit des Staates ohne Diskriminierung Menschenrechte des Kindes Verpflichtungen von Staaten, Eltern und Betreuern/Vormündern, privaten Dienstleistern und Privatwirtschaft Rechtliche Standards und politisch-programmatische Leitlinien Fakultativprotokolle: Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie (2000) Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2000) Mitteilungsverfahren (2011) Internationales Monitoring: Kinderrechtsausschuss
3 Das Wohl des Kindes: Artikel 3 KRK Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, Artikel 3.1
4 Das Kindeswohl im EU Recht Charta der Grundrechte der EU Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.(artikel 24.2) EU 2011 Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels Bei der Anwendung der Richtlinie muss das Wohl des Kindes entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 eine vorrangige Erwägung sein. (Par. 8) Bei der Anwendung dieser Richtlinie ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (Artkel 13.1) EU 2013 Dublin III Verordnung Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten. (Artikel 6.1) EU 2011 Anerkennungs-Richtlinie Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes vorrangig das Wohl des Kindes berücksichtigen. (Par. 18) Bei der Umsetzung der Minderjährige berührenden Bestimmungen dieses Kapitels berücksichtigen die Mitgliedstaaten vorrangig das Wohl des Kindes. (Artikel 20.5) EU 2008 Rückführungsrichtlinie In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 sollten die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Richtlinie insbesondere das Wohl des Kindes im Auge behalten. (Par. 22) Bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise: a) das Wohl des Kindes; ( ). (Artikel 5.a) EU Brüssel II bis Verordnung Das Kindeswohl ist zu berücksichtigen für Entscheidungen über Zuständigkeit und die Anerkennung / Vollstreckung von Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaates. (Par. 12, Artikel 12.3.b; 15.1 und 23.a)
5 Dimensionen des Kindeswohls Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention Diskriminierungsverbot (Artikel 2) Kindeswohl (Artikel 3) Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6) Anhörungsrecht (Artikel 12) Kinderrechtsausschuss Allgemeine Bemerkung Nr. 14 Kindeswohl als Rechtsanspruch Direkte Anwendbarkeit Kindeswohl als Verfahrensordnung Überprüfung der Wirkung von politischen Prozessen Individuell und kollektiv Chancen für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern, einschließlich Migranten- und Flüchtlingskinder
6 Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls: Zwei Schritte ein Verfahren Ermittlung des Kindeswohls Formalisierter Prozess zur Erhebung und Abklärung von Daten und Fakten und Einschätzung von Situationen Bestimmung des Kindeswohls Formeller Entscheidungsprozess mit Verfahrensgarantien Professionelle / öffentliche Entscheidungsträger Auf der Grundlage der vorherigen Ermittlung des Kindeswohls
7 Ermittlung des Kindeswohls Identität des Kindes Sowie Identität der Begleitpersonen und die Art ihrer Beziehung Falleinschätzung im Case Management: Anhörung des Kindes Einschätzung der Situation, der Herkunft, Erlebnisse/Geschichte und Bedürfnisse des Kindes Familien-Suchdienst Analyse des sozialen Umfeldes, der Beziehungen des Kindes und der Familie Zeugenaussagen und forensische Befragung Abklären von Risiken und Sicherheitsfragen Möglichkeiten der Unterstützung, Fähigkeiten, Potentiale und Ressourcen für Entwicklung und Empowerment Kontinuierliche Neubewertung während des Case Management und in der Nachbetreuung
8 Bestimmung des Kindeswohls Formeller Prozess mit Verfahrensgarantien Information und Anhörung des Kindes Übersetzung und kulturelle Mediation Vormundschaft und rechtliche Vertretung Transparenz, rechtliche Begründung und Nachvollziehbarkeit Mechanismen zur Überprüfung von Entscheidungen, Beschwerde und Berufung Professionelle / behördliche Entscheidungsträger Inter-disziplinäre Zusammenarbeit Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht Ziel: Entscheidung über das Kindeswohl und eine dauerhafte Lösung Recht auf Familie Prävention, Non-refoulement Entwicklung, Stabilität und Kontinuität Lokale Integration Rückführung Transfer ( Dublin ) oder Drittstaatenlösung
9 Bestimmung des Kindeswohls: Herausforderungen (1) Konsens über die zentrale Rolle des Kindeswohls aber unklares Verständnis in Praxis Komplexe Prozesse zur Ermittlung und Bestimmung Behörden müssen über Grenzen hinweg kommunizieren, kooperieren und ermitteln Zeitnahe Entscheidungen vs. umfassende Ermittlungen Belastung für Sozialarbeiter Mandat und Ansprüche vs. knappe Ressourcen Inter-disziplinäre Zusammenarbeit Institutionalisiert vs. ad hoc Verständnis und Kultur der inter-disziplinären Zusammenarbeit
10 Bestimmung des Kindeswohls: Herausforderungen (2) Abwägen verschiedener Rechte, Mandate und Interessen Ausschluss von Schaden / Gewalt / Kindeswohlverletzungen hat mehr Gewicht als andere Faktoren Grundprinzip: Recht des Kindes bei den Eltern aufzuwachsen und Kontakt mit der Familie zu halten Gesundheit, Bildung und Verletzlichkeit (Vulnerabilität) müssen besonders gewichtet werden Kontinuität und Stabilität in der Situation des Kindes [UNHCR and UNICEF, Safe and Sound, 2014]
11 Council of the Baltic Sea States, Children s Unit Protect Children on the Move Project Guidelines on the human rights and the best interests of the child in transnational child protection cases Practical Guide for Caseworkers and Case Officers dajawenke@gmail.com
Kinder haben Rechte. Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz. Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten.
Kinder haben Rechte Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz Kinderrechte und Schulsozialarbeit Gossau, 16. November 2016 Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten. Solange
MehrDas Gebäude der Kinderrechte
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem
MehrKinderrechte worum geht es? Mona Meienberg Public Affairs, UNICEF Schweiz und Liechtenstein
Kinderrechte worum geht es? Mona Meienberg Public Affairs, UNICEF Schweiz und Liechtenstein Quellen: humanrights.ch / NZZ / Tages Anzeiger Kinderrechte in der Schweiz Besondere Vulnerabilität von Kindern
MehrUN-KINDERRECHTSKONVENTION UND KINDERARBEIT. Claudia Kittel. Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
UN-KINDERRECHTSKONVENTION UND KINDERARBEIT Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention INHALT 1. Die neue Monitoring-Stelle UN-KRK 2. Kinderrechte sind Menschenrechte 3. Kinderarbeit
MehrKinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz
Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Astrid Winkler ECPAT Österreich Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Das
MehrDie UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz
Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk
Mehr25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrVom Kinderschutz zum Kinderrechtsstaat
Vom Kinderschutz zum Kinderrechtsstaat 08.11.2018 Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten. Solange Erwachsene sie jedoch als das betrachten, solange wird Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch
MehrWege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Nationale Fachtagung vom 7. Dezember 2017 Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche Workshop 1: Zukunftsperspektiven geflüchteter Kinder und Jugendlicher: Suche nach einer
MehrAlle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen,
Alle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen, 18.4.2007 Das Menschenrecht auf Bildung - ein zentrales Kinderrecht Dr. Claudia Lohrenscheit Deutsches Institut
MehrRechte haben und Recht bekommen
Rechte haben und Recht bekommen Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, FORUM Mannheim, 25.11.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick
MehrGleiche Rechte für jedes Kind
Gleiche Rechte für jedes Kind Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Königsbronn, 3.5.2016 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück
MehrKinderrechte. und Inklusion. Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer. Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinder sind Menschen
Kinderrechte und Inklusion Die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems Jörg Maywald, Berlin, 11.6.2010 Kinderrechte
MehrMonitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Bundesverband Kindertagespflege e.v.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Bundesverband Kindertagespflege e.v. Claudia Kittel, 17. September 2018, Berlin Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) Das Deutsche Institut für Menschenrechte
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrVom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind
Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind Jörg Maywald, Kinderarche Sachsen, Radebeul, 14.6.2017 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind
MehrBeteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihren Rechten Partizipation als Form der Inklusion?!
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihren Rechten Partizipation als Form der Inklusion?! Bezug: UN-Kinderrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 in
MehrDiskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition
Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland ist ein bundesweiter Zusammenschluss
MehrInhalt. Vorwort Einleitung... 15
Inhalt Vorwort... 13 Einleitung... 15 1 Kinderrechte sind Menschenrechte eine Entwicklungsperspektive... 21 1.1 Internationale Dokumente vor 1945... 21 1.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte... 22
MehrKinder schützen fördern beteiligen Kinderrechte und Partizipation in multikulturellen Lebenswelten. Jörg Maywald, Hildesheim, 11.5.
Kinder schützen fördern beteiligen Kinderrechte und Partizipation in multikulturellen Lebenswelten Jörg Maywald, Hildesheim, 11.5.2017 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück
MehrWAS HEISST ZUGANG ZU JUSTIZ?
WAS HEISST ZUGANG ZU JUSTIZ? Dr. Erika Schläppi Veranstaltung SKMR, 30. August 2016 WARUM ZUGANG ZU JUSTIZ? VERSCHIEDENE ARGUMENTATIONSLINIEN Ein rechtsstaatlicher Grundwert Eine menschenrechtliche Verpflichtung:
MehrKindersoldaten und bewaffneter Konflikt
Sabine von Schorlemer Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt Nukleus eines umfassenden Schutzregimes der Vereinten Nationen PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhalt Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrSUPPORTED BY THE RIGHTS, EQUALITY AND CITIZENSHIP (REC) PROGRAMME OF THE EUROPEAN UNION
SUPPORTED BY THE RIGHTS, EQUALITY AND CITIZENSHIP (REC) PROGRAMME OF THE EUROPEAN UNION ERFASSUNG, ANALYSE UND HILFEPLANUNG IN 7 SCHRITTEN cf. Bentovim, Cox, Bingley Miller, Pizzey & Tapp (2014) Schritt
MehrKinder vor Menschenhandel und Ausbeutung schützen eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. ASD Bundeskongress 2016
Kinder vor Menschenhandel und Ausbeutung schützen eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ASD Bundeskongress 2016 Kassel, 15.09.2016 Martina Döcker Internationaler Sozialdienst Übersicht Was ist Kinderhandel?
MehrMYTHEN UND MISSVERSTÄNDNISSE
MYTHEN UND MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER DIE KINDERRECHTSKONVENTION UNICEF/UN0149731/Dejongh EINFÜHRUNG Diese Broschüre analysiert einige der häufigsten Mythen und Missverständnisse über Kinderrechte, die uns
MehrKinderrechte sind das Fundament
Kinderrechte sind das Fundament Fachtagung MMI 29. Mai 2016 Dr. phil. Heidi Simoni Marie Meierhofer Institut für das Kind Unter Verwendung von Unterlagen von Jörg Maywald und Regula Gerber Jenni 6 Dimensionen
MehrDie Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar Herausforderungen und Chancen für die Schweiz
Die Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar 2015 - Herausforderungen und Chancen für die Schweiz Nationale Fachtagung Kinderechte und Capabilities in der Schulsozialarbeit 9. Februar
MehrBedürfnisse des Kindes und ihre Verankerung in der KRK: Bedürfnis nach
Kinderrechte in Jugendhilfe und Kindesschutz: Geschichte der Kinderrechte Vier Prinzipien der Kinderrechte Weiterbildung für Mitarbeitende der Anlaufstellen im Kindesschutz Kanton Basel Stadt 22. Januar
MehrInternationale Instrumente und Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Internationale Instrumente und Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Rita Adam, Vizedirektorin Direktion für Völkerrecht, EDA 22. November 2013 Aufbau des Referats
MehrENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 15. März 200 (16.03) (OR. fr) CHARTE 4162/00 CONTRIB 46 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der
MehrStand der Umsetzung. Jörg Maywald, Luckenwalde,
Stand der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland Jörg Maywald, Luckenwalde, 22.11.2013 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und Kindesrechte Der Kinderrechtsansatz
MehrKinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht
Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren
MehrEINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern
EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern Kinderrechtskonvention Verabschiedet und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum
MehrKinderrechte als Leitbild
Kinderrechte als Leitbild in der Arbeit mit Kindern und für Kinder Jörg Maywald, Der Paritätische BW, Stuttgart 2.10.2008 Gliederung Warum Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und
MehrBekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Mag. Walter Suntinger
Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Mag. Walter Suntinger Menschenrechtskonsulent und Trainer Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Walter Suntinger, 28. November 2014 Überblick
MehrKölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext
Kölner Schriften zu Recht und Staat 54 Kinderrechte Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Bearbeitet von Elisabeth Rossa 1. Auflage 2014. Buch. XVII, 241
MehrDas Kind als Rechtsperson. Vom Objekt zum Subjekt Vom Bedürfnis-Ansatz zum Rechte- Ansatz Rechtsgrundlagen UN-KRK (Art. 12) BV 11 ZGB 19 / ZPO 67 III
Kinderrechte in Jugendhilfe und Kindesschutz: Vom Wohltätigkeitsgedanken zum Rechtsanspruch Aktuelles zu den Kinderrechten Weiterbildung für Mitarbeitende der Anlaufstellen im Kindesschutz Kanton Basel-Stadt
MehrMindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
PRÄSENTATION LERNEINHEIT 1 Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften PARTNER MODUL 1 Einführung in die Mindeststandards Hintergrund Im Rahmen der Bundesinitiative
MehrGrundfragen und Qualitätsanforderungen an Beteiligungsverfahren Difu
Grundfragen und Qualitätsanforderungen an Beteiligungsverfahren 28.06.2018 Difu Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution
MehrUN-Kinderrechtskonvention Stärkung der Subjektstellung von Kindern. Claudia Kittel. Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
UN-Kinderrechtskonvention Stärkung der Subjektstellung von Kindern Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention INHALT 1. Vorstellung der Monitoring-Stelle 2. Kinderrechte sind
MehrHandeln braucht Mündigkeit Partizipation und Globales Lernen am Beispiel Kinderrechte
Handeln braucht Mündigkeit Partizipation und Globales Lernen am Beispiel Kinderrechte Theorie-Praxis-Tagung Mit Bildung die Welt verändern!? Globales Lernen für eine nachhaltige Entwicklung Ev. Bildungsstätte
MehrKinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler
Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns
MehrSchützen Fördern Beteiligen Kinderrechte in der Kita verwirklichen. Jörg Maywald, didacta Hannover,
Schützen Fördern Beteiligen Kinderrechte in der Kita verwirklichen Jörg Maywald, didacta Hannover, 22.2.2018 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und Kindesrechte
MehrGEFLÜCHTETE KINDER UND FAMILIEN. Claudia Kittel. Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
GEFLÜCHTETE KINDER UND FAMILIEN Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention INHALT 1. Die neue Monitoring-Stelle UN-KRK 2. Kinderrechte sind Menschenrechte 3. Geflüchtete Kinder
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrDie Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz Sensibilisierungstagung zu den Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrDas Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz
Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem 26.09.2016, Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung 1. Der Menschenrechtsansatz 2. Inhalte des Menschenrechts auf Bildung 3. Menschenrechtliche
MehrKinderrechte in der digitalen Welt
Kinderrechte in der digitalen Welt Digitale Medien in der frühkindlichen Bildung Abschlussveranstaltung des Modellprojekts Digitale Medien in der frühkindlichen Bildung Medienbildung in der Kita Recklinghausen,
MehrKinder haben Rechte. Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern
Kinder haben Rechte Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern Jörg Maywald, Dachverband Gemeindepsychiatrie, Hannover, 25.6.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das
Mehr1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick
Inhalte meines Vortrages: 1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick 2. Politische Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und Stand der Umsetzung 3. Der Mehrwert
MehrKinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern
Kinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern BNE-Netzwerk Ausserschulische Akteure der deutschen Schweiz Mirjam Rotzler Kinderbüro Basel Dienstag, 21. November 2017 Menschenrechte
MehrDer allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
MehrAusländerrecht und Jugendhilfe
SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche
MehrAsyl und Migration in Europa. Doris Peschke CCME Churches Commission for Migrants in Europe
Asyl und Migration in Europa Doris Peschke CCME Churches Commission for Migrants in Europe Kommission der Kirchen für Migranten in Europa Migration und Integration, Flüchtlinge und Asyl, Gegen Rassismus
MehrDie UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere deren Umsetzung im russischen Recht
Christiane Kirchhof Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere deren Umsetzung im russischen Recht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis I.Einleitung 15 1.
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung
MehrDeutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche
MehrI Einführung in die Grundlagen der Menschenrechte 19
Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 15 I Einführung in die Grundlagen der Menschenrechte 19 1 Begriff und Wesen der Menschen rechte 23 1.1 Menschenrechte als subjektive Rechte aller Menschen kraft Geburt
MehrDie Jugendwohlfahrt eine Kinderrechte-Institution?
Die Jugendwohlfahrt eine Kinderrechte-Institution? A U F G A B E N U N D H E R A U S F O R D E R U N G E N D E R K I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E A U S K I N D E R R E C H T L I C H E R P E R
MehrFlüchtlingskinder und ihre Rechte. Wege von Kindern auf der Flucht und ihr Ankommen in der Schweiz aus der Kinderrechtsperspektive
Flüchtlingskinder und ihre Rechte Wege von Kindern auf der Flucht und ihr Ankommen in der Schweiz aus der Kinderrechtsperspektive Tagung DASSOZ, 23.09.2016 Aufbau 1. Flüchtlingszahlen und Fluchtgründe
MehrSonntag, 13. Dezember :00 Uhr Kinderrechte für junge Flüchtlinge durchsetzen. Aufenthaltsrechtliche Herausforderungen
Sonntag, 13. Dezember 2015 09:00 Uhr Kinderrechte für junge Flüchtlinge durchsetzen. Aufenthaltsrechtliche Herausforderungen Referent: Volker Maria Hügel, PRO ASYL, Münster 2 Gefördert aus Mitteln von:
MehrMenschenrechte Dokumente und Deklarationen
Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,
MehrDie EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU
Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
MehrEUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung
EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut
MehrEmpfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes
E U R O P A R A T MINISTERKOMITEE Empfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes (angenommen vom Ministerkomitee
MehrÜberblick über europäische Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit
Überblick über europäische Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit 23. Juni 2016, Wien Moritz Birk, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte Europäische Standards Siehe Kapitel 1.4 des IJJO
MehrBeteiligung Schutz Förderung Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Beteiligung Schutz Förderung Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Katholische Akademie Schwerte, 16.5.2018 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind
MehrDie Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa. Dr. Nicole Busby Universität Stirling
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa Dr. Nicole Busby Universität Stirling Einleitung A Right to Care: Unpaid Care Work in European Employment Law (OUP, 2011) Spezifischer, auf Rechten
MehrVerfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit
Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit Unsicherheiten über das Kollektivsubjekt - Wiederholung - Unionsvolk Problem des Volksbegriff und zirkuläre Argumente Völker der Mitgliedstaaten Problem, die
MehrMenschenrechtliche Aspekte
Behinderung als Herausforderung in der Kinder- und Jugendhilfe Menschenrechtliche Aspekte DSA Mag.jur. Eringard Kaufmann, MSc (Supervision) Leitung obds Fachgruppe Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
MehrInternationales Arbeitsamt Genf
Internationales Arbeitsamt Genf Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (N r. 111) über
MehrWir geben den Kinderrechten eine Stimme!
Wir geben den Kinderrechten eine Stimme! Kinderrechtekampagne des Kinderbüros Die Lobby für Menschen bis 14 Das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14 verleiht vom Weltkindertag am 20. September bis
MehrEin umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - Die Mitteilung der Kommission und ihre Umsetzung
Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - Die Mitteilung der Kommission und ihre Umsetzung Helge Kleinwege "Online-Glücksspiel: Die neue Herausforderung" Wien - 17. Juni 2013 Die
MehrDie Menschenrechte des Kindes
Die Menschenrechte des Kindes Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Pespektivenverschränkung von Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse,
MehrKinderrechte in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention
Kinderrechte in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kinderrechte in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)
MehrWorkshop Up2Youth DGVN. 26. November 2016
Workshop Up2Youth DGVN 26. November 2016 Warm up Fragen zum gegenseitigen Kennenlernen 2 Einführung Kinderrechte sind Menschenrechte 3 Menschenrechtsverträge 1. Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
Mehrsowie die Voraussetzungen für das Wohlergehen der Kinder und für die Beachtung all ihrer Rechte zu schaffen.
Kinder Den Bedürfnissen und den Rechten der Kinder muss bei allen Entwicklungsanstrengungen Vorrang zukommen. Zahlreiche Lehren konnten gezogen werden: Veränderungen sind möglich und die Kinderrechte sind
MehrKontrolle der Kinder- und Jugendhilfe
Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Mag. a Elke Sarto und Mag. Markus Huber Volksanwaltschaft EinSatz* durch die Volksanwaltschaft Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Vortragende: Mag. Elke Sarto und
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 C(2013) 8178 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.11.2013 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige
MehrFachtag Flüchtlinge in Gastfamilien. Workshop Partizipation
Fachtag Flüchtlinge in Gastfamilien Workshop Partizipation Torsten Gumbrecht Nach dem salutogenetischen Konzept sind Gesundheit und Wohlbefinden eines Menschen umso ausgeprägter, je größer die Möglichkeiten
Mehrgestützt auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags über die Europäische Union,
Avis juridique important 31996F0443 96/443/JI: Gemeinsame Maßnahme vom 15. Juli 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bekämpfung von
MehrARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster
Zentrale Vorgaben und dezentrale Bedürfnisse Der normative Gehalt des territorialen Kohäsionsziels ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an
MehrAsyl- und Aufenthaltsrecht 3. Vorlesung: Ablauf des Asylverfahrens. RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich
Asyl- und Aufenthaltsrecht 3. Vorlesung: Ablauf des Asylverfahrens RLC Leipzig, 24.4.2017 Dr. Carsten Hörich Aktuelle Zahlen 25.04.2017 Dr. Carsten Hörich 2 Zahlen Anzahl Asylanträge in Deutschland: 2014
MehrClaudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte
DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin
MehrGesetze UN Kinderrechtskonvention
Anlage A Gesetze UN Kinderrechtskonvention Artikel 3 [Wohl des Kindes] (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinderbetreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge,
MehrDie UN-BRK und Betreuungsrecht
Die UN-BRK und Betreuungsrecht Abgrenzung von unterstützter Entscheidungsfindung und Unterstützung bei der Ausübung der Rechts-und Handlungsfähigkeit Prof. Dr. jur. Dagmar Brosey Seite: 1 Die UN-BRK (CRPD)
MehrBESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK Artikel 42 (1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
MehrDeutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche
MehrFakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren Die
MehrKinderrechte. Menschenrechte. sind. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, einen Perspektivenwechsel vorzunehmen. Zusammenfassung und Visionen
Abschluss: Zusammenfassung und Visionen zu den Rechten des Kindes, Dr. Jörg Maywald Kinderrechte sind Menschenrechte Zusammenfassung und Visionen Jörg Maywald, Würzburg, 21.4.2007 Vielen Erwachsenen fällt
MehrNomosKommentar. mit Zusatzprotokollen. Kinderrechtskonvention. Nomos. Schmahl. Handkommentar
NomosKommentar Schmahl Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen Handkommentar Nomos NomosKommentar Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen Handkommentar Nomos
Mehr