INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION"

Transkript

1 Vorsorgewohnungen Steuerrechtliche Information

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION Steuerliche Veranlagung Einnahmen Werbungskosten Abschreibung Kreditzinsen Finanzierungsnebenkosten Instandhaltungsaufwendungen Verwaltungskosten Erhaltungsaufwand - Rücklage Steuerberatungskosten Liebhaberei bei Vermietung von Eigentumswohnungen Begriff der Liebhaberei Richtlinie zur Liebhabereibeurteilung 2012 (LRL 2012) Veräußerung einer Vorsorgewohnung Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuererklärung Ankauf der Vorsorgewohnung Verkauf der Vorsorgewohnung Eigennutzung Kontakt 10 i

3 1 Steuerrechtliche Information Für die Darstellung der steuerlichen Grundlagen einer Vermietung von Vorsorgewohnungen ist insbesondere zwischen Einkommen- (siehe Punkt 1.1 bis Punkt 1.5) und Umsatzsteuer (siehe Punkt 1.4 und 1.6) zu unterscheiden. 1.1 Steuerliche Veranlagung Der Eigentümer erzielt aus der Vermietung der Vorsorgewohnung sogenannte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß 28 EStG. Da von Anfang an Wohnungseigentum begründet werden soll, unterbleibt eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat damit die Einkünfte aus der Vermietung seiner Eigentumswohnung(-en) in seiner persönlichen Einkommen- und Umsatzsteuererklärung zu erfassen. Da bei gegenständlichem Projekt die Strukturierung mittels Mietenpool nicht geplant ist, soll auf die dortigen Spezifika der Einkünftefeststellung hier nicht eingegangen werden. Die künftige Vermietung der Vorsorgewohnung ist dem zuständigen Finanzamt (i.d.r. Wohnsitzfinanzamt) unmittelbar nach Ankauf der Wohnung (Unterfertigung des Kaufvertrages) anzuzeigen. Wohnungseigentümer, die bisher als unselbständig Erwerbstätige nur Lohnsteuer zu entrichten hatten und die daher nur bei Bedarf eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt eingereicht haben, müssen bei ihrem zuständigen Finanzamt (i.d.r. beim Wohnsitzfinanzamt) die geplante Vermietung unmittelbar nach Ankauf der Wohnung (Unterfertigung des Kaufvertrages) anzeigen. Das Finanzamt erteilt in der Folge eine Steuernummer zwecks Veranlagung zur Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie durch Zahlung tatsächlich zu- bzw. abfließen (ertragsteuerliches Zufluss-Abfluss- Prinzip). Für die Ermittlung dieser Einkünfte muss eine sog. Überschussrechnung aufgestellt werden. Hierbei werden die Einnahmen (siehe Punkt 1.2) den Werbungskosten (siehe Punkt 1.3) gegenübergestellt. Im Rahmen der jährlichen Veranlagung erfolgt zunächst ein Ausgleich mit anderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und in einem zweiten Schritt der Ausgleich mit dem steuerlichen Ergebnis aus anderen Einkunftsarten. Vom dadurch ermittelten Gesamtbetrag der Einkünfte können etwaige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Freibeträge abgezogen werden. 1

4 Das so ermittelte Einkommen ist Basis für die Berechnung der Einkommensteuer. Der auf das Einkommen anzuwendende Einkommensteuertarif ist progressiv gestaltet. Für Einkommen bis zu einem Betrag von EUR ,00 fällt keine Einkommensteuer an. 1.2 Einnahmen Bei einer Vorsorgewohnung setzen sich die Einnahmen aus den laufenden Mietentgelten sowie den weiterverrechneten Betriebskosten zusammen. Die Betriebskosten stellen sowohl eine Einnahme als auch Werbungskosten dar und besitzen somit neutralen Charakter. Bei der Ermittlung der Einkommensteuer (nicht jedoch der Umsatzsteuer) können diese wahlweise auch als durchlaufender Posten behandelt und somit außer Ansatz gelassen werden. 1.3 Werbungskosten Zu den Werbungskosten zählen die laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung der Eigentumswohnung. Im Wesentlichen fallen die unten angeführten Werbungskosten an: Abschreibung Das Gebäude kann jährlich mit 1,5 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 67 Jahren. Bei Gebäuden die vor 1915 errichtet wurden, kann die Abschreibung mit 2 % erfolgen. Die Bemessungsgrundlage für die jährliche Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorsorgewohnung inklusive aller Nebenkosten. Dieser Gesamtbetrag ist in der Folge noch auf Grund und Gebäude aufzuteilen. In der Regel nimmt die Finanzverwaltung des Verhältnis Grund : Gebäude mit 20 : 80 an. Der Nachweis eines geringeren Grundanteiles kann durch ein Gutachten bzw. entsprechende Informationen des Verkäufers nachgewiesen werden. Nachfolgend sind die in der Praxis häufig vorkommenden Anschaffungs- und Nebenkosten angeführt: Kaufpreis Eigentumswohnung (exkl. USt) + Grunderwerbsteuer + Grundbuchseintragungsgebühr + Notariatsgebühren + Rechtsanwaltskosten + Maklerkosten = Bemessungsgrundlage davon z. B. 80 % Gebäudeanteil 2

5 davon Abschreibung 1,5 % p.a Kreditzinsen Die Zinsen (nicht der Tilgungsanteil) für die Kreditfinanzierung im Zusammenhang mit dem Kauf der Eigentumswohnung können als Werbungskosten abgesetzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Zinsen für das jeweils laufende und folgende Kalenderjahr vorauszuzahlen. In der Raiffeisen-Leasing-Planrechnung ist als Variante vorgesehen, dass die Zinsen für das erste und zweite Jahr bereits bei Kreditabschluss zur Gänze vorausbezahlt werden. Dies bringt den Vorteil, dass die Zinsen bereits im ersten Jahr als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können und somit die Verlustzuweisung erhöhen. Wichtig ist, dass dem Kunden diese Zahlung aus steuerlichen Gründen auch tatsächlich als Zinsvorauszahlung in Rechnung gestellt wird Finanzierungsnebenkosten Die Finanzierungsnebenkosten (z. B. Kreditgebühr, Hypothekareintragungsgebühr, Beglaubigungskosten, Bearbeitungsgebühr für Raiffeisenbank) werden bei den außerbetrieblichen Einkünften ebenfalls als sofort abzugsfähige Werbungskosten anerkannt Instandhaltungsaufwendungen Allfällige Instandhaltungsaufwendungen können zum Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Aufwand geltend gemacht werden oder - wenn der Aufwand nicht regelmäßig jährlich anfällt - auch auf Antrag gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt werden. Mit der Aufteilung auf 10 Jahre soll vermieden werden, dass der Anleger infolge eines außerordentlich hohen Reparaturaufwandes einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, den er möglicherweise mit anderen Einkünften nicht ausgleichen kann. In der Raiffeisen-Leasing-Beispielsplanrechnung ist hierfür zusammen mit dem Leerstehungsrisiko ein Wert von 5 % der laufenden Mieterträge ab dem dritten Jahr berücksichtigt worden. Instandhaltungsaufwendungen sind insbesondere Aufwendungen in Zusammenhang mit laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, Ausmalarbeiten, Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt oder Abbruchkosten und der Restbuchwert eines Gebäudes. Zur Vervollständigung sei noch darauf hingewiesen, dass bei Investitionen in Vorsorgewohnungen neben den beschriebenen Instandhaltungsaufwendungen ertragsteuerlich auch noch Herstellungsund Instandsetzungsaufwendungen unterschieden werden. Herstellungsaufwand (dieser ist steuerlich über die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen) liegt vor, wenn Aufwendungen Maßnahmen dienen, durch welche die Wesensart des Gebäudes bzw. der Wohnung geändert wird. Beispiele dafür wären die Zusammenlegung zweier Wohnungen oder der erstmalige Einbau von Badezimmern. Instandsetzungsaufwendungen (diese sind steuerlich zwingend über 10 Jahre zu verteilen) sind jene 3

6 Investitionen die den Nutzwert des Gebäudes erhöhen bzw. die Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Beispiele dafür sind der Austausch von Fenstern, Türen oder Elektroinstallationen. Da derartige Aufwendungen gerade bei neu errichteten oder umfassend sanierten Gebäuden nur in Ausnahmefällen anfallen, soll darauf nicht näher eingegangen werden Verwaltungskosten Auch die jährlich vorgesehenen Kosten für die Verwaltung der Vorsorgewohnung können als Werbungskosten abgesetzt werden. Es handelt sich um die nicht an die Mieter weiter verrechenbaren Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Betreuungsvertrages. In der Planrechnung erfolgte der Ansatz der Verwaltungskosten mit 210,-- p.a. (indexiert) Erhaltungsaufwand - Rücklage Zur Vorsorge für künftige Erhaltungsaufwendungen erfolgt die laufende Dotierung einer Rücklage gemäß Wohnungseigentumsvertrag in Höhe von 0,15 / m² p. M. Die Dotierung dieser Erhaltungsrücklage kann ertragsteuerlich nicht unmittelbar abgesetzt werden, sondern erst deren Verwendung (Werbungskosten im Jahr der Verwendung). In der Musterplanrechnung wurde insgesamt Erhaltungsaufwand in Höhe von 5 % p.a. (indexiert) angesetzt Steuerberatungskosten Fallen für den Anleger auch Kosten für die Steuerberatung an, können diese ebenso als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass diese in der von uns erstellten Planrechnung nicht berücksichtigt wurden. 1.4 Liebhaberei bei Vermietung von Eigentumswohnungen Begriff der Liebhaberei Aus dem Begriff des Einkommens" bzw. aus der Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten des EStG 1988 wird abgeleitet, dass nur eine Tätigkeit, die auf Dauer ein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringt, als Einkunftsquelle in Betracht kommt und bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist. Wirft eine Tätigkeit auf Dauer keine Überschüsse ab, so wird von der Finanz Liebhaberei unterstellt, mit der Konsequenz, dass Verluste aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden können und weiters kein Vorsteuerabzug zusteht. 4

7 Nach der Liebhabereiverordnung 1993 (LiebVO) ist Liebhaberei anzunehmen, wenn bei der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken Verluste entstehen ( 1 Abs. 2 Z 3 LiebVO) und die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erwarten lässt ( 2 Abs. 4 LiebVO). Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus den kumulierten steuerlichen Ergebnissen und muss bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes einen positiven Wert erreicht haben. Nach der Liebhaberei-Verordnung ist bei der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden folgendermaßen zu unterscheiden: Überlassung von Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten ( große Vermietung ): Hier ist ein Beobachtungszeitraum von 25 Jahren ab Beginn der Vermietung, höchstens 28 Jahren ab dem ersten Anfall von Ausgaben zu Grunde zu legen. Überlassung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen (Vorsorgewohnungen) und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten ( kleine Vermietung ): Bei der Liebhabereibeurteilung ist ein Zeitraum von 20 Jahren ab dem Beginn der Vermietung, höchstens 23 Jahren ab dem Anfall von Ausgaben zu berücksichtigen Richtlinie zur Liebhabereibeurteilung 2012 (LRL 2012) Beurteilungseinheit bei den Überschusseinkünften ist die einzelne Einkunftsquelle. Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Allgemeinen das einzelne Miethaus, sofern nicht für einzelne Wohnungen eine gesonderte Bewirtschaftungsart zu erkennen ist. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen (Vorsorgewohnung) ist die Prüfung grundsätzlich für die einzelne Wohnung anzustellen. Die Liebhabereibeurteilung ist schon bei Erwerb der Vorsorgewohnung durchzuführen und kann einfach und effizient anhand einer Prognoserechnung erfolgen. In der Prognoserechnung sind realistische Annahmen über die künftige Vermietung (Einnahmen, Werbungskosten) zu treffen. In der Folge sind die Ergebnisse der einzelnen Jahre zu addieren und es ist wie oben bereits ausgeführt innerhalb von 20 Jahren ein Totalüberschuss (positives Gesamtergebnis) zu erzielen. Wird in der Folge die Vermietung vorzeitig beendet (ohne das Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses) hat der Steuerpflichtige den Nachweis zu führen, dass die Vermietung ursprünglich bis zum Erreichen eines Gesamtgewinnes geplant war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. 5

8 1.5 Veräußerung einer Vorsorgewohnung Bei der Veräußerung einer Vorsorgewohnung im Privatbesitz liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. Mit 1. April 2012 wurden die bis dahin bestehenden Spekulationsfristen für die Veräußerung von privaten Grundstücken abgeschafft und durch die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) ersetzt. Durch die Immo-ESt werden alle privaten Grundstücksveräußerungen mit 25 % besteuert. Von der Besteuerung ausgenommen sind jedoch unter anderem Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn diese dem Veräußerer ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens für fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Zu beachten ist, dass in beiden Fällen der Hauptwohnsitz aufgegeben werden muss (Toleranzfrist für den ersten Tatbestand 1 Jahr, für den zweiten Tatbestand 5 Jahre). Wie bereits ausgeführt, unterliegen die Einkünfte aus der Veräußerung einer Vorsorgewohnung dem Steuersatz von 25 %, sofern kein Antrag auf Besteuerung nach dem Tarif gestellt wird (Regelbesteuerungsantrag). Die Ermittlung der Einkünfte ist wie folgt durchzuführen: Veräußerungserlös - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Instandsetzungsaufwendungen, soweit die offenen Zehntel den Zeitraum nach der Veräußerung betreffen - Kosten der Selbstberechnung + steuerbefreite Subventionen + bereits geltend gemachte Abschreibungen Zwischensumme abzüglich 2 % Inflationsabschlag p.a. ab dem 11. Jahr Einkünfte aus Grundstücksveräußerung Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen sind mit Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im selben Kalenderjahr ausgleichsfähig. Ergibt sich in einem Kalenderjahr insgesamt ein Verlust aus privaten Grundstücksveräußerungen, ist dieser zu 50% mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auszugleichen. Ein Ausgleich mit anderen Einkünften ist nicht möglich (auch im Falle der Regelbesteuerung). 6

9 1.6 Umsatzsteuer Allgemein sei einleitend ausgeführt, dass der Vorsteuerabzug (z.b. bezahlte Umsatzsteuer bei Anschaffung der Vorsorgewohnung oder bei der folgenden Vermietungstätigkeit) nur dann beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, wenn der Unternehmer mit der Vorsorgewohnung umsatzsteuerpflichtige Umsätze (zu den Einnahmen siehe Punkt 1.2) erzielt. Regelfall Vermietung zu Wohnzwecken: Die Vermietung einer Vorsorgewohnung zu Wohnzwecken unterliegt einer Umsatzsteuer von 10 % (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung siehe Punkt 1.6.1), womit der Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorsorgewohnung (Kaufpreis, Werbungskosten) zusteht, sofern die Rechnungen die gesetzlich notwendigen Merkmale enthalten. Wird die Vorsorgewohnung vom Mieter für andere Zwecke (z.b. Geschäftszwecke) genutzt, dann wäre die Vermietung unecht von der Umsatzsteuer befreit (Mietvorschreibungen ohne Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug). Der Vermieter kann allerdings wahlweise zur Umsatzsteuerpflicht optieren (Mietvorschreibungen mit 20 % Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug steht zu), wenn der Mieter nahezu ausschließlich steuerpflichtige Umsätze tätig Kleinunternehmerregelung Gemäß 6 Abs 1 Z 27 UStG sind Kleinunternehmer - das sind Unternehmer mit einem Umsatz von unter EUR ,-- pro Jahr - von der Umsatzsteuer befreit. Sie verlieren jedoch gleichzeitig auch das Recht auf Vorsteuerabzug (Kaufpreis, Werbungskosten). Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann jedoch wahlweise verzichtet werden (ein sog. schriftlicher Antrag auf Regelbesteuerung ist an das zuständige Finanzamt zu stellen). Da von Raiffeisen-Leasing bei Verkauf der Vorsorgewohnung jedenfalls zur Umsatzsteuer optiert wird und somit dem Käufer 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, ist der Vorsteuerabzug daraus nur dann zulässig, wenn der Erwerber auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Im Ergebnis ist somit dieser Verzicht für den Erwerber von Vorteil (siehe oben mittels schriftlichem Antrag beim Finanzamt), da der Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis höher sein wird, als eine in der Folge höhere Miete bei Nichtverrechnung von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Durch die Absicht die Eigentumswohnung zu vermieten, wird der Anleger zum Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sollte der Käufer der Vorsorgewohnung noch nicht zur Umsatzsteuer 7

10 veranlagt worden sein, ist eine Umsatzsteuernummer-Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt zu beantragen (erfolgt in der Praxis gleichzeitig mit der Beantragung der Steuernummer, falls noch keine vorhanden ist) Umsatzsteuervoranmeldung Der Vermieter ist verpflichtet, die Mieten und Betriebskosten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 10 % (bei Vermietung zu Wohnzwecken) in Rechnung zu stellen und diese an das Finanzamt abzuführen. Hiezu ist eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu erstellen. Bei Umsätzen unter EUR ,-- ist die UVA quartalsweise an das Finanzamt zu melden und die Zahllast (Umsatzsteuer aus Mieten abzgl. Vorsteuer) daraus zu entrichten. Für alle anderen Unternehmer ist der Kalendermonat gleichzeitig Voranmeldungszeitraum. Frist für die UVA-Meldung und Begleichung der Zahllast ist 1 Monat und 15 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes (Quartal oder Monat). Sollte sich ein Guthaben ergeben (= Überschuss), so kann ein entsprechender Rückzahlungsantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Erstellung der UVA erfolgt durch den Anleger oder dessen Steuerberater. Die notwendigen Unterlagen dafür werden von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt Umsatzsteuererklärung Des Weiteren ist noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung, gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung jährlich beim Finanzamt einzureichen. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist grundsätzlich eine Zusammenfassung aller Umsatzsteuervoranmeldungen, korrigiert um etwaige nachträgliche Veränderungen, die nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt werden konnten. Basierend auf dieser Umsatzsteuererklärung erfolgt dann die Veranlagung, woraus sich Umsatzsteuerguthaben bzw. -nachzahlungen ergeben können Ankauf der Vorsorgewohnung Grundsätzlich ist die Veräußerung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung ist jedoch eine sogenannte unechte Steuerbefreiung, die zu einem Ausschluss des Vorsteuerabzuges führt, d.h. der Bauträger stellt dem Erwerber der Vorsorgewohnung keine Umsatzsteuer in Rechnung, es steht dem Bauträger aber auch nicht der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf der Liegenschaft oder den Errichtungskosten des Gebäudes zu. Diese Vorsteuern werden in der Regel zum Kostenfaktor, was zu einer entsprechenden Verteuerung des Kaufpreises führen würde. Gem. 6 Abs. 2 UStG 1994 kann jedoch der Verkäufer (z. B. Bauträger) einer solchen Eigentumswohnung beim Verkauf auf Steuerpflicht optieren. Folge dieser Option 8

11 ist, dass der Grundstücksumsatz beim Verkäufer umsatzsteuerpflichtig wird und somit dem Verkäufer aus der Errichtung der Vorsteuerabzug zusteht (kein Kostenfaktor). Der Erwerber der Vorsorgewohnung hat das Recht auf Vorsteuerabzug, sofern wie oben bereits ausgeführt in der Folge umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt werden (und natürlich keine Liebhaberei vorliegt). Da das Konzept der gegenständlichen Vorsorgewohnungen auch auf der Begünstigung des Rechtes auf Geltendmachung der Vorsteuern beim Kauf beruht, ist in den Verträgen vorgesehen, dass die Option zur Steuerpflicht durch den Verkäufer ausgeübt wird Verkauf der Vorsorgewohnung Wird die Vorsorgewohnung innerhalb von 20 Jahren (umsatz)steuerfrei nach Ankauf veräußert oder wird die Vermietungstätigkeit beendet, so muss die beim Kauf abgezogene Vorsteuer anteilig rückerstattet werden. Das heißt, z.b. bei einem Verkauf nach 6 Jahren müssen 14/20 der in Anspruch genommenen Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Grundsätzlich bestünde auch hier die Möglichkeit bei Verkauf auf Steuerpflicht zu optieren, wodurch diese Rückrechnung entfallen würde. Der steuerpflichtige Verkauf unterliegt der Umsatzsteuer mit 20 %, wobei dies den Kaufpreis bei Verkauf an einen Nicht-Unternehmer entsprechend erhöhen würde. In der Regel wird daher die Option bei Verkauf an einen Nicht-Unternehmer nachteilig sein, wobei eine Vergleichsrechnung (Option vs. Nicht-Option) jedenfalls durchgeführt werden sollte. 1.7 Eigennutzung Die Eigennutzung der Eigentumswohnung ist grundsätzlich möglich. Es ist aber aus steuerlichen Gründen empfehlenswert, die Wohnung erst dann selbst zu nutzen, wenn der steuerliche Totalüberschuss erreicht wurde, da sonst die Vorteile im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer verloren gehen. Neben der Erreichung des Totalüberschusses ist auch auf die eventuell noch notwendige Vorsteuerkorrektur (20-Jahresfrist) zu achten. 9

12 1.8 Kontakt Für ein Beratungsgespräch stehen Ihnen Mag. Karin Fuhrmann Steuerberaterin Partnerin karin.fuhrmann@tpa-horwath.com Mag. Manfred Kunisch Steuerberater Senior Manager manfred.kunisch@tpa-horwath.com von TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien, gerne zur Verfügung. 10

INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION

INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION Vorsorgewohnungen Steuerrechtliche Information INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION 1 1.1 Steuerliches Ergebnis und steuerliche Veranlagung 1 1.2 Spekulationsfrist 1 1.3 Liebhaberei bei Vermietung

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION

INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION Vorsorgewohnungen Steuerrechtliche Information INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION 1 1.1 Steuerliches Ergebnis und steuerliche Veranlagung 1 1.2 Spekulationsfrist 1 1.3 Liebhaberei bei Vermietung

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen Überlassung von Rechten Veräußerung

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Sonderinfo März 2012. 1 Übersicht Immobilienertragsteuer. Immobilienbesteuerung NEU ab 1. April 2012. Inhaltsverzeichnis. 1.

Sonderinfo März 2012. 1 Übersicht Immobilienertragsteuer. Immobilienbesteuerung NEU ab 1. April 2012. Inhaltsverzeichnis. 1. Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin gab es die sogenannte

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl Photovoltaik Strom von der Sonne Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Ing. Franz Patzl Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht (WST6) Geschäftsstelle für Energiewirtschaft

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in

Mehr

Private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009 Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Immobilienbesteuerung

Immobilienbesteuerung alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten

Mehr

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart

Mehr

Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin gab es die sogenannte

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Wie wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn

Wie wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn Die Veräußerung privater Grundstücke ab 1. April 2012 ist steuerpflichtig! Die Spekulationsfrist von grundsätzlich 10 Jahren wurde abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche

Mehr

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264)

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Leasingerlass VA Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Selbstständig als Coach interna

Selbstständig als Coach interna Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012 Name: Steuer-Nr.: Anlage-Nr.: Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012 in der Mietwohnung im gemieteten Haus Gilt für alte und neue Bundesländer I. Voll abzugsfähige Kosten des Arbeitszimmers

Mehr

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen 16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband

Mehr

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung)

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) 3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) Anwendung der vollumfänglichen sänderung: Unternehmen werden neu steuerpflichtig oder aus der Steuerpflicht entlassen; Gegenstände

Mehr

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.

Mehr

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter

Steuerrecht für Schiedsrichter 1 Zur Person Berufsleben: Abitur Ausbildung im Bereich der Steuerberatung Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) Bestellung zum Steuerberater, eigene Kanzlei Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status 1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht. Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0095-F/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des SH, L, A-Straße 63, vertreten durch Dr. Mag. Klaus Winkler Wirtschaftstreuhand

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST)

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) ÜBERBLICK ÜBER DIE MWST-GESTALTUNG UND FOLGEN BEI IMMOBILIEN Sachverhalt Gegenstand Voraussetzungen Vorteil Nachteil Kauf / Erstellung Allgemeines Prüfung, ob auf dem

Mehr

Erfolgsamblog.de Anzahlungen in Lexware

Erfolgsamblog.de Anzahlungen in Lexware 1 Thema: Abschlagsrechnungen und Anzahlungen im Lexware Buchhalter Teil 1 1 Bei Großaufträgen oder Aufträgen zur Sonderanfertigung spezieller Güter ist es üblich, Anzahlungen zu vereinbaren. Dadurch entsteht

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr