P R E I S B L A T T Verteilnetz Strom und Gas. gültig ab

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1 1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. pro kw 105,00 19,95 124,95 Netzanschluss an die Niederspannungs-Sammelschiene einer Trafostation über Kabel im Eigentum des Netzbetreibers (siehe 11 NAV und Ziffer 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) 1.2 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an die Niederspannungs- pro kw 112,17 21,31 133,48 Sammelschiene einer Trafostation über Kabel im Eigentum des Anschlussnehmers 1.3 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz bzw. pro kw 69,50 13,21 82,71 Netzanschlüsse an die Mittelspannungs-Sammelschiene einer Umspannanlage über Kabel im Eigentum des Netzbetreibers 2. Netzanschlusskosten Strom (gemäß 9 NAV und Ziffer 2 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) 2.1 Kabel-Netzanschluss Netzanschlusskosten- bis 10 m Netzanschlusslänge*) und einem Netzanschlusskabel der Type NAYY-J 4 x 35 mm² 1.700,00 323, , bis 10 m Netzanschlusslänge*) und einem Netzanschlusskabel der Type NAYY-J 4 x 150 mm² 1.820,00 345, , bei einer Netzanschlusslänge*) über 10 m bis max. 25 m, Zuschlag je angefangenem Meter oberhalb 10 m Anschlusslänge*) je Meter 66,00 12,54 78, bei einer Netzanschlusslänge*) über 25 m, Zuschlag je angefangenem Meter oberhalb 25 m Anschlusslänge*) je Meter 44,00 8,36 52, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß erstellten Kabelgraben je Meter 32,00 6,08 38,08 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netzanschlusswand entlang der Kabeltrasse 2.2. Freileitungs-Netzanschluss Im Altbaugebiet als Stichanschluss mit maximal einem Spannfeld oder als Durchgangsständer bzw. im Siedlungsgebiet unabhängig von der technischen Ausführung bei einer Netzanschlussleitung der Type NYDY-J 4 x 16mm² 1.650,00 313, ,50 bei einer Netzanschlussleitung der Type H07V-R 4 x 1 x 50 mm² bis 160A 1.770,00 336, , Bei Netzanschlüssen, die nach Art (z.b. Kabel-Netzanschlüssen im Freileitungsnetz), Dimension oder Länge von typischen Netzanschlüssen abweichen, treten an die Stelle der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 genannten Beträge die gesondert ermittelten Kosten. Seite 1 von 5

2 3. Veränderung von Strom-Netzanschlüssen Kostenanteil bei Veränderung des Netzanschlusses wegen baulicher Änderung (ohne Verstärkung!) 850,00 161, ,50 - Kostenanteil bei provisorischer Sicherung des Netzanschlusses wegen baulicher Änderung (ohne Abdichtung) 300,00 57,00 357,00 - Kostenanteil bei nachträglicher Abdichtung des Dachständers wegen baulicher Änderung 175,00 33,25 208,25 - Kostenanteil bei Verstärkung des Netzanschlusses (Verstärkung Netzanschlussleitung und Hausanschlusskasten) - Querschnitt der neuen Netzanschlussleitung: 50mm² Cu 680,00 129,20 809,20 - Kostenanteil beim Zusammentreffen von Veränderung des Netzanschlusses wegen baulicher Änderung und Verstärkung - Querschnitt der neuen Netzanschlussleitung: 50mm² Cu 1.080,00 205, , Erhöhung der Absicherung (ohne Veränderung der Netzanschlussleitung/des Netzanschlusskastens) 74,00 14,06 88, Austausch des Netzanschlusskastens ohne Verstärkung der Netzanschlussleitung (Kabel- oder Freileitungsnetz) 173,00 32,87 205, Bei davon abweichenden Veränderungen des Netzanschlusses werden die gesondert ermittelten Kosten berechnet Anpassungen des Netzanschlusses bei Umstellung von 4- auf 5-adrige Hauptleitung 87,00 16,53 103,53 (Umbau des Netzanschlusskastens) 3.6 Demontage eines Spannfeldes bei Baumaßnahmen einschließlich Wiederherstellung 1.516,00 288, ,04 (bei Unzumutbarkeit für den Kunden kommt laut 12 Abs. 3 NAV die Pauschale nicht zur Anwendung) 4. Pauschalbetrag für die Herstellung eines Baustrom-/kurzzeitigen Netzanschlusses - Freileitungs- oder Kabelverteilnetz, einschließlich Inbetriebsetzung 300,00 57,00 357,00 5. Pauschalbetrag für die Inbetriebsetzung bei 5.1. Strom - Direktzählung 74,00 14,06 88,06 - Niederspannungswandlerzählung 148,00 28,12 176,12 - Hochspannungswandlerzählung 222,00 42,18 264, Erdgas (gilt nicht für Erstinbetriebsetzung) 74,00 14,06 88, Pauschalbetrag für vergebliche Anfahrt 74,00 14,06 88,06 6. Pauschale für Störungsbeseitigung/Ersatz defekter Hausanschluss-Sicherungen 74,00 14,06 88,06 7. Zahlungsverzug (keine MwSt-Berechnung) Mahnung 3, ,80 8. Pauschalen für Unterbrechung der Anschlussnutzung, Aufhebung der Unterbrechung 8.1 Strom - Unterbrechung der Anschlussnutzung durch Sperrkassierer 53, ,00 - Unterbrechung der Anschlussnutzung bei Leerständen 53, ,00 - Vergebliche Anfahrt 37, ,00 - Unterbrechung bei Wandlermessung 112, ,00 - Aufhebung einer Unterbrechung innerhalb der regulären Arbeitszeit 53,00 10,07 63,07 - Aufhebung einer Unterbrechung außerhalb der regulären Arbeitszeit 133,00 25,27 158, Gas - Unterbrechung der Anschlussnutzung durch Netzbezirk (Sperrung) 53, ,00 - Geplante, vorübergehende Unterbrechung der Anschlussnutzung oder endgültige Unterbrechung und Verwahrung der Inneninstallati 127,00 24,13 151,13 - Endgültige Unterbrechung der Anschlussnutzung und Demontage der Hauseinführungskombination auf Wunsch des Anschlußnehme 318,00 60,42 378,42 - Vergebliche Anfahrt 37, ,00 - Aufhebung einer geplanten Unterbrechung (Dauer unter einem Jahr) während der Arbeitszeit 95,00 18,05 113,05 Seite 2 von 5

3 9. Pauschale für Abtrennen oder Wiederanschluss einer Dachständereinführung - innerhalb der regulären Arbeitszeit 112,00 21,28 133,28 - außerhalb der regulären Arbeitszeit erfolgt die Verrechnung nach Aufwand - Falls Einsatz Ruthmann-Steiger - 1 Std. - 37,00 7,03 44, Pauschalbetrag für Plombenerneuerung 74,00 14,06 88, Pauschalbetrag für Schaustelleranschluss - Zweileiteranschluss 51,00 9,69 60,69 - Vierleiteranschluss 115,00 21,85 136,85 - Zweileiteranschluss (bei Ermäßigung) 41,00 7,79 48,79 - Vierleiteranschluss (bei Ermäßigung) 92,00 17,48 109,48 bei Mehraufwendungen zusätzlich: - Einzelanschluss an Arbeitstagen 21,00 3,99 24,99 - Einzelanschluss an sonstigen Tagen 37,00 7,03 44, Gebühren für die Befundprüfung von Messeinrichtungen 12.1 Messgeräte für Strom Wechselstromzähler (einfach) 96, ,10 Drehstromzähler (einfach) 102, ,60 Drehstromzähler-Zweitarif 102, ,60 Messwandler-Drehstromzähler (einfach) 72, ,60 ehz Bezug 230, ,70 ehz Liefer 222, ,70 ehz Liefer mit Rücklaufsperre 230, ,70 ehz mit zwei Energierichtungen 246, ,90 ehz Zweitarif 254, ,90 EDL 21/40 Bezug 286, ,90 EDL 21/40 Liefer 238, ,70 EDL 21/40 mit Rücklaufsperre 246, ,70 EDL 21/40 mit zwei Energierichtungen 302, , Volumengaszähler bis zu einem max. Durchfluss von 10 m³/h 32,60 6,19 38, Ausstellen eines Befundprüfscheines für Messgeräte nach Pos bzw , , Anfahrt 74,00 14,06 88, Baukostenzuschüsse - Erdgas - (gemäß 11 NDAV) Baukostenzuschüsse im Erdgas-Versorgungsnetz werden im Einzelfall festgelegt. 14. Netzanschlusskosten Erdgas ( 9 NDAV und Ziffer 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV) 14.1 Erstellung von Netzanschlüssen Netzanschlusskosten- mit einer Netzanschlussleitung bis zu DN 32 und einer Anschlusslänge *) von bis zu 10 m 1.850,00 351, , Netzanschlusskosten - - bei Erstellung des Netzanschlusses im Zuge einer Baumaßnahme 1.590,00 302, ,10 mit einer Netzanschlussleitung bis zu DN 32 und einer Anschlusslänge *) von bis zu 10 m bei einer Netzanschlusslänge*) über 10 m je angefangenem Meter oberhalb 10 m Anschlusslänge*) je Meter 66,00 12,54 78, bei einer Netzanschlusslänge*) über 25 m je angefangenem Meter oberhalb 25 m Anschlusslänge*) je Meter 44,00 8,36 52, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß erstellten Rohrgraben je Meter 32,00 6,08 38,08 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netzsanschlusswand entlang der Leitungstrasse 15. Veränderung von Erdgas-Netzanschlüssen Bei Veränderung des Netzanschlusses werden die gesondert ermittelten Kosten berechnet. Seite 3 von 5

4 16. Gemeinsamer Kabel-/Erdgas-Netzanschluss und auf dem Grundstück des Anschlussnehmers komplett in einem Netzanschluss-Graben erstellt wird bis 10 m Netzanschlusslänge*) und einem Netzanschlusskabel der Type Anteil Strom 1.020,00 193, ,80 NAYY-J 4 x 35 mm² und einer Netzanschlussleitung bis DN 32 Anteil Erdgas 1.480,00 281, , bis 10 m Netzanschlusslänge*) und einem Netzanschlusskabel der Type Anteil Strom 1.183,00 224, ,77 NAYY-J 4 x 150 mm² und einer Netzanschlussleitung bis DN 32 Anteil Erdgas 1.480,00 281, , bei Netzanschlusslänge*) über 10 m bis max. 25 m, Zuschlag je angefangenem Meter Anteil Strom 33,00 6,27 39,27 oberhalb 10 m Anschlusslänge*) Anteil Erdgas 33,00 6,27 39, bei Netzanschlusslänge*) über 25 m, Zuschlag je angefangenem Meter Anteil Strom 22,00 4,18 26,18 oberhalb 25 m Anschlusslänge*) Anteil Erdgas 22,00 4,18 26, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß Anteil Strom 16,00 3,04 19,04 erstellten Kabelgraben Anteil Erdgas 16,00 3,04 19,04 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netzanschlusswand entlang der Kabel-/Rohrtrasse 17. Gemeinsamer Erdgas-Netzanschluss/Wasserhausanschluss (die Abrechnung des Wasserhausanschlusses erfolgt im Auftrag und für Rechnung der WWS GmbH) und auf dem Grundstück des Anschlussnehmers komplett in einem Netz-/Hausanschlussgraben erstellt wird bis 10 m Anschlusslänge *) mit einer Wasser-Hausanschlussleitung bis DN 50 und Anteil Erdgas 1.450,00 275, ,50 einer Erdgas-Netzanschlussleitung bis zu DN 32 Anteil Wasser 1.470,00 102, , bei einer Netzanschlusslänge*) über 10 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Erdgas 33,00 6,27 39,27 10 m Anschlusslänge*) Anteil Wasser 72,00 5,04 77, bei einer Netzanschlusslänge*) über 25 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Erdgas 10,00 1,90 11,90 25 m Anschlusslänge*) Anteil Wasser 72,00 5,04 77, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß Anteil Erdgas 16,00 3,04 19,04 erstellten Rohrgraben Anteil Wasser 16,00 1,12 17,12 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netz- bzw. Hausanschlusswand entlang der Leitungs-/Rohrtrasse 19.2 Gemeinsamer Wasserhausanschluss/(Strom-)Kabel-Netzanschluss (Die Abrechnung für den Wasserhausanschluss erfolgt im Auftrag und für Rechnung der WWS GmbH) und auf dem Grundstück des Anschlussnehmers komplett in einem Netz-/Hausanschlussgraben erstellt wird bis 10 m Anschlusslänge *) mit einem Strom-Netzanschlusskabel der Type Anteil Strom 1.020,00 193, ,80 NAYY-J 4 x 35 mm² und einer Wasser-Anschlussleitung von bis zu DN 50 Anteil Wasser 1.470,00 102, , bis 10 m Anschlusslänge *) mit einem Netzanschlusskabel der Type Anteil Strom 1.183,00 224, ,77 NAYY- J 4 x 150 mm² und einer Anschlussleitung von bis zu DN 50 Anteil Wasser 1.470,00 102, , bei einer Netzanschlusslänge*) über 10 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Strom 33,00 6,27 39,27 10 m Anschlusslänge*) Anteil Wasser 72,00 5,04 77, bei einer Netzanschlusslänge*) über 25 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Strom 10,00 1,90 11,90 25 m Anschlusslänge*) Anteil Wasser 72,00 5,04 77, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß Anteil Strom 16,00 3,04 19,04 erstellten Rohrgraben Anteil Wasser 16,00 1,12 17,12 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netz- bzw. Hausanschlusswand entlang der Rohr-/Kabeltrasse Seite 4 von 5

5 19.3 Gemeinsamer Wasser-, Kabel- und Erdgas-Netzanschluss (Die Abrechnung für den Wasserhausanschluss erfolgt im Auftrag und für Rechnung der WWS GmbH) Diese Variante ist anzuwenden, wenn der Kabel-/Erdgas-Netzanschluss und der Wasserhausanschluss zeitgleich und auf dem Grundstück des Anschlussnehmers komplett in einem Netz-/Hausanschlussgraben erstellt wird bis 10 m Anschlusslänge *) mit einem Strom-Netzanschlusskabel Anteil Strom 1.020,00 193, ,80 der Type NAYY-J 4 x 35 mm² und einer Wasser-Hausanschlussleitung von bis Anteil Erdgas 1.450,00 275, ,50 zu DN 50 und einer Erdgas-Netzaschlussleitung von bis zu DN 32 Anteil Wasser 1.470,00 102, ,90 0, bis 10 m Anschlusslänge *) mit einem Strom-Netzanschlusskabel Anteil Strom 1.183,00 224, ,77 der Type NAYY- J 4 x 150 mm² und einer Wasser-Anschlussleitung von bis Anteil Erdgas 1.450,00 275, ,50 zu DN 50 und einer Erdgas-Netzanschlussleitung von bis zu DN 32 Anteil Wasser 1.470,00 102, , bei einer Netzanschlusslänge*) über 10 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Wasser 41,00 2,87 43,87 10 m Anschlusslänge*) Anteil Strom 33,00 6,27 39,27 Anteil Erdgas 33,00 6,27 39, bei einer Netzanschlusslänge*) über 25 m je angefangenem Meter oberhalb Anteil Wasser 41,00 2,87 43,87 25 m Anschlusslänge*) Anteil Strom 22,00 4,18 26,18 Anteil Erdgas 22,00 4,18 26, Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß Anteil Wasser 12,00 0,84 12,84 erstellten Rohrgraben Anteil Strom 10,00 1,90 11,90 Anteil Erdgas 10,00 1,90 11,90 *) Entfernung zwischen Straßenmitte und Netz- bzw. Hausanschlusswand entlang der Rohr-/Kabeltrasse Seite 5 von 5

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