Planungsgrundsätze. energetischen Parameter ergeben sich in der Regel aus den Berechnungen und Modernisierungsvorschlägen des Energieberaters.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Planungsgrundsätze. energetischen Parameter ergeben sich in der Regel aus den Berechnungen und Modernisierungsvorschlägen des Energieberaters."

Transkript

1 70 Planung der Modernisierung energetischen Parameter ergeben sich in der Regel aus den Berechnungen und Modernisierungsvorschlägen des Energieberaters. Planungsgrundsätze Auch einer einfachen Modernisierung sollte eine gründliche Planung vorausgehen, sonst kann es später auf der Baustelle zu vermeidbaren, langen Diskussionen kommen, wie bestimmte Details gelöst werden sollen. Außerdem droht das Risiko von Ausführungsfehlern und somit von Baumängeln. Vor allem bei Anschlussdetails, wie zum Beispiel dem Fensteranschluss an das bestehende Außenmauerwerk, ist große Sorgfalt wichtig. Nicht sorgfältig geplante Details führen neben Ausführungsproblemen meist auch zu Kostenproblemen. Beispielsweise weil Unklarheiten auftauchen, nachdem ein Handwerkerangebot bereits kalkuliert wurde, das diese Unklarheiten aber anders interpretierte und einen zu niedrigen Preis ansetzte. Außerdem verlängern nicht sorgfältig geplante Details möglicherweise die angesetzte Bauzeit, weil während der laufenden Bauphase nach Lösungen gesucht werden muss, was bis hin zu einem notwendig werdenden Baustopp führen kann. Auf der anderen Seite ist bei Modernisierungen auch nicht alles planbar, da ja an einem bereits bestehenden Objekt gearbeitet wird, das gegebenenfalls die eine oder andere Überraschung birgt, mit der man nicht gerechnet hatte. Daher muss manchmal auch flexibel und schnell reagiert werden, um eine Lösung für ein unerwartetes Problem während des Bauablaufs in enger Abstimmung mit den Handwerksbetrieben herbeizuführen.

2 Planungsgrundsätze 71 Zur Planung gehört auch eine exakte Zeitplanung, damit vor allem die witterungsabhängigen und damit kritischen Gewerke wie Heizungsmodernisierung und Fenstertausch zügig abgewickelt werden. Ein Heizungs- oder Fensteraustausch im Winter beispielsweise sollte tunlichst vermieden werden. Entsprechend müssen die Vorplanungen, Ausschreibungen und Vertragsabschlüsse mit den Handwerksunternehmen koordiniert sein. Hier sind auch die Handwerkerferien zu berücksichtigen. Planungsanforderungen aus der EnEV bei umfassenden Modernisierungen Sie müssen die nachfolgenden Erläuterungen nicht im Detail kennen. Nur Ihr Planer muss sie kennen und er muss sich bei der Modernisierungsplanung auch an diese Grundsätze halten, da sie gesetzliche Vorgaben sind. Wenn Sie einen Planer mit der Planung der Modernisierung beauftragen, ist er Ihnen gegenüber verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Vorgaben der EnEV einzuhalten. Tut er dies nicht, haben Sie Haftungsansprüche ihm gegenüber. Selbstverständlich können Sie von Ihrem Planer auch weit strengere Modernisierungsstandards verlangen, als nur die gesetzlichen Mindestvorgaben. Es empfiehlt sich, dies dann im Architektenvertrag schriftlich festzulegen. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie Ihre Modernisierung so umsetzen wollen, dass am Ende ein Zielwert gemäß dem KfW-Effizienzhausstandard 55 erreicht wird. Vielleicht wollen Sie sogar noch weitgehender, bis auf Passivhausstandard modernisieren. Auch das gehört dann als Planungsvorgabe in den Architektenvertrag. In diesem Kapitel geht es jedoch nur um die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Sie im Rahmen einer Bestandsmodernisierung nach der EnEV mindestens erreichen müssen.

3 72 Planung der Modernisierung In Abschnitt 3 der EnEV wird mit drei Paragrafen auf die besonderen Sachverhalte von Bestandsgebäuden eingegangen. 9 betrifft die Gebäudehülle, 10 betrifft die technischen Anlagen und obersten Geschossdecken und 11 die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität des Gebäudes insgesamt. Erläuterungen zu 9 der EnEV Änderung von Gebäuden Im Wesentlichen werden in 9 der EnEV Vorschriften darüber erlassen, was hinsichtlich der energetischen Qualität der Gebäudehülle bei einer Modernisierung (also im Fall der Veränderung der Gebäudehülle oder der Gebäudenutzfläche) berücksichtigt werden muss und in welchem Fall eine Berücksichtigung überhaupt erforderlich ist. Erläuterung zu 9 Absatz 3 der EnEV Hier ist unter anderem festgelegt, dass bei Änderungen von weniger als 10 Prozent entweder der Außenwand- oder Außenbauteilflächen (also zum Beispiel Fenster) keine durch die EnEV vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden müssen. Ansonsten ist der Wärmedurchgangskoeffizient zwingend einzuhalten. Glossar Was ist der Wärmedurchgangskoeffizient? Um die Wärme in einem Körper zu halten, muss sein beheiztes Volumen gegen die unbeheizte Umgebung möglichst optimal gedämmt werden. Dies gilt für eine Thermoskanne genauso wie für ein Gebäude. Der Wärmedurchgangskoeffizient, der sogenannte U- Wert, heißt vollständig Umkehr-Wert. Er gibt den Wärme - durchgang durch ein Bauteil an, den sogenannten Wärmedurchgangsko effizienten, das heißt, wie viel Wärme unter bestimmten Bedingungen durch ein Bauteil gelangt.

4 Planungsgrundsätze 73 Er ist der Umkehr-Wert (früher k-wert von Kehrwert) des Wärmedurchlasswiderstandes. Der Wärmedurchlasswiderstand wiederum beschreibt, wie viel Widerstand ein Bauteil dem Wärmedurchgang entgegensetzt. Wie setzt sich der U-Wert zusammen? Der U-Wert wird berechnet, indem man die Zahl 1 dividiert durch die Summe der Wärmedurchlasswiderstände der einzelnen Schichten des Bauteils sowie der beiden Wärmeübergangskoeffizienten R si (innen) und R se (außen). Der Wärmedurchlasswiderstand errechnet sich aus der Bauteilstärke dividiert durch die Wärmeleitfähigkeit. Die Wärmeleitfähigkeit von Bauteilen wird mit dem Begriff klein lambda ^ angegeben. Sie besagt, welche Wärmemenge Q (Einheit Ws) pro Sekunde (s) und pro Quadratmeter (m 2 ) durch eine ein Meter dicke Schicht (m) eines Stoffes hindurchgeht, wenn der Wärmeunterschied zwischen beiden Temperaturflächen, also Innenfläche und Außenfläche, 1 Kelvin (K) beträgt. Für die Wärmeleitfähigkeit vieler Baustoffe legt Teil 4 der DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau, Werte fest. Die beiden Wärmeübergangskoeffizienten R si (innen) und R se (außen) beschreiben den Wärmeübergang vom beheizten Innenraum in das Außenbauteil und vom Außenbauteil in den kühlen Außenraum. Sie sind festgelegte Konstanten. Sie brauchen sich diese komplizierten Berechnungsmethoden für den U-Wert aber nicht zu merken. Es reicht, wenn Sie sich Richtwerte einprägen. Je kleiner der U-Wert, umso besser ist er. Der von der EnEV geforderte U-Wert für Neubauten liegt bei 0,28. Ein sehr guter U-Wert für Außenwände liegt bei 0,2 bis 0,1.

5 74 Planung der Modernisierung Werden Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude durchgeführt, die vom Umfang her größer sind als die von der EnEV in 9 festgelegten Maßnahmen (siehe dazu weiter unten im Text), müssen gemäß EnEV, Anlage 3, Tabelle 1 folgende U-Werte der Bauteile mindestens eingehalten werden: EnEV-Vorgaben zu Wärmedurchgangskoeffizienten Bauteil max. zulässiger Wärmedurchgangskoeffizient* Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft 0,24 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, 0,30 Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Decken, Dächer und Dachschrägen 2,4 Dach, oberste Geschossdecke, 0,30 Wände zu Abseiten Fenster, Fenstertüren 1,3 Dachflächenfenster 1,4 Außentüren (Haustür) ohne Angabe *U max in W/(m 2 K) Die EnEV schreibt also sehr exakte U-Werte vor, die zum Beispiel für das Bauteil Außenwand eingehalten werden müssen. Verändern Sie Ihr Gebäude im Bereich der Außenwand stark, so muss diese Außenwand nach Abschluss der Veränderung die von der EnEV vorgegebenen U-Werte einhalten. Bei der Berechnung dieser neuen U-Werte wird sowohl die Bestandswand mit einbezogen wie auch die auf diese gesetzte Dämmung. Wählen Sie nun zum Beispiel eine Dämmung, die allein schon für sich den geforderten U-Wert einhält, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Bestimmungen der EnEV in diesem Punkt einhalten werden.

6 Planungsgrundsätze 75 Erläuterung zu 9 Absatz 1 der EnEV Hier ist festgeschrieben, dass die obige Bestimmung auch als erfüllt gilt, wenn: geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten. Was heißt das alles? Nachfolgend werden die Begriffe zunächst einmal erläutert, bevor sie dann zusammenhängend erklärt werden. Glossar Jahresprimärenergiebedarf Unter dem Jahresprimärenergiebedarf versteht man den Bedarf an primärer Energie (also zum Beispiel Kohle eines Kraftwerks zur Erzeugung von Heizenergie oder Strom oder aber Öl einer Ölheizung zur Erzeugung von Heizenergie etc.), den ein Gebäude zu seiner Beheizung im Laufe eines Jahres verbraucht. Kurzformel: Qp Beispiel 1: Jahresprimärenergiebedarf Qp bei Stromheizung Primärenergie Kohle zur Stromerzeugung Gebäude mit Stromheizung

7 76 Planung der Modernisierung Beispiel 2: Jahresprimärenergiebedarf Qp bei Gasheizung Direkte Zuführung der Primärenergie Gas Gebäude mit Gasheizung Transmissionswärmeverlust Unter dem Transmissionswärmeverlust versteht man nichts anderes als den Verlust an Wärme, die durch die Außenwände vom Gebäudeinneren zum Gebäudeäußeren (daher Verlust) dringt (transmittiert). Kurzformel:

8 Planungsgrundsätze 77 Wärmeübertragende Umfassungsflächen Die wärmeübertragende Umfassungsfläche ist die gesamte Gebäudeoberfläche, die die beheizten Innenbereiche von den unbeheizten Außenbereichen trennt, also zum Beispiel Außenwände, Außenfenster, Dachflächen etc. Kurzformel: A A Dach A Außenwand A Fenster A Keller (beheizt) Beheiztes Gebäudevolumen Hierbei handelt es sich um das Gebäudevolumen, das be - heizt wird. Hierunter fällt zum Beispiel nicht ein unbeheizter Kellerraum. Kurzformel: Ve Speicher, nicht ausgebaut Beheiztes Volumen Ve Unbeheizter Kellerraum Der Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes wird, orientiert an Rahmendaten eines fiktiven Referenzgebäudes der EnEV (das in Anlage 1 Tabelle 1 der EnEV dargelegt ist), unter Berücksichtigung auch einer DIN-Norm (üblicherweise der DIN V 18599) ermittelt. Aber auch diese komplexen Regelungen müssen Sie sich nicht im Detail erarbeiten. Es reicht, wenn Sie den Begriff Primärenergiebedarf an sich einordnen können. An diesem und dem Transmissionswärmeverlust orientiert sich die EnEV ganz wesentlich.

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).

Mehr

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV) Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die

Mehr

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis

Mehr

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19

Mehr

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht

Mehr

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Sie können diese Bestätigung zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW einreichen oder der KfW die Angaben im Kreditantrag mitteilen.

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr

Mehr

Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV

Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV Dieser Bericht wurde mit dem im Internet frei zugänglichen Rechentool zur EnEV auf der Website www.enevnet.de erstellt. Kein Auskunftsvertrag Durch die Benutzung

Mehr

Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren Kredit

Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren Kredit Zurücksetzen Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren Kredit Sanierung zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen Programme (151/152) An die KfW Niederlassung

Mehr

2. Anwohnerabend 15. Juli Erste Ergebnisse. Fachvortrag Außenwanddämmung QUARTIERSSANIERUNG GARTENSTADT SÖCKING.

2. Anwohnerabend 15. Juli Erste Ergebnisse. Fachvortrag Außenwanddämmung QUARTIERSSANIERUNG GARTENSTADT SÖCKING. QUARTIERSSANIERUNG GARTENSTADT SÖCKING 2. Anwohnerabend 15. Juli 2015 Erste Ergebnisse Fachvortrag Außenwanddämmung Planungsteam ARCHITEKTUR & ENERGIE Slawisch - von Czettritz - Münster 1 Bestandsaufnahme

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

ENERGIE BAUPHYSIK TGA ENERGIE BAUPHYSIK TGA Prof. Dipl.-Ing. Architektin Susanne Runkel ENERGIE, BAUPHYSIK UND TGA PROGRAMM WS 2016/17 1. 05.10.2016 Einführung, Entwicklung und Hintergrund Bauphysik 2. 12.10.2016 Wärmetransport

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Auftraggeber: Erstellt von: F.weg 10 a 12345 Berlin Herr Detlef Stumpf F.weg 10 a 12345 Berlin Frank Ludwig Bezirksschornsteinfegermeister Nipkowstr. 34 12489 Berlin Tel.:

Mehr

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2 18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt

Mehr

Energiesparen leicht gemacht.

Energiesparen leicht gemacht. w ä r m e s c h u t z Energiesparen leicht gemacht. Schon der Ton der -Steine wirkt wunderbar dämmend. Mit der integrierten Airpop-Dämmung bekommt Ihr Haus ein dickes Fell. Ein Wohlfühlfaktor auch für

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Neubau Einfamilienhaus. EnEV-Standards erreichen und Kostenfallen vermeiden.

Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Neubau Einfamilienhaus. EnEV-Standards erreichen und Kostenfallen vermeiden. Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Neubau Einfamilienhaus. EnEV-Standards erreichen und Kostenfallen vermeiden. EnEV-Standards beim Neubau eines Einfamilienhauses erreichen Sie planen ein eigenes Haus

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Bearbeitungsstand:

Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Bearbeitungsstand: FLiB e.v., Storkower Straße 158, 10407 Berlin BMWi, Referat IIC2 MR Andreas Jung BMUB, Referat IB4 MR Dr. Jürgen Stock per mail an: buero-iic2@bmwi.bund.de; buero-ib4@bmub.bund.de Montag, 30. Januar 2017

Mehr

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer : Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

1.1 Definition der Bauteile

1.1 Definition der Bauteile Modul 1 Gebäudegeometrie Definition der Bauteile 3 1.1 Definition der Bauteile 1.1.1 Aufteilung in Zonen und Bereiche Die Berechnung des Energiebedarfs kann nur für Bereiche mit gleichen Nutzungsbedingungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten

Mehr

1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009):

1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009): Ingenieurholzbau und 1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009): Für das in der Skizze dargestellte zu errichtende Wohngebäude (Reihenmittelhaus) sind die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV

Mehr

Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf

Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf Richtlinie zum 1.1 Förderziel Die Gemeinde Ummendorf will die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden fördern und somit zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen. Die Förderung soll darüber

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 15 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des

Mehr

Die Energetische Sanierung von Steildächern

Die Energetische Sanierung von Steildächern Die Energetische Sanierung von 1 René Felten Dachdeckermeister ö.b.u.v. Sachverständiger f.d. Dachdeckerhandwerk SV f.d. Erkennung, Bewertung und Sanierung v.schimmelpilzbelastungen (TÜV) Gebäudeenergieberater

Mehr

HT-Verluste. Definition

HT-Verluste. Definition HTVerluste Definition Unter dem Transmissionswärmeverlust HT (W/K) versteht man die Wärmeleistung, die pro Grad Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außentemperatur durch die Gebäudehülle entweicht.

Mehr

Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas

Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas Energiekonferenz Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, insbesondere Schulen am 06.03.2014 in Göda Referentin: Freia Frankenstein-Krug

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Projekt: Einfamilienhaus, Medlerstraße 68, 06618 Naumburg Energieberatungsbericht Gebäude: Medlerstraße 68 06618 Naumburg Auftraggeber: Frau Heidemarie Töpp Medlerstraße 68 06618 Naumburg Erstellt von:

Mehr

Nachweis der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV-Endfassung 16.11.2001) - Wohngebäude - VEREINFACHTES VERFAHREN, Periodenbilanz -

Nachweis der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV-Endfassung 16.11.2001) - Wohngebäude - VEREINFACHTES VERFAHREN, Periodenbilanz - Objekt: Neubau BIO-SOLAR-HAUS, Marschall Haus 2 2 3 4 5 Nachweis der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV-Endfassung 6..200) - ohngebäude - VEREINFACHTES VERFAHREN, Periodenbilanz - Volumen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

EnEV- und KfW-Anforderungen

EnEV- und KfW-Anforderungen Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %

Mehr

EnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3)

EnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) EnEV 2004 - Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) 1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (zu 3 Abs.

Mehr

CHECKLISTE zur EnEV Berechnung

CHECKLISTE zur EnEV Berechnung 1; Allgemeines: Antragsteller: Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bauvorhaben: Bauort: Strasse: Gemark.: Flurstück: E-Mail: Bauvorhaben bis 31.12.2015 eingereicht: Ja, Berechnung nach EnEV 2014 Nein, Berechnung

Mehr

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Die Energieeinsparverordnung fordert in 13 die Ausstellung und Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Inhalt und Aufbau der Energie- und Wärmebedarfsausweise regelt

Mehr

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung Anhang: Muster A und B Muster einer Anlage gemäß 3 Abs. 2 Nr. 6 Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Gebäude / -teil Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort Straße, Haus-Nr.

Mehr

Denkmalschutz und Energieeffizienz?

Denkmalschutz und Energieeffizienz? Denkmalschutz und Energieeffizienz? EnergieeinsparVerordnung EnEV Prinzipiell auch im Denkmalschutz Ausnahmen: Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Nachrüstungsanforderungen Anforderungen im Modernisierungsfall

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Sie können diese Bestätigung zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW einreichen oder der KfW die Angaben im Kreditantrag mitteilen.

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

EnEV - Neue Regeln ab

EnEV - Neue Regeln ab EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung

Mehr

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008 Teil 9 vom 26.05.2008 Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 3 Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 4 Berechnung des spezifischen,

Mehr

Wärmeübergangswiderstand auf der dem beheizten Raum abgewandten Oberfläche:

Wärmeübergangswiderstand auf der dem beheizten Raum abgewandten Oberfläche: Wärmeübergangswiderstand auf der dem beheizten abgewandten Oberfläche: R se = 0,17 m 2 K/W Andere Temperaturbereiche Bei Wärmebrücken von Bauteilen, die beheizte Räume gegen unbeheizte Kellerräume, Pufferräume,

Mehr

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung? Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

Allgemeine Angaben zum Gebäude

Allgemeine Angaben zum Gebäude Allgemeine Angaben zum Gebäude Objekt: Beschreibung: Gebäudetyp: Baujahr: Wohneinheiten: Beheiztes Volumen V e : Musterstr. 1 88888 Musterstadt freistehendes Einfamilienhaus 1950 2 897 m³ Das beheizte

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Gebäude / -teil PLZ, Ort Baujahr AZ. des LRA Nutzungsart Wohngebäude Straße, Hausnr. Jahr d. baulichen Änderung Datum d. Baugenehmigung

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche

Mehr

Energieausweis für Sonstige Gebäude

Energieausweis für Sonstige Gebäude Energieausweis für Sonstige Gebäude OIBÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: Oktober 2011 BEZEICHNUNG WE 78843_Burger Straße 6 Gebäude(-teil) Technzone Baujahr 1980 Nutzungsprofil

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Tobienstr. 18, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1929 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1929-1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

Haben Sie noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen? Haben Sie noch Fragen? Unser Energieberaterteam ist gerne für Sie da! Beratungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 17.00 Uhr Freitag 8.00 14.00 Uhr Telefon 0821 9002-373 erdgas schwaben Ihr verlässlicher

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Auftraggeber: Erstellt von: Herr Rainer Nowotny Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Planungsbüro Baukasten Dipl.-Ing. Architekt (FH) Christian

Mehr

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung gültig bis: 23.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1900 Baujahr Anlagentechnik 1995 Anzahl Wohnungen 109 Mehr-Familienwohnhaus Wickrathberger Str. 2+10+12+16 41189 Mönchengladbach

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Energiebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

Wärmeschutz. 2.1 Grundlagen

Wärmeschutz. 2.1 Grundlagen Wärmeschutz 2 2.1 Grundlagen Wärmebewegung durch Bauteile Trennt ein Bauteil einen beheizten Raum von einer Umgebung mit niedrigerer Temperatur, so fließt ein Wärmestrom durch ihn in Richtung des Temperaturgefälles.

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Talstr. 10a 55767 Rötsweiler-Nockenthal Auftraggeber: Herr Sascha Dengel Talstr. 10a 55767 Rötsweiler-Nockenthalr Erstellt von: Gerd Fasel Gebäudeenergieberatung Erstellt

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Platteneckbau Bruno-Beye-Ring 19-23 39130 Magdeburg Gebäudeteil WI 001 Baujahr Gebäude 1989 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.

Mehr

Hinweise für die Anwendung der Randbedingungen Fall 1-11

Hinweise für die Anwendung der Randbedingungen Fall 1-11 Hinweise für die Anwendung der Randbedingungen Fall 1-11 Abkürzungsverzeichnis A = Fläche der Außenwand A bf = Fläche der Bodenplatte A D = Fläche des Daches A G = Fläche der Kellerdecke A W = Fläche des

Mehr

1. Erster Schritt: Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach EnEV

1. Erster Schritt: Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach EnEV Berechnungsschritte der Wärmeschutz- und Primärenergienachweise Im folgenden werden die verschiedenen Berechnungsschritte erläutert, die bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach

Mehr

Fachprüfung Bauphysik Frühjahr 2009

Fachprüfung Bauphysik Frühjahr 2009 Fachprüfung Bauphysik Frühjahr 2009 Aufgabenteil Bauingenieurwesen (Bachelor) Prüfungstag: 06.04.2009 Prüfungsdauer: 60 Minuten Aufgabenstellung für Name, Vorname Matrikelnummer Herrn / Frau Aufgabe 1.1

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 26.06.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Itterpark 5/7, 0721 Hilden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1991 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1991 Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche.76

Mehr

Frequently Asked Questions - FAQ

Frequently Asked Questions - FAQ Frequently Asked Questions - FAQ Frage/Problem Erläuterung/Lösung HmbKliSchVO EnEV Link 1 2 3 4 5 6 Wo stellt die HmbKliSchVO im Vergleich zur EnEV2009 strengere Anforderungen? Wie ist der zulässige Transmissionswärmeverlust

Mehr

EnEV SPJT 2014

EnEV SPJT 2014 1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard

Mehr

Wärmebrücken baupraktische ziegeltypische Details

Wärmebrücken baupraktische ziegeltypische Details Wärmebrücken baupraktische ziegeltypische Details Wärmebrücken Seite 1 Wärmeverlust durch die Gebäudehülle: durch Bauteile über Wärmebrücken Wärmebrücken Seite 2 Welche U-Werte sind heute bei Außenwänden

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 20.03.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohngebäude mit 1890 1996 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2)

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzung Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von

Mehr

Auswirkungen der EnEV auf Türen und Tore

Auswirkungen der EnEV auf Türen und Tore Seite 1 von 8 ift Rosenheim Chancen für die Branche 1 Aktuelle Änderungen der EnEV Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Einbeziehung der vom Bundesrat gewünschten

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom November 2013

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom November 2013 gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer BW-06-000787980 Energiebedarf CO -Emissionen kg/(m² a) Endenergiebedarf dieses

Mehr

Wie ist eine Bodenplatte abzubilden, die innerhalb des 5m Bereichs gedämmt und außerhalb ungedämmt ist?

Wie ist eine Bodenplatte abzubilden, die innerhalb des 5m Bereichs gedämmt und außerhalb ungedämmt ist? DIN V 18599 Frage & Antwort des Monats März 2011 Frage: Wie ist eine Bodenplatte abzubilden, die innerhalb des 5m Bereichs gedämmt und außerhalb ungedämmt ist? Gastbeitrag Dipl.-Ing. (FH) Lutz Friederichs

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Danziger Straße 2-12, Wilhelmsbader Str. 2, a-d 63477 Maintal -- Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen

Mehr

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Für Gebäude Gültig bis: Gebäudetyp Strasse PLZ, Ort Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Nutzungseinheiten Gebäudenutzfläche (A N ) Wohnfläche Anlass der Ausstellung 29.07.2018 Alte Potsdamer

Mehr

Wärmeschutz. Gründe. Hygiene, Behaglichkeit Wirtschaftlichkeit

Wärmeschutz. Gründe. Hygiene, Behaglichkeit Wirtschaftlichkeit Wärmeschutz Wärmeschutz Gründe Hygiene, Behaglichkeit Wirtschaftlichkeit Verringerung des Energieverbrauches / Ressourcen schonen Senken der CO 2 Emissionen / Klima- Umweltschutz Bauschäden vermeiden Wärmeschutz

Mehr

Taten statt Warten Die ModernisierungsKampagne für die Stadt Löningen

Taten statt Warten Die ModernisierungsKampagne für die Stadt Löningen Taten statt Warten Die ModernisierungsKampagne für die Stadt Löningen Dach, Wand, Boden der richtige Dämmstoff für Ihr Haus. 29. Oktober 2013, Rathaus Löningen Referent:, Haselünne Vorstellung Energetische

Mehr

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 09.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamiliengebäude Adresse Kaiserstr. 5, 40479 Düsseldorf Gebäudeteil Wohngebäudeteil Baujahr Gebäude 1971 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

EnEV. EnEV Merkblatt zur 2009 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV)

EnEV. EnEV Merkblatt zur 2009 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) EnEV EnEV EnEV Merkblatt zur 2009 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) So erfüllen Sie die Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung

Mehr

Einfluss von Wärmebrückennachweisen auf KfW-Effizienzhausstufen. Energieberatertag Saar 2014

Einfluss von Wärmebrückennachweisen auf KfW-Effizienzhausstufen. Energieberatertag Saar 2014 Einfluss von Wärmebrückennachweisen auf KfW-Effizienzhausstufen Energieberatertag Saar 2014 18. September 2014 Dipl.-Ing.FH) Michael Mahler VDI Energieberater und freier Ingenieur Dipl.-Ing.FH) Michael

Mehr

EnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG. MR Peter Rathert

EnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG. MR Peter Rathert EnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich

Mehr

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand April 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher

Mehr

1. Aufgabe (Wärmeschutz)

1. Aufgabe (Wärmeschutz) Ingenieurholzbau und 1. Aufgabe (Wärmeschutz) Gegeben ist die hinterlüftete Außenwand (stark belüftet) eines Wohnhauses; siehe Skizze. 1. Berechnen Sie den Wärmedurchgangswiderstand R T. 2. Berechnen Sie

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? oder:

Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? oder: Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? oder: Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? Vorstellung Stefan Bitsch Ingenieurbüro für Energie und Umwelt in Kassel Gebäude-Energieberatung

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

Berliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert

Berliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert Berliner Energietage 2016 EnEV in der Praxis Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gliederung des Vortrags Was fordert das Energieeinsparrecht?

Mehr