BG RCI startet Azubi-Sicherheitswettbewerb

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1 Baustoffe - Steine - Erden. Bergbau. Chemische Industrie. Lederindustrie. Papierherstellung und Ausrüstung. Zucker 2. Jahrgang. 9/10 September/Oktober 2011 Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI startet Azubi-Sicherheitswettbewerb Gefahrstoffe bei Tätigkeiten im Betrieb richtig kennzeichnen Die Rechte der Versicherten Der älteste Unternehmer der BG RCI

2 Editorial BG RCI.magazin 9/ Editorial Liebe Leserin, lieber Leser! In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Beiträge der Unternehmer nach Gefährdungsrisiken gestaffelt. Die Mitgliedsunternehmen einer Berufsgenossenschaft werden dazu in Gefahrengemeinschaften zusammengefasst, denen jeweils eine Messzahl die Gefahrklasse für das Versicherungsrisiko zugeordnet ist. Der jeweilige Gefahrtarif gilt maximal sechs Jahre und muss dann nach dem Gesetz neu festgelegt werden. Ende 2012 läuft der Gefahrtarif der Branche Bergbau der BG RCI aus, ein Jahr später die Gefahrtarife der Branchen Baustoffe - Steine - Erden, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker. Die Vertreterversammlung der BG RCI wird daher bis Frühjahr 2012 neue Gefahrtarife beschließen. Die Gefahrklassen werden aus den von den Unternehmen nachgewiesenen Entgelten und Entschädigungsleistungen berechnet. Über den Zuschnitt der Gefahrtarifstellen oder die Parameter für die Gefahrklassenberechnung entscheiden die Berufsgenossenschaften jedoch autonom. Der Gefahrtarif mit seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Beitrag gehört zu den wenigen verbliebenen Regelungsbereichen, in denen die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung im Hinblick auf die Prävention und eine verursachungsgerechte Beitragsbelastung einen noch weitgehenden Gestaltungsspielraum hat. Innerhalb der nächsten Jahre sollen die Gefahrtarife stufenweise aneinander angeglichen werden. Bis es soweit ist, gelten für unsere Branchen weiterhin getrennte Umlagen. Mit den Vorbereitungsarbeiten zur Konsolidierung des Gefahrtarifs haben wir bereits im letzten Jahr begonnen. Ausgenommen ist derzeit nur die Branche Bergbau, die wegen der Rahmenbedingungen des Lastenverteilungsrechts bis auf Weiteres einen separaten Gefahrtarif benötigt. Der Gefahrtarif hat wegen der erheblichen Auswirkungen der Gefahrklasse auf die Beitragsberechnung besondere Bedeutung für die Mitgliedsunternehmen. Deshalb haben wir eine Gefahrtarifkommission gegründet, die sich aus je einem Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter jeder Branche zusammensetzt. Dieses Gremium wird Vorstand und Vertreterversammlung ausführlich beraten. Unser Ziel ist es, eine gemeinsame Regelung zu entwickeln, die den Besonderheiten der Branchen Rechnung trägt. Zugleich soll mit ihr ein Höchstmaß an Beitragsgerechtigkeit und Beitragsstabilität erreicht werden. Ihr Ulrich Meesmann Mitglied der Geschäftsführung Sicher arbeiten gesund leben! Wir unterstützen Sie dabei. 2

3 9/ BG RCI.magazin Inhalt Blickpunkt Editorial 2 Soziale Absicherung mit langer Tradition 4 Gefahrstoffe bei Tätigkeiten im Betrieb richtig kennzeichnen 6 Atemschutzübungen bei Werkfeuerwehren Neues Merkblatt der BG RCI 9 Beförderung gefährlicher Güter Das neue Merkblatt A 013 zum Gefahrgutrecht 10 Neues Merkblatt A 026 Unterweisung 11 Sicherheit gehört von Anfang an dazu! BG RCI startet Azubi-Sicherheitswettbewerb 12 Förderpreis Arbeit Sicherheit Gesundheit 2011 Sonderpreise 13 Baustoffe - Steine - Erden 14 Bergbau 15 Chemische Industrie 16 Papierherstellung und Ausrüstung 17 Aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden Alternatives Betreuungsmodell für Kleinbetriebe der BG RCI-Branche Baustoffe - Steine - Erden 18 Bergbau 100 Jahre Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld Eine der ältesten Hauptstellen Deutschlands feiert ihr Jubiläum mit einem internationalen Kongress 21 Sicherheitsinformation aktuell 23 Chemische Industrie High-Heat-Kunststoffe mit unglaublichen Fähigkeiten 24 BG RCI-Gütesiegel für die AllessaChemie GmbH 25 Kooperation zum Human-Biomonitoring 25 Mit 101 Jahren in den Ruhestand Der älteste Unternehmer der BG RCI 26 Lederindustrie Lärmreduzierung beim Einsatz von Druckluftpistolen 27 Papierherstellung und Ausrüstung Info-Sifa 2011 Fortbildung mit Tradition 28 Jahr der Chemie Mit nachwachsenden Rohstoffen in die Zukunft 30 Berichte und Informationen BG RCI mit neuem Aus- und Weiterbildungsangebot für BG RCI fest in weiblicher Hand 32 Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob 60 Jahre 33 Dr. Arnd Reinefeld 65 Jahre 33 DGUV Vorschrift 2 Warnung vor windigen Geschäftemachern 33 Gesetzliche Unfallversicherung Die Rechte der Versicherten 34 Auf Um- und Abwegen nicht immer versichert Hinweise zu Wegeunfällen 35 Risiko raus! Unfallgefahren durch Blendung im Straßenverkehr vermeiden 36 Physik zum Erleben und Anfassen Das BG RCI-Fliehkraftmodell 37 REGEL-GERECHT Vorfahrt für Verantwortung! Start der jährlichen Schwerpunktaktion zur Verkehrssicherheit 38 Neue Studien zur Verkehrssicherheit 40 Impressum 40 Titelbild: Sicherheit gehört von Anfang an dazu : Die BG RCI startet einen neuen Azubi-Wettbewerb (S. 12) Foto: Tom Trambow 3

4 Editorial Blickpunkt BG BG RCI.magazin 9/10 1/ Soziale Absicherung mit langer Tradition 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Von Andreas Narozny und Eberhard Graf Die soziale Absicherung hat in Deutschland eine lange Tradition. Nachdem im 19. Jahrhundert die Kranken-, Unfallund Rentenversicherung etabliert wurde, entstand die Idee, die Sozialversicherung zu systematisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen. Am 19. Juli 1911, vor 100 Jahren, trat die Reichsversicherungsordnung (RVO) in Kraft. Vier Jahrzehnte vor Verabschiedung der RVO war an eine derartige soziale Absicherung noch nicht zu denken: Die Reichseinigung im Jahr 1871 unter Führung von Bismarck sowie die damit verbundene Beseitigung der Zollgrenzen führten im Deutschen Reich zu einem regelrechten Gründungsboom. Nicht von ungefähr bezeichnete man die Zeit nach 1871 als Gründerjahre. Das Deutsche Reich war eines der am weitesten entwickelten Länder in Europa, mit weitreichenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Die Arbeiterklasse wurde zum Synonym für das Zeitalter der Industrialisierung. Während die rasante wirtschaftliche Entwicklung dem Bürgertum steigenden Einfluss und Wohlstand bescherte, bedeutete sie für die arbeitende Bevölkerung in der Regel eine dramatische Verschlechterung ihrer Arbeitsverhältnisse. Eine staatliche Sozialfürsorge in Form einer Kranken-, Alters- oder gar einer Arbeitslosenversicherung lag noch in weiter Ferne. In sozialen Notsituationen waren Arbeiterfamilien ausschließlich auf die Armenfürsorge angewiesen. In der Folgezeit formierten sich daher Arbeitervereine, um dem Staat den Erlass von Sozialgesetzen abzuringen. Das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten-, Salinen- und Aufbereitungsarbeiter in Knappschaften von 1854 bekannt als Preußisches Knappschaftsgesetz bildete im Bereich der sozialen Sicherung zu dieser Zeit eine vorbildliche Ausnahme. Es war die erste landesgesetzliche, öffentlichrechtliche Arbeiterversicherung 1. Und es gilt weithin als der Grundstein der deutschen und europäischen Sozialversicherung und Ursprung der Sozialgesetzgebung. Zum ersten Mal werden hier drei sozialpolitische Meilensteine festgelegt. Die Einführung der Sozialversicherungspflicht, des Versicherungsprinzips Leistung gegen Beitrag, der Selbstverwaltung. 2 Die Kaiserliche Botschaft: Geburtsurkunde des Sozialstaats Berlin, 17. November 1881: Für halb zwei ist im königlichen Schloss die feierliche Reichstagseröffnung anberaumt. Kaiser Wilhelm I. ist nicht zugegen: Die Ärzte haben Die Kaiserliche Botschaft: Geburtsurkunde des Sozialstaats dem kränkelnden 84-Jährigen empfohlen, nicht teilzunehmen. So vertritt ihn Otto von Berlin, Bismarck 17. November und verliest 1881: mit,ausdrucksvoller Für halb zwei ist Stimme, königlichen wie der Stellvertretende Schloss die Reichskanzler Karl-Heinrich von Boetticher später notierte, die Kaiserliche Botschaft. feierliche Reichstagseröffnung anberaumt. Kaiser Wilhelm I. ist nicht zugegen: Die Ärzte haben Und:,Die Botschaft machte auf die Zuhörer großen Eindruck, so von Boetticher weiter. dem kränkelnden 84-Jährigen empfohlen, nicht teilzunehmen. So vertritt ihn Otto von Aus: Quellensammlung zur Geschichte der Sozialpolitik, 2. Abteilung, Band 1, Bismarck und verliest mit Wissenschaftliche,ausdrucksvoller Buchgesellschaft, Stimme, Darmstadt wie 2003, der Seite Stellvertretende 61 Reichskanzler Karl-Heinrich von Boetticher später notierte, die Kaiserliche Botschaft. Und:,Die Botschaft machte auf die Zuhörer großen Eindruck, so von Boetticher weiter. Die Kaiserliche Botschaft v0n 1881 gilt als die Geburtsurkunde des Sozialstaats. In den 80er-Jahren Aus: des Quellensammlung 19. Jahrhunderts zur Geschichte entstanden der die Sozialpolitik, gesetzlichen 2. Abteilung, Kranken-, Band Unfall- 1, und Rentenversicherung, Wissenschaftliche später folgten Buchgesellschaft, die Arbeitslosen- Darmstadt und 2003, die Seite Pflegeversicherung. 61 Vermutlich um der zunehmenden politischen Bedrohung des inneren Friedens durch die anwachsenden Proteste der Arbeiterklasse entgegenzuwirken 3, verlas Otto von Bismarck zur Eröffnung des 5. Deutschen Reichstags am 17. November 1881 ein Schreiben, das als Kaiserliche Botschaft in die Geschichte eingegangen ist. Mit dem Preußischen Knappschaftsgesetz leitete sie die deutsche Sozialgesetzgebung ein. Sie beinhaltete ein Programm für den Aufbau einer Absicherung gegen Unfall, Krankheit und die Risiken des Alters für die arbeitende Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Industriearbeiter. Die Kaiserliche Botschaft wirkte sich zuerst in einer Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter mit Gesetz vom Juni 1883 aus. Es folgten das Die Kaiserliche Botschaft v0n 1881 gilt als die Geburtsurkunde des Sozialstaats. In den 4 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden die gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, später folgten die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung.

5 1/2 9/ BG BG RCI.magazin Blickpunkt Inhalt Die neue Briefmarke der Deutschen Bundespost erinnert daran, dass die Reichsversicherungsordnung der sozialen Sicherung Struktur gegeben und den kooperativen Stil unter den Sozialpartnern gefördert hat. Unfallversicherungsgesetz von 1884 sowie die Invaliditäts- und Altersversicherung (Rentenversicherung) im Jahr Neben den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung wurde auch das Prinzip der Selbstverwaltung eingeführt. Ein für Versicherte und Sozialversicherungsträger hohes Gut, das durch die jeweiligen Sozialwahlen eine zusätzliche Aktualität erhält. Die RVO fasste 1911 schließlich die Sozialversicherungsgesetze in einem einzigen Gesetzeswerk zusammen und war in insgesamt sechs Bücher eingeteilt: 1. Buch: Gemeinsame Vorschriften für alle Zweige der Reichsversicherung 2. Buch: Krankenversicherung 3. Buch: Unfallversicherung 4. Buch: Rentenversicherung der Arbeiter 5. Buch: Rechtliche Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten 6. Buch: Verfahren Inhaltlich dehnte die RVO die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus. Sie garantierte Arbeitern Schutz vor Krankheit, Invalidität und Alter auf der Basis einer paritätischen Teilung der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Neu war auch die paritätische Besetzung der Selbstverwaltungen und der Zugang von Frauen zu den Selbstverwaltungsorganen. Die Zusammenfassung der Einzelgesetze zur RVO machte deutlich, dass der aufstrebende deutsche Industriestaat neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 1900 nun auch über ein ausgereiftes Gesetzbuch der Sozialen Sicherung verfügte übrigens zeitlich weit vor vergleichbaren anderen westlichen Staaten. 5 Ein wichtiger Versicherungszweig blieb in der RVO zunächst allerdings unberücksichtigt: die Versicherung der Angestellten. Diese wurde erst im Januar 1913 eingeführt. An der vorangehend skizzierten Entwicklung hatten die sozialreformerischen Kräfte in der Selbstverwaltung einen wichtigen Anteil. Wie auch heute war die Selbstverwaltung Kommunikations- und Kooperationsbereich sowie Entscheidungsgremium der Sozialpartner. Diese für die deutsche Sozialgesetzgebung überaus fruchtbare Atmosphäre wurde durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten beendet. Der Selbstverwaltungsgedanke musste dem im Dritten Reich allgegenwärtigen Führerprinzip weichen. Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft 1945 wurden diese Eingriffe wieder rückgängig gemacht. In der Folgezeit wurde die RVO immer wieder geändert, blieb aber strukturell das Gesetzbuch von Natürlich gibt es heute im Zeitalter der elektronischen Medien einen obligatorischen Eintrag zum Thema Reichsversicherungsordnung bei Wikipedia. Tippt man das Stichwort bei Google ein, erhält man gleich Ergebnisse und wahrscheinlich ebenso viele juristische Grundsatzartikel. Wer sich der RVO in etwas kreativer und künstlerischer Form nähern möchte, dem sei das frisch entworfene Sonderpostwertzeichen von Andreas Ahrens ans Herz gelegt. Zum Jubiläum hat der Designer aus Hannover eine Briefmarke entworfen, die mit nur 14 Schlagworten auskommt und genau das widerspiegelt, was den Allgemeinen Teil der RVO bei ihrem Erscheinen ausgezeichnet hat: knappe und genaue sprachliche Ausdrücke sowie die sparsame Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. 6 Das Sonderpostwertzeichen zeigt die drei Säulen der Sozialversicherung Kranken-, Unfallund Rentenversicherung in roter Schrift, umrandet von symbolischen Schlagworten wie Schutz, Altersvorsorge oder Solidargemeinschaft. Mit der Briefmarke, die mit einem Wert von zwei Euro und fünf Cent dem Porto eines Standardeinschreibe-Briefs entspricht, wird in schlichter, aber beeindruckender Form daran erinnert, dass die RVO der sozialen Sicherung eine Struktur gegeben und den kooperativen Stil unter den Sozialpartnern gefördert hat. Erst seit 1969 wurde die RVO in ein noch größeres Vorhaben integriert das Sozialgesetzbuch (SGB) wurde der Allgemeine Teil der RVO zum SGB IV. In den Folgejahren gingen die Krankenversicherung im SGB V (1989), die Rentenversicherung im SGB VI (1992) und die Unfallversicherung im SGB VII (1997) auf. Und so ist die RVO auch nach einem wechselreichen Jahrhundert der deutschen Geschichte immer noch ein wichtiger Teil des Sozialrechts und eine tragende Säule des Rechts- und Sozialstaates, wie ihn das Grundgesetz vorsieht. 7 Andreas Narozny, Eberhard Graf, KBS, Bochum 1 Deutsche Rentenversicherung Bund, Unsere Sozialversicherung (6/2010), S. 8 2 Die Knappschaft als sozialer Pfadfinder, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hrsg.), 2010, S Kaiserliche Botschaft 4 Deutsche Rentenversicherung Bund, Unsere Sozialversicherung (6/2010), S Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 100 Jahre Reichsversicherungsordnung, Prof. Dr. Dr. Michael Stolleis 6 ebd 7 ebd 5

6 Blickpunkt BG RCI.magazin 9/ Gefahrstoffe bei Tätigkeiten im Betrieb richtig kennzeichnen Die neue TRGS 201 Von Antje Ermer Die Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen wird durch die Regelungen der CLP-Verordnung (Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) vorgegeben. Dagegen ist die Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich Abfällen durch den Arbeitgeber oder durch von ihm Beauftragte vorzunehmen. Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen konkretisiert die Forderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese TRGS wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Mai dieses Jahres verabschiedet und ist in Kürze unter verfügbar. Bisher waren die Festlegungen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung in der TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, Abschnitt 7.4 Kennzeichnung bei Tätigkeiten zu finden. Dieser Abschnitt wurde in die TRGS 201, die ehemals ausschließlich die Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang behandelt hat, überführt und erweitert. Die im Mai beschlossene Neufassung der TRGS 201 wurde von einem Arbeitskreis des Unterausschusses I Gefahrstoffmanagement im AGS unter Leitung von Dr. Franz Nüßlein, BrüggemannChemical, entwickelt. Mit der CLP-Verordnung werden Schritt für Schritt neue Kennzeichnungselemente eingeführt. Darüber hinaus wird das alte Kennzeichnungselement Gefahrenbezeichnung sukzessiv verschwinden. Die Vorgaben des Abschnittes 7 der alten TRGS 200 waren somit nicht kompatibel mit den neuen Kennzeichnungselementen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass alle in seinem Betrieb verwendeten Stoffe und Zubereitungen nach CLP-Verordnung als Gemische bezeichnet identifizierbar und innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind. Diese Kennzeichnung muss ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthalten. Das sind grundlegende Forderungen der GefStoffV 8 Absatz 2. Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der CLP-Verordnung oder entsprechend ihren Übergangsvorschriften der Stoffoder Zubereitungsrichtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG entspricht. Das heißt: Grundsätzlich ist innerbetrieblich während der Übergangsfristen bis zum 1. Juni 2015 sowohl die Verwendung der alten als auch der neuen Kennzeichnungselemente zulässig. Neben der Kennzeichnungspflicht hat der Arbeitgeber Stoffe und Gemische, die nicht von einem Inverkehrbringer eingestuft und gekennzeichnet worden sind, wie beispielsweise im Unternehmen hergestellte Stoffe oder Gemische, nach 6 Absatz 3 GefStoffV selbst einzustufen. Zumindest aber hat er die von den Stoffen oder Gemischen ausgehenden Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln. Weiterhin gibt die GefStoffV vor, dass Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen sind, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind. Anknüpfend an diese Vorgaben der GefStoffV konkretisiert die TRGS 201 die Anforderungen an die Kennzeichnung und untergliedert sie systematisch: bei Tätigkeiten mit Stoffen oder Gemischen in ortsbeweglichen Behältern - wie Standgefäßen, - wie Transportbehältern, z. B. Tanks auf Fahrzeugen, - die zum Versand in Verpackungen bereitgestellt werden oder - die sich im Arbeitsgang befinden; bei Tätigkeiten mit Stoffen oder Gemischen in ortsfesten Einrichtungen - wie Lagerbehältern, - wie bei der Lagerung in loser Schüttung oder unverpackt, - dazu zählen auch Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe oder Gemische enthalten, oder - Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang innerhalb einer Anlage befinden; bei Tätigkeiten mit Abfällen. Bei Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen im Arbeitsgang bzw. im Produktionsgang innerhalb einer Anlage kann unter bestimmten Umständen auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn diese z. B. technisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen müssen die enthaltenen Stoffe oder Gemische, die von ihnen ausgehenden Gefahren und die Schutzmaßnahmen den Beschäftigten bekannt sein, das heißt, sie müssen anhand der Betriebsanweisung unterwiesen sein. Ist bei Tanks auf Fahrzeugen bereits eine Kennzeichnung nach Gefahrgutrecht (Transportrecht) vorhanden, so reicht diese aus und muss gegebenenfalls nur um diejenigen Gesundheitsgefahren ergänzt werden, die von den Gefahrzetteln nicht erfasst werden. Werden Stoffe oder Gemische in Versandstücken zum Transport gelagert oder bereitgestellt, reicht ebenfalls die Kennzeichnung nach Transportrecht auf der äußeren Verpackung (Abb. 1). Die vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten Eine vollständige Kennzeichnung umfasst Angaben zur Identifikation des Stoffes oder Gemisches und alle Kennzeichnungselemente. Wird auch innerbetrieblich schon auf der Basis der CLP-Verordnung gekennzeichnet, sind dies: Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie wenn zutreffend ergänzende Informationen. Die 6

7 9/ BG RCI.magazin Blickpunkt Identifizierbarkeit kann entweder durch die Bezeichnung der verwendeten Stoffe und Gemische auf den Umschließungen oder in Verbindung mit der betrieblichen Dokumentation, wie z. B. Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen, Plänen, Fließbildern oder Eintragungen in einem Laborbuch, sichergestellt werden. Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten Von dieser vollständigen Kennzeichnung kann entsprechend der TRGS 201 abgewichen werden, wenn in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass diese nicht notwendig ist und das vorgegebene Ziel der GefStoffV einer ausreichenden Information auch mit einer vereinfachten oder verkürzten Kennzeichnung erreicht wird. Allerdings wird dabei vorausgesetzt, dass die Beschäftigten über diese Vereinfachungen sowie anhand einer Betriebsanweisung über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden. Abb. 1: Von der vollständigen zur vereinfachten innerbetrieblichen Kennzeichnung vollständige Kennzeichnung nach CLP oder Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie Gefährdungsbeurteilung des Stoffes oder Gemisches wiedergeben. Der Begriff Hauptgefahr wurde in der TRGS 201 neu eingeführt. Damit sind die Gefahvereinfachte Kennzeichnung nach TRGS 201 mit Betriebsanweisung und zugehöriger Unterweisung Bewertung der Hauptgefahren Festlegung der Piktogramme Abb. 2: Innerbetriebliche Kennzeichnung im Vergleich Bei der vereinfachten Kennzeichnung sind mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente anzugeben: die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisches sowie Gefahrenpiktogramm bzw. -piktogramme gemäß CLP-Verordnung oder Gefahrensymbol bzw. -symbole mit Gefahrenbezeichnung gemäß Stoffrichtlinie 67/548/EWG bzw. Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Abb. 3: Rangfolge der Gesundheitsgefahren GHS06 und/oder GHS05 1 > GHS08 2 > GHS07 Die Gefahrenpiktogramme oder -symbole sollen die jeweiligen Hauptgefahren durch die physikalisch-chemischen, die gesundheitsgefährdenden und die umweltgefährlichen Wirkungen 1 Bei einer Einstufung in die Gefahrenklassen/Gefahrenkategorien Akute Toxizität 1-3 und Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1 sind ggf. beide Piktogramme erforderlich (Beispiel: Flusssäure). 2 Bei der Einstufung als Sensibilisierung der Atemwege 1 mit H334 darf das Piktogramm GHS08 nicht entfallen. 7

8 Blickpunkt BG RCI.magazin 9/ ren gemeint, die vorrangig die Schutzmaßnahmen an den konkreten Arbeitsplätzen bestimmen. Für Gemische wird die zusätzliche Angabe der Gefahr(en) auslösenden Komponente(n) in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung empfohlen (Abb. 2). Werden bei der Gefährdungsbeurteilung mehr als eine Hauptgefahr aus den jeweils zutreffenden physikalisch-chemischen Gefahren, den Gesundheits- oder den Umweltgefahren ermittelt, kann eine Reduzierung der Gefahrenpiktogramme erfolgen. Um dabei eine an den Gefahren orientierte Einschränkung festlegen zu können, schlägt die TRGS 201 die folgenden Rangfolgen vor: für die physikalisch-chemischen Gefahren: GHS01 > GHS02 > GHS03 > GHS04 (bei Rohrleitungen sollte GHS04 Gasflasche nicht verwendet werden) für die Gesundheitsgefahren: GHS06 und/oder GHS05 1 > GHS08 2 > GHS07 für die Umweltgefahren: GHS09 > GHS07 (Abb. 3) Werden als gefährlich eingestufte Abfälle verwertet oder beseitigt, ist bei der Festlegung der innerbetrieblichen Kennzeichnung so vorzugehen wie für gefährliche Stoffe und Gemische beschrieben. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob eine vereinfachte Kennzeichnung ausreichend ist. Wenn ja, sind die Hauptgefahren zu ermitteln und die Kennzeichnungselemente dementsprechend zu vergeben. Ist allerdings vorgesehen, dass Abfälle das Betriebsgelände verlassen und daher in Behältern gesammelt werden, die bereits den transportrechtlichen Vorschriften entsprechen, so reicht die transportrechtliche Kennzeichnung aus. Durch Gefahrzettel nicht erfasste Gesundheitsgefahren (chronische, sensibilisierende und reizende Eigenschaften) sind jedoch zusätzlich zu kennzeichnen, wenn diese Eigenschaften als Hauptgefahren bewertet wurden. Zur farblichen Kennzeichnung von Rohrleitungen nach Durchflussstoffen wird in einer Anlage der TRGS 201 tabellarisch die Zuordnung der Farben zu Durchflussstoffen nach DIN 2403:2007 aufgeführt. Diese zur Kennzeichnung zusätzliche farbliche Unterscheidung wird in der TRGS als Option aufgeführt. Kennzeichnungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften, wie der ASR A 1.3 Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, bleiben hiervon allerdings unberührt. Produkte für die produkt- oder verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung oder für wissenschaftliche Zwecke Sofern die Eigenschaften bzw. die von den Stoffen oder Gemischen ausgehenden Gefahren bekannt sind, hat die innerbetriebliche Kennzeichnung der Behältnisse oder Verpackungen auch hier wie zuvor beschrieben zu erfolgen. Oft liegen jedoch zu Stoffen oder Gemischen, mit denen in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung umgegangen wird, nur wenige Informationen über die Gefahren vor, die bei der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden können. Hier gibt die TRGS 201 vor, dass, wenn keine Prüfdaten bzw. keine aussagekräftigen Informationen zur Bewertung von akut toxischen, reizenden, hautsensibilisierenden oder erbgutverändernden Wirkungen oder zur Wirkung bei wiederholter Exposition vorliegen, diese Gefahren zunächst zu unterstellen sind. Es wird dabei unmittelbar auf die TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Nummer 4.2, Absatz 9 verwiesen. Die Novelle zur GefStoffV von 2010 gibt in 6 Absatz 12 dieses Vorgehen ebenfalls vor. Werden Stoffe oder Gemische für die Forschung und Entwicklung in Verkehr gebracht und werden damit auch Tätigkeiten ausgeübt, schlägt die TRGS 201 wenn keine ausreichenden Informationen über die Gefahren vorliegen Folgendes vor: Zusätzlich zu den vorhandenen Informationen, wie Stoff- oder Gemischname sowie den möglichen Piktogrammen, kann folgender Satz aufgeführt werden: Achtung noch nicht vollständig geprüfter Stoff. bzw. bei Gemischen Achtung dieses Gemisch enthält einen noch nicht vollständig geprüften Stoff. System der vereinfachten Kennzeichnung für Standflaschen in Laboratorien Der Arbeitskreis Laboratorien des Fachausschusses Chemie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat unter Leitung von Dr. Thomas H. Brock in Ergänzung der Inhalte der Laborrichtlinien (Schrift Sicheres Arbeiten in Laboratorien (BGI/GUV-I 850-0)) sowie der TRGS 526 und unter Berücksichtigung des neuen Kennzeichnungssystems nach CLP-Verordnung ein vereinfachtes System für Standflaschen in Laboratorien entwickelt. Kernelement dieser Systematik sind Piktogramm-Phrasenkombinationen. Der Informationsgehalt der H-Sätze wurde dabei komprimiert und in sogenannte Phrasen überführt. Die Details dazu sind im Merkblatt M 060 Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung Was ist zu tun? (BGI 5150) nachzulesen. Im Internet sind hierzu Informationen unter zu finden. Dort können auch die Piktogramm-Phrasenkombinationen als editierbare Datei heruntergeladen und mit den handelsüblichen Text- oder Grafikprogrammen angepasst und ausgedruckt werden. In der TRGS 201 wird ausgeführt, dass es erforderlich sein kann, auch bei der vereinfachten Kennzeichnung den Gefahrenhinweis in geeigneter Weise verkürzt wiederzugeben oder andere Kurzinformationen, wie z. B. die Bezeichnung der Gefahrenklasse, zu ergänzen. Die Aussagekraft eines Gefahrenpiktogramms, wie die des Ausrufezeichens GHS07, würde damit für die Beschäftigten erhöht werden. Solche Piktogramm-Phrasenkombinationen nach dem DGUV-System sind GHS07 in Verbindung mit der Phrase Gesundheitsschädlich, Reizend, Betäubend oder mit Allergisierend bei Hautkontakt. Einstufung und Kennzeichnung bei Informationsdefiziten Liegen bei der Gefährdungsbeurteilung Informationsdefizite zu den von den Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren vor, bietet die TRGS 201 für diese Fälle ein gegenüber der CLP-Verordnung vereinfachtes Einstufungsverfahren anhand der Ausgangsstoffe oder möglicher Inhaltsstoffe an. Basierend auf der so ermittelten Einstufung kann dann sowohl für Stoffe und Gemische als auch für Abfälle die innerbetriebliche Kennzeichnung festgelegt werden. Liegt bei Abfällen eine Einstufung nach Gefahrgutrecht vor, kann diese unmittelbar für die innerbetriebliche Einstufung herangezogen werden. Antje Ermer, BG RCI, Heidelberg Anm. 1 und 2: siehe Abb. 3 8

9 9/ BG RCI.magazin Blickpunkt Atemschutzübungen bei Werkfeuerwehren Neues Merkblatt der BG RCI Bei Einsätzen der (Werk-)Feuerwehren sind oftmals Atemschutzgeräte zu benutzen. Das sichere und effiziente Tragen setzt regelmäßige Übungen voraus. Zu deren Durchführung hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) gemeinsam mit dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e. V. mit Unterstützung der Firma ForLife ein Merkblatt erarbeitet. Für Atemschutzgeräteträger sind praktische Übungen besonders wichtig. Das trifft vor allem für Einsatzkräfte der Feuerwehren zu. Im Einsatzfall kann es bei der Benutzung von Atemschutz zu erheblichen Belastungen kommen. Körperliche Fitness und das Beherrschen der Atemschutztechnik sind also gleichermaßen von Bedeutung. Zielsetzungen Das Merkblatt hat mehrere Ziele. Es soll zunächst zeigen, wie sich Übungen auch ohne aufwendige Atemschutz-Übungsanlage effizient und praxisnah gestalten lassen. Ausführlich erläutert werden die sportmedizinischen Belange. Nur unter Berücksichtigung sportwissenschaftlicher Erkenntnisse kann eine Atemschutzübung weitgehend beanspruchungsfrei durchgeführt werden. Außerdem soll das Merkblatt dazu beitragen, den Gedanken der Gefährdungsbeurteilung fester im Feuerwehrdienst zu verankern. Erläutert werden zudem die Ziele der Atemschutzübungen: die schnelle und sichere Handhabung der Geräte, eine körperliche Belastung, die einem eventuellen Einsatzfall nahe kommt, und ein Training, das den jeweiligen Einsatzbedingungen Rechnung trägt. Praxisnahe Übungen Das ständige Üben unter gleichbleibenden Bedingungen ohne reale Gefahr hat auch bedenkliche Effekte: Im Ernstfall ist nicht mehr die notwendige Flexibilität vorhanden, um sich neuen Bedingungen schnell, zielgerecht und sicher anzupassen. Auch wenn viele Situationen für eine Werkfeuerwehr vorhersehbar sind, entstehen doch immer wieder unvorhergesehene Bedingungen, die die Einsatzkräfte vor neue Herausforderungen stellen. Das Grundprinzip der Arbeitssicherheit besteht zwar darin, Gefährdungen zu vermeiden, was beim Einsatz der Feuerwehr jedoch nicht durchgängig möglich ist. Beim Üben darf es jedenfalls nicht darum gehen, reale Gefährdungen komplett auszublenden, da es sonst zu einem Entwöhnungseffekt kommt. Deshalb sind für Werkfeuerwehren praxisnahe Übungen unter Bedingungen, die im Einsatzfall vorgefunden werden, die bessere Alternative. Die im Merkblatt dargestellten Übungsbeispiele zeigen, wie in unterschiedlichen Produktionsanlagen trainiert werden kann und welche Anlagenteile dafür geeignet sind. Welche Gefährdungen damit verbunden sein können, ist ebenso thematisiert. Folgende Beispiele werden erläutert: Einsteigen in einen Abwasserschacht (zusätzliche Gefährdung durch Absturz und die Befahr-Situation); Besteigen und Begehen verschiedener Anlagenteile (10-m-Steigleiter mit Rü - ck en schutz, dunkles Treppenhaus, Flachdach); Besteigen einer 30-m-Steigleiter mit Steigschutz in einer OxyReduct-Anlage mittels Schlauchgerät; Übungen im Bereich der Feuerwehr: Kfz-Grube, Steigleiter, Abwassergrube, Schlauchturm, Begehen eines Daches mit PSA gegen Absturz. Das Merkblatt ist zu bestellen unter www. bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop. Rainer Schubert, BG RCI, Halle Aufstieg in einem Lager mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre. Fotos: bgrci/rainer Schubert 9

10 Blickpunkt BG RCI.magazin 9/ Foto: dvr Beförderung gefährlicher Güter Das neue Merkblatt A 013 zum Gefahrgutrecht Die Beförderung von Gütern auf den verschiedensten Transportwegen ist Kennzeichen der modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft. Werden Gefahrstoffe transportiert, wird von Gefahrgut gesprochen. Die Beförderung von Gefahrgütern unterliegt dem Gefahrgutrecht. Das neu aufgelegte Merkblatt A 013 Beförderung gefährlicher Güter beschäftigt sich mit dem Gefahrguttransport auf öffentlichen Straßen. Es basiert auf den neuen Gefahrgutvorschriften, die eine sichere Durchführung der Beförderung gewährleisten sollen. Das neue BG RCI-Merkblatt A 013. Auf der Grundlage des ADR 2011 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das in zweijährigem Abstand aktualisiert wird, wurde das bisherige Merkblatt A 013 jetzt überarbeitet. Die Einführung gibt einen Überblick über das Gefahrgutrecht. Ein Schwerpunkt des Merkblatts liegt in der Beschreibung von Verantwortlichkeiten der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten zum Beispiel von Verlader, Absender, Beförderer und Fahrzeugführer werden umfangreich beschrieben, und mögliche Bußgelder beim Verstoß (entsprechend der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt RSEB, Stand April 2011) werden aufgeführt. Weiterhin ist festgehalten, wann und wie die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten erforderlich ist und welche Anforderungen und Aufgaben sie erfüllen müssen. Hinweise zu Form und Inhalt der Unterweisung von Beschäftigten runden das Angebot ab. Ausführlich erläutert das Merkblatt die vorschriftskonforme Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut sowie die Beförderung selbst. Es geht z. B. auf die Begleitpapiere und Ausrüstungsgegenstände ein, die mitgeführt werden müssen. Bei der Beförderung von geringen Mengen gefährlicher Güter können Kleinmengenregelungen in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, Gefahrgut als begrenzte Menge, freigestellte Menge oder unter Einhaltung der sogenannten 1000-Punkte-Regelung zu befördern, bringt mit Blick auf die Vorschriften zahlreiche Erleichterungen. Diese Kleinmengenregelungen werden im Merkblatt ausführlich beschrieben. Regelungen und Beförderungsmöglichkeiten, die vollständig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind, werden ebenfalls thematisiert. Wer über die Lektüre des Merkblatts hinaus weitere Kenntnisse zum Thema Beförderung gefährlicher Güter erwerben möchte, dem stehen die Seminare der BG RCI offen. Im Angebot finden sich Seminare zur Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße/Schiene sowie Seminare für beauftragte Personen. Die Seminare finden regelmäßig unter der Leitung von Mirja Telgmann im Haus Maikammer der BG RCI statt. Nähere Informationen und Anmeldung unter bgrci.de/seminar. Das neue Merkblatt A 013 ist über den Medienshop unter > Presse & Medien > Medienshop zu beziehen. mt 10

11 9/ BG RCI.magazin Blickpunkt Neues Merkblatt A 026 zum Thema Unterweisung Gefährdungsorientierte Handlungshilfe praxisnah Zum Thema Unterweisung bietet die BGRCI seit kurzem ein neues Präventionsprodukt an. Mit dem Merkblatt A 026 Unterweisung (BGI 8697) ist eine Handlungshilfe erschienen, die Führungskräfte und Verantwortliche vor Ort praxisnah unterstützen möchte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf ganz konkreten Fragen, mit denen sich viele Unterweiser konfrontiert sehen: Illustration: bgrci Welche Unterweisungsthemen muss ich im Betrieb und am jeweiligen Arbeitsplatz ansprechen? Welche Unterweisungsmaterialien kann ich einsetzen, damit meine Mitarbeiter motiviert und interessiert mitarbeiten und ich mit der Unterweisung eine nachhaltige Wirkung erziele? Der Aufbau des Merkblatts ist gefährdungsbezogen: Zu jedem der 64 Gefährdungsfaktoren, die gemäß der Gefährdungsbeurteilung nach Merkblatt A 017 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungskatalog (BGI 571) auf den Betrieb zutreffen, bietet das Merkblatt einen konkreten Unterweisungsleitfaden an. Somit folgt die Schrift der Logik, dass überall dort, wo Gefährdungen vorhanden sind, A 026 BGI 8697 Unterweisung Gefährdungsorientierte Handlungshilfe Allgemeine Themen 10/2010 Das neue Merkblatt A 026. auch ein Unterweisungsbedarf existiert. Die Beschäftigten sind im Rahmen dieser Unterweisungen für eine sichere Arbeitsweise zu sensibilisieren und zu rüsten. Die Auswahl der Unterweisungsleitfäden kann anhand der in der Gefährdungsbeurteilung herausgearbeiteten Gefährdungsfaktoren vorgenommen werden. Damit muss das bisher seitenstärkste Merkblatt der BG RCI nicht jedes Mal vollständig vom Leser durchgearbeitet werden, sondern dient dem gezielten Nachschlagen. Alle Unterweisungsleitfäden sind folgendermaßen strukturiert: Warum unterweisen? Praktische Notwendigkeit und Rechtsgrundlagen Detaillierte Themenvorschläge (teilweise unterteilt nach Zielgruppe mittlere Führungsebene und Mitarbeiter ) Konkrete Gestaltungsvorschläge (für praktische Übungen, Diskussionsthemen, Materialien) Verknüpfung mit verwandten Gefährdungsfaktoren Alle Leitfäden werden auf einer beigefügten CD-ROM als kopierfähige PDF-Dateien zur Verfügung gestellt, so dass die individuelle Anpassung der Themenvorschläge an die betrieblichen Bedürfnisse mit wenig Aufwand vorgenommen werden kann. Bei der Erarbeitung des Merkblatts wurde umfassend nach Unterweisungsmateria - lien recherchiert, so dass der Leser jeweils umfangreiche Hinweise auf geeignete Fragebögen und Arbeitsblätter, Plakate, Filme, interaktive Lernprogramme und weitere Medien findet. Dabei wurde Wert gelegt auf die einfache Verfügbarkeit: Entweder handelt es sich um Materialien der BG RCI, die Mitgliedsbetriebe in der Regel in einer der Betriebsgröße angemessenen Stückzahl kostenlos beziehen können, oder es handelt sich überwiegend um Angebote, die in der Regel kostenlos aus dem Internet heruntergeladen oder online genutzt werden können. Besteht für den Unterweiser der Bedarf, sich über ein Thema vorab näher zu informieren, findet er auch hierzu Quellenangaben. Ein Formblatt zur Dokumentation der Unterweisung rundet das Angebot ab. Ziel des Merkblatts ist es, Führungskräfte und andere Verantwortliche bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, Unterweisungen durch die Fülle konkreter Vorschläge zukünftig noch effizienter vorbereiten zu können und einen noch höheren Grad an Nachhaltigkeit bei den Mitarbeitern zu erreichen. Das Merkblatt ist zu beziehen über den Medienshop der BG RCI: > Presse & Medien > Medienshop. Dr. Imke Birkenstock, Dr. Günter Klesper, BG RCI, Heidelberg 11

12 Blickpunkt BG RCI.magazin 9/ Sicherheit gehört von Anfang an dazu! BG RCI startet Sicherheitswettbewerb für Auszubildende Von Norbert Ulitzka und Gerold Soestmeyer Sicherheit gehört von Anfang an dazu dieser Slogan ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden bei all jenen, die jungen Menschen zu Beginn ihrer Ausbildung die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nahebringen wollen. Vor der Fusion zur neuen Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat zunächst die Berufsgenossenschaft Bergbau einen speziellen, bundesweiten Sicherheits-Wettbewerb für Auszubildende ins Leben gerufen. Später wurden diese Wettbewerbe, die eine Laufzeit von fast einem Jahr erreichen, gemeinsam mit der damaligen Steinbruchs-Berufsgenossenschaft durchgeführt. Sie sind in den Mitgliedsunternehmen dieser Branchen stets auf eine außerordentlich positive Resonanz gestoßen, und noch nach vielen Jahren erinnern sich die ehemaligen Auszubildenden, wenn man sie danach fragt, voller Begeisterung an ihre Teilnahme an diesen überbetrieblichen Sicherheitsmarathons. Schon 2006 erreichte der Wettbewerb beim European Good Practice Award Platz 3 in der nationalen Wertung. Vor diesem Hintergrund bietet jetzt auch die BG RCI ihren Mitgliedsunternehmen für den Zeitraum 2011/2012 einen solchen Wettbewerb an. Zielgruppe sind die Auszubildenden aller Fachrichtungen. An dieser Runde werden sich nach gegenwärtigem Stand die BG RCI-Mitgliedsbranchen Baustoffe - Steine - Erden, Bergbau und Chemie beteiligen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits ihr Interesse bekundet, so dass die Teilnehmerkontingente schon fast erschöpft sind. Der Wettbewerb ist für Teilnehmergruppen von 10 bis 15 Auszubildenden konzipiert. Er ist unterteilt in einen zweistufigen Regionalwettbewerb mit einem innerbetrieblichen Teil (Stufe 1) und einem überbetrieblichen Teil (Stufe 2). Start ist im November Gekrönt wird er durch ein bundesweites, zweitägiges Finale, bei dem die besten acht Azubi-Teams aus ganz Deutschland gegeneinander antreten. Das Finale wird Mitte Juni 2012 in Rotenburg an der Fulda stattfinden. Der theoretische Hintergrund für ein solches Azubi-Projekt ist klar: Früh initiierte sicherheits- und gesundheitsorientierte Verhaltensmuster sind die Grundlage zukünftiger Präventionserfolge. Wem es gelingt, jungen Menschen schon in der Ausbildung sicheres und gesundheitsorientiertes Verhalten zu vermitteln, schafft die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches weiteres Leben im Beruf wie im Privaten. Der Wettbewerb umfasst zahlreiche Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die vom Start bis zum Finale im Zentrum des Sicherheitsmarathons stehen: Absturzgefahren Allgemeine Vorschriften und persönliches Verhalten Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland Brand- und Explosionsschutz Deine Haut Die wichtigsten 2 m 2 Deines Lebens Elektrische Anlagen und Betriebseinrichtungen Erste Hilfe Gefährdungsbeurteilung Gesunde Ernährung Handwerkzeuge Heben und Bewegen von Lasten Persönliche Schutzausrüstung Physische Belastungen Psychische Belastungen» Risiko raus! Sicher fahren und transportieren«stolpern Rutschen Stürzen Aber Kenntnisse auf diesen Gebieten allein reichen für eine bestmögliche Platzierung 12

13 und chemische Industrie Theodor-Heuss-Straße Langenhagen Absender: Firmenanschrift Privatanschrift (bitte kein Postfach) Name Foto: Vorname 9/ BG RCI.magazin Sonderpreise 2011 Firma Den Beitrag reiche ich gemeinsam ein mit (Name, Vorname, Anschrift): Kurzangaben zum Beitrag: Das Thema ist: Der Anlass war: Die Umsetzung erfolgte durch: Das Ziel ist: Das Besondere/das Neue ist: Erreichte Erfolge sind: Mit folgenden Materialien wird mein Beitrag erläutert: Mitglieds-Nr. Straße PLZ/Ort Telefon, Fax, Aussagefähige Beschreibung CD/DVD Video Foto Baumuster Konstruktionszeichnung Anderes Persönliche Unterschrift Ideengeber Datum Mitarbeiter der BG RCI und Jurymitglieder sowie die Angehörigen dieser Personenkreise sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schutzrechte sind anzugeben. Jeder Einreicher/Ideengeber erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Beitrags einverstanden. Die BG RCI haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der ausgezeichneten Maßnahme bzw. deren Umsetzung stehen. Ideen im Blick ++ Einsendeschluss ist der 30. November Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ver bessern ++ Ideen entwickeln und mitmachen! ++ Preise im Gesamtwert Förderpreis von Arbeit Euro gewinnen Sicherheit ++ unter allen Teilnehmern werden 600 Förderpreisuhren verlost ++ Die Sonderpreise foerderpreis_ausschreibung_ob.indd nicht aus. Die Bewertung der Azubi-Teams erfolgt auch anhand folgender zusätzlicher Kriterien: Das Arbeitsunfall- und Wegeunfallgeschehen im Wettbewerbszeitraum (ab 1 Kalendertag Ausfallzeit) Das Verhalten der Auszubildenden am Ausbildungsplatz Der sicherheitliche Zustand der betrieblichen Ausbildungsplätze Der sicherheitliche Zustand der von den Auszubildenden für die Fahrt zur Ausbildungsstätte benutzten privaten Fahrzeuge (Zweirad, Pkw) Wer von den Auszubildenden erfolgreich ist, dem winken schon in den Regionalrunden, aber erst recht im Finale attraktive Geldpreise. Aber der Geldgewinn allein ist nicht das Entscheidende: Sieger seid ihr alle so lautet die Devise, denn wer sich so intensiv mit Arbeitssicherheitsthemen befasst, der So wars 2009: Das große Azubi-Finale der früheren Bergbau- und Steinbruchs-Berufsgenossenschaft. Bundesweit Teilnehmer waren an den Start gegangen. Fotos: Tom Trambow hat beruflich wie privat schon eine Menge auf dem Kasten. Und wie steht es mit dem Nutzen für die Unternehmen? Es ist ja nicht nur die Siegergruppe, die an dem Wettbewerb teilnimmt, berichtete ein Ausbilder nach dem letzten Wettbewerb vor zwei Jahren, bei dem insgesamt Teilnehmer mitgemacht hatten. Wir haben insgesamt drei Gruppen dabei gehabt und fast das gesamte erste und zweite Ausbildungsjahr mit den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erreicht. Die haben jetzt schon sehr früh in ihrer Ausbildung einen relativ guten Kenntnisstand auf diesem Gebiet. Die Veranstaltung? Super!, befand ein anderer Gruppenbetreuer. Was Besseres gibt es nicht für die Azubis. Die lernen hier alles, was sie machen müssen in ihrem Leben, in ihrer Ausbildung, wie sie Leuten helfen können. Arbeitssicherheit von Anfang an. Ich versuche alles, damit meine Azubis beim nächsten Mal auch dabei sind, sagte eine Ausbilderin. Die Stimmung ist super. Das passt alles. Und ein Personalleiter: Ich finde es phantastisch, weil die Kommunikation in den Ausbildungsgruppen gefördert wird, und es ist unglaublich toll organisiert. Der Aufwand ist enorm, aber der Nutzen auch. Super hier, alles super organisiert. Sehr interessant der ganze Wettbewerb. Super Fragen, super Publikum. Die Azubis sind hoch motiviert, resümierte ein Ausbilder aus dem Metallbereich. Norbert Ulitzka, Gerold Soestmeyer, BG RCI, Bochum In den Ausgaben 5/6 und 7/ des BG RCI.magazins haben wir über die diesjährigen Förder- und Sonderpreis- Arbeiten berichtet. Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir weitere Sonderpreis-Gewinner vor. Indessen steht die Förderpreis-Runde 2012 kurz vor dem Start. Die Teilnahmeunterlagen sind dieser Ausgabe des BG RCI.magazins beigefügt. Einsendeschluss ist der 30. November n Foto: Ulitzka Neue Runde 2012! Gesundheit 13 13

14 Sonderpreise 2011 BG RCI.magazin 9/ BG RCI-Sonderpreis 2011 Branche Baustoffe - Steine - Erden»Innovatives Lärmschutzsystem Cisilent «Preisträger: Unternehmen: Preisträger: Unternehmen: Elke, Wilhelm und Jens Kaldeweide, Christian Tölle Autosattlerei Wilhelm Kaldeweide & Co. GmbH, Essen Dipl.-Eur.-Ing. Ralf Jurkewitz Calenberg Ingenieure GmbH, Salzhemmendorf Förderpreis 2011 Arbeit Sicherheit Gesundheit Gesundheitsschädlicher Lärm ist in vielen Produktionsbereichen ein ständiger Begleiter. Bringen konstruktive Lösungen an den Schallquellen nicht den gewünschten Erfolg, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Schallausbreitung zu verhindern. Sekundäre Lärmschutzmaßnahmen wie Kabinen, Kapseln oder Trennwände können hier Abhilfe schaffen. Allerdings haben diese oft den Nachteil, dass insbesondere fest installierte Einrichtungen nur schwierig in Produktionsanlagen integriert werden können, da der Zugang im Fall von Reparatur und Störungsbeseitigung erschwert wird. In Zusammenarbeit mit der Calenberg Ingenieure GmbH, Salzhemmendorf, entwickelte die Autosattlerei Wilhelm Kaldeweide & Co. GmbH, Essen, das flexible Lärmschutzsystem Cisilent. Die textile Konstruktion aus hochfestem Polyestergewebe besteht aus drei Lagen, die so miteinander verbunden sind, dass Taschen zur Aufnahme eines Filtermediums aus schwer entflammbarer Dämmwolle entstehen. Eine zusätzliche Lack schicht schützt vor Wasser, Schmutzund Mikroorganismen. Damit wird ein Schalldämmmaß von bis zu 25 db(a) er reicht. Aufgrund seines geringen Gewichtes (4 kg pro m²) und seiner hohen Formbarkeit und vielfältigen Befestigungsmöglichkeiten ist Cisilent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zur Kapselung von Schallquellen und zur Verbesserung der Raumakustik flexibel einsetzbar. Die Förderpreis-Jury hat der Calenberg Ingenieure GmbH und der Autosattlerei Wilhelm Kaldeweide & Co. GmbH einen Sonderpreis zuerkannt, weil mit dem Lärmschutzsystem Cisilent sekundärer Lärmschutz flexibler und wirkungsvoller umgesetzt werden kann. Aufgrund seiner zahlreichen positiven Eigenschaften des durch Prüfinstitute nachgewiesenen Schalldämmmaßes von Rw = 25 db(a) setzt Cisilent neue Impulse im Lärmschutz. Die Jury ist sich sicher, dass diese Vorteile den betrieblichen Praktiker überzeugen werden. Christian Tölle, Jens, Wilhelm und Elke Kaldeweide (v.l.) mit ihrem Produkt. Das Lärmschutzsystem Cisilent kann im Innen- und Außenbereich mobil eingesetzt werden. Foto: privat Bei einer mit Cisilent ummantelten Glaswaschmaschine der Firma Scheuten- Solar vermindert sich der gemessene Lärmpegel um 15 db(a). Alle Förderpreis-Fotos außer den besonders gekennzeichneten: bgrci/prävention 14

15 9/ BG RCI.magazin Sonderpreise 2011 BG RCI-Sonderpreis 2011 Branche Bergbau»Mitarbeiterinformation über Intranet«Preisträger: Unternehmen: Heinz Junge, Dr. Gunter Baldermann, Annett Hüttenrauch, Susann Gottschalk, Alexander Uhlemann Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbh, Zeitz Förderpreis 2011 Arbeit Sicherheit Gesundheit Zum Kerngeschäft der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbh (MIBRAG) gehören Förderung und Verkauf von Rohbraunkohle. Die MIBRAG leistet damit seit vielen Jahren einen stabilen Beitrag zur Versorgungs sicherheit in Deutschland. Das Unternehmen betreibt südlich von Leipzig die Tagebaue Profen und Vereinigtes Schleenhain sowie drei Industriekraftwerke und eine Staub fabrik. Mit mehr als Beschäftigten, davon 160 Auszubildende, ist das Unternehmen der größte Arbeitgeber und Ausbilder im Länderdreieck Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eigentümer ist ein tschechisches Konsortium. Motivation und Information der Beschäftigten sind Schlüsselelemente im Arbeitsschutzmanagementsystem der MIBRAG. Seit Jahren vergibt das Unternehmen Boni für unfallfreies Arbeiten. Jetzt wurde eine Neuerung eingeführt: Auf der Startseite des MIBRAG-Intranets finden die Beschäftigten an allen Standorten neuerdings Angaben zum Stand der unfallfreien Tage sowie zum Unfallgeschehen. Im monatlichen Wechsel werden zudem Fragen zum Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz eingestellt und mit unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten versehen. Darüber hinaus erscheinen auf den Intranetseiten wöchentlich die Personalnummern von je fünf Beschäftigten zur Teilnahme an einem Quiz. Sieht ein Mitarbeiter seine per Zufallsgenerator hinterlegte Personalnummer, greift er zum Telefon. Vom anderen Ende der Leitung be- kommt er eine Frage aus dem monatlichen Katalog der Sicherheitsfragen gestellt. Unter den telefonischen Rückmeldungen mit den richtigen Antworten werden pro Monat zehn Gutscheine verlost. Seit das Arbeitssicherheitsquiz eingeführt wurde, ist es in aller Munde. Die Beschäftigten informieren sich via Intranet umfassend über jeweils unternehmensaktuelle Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Damit erfüllt die Aktion in vollem Umfang den gewünschten Zweck. Für die Entwicklung dieses Intranet-Konzepts zur Mitarbeiter-Motivation hat die Branchenprävention Bergbau der BG RCI einen Sonderpreis an Alexander Uhlemann, Susann Gottschalk, Annett Hüttenrauch, Dr. Gunter Baldermann und MIBRAG-Geschäftsführer Heinz Junge verliehen. Wer erfolgreich beim MIBRAG-Arbeitssicherheitsquiz mitmacht, spricht über sicherheitsrelevante Themen und hat obendrein Aussicht auf den Gewinn eines Gutscheins im Wert von 100 Euro. Fotos: bgrci/soestmeyer/mibrag Auf der Intranet-Startseite der MIBRAG finden die Beschäftigten jetzt Angaben zum Unfallgeschehen. Die Informationen sind verbunden mit einem Sicherheitsquiz und attraktiven Gewinnchancen. Seitdem sind Arbeitsschutzthemen bei den Beschäftigten in aller Munde. Für ihr neues Mitarbeiter-Motivationssystem erhielten Alexander Uhlemann, Susann Gottschalk, Annett Hüttenrauch, Dr. Gunter Baldermann und MIBRAG-Geschäftsführer Heinz Junge (v. l.) einen Sonderpreis der Branchenprävention Bergbau der BG RCI. 15

16 Sonderpreise 2011 BG RCI.magazin 9/ BG RCI-Sonderpreis 2011 Branche Chemische Industrie»Ersatz des Reinigungsmittels Aceton durch einen ungefährlicheren Stoff«Preisträger: Unternehmen: Christian Butschkau Chemowerk GmbH, Schnelldorf Förderpreis 2011 Arbeit Sicherheit Gesundheit Mit Aceton lässt sich bekanntermaßen nicht nur Nagellack entfernen. Auch in der Industrie ist Aceton Stand der Technik, etwa zum Reinigen von Werkzeugen bei der Verarbeitung von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK). Die guten Löseeigenschaften gehen bei Aceton aber leider mit hohem Dampfdruck einher. Dadurch verdampft bei den Reinigungsarbeiten eine große Menge des Lösemittels und führt zur gesundheitlichen Belastung der Beschäftigten und zusätzlich zu Umweltbelastungen. Da Aceton zudem leicht entzündbar ist, können Brände und Explosionen nicht ausgeschlossen werden. Die Entsorgung der Rückstände bei der Aufarbeitung ist teuer. Der von der Firma Chemowerk vorgeschlagene Ersatz von Aceton durch einen sogenannten dibasischen Ester ist in der GFK-Industrie bisher weitgehend unbekannt. Das neue Lösungsmittel hat einen Flammpunkt von über 100 Grad Celsius und ist gesundheitlich unbedenklich. Durch den Einsatz dieses Esters werden die genannten Gefahren für die Beschäftigten vermieden, gleichzeitig spart das Unternehmen Geld, da sich das Lösungsmittel in einem selbst entwickelten Destillationsprozess gut aufarbeiten lässt. Die Jury der Branchenprävention Chemische Industrie der BG RCI hat Christian Butschkau von der Chemowerk GmbH den Sonderpreis in der Kategorie Gesundheitsschutz Technik verliehen, weil seine Idee eine wichtige und nachahmenswerte Anregung zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefahren darstellt. Zusätzlich hat er den Beweis erbracht, dass intelligente Lösungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durchaus auch wirtschaftliche Vorteile haben können. Christian Butschkau von der Chemowerk GmbH im mittelfränkischen Schnelldorf verbannte das Aceton aus dem Reinigungseinsatz. Um die Formen für solche Produkte aus glasfaserverstärktem Kunststoff zu reinigen, wurde bislang Aceton eingesetzt. Jetzt erfolgt der Reinigungsvorgang mittels dibasischem Ester. Blick in eine Halle der Chemowerk GmbH. 16

17 9/ BG RCI.magazin Sonderpreise Förderpreis 2011 BG RCI-Sonderpreis 2011 Branche Papierherstellung und Ausrüstung»Sicherheitsunterweisung zum Thema Alkohol«Preisträger: Unternehmen: Karin Mair, Timo Willburger Technocell Dekor GmbH & Co. KG, Günzach Förderpreis 2011 Arbeit Sicherheit Gesundheit Mit rund Mitarbeitern in sechs Werken und einer Gesamtkapazität von mehr als Tonnen ist Technocell Dekor weltweit führender Hersteller von Dekorpapieren. Von Standorten in Europa, Nordamerika und Asien aus produziert und vertreibt das Unternehmen ein breites Spektrum qualitativ hochwertiger Papiere für die Holzwerkstoffindustrie. Der Produktionsstandort Günzach im Allgäu verfügt über drei leistungsfähige Papiermaschinen. 257 Mitarbeiter erzeugen jährlich etwa Tonnen anspruchsvolle Spezialpapiere. 19 Jugendliche werden in Günzach ausgebildet. Zwei Auszubildende haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Azubi-Kollegen über die Gefahren des Alkoholkonsums aufzuklären. Dazu erarbeiteten sie ein speziell auf Jugendliche zugeschnittenes Unterweisungsmodul zum Thema Alkohol. Jedes Jahr kommen rund eine dreiviertel Million Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben mit Alkohol in Berührung. Für etwa 10 Prozent ist dies der Beginn einer zweifelhaften Alkoholikerkarriere. Gerade der Alkoholkonsum bei Jugendlichen hat stark zugenommen. Sie fangen früher an, trinken immer öfter und mehr. Für ihren Beitrag zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat die Branchenprävention Papierherstellung und Ausrüstung der BG RCI an Karin Mair und Timo Willburger einen Sonderpreis verliehen. Timo Willburger (M.) sucht bei den Auszubildenden der Technocell Dekor GmbH & Co. KG in Günzach den Dialog zum Thema Gefahren des Alkohols. Wenn alle an einem Strang ziehen, hat das Suchtmittel Alkohol keine Chance im Betrieb und im Privatleben. Karin Mair (M.) und Timo Willburger (r.) leisten Überzeugungsarbeit bei ihren Azubi- Kollegen. Die Auszubildenden Karin Mair und Timo Willburger wurden für ihre Sicherheitsunterweisung zum Thema Alkohol mit einem Sonderpreis der Branchenprävention Papierherstellung und Ausrüstung der BG RCI ausgezeichnet. 17

18 Aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden BG RCI.magazin 9/ Alternatives Betreuungsmodell für Kleinbetriebe der BG RCI-Branche Baustoffe - Steine - Erden / Teil III Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung kleiner Betriebe Von Christof Göbel und Werner Hamacher Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Als übergeordnete Maßnahme wurde festgelegt, dass auf den regelmäßigen Sitzungen der Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte das Qualitätsmanagementsystem als fester Tagesordnungspunkt aufgenommen wird, um die erhobenen Daten und Ergebnisse der Auswertungen zu erörtern. Zusätzlich finden regelmäßig Sitzungen des Qualitätsmanagement-Projektteams statt, um das Qualitätsmanagementsystem zu aktualisieren, Änderungen einzuarbeiten, über die Ergebnisse der Fragebogen zu diskutieren und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Die ersten prioritären Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Strukturqualität waren: Erarbeitung eines Leitbildes Das Leitbild legt die prinzipielle Zielsetzung und Durchführung des Unternehmermodells fest. Es wurde von der Leitung der Prävention der BG RCI in Kraft gesetzt. Festlegung strategischer Ziele der alternativen Betreuung Die strategischen Ziele sind richtungsweisende Vorgaben für alle Elemente des Unternehmermodells. Sie beinhalten neben übergeordneten generellen strategischen Zielen weitere zur Kundenorientierung, zu Seminaren, zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung und zu sonstigen Elementen des Unternehmermodells. Beschreibung des Rollenverständnisses von Sicherheitsingenieur und Betriebsarzt im alternativen Betreuungsmodell Das Rollenverständnis beschreibt das Selbstverständnis von Sicherheitsingenieuren und Betriebsärzten im Rahmen der Betreuungstätigkeit im Unternehmermodell. Aufstellen eines Katalogs möglicher Zielvereinbarungen Die Führung von Sicherheitsingenieuren und Betriebsärzten im Rahmen des Unternehmermodells erfolgt mit Hilfe des Leitgedankens Führen durch Zielvereinbarung. Hierzu wurde ein Katalog von Zielvereinbarungen entwickelt. Selbstverpflichtungserklärung aller Akteure auf die Ziele Zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Ziele und Grundsätze sowie der Instrumente zur Verbesserung der Prozessqualität wird die Selbstverpflichtungserklärung genutzt. Zur Optimierung der Prozessqualität wurden drei Leitfäden entwickelt, die einerseits die Qualitätsmaßstäbe vorgeben und andererseits handlungsleitend für die Ausgestaltung der Prozesse sind: Leitfäden Sachgerechte bedarfsorientierte Betreuung und Betreuung bei besonderen Anlässen Beschreibung der Qualitätsanforderungen für die Durchführung von betrieblichen Beratungen. Leitfaden Bildungsprozesse Beschreibung der Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Unternehmermodells. Leitfaden Mitarbeiterzufriedenheit Beschreibung der Indikatoren der Mitarbeiterzufriedenheit. Er soll genutzt werden zur Selbstreflexion, für die Führungsprozesse und die Gestaltung des Umgangs miteinander. Zur Verbesserung der Bildungsprozesse wurden die Seminarunterlagen vollständig überarbeitet und aktualisiert. Das gemeinsame Ziel der vier Grundseminare und der Fortbildungsveranstaltungen liegt in der Stärkung der Handlungskompetenz (Wissen und Bereitschaft/Motivation) des Unternehmers im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Inhaltlich wurden die Seminare auf die Kompetenzerweiterung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Organisation des Arbeitsschutzes im Kleinbetrieb strategisch konzentriert. Um die damit verbundenen Ziele der Seminare besser zu erreichen, wurden mit allen Referenten Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Durch die Erstellung der Leitfäden für die Beratungen gibt es nun einen festgeschriebenen Standard, an dem sich alle Berater orientieren müssen. In einer freiwilligen Selbsterklärung haben sich alle Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte zum Leitbild, zu Zielen und zum Rollenverständnis verpflichtet. Ein weiterer Teil der Selbstverpflichtungserklärung umfasst die Beachtung der Grundsätze der Leitfäden zur Beratung. Um die Effekte der Leitfäden mit den darin enthaltenen Qualitätsmerkmalen zu messen, wurden entsprechende Fragebögen zur Auswertung einer Beratung sowie ein Fragebogen zur Auswertung der Bildungsprozesse entwickelt und an die Akteure verteilt. Die Fragebögen werden in Verbindung mit den Leitfäden zur Selbstreflexion der eigenen Arbeit und übergeordnet zur ständigen Bewertung und Optimierung der Prozessqualität genutzt. Um die Ergebnisqualität nachweisbar verbessern zu können, sind die Wirkungen und Effekte in den Betrieben als den eigentli- 18

19 9/ BG RCI.magazin Aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden chen Kunden zu erheben. Hierzu wurden erstellt und eingesetzt: Abb. 5 Fragebogen zum Stand der Gefährdungsbeurteilung Der Fragebogen erfasst in den zu betreuenden Betrieben den Stand der Gefährdungsbeurteilung. Fragebogen zum Stand der Organisation des Arbeitsschutzes Der Fragebogen erfasst den Stand der Organisation des Arbeitsschutzes in den zu betreuenden Betrieben. Erhebungsbogen zur Mitarbeiterzufriedenheit Der Fragebogen erfasst die Zufriedenheit der Akteure der BG RCI im Unternehmermodell mit ihrer Arbeit und ihren Arbeitsbedingungen: Abb. 5: Ausdifferenziertes Indikatorenmodell. Abb. 6 1 Befähiger: Strukturqualität 1.1 Strukturell-organisatorische Potenziale Indikatoren Parameter Beurteilungskriterien Kennzahlen Skalierung Politik und > Politik des U-Modells Beschreibung eines Leitbildes Vorhanden Strategie des Schriftliche Festlegung der U-Modells Unternehmensleitung zur prinzipiellen Zielsetzung und Durchführung des U-Modells Begründung: ja nein umfassend deutlich erkennbar deutlich erkennbar wenig erkennbar gar nicht erkennbar Inhaltlich umfassend: (Qualität ist wichtig, Umsetzung aller Elemente gleich wichtig, Kundenorientierung (Unternehmer als Partner), Anforderungen an die Tätigkeit Sifa + BA etc.) > Selbstverpflichtung Definition strategischer Ziele für: Strategische Ziele auf strategische Ziele (Strategische Ziele: übergeordnete, inhaltlich umfassend definiert für: richtungsweisende Zielvorgaben) Generelle strategische Ziele Öffentlichkeitswirksamkeit, Image des U-Modells etc. Kundenorientierung Begründung: Begründung: Abb. 6: Ausriss aus dem Selbstbewertungsinstrument. 19

20 Aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden BG RCI.magazin 9/ Etablierung eines ständigen Verbesserungsprozesses Auf Basis des Selbstbewertungsinstrumentariums und der entwickelten Werkzeuge, Leitfäden, Fragebögen usw. werden regelmäßig und laufend die Strukturen, Prozesse und erzielten Wirkungen bewertet, Verbesserungspotenziale abgeleitet und neue Maßnahmen entwickelt. Abb. 8 zeigt das etablierte Vorgehen für die Beratungsprozesse. Abb. 7 Ziel des Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprozesses ist es, das alternative Betreuungsmodell auf dem Stand von Technik, Wissenschaft und guter Praxis zu halten und die Chancen des Modells für die Prävention weiter auszuschöpfen. Dabei sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Ständige Anpassung des Betreuungsmodells an die Entwicklungen im Arbeitschutz. Abb. 7: Vorgehen zur Entwicklung der Instrumente. Abb. 8 Verbesserung der Nachhaltigkeit der Wirkungen auf der Seite des Kunden. Hier geht es um mittel- und langfristige Wirkungen, die die Unternehmen befähigen, eigenverantwortlich präventiv zu handeln. Dies bedarf der ständigen Motivation und Unterstützung durch die betreuenden Akteure. Verbesserung der Angebote der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Fazit Nach Einführung dieses Systems haben schon die ersten Monate gezeigt, wie wichtig und richtig dieser Schritt war. Die große Herausforderung besteht nun in der nachhaltigen Etablierung des neuen Systems. Es muss mit Leben gefüllt werden und darf nicht nur als Papierordner im Regal stehen. Die Selbstbewertung wird fortgeschrieben und unter folgenden Gesichtspunkten eine systematische Verbesserung betrieben: Welche im größtmöglichen Umfang erhaltenswerte Stärken sind vorhanden? Welche Stärken sollen weiterentwickelt bzw. stärker genutzt werden? Welche Verbesserungspotenziale sind vordringlich? Abb. 8: Vorgehen zur Verbesserung des Beratungsprozesses. Welche Verbesserungspotenziale sollen nicht weiterverfolgt werden (kein Kerngeschäft)? Wie sollen der Fortschritt der vereinbarten Maßnahmen und die damit erzielten Effekte verfolgt werden? Alle Akteure des alternativen Betreuungsmodells der BG RCI-Branche Baustoffe - Steine - Erden haben sich auf die Ziele des Qualitätsmanagements verpflichtet und stehen nun in der Verantwortung, diese Ziele zu erreichen. Die ersten vorliegenden Ergebnisse zeigen bereits spürbare und messbare Fortschritte, die alle Beteiligten ermutigen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Christof Göbel, BG RCI, Bonn, Werner Hamacher, systemkonzept Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh, Köln 20

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