Zu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten
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- Kirsten Elisabeth Schubert
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1 4. Europäischer Datenschutztag Gesundheitsdaten im Netz: Zu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten Dr. Franz-Josef Bartmann Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer
2 I. Ärztliche Schweigepflicht als Grundlage der Patient-Arzt-Beziehung Definition Patient-Arzt-Verhältnis Vertrauen und Verantwortung kodifiziert (Eid des Hippokrates, ca. 400 vor Christus) Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren. (Genfer Deklaration des Weltärztebundes, 1948) Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. 2
3 I. Ärztliche Schweigepflicht als Grundlage der Patient-Arzt-Beziehung (Muster)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (2006) 9 Schweigepflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist - auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus - zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen der Patientin oder des Patienten, Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde. (2) ( ) (3) Ärztinnen und Ärzte haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der ärztlichen Tätigkeit teilnehmen, über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten. 3
4 I. Ärztliche Schweigepflicht als Grundlage der Patient-Arzt-Beziehung (4) Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig oder nacheinander dieselbe Patientin oder denselben Patienten untersuchen oder behandeln, so sind sie untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis der Patientin oder des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. 4
5 II. Ausdifferenzierung der ärztlichen Versorgung 51 verschiedene Facharztbezeichnungen + 46 Zusatzweiterbildungen Behandlung chronischer, häufig multimorbider Patienten findet in verschiedenen Sektoren statt: hausärztliche Versorgung fachärztliche Versorgung Krankenhäusern (auch hier Ausdifferenzierungen) Rehakliniken 5
6 III. Aufbau der Telematikinfrastruktur in Deutschland Vor diesem Hintergrund befürwortet Ärztinnen und Ärzte in Deutschland den Aufbau einer TI Kernforderungen: vernünftige Testung der Anwendungen (auch dezentrale Speichermedien) Freiwilligkeit für Arzt und Patient. Nur Freiwilligkeit kann für Akzeptanz sorgen, weil sich nur unter dieser Bedingung Anwendungen entwickeln, die Arzt und Patient von ihrer Sicherheit und ihrem Nutzen überzeugen. 6
7 III. Aufbau der Telematikinfrastruktur in Deutschland Technische Umsetzung der Vertraulichkeit der Patient-Arzt- Beziehung card to card-funktionalität: Zugriff auf Daten ist nur im Zusammenspiel beider Karten möglich Zwei-Schlüssel-Prinzip PIN-Schutz - Prinzip haben + wissen Verschlüsselung der Inhalte qualifizierte digitale Signatur keine Profilbildung der Patient-Arzt-Kontakte sichere Anbindung der Arztpraxen an die TI mittels Konnektor 7
8 IV. Bestehende Angebote an Akten z.b. google, Microsoft Forderung des DÄT: auch Akten nach 68 SGB V den Regelungen des 291 a SGB V zu unterwerfen. 8
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 9
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