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1 Investieren in Russland Inhalt: Gesellschaftsrecht - Niederlassungen: Repräsentanz und Betriebstätte - Tochtergesellschaft Steuern - Körperschaftsteuer - Gewerblich Vermögenssteuer - Mehrwertsteuer - Einkommensteuer - Wichtige steuerliche Besonderheiten Personalverwaltung Buchhaltung, Controlling, Audit Devisenkontrolle Vorwort Im Allgemeinen hat sich Russland an international bekannt Vorbilder angelehnt. So gibt es im Gesellschaftsrecht insbesondere eine der GmbH ähnliche Rechtsform (die OOO), und im Steuerrecht gibt es eine Mehrwertsteuer ähnlich wie in Europa (mit Vorsteuerabzug) und eine Körperschaftsteuer auf Gewinnbasis, mit bestimmten, nicht abzugsfähigen Aufwendungen. Im Einzelnen gibt es jedoch viele Unterschiede und ins besonders der sehr formalistische Ansatz in vielen Punkten führt zu großen Unterschieden. 1. Gesellschaftsrecht. 1.1 Repräsentanzen und Filialen von ausländischen Unternehmen in Russland Viele ausländische Unternehmen in der Russischen Föderation bedienen sich anfänglich der Geschäftsform einer eigenen Repräsentanz, oder aber einer Betriebstätte, im russischen Jargon eine Filiale Die Repräsentanz ist zwar keine juristische Person und darf eigentlich nicht wirtschaftlich tätig werden, sie bietet aber eine attraktive Plattform, um Kontakte zu knüpfen, Marktforschung zu betreiben, Marketingtätigkeiten zu entfalten oder Verträge vorzubereiten etc. In Russland stellt die Repräsentanz eine gängige und im Geschäftsleben in hohem Maße akzeptierte Form des geschäftlichen Auftritts dar. Die Filiale einer ausländischen juristischen Person (Betriebstätte) übt im Namen der Hauptniederlassung die Funktionen der juristischen Person (gewerbliche Tätigkeit) ganz oder zum Teil aus. Sowohl Repräsentanzen als auch Filialen sind keine juristischen Personen. Der Leiter einer Repräsentanz bzw. Filiale handelt auf Grund einer Vollmacht der ausländischen juristischen Person. Durch Handeln des Filial- bzw. Repräsentanzleiters entstehen Rechte und Pflichten der ausländischen juristischen Person. Die Errichtung einer Repräsentanz oder Filiale bedarf einer Akkreditierung (Genehmigung). Diese Akkreditierung erfolgt durch Eintragung in das Staatliche Register der Filialen bzw. Repräsentanzen und anschließender Aushändigung der Akkreditierungsurkunde. Die Akkreditierung erfolgt auf Antrag bei der Staatlichen Registrierungskammer beim Justizministerium der Russische Föderation und Vorlage der erforderlichen Unterlagen (u.a. Handelsregisterauszug des Antragstellers, Beschluss über die Eröffnung einer Filiale bzw. Repräsentanz sowie Vollmacht für den Leiter). Folgende Schritte sind vorzunehmen Vorbereitung der oben erwähnten Unterlagen, die Übergabe und die Abholung an der staatlichen Registrierungskammer, Bestellung des Stempels, Anmeldung bei der Steuerbehörde, Anmeldung in statistische Register der Rosstatistik, Beauftragung der Bescheinigungen aus staatlichen Funden, Eröffnung der Konten in Banken.

2 1.2 Gründung einer Tochtergesellschaft in Russland Folgende Rechtsformen gibt es in Russland: Offene Aktiengesellschaft (OAO) Geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) Die wesentlichen Bereiche des russischen Gesellschaftsrechts werden im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Für die AG und die GmbH existieren darüber hinaus eigene Sondergesetze. Für ausländische Investoren sind insbesondere die Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der ZAO und der OOO relevant. Geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO) Die geschlossene Aktiengesellschaft unterscheidet sich von der offenen Aktiengesellschaft dadurch, dass sie ihre Aktien nicht einem unbestimmten Personenkreis öffentlich anbietet sondern alle Aktien von den Gründern oder einem sonstigen geschlossenen Personenkreis übernommen werden müssen. Die Zahl der Aktionäre darf 50 nicht überschreiten, andernfalls muss die Gesellschaft in eine kapitalmarktfähige offene Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Spätestens bis 3 Monate nach der staatlichen Registrierung einer ZAO muss mindestens 50% des Grundkapitals eingebracht worden sein. Die Registrierung von Aktien bei der Föderalen Dienst für Wertpapiermarkt (FSFR) ist erforderlich. Die Veräußerung von Aktien von ZAO muss man bei der Steuerbehörde nicht anmelden. Es macht die Joint Venture Projekten einfacher zu gestalten und erlaubt es viel Zeit und Geld bei den ständigen Wechseln der Aktionäre zu vermeiden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) Bei einer OOO handelt es sich nach russischem Recht um eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile aufgeteilt ist und deren Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der OOO haften. Das Mindestkapital ergibt sich aus dem 100-fachen Wert des zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegten gesetzlichen Basislohns (ca. 250 ). Die OOO eignet sich als 100%iges Tochterunternehmen. Bei der OOO ist die Gründung als Ein-Personen-Gesellschaft zulässig. Einziger Gesellschafter einer OOO darf aber nicht eine Kapitalgesellschaft sein, die ihrerseits eine Ein-Person- Gesellschaft ist. Die Anzahl der Gesellschafter darf insgesamt 50 nicht überschreiten. Eine Gesellschaft gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung durch die Steuerbehörden als gegründet und wird als juristische Person rechtsfähig. Bis zur staatlichen Registrierung muss mindestens 50% des Grundkapitals eingebracht worden sein. Das gesamte Stammkapital muss spätestens 1 Jahr nach der staatlichen Registrierung eingezahlt worden sein. Die OOO muss nicht (wie die ZAO) die Aktien bei der FSFR registrieren lassen. Im Gegensatz zur ZAO muss die Übertragung der Anteile von einer OOO bei der Steuerbehörde registriert sein. Vorgang der Registrierung (OOO/ZAO) Für die Firmengründung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: 1. Auszug aus dem Handelsregister des Gesellschafters (für juristische Personen), 2. Gesellschaftsvertrag des Gesellschafters (für juristische Personen), 3. Passkopie des Gesellschafters (für Privatpersonen), 4. Passkopie des zukünftigen Generaldirektors der zu errichtenden Gesellschaft, 5. Vollmacht von allen Gesellschaftern an einen Mitarbeiter unseres Büros (Muster wird zusätzlich zugeschickt), 6. Garantieschreiben des Vermieters zur Miete der Büroflächen für die zu errichtende Gesellschaft (die Firmenadresse können wir auch vor Ort für Sie besorgen die Kosten liegen zur Zeit bei EUR jährlich). Die Dokumente von und 5. müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille nach Hager Konvention von 1961 versehen sein. Sobald die oben erwähnten Unterlagen bei uns ankommen, bereiten wir die Gründungsdokumente der zu errichtenden russischen Gesellschaft in deutscher Sprache vor (5 Arbeitstagen). Die müssen in Deutschland unterschrieben, beglaubigt und apostilliert und danach Russland verschickt werden. Aufgrund dieser Unterlagen wird die russische Registrierungsbehörde die Gesellschaft anmelden (1 bis 1,5 Monaten). Danach bestellen wir den Firmenstempel (2 Tage), eröffnen die Bankkonten (2-7 Tage - hängt von der Bank ab) und benachrichtigen alle notwendige Staatsorgane.

3 Körperschaftsteuer Steuern Russische und ausländische Unternehmen unterliegen der Gewinnsteuer (vergleichbar mit der Körperschaftsteuer in Deutschland). Der Gewinn wird als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben definiert. Der Steuersatz beträgt 20%, kann jedoch in einigen Regionen verringert werden. Ausserdem gibt es Sonderwirtschaftszonen. Die Vorschriften für die Steuerbuchführung unterscheiden sich oftmals von den Regelungen der handelsrechtlichen Buchführung, so z.b.: - In der handelsrechtlichen Buchführung werden Zölle, die von einem Unternehmen beim Import gezahlt werden, den Anschaffungskosten zugerechnet. In der Steuerbuchführung kann der Zoll hingegen als Ausgabe der laufenden Periode verbucht werden. Ähnliches gilt für Transportkosten, die bis zum Erreichen der russischen Föderation entstehen. Zölle auf importiertes Anlagevermögen werden sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz verbucht. - Zinsen eines Kredites zum Wareneinkauf sind in der handelsrechtlichen Buchführung in die Anschaffungskosten einzurechnen. In der Steuerbuchführung werden sie als Ausgaben der laufenden Periode angesetzt. - Innerhalb Russlands sind Reisekosten nur teilweise steuerlich abzugsfähig. Seit Januar 2009 ist für Geschäftsreisen innerhalb und außerhalb von Russland durch eine interne Anweisung ein maximaler täglicher Spesenbetrag festzulegen. Taxikosten und Fahrten mit Nahverkehrsmitteln sind oftmals nicht abzugsfähig. Voll abzugsfähig sind dagegen Bahn- und Flugkosten und Hotelkosten auf Grundlage von Belegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der reisende Mitarbeiter am Zielort vom besuchten Unternehmen ein Reiseformular mit Stempel abzeichnen lassen muss. Seit Januar 2005 gibt es bei Reisen ins Ausland unterschiedliche Höchstsätze für steuerlich anrechenbare Hotelkosten; für Deutschland liegen diese bei 200 Euro bei der Budgetierung einer Reise, die Abrechnung erfolgt aber auf Basis der Rechnung. - Für die meisten Kategorien von Anlagevermögen ist zum Zeitpunkt des Erwerbs eine einmalige Abschreibungsprämie von 10% (und in bestimmten Fällen 30%) zulässig. Wenn ein Steuerzahler diese Abschreibungsprämie nutzt, werden nur noch 90% bzw. 70% des historischen Buchungswertes als Verrechnungsbasis für die künftige Abschreibung angesetzt. Es ist zu beachten, dass die 30% Abschreibungsprämie von den Steuerbehörden zurückgenommen werden kann, falls das Anlagevermögen innerhalb von 5 Jahren stillgelegt wird. - Zahlungen an die Mitglieder des Vorstands sind nicht von der Gewinnsteuer abzugsfähig. Einzelne Ausgabenarten mindern den steuerpflichtigen Gewinn nur bis zu gewissen Höchstsätzen, so z.b.: Diverse Marketing- und Werbekosten sind nur begrenzt abzugsfähig. Bewirtungskosten bis zu 4% der Lohnkosten. Beiträge des Arbeitgebers zu freiwilliger Lebens- und Rentenversicherung der Mitarbeiter bis zu 12% der gesamten Lohnkosten. Beiträge des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Krankenversicherung der Mitarbeiter bis zu 6% der gesamten Lohnkosten (seit dem 1.Januar 2009). Erstattungen von Schulungs- oder Ausbildungskosten von künftigen Mitarbeitern sind steuerlich absetzbar, sofern innerhalb von 3 Monaten nach Schulungsende ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, und das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr dauert. Die Voraussetzung, die erhöhte Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters zu beweisen, um die Kosten steuerlich absetzen zu können, besteht nicht mehr. Gehaltsbestandteile für die Zahlung von Hypothekenzinsen sind bis zu 3% der gesamten Lohnkosten absetzbar. Steuererklärungen und zahlungen Die Steuer ist quartalsmässig zu ermitteln und eine volle Steuererklärung ist abzugeben Vorauszahlungen auf die Gewinnsteuer sind vierteljährig zu leisten, ausgehend vom Gewinn im vorhergehenden Quartal. Wenn allerdings der Umsatz in den vier vorangegangenen Quartalen im Durchschnitt über Rubel (etwa 66,5 T ) lag, ist die Vorauszahlung monatlich durchzuführen. Ein Unternehmen hat auch das Recht, die Gewinnsteuer monatlich auf Basis der tatsächlichen Gewinne und Verluste zu zahlen. Gewinnsteuererklärungen sind vierteljährlich einzureichen, und zwar jeweils bis zum 28. des auf das Quartal folgenden Monats. Die Jahressteuererklärung ist bis zum 28. März des Folgejahres abzugeben. Innerhalb dieser Frist muss auch die Steuer entrichtet werden. Sozialversicherungssteuer Das neue Modell der Sozialabgabe ersetzt ab dem 01. Januar 2010 das bisherige System der Einheitlichen Sozialsteuer in der Russischen Föderation. Die weitreichenden Änderungen der Prozentsätze treten ab 2011 in Kraft. Die administrative Kontrolle ist ab 2010 von der Steuerbehörde auf die Renten- und Sozialfonds übertragen und ähnelt somit dem ehemaligen Modell der russischen Sozialabgabe bis zum Jahr Sowohl bisher als auch unter dem neuen Sozialabgabesystem sind die Abgaben im vollen Umfang durch den Arbeitgeber zu tragen. Dazu gehören: Zahlungen an die Rentenversicherung Zahlungen in den Sozialversicherungsfond Zahlungen in den Föderationsfond für Krankenversicherung sowie

4 Zahlungen in den Regionalfond für Krankenversicherung Die Unternehmen dazu verpflichtet, Sozialabgaben bei Löhnen bis Rubel pro Jahr zu entrichten, alle Gehälter die über dieser Summe liegen sind von der Sozialabgabe befreit. Die Russische Regierung kann diese Gehaltsstufe ab dem 01. Januar 2011 im Falle steigender Durchschnittslöhne anpassen. Der einheitliche Prozentsatz liegt ab dem 01. Januar 2010 bei 26%, ab 2011 sind 34% vorgesehen. Die Sozialabgaben werden folgendermaßen aufgeteilt: 26% in den Rentenfond 2,9% in den Sozialversicherungsfond 2,1% in den Föderationsfond für Krankenversicherung 3,0% in den Regionalfond für Krankenversicherung 34% Insgesamt Dabei ist folgende Berichtdokumentation von den Arbeitgebern einzuhalten: - vierteljährlich müssen die Unternehmen die Erklärung über die berechneten Beiträge an die Renten- sowie Krankenversicherungsfonds am ersten Tag des zweiten Monats einreichen. - vierteljährliche Einreichung einer Erklärung über die berechneten Beiträge an den Sozialversicherungsfond am 15. des Folgemonats - Am 30. März 2010 müssen die Unternehmen eine Deklaration über die Zahlung der Rentenabgaben bei den Steuerbehörden einreichen. Nach einem dokumentarischen Audit werden die Resultate dem Rentenfond übergeben. Sonderregelungen Für gewisse Wirtschaftssubjekte gelten reduzierte Prozentraten der Sozialabgaben. Die Artikel 57 und 58 listen diese Gruppen auf (zum Beispiel: Residenten technisch innovativer Wirtschaftszonen oder Unternehmen, die die Einheitliche Agrarsteuer bezahlen usw.) Des Weiteren wurde im Gesetz festgelegt, dass gewisse Ausgaben von bestimmten Berufsgruppen (Musiker, Künstler) die Höhe der Sozialabgaben mindern. Dies erfordert spezifische Nachweise. Betriebsunfallversicherung Neben den bisher aufgelisteten Zahlungen an die Fonds müssen alle Unternehmen auch Zahlungen für die Betriebsunfallversicherung leisten. Der Beitragssatz beträgt 0,2% bis 8,5% und hängt von der Tätigkeitsart des Arbeitnehmers ab. Für Handelsunternehmen beläuft sich der Satz z.b. auf 0,2%,für Verkehrs- und Speditionsunternehmen auf 0,7%. Einkommensteuer / Lohnsteuer Wenn ein Unternehmen den Mitarbeitern Gehalt auszahlt, muss es Einkommensteuer/Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Steuersatz beträgt pauschal 13%, ohne wesentliche Freibeträge. Steuerausländer, d.h.personen, die weniger als 183 Tage in Russland verbringen, haben eine Einkommensteuer von 30% ihres Einkommens in Russland zu zahlen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, für alle Mitarbeiter einen Bericht über die angerechneten und ausgezahlten Gehälter und über die Summe der abgezogenen Steuer zu führen. Innerhalb des Jahres sind die Unternehmen verpflichtet, die einbehaltene Steuer an die Steuerbehörde zu überweisen. Die Steuer ist an dem Tag zu entrichten, an dem das Gehalt überwiesen wird bzw. von der Bank abgehoben wird, sofern es den Mitarbeitern in bar ausgezahlt wird. Am Ende des Jahres müssen die Unternehmen eine Auflistung der abgezogenen Summen in einem speziellen Formblatt bei den Steuerbehörden vorlegen. Diese Formblätter enthalten Informationen zu jedem einzelnen Mitarbeiter. Vermögensteuer Alle russischen und ausländischen Unternehmen, die Anlagevermögen in Russland besitzen, müssen Vermögenssteuer entrichten. Besteuert wird das Netto-Anlagevermögen, d.h. abzüglich Abschreibungen, es findet also anders als in vielen westlichen Ländern, in denen eine Vermögensteuer noch existiert, keine Verrechnung von Aktiva und Verbindlichkeiten statt. Der Steuersatz ist regional geregelt und kann bis zu 2,2% betragen. In Moskau wird der Höchstsatz erhoben. Steuererklärungen sind Quartalsweise bis zum 30. des Folgemonats abzugeben. In Moskau ist die Steuerzahlung quartalsmäßig innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende fällig, und muss auch zum Jahresende bis zum 30. März des folgenden Jahres bezahlt werden. Barzahlungen Wenn ein Unternehmen Geschäfte mit Bargeld abwickelt (Gehaltauszahlungen, Auslagenerstattungen an Mitarbeiter etc.), muss es vorgeschriebene Kassendokumente für diese Geschäfte (Kasseneinnahmebeleg, Kassenausgabebeleg, Vorschussbeleg) anfertigen und ein sehr formales Kassenbuch führen. Für jede Transaktion muss ein sogenannter Avansovij Otschjot erstellt werden, was in etwa einer Spesenabrechnung ähnelt. Damit ein Unternehmen Bargeld in der Kasse halten darf, muss erst von der Hausbank ein so genanntes Kassenlimit genehmigt werden. Bei der Festsetzung des Limits wird von der Bank die Höhe der üblichen Bartransaktionen berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen Geld für einen gewissen Zweck z.b. Gehaltszahlungen, die über dem Limit liegen, abhebt und nicht innerhalb von 3 Tagen auszahlt, muss das Geld wieder bei der Bank einbezahlt werden.

5 Wenn ein Unternehmen Bargeld aus Verkaufserlösen erzielt, muss es eine Registrierkasse besitzen. Dies gilt auch bei Einnahmen durch Kreditkarten. Einnahmen und Ausgaben dürfen nicht verrechnet werden, die Einnahmen müssen bei der Bank einbezahlt werden. Barzahlungen zwischen Firmen oder zwischen einer Firma und einem unabhängigen Unternehmer dürfen RUR (ca Euro ) nicht übersteigen. Wichtige steuerliche Besonderheiten Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen Wie in Deutschland ( 8a KStG), gibt es auch in Russland so genannte Unterkapitalisierungsregeln. Dabei geht es darum, wie hoch ein Darlehen von einem Gesellschafter sein darf, damit die durch die Tochtergesellschaft zu zahlenden Zinsen dort steuerlich voll abzugsfähig sind. Die Kalkulation ist etwas komplexer, kann aber grob auf die Formel gebracht werden, dass das Darlehen nicht mehr als das 3-fache des Eigenkapitals betragen darf. Zinsen auf den darüber hinaus gehenden Darlehensanteil sind steuerlich bei der Tochtergesellschaft in Russland nicht abzugsfähig. Davon unabhängig muss die Höhe des Zinssatzes die Marktbedingungen widerspiegeln. Falls zum Zeitpunkt der Zinszahlung eine Unterkapitalisierung besteht, wird die Zinszahlung anteilig als Dividende angesehen und die Dividendensteuer von 15% bzw. 5% für Deutschland ist einzubehalten (der niedrige Satz gilt nur wenn der Investor mindestens EUR als Eigenkapital in das Unternehmen gebracht hat und mindestens 10% hält). In anderen Doppelsteurerabkommen sind reduzierte Sätze vorgesehen. Steuerlicher Verlustvortrag Grundsätzlich können Verluste, die steuerlich anerkannt werden, bis zu 10 Jahre vorgetragen werden. Laufende Gewinne dieser 10 Jahre können seit 2007 vollständig durch Verlustvortrag der Vorjahre zu Null ausgeglichen werden. Kosten der Gründungsphase Die russische Steuerverwaltung argumentiert, dass Betriebsausgaben erst dann von der Gewinnsteuer abzugsfähig sind, wenn die operative Tätigkeit des Unternehmens begonnen hat. Dieser Beginn der operativen Tätigkeit wird seitens der Behörden oftmals anhand der ersten operativen Einnahmen interpretiert. Die in nicht-operativen Betriebsausgaben enthaltene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Diese Praxis der Steuerbehörden ist zwar nicht durch das Steuergesetzbuch untermauert, diese sind aber aufgrund einer internen Regelung angehalten, dies so zu handhaben. Mehrwertsteuer Bei der russischen Mehrwertsteuer ( MwSt ) handelt es sich um eine der deutschen Umsatzsteuer ähnlichen Allphasen-MwSt. mit Vorsteuerabzug und sehr vom Formalismus geprägt. Steuerpflichtige Steuerpflichtige sind im Regelfall Unternehmen, sog. Einzelunternehmer sowie Personen, denen bei der Wareneinfuhr nach Russland die MwSt-Pflicht auferlegt wird. Ausländische Unternehmen sind steuerpflichtig, wenn sie Waren in Russland verkaufen, bzw. wenn als Leistungsort Russland bestimmt wird. Für ausländische Unternehmen ist nachteilig, dass eine reine Steueranmeldung zu MwSt-Zwecken praktisch nicht möglich ist. Dies wirkt sich in solchen Fällen kostenerhöhend aus, in denen ausländische Unternehmen ohne russische Steuernummer Leistungen empfangen, die der russischen MwSt unterliegen. In gewissen Fällen werden Unternehmen nicht als Steuerpflichtige anerkannt bzw. von der MwSt befreit. Dies gilt z.b. für Kleinunternehmen und Einzelunternehmer mit geringen Umsätzen sowie für Personen (mit Ausnahme der MwSt-Pflicht bei der Wareneinfuhr nach Russland), die Sonderbesteuerungsregimes wie das vereinfachte Besteuerungssystem und oder die einheitliche Steuer auf anrechenbares Einkommen aus einzelnen Tätigkeiten anwenden. Steuerpflichtige Umsätze Zu den steuerbaren Umsätzen gehören: die Lieferung bzw. Verkauf von Waren, Übertragung von Vermögensrechten und die Erbringung von Leistungen auf russischem Gebiet; die Übergabe von Waren, Erbringung von Leistungen und Arbeiten für den Eigenbedarf in Russland (soweit es sich bei diesen nicht um Kosten im Sinne der GewSt handelt); die Erbringung von Bau- und Montagearbeiten zum Eigenbedarf und die Wareneinfuhr nach Russland. Wichtig ist, dass es im Gegensatz zum deutschen Recht nicht auf die Entgeltlichkeit der Leistung oder Lieferung ankommt. Auch die unentgeltliche Lieferung und Leistung unterliegt der russischen MwSt dies wird in der Praxis häufig verkannt, mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Manche Umsätze gelten nicht als MwSt-pflichtig. So ist z.b. die Übergabe von Investitionsvermögen oder von Vermögensgegenständen im Rahmen einer Konzessionsvereinbarung nicht steuerpflichtig (Art. 39 SteuerGB). Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze in Russland Die Bemessungsgrundlage für die MwSt ist das vereinbarte Entgelt aus Lieferung und Leistung. Bei einer unentgeltlichen Überlassung wird der marktübliche Preis genommen. Für bestimmte Umsätze gelten Sonderregelungen zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, insbesondere für:die Wareneinfuhr nach Russland (Bemessungsgrundlage ist hier der Zollwert zuzüglich der Zollgebühren und ggf. Akzisen) und

6 die Lieferung von Vermögen, dessen Wert unter Beachtung der MwSt erfasst wird (Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Preis des Vermögens inklusive der MwSt und der Akzisen und dem Restwert des Vermögens nach buchhalterischen Angaben), u.a. Die Steuerbemessungsgrundlage wird um die Summen der Vorsteuer (die durch die Lieferanten und Auftragnehmer in Rechnung gestellte MwSt) gemindert. Neben dem Regelsteuersatz von 18 % gelten verminderte Steuersätze wie z.b.: 0 % bei Warenausfuhr, beim internationalen Warentransport, bei Leistungen im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung von Waren, die zur Weiterverarbeitung eingeführt wurden sowie weitere in Art. 164 SteuerGB geregelte Tatbestände; 10 % auf Lebensmittel, Kinderwaren, periodische Druckerzeugnisse und medizinische Waren, usw. 18/118 auf Vorauszahlungen aus Lieferung und Leistung, beim Verkauf von Vermögensgegenstände, die mit MwSt erfasst wurden, u.a. Steuerperiode Die Steuerperiode ist das Quartal. Die Steuererklärungen müssen bis zum 20. Des Folgemonates eingereicht werden. MwSt-Ermittlung sowie Geltendmachung der Vorsteuer Die MwSt wird quartalsweise als prozentuales Verhältnis der Bemessungsgrundlage nach den entsprechenden Steuersätzen berechnet. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. dem Zeitpunkt der Leistung der Vorauszahlung für Lieferung und Leistung, wobei das früher eintretende Ereignis entscheidend ist. Die MwSt ist bis zum 20. eines jeden der drei der abgelaufenen Steuerperiode folgenden Monate in gleichen Teilen abzuführen. Es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen. Wird z.b. die MwSt durch einen Steueragenten abgeführt, ist die MwSt am Tag der Zahlung der Vergütung an den ausländischen Vertragspartner zu leisten. Auch bei der Wareneinfuhr ins russische Zollgebiet gelten Sonderregelungen für Zahlungsfristen, die u.a. vom gewählten Zollregime abhängen. Bei der Geltendmachung des Vorsteueranspruchs sind die allgemeinen Voraussetzungen zu beachten, dazu zählen: Vorliegen einer Faktura-Rechnung; ordnungsgemäße Erfassung von betreffenden Waren bzw. Leistungen; Benutzung von betreffenden Waren bzw. Leistungen in den MwSt-pflichtigen Umsätzen. Das SteuerGB kann zusätzliche Kriterien zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für einzelne Umsätze festlegen, z.b. müssen die Steuerpflichtigen bei der Einfuhr von Waren faktisch die MwSt als zusätzliche Voraussetzung zu den oben genannten Voraussetzungen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs erst einmal abführen. Es gelten besondere Regelungen für die Vorsteuererstattung für die Fälle, bei denen die Summe des Vorsteuerabzugs größer ist als die Summe der zu zahlenden MwSt. Eine solche Rückerstattung kann entweder im Wege der Aufrechnung gegenüber den zukünftigen MwSt-Zahlungen oder als Rückzahlung der zu viel gezahlten MwSt erfolgen. In der Regel prüft die Steuerbehörde die Begründetheit des beantragten Vorsteuerabzugs im Rahmen einer kameralen Steuerprüfung. Sofern Steuerrückstände (in Bezug auf MwSt und weitere föderale Steuern) bestehen, erfolgt die Rückerstattung durch Aufrechnung gegenüber diesen Rückständen. Andernfalls wird die Rückerstattung auf Antrag des Steuerpflichtigen entweder auf das Bankkonto des Steuerpflichtigen überwiesen oder auf zukünftige Steuerzahlungen angerechnet. Ab 2010 wurde eine Regelung eingeführt, die eine beschleunigte MwSt-Rückerstattung erlaubt. Vorsteuerüberhang Ein Vorsteuerüberhang, d.h. die in eingehenden Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer ist höher als die Umsatzsteuer, die in ausgehenden Rechnungen an Kunden enthalten ist, wird durch die Steuerbehörden in der Regel nicht erstattet, auch wenn dies gesetzlich nicht untermauert ist. Vor Gericht gewinnt meistens der Steuerpflichtige, er muss jedoch in der Regel durch drei Gerichtsinstanzen gehen, bevor die Steuerverwaltung tatsächlich eine Auszahlung tätigt. Besondere Regeln zur Bestätigung der Begründetheit von Vorsteuerabzügen gelten für Lieferungen und Leistungen beim Export sowie bei Anwendung des Steuersatzes von 0 %. Steuerpflichtige, die sowohl MwSt-pflichtige als auch nicht MwSt-pflichtige Umsätze erzielen, müssen eine getrennte Erfassung hinsichtlich der Eingangsmehrwertsteuer (durch die Vertragspartei des Steuerpflichtigen in Rechnung gestellte MwSt) aus diesen Umsätzen durchführen. Die Vorsteuerbeträge aus nicht MwSt-pflichtigen Umsätzen werden dem Unternehmen vom Fiskus nicht zurückerstattet und können durch Unternehmen als Kosten bei der Gewinnbesteuerung berücksichtigt werden. Folglich wird die MwSt als Vorsteuerabzug geltend gemacht, oder mit dem Preis der erworbenen Waren, Arbeiten und Dienstleistungen im Verhältnis verrechnet, in dem sie für die MwSt-pflichtigen oder nicht MwSt-pflichtigen Tätigkeiten verwendet werden. Dieses Verhältnis wird vom Wert der verladenen Waren oder Leistungen, die MwSt-pflichtig bzw. nicht MwSt-pflichtig sind, und dem Gesamtwert der Waren und Leistungen und Vermögensrechten bestimmt, die in der Steuerperiode veräußert wurden. Diese Regelung ist nicht anzuwenden, wenn der Anteil der Gesamtkosten zur Herstellung von Waren und Leistungen, deren Veräußerung nicht MwSt-pflichtig ist, 5 % der Gesamtproduktionskosten nicht übersteigt. Sofern die getrennte Erfassung nicht eingehalten wird, erfolgt die Ablehnung des Abzugs der gesamten Vorsteuer sowie die Ablehnung der Anerkennung der Vorsteuer als Kosten im Sinne der GewSt in der entsprechenden Steuerperiode. Steuerbefreiungen Art. 149 SteuerGB regelt abschließend diejenigen Umsätze, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Hierzu zählt u.a. - die Vermietung von Räumlichkeiten an ausländische Unternehmen, die in Russland akkreditiert sind; - die Veräußerung von GmbH-Anteilen, Wertpapieren und Grundstücken usw.

7 In einigen Fällen hat der Steuerpflichtige das Recht, auf Steuerbefreiungen zu verzichten. Dies kann vorteilhaft sein, da so der Vorsteuerabzug in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Der Steuerpflichtige kann auch von der Steuerpflicht befreit werden, wenn der Erlös des Steuerpflichtigen aus dem Verkauf von Waren oder Leistungen in den drei vorangegangenen Kalendermonaten insgesamt RUB 2 Millionen nicht übersteigt. Praktische Probleme bei der Vorsteuergeltendmachung Unredliche Geschäftspartner Zu den häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Steuerpflichtigen und den russischen Steuerbehörden zählen Fälle des Vorsteuerabzugs. Es kommt praktisch sehr oft zur Ablehnung des Vorsteuerabzugs durch die Steuerbehörden. Die Gründe hierfür sind u.a.: Fehlerhafte Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Akte etc.); Lieferung und Leistung an sog. unredliche Geschäftspartner und fehlende Sorgfalt bei der Auswahl des Vertragspartners; Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in der falschen Steuerperiode (besonders im Falle der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs durch Steueragenten); Fehlen einer getrennten Erfassung für MwSt-pflichtige und nicht Mwst-pflichtige Operationen; Abwesenheit von MwSt-pflichtigen Umsätze in der entsprechenden Steuerperiode. Die Steuerbehörden können den Vorsteuerabzug z.b. bei Rechtsgeschäften mit unredlichen Geschäftspartnern ablehnen, wenn der Steuerzahler nicht die nötige Sorgfalt bei der Auswahl des Geschäftspartners gezeigt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich vom Geschäftspartner keine Registrierungsdokumente und die Steueranmeldung hat vorlegen lassen und ggf. auch Vollmachten der Unterzeichner bzw. Nachweise über die Vertretungsberechtigung des Vertragsunterzeichners. Darüber hinaus wird auch verlangt, dass der Steuerpflichtige die Reputation und Zahlungsfähigkeit seiner Geschäftspartner prüft. Dies kann z.b. durch Einholung von Kreditauskünften erfolgen. Personalverwaltung und dokumentation Das russische Arbeitsrecht sieht eine Reihe von bürokratischen Regelungen im Bereich Personalverwaltung und Gehaltsermittlung vor. Typische Beispiele hierfür sind: - Bei Einstellung und Verlassen des Unternehmens oder Antritt des Urlaubs müssen neben den üblichen Dokumenten wie Arbeitsvertrag, Kündigung und Urlaubsantrag noch interne Anweisungen über diese Tatbestände angefertigt werden und durch den Generaldirektor unterschrieben werden. Hierfür gibt es vorgeschriebene Formblätter. - Für jeden Monat muss eine Matrix mit allen Kalendertagen und allen Mitarbeitern erstellt werden, in welche individuell Anwesenheits- und Abwesenheits- sowie Krankheitstage, etc. eingetragen werden. - Jeder Mitarbeiter muss ein so genanntes Arbeitsbuch besitzen. Darin muss der Arbeitgeber die Beschäftigungszeit, Position und den Grund des Verlassens des Unternehmens eintragen. Insgesamt hat der Arbeitsgeber ein Journal über alle Arbeitsbücher zu führen. - Kompliziert wird es, wenn ein Mitarbeiter Urlaub nehmen möchte. Für die Zeit des Urlaubs wird das Gehalt gesondert berechnet. Dies geschieht auf der Grundlage des durchschnittlichen Gehaltes der vergangenen zwölf Monate. Das heißt, Gehaltserhöhungen, Prämien, Provisionen oder ein 13. Monatsgehalt etc., das in den letzten zwölf Monaten vor Urlaubsantritt liegt, beeinflussen das Gehalt für die Urlaubszeit. Auch muss dem Mitarbeiter für die Urlaubszeit das entsprechende Gehalt bereits vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden. - Das Arbeitsgesetzbuch definiert, dass jedem Mitarbeiter mindestens 28 Kalendertage Urlaub gewährt werden müssen. Dies entspricht jedoch nicht immer vier Wochen und damit 20 Arbeitstagen. Durch geschickte Stückelung des Urlaubs können daraus durchaus mehr Tage werden. Grundsätzlich kann der Urlaub ins neue Jahr übertragen werden. Eine Rückstellungsbildung für diesen Aufwand ist jedoch nicht möglich. - In Prinzip ist es unmöglich, Überstunden durch zusätzliche Urlaubszeit auszugleichen. Wenn jedoch Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig sind, ist es dennoch möglich Überstunden durch zusätzliche Abwesenheit auszugleichen. - Flexible Arbeitsstunden sind in Prinzip nicht vorgesehen.

8 Buchhaltung, Controlling, Audit Die Buchhaltung muss nach einem festen, vorgeschriebenen Kontenplan geführt werden. Auch die Buchhaltungssätze sind vorgeschrieben. Dabei ist es eher so, dass Dokumente im System ausgefällt werden, und keine eigentlichen Buchhaltungssätze vorgenommen werden. Es wird das allgemein verbreitete Buchhaltungsprogramm 1C verwendet, welches sich de facto in einer quasi Monopolstellung befindet. Dies liegt insbesondere daran, dass es sehr eng an die steuerlichen Vorschriften angepasst ist und kurzfristige Änderungen sehr schnell integrieren kann. Updates sind jedes Quartal notwendig. Große Unternehmen benutzen insbesondere SAP, die Buchhalter bedienen sich jedoch oft nebenbei des 1C, insbesondere um Steuererklärungen zu erstellen und per Internet abzugeben. Die Buchhaltung wird sehr formalistisch geführt. Bis zum Jahre 2010 wurden Geschäftsvorfälle nicht dann gebucht, wann sie anfielen, sondern erst dann, wenn ein entsprechend unterzeichneter und gestempelter Beleg vorlag. Dies galt zb. auch dann, wenn Miete monatlich gebucht werden musste; auch wenn ein Mietvertrag vorlag, musst doch jeden Monat eine Abnahme der Miete erstellt und unterschrieben werden, ein sogenannter Akt, ansonsten konnte die Miete nicht verbucht werden. Bis 2011 waren Rückstellungen zwar laut Buchhaltungsrecht möglich (Wahlrecht), wurden de fakto jedoch nicht gebildet, da sie idr steuerlich nicht anzugsfähig waren. Da die Buchhalter eine sehr starke Tendenz hatten, die handelsrechtliche Buchhatltung der steuerlichen anzupassen, wurden Rückstellungen eben nicht gebildet. Ab 2011 wurde die auf Grund einer Änderung des Rechtes anders und Rückstellungen müssen jetzt gebildet werden. Es bleibt abzuwarten, wie dies in der Praxis gehandhabt wird. Reporting und International Standards Die die russischen Bilanzen auf Grund des vorhergesagten idr nicht aussagekräftig waren, mussten internationale Unternehmen für ihr Reporting Überleitungen schaffen. Devisenkontrolle Als Devisengeschäft gilt der Zahlungsverkehr mit dem Ausland, und zwar sowohl in ausländischer Währung als auch in Rubel. Zum 01. Juli 2006 sind die Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kapital in und nach Russland weitestgehend aufgehoben worden. Nicht aufgehoben sind die umfangreichen Melde- und Dokumentations-pflichten. Obligatorischer Währungsverkauf Seit dem 07. Mai 2006 ist der Zwangsumtausch von Valutaerlösen aufgehoben. Auch können Rubelbezüge unbegrenzt in andere Währung umgetauscht werden. Handelspass Bei jeder Transaktion mit einer nicht-russischen Gesellschaft (d.h. Gesellschaften im Ausland, aber auch Repräsentanzen und Niederlassungen von ausländischen Gesellschaften in Russland), die ein Volumen von USD Brutto überschreitet, muss für den Geldein- oder Geldausgang ein Handelspass angefertigt werden. Dies ist ein umfangreiches Dokument mit Fragebögen. Als Anlage ist jeweils der zugrunde liegende Vertrag und die konkrete Rechnung beizufügen. Soweit der Handelspass nicht erstellt wurde, blockiert die Bank das Geld. Devisen Offizielles Zahlungsmittel in Russland ist der Rubel. Alle Zahlungen, bar oder bargeldlos, dürfen innerhalb Russlands nur in Rubel abgewickelt werden. Verträge innerhalb Russlands dürfen jedoch trotzdem in anderer Währung (meistens US Dollar oder Euro) abgeschlossen werden, wichtig ist nur, dass die Zahlung letztendlich in Rubel stattfindet. Durch diese Praxis kommt es regelmäßig zu Währungskursdifferenzen zwischen dem Datum der Verbuchung, der Leistung und dem Zahlungsdatum. Dies hat sofort eine Verdopplung der Buchungssätze zur Folge.

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