Information zur Masterarbeit (MPH)

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1 Ziel: Mit der Masterarbeit hat die/der Studierende nach 14 der Prüfungsordnung zu zeigen, dass sie/er - auf Basis der im 4-semestrigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten- in der Lage ist, innerhalb einer festgelegten Frist eine wissenschaftliche Fragestellung selbständig zu erarbeiten. Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 21 ECTS-Punkte vergeben. Der Anteil der Note der Masterarbeit an der Abschlussnote des Studiums beträgt 30% (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung). Laufzeit: 16 Wochen innerhalb des 4. Semesters, in der Regel vom 01.April bis 31. Juli. Themenvergabe: Das Thema der Masterarbeit kann aus allen Themenbereichen des Masterprogrammes gewählt werden. Die/der Studierende hat die Möglichkeit eigene Themenvorschläge einzureichen. Betreuer: Die Masterarbeit wird in der Regel von der Person betreut, die das Thema der Arbeit anbietet. Wenn die Masterarbeit in einer Einrichtung/Institution außerhalb der LMU München durchgeführt wird, ist die Zustimmung des Prüfungsausschusses für die externe Betreuung einzuholen. Genehmigung: Für die Genehmigung des Themas der Masterarbeit ist das entsprechende Anmeldeformular auszufüllen (verfügbar auf dem Server mit dem Lehrmaterial), von dem/der Betreuer/in zu unterschreiben und fristgerecht (in der Regel vor Ende des 3. Semesters) einzureichen. Zusätzlich ist ein Kurzexposé einzureichen, das den Hintergrund und die Fragestellung des Themas sowie die geplante Bearbeitung mit entsprechenden Methoden aufzeigt. Die Prüfungskommission entscheidet über die Genehmigung des Themas und ordnet eine/n geeignete/n 2. Gutachter/in für das Thema zu. Master Kolloquium: Das Kolloquium zur Masterarbeit findet im vierten Fachsemester, nach Genehmigung der Themen, statt. Im Rahmen des Kolloquiums stellen die Studierenden die einzelnen Abschnitte Ihrer Arbeit vor und erhalten Ratschläge und Unterstützung für methodische Fragen und zur Erstellung der Arbeit als wissenschaftliches Publikationsmanuskript. Für das Master Kolloquium werden 6 ECTS-Punkte vergeben. Rückgabe des Themas: Laut 14 der Studien- und Prüfungsordnung besteht nur einmalig und nur innerhalb von zwei Wochen nach Genehmigung durch die Prüfungskommission die Möglichkeit, das Thema zurückzugeben. Form und Umfang: siehe Merkblatt Masterarbeit. Einreichung der Masterarbeit: Die Masterarbeit ist fristgemäß in drei gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich als elektronische Version (pdf) bei der Studiengangkoordination einzureichen. Mit der Abgabe der Arbeit hat der/die Studierende schriftlich zu versichern, dass er/sie seine/ihre Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hat. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Arbeit kann auch in Form eines Publikationsmanuskripts erstellt werden (vgl. Merkblatt zur Masterarbeit als Publikationsmanuskript). Das Manuskript kann jedoch erst nach dem Abschluss der Bewertung der Masterarbeit bei einem Verlag, einer Zeitschrift oder einer sonstigen Stelle eingereicht werden ( 14 Studien- und Prüfungsordnung). Für eine bereits vor Abschluss der Bewertung geplante Einreichung des Manuskripts ist eine Ausnahmegenehmigung beim Prüfungskommissionsvorsitzenden zu beantragen und zu begründen. Sperrvermerk: Enthält die Masterarbeit vertrauliche Daten, die noch nicht veröffentlicht werden können, ist ein Sperrvermerk durch den/die Betreuer/in zu beantragen. Wenn für eine Masterarbeit weder ein Sperrvermerk beantragt noch eine Veröffentlichung erfolgt ist, kann diese Arbeit erst nach Zustimmung des Absolventen von externen Personen eingesehen werden.

2 Bewertung: Die Masterarbeit wird durch den/die Betreuer/in der Arbeit und den/die 2. Gutachter/in beurteilt. Als Note der Arbeit wird der Mittelwert der beiden Bewertungen berechnet. Wenn eine/r der beiden Prüfenden die Arbeit schlechter als ausreichend (4,0) bewertet, ist die Masterarbeit nicht bestanden. Die Arbeit kann nur einmal zum nächstmöglichen Termin mit einer neuen Themenstellung wiederholt werden (Anlage 2 und 14 der Studien- und Prüfungsordnung). Disputation: Die Disputation (Umfang 3 ECTS) ist Bestandteil des Moduls Masterarbeit. Prüfungsgegenstand der Disputation ist die Masterarbeit. Der Anteil der Note der Disputation an der Abschlussnote des Studiums beträgt 5 % (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung). Eine nicht bestandene Disputation kann einmalig zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden ( 15 der Studien- und Prüfungsordnung). Publikationsregeln: Der/die Studierende ist Erstautor/in des Publikationsmanuskripts. Bei der Affiliation des/der Studierenden ist neben der die Masterarbeit betreuenden Einrichtung auch die Ausbildungsstätte, das Institut für Medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie (IBE) aufzuführen. Falls der/die Studierende die Veröffentlichung der Masterarbeit der betreuenden Einrichtung überlässt, wird befürwortet, dass der/die Studierende als Zweitautor/in genannt wird.

3 Merkblatt zur Masterarbeit Bitte beachten Sie auch die folgenden Studientyp-spezifischen Richtlinien: - Beobachtungsstudien ( - Randomisierte klinische Studien ( - Systematische Reviews und Meta-Analysen ( - Weitere (EQUATOR Library for Health Research Reporting : Gliederungsvorschlag für die Abschlussarbeit: 1. Titelblatt (Titel der Masterarbeit, "Masterarbeit vorgelegt von" Name des/der Autors/in, Nennung des Studiengangs, kooperierende Institutionen, Name des/der Betreuers/in, Ort, Abgabedatum) 2. Inhaltsverzeichnis 3. Einleitung Wissenschaftliche Hintergrundinformationen mit relevanter Literatur, aktueller Stand der Forschung Public Health-Relevanz und wissenschaftliche Relevanz des Themas / Verbesserung der wissenschaftlichen Evidenzlage Haupt-Fragestellung der Arbeit (Studienhypothese) 4. Methoden und Material Erläuterungen zu Studiendesign, Setting, Studienteilnehmern (Datenquellen, Stichprobengröße), Einfluss- und Zielgrößen sowie ggf. Beschreibung der Intervention Begründung und Beschreibung der gewählten statistischen Methoden 5. Ergebnisse Strukturierte Darstellung der Untersuchungsergebnisse Flussdiagramm zur Studie (Participant Flow), deskriptive Analysen, Outcome-Daten, Hauptergebnisse, weitere Analysen 6. Diskussion Limitationen, kritische Evaluation der angewandten Methoden Interpretation und Vergleich der Ergebnisse mit dem Stand der Literatur, aussagekräftige Schlussfolgerungen Public Health-Relevanz der Ergebnisse / Generalisierbarkeit Offene Fragestellungen, Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf 7. Zusammenfassung (ca. 1 Seite, in Form eines Abstracts) Kurze präzise Zusammenfassung der Hauptfragestellung und der wichtigsten Ergebnisse der Arbeit.

4 Strukturierte, informative und ausgewogene Zusammenfassung zu Studiendesign und Methoden, Ergebnissen und Schlussfolgerungen 8. Abkürzungsverzeichnis 9. Literaturverzeichnis (Zitierweise nach Vancouver Style Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 11. Anhang In einem technischen Anhang (CD-ROM) ist durch Bereitstellung der relevanten Unterlagen die Studiendurchführung zu dokumentieren. Sämtliche relevanten Informationen sind anzuhängen: Erhebungsmaterial wie z.b. Fragebögen, Prüfbögen (CRFs), Studien- und Auswertungsplan, Datenverzeichnis, Unterlagen zu Datenanalyse (z.b. sämtliche relevante Tabellen, SAS- bzw. R- Output und -Syntax, etc.) 12. Spezifikation des Eigenanteils, Erklärung über die selbständige Anfertigung der Arbeit Die Spezifikation des Eigenanteils am Manuskript ist zur Beurteilung der Masterarbeit notwendig. Es ist detailliert anzugeben, welchen Anteil am Manuskript der Kandidat und welchen andere Personen (Betreuer, Mitautoren) haben. Im nachfolgenden Schema wird deutlich, welche Spezifikationen nötig sind: Leistungsbereich Eigenanteil Anteil anderer Personen (wer, was, wie viel) Konzeption Feldarbeit Auswertung Manuskript 13. Lebenslauf

5 Merkblatt zur Masterarbeit als Publikationsmanuskript Für die Anfertigung der Masterarbeit als Publikationsmanuskript sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Es handelt sich um eine Zeitschrift mit einem unabhängigen Begutachtungsverfahren, deren Richtlinien zu beachten sind. Der / die Studierende ist Erstautor/in des Publikationsmanuskripts. Das Manuskript darf erst nach Abschluss der Bewertung der Masterarbeit bei einem Verlag, einer Zeitschrift oder einer sonstigen Stelle eingereicht werden. Es wird gebeten, nach der Veröffentlichung Belegexemplare oder eine pdf - Datei der Publikation der Studiengangskoordinationsstelle zukommen zu lassen. 1. Titelblatt (Titel der Masterarbeit, "Masterarbeit vorgelegt von" Name des/der Autors/in, Nennung des Studiengangs, kooperierende Institutionen, Name des/der Betreuer/in, Ort, Abgabedatum) 2. Inhaltsverzeichnis 3. Publikationsmanuskript (gemäß den Autorenrichtlinien der Zeitschrift) Bitte beachten Sie auch die folgenden Studientyp-spezifischen Richtlinien: - Beobachtungsstudien ( - Randomisierte klinische Studien ( - Systematische Reviews und Meta-Analysen ( - Weitere (EQUATOR Library for Health Research Reporting : 4. Ausführlicher Anhang In einem technischen Anhang (CD-ROM) ist durch Bereitstellung der relevanten Unterlagen die Studiendurchführung zu dokumentieren. Es müssen alle wichtigen Materialien, wie im allgemeinen Merkblatt zur Magisterarbeit aufgeführt, in den Anhang aufgenommen werden. Zusätzliche Auswertungsergebnisse, die im Rahmen des Publikationsmanuskripts nicht dargestellt werden konnten, sind ebenfalls im Anhang aufzunehmen und kurz zu erläutern. Die Autorenrichtlinien der Zeitschrift, in der die Arbeit publiziert werden soll, müssen angegeben werden. 5. Spezifikation des Eigenanteils, Erklärung über die selbständige Anfertigung der Arbeit Die Spezifikation des Eigenanteils am Manuskript ist zur Beurteilung der Masterarbeit notwendig. Es ist detailliert anzugeben, welchen Anteil am Manuskript der Kandidat und welchen ande-

6 re Personen (Betreuer, Mitautoren) haben. Im nachfolgenden Schema wird deutlich, welche Spezifikationen nötig sind: Leistungsbereich Eigenanteil Anteil anderer Personen (wer, was, wie viel) Konzeption Feldarbeit Auswertung Manuskript 6. Lebenslauf

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