226, 227 StGB. schwere Tatfolgen. 223 StGB - Grundtatbestand
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- Achim Melsbach
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1 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 1 Gründe für die Qualifizierung der 224 StGB 225 StGB 226, 227 StGB 340 StGB gefährliche Begehungsweise spezielle Opfer schwere Tatfolgen spezielle Täter 223 StGB - Grundtatbestand StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 2 Gefährliche gem. 224 StGB: Tatbestandsprüfung und Aufbauhinweise 1. Objektiver Tatbestand a) Grundtatbestand: 223 Abs. 1 StGB b) Qualifikation: 224 Abs. 1 StGB 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. 1 a) und 1 b) 2.
2 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 3 Gefährliches Werkzeug gem. 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB Grunddefinition Gegenstand, der nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen Hauptprobleme Einsatz von (bekleideten) Körperteilen Bewegung des Opfers gegen das Werkzeug Einsatz unbeweglicher Gegenstände z. B. Tritt mit Schuh z. B. Stoß gegen Mauer StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 4 Gemeinschaftliche Tatbegehung gem. 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB: Anforderungen an den Beteiligten auf jeden Fall erfasst umstr., ob auch erfasst Täter Mittäter Täter Teilnehmer + + aktives Verhalten am Tatort pro contra Wortlaut (Beteiligter); Gefahrerhöhung auch beim Mitwirken von Teilnehmern Wortlaut (gemeinschaftlich); Gefahrerhöhung nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken
3 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 5 Schwere gem. 226 StGB: Struktur der Vorschrift Verursachung einer schweren Folge ( 226 Abs. 1 Nr.1-3 StGB) 226 Abs. 1 StGB 226 Abs. 2 StGB 18 StGB wenigstens fahrlässig absichtlich oder wissentlich Fahrlässigkeit bedingter Vorsatz direkter Vorsatz Absicht StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 6 Reichweite des Begriffs Glied des Körpers in 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Auslegungsargumente - nur äußere, durch Gelenk verbundene Körperteile Systematisch: Funktionsverlust innerer Organe abschließend in Nr. 1 und 3 geregelt Wortlaut: Organ ist kein Glied auch innere Organe Teleologisch: Die Schädigung kann beim Verlust innerer Organe ebenso schwer sein wie beim Verlust äußerer Körperteile.
4 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 7 Schwere gem. 226 Abs. 1 Nr. 1-3 StGB: Merkmal der Dauerhaftigkeit: Hauptprobleme Möglichkeit der Beseitigung durch einen vom Opfer verweigerten Eingriff Kompensation durch Hilfsmittel Kriterium: Zumutbarkeit Kriterium: Art des Körperbezuges StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 8 mit esfolge gem. 227 StGB: Zusammenhang zwischen und esfolge 227 StGB Kausalität Äquivalenztheorie conditio-sine-qua-non-formel Fahrlässigkeit gem. 18 StGB Objektive Vorhersehbarkeit Pflichtwidrigkeitszusammenhang Unmittelbarkeitszusammenhang
5 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 9 Prüfung der mit esfolge gem. 227 StGB I. Tatbestandsmäßigkeit a) gem. 223 bis 226 StGB (Verweis auf die vorangegangene Prüfung) b) des Verletzten c) Verursachung des es durch die d) Objektive Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung ergibt sich aus vorsätzlicher ) e) Unmittelbarkeitszusammenhang II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Insbes. subjektive Fahrlässigkeit StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 10 und esfolge gem. 227 StGB Verursacht der Täter durch die den der verletzten Person...? 1. Auf jeden Fall erfasst: 2. Zweifelhaft, ob auch erfasst: serfolg shandlung
6 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 11 mit esfolge, 227 StGB - Reichweite des Unmittelbarkeitszusammenhangs zwischen und esfolge - eindeutig unmittelbar Opferverhalten Noch unmittelbar? psych. Reaktion Verhalten Dritter StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 12 Beteiligung an einer Schlägerei, 231 Abs. 1 StGB Wer sich an einer Schlägerei... beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung... bestraft,......wenn durch die Schlägerei... der eines Menschen oder eine schwere ( 226) verursacht worden ist. Tatbestandsmäßiges Rechtsfolge Objektive Bedingung der Verhalten Strafbarkeit I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Objektive Bedingung der Strafbarkeit V. Rechtsfolge
7 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 13 Zeitphasen der Beteiligung an einer Schlägerei gem. 231 StGB klarer Anwendungsfall von 231 Schlägerei Beteiligung Eintritt der schweren Folge Eintritt der schweren Folge problematisch Schlägerei Beteiligung Eintritt der schweren Folge Schlägerei Beteiligung
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