Vorlage zur Beschlussfassung

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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe der öffentlichen Sportfläche Sportplatz Pfeilstraße im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und für Investitionen im Sportanlagenbestand. Verfahren gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Der Senat von Berlin SenInnSport IV C 25 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe der öffentlichen Sportfläche - Sportplatz Pfeilstraße - im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und für Investitionen im Sportanlagenbestand. Verfahren gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz A. Problem: Es handelt sich um einen ungedeckten Sportstandort ( m²) in der Pfeilstraße 3-8 in Berlin, der sich inmitten eines großzügig von Stadtvillen geprägten Wohnumfeldes befindet. Die Sportanlage ist wegen ihrer Ausstattungsmängel stark eingeschränkt nutzbar. Sie besteht aus einem Tennen-Großspielfeld mit veralteter Trainingsbeleuchtung und einem wegen baulicher Mängel nur als WC-Anlage noch nutzbaren Funktionsgebäude (Gebäudewert ca ). Der Platz wird derzeit von einem Verein (Borussia Pankow 1960 e.v.) und einer weiteren Freizeitsportgruppe genutzt. Punktspiele und Schulsport finden nicht statt. Der Bezirk hat beschlossen (Nr. Vl-249/2007 vom ), den Fußballhartplatz in der Pfeilstraße nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin als bezirkliche Einrichtung aufzugeben und zum Ausgleich der wegfallenden Sportfläche die Sportanlage Pichelswerder Straße 7 zwecks Erhöhung des Nutzungsumfangs zu modernisieren. Bei dem beabsichtigten Verkauf handelt es sich im Sinne des Sportförderungsgesetzes (SportFG) um die Aufgabe einer öffentlichen Sportfläche. Diese setzt nach 7 Abs. 2 SportFG die Feststellung eines überwiegenden öffentlichen Interesses an einer anderen Nutzung und die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe der öffentlichen Sportfläche voraus. Der Bezirk - Abteilung Gesundheit, Soziales, Schule und Sport - hat am den Antrag zur Aufgabe gemäß SportFG gestellt. B. Lösung: Der Bezirk begründet seine Abwägung wie folgt: Die beiden ca.600 m voneinander entfernt gelegenen Sportplätze Pfeilstraße und Pichelswerder Straße befinden sich in einem qualitativ schlechten Zustand Der Bezirk gibt das Grundstück Pfeilstraße an den Liegenschaftsfonds ab und wird dadurch in die Lage versetzt, aus den Verkaufserlösen durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen auf dem Standort Pichelswerder Straße einen um gut 50% erweiterten Kapazitätsumfang entstehen (zu lassen). Gleichzeitig erfahren die wintertauglichen Plätze in der näheren Umgebung eine erhebliche Entlastung. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 13. Juli 2007 unter Verweis auf Nr AV 24 LHO (Zustimmung zu Baumaßnahmen u.a.m.) die Aufstellung von Planungsunterlagen für die Baumaßnahme Aufwertung der Sportanlage Pichelswerder Straße 7 zugelassen. Vereinbart ist, dass die Maßnahme - Gesamtfinanzierungsaufwand Seite 1 von 5

3 ca. 1,2 Mio. -, da sie nicht in die I-Planung eingestellt ist, vom Bezirk gegen Zusage einer Basiskorrektur in Höhe von bis zu 1,2 Mio. vorfinanziert wird. Über diesen Betrag hinaus ergibt sich nach Entwidmung gemäß SportFG 7 Abs.2 des Sportgrundstücks Pfeilstraße und dessen Übertragung an den Liegenschaftsfonds auf Basis der Nr. 9.2 AV zu 26a LHO zu Gunsten des Bezirks eine 20 %ige Erlösbeteiligung über den Restbetrag (Kaufpreis abzüglich gedeckelte Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 1,2 Mio. ). Die Aufgabe des Sportplatzes Pfeilstraße wird im Konsolidierungskonzept des Bezirks berücksichtigt. Der Bezirk muss somit keine eigenen Mittel aufwenden, um das Ersatz-Vorhaben Sportplatz Pichelswerder Straße zu realisieren. Ebenso verursacht der Rückbau der Sportstätte Pfeilstraße dem Bezirk keine Kosten, dient vielmehr dessen Schuldenabbau. In der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG am haben die Vertreter des organisierten und des Schulsports Landessportbund Berlin (LSB), Bezirkssportbund (BSB) Pankow, das Amt Schule und Sport sowie SenBildWissForsch/Schulaufsicht der Aufgabe des Sportplatzes Pfeilstraße zugunsten von Maßnahmen zur Steigerung der Nutzungskapazität der Sportanlage Pichelswerder Straße zugestimmt. Die künftige Nutzung für den aufzugebenden Sportstandort regelt 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise, Hauptnutzungsart Wohnen, zulässig. Der Senat hat mit Beschluss S-761/2007 vom Einbringung von Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (LFB) im Wege der Nachbestückung nach Neukonzeption (1. Tranche-Konsensgrundstücke/12) - der Vermarktung des Sportgrundstücks Pfeilstraße 3-8 in Berlin zugestimmt. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe der öffentlichen Sportfläche wird erbeten. C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung: Ohne Aufgabe des Sportplatzes Pfeilstraße können die für die Funktionsfähigkeit beider veralteter Sportanlagen notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht finanziert werden. Die Konzentration der Mittel auf eine der beiden Sportanlagen, die sportlich weit vielfältiger nutzbare und attraktivere an der Pichelswerder Straße, steigert deren Nutzungskapazität, so dass an der Aufrechterhaltung des Sportplatzes Pfeilstraße künftig kein Bedarf mehr besteht und Investitionen dort insofern nicht zu vertreten wären. D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen: keine E. Gesamtkosten: Der Rückbau der Sportstätte Pfeilstraße verursacht dem Land Berlin keine Kosten. Das Grundstück wird wie es steht und liegt von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG vermarktet. F. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: keine G. Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 2 von 5

4 Der Senat von Berlin InnSport -IV C 25- Tel.: 9027 (926) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe der öffentlichen Sportfläche - Sportplatz Pfeilstraße - im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und für Investitionen im Sportanlagenbestand. Verfahren gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Aufgabe der öffentlichen Sportfläche - Sportplatz Pfeilstraße - im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und zur Finanzierbarkeit von Investitionen im Sportanlagenbestand wird gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zugestimmt. A. Begründung: Die Voraussetzungen entsprechend 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind erfüllt, da das öffentliche Interesse an der Veräußerung bzw. Aufgabe der öffentlichen Sportfläche in der Pfeilstraße, überwiegt. Dieses wird wie folgt begründet: Gemäß Bezirksamts-/BVV-Beschluss vom am / gibt der Bezirk das Grundstück des nur noch eingeschränkt nutzbaren Sportplatzes in der Pfeilstraße 3-8 in Berlin an den Liegenschaftsfonds ab und wird dadurch in die Lage versetzt, aus den Verkaufserlösen den Sportplatz an der Pichelswerder Straße bedarfsgerecht herzurichten. Durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen auf diesem 600 m entfernt gelegenen Standort wird eine Nutzungssteigerung um gut 50% angestrebt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 13. Juli 2007 unter Verweis auf Nr AV 24 LHO (Zustimmung zu Baumaßnahmen u.a.m.) die Aufstellung von Planungsunterlagen für die Baumaßnahme Aufwertung der Sportanlage Pichelswerder Straße 7 zugelassen. Eine Basiskorrektur nach Kaufpreiseingang in Höhe von bis zu 1,2 Mio. zur Finanzierung der Maßnahme ist vereinbart. Der Bezirk muss keine eigenen Mittel aufwenden, um das Ersatzvorhaben Sportplatz Pichelswerder Straße zu realisieren. Ebenso verursacht der Rückbau der Sportstätte Pfeilstraße dem Land Berlin keine Kosten. Das Grundstück wird wie es steht und liegt von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG vermarktet. Die künftige Nutzung für den aufzugebenden Sportstandort regelt 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise, Hauptnutzungsart Wohnen, zulässig. Der Senat hat mit Beschluss S-761/2007 vom Einbringung von Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung nach Neu- Seite 3 von 5

5 konzeption (1. Tranche-Konsensgrundstücke/12) - der Vermarktung des Sportgrundstücks Pfeilstraße zugestimmt. In der Anhörung gemäß 7 Abs. 4 SportFG am haben die Vertreter des organisierten und des Schulsports Landessportbund Berlin (LSB), Bezirkssportbund (BSB) Pankow, das Amt Schule Sport sowie SenBildWissForsch/Schulaufsicht der Aufgabe des Sportplatzes Pfeilstraße zugunsten von Maßnahmen zur Ausweitung der Nutzungskapazität in der Sportanlage Pichelswerder Straße zugestimmt. B. Rechtsgrundlage: 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes vom 6. Januar 1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195). C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Keine D. Gesamtkosten: Der Rückbau der Sportstätte Pfeilstraße verursacht dem Land Berlin keine Kosten. Das Grundstück ist wie es steht und liegt von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu vermarkten. E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Keine F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Einnahmen aus dem Verkauf der Liegenschaft werden vom Liegenschaftsfonds nach Maßgabe der Abführungsverpflichtung aus dem Treuhandverhältnis an den Landeshaushalt abgeführt. Nach Eingang des Kaufpreises erfolgt eine Basiskorrektur in Höhe von bis zu 1,2 Mio. für die durch den Bezirk vorzufinanzierende Investitionsmaßnahme Modernisierung des Sportstandortes Pichelswerder Straße. Nach Übertragung des Grundstücks an den Liegenschaftsfonds erhält der Bezirk auf Basis der Nr. 9.2 AV zu 26a LHO eine 20 %ige Erlösbeteiligung aus dem Restbetrag (Kaufpreis abzüglich gedeckelte Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 1,2 Mio. ). Die Aufgabe der Sportfläche entlastet den Haushalt des Bezirks Pankow von Ausgaben in Höhe von insgesamt pro Jahr: bei den Bewirtschaftungsausgaben (5.739 ) bei den Ausgaben für laufende bauliche Unterhaltung incl. Grünpflege (9.069 ). b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 10. Juni 2008 Regierender Bürgermeister Kaus Wowereit Der Senat von Berlin Senator für Inneres und Sport Dr. Ehrhart Körting Seite 4 von 5

6 Sportplatz Pfeilstraße und Sportplatz Pichelswerder Straße in Berlin-Pankow Sportplatz Pfeilstraße Sportanlage Pichelswerder Straße Seite 5 von 5

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