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3 1. Bisherige Gesetzesänderungen

4 Welche Daten müssen Kreditinstitute bereits melden? Seit 1999: Meldung der Freistellungsaufträge an Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Seit 2002: Meldung der steuerfrei ausgezahlten Beträge ihrer Kunden aufgeschlüsselt nach Zinsen und Dividenden an BZSt. Online-Zugriff der FÄ.

5 Seit 2004 Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne Kann vom FA zur Aufklärung angefordert werden aber nicht erzwungen Bei Nichtmitwirken Ermittlungen des FA, seit 2005 Kontenabruf

6 2. Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit Kontenabrufverfahren

7 Kontenabrufverfahren Seit (Nach Ablauf der Abgabemöglichkeit einer Strafbefreienden Erklärung) keine zentrale Datenbank Bereithaltung der Daten beim jeweiligen Kreditinstitut Banken melden Konten an BaFin Anfrage FA bei BZSt, BZSt kann über BaFin Konten bei allen Banken abrufen. Banken erfahren nicht, auf welche Daten die Behörden zugreifen Ca. 500 Mio. Konten und Depots bei BaFin gemeldet Ziel: Ab August 2007 bis zu 500 Kontoabfragen pro Stunde durch die FÄ selbst online möglich.

8 Wann kann ein FA abrufen? Wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den StPfl. nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Der Abruf steht im Ermessen der Finanzbehörde es genügt, wenn aufgrund konkreter Momente oder allgem. Erfahrungen ein Kontenabruf angezeigt ist. Ist gerichtlich überprüfbar

9 Welche Daten sind abrufbar? Kontonummer Tag der Eröffnung und Auflösung des Kontos oder Depots Name, Geburtsdatum und Anschrift Angaben über weitere Kontoberechtigte Nicht: Kontostände und bewegungen! Alle Konten seit April 2003, die nicht mind. 3 Jahre gelöscht sind. Anders bei Verdacht auf Steuerstraftat

10 Erfolgen Kontoabrufe heimlich? FA soll zunächst dem Beteiligten Gelegenheit zur Auskunft über seine Konten und Depots geben, es sei denn, der Ermittlungszweck wäre dadurch gefährdet. Hat sich durch Kontenabruf herausgestellt, dass der Stpfl. Konten und Depots nicht angegeben hat, wird er damit konfrontiert und dadurch über Kontenabruf informiert. Wenn Kontenabfrage ergebnislos, weil Übereinstimmung mit Angaben des Stpfl., dann Information über Kontenabruf im Steuerbescheid

11 Können auch andere Behörden Konten abrufen? Ja, wenn in deren Gesetze auf einkommensteuerliche Begriffe abgestellt wird (z.b. Einkommen ) Vor allem: Sozialhilfe (Anrechnung Einkünfte) Sozialversicherung (Einkünfte) Ausbildungsförderung (Bafög) und Aufstiegsförderung Wohngeld Erziehungsgeld

12 3. EU-Zinsrichtlinie bzw. Zinsinformationsverordnung

13 Grundsätze I Alle EU-Staaten melden seit die dort erzielten Kapitalerträge auf Konten und Depots Nicht meldepflichtig: Wertpapierverkäufe Dividenden, Einkünfte aus Aktienfonds Erträge aus Lebensversicherungen Fonds mit Rentenanteil von max. 40 %

14 Grundsätze II Angabe der Bankdaten, Name und Anschrift, ggf. dt. StNr. (muss seit 2004 in EU angegeben werden) Ausnahme: Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Monaco behalten anonym Quellensteuer ein, die bei ESt angerechnet werden kann (bis 2007: 15 %, ab 2008: 20 %, ab 2011: 35 %) Vermeidung Quellensteuer durch freiwillige Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren Ab 2006 müssen Banken in EU-Ländern (außer Luxemburg) bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Auskunft über Kontobewegungen geben. Selbstanzeige nicht mehr möglich.

15 4. Weitere Informationsquellen

16 Kontrolle der Rentenbesteuerung ab 2005 Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherer müssen sämtliche Rentenzahlungen ab lückenlos an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden Wg. 50 % Besteuerung der Rente erfahren FÄ auch von den anderen Einkünften der Rentner (Anforderung von Steuererklärungen). Alte Jahre? Bisher konnten keine Meldungen an ZfA erfolgen, da die notwendigen Steueridentifikationsnummern noch fehlen Frage der Zeit

17 Sonstige Quellen der Finanzämter u.a.: Zoll: Meldepflicht an Wohnsitzfinanzämter bei Papieren ausländischer Banken oder Bargeld über EUR. Ab müssen Reisende Bargeld ab EUR deklarieren Geldwäschegesetz: Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler, Einzelhändler und Banken müssen Barzahlungen ab EUR melden Bauämter melden genehmigte Bauobjekte an FA des Architekten und des Bauherrn Notare melden Verkäufe von Grundbesitz und GmbH- Anteilen Nachlassgerichte und inländ. Banken sowie deren Zweigstellen im Nachbarland informieren über Testament und Vermögen des Verstorbenen.

18 EU-Länder melden Kapitalerträge Renten-/Lebensversicherer, Nachlassgerichte und Notare melden Erbschaften, Immobilienverkäufe steuerpflichtige Erträge Kontrollmitteilung Geldwäschegesetz Zoll Rechtsanwälte Einzelhändler Bauämter Im Visier der öffentlichen Hand Finanzamt Steuererklärung Nachforderung Bürger Konten Depots Banken meldet steuerfreie Zinsen, Dividenden und Kontoabrufdaten Sozialamt, Gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung, Bafög-Amt, Wohngeldund Erziehungsgeldstelle melden steuerfreie Zinsen und Dividenden Bundeszentralamt für Steuern bei Kontoabruf Kontodaten Meldet bei Anfrage Konten bei allen Banken melden Konten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

19 Was können wir tun? Steuererklärung vollständig anfertigen Anlagen im Ausland prüfen (Zinsanlagen?) Steuerbescheid prüfen: Wurde Kontenabfrage gemacht? FA kennt zwar Konten, aber keine Bewegungen Sie wissen: Im Visier des FA Bei gezielter Nachfrage des Finanzamts nach Konten oder Depots: Richtigstellen (Selbstanzeige), aber nur in Zusammenarbeit mit Steuerberater Straffreiheit wenn: alle Einnahmen lückenlos, Steuern pünktlich nachbezahlt Bei alten Jahren: Verjährung prüfen (5 bzw. 10 Jahre)

20 Fazit: Die öffentliche Hand befindet sich meistens in unseren Taschen. (Ilona Bodden)

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