Lärmaktionsplan der Stadt Recklinghausen

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1 Lärmaktionsplan der Stadt Recklinghausen gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz vom in Zusammenarbeit mit ACCON GmbH Gewerbering Greifenberg

2 Stadt Recklinghausen Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Recklinghausen ist wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt des gleichnamigen Kreises und liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebietes und südlich zum Münsterland. Im Norden ist die Stadt durch Grün- und Waldflächen mit den Nachbarstädten verbunden und im Süden verläuft die Emscher zur Nachbargemeinde. Recklinghausen ist als Mittelzentrum definiert. Die nächsten Oberzentren sind Dortmund, Bochum und Essen. Durch die Nähe zum Autobahnnetz (A2 und A43) und durch die gute Anbindung an den Schienenverkehr sind diese Städte schnell zu erreichen. Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 2 25,6 Mio. West-Ost im südlichen Teil des Stadtgebietes A 43 25,6 Mio. Nord-Süd im westlichen Teil des Stadtgebietes B 225 6,6 Mio. Nord-Süd im westlichen Teil des Stadtgebietes L 524 7,1 Mio. Wallring L 551 6,7 Mio. Nord-Süd und West-Ost durch das Stadtgebiet L 622 9,2 Mio. West-Ost im westlichen Teil des Stadtgebietes L 628 6,9 Mio. Nord-Süd im östlichen Teil des Stadtgebietes Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Wanne-Eickel Münster Nord-Süd durch das Stadtgebiet Flughafen Name Bewegung/a Lage Düsseldorf Südwestlich der Stadt, 65 km entfernt 1

3 Zuständige Behörde Stadt Recklinghausen Fachbereich 61 Planen, Umwelt, Bauen Westring Recklinghausen Gemeindeschlüssel: Verweis auf Ort der Veröffentlichung (z.b. Internetseite) Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a-f des BImSchG. Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der Richtlinie 2002/49/EG Die Auslösewerte für die Aktionsplanung wurden von der Stadt Recklinghausen gemäß Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt auf L DEN = 70 db(a) L Night = 60 db(a) 2

4 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Hauptverkehrsstraßen Die Fassadenpegel wurden auf Grundlage von vereinzelten Aktualisierungen im Straßendatensatz berechnet. Die im folgenden genannten Zahlen weichen daher von den von der LANUV veröffentlichten Zahlen ab. Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über über 70 0 Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen (entsprechen den vom LANUV veröffentlichten Zahlen) L DEN db(a) Fläche km² Wohnungen über 55 bis 65 21, über 65 bis 75 5, über 75 1,6 304 Summe 28, Haupteisenbahnstrecken Die Fassadenpegel wurden auf Grundlage von eigenen Berechnungen ermittelt. Die im folgenden genannten Zahlen weichen daher von den vom EBA veröffentlichten Zahlen ab. Geschätzte Zahl der von Lärm an Haupteisenbahnstrecken belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Schienenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Schienenlärm über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über über Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm an Haupteisenbahnstrecken belasteten Fläche und Wohnungen (entsprechen den vom EBA veröffentlichten Zahlen) L DEN db(a) Fläche km² Wohnungen über 55 bis 65 8, über 65 bis 75 2,4 383 über 75 0,7 43 Summe 11,

5 Fluglärm Von Fluglärm durch Großflughäfen i.s. der Gesetzgebung sind keine Einwohner in Recklinghausen betroffen. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Hinweis: Für eine Bewertung der Lärmsituation können die Angaben in den vorhandenen Regelwerken zur Orientierung herangezogen werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung entsteht nicht. Durch Straßenverkehr belastete Anwohner: Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen (L DEN > 70 db(a)) ausgesetzt und Menschen sind nachts sehr hohen Belastungen (L Night > 60 db(a)) ausgesetzt Menschen sind ganztägig hohen Belastungen (L DEN > 65 db(a)) ausgesetzt und Menschen sind nachts hohen Belastungen (L Night > 55 db(a)) ausgesetzt. Durch Schienenverkehr belastete Anwohner: 300 Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen (L DEN > 70 db(a)) ausgesetzt und 740 Menschen sind nachts sehr hohen Belastungen (L Night > 60 db(a)) ausgesetzt Menschen sind ganztägig hohen Belastungen (L DEN > 65 db(a)) ausgesetzt und Menschen sind nachts hohen Belastungen (L Night > 55 db(a)) ausgesetzt. Die Lärmprobleme (Hot Spots) und verbesserungsbedürftigen Situationen wurden durch die Analyse der Lärmkarten, Konfliktkarten, Betroffenenstatistiken und mit Hilfe eines speziellen Lärmbewertungsmaßes (Noise Score) differenziert ausgewertet. Details hierzu können dem Gutachten zum Lärmaktionsplan (Anlage 2) entnommen werden. Zusammengefasst kann festgestellt werden: Straßenverkehrslärm Im Gebiet der Stadt Recklinghausen bestehen Lärmprobleme in folgenden Bereichen (Überschreitungen der Auslösewerte und gleichzeitig hohe Einwohnerdichte): Innenstadtring (L 524) Herzogswall, Kurfürstenwall, Grafenwall, Kaiserwall, Königswall Hohenzollernstraße und Hertener Straße (L 551) von der Ludwig-Richter-Straße bis zur Herner Straße Herner Straße (L 551) von der Hohenzollernstraße bis zum Beckbruchweg Kunibertistraße, Dortmunder Straße und Castroper Straße (L 610 und L 628) von Am Sandershof bis zum Holunderweg Herner Straße (L 551) von den Bahngleisen bis zur BAB 2 Bochumer Straße (L 551) von Grullbadstraße bis Uferstraße 4

6 Verbesserungsbedürftige Situationen liegen in folgenden Bereichen vor (Überschreitungen der Auslösewerte): Akkoallee (L 622) im Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zum Autobahnkreuz BAB 2 von Waldstraße bis Erlenweg Schienenverkehrslärm Im Gebiet der Stadt Recklinghausen bestehen Lärmprobleme in folgenden Bereichen (Überschreitungen der Auslösewerte und gleichzeitig hohe Einwohnerdichte): - Bereich um Hauptbahnhof Kaiserwall bis Franz-Bracht-Straße / Oerweg - Gleisabschnitt zwischen Hubertusstraße und der südlich querenden Bahnstrecke (Kreuzungsbereich Herner Straße) - Gleisabschnitt zwischen Autobahn BAB 2 und Vinckestraße Verbesserungsbedürftige Situationen liegen in folgenden Bereichen vor (Überschreitungen der Auslösewerte): - Im Bereich des Südbahnhofs (Hochlarmarkstraße) - Stadtteil Speckhorn - Stadtteil Börste 5

7 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Offenlegung des Lärmaktionsplanentwurfs für die Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom bis zum Die Planunterlagen waren im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen im Technischen Rathaus, Westring 51, Recklinghausen, im Raum 210/211 ausgelegt. Jeweils von Montag bis Mittwoch und Freitag konnten die Planunterlagen von 8.00 bis Uhr, Donnerstag von 8.00 bis Uhr eingesehen werden. Es bestand die Möglichkeit, auf entsprechenden Vordrucken eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abzugeben. Zum gleichen Zeitpunkt konnten sich die Bürger, Fachbereiche der Stadtverwaltung und die Träger öffentlicher Belange über den Lärmaktionsplanentwurf im Internet informieren und per , Brief oder persönlich Anregungen und Bedenken vorbringen. (Zusammenfassende Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen siehe Anlage 1.) 6

8 Stadt Recklinghausen Lärmaktionsplan Maßnahmenkonzept Bereits vorhandene bzw. in Bau befindliche Maßnahmen zur Lärmminderung Aufbringung von lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 D auf der Hertener Straße zwischen Paulusstraße und Wallring Aufbringung von lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 D auf der Dortmunder Straße zwischen Hinsbergstraße und Ostcharweg Förderung des Radverkehrs Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung M1: Austausch des Fahrbahnbelags gegen LOA 5 D im Zuge einer Straßensanierung 1) L 551 Hohenzollernstraße Teilbereich von Hertener Straße bis Herner Straße 2) L 628 Castroper Straße Teilbereich von Dortmunder Straße bis Dordrechtring 3) L 551 Herner Straße Teilbereich von Bruchweg bis Beckbruchweg 4) L 551 Herner Straße von DB-Brücke Hallenbad bis Hohenhorster Weg / Blitzkuhlenstraße 7

9 Stadt Recklinghausen Lärmaktionsplan Langfristige Strategie der Lärmminderung Auf den dargestellten Abschnitten soll durch Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ganztags auf 30 km/h oder durch Austausch des Fahrbahnbelages gegen LOA 5 D die Lärmbelastung reduziert werden. 8

10 Weitere Strategien zur Lärmminderung: Weitere Förderung des Radverkehrs Förderung des ÖPNV Parkleitsystem Verflüssigung des Verkehrs durch Lichtsignalanlagen-Koordinierung Mobilitätsmanagement Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität in Recklinghausen Maßnahmen von Straßen.NRW geplanter sechsstreifiger Ausbau der A Verbesserung des Schallschutzes entlang der Ausbaustrecke 9

11 Formelle und finanzielle Informationen Finanzielle Informationen M1: Sanierung des Straßenbelags mit lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 D die Kosten einer Fahrbahndeckschicht aus LOA 5 D entsprechen weitgehend denen der herkömmlichen Deckschichten, insofern sind dem Lärmschutz nur geringe Mehrkosten zurechenbar. Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung) Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. Erwartete Auswirkungen Die Reduzierung der Zahl der Einwohner, die in Wohnungen leben, vor deren Fenstern Fassadenpegel von L DEN > 70 db(a) oder von L Night > 60 db(a) auftreten, ist abhängig von der Art und dem Umfang der zukünftig durchzuführenden Maßnahmen. 10

12 Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Zusammenfassende Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen Untersuchungsbericht zur Lärmaktionsplanung 11

13 Anlage 1 Zusammenfassende Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen Bürgerbeteiligung Ergebnis der Offenlage Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung gingen Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft in Form von schriftlichen Mitteilungen als Brief oder bzw. handschriftlich nach persönlichem Erscheinen ein. Insgesamt kamen während der Zeit der Offenlage 16 Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme. 3 Bürger nahmen von dem Angebot Gebrauch, ihre Stellungnahme auf dem Vordruck zu formulieren, 2 Bürger brachten ihre Anregungen und Bedenken per Brief vor, 15 Bürger per . Die eingegangenen Bedenken und Anregungen lassen sich inhaltlich differenzieren nach: a) Anmerkungen, die die Lärmaktionsplanung der 1. Stufe betreffen. b) Anmerkungen, die die Lärmaktionsplanung erst in der nächsten Stufe betreffen (Straßen und Eisenbahnlinien mit geringerer Verkehrsbelastung). c) Anmerkungen, die nicht die Lärmaktionsplanung betreffen (z.b. Lärm durch Maschinen, Geräte und Fahrzeuge für die Straßenreinigung oder Gewerbelärm) Hinweise diesbezüglich wurden jedoch an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet. Fachbereichsbeteiligung Ergebnis der Offenlage Verwaltungsintern wurden 14 Fachbereichen der Entwurf des Lärmaktionsplans während der Zeit der Offenlage zugesandt und Gelegenheit gegeben, die Belange zu prüfen und zu den Inhalten Stellung zu nehmen. Es antworteten 9 Fachbereiche, 4 davon meldeten Fehlanzeige. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Ergebnis der Offenlage Die Träger öffentlicher Belange wurden während der Zeit der Offenlage ebenfalls angeschrieben. Ihnen wurde eine CD mitgeschickt, auf der sich alle relevanten Unterlagen befanden und Gelegenheit gegeben, zu den Inhalten Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 11 Stellen als Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 2 Stellen nicht geantwortet, 2 sahen sich nicht als Träger öffentlicher Belange, 2 hatten keine Bedenken oder teilten Ihre allgemeine Zustimmung mit und 5 reichten eine kritische Stellungnahme ein. Anlage 1, Seite: 1

14 Maßnahme Austausch des Fahrbahnbelags gegen LOA 5 D im Zuge einer Straßensanierung Der Einsatz des lärmoptimierten Asphalts LOA 5 D ist grundsätzlich möglich. Hierbei sind je nach Sanierungsbedarf verschiedene Zeiträume zu unterscheiden. Kurzfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) können folgende Teilbereiche umgesetzt werden: 1. Teilbereich Hohenzollernstraße von Hertener Straße bis Herner Straße 2. Teilbereich Herner Straße von Bruchweg bis Beckbruchweg 3. Teilbereich Herner Straße von DB-Brücke Hallenbad bis Hohenhorster Weg / Blitzkuhlenstraße 4. Teilbereich Castroper Straße von Dortmunder Straße bis Dordrechtring Langfristig können weitere Teilbereiche der Herner und Bochumer Straße, der Castroper Straße, der Hertener Straße sowie der Akkoallee umgesetzt werden. Die Maßnahme wird im LAP gesplittet und mit zeitlicher Staffelung aufgenommen. Von den Bürgern wurde außerdem gefordert andere Straßen (z. B. Dorstener Straße, Westfalenstraße) ebenfalls mit lärmoptimiertem Asphalt auszustatten. Bei anstehenden Fahrbahnsanierungen wird der Einbau eines LOA auf diesen Streckenabschnitten überprüft. Maßnahme Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 km/h ist gemäß Lärmschutz-Richtlinien StV genehmigungsfähig. Der Abschnitt Akkoallee wurde bei der Maßnahme Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herausgenommen, da hier Aufwand und lärmmindernde Wirkung in keinem Verhältnis stehen und der Straßenbaulastträger keine Möglichkeit für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung sieht. Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurden Bedenken geäußert, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu einer deutlich reduzierten Leistungsfähigkeit der Straßen führen und diese Geschwindigkeitsreduzierungen zu Verdrängungseffekten auf das nachgelagerte Straßensystem führen könnten. Umschaltung der Lichtsignalanlagen auf Grüne-Welle bei 30 km/h gestaltet sich auf einigen Streckenabschnitten als sehr schwierig, bzw. als sehr kostenintensiv. Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurde von den Betreibern des ÖPNV darauf hingewiesen, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Auswirkungen auf den Fahrplan hat und evtl. ein zusätzlicher Fahrzeugaufwand mit den entsprechenden Kosten entsteht. Eine vorzeitige Information im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahmen ist daher erforderlich. Anlage 1, Seite: 2

15 Maßnahme Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h auf der BAB 2 Zuständig für die Umsetzung dieser Maßnahme wäre als Straßenverkehrsbehörde die Bezirksregierung Münster. Diese lehnt die Umsetzung ab. Auch Straßen.NRW gibt kein Einvernehmen für die Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurden Bedenken geäußert, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2 auf 100 km/h zu einer deutlich reduzierten Leistungsfähigkeit führen würde. Die Maßnahme wird als unverhältnismäßig erachtet, da sie nur bei einem geringen Anteil der belasteten Anwohner zu Verbesserungen führen würde. Auch wird angemerkt, dass der Lärm größtenteils durch schwere Lkw verursacht wird und dass diese bereits maximal 80 km/h fahren. Die Maßnahme wird daher im LAP gestrichen. Ggf. wird diese Maßnahme bei der Überarbeitung des LAP 2013 nochmals überprüft. Maßnahme Lärmschutzwände im Bereich der Bahnstrecke Für die Umsetzung von Maßnahmen an der Schienenstrecke ist die DB zuständig. Diese meldet im Rahmen der TöB-Beteiligung, dass sie außerhalb des Gesamtkonzepts für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesschienenstrecken keine weiteren Maßnahmen durchführt. Die Maßnahme wird daher im LAP gestrichen. Die Strecken im Stadtgebiet Recklinghausen würden von der DB ProjektBau noch im Jahr 2011 untersucht. Daher sollte bei der Überarbeitung des LAP 2013 die erneute Sanierung im Rahmen des DB-Programms überprüft werden. Maßnahme Schallschutzprogramm (Passiver Schallschutz) entlang der Schienenstrecke Für die Umsetzung von Maßnahmen an der Schienenstrecke ist die DB zuständig. Diese meldet im Rahmen der TöB-Beteiligung, dass sie außerhalb des Gesamtkonzepts für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesschienenstrecken keine weiteren Maßnahmen durchführt. Die Maßnahme wird daher im LAP gestrichen. Die Strecken im Stadtgebiet Recklinghausen würden von der DB ProjektBau noch im Jahr 2011 untersucht. Daher sollte bei der Überarbeitung des LAP 2013 die erneute Sanierung im Rahmen des DB-Programms überprüft werden. Stellungnahme zur Finanzsituation der Stadt Recklinghausen Die Stadt Recklinghausen befindet sich im Nothaushaltsrecht gem. 82 GO NW. Die im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen müssen den Voraussetzungen des 82 GO NW und den haushaltsrechtlichen Auflagen der Aufsichtsbehörde entsprechen. Anlage 1, Seite: 3

16 Hinweise zu den weiteren Stellungnahmen der Bürger: Der LAP beinhaltet nur Hauptverkehrsstrecken mit mehr als Kfz/Tag sowie Schienenstrecken mit mehr als 168 Zügen/Tag. Sonstiger Lärm (wie z. B. Lärm von Schulen, Gewerbelärm, Laubblasmaschinen, Kehrfahrzeuge, etc.) wird im LAP nicht berücksichtigt. Straßen mit weniger als Kfz/Tag (Charlottenburger Straße, Dorstener Straße, Ludgerusstraße, Senghorst, Siepenheide, Spandauer Straße, Tempelhofer Straße, Treptower Straße, Westfalenstraße) wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans 2013 werden alle Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (8.200 Kfz/Tag) berücksichtigt, ggf. werden dieses Straßen dann untersucht. Der Lärmaktionsplan basiert auf Berechnungen nach VBUS (Vorläufigen Berechnungsvorschrift für Umgebungslärm an Straßen). Diese Berechnungsvorschrift schreibt eine Mitwindsituation (3 m/s) von der Quelle zum Berechnungspunkt vor. Ampeln können nach VBUS nicht berücksichtigt werden. Die Lärmbelastung wurde für alle Wohngebäude im Stadtgebiet berechnet. Auf Grundlage der Berechnungen und der durchgeführten Analysen wurden Lärmschwerpunkte ermittelt und als Verbesserungsbedürftige Situationen" ausgewiesen. Anregungen, die von den Bürgern abgegeben wurden, die nicht die Themen der Lärmaktionsplanung betreffen, wurden an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet und werden, sofern möglich, dort bearbeitet. Anlage 1, Seite: 4

17 Anlage 2 Untersuchungsbericht zur durchgeführten Lärmuntersuchung Stadt Recklinghausen, Lärmaktionsplanung gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Schalltechnische Untersuchung Untersuchungsbericht ACB /10, ACCON GmbH, Greifenberg, Anlage 2, Seite: 1

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