Richtlinien für das Anerkennen fremder Lernleistungen (AfL) zum Lehrgang 150 Stunden Medizinische Grundlagen

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1 Richtlinien für das Anerkennen fremder Lernleistungen (AfL) zum Lehrgang 150 Stunden Medizinische Grundlagen Für den Lehrgang 150 Stunden medizinische Grundlagen werden am iac fremde Lernleistungen angerechnet (AfL). Nachfolgend werden Anforderungen, Leistungen und Kosten für AfL aufgeführt. Der Lehrgang Medizinische Grundlagen am iac Der Lehrgang Medizinische Grundlagen entspricht den Anforderungen an ein grundlegendes Basiswissen über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, über Symptome und therapeutische Konsequenzen der häufigsten Erkrankungen und über Nothilfemassnahmen. Der Lehrgang entspricht auch den Vorgaben von: EMR (Erfahrungsmedizinisches Register = unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Organisation, die ein Qualitätslabel für Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementärmedizin vergibt) ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) EGK-Gesundheitskasse/ SNE (Stiftung für Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin) HFP (Höhere Fachprüfung Kunsttherapie). Anerkannte medizinische Schulbildung Das EMR anerkennt bei diversen abgeschlossenen Berufsausbildungen die schulmedizinische Bildung (siehe Liste Anhang 1). Personen mit diesen Abschlüssen benötigen keine weiteren medizinischen Grundlagen mehr für die Anerkennung durch das EMR oder für den Erwerb eines Modulzertifikats 1 & 3 für die HFP. Umfang, Inhalt und Lernformen der medizinischen Schulbildung Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP Kunsttherapie wurden im 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 gilt noch eine Übergangsregelung). Die Vorgaben für Medizinische Grundlagen für die HFP-Zulassung und für die EMR-Anerkennung unterscheiden sich bezüglich: a) Lernumfang - EMR 150h Anatomie/Physiologie, Krankheitslehre, Notfallmassnahmen, Anamnese und Befunderhebung, Psychologie, Kommunikation, Hygiene, Abschlussprüfung (siehe Anhang 2/4.2.1c) - HFP Modul 1 200h - Fachgrundlagen I: Medizin und Psychopathologie HFP Modul 3 15h - Notfälle (Modulidentifikationen HFP KT siehe Anhang 3) b) Lernformen - EMR ab 2015 ist angeleitete Selbststudium zu maximal 50 Prozent anerkannt, wenn methodisch-didaktisch im Detail beschrieben und belegt (Anhang 2/4.4) - HFP 200h obligatorischer Kontaktunterricht, plus 150h Selbstlernzeit (Anhang 3) Anerkannte fremde Lernleistungen - AfL Wem Teile, Fächer oder Abschlussprüfung aus seiner vorgängigen Ausbildung fehlen, kann dies am iac nachholen. Die medizinischen Grundlagen, die in den vorgängig besuchten Ausbildungen besucht worden sind, werden als Anerkannte fremde Lernleistungen (AfL) akzeptiert, wenn sie entsprechend dokumentiert sind. Es können aber nur die Anzahl Stunden pro Fach angerechnet werden, die am iac auch im Lehrplan angeboten werden. Aktualisiert: Danièle Viviane, Dozentin Medizinische Grundlagen. 1/8

2 Das EMR anerkennt neu angeleitetes Selbststudium zu max. 50%. Die Modulidentifikation für die HFP dagegen, führt die genannten Stunden als Kontaktunterricht auf. Ab werden am iac deshalb fremde Lernleistungen wie folgt anerkannt: - 50h Anatomie/Physiologie als Kontaktunterricht oder als angeleitete Selbststudium - 70h Krankheitslehre, Anamnese und Befunderhebung, Hygiene ausschliesslich als Kontaktunterricht - 20h Psychologie und Kommunikation ausschliesslich als Kontaktunterricht - 10h Nothilfe ausschliesslich als Kontaktunterricht Für den Erwerb des Modulzertifikats 1 und 3 müssen die oben aufgeführten Stunden und Lernformen eingehalten sein (Anhang 4). Wann kann AfL beantragt werden? Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor dem Beginn eines Lehrgangs (vor Basisseminar Anatomie/ Physiologie) zu klären, welche bereits absolvierten Fächer/Themen/Stunden vom iac anerkannt werden. Die zu ergänzenden Fächer/Themen können dann entsprechend besucht werden. Gibt es Beratungsmöglichkeiten ev. Vorabklärungen? Seminardaten und -inhalte können auf der iac-webseite oder im Sekretariat des iac angefordert werden. Für nähere Abklärungen wenden Sie sich an die Dozentin für Medizinische Grundlagen (Kontakte siehe unten). Wie ist das Prozedere? Damit die Fremdleistungen anerkannt werden, müssen sie entsprechend deklariert sein. Der Nachweis über die besuchten Stunden und Themen an medizinischen Grundlagen, muss aus den Dokumenten klar ersichtlich sein. Wenn kein entsprechendes Dokument vorhanden ist, muss dies mit der Dozentin für Medizinische Grundlagen vorgängig geklärt werden (Kontakt siehe unten). Wichtig: Vor Antritt der ergänzenden Seminare muss der Nachweis bei der zuständigen Dozentin eingereicht werden. Der Antrag, das schriftliche Resultat und die AfL-Nachweise sind nötig für das Abschlusszertifikat Medizinische Grundlagen! Unter welchen Bedingungen wird der Antrag für AfL anerkannt? Wenn Themen und Stunden im geforderten Umfang (siehe oben) korrekt und rechtzeitig nachgewiesen worden sind, werden diese vom iac gemäss AfL-Reglement anerkannt und bestätigt. Kann die Kandidatin/der Kandidat Einspruch erheben? Ist die Kandidatin/ der Kandidat mit der Beurteilung der AfL nicht einverstanden, kann sie/kann er innert 30 Tagen schriftlich dazu Stellung nehmen. Was kostet das Verfahren? Der administrative Aufwand für AfL wird pro anerkanntem Seminarwochenende (12 Stunden) mit CHF 50.- für iac-studentinnen, CHF 80.- für externe Studentinnen berechnet. Dies ergibt maximal CHF 500.-, bzw wenn keines der 10 Seminarwochenenden (Basisseminare 1-4 und Aufbauseminare 5-10) besucht würde. Im Betrag eingeschlossen sind die Seminarunterlagen in elektronischer Form; sie beinhalten den Lerninhalt der anerkannten Seminarteile und dienen der Prüfungsvorbereitung. Die Abschlussprüfung wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Darin eingeschlossen ist das Zertifikat über 150 Stunden Medizinische Grundlagen. AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

3 Ergänzungen zum Verständnis der Seminarstruktur Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbauseminaren sind mindestens 50 Stunden Basiswissen, die am iac oder an einer anderen anerkannten Institution abgeschlossen sein können. Die Aufbauseminare 5 10 und die Nothilfe können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wenn der Nachweis der fremden Lernleistungen erbracht worden ist, können ausnahmsweise einzelne Seminarwochenenden besucht werden. Die Kosten werden entsprechend berechnet. Psychologie, Psychopathologie und Gesprächsführung sind meist im Lehrplan von kunsttherapeutischen und anderen therapeutischen Grundausbildungen enthalten. Diese Stunden können als bereits erbrachte fremde Leistungen (AfL) angerechnet werden, wenn sie entsprechend dokumentiert sind. Hinweis: Psychologie und Gesprächsführung sind gemäss EMR-Regelung Teil der schulmedizinischen Ausbildung und werden deshalb im Rahmen der Medizinischen Grundlagen iac ebenfalls geprüft. Die Prüfung über den gesamten Lerninhalt von Basisseminar 1-4, Aufbauseminar 5 10, Nothilfe und Psychologie/ Psychosomatik findet einmal jährlich statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung, ist der Besuch aller Seminare und/oder der Nachweis von AfL. Seminardaten und Kosten Daten, Inhalte und Kosten der Seminare Medizinische Grundlagen sind unter ersichtlich oder können beim iac-sekretariat angefordert werden. Kontakte Allgemeine Informationen: Integratives Ausbildungszentrum Ausstellungsstrasse 102 Postfach 8031 Zürich Telefon: info@iac.ch Fragen zur Anerkennung fremder Lernleistungen und zum Lehrgang Medizinische Grundlagen : Danièle Viviane (Dozentin) St. Adrianstrasse 6 CH-6415 Arth Telefon: (zu Bürozeiten) daniele.viviane@iac.ch AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

4 Anhang 1 - EMR-Liste anerkannter Berufe im Gesundheitswesen Auszug aus Personen, die einen in der Schweiz reglementierten Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben, können sich für die Registrierung einer erfahrungsmedizinischen Methode gemäss Methodenliste des EMR Abschnitt A pauschal die folgende Anzahl Stunden schulmedizinischer Ausbildung anrechnen lassen: 600 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Aktivierungsfachfrau/Aktivierungsfachmann dipl. HF -- Apothekerin/Apotheker -- Ärztin/Arzt -- Biomedizinische Analytikerin/Analytiker dipl. HF -- Chiropraktorin/Chiropraktor -- Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker dipl. HF -- Drogistin/Drogist dipl. HF -- Ergotherapie BSc. FH -- Ernährung und Diätetik BSc. FH -- Ernährung und Gesundheit MAS ETH -- Expertin/Experte Anästhesiepflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Intensivpflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Notfallpflege dipl. NDS HF -- Fachfrau/Fachmann med. tech. Radiologie dipl. HF / BSc. FH -- Fachfrau/Fachmann Operationstechnik dipl. HF -- Hebamme/Entbindungspfleger BSc. FH -- Kunsttherapeutin/Kunsttherapeut dipl. ED -- Logopädin/Logopäde dipl. EDK -- Med. Masseurin/Med. Masseur EFA -- Orthoptistin/Orthoptist dipl. HF -- Osteopathin/Osteopath dipl. GDK -- Pflegefachfrau/Pflegefachmann dipl. HF / BSc. in Pflege FH / MSc. in Pflege FH -- Physiotherapie BSc. FH / MSc. FH -- Podologin/Podologe dipl. HF -- Psychomotoriktherapeutin/Psychomotoriktherapeut dipl. EDK -- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter dipl. HF -- Transportsanitäterin/Transportsanitäter EFA -- Zahnärztin/Zahnarzt 350 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Drogistin/Drogist EFZ -- Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (inkl. Krankenpflege DN I, dipl. SRK) -- Med. Praxisassistentin/Med. Praxisassistent EFZ -- Pharmaassistentin/Pharmaassistent EFZ Diese Auflistung ist abschliessend. Diese Methodenliste tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. EMR - November 2014 AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

5 Anhang 2 - EMR-Reglement 2015 (Auszug aus > Registrierungsbedingungen > 4.4 Lernformen und Prüfungen) Schulmedizin a) Für die Registrierung beim EMR muss der Therapeut den Nachweis erbringen, dass er die geforderte Anzahl Lernstunden mit schulmedizinischen Inhalten für die beantragte Methode absolviert hat (siehe EMR-Methodenliste unter entsprechender Therapiemethode). b) Therapeuten, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem reglementierten Beruf im Gesundheitswesen verfügen, können dafür pauschal eine bestimmte Stundenzahl für den Bereich Schulmedizin geltend machen. Auf welche Berufe diese Regelung anwendbar ist und welche Stundenzahlen dafür jeweils anrechenbar sind, ist in Anhang 1 der EMR- Methodenliste abschliessend geregelt. c) Die Ausrichtung der Schulmedizin muss allgemeiner Natur sein und die folgenden Fächer inkl. Lehrinhalten in angemessenem Umfang abdecken: - Anatomie und Physiologie des Menschen - Krankheitslehre - Notfallmassnahmen - Anamnese und Befunderhebung - Psychologie - Kommunikation - Hygiene - Abschlussprüfung 4.4 Lernformen und Prüfung a) Das EMR akzeptiert als Lernformen sowohl begleitete und kontrollierte Präsenzzeiten als auch angeleitetes Selbststudium. Für jede dieser Lernformen muss auf dem Ausbildungsnachweis die Zahl der absolvierten Lernstunden à 60 Minuten angegeben werden. b) Für das angeleitete Selbststudium gilt: Es muss als Bestandteil des Bildungsangebots methodisch-didaktisch im Detail beschrieben sein und belegt werden können. Der Anteil des angeleiteten Selbststudiums sollte angemessen sein und darf maximal 50 Prozent des Gesamtumfangs des jeweiligen Bildungsangebots umfassen. c) Das eigenständige Selbststudium ist nicht anrechenbar. d) Die vom Bildungsanbieter organisierte und durchgeführte Ausbildung muss mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

6 Anhang 3 - HFP KSKV Modulidentifikation Auszug aus > Wegleitung zur PRÜFUNGS- ORDNUNG Modulprüfungen S. 11 und Modulidentifikation S. 17. AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

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8 Anhang 4 - Erwerb der Modulzertifikate iac Modul 1 Fachgrundlagen I Medizin und Modul 3 - Notfälle Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP Kunsttherapie wurden im 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 gibt es noch einen Übergangsspielraum). Die Vorgaben bezüglich der Medizinischen Grundalgen für die HFP-Zulassung und für die EMR-Anerkennung unterscheiden sich bezüglich: Ab gilt Folgendes: Modul 1 Fachgrundlagen I 1. Wer die Medizinischen Grundlagen am iac gemäss Modulidentifikation mit Prüfung abgeschlossen hat erhält auch das Modulzertifikat I. Gemäss AfL-Reglement iac werden wie bisher fremde Lernleistungen anerkannt, die nachgewiesen und vom iac überprüft wurden. 2. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut gemäss HFP-Modulidentifikation mit 100% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, kann bei seinem Ausbildungsinstitut das Modulzertifikat I erwerben. Bis August 2016 gilt noch eine Übergangsregelung für die HFP-Modulzertifikate. Das iac richtet sich bezüglich Lehrinhalt und Umfang nach den EMR-Anforderungen (siehe Anhang 2 in diesem Dokument und entsprechende Therapiemethode in der EMR-Methodenliste). 3. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut gemäss HFP-Modulidentifikation weniger als 65% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, muss am iac eine schriftliche Prüfung zu den Fachgrundlagen I Medizin ablegen und bestehen, um das Modulzertifikat I zu erhalten. Modul 3 Notfälle Gemäss EMR-Reglement wurden bisher Nothilfe, Hygienemassnahmen, Diverses über 20 Stunden verlangt. Ab 2015 müssen die aufgeführten Fächer inkl. Lehrinhalten in angemessenem Umfang und allgemeiner Natur sein. Seit 2007 gilt am iac: Nothilfe-Ausbildungen, die mehr als 6 Jahre zurückliegen, müssen mindestens durch einen Nothilfe-Refresher aktualisiert werden. Am iac werden seit 2011 die - gemäss HFP-Modulidentifikation geforderten - 15 Stunden Nothilfe inkl. Psychiatrische Notfälle und Abschlussprüfung angeboten. Bis August 2016 gilt noch eine Übergangsregelung für die HFP-Modulzertifikate. Das iac richten sich bezüglich Lehrinhalt und Umfang nach den EMR-Anforderungen (siehe Anhang 2 in diesem Dokument und entsprechende Therapiemethode in der EMR-Methodenliste). AfL_Reglement iac aktualisiert DV /8

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