Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Beschäftigten des Universitätsklinikums Leipzig AöR (UKL).

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1 Bildungszentrum Teilnahmebedingungen Für Mitarbeiter/-innen des Universitätsklinikums Leipzig AöR Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Beschäftigten des Universitätsklinikums Leipzig AöR (UKL). Allgemeine Hinweise zur Anwesenheit Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift in die Teilnahmeliste zu bestätigen. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt eine mindestens 80%ige Anwesenheit voraus. Anrechnung von Arbeitszeit in Abhängigkeit des dienstlichen Charakters einer Veranstaltung Grundsätzlich erfolgt die Anrechnung der Arbeitszeit gemäß der Dienstvereinbarung zur Regelung der unternehmensinternen und externen Fort- und Weiterbildung für das Universitätsklinikum Leipzig AöR. Ausgenommen von dieser Dienstvereinbarung sind Ultraschallkurse. Ob die Teilnahme an Veranstaltungen des Bildungszentrums als Arbeitszeit gewertet wird, hängt vom dienstlichen Interesse ab. Eine Veranstaltung ist im dienstlichen Interesse, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in durch die Teilnahme an einer unternehmensinternen Fort- und Weiterbildungsmaßnahme für die Erledigung relevanter Aufgaben am Arbeitsplatz befähigt wird. Ein teilweise dienstliches Interesse liegt vor, wenn die unternehmensinterne Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme die Durchführung von Aufgaben am Arbeitsplatz fördern und gleichzeitig einem persönlichen Interesse des Arbeitnehmers dienen. Der dienstliche Charakter ist jeweils bei den einzelnen Veranstaltungen im Bildungsangebot vermerkt. In nachstehender Tabelle wird die Unterscheidung des dienstlichen Interesses erläutert sowie dargestellt, ob der Antrag zur Teilnahme an einer unternehmensinternen Fortbildung gestellt werden muss. Pflicht (Veranstaltung mit Teilnahmeverpflichtung) Durch Vorstand definierte Veranstaltung mit Verpflichtungscharakter für definierte Mitarbeitergruppen Betriebliches Wissensmanagement BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe Antrag zur Teilnahme an unternehmensinterner Fortbildung Nicht notwendig ja Notwendig Voraussetzung zur Teilnahme: Zustimmung Führungskraft Wertung der Veranstaltungszeit als Arbeitszeit 1 Nicht notwendig max. 180 min/jahr über 180 min: keine Arbeitszeit Nicht notwendig; Auswahlverfahren, Ausschreibung über internen Stellenmarkt im Intranet ja ja Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 4 Personal und Recht, Bildungszentrum Seite 1

2 Sonstige Veranstaltungen Notwendig Voraussetzung zur Teilnahme: Zustimmung Führungskraft Ausprägung des dienstlichen Interesses und der Arbeitszeit werden in der Einrichtung durch die Führungskraft festgelegt Die Anrechnung der Arbeitszeit erfolgt gemäß der Dienstvereinbarung zur Regelung der unternehmensinternen Fort- und Weiterbildung am Universitätsklinikum Leipzig AöR. Veranstaltungen mit Teilnahmeverpflichtungen (Pflicht): Für Veranstaltungen mit Teilnahmeverpflichtung wird bei Anmeldung und Teilnahme Arbeitszeit gewährt. Der Antrag zur Teilnahme an einer unternehmensinternen Fortbildung ist nicht notwendig. Die Pflichtveranstaltungen finden Sie unter Betriebliches Wissensmanagement: Für Veranstaltungen, die mit Betrieblichem Wissensmanagement gekennzeichnet sind, muss ein Antrag auf Teilnahme an einer unternehmensinternen Fortbildung gestellt werden. Mit der Genehmigung durch ihre/-n Vorgesetzte/-n wird das dienstliche Interesse anerkannt und die Fortbildungszeit wird als Arbeitszeit gewertet. Veranstaltungen des Instituts für Krankenhaushygiene sind dem dienstlichen Interesse Betriebliches Wissensmanagement zugeordnet. Eine Veranstaltung pro Jahr hat jede/-r Mitarbeiter/-in aus dem Themengebiet der Hygiene zu besuchen. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Bis zu 180 Minuten im Jahr werden jedem/-r Beschäftigten des UKL für diese Maßnahmen als Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Die Abstimmung zur Teilnahme muss mit der Führungskraft, unter Beachtung der Arbeitsfähigkeit, auch im Team erfolgen. Mehrarbeit oder Überstunden können jedoch damit nicht entstehen. Beschäftigte, die an diesen Tagen frei haben, können ebenfalls ohne Anerkennung als Arbeitszeit an den Veranstaltungen teilnehmen. Eine Teilnahme an Veranstaltungen über die 180 Minuten hinaus ist ohne Anerkennung von Arbeitszeit jederzeit möglich. Der Antrag zur Teilnahme an unternehmensinternen Fortbildungen ist nicht notwendig. Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe: Für die Weiterbildungen für Gesundheitsfachberufe ist ein Bewerbungsverfahren vorgesehen. Die Ausschreibung erfolgt über den internen Stellenmarkt im Intranet. Besonderheiten Qualifizierungsreihe Fachärztliche Führung im multiprofessionellen Team Für die Qualifizierungsreihe Fachärztliche Führung im multiprofessionellen Team ist kein Antrag auf eine unternehmensinterne Fortbildungsveranstaltung notwendig. Es ist keine Pflichtveranstaltung. Die Veranstaltung ist im dienstlichen Interesse. Die Arbeitszeit wird anerkannt. Ultraschallkurse Für die Ultraschallkurse (Grundkurse, Aufbaukurse, Module) ist kein Antrag auf eine unternehmensinterne Fortbildungsveranstaltung notwendig. Die Ausprägung des dienstlichen Interesses und der Arbeitszeit werden in der Einrichtung durch die Führungskraft festgelegt. Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 4 Personal und Recht, Bildungszentrum Seite 2

3 Sonstige Veranstaltung: Für alle nicht gesondert gekennzeichneten Veranstaltungen wird in der jeweiligen Einrichtung durch die Führungskraft der dienstliche Charakter festgelegt. Die Führungskraft entscheidet bei der Bearbeitung des Antrages, ob die Veranstaltung für den/die jeweilige/-n Teilnehmende/-n im dienstlichen oder teilweise dienstlichen Interesse ist. Anmeldung Ihre Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular im Intranet auf den Seiten des Bildungszentrums ( Die Anmeldung wird mit elektronischem Eingang im Zentralen Veranstaltungsmanagement des UKL verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung per . Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Veranstaltung, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs und Genehmigung des dienstlichen Interesses berücksichtigt. Je nach dienstlichem Charakter einer Veranstaltung ist der Antrag zur Teilnahme an unternehmensinterner Fortbildung zu stellen (siehe hierzu auch oben stehende Tabelle Teilnahme an Bildungsveranstaltungen ). Ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Antrag zur Teilnahme an einer unternehmensinternen Fortbildung notwendig, so muss der Teilnehmende diesen Antrag bei seiner Führungskraft für die Einrichtung stellen und durch den/die Leiter/-in der Einrichtung bestätigen lassen. Den Antrag finden Sie im Intranet auf den Seiten des Bildungszentrums ( Auch wenn kein Antrag gestellt werden muss, so ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung mit der Führungskraft und dem Team abzustimmen. Die Pflege der Arbeitszeit im PEP erfolgt jeweils durch die für den/die Teilnehmenden zuständigen PEP- Verantwortliche/-n. Kosten Für Beschäftigte des Universitätsklinikums Leipzig übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten. Ausnahmen (z.b. Ultraschallkurse) werden in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen ausgewiesen. Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate Sie erhalten nach der vollständigen Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung eine Teilnahmebescheinigung. Für Veranstaltungen, die kürzer als vier Seminareinheiten dauern (eine Seminareinheit entspricht 45 Minuten) erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Teilnahme in Form einer auf Ihre dienstliche adresse. Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen Für die Teilnahme an der Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe, der Qualifizierungsreihe für Führungskräfte des mittleren Managements und der Qualifizierungsreihe Fachärztliche Führung im multiprofessionellen Team werden Fort- bzw. Weiterbildungsvereinbarungen durch den Bereich 4 Personal und Recht erstellt. Fortbildungspunkte Als anerkannter Bildungsträger weisen wir im Rahmen der Freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende die Fortbildungspunkte auf unseren Teilnahmebestätigungen aus. Aber auch andere Berufs- Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 4 Personal und Recht, Bildungszentrum Seite 3

4 gruppen können bei unseren Veranstaltungen Fortbildungspunkte erhalten. Ausgewählte Veranstaltungen werden durch die Sächsische Landesärztekammer und die Sächsische Landesapothekerkammer anerkannt. Stornierung Sollte Ihnen die Teilnahme an einer bereits gebuchten Veranstaltung nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend schriftlich ab, damit andere Interessenten/-innen die Möglichkeit einer Teilnahme haben. Es besteht die Möglichkeit, die Teilnahmeberechtigung auf eine/-n Ersatzteilnehmer/-in zu übertragen. Dazu ist eine Anmeldung des/der Ersatzteilnehmers/-in sowie die Genehmigung Ihrer Führungskraft erforderlich, wenn die Veranstaltung im dienstlichen Interesse ist. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Bei einer Stornierung aus dienstlichem Grund nach Erreichen des Anmeldeschlusses ist die Bestätigung des Vorgesetzten notwendig. Erfolgt keine Teilnahme ohne fristgemäße Stornierung, wird ihr/-e Vorgesetzte/-r hierüber informiert. Stornierung Ultraschallkurse Für die Ultraschallkurse (Grundkurse, Aufbaukurse, Module) gelten die nachfolgend genannten Stornierungsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer bereits gebuchten Veranstaltung nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend ab, damit andere Interessenten/-innen die Möglichkeit einer Teilnahme haben. Eine Stornierung oder Absage ist nur schriftlich gegenüber dem Zentralen Veranstaltungsmanagement möglich. Bei Rücktritt bis zu 15 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Kosten zu entrichten. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind die vollen Kosten zu entrichten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall werden Ihnen die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Allgemeine Teilnahmebedingungen Wechsel von Referenten/innen bzw. Lehrkräften und Veranstaltungsorten Sollten die vorgesehenen Referenten/-innen bzw. Lehrkräfte einer Veranstaltung kurzfristig ausfallen (z. B. im Krankheitsfall), so behält sich das UKL vor, eine/-n gleichwertige/-n Referenten/-in bzw. Lehrkraft einzusetzen. In Ausnahmefällen sind auch Verschiebungen bzw. Änderungen der Termine oder des Programmablaufs möglich. Haftung Für Schäden, die das UKL zu vertreten hat, haftet es, unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unfälle bei der An- und Abreise und während des Aufenthaltes am Tagungsort, für sonstige Personen- oder Sachschäden sowie für Diebstahl mitgebrachter Gegenstände während des Veranstaltungszeitraumes. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Organe, Mitarbeiter/-innen und sonstige vom UKL in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eine vertragliche Kardinalpflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) vom UKL verletzt wurde oder Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 4 Personal und Recht, Bildungszentrum Seite 4

5 wenn das UKL von Gesetzes wegen für den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden eine Versicherung abschließen muss. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle einer Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadenersatz nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Urheberrecht Im Rahmen einer Veranstaltung ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der Urheber vervielfältigt werden. Datenschutz Die an uns übermittelten Daten werden nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet und sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Aufrechnung Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 4 Personal und Recht, Bildungszentrum Seite 5

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