VERTRAG Nutzer Einzugsermächtigung
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- Erich Melsbach
- vor 8 Jahren
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1 VERTRAG über die Nutzung des Netzwerks der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Teltow-Fläming mbh (SWFG) im Biotechnologiepark Luckenwalde Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie dieses Formular mit den von Ihnen durch Ankreuzen ausgewählten Leistungen/Dienste unterschrieben, einschließlich Ihrer nachfolgend eingetragenen Adressund Bankangaben zurückreichen und die Freischaltung erfolgt ist. Vertragsbeginn: Nutzer Name/Firma Anschrift PLZ/Ort Telefon/Telefax Kontonummer Bankleitzahl Bankinstitut Kontoinhaber Einzugsermächtigung Hiermit erteile ich der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming mbh, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Siegmund Trebschuh, die Einzugsermächtigung von der vorgenannten Bankverbindung: Datum: Unterschrift: / 2
2 -2- Leistungen/Dienste Alle Preise zzgl. der geltenden gesetzlichen MwSt. I. Netzwerk-Ports Auf dem Park stehen Ethernet-Ports für die Nutzer zur Verfügung. Sollten am gewünschten Standort keine entsprechenden Ports vorhanden sein, erhalten Sie ein separates Angebot zur Realisierung. Anzahl Signum 1. Grundeinrichtung neuer Nutzer auf dem Campus: 84,00 einmalig - Bedarfsermittlung und unterstützende Beratung - Konfiguration eines ELAN und VLAN auf den Backbone-Netzwerkkomponenten des Campus - Vergabe eines IP-Adresssegmentes - Anlegen in der Nutzerverwaltung 2. Einrichtung je Port: 35,00 einmalig - Einbindung eines Ports in das dem Nutzer zugewiesene VLAN - Bereitstellung des Ports bis zur Anschlussdose, Test - Vergabe der lp-adresse zum zugehörigen Port 3. Ethernet-Port 10 Mbit/s: 5,60 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für einen 10 MBit/s Ethernet-Port 4. Ethernet-Port 100 Mbit/s: 7,60 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für einen 100 MBit/s Ethernet-Port 5.. Ethernet-Port 1000 Mbit/s: 9,60 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für einen 1000 MBit/s Ethernet-Port 6. Backbone-Nutzung Gigabit: 39,90 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für das Gigabit-Backbone (1000 MBit/s) zur internen Vernetzung in mehreren Gebäuden. 7. Leitungsnetz: 2,50 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für einen Datenport passiv / 3
3 -3- II. Internet-Zugang Der Internet-Zugang erfolgt über das Firewall-System des Campus. Voraussetzung ist ein konfigurierter Netzwerk-Port, siehe I. Standardgemäß werden folgende Dienste zur Verfügung gestellt: WWW, SSL, FTP, NNTP, SMTP und POP3. Weitere Dienste können auf Anfrage freigeschaltet werden. Wenn erhöhte Sicherheit vom Nutzer gewünscht wird, kann die Konfiguration von Gateways nur zu definierten Providern erfolgen. Der Zugang zum Internet ist für eine temporäre Nutzung ausgelegt. Die Nutzung des Zugangs zum Internet als Standleitung ist gesondert zu vereinbaren. Anzahl Signum 1. Einrichtung eines Internet-Zugangs über Ethernet je Port 35,00 einmalig - Konfiguration der Firewall mit der entsprechenden IP-Adresse - Freischaltung der gewünschten Internet-Dienste 2. Internet 8M symmetrisch, Flatrate: 184,90 /Monat Die maximale Datenübertragungsrate beträgt jeweils bis zu 8 MBit/s in downstream- 3. Internet 6M symmetrisch, Flatrate: 164,90 /Monat Die maximale Datenübertragungsrate beträgt jeweils bis zu 6 MBit/s in downstream- 4. Internet 4M symmetrisch, Flatrate: 144,90 /Monat Die maximale Datenübertragungsrate beträgt jeweils bis zu 4 MBit/s in downstream- 5. Internet 3M symmetrisch, Flatrate: 134,90 /Monat Die maximale Datenübertragungsrate beträgt jeweils bis zu 3 MBit/s in downstream- 6. Internet 1M symmetrisch, Flatrate: 64,90 /Monat Die maximale Datenübertragungsrate beträgt jeweils bis zu 1 MBit/s in downstream- / 4
4 -4- Anzahl Signum 7. Internet 2000 asymmetrisch, Flatrate: 34,90 /Monat Der Internet-Zugang erfolgt über das Firewall-System des Campus mit einer Datenrate bis zu kbit/s in downstream-richtung und bis zu 192 kbit/s in upstream-richtung. Der Datentransfer ist zeitlich und volumenmäßig nicht eingeschränkt und in der monatlichen Gebühr enthalten (Flatrate). Realisierung auch in der Wohnbebauung möglich. 8. Internet 1000 asymmetrisch, Flatrate: 24,90 /Monat Der Internet-Zugang erfolgt über das Firewall-System des Campus mit einer Datenrate bis zu kbit/s in downstream-richtung und bis zu 128 kbit/s in upstream-richtung. Der Datentransfer ist zeitlich und volumenmäßig nicht eingeschränkt und in der monatlichen Gebühr enthalten (Flatrate). Realisierung auch in der Wohnbebauung möglich. 9. Öffentliche IP-Adresse: 2,50 /Monat Die Vergabe öffentlicher IP-Adressen bzw. Adresssegmente erfolgt auf Anforderung bei Verfügbarkeit der Adressen zusätzlich zum Tarif nach II.2 bis II Konfigurationsänderung nach Aufwand: 60,00 /h - Besondere Konfigurationsänderungen, die nicht pauschal erfasst sind, werden nach Aufwand abgerechnet. 11. Bereitstellung erforderlicher Hardware einmalig Sollten am gewünschten Standort keine entsprechenden Zugangsmöglichkeiten zum Datennetz vorhanden sein, erhalten Sie ein separates Angebot zur Realisierung. / 5
5 -5- III. Hosting Anzahl Signum 1. je Account: 2,50 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für eine Adresse 2. Web-Hosting, Standard: 25,00 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für bis zu 25 MB Festplattenkapazität - Externes Übertragungsvolumen bis zu 500 MB/Monat 3. Web-Hosting, Extra: 40,00 /Monat - Monatliche Nutzungsgebühr für bis zu 100 MB Festplattenkapazität - externes Übertragungsvolumen bis zu MB/Monat 4. Domain-Einrichtung: 160,00 einmalig - Einrichtung bzw. Überführung eines Domain-Namens - Aktualisierung der übergeordneten Namensserver 5. Domain-Kosten: Die Verwaltung erfolgt durch die SWFG mbh über die Schlund Technologies GmbH zu deren gültigen Bedingungen. - Registrierung und Administration je Domain (.de) 12,00 /Jahr - Registrierung und Administration je Domain (.com,.net,.org) 15,60 /Jahr / 6
6 -6- IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen Abrechnungsmodalitäten Grundleistungen werden monatlich berechnet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erteilt der Nutzer, sofern er sie nicht schon in diesem Vertrag erteilt hat, dafür spätestens zwei Wochen nach Freischaltung die Einzugsermächtigung. Nach Ablauf dieser Frist ist die SWFG berechtigt, die Leistung/Dienste zu verweigern. Die Rechnungslegung von konfigurations- und aufwandsabhängigen Dienstleistungen erfolgt durch den Dienstleister nach Erbringung. Die Rechnungen werden namens der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Teltow-Fläming mbh gelegt. Monatliche Preise sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig. Sind Preise für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Sonstige Leistungen sind nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto bis zum angegebenen Kalendertag eingehend zu zahlen. Der berechtigte Nutzer hat auch die Leistungen/Dienste zu bezahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung seines Ports in Anspruch genommen werden. Einwendungen gegen berechnete Leistungen/Dienste Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Preise für Leistungen/Dienste können nur schriftlich gegenüber der SWFG über die Biotechnologiepark Luckenwalde GmbH erhoben werden. Nicht binnen vier Wochen schriftlich erhobene Einwendungen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug wird gemahnt. Eine Mahnung wird mit 7,67 berechnet. Bei Zahlungsverzug ist die SWFG darüber hinaus berechtigt, den Zugang zum Netzwerk auf Kosten des Nutzers zu sperren und Schadenersatz in Höhe der monatlichen Preise zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten. / 7
7 -7- Zugang zum Netzwerk Der Zugang zum Netzwerk erfolgt über das Datennetz des BTPL an einem mit dem Nutzer abgestimmt freigeschalteten Datenport. Verfügbarkeit des Netzwerks Das Datennetzwerk ist für den 24h-Betrieb konzipiert. Durch regelmäßige Netzwerkwartung wird eine hohe Verfügbarkeit des Datennetzwerkes angestrebt. Wartungs- und Konfigurationsarbeiten werden vornehmlich an Wochenenden bzw. in den Nachtstunden durchgeführt. Störungen/Komplikationen Bei auftretenden Störungen/Komplikationen erfolgt eine Reaktion nach Meldung bis spätestens zum nächsten Werktag. Die Fehlerdiagnose und -behebung erfolgt bis zum Datenport. Haftung Die SWFG haftet für Schäden, die aus der Nutzung des Datennetzwerks entstehen nur im Falle des vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verschuldens. Für die Nichtverfügbarkeit der Datendienste wird keine Haftung übernommen. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, - die vereinbarten Preise entsprechend der Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jede nichteingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer die entstandenen Kosten unabhängig von seinem Verschulden zu erstatten; - beim Lastschriftverfahren jede Änderung der Buchungskontonummer mitzuteilen; - den Zugang zum Datenport gegen Missbrauch zu schützen; - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen. Leistungen/Dienste Dritter Soweit sich der Nutzer oder die SWFG im Auftrage eines Nutzers der Leistungen/Dienste anderer Anbieter sowie anderer Netze bedient, um Texte, Daten und grafische Darstellungen ordnungsgemäß zu übertragen, ist die Leistung der SWFG darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu den Netzen anderer Anbieter zur Verfügung zu stellen. Kündigung Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. /8
8 -8- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund kann die SWFG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Nutzer haftet für den Ausfall an monatlichen Preisen und sonstigen Leistungen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn a) der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Leistungen/Dienste oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Leistungen/Dienste in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt. b) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet oder die Gesellschaft des Nutzers liquidiert wird. Sonstige Bedingungen Für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Auflösung dieses Vertrages gilt die Schriftform als vereinbart. Die elektronische Versendung entspricht nicht dieser Formvorschrift. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Luckenwalde, den Für die SWFG mbh Für den Nutzer
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