EnEV 2007 / Energieausweis
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- Calvin Brandt
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1 EnEV 2007 / Energieausweis Sächsische Haustechnik EdKI KG Bodo Mühlmann Staatlich geprüfter Techniker Hochbau Energieberater (HWK)
2 Warum überhaupt EnEV 2007? Transparente, vergleichenden Darstellung von Gebäuden über den gesamten Energiebedarf, einschließlich der Energiebereitstellungskette (Primärenergiebedarf). = Anforderungen der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
3 EnEV 2007 Wärmeschutzverordnung 95 Heizungsanlagenverordnung Energieeinsparverordnung EnEV seit in Kraft - geändert 2004 Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 16. Dezember 2002 Energieeinsparverordnung EnEV Seit in Kraft
4 Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Der Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung EnEV erstreckt sich praktisch auf alle beheizbaren Gebäude und Gebäude gekühlt werden müssen. (Klimaanlagen) 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und 2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in Gebäuden nach Nummer 1. Ausgenommen von der EnEV sind lediglich Ställe, Kirchen, Traglufthallen, Treibhäuser, unterirdische Bauten, u.ä. Wohnungen die weniger als 4 Monate im Jahr benutzt werden, Nichtwohngebäude die auf weniger als 12 C gehalten werden müssen.
5 Ziele der EnEV Energetischer Vergleich von allen beheizbaren Gebäuden Energetische Höchstwerte für neue und sanierte Gebäude Erhalt und Verbesserung der Anlagentechnik
6 EnEV Der energetische Gebäudevergleich
7 EnEV Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden Bedeutet gleiche Optik auch gleiche Qualität?
8 EnEV Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden Heizkosten hoch Heizkosten niedrig Gebäude gleicher Bauart und Größe unterschiedliche Verbräuche
9 EnEV Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden Dachdämmung Wärmeschutzverglasung Fassadendämmung Brennwertkessel
10 Was soll mit der EnEV erreicht werden? Werkzeug zum Handeln: Der Energieausweis zur Darstellung des Energiebedarfs verbrauchs- oder bedarfsorientiert.
11 Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Bei Neuvermietung und Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist zukünftig (d. h ) ein Gebäudeenergieausweis (so genannter Energiepass) vorzulegen. Zu unterscheiden ist zwischen (A) (B) ingenieurtechnischer Berechnung des Energiebedarfs durch ausgebildete Energieberater = Bedarfsausweis Messung des tatsächlichen Verbrauchs, z. B. mittels Energieabrechnung/Verbrauchsdaten von min. 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden für das betr. Gebäude = Verbrauchsausweis In beiden Fällen sind Empfehlungen für die Modernisierung des Gebäudes abzugeben, oder zu begründen, wenn das nicht möglich sein soll.
12 Alle Informationen zum Gebäude auf einen Blick Anlass der Ausstellung Grundlage der Berechnung Hinweise zur Verwendung Aussteller
13 Gebäude und Warmwasser Energiefluss Heizungsanlage Primärenergie Q P 110% - 160% (Strom: 300 %) Heizwärme Q h Trinkwasserwärme Q tw 100% Trinkwasser Q TW / Heizenergie Q H % Kraftwerk Raffinerie Endenergie Q E 105% - 145% Wärme-Bedarf Energie-Bedarf
14 EnEV 2007 Energieausweis Bedarf Berechnete Energiewerte Neubau und Bestandswohngebäude betreffend EnEV Mindestwerte für Neubau und umfassende Änderungen Aufteilung des berechneten Endenergiebedarfs Vergleichswerte Endenergie zur energetischen Einschätzung des Gebäudes
15 EnEV 2007 Energieausweis Verbrauch Gemittelter Energieverbrauchskennwert nur bei Bestandswohngebäuden möglich Für die Berechung erfasste Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser Vergleichswerte End-Energie zur energetischen Einschätzung des Gebäudes
16 EnEV 2007 Erläuterungen
17 EnEV 2007 Modernisierungsempfehlungen
18 Wie wird die EnEV bei Wohngebäuden angewandt? Ermittlung : - des Energieverbrauchs (gemessen) oder Bedarfs (gerechnet) des Gebäudes, - der energetischen Qualität der Gebäudehülle - Transmissionswärmeverlust - der Effizienz der Heizungsanlage - Vergleich mit den EnEV-Anforderungen
19 EnEV 2007 Energieausweis verbrauchsorientiert Daten Verbrauchsdaten: mindestens die drei vorhergehenden Kalenderjahre oder mindestens die drei vorhergehenden Abrechnungsjahre 1. Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für das gesamte Gebäude, 2. andere geeignete Verbrauchsdaten, z.b. Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen, oder 3. eine Kombination von Verbrauchsdaten nach den Nummern 1 und 2 Gebäudedaten: Flächen (Wohnfläche, Nettogrundfläche (NGF); Nutzung) Baujahr Wetterdaten: regionale und Referenzwetterdaten
20 EnEV 2007 Energieausweis bedarfsorientiert Gleiche Berechnungsmethodik für - Energieausweis bedarfsorientiert - EnEV-Nachweis
21 EnEV 2007 EnEV Mindestwerte z.b. bei - Neubau, - umfassende Änderungen, - BAFA u. KfW-Förderung
22 Energieeinsparverordnung EnEV 2007 (1) WAHLFREIHEIT zwischen BEDARFS- und VERBRAUCHSAUSWEIS Übergangsphase vom bis alle Gebäude bis 4 Wohnungen mit Bauantrag vor und den energetischen Kriterien der 1. WSchVO ( ) entsprechend alle Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen alle Gebäude mit Bauantrag nach (2) BEDARFSAUSWEIS zwingend Neubauten ab Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln wie z. B. KfW-Mitteln (CO 2 -Gebäude-Sanierungsprogramm) alle Gebäude bis 4 Wohnungen mit Bauantrag vor und nicht mindestens den energetischen Kriterien der 1. WSchVO ( ) entsprechend WSchVO 1978-Niveau (W/m²K) : U-Wert Fenster c.a. 3,0 (Zweischeibenverglasung) U-Wert Außenwand 0,78 (A/V > 1,2) 1,4(A/V < 0,24) U-Wert Dach < 0,45 U-Wert Kellerdecke < 0,8
23 Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Überleitungsvorschriften Der Energieausweis ist zugänglich machen bei Verkauf, Vermietung oder Leasing: Wohngebäude bis Baujahr 1965: ab dem 1. Juli 2008, später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar zugänglich machen bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Nichtwohngebäuden: Ab dem 1. Juli ausgestellt und ausgehängt Gebäude mit öffentl. Dienstleistungen (z.b. Schulen) über 1000 m² Nutzfläche Ab dem 1. Juli Ca. 1 Mio. Mieter wechseln jedes Jahr ihre Wohnung.
24 Energieausweise Gültigkeit und Gültigkeitsdauer Gültigkeit von Energieausweisen: Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Als Energieausweis gelten ebenfalls: Energie- und Wärmebedarfsausweise nach der Energieeinsparverordnung 2002/04 Wärmebedarfsausweise nach 12 der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (WSVO 95), die im Rahmen des dena-modellversuchs erstellten Energiepässe, auch der Schwabenenergiepass.
25 EnEV-Begriffe Gebäudenutzfläche A N Bezugsgröße für den im Energieausweis ausgewiesenen Endoder Primärenergieverbrauch gerechnet oder über Verbrauch ermittelt - ist die Gebäudenutzfläche A N. V e Die Gebäudenutzfläche ist wie folgt definiert: A N = V e * 0,32 V e = Gebäude-Bruttovolumen A N Hinweis: Die Gebäudenutzfläche ist nicht identisch mit der Wohnfläche sondern meist größer!
26 Rechtliches zum Energieausweis Welche Rechte können Mieter aus dem Energiepass ableiten? Sind z.b. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten? Der Energiepass dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energiepass jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energiepass enthaltenen Modernisierungstipps. Quelle: dena
27 Quelle: TWW
28 Quelle: TWW
29 DIN V Berechnung Energiebedarf Gebäude Heizung
30 Zauberformel der EnEV Anlagenaufwandszahl Primärenergiebedarf Heizwärmebedarf Trinkwasserwärmebedarf Q P = (Q h + Q w ) * e P kwh m² a EnEV DIN V EnEV Neubau: DIN V Herstellerangaben Trinkwasserwärmebedarf Q w : 12,5kWh/m²*a für Neubau und Bestand Bestand: DIN V , PAS 1027, Vereinfachungsregeln DIN V
31 Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert U = 0,45 W/m²K außen innen Wärmeverlust: 0,45 W/m²K x 30 K =13,5 W/m² Wärme Wärme +20 C Temperaturdifferenz: 30 K -10 C Bezeichnungen: W = Leistung in Watt m² = Bauteilfläche Quadratmeter K = Temperaturdifferenz in Grad Kelvin (gleiche Skalierung wie Grad Celsius; Grad C => gefühlte Temperatur).
32 EnEV Auszug Pauschalwerte für Wärmedurchgangskoeffizient en (U-Werte) für Neu- und Altbauten Zum Vergleich U-Wert für Passivhaus: Bauteile außer Fenster: 0,15 bis 0,1 W/m²K Fenster: ca. 0,8 bis 0,85 W/m²K
33 EnEV-Begriffe - Transmissionswärmeverlust Spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmeverlust H T : Durchschnittswert des Transmissionsverlustes auf einen Quadratmeter bezogen, über die Flächen der beheizten Gebäudehülle, Boden, Wände, Tür, Fenster, Dach zuzüglich der Wärmebrückenverluste -> entspricht etwa dem durchschnittlichen U-Wert des Gebäudes. EnEV-Nebenanforderungsgröße H T
34 EnEV2007 Anforderungen Tabelle 1, Anhang 1 Hauptanforderung Nebenanforderung
35 EnEV Anforderungen - Gebäudekenngröße A/Ve
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37 Einfluss der Anlagentechnik / Anforderungen
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40 Wer braucht welche Kenntnisse zur EnEV? Die wichtigsten Inhalte für Planer, Handwerker, Bauherr über Anwendung der EnEV, Unterlagen zur Baugenehmigung, Herstellererklärung, Ausstellungsberechtigung, Übergangsfristen, etc.
41 EnEV Anforderungsstruktur Energetische Höchstwerte für neue und sanierte Gebäude ja Neubau? nein Bestandsgebäude Abschn. 3 ja Wohnbau? nein Wohngebäude 3 Nichtwohngebäude 4 Gebäudenutzfl. > 50 m²? ja Heizung in DIN V ? nein - H T < 76 % - Sommerl. Wärmeschutz - Anforderung anlagentechn. Kompon. Abschn. 4, Anl. 5 nein ja Erweiterung > 15 m²? ja Nachweis d. baulichen Maßnahmen Anl. 3 nein Keine Anforderung Nachweis - Jahresprimärenergiebed. Q P Anl. 1 Tab 1, ggf. mit Kühlung - Spez. Transmissionswärmerverl. H T - Sommerl. Wärmeschutz - Anforderung anlagentechn. Komponenten Abschn. 4, Anl. 5 Nachweis - Tranmissions-Wärme- Transfer-Koeffizient H T Anlage 2 Tab. 2 - Jahresprimärenergiebed. Q P Anlage 2 Pkt. 2 - Sommerl. Wärmeschutz
42 Bestandsgebäude Abschn. 3 EnEV Anforderungsstruktur Energetische Höchstwerte für neue und sanierte Gebäude Umfangreiche Änderungen nach 9 bei Wohn- u. Nichtwohngebäuden? nein ja Änderungen von Bauteilen an Wohngebäuden? nein Nachweis - Jahresprimärenergiebed. Q P max. 140 % zul. f. Neubau - Spez. Transmissionswärmerverl. H T max. 140 % zul. f. Neubau - Anforderung anlagentechn. Komponenten Abschn. 4, Anl. 5 ja Einhaltung und Nachweis d. baulichen Maßnahmen Anl. 3 Nachrüst- Verpflichtungen bei Wohngebäuden? ja nein Keine weiteren Anforderungen Anforderungen an oberste Geschoßdecke Anforderungen an Anlagentechnik
43 Durchführung EnEV / Unternehmererklärung Die Unternehmererklärung ist eine Bestätigung der Fachbetriebe, dass die von ihnen installierten heizungstechnischen Anlagen, Kühl- und Raumluftechnische Anlagen und Warmwasseranlagen die Mindestanforderungen nach 13,14 und 15 EnEV erfüllen. ( 4 ZVEnEV Entwurf Bayern, 3 SächsEnZustDVO...LBO) dass die von ihnen eingebauten oder geänderten Außenbauteile den Anforderungen des Anhangs 3 EnEV entsprechen. ( 5 ZVEnEV Entwurf Bayern, 2 Abs.3 EnEV-DVO, 1 Abs. 3 EnEV-DVO Berlin EnEV/LBO-DVO)...mit der Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der Bauaufsicht vorzulegen
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46 EnEV Erhalt und Verbesserung Erhalt und Verbesserung der Anlagentechnik Bauteil und Nachrüstanforderungen der Energieeinsparverordnung
47 EnEV Anlagentechnik Heizung und Warmwasser Für alle Zentralheizungen gilt: Heizungsregelung z.b. in Abhängigkeit der Außentemperatur und Möglichkeit der Nachtabsenkung raumweise Temperaturreglung, z.b. Thermostatventile Drehzahlgeregelte Umwälzpumpen ab 25 kw Heizleistung Zirkulationspumpe ein- und ausschaltbar Gedämmte Speicher, Leitungen und Armaturen
48 EnEV Nachrüstverpflichtungen Die Nachrüstverpflichtungen aus EnEV 2004 bestehen und bleiben erhalten für: Austausch von Heizkesseln mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen (Ausnahme Niedertemperatur od. Brennwertkessel) sofort, mit Brenner ertüchtigt bis Ende Überwachung: Bezirkskaminkehrermeister bei der Feuerstättenschau Dämmung ungedämmter, zugänglicher Warmwasserund Wärmeverteilungsleitungen sowie Armaturen nach EnEV-Anforderung Dämmung nicht begehbarer aber zugänglicher oberster Geschossdecken (U < 0,3 W/m²K) Ausnahme: selbstbewohnte EFH/ZFH
49 EnEV Altbausanierung Anlage 3, Nr. 7, Tabelle 1 Dächer Dachhauterneuerung, Verschalungen, Vorsatzschalen Einbau von Dämmschichten Bekleidung der Innenseite des Daches Außenwand Anbringen von Platten, Verschalungen, Vorsatzschalen Einbau von Dämmschichten Putzerneuerung bei U AWalt > 0,9 W/mK Neue Ausfachungen in Fachwerkwänden Bekleidung der Wandinnenseite
50 EnEV Altbausanierung Anlage 3, Nr. 7, Tabelle 1 U W < 1,7 U D < 0,3 (0,25) Alternative: Nachweis, dass das geänderte Gebäude insgesamt den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 1 (Primärenergiebedarf) um nicht mehr als 40 % überschreitet. Ausnahme: Sonderverglasungen U G < 0,5 (0,4) U AW < 0,35 (0,45) Einhaltung der Anforderungen, wenn min. 20 % der betroffenen Fläche gleicher Ausrichtung geändert werden.
51 EnEV 2007 Energieausweis Ausstellungsbefugnis
52 EnEV - Anlagenberechnung Pumpe(geregelt/ungeregelt) q ce (0,4-4,4 kwh/m²a) Systemtemperatur 90/70; 70/55;55/45;35/28 C Leitungsdämmung Regeleinrichtung Anlagenberechnung in der EnEV nach DIN V Horizontale Verteilung innerhalb der thermischen Hülle außerhalb der thermischen Hülle
53 EnEV 2002/ Ausnahmen zu e P Abschnitt 2 zu errichtende Gebäude 3 Gebäude mit normalen Innentemperaturen Abs. 3 Die Begrenzung des Jahres -Primärenergiebedarfs nach Abs. 1 gilt nicht für Gebäude, 3. für die in der DIN V : ) keine Berechnungsregeln angegeben sind. Bei Gebäuden nach Satz 1 Nr. 3 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 76 % des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 3 nicht überschreiten.
54 Berechnungsbeispiel EnEV
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56 Luftwechselzahlen Wärmebrückenfaktor
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58 Verschattungsfaktor Interne Wärmeleistung Gradtagszahl Nebenanforderung o.k.
59 DIN V Berechnungsverfahren Übersicht Quelle: T. Schoch, Einführung in die EnEV
60 Berechnungsschema zur Anlagenaufwandszahl e p am Beispiel Heizung Bedarfsentwicklung Primärenergieumwandlung q h Wärme q ce Wärme q d Wärme q s Wärme e G Jahres- Heizwärmebedarf Übergabe Verteilung Speicherung Erzeugung Gas,Öl, Strom,Holz, Nah- /Fernwärme Primärenergiebedarf q ce,he q d,he q s,he q g,he Hilfsenergie Strom Primärenergiefaktor f P Bedarfsdeckung Quelle: T. Schoch, Einführung in die EnEV
61 Primärenergiefaktoren DIN / A1 Bewertung der Primärenergie nach dem nicht erneuerbaren Anteil.
62 Primärenergiefaktoren Kommen für einen Wärmeerzeuger technisch mehrere in der Tabelle genannte Brennstoffe in Frage, so ist für Zwecke des öffentlich-rechtlichen Nachweises stets der Brennstoff mit dem größeren Primärenergiefaktor zu verwenden, es sei denn der bestimmungsgemäße Gebrauch des Wärmeerzeugers ist auf einen Brennstoff mit günstigerem Primärenergiefaktor eingeschränkt. Hinweis für KfW-Förderung: Bei Einsatz von zwei Heizungssystemen mit zwei unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Holzpellet-Einzelofen, Erdgaszentralheizung) muss für die Energieausweis- Berechnung der ungünstigere Energieträger (in diesem Beispiel Gas) herangezogen werden.
63 Randbedingungen für alle Berechnungsmethoden Beispiel DIN V Diagramm für Q p und e p
64 Anlagendaten Beispiel Anlage 32 aus DIN V Beiblatt 1 Brennstoff: Heizöl oder Erdgas
65 Diagrammverfahren
66 Diagrammverfahren e P = 1,07
67 Anforderung EnEV an Q P,max 1,07 57,75 75,17 Hauptanforderung o.k.
68 DIN V Tabellenverfahren
69 Beispiel: Berechnung der Erzeuger-Aufwandszahl von Kesseln e e H,g,K H,g,K 1/( f = ϕ ηk Konstant und Niedertemperatur = 1/( f ϕ ) ( η + 0,003 ( ϑ K 30% ϑ ΚΜ )) Brennwert (Gas oder Öl) fϕ = Belastungsfaktor des Kessels η K = Wirkungsgrad des Kessels θ 30% = mittlere Rücklauftemperatur bei 30 % Teillast θ KM = mittlere Kesseltemperatur η η K K = 1,05 = 1,00 η η 30 % 30 % + + q q B, ϑ B, ϑ (1 (1 f f c c ) / ϕ ) / ϕ H H Ölbrennwert andere Kessel ϕ H η 30% q B,θ f c = Belastungsgrad des Kessels = Wirkungsgrad des Kessels bei 30% Teillast = Bereitschaftsverluste des Kessels = Wärmeverlustfaktor Detailliertes Verfahren nach Abs. 5 DIN V
70 Überschneidung der Planung mit Ausführung! Abstimmung des Architekten / Ingenieurs und Anlagenbauers mit dem Kunden über die Art, bzw. Bauweise seiner Heizungs- / Lüftungskomponenten. Bei Änderungen durch örtliche Gegebenheiten in der Gebäudehülle oder Optimierung der technischen Komponenten bestehen folgende Risiken : Verlust der Finanzierung (KfW, BAFA, L-Bank ) Keine Bauabnahme / Nutzung des Objektes Wertminderung der Immobilie durch schlechteres Gütesiegel
71 Heizung-Verteilung/Übergabe Einflussfaktoren Pumpe(geregelt/ungeregelt) q ce (0,4-4,4 kwh/m²a) Systemtemperatur 90/70; 70/55;55/45;35/28 C Regeleinrichtung Leitungsdämmung Horizontale Verteilung innerhalb der thermischen Hülle außerhalb der thermischen Hülle
72 Detailliertes Verfahren nach Abs. 5 DIN V Beispiel Arbeitsblatt für produktspezifische Kennwerte
73 Detailliertes Verfahren nach Abs. 5 DIN V Solarthermie Beisp. Gebäude-Nutzfläche A N : 150 m² Flachkollektor
74 Detailliertes Verfahren nach Abs. 5 DIN V Vergleich der Erträge Flachkollektor
75 Energieertrag WW-Solaranlage Energieertrag WW-Solaranlage für AN = 150 m² 1600, ,00 Energieertrag Solaranlage 1200, ,00 800,00 600,00 400,00 200,00 0, Kollektorfläche
76 Einbindung von Solaranlagen z. Heizungsunterstützung DIN V zur solaren Heizungsunterstützung: Solare Heizungsunterstützung pauschal mit α = 0,1 (Anteil 10 %), sonst Berechnung des Anteils mit anerkanntem Simulationsprogramm.
77 Erzeugeraufwandszahl Biomasse
78 Erzeugeraufwandszahl Biomasse
79 Erzeugeraufwandszahl Biomasse Beispiel für Erzeugeraufwandszahl e H,g,Bio für Gebäudenutzfläche A N =150 m² mit Standardwirkungsgrad nach DIN: mit Herstellerwirkungsgrad:
80 EnEV Nichtwohnungsbau und DIN V 18599
81 EnEV 2007 Anhang 2 - Anforderungen für NiWoBau Anhang 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude (zu den 4 und 9) Bestimmung des Höchstwertes des Jahres-Primärenergiebedarfs unter Berücksichtigung aller Teile eines Gebäudes, für die mindestens eine Art der Konditionierung nach DIN V : vorgesehen ist: Q p = Q p,h + Q p,c + Q p,m + Q p,w + Q p,l + Q p, aux Q p Q p,h Q p,c Q p,m Q p,w Q p,l Q p,aux Jahres-Primärenergiebedarf gesamt Jahres-Primärenergiebedarf für: Heizungssystem und Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage Kühlsystem und Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage Dampfversorgung für Befeuchtung Warmwasser Beleuchtung Hilfsenergien Heizungssystem, Heizfunktion der RLT-Anlage, Kühlsystem und Kühlfunktion der RLT- Anlage, Befeuchtung, Warmwasser, Beleuchtung, Lufttransport.
82 Energieausweis für Nichtwohngebäude mit DIN V 18599
83 Was muss man über die EnEV sonst noch wissen? Förderung
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86 Wann kommen weitere Meilensteine ( Änderungen) EnEV? Geplante Novellierungen 2009, Konsequenzen der geplanten Verschärfung an Gebäudehülle und Anlagentechnik.
87 Ausblick auf die EnEV 2009 Erster Entwurf Absenkung des Anforderungsniveaus für zu errichtende Wohngebäude um 30% bei Qp und 15% bei HT analoge Absenkung der Anforderungen bei Nichtwohngebäuden in Bezug auf das Referenzgebäude (30%, 15%) Bei Änderungen von Gebäuden Wegfall des 40%-Zuschlags bei Qp, und statt 40% nur noch 20%-Zuschlag bei HT. Verschärfte Bauteilanforderungen nach Anlage 3. Unterschreitung jeweils um 25% bis 35% der Anforderungen je nach Bauteil. Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen bis 2020, bzw. 30 Jahre nach Einbau bei Anlagen, die nach 1990 eingebaut wurden. Beabsichtigtes Inkrafttreten der EnEV 2009: 1. Januar 2009
88 Anforderungen Neubau EnEV 2002/2007 EnEV 2009 (?)
89 Integriertes Energie- und Klimaprogramm der BReg In einer zweiten Stufe (angestrebt: 2012) werden die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben Ausweitung einzelner Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden entsprechend den allgemeinen technischen Instandsetzungserfordernissen unter Berücksichtigung finanzieller Härtefälle für die Betroffenen Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten (z.b. Fachunternehmerbescheinigungen)
90 Integriertes Energie- und Klimaprogramm der BReg Novellierung der Heizkostenverordnung (Erhöhung des verbrauchsabhängigen Anteils, Ausnahme für Passivhausstandard) CO2-Gebäudesanierungsprogramm: 700 Mio. jährlich für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und 200 Mio. für die Sanierung von kommunalen Einrichtungen wird fortgeführt bis mind Erneuerbare Energien Wärmegesetz (Entwurf für 2009 etwa EWärmeG_BW) = Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbaren Energien: 15% im Neubau & 10% im Bestand z.b. durch : a) Unterschreitung des Transmissionswärmebedarfes um min. 30% b) min. 0,04m² Kollektorfl./m² Wohnfläche c) Einsatz von effizienten Wärmepumpen (AZ!) Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien wird auf bis zu 500 Mio. verstärkt Ausbau der gebäudebezogenen Anwendungsforschung 90
91 Internetadressen Weitere Informationen über folgende Internetadressen: und Wohnungswesen/Klimaschutz und Energieeinsparung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bodo Mühlmann - Energieberater HWK 91
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